0517/2021
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
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Anlage 4, Auszug Integrationsrat 13.04.2021
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 28.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 13.04.2021 öffentlich 8.8 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 0517/2021 Der Integrationsrat empfiehlt unter der Maßgabe, dass die Quote des Beirates sich an der Größe der fünf Zielgruppen des Konzeptes orientiert, folgende Be- schlussfassung Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Förderkonzept Kultu- relle Teilhabe. Das Förderkonzept Interkultur aus dem Jahr 2008 wird von dem För- derkonzept Kulturelle Teilhabe abgelöst und geht darin auf. Die hinterlegten Budgets für den Bereich Diversity und Interkultur bleiben davon unberührt in ihrer Zweckbe- stimmung bestehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt bei zwei Enthaltungen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle /VII Vorlagen-Nummer 0517/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderkonzept Kulturelle Teilhabe Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Förderkonzept Kulturelle Teilhabe. Das Förderkonzept Interkultur aus dem Jahr 2008 wird von dem Förderkonzept Kulturelle Teilhabe abgelöst und geht darin auf. Die hinterlegten Budgets für den Bereich Diversity und Interkultur bleiben davon unberührt in ihrer Zweckbestimmung bestehen. Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im September 2018 wurde im Kulturamt der Stadt Köln das neue Referat Kultur als Akteur der Stadt- gesellschaft – Kulturelle Teilhabe eingerichtet. Anlass hierfür war die Feststellung, dass die Bandbrei- te der Kölner Kunst - und Kulturszene im bundesdeutschen Vergleich enorm ist, jedoch die Diversität derer, die jene Kunst produzieren als auch derer, welche sie rezipieren, nicht die Vielfalt der Stadtge- sellschaft abbilden. Die Schaf fung des neuen Referates ermöglicht es dem Kulturamt, eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Themen aus einem neuen Blickwinkel zu beleuchten und mehr Kulturelle Teilhabe, sowohl für Produzierende als auch für Rezipierende, zu ermöglichen. Die angestell ten Be- trachtungen zeigen ganz deutlich, dass es sich bei der Ermöglichung von mehr kultureller Teilhabe nicht um eine „Nischen -Aufgabe“ handelt, sondern um eine Querschnittsaufgabe, die einen Großteil der Kölner*innen mehr oder minder stark tangiert. Viele Bürger*innen, aber auch Künstler*innen se- hen sich einer oder gleich mehreren Hürden für die Teilhabe an Kunst und Kultur gegenüber oder fühlen sich und ihre Themen in Kunst und Kultur nicht angemessen repräsentiert. Dies zeigt, dass die mangelnde Teilhabe an Kunst und Kultur offensichtlich nicht nur an Hürden beziehungsweise Barrie- ren scheitert, sondern häufig auch an Vermittlungsdefiziten. Daher ist es vordringliches Ziel des beigefügten Förderkonzeptes in den nächsten Jahren, allen Bür- ger*innen der Stadt Köln – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen - bessere Teilhabe am kulturellen Angebot unserer Stadt zu ermöglichen. Wir sind der Überzeugung, dass ein hoher Grad jener Diversi- tät unter Künstler*innen, ein zentraler Schlüssel zu Erreichung dieser Ziele darstellt. Daher sollen neue Zugänge für verschiedenste Künstler*innen geschaffen werden. Gleichsam soll auch ein allge- meiner Diskurs über die gesamtstädtische Reze ption von Kunst und Kultur sowie das Verhältnis zwi- schen Kunstschaffenden und Kunstrezipienten stimuliert werden. Hierzu sollen Kulturschaffende zu- künftig gezielt bei ihrem Audience Development unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund versteht sich das Referat für Kulturelle Teilhabe nicht als weitere Fördereinheit, die sich neben den Spartenre- feraten des Kulturamtes einordnet, sondern als Einheit, welche die anderen Referate vertikal verbin- det und in allen Sparten mehr Teilhabe ermöglichen soll. Das vormalige Referat für Interkulturelle Kunstprojekte geht im neuen Referat auf. Gleiches gilt auch für das Förderkonzept Interkultur von 2008. In diesem Bereich hat sich der Diskurs stark entwickelt. Das Beteiligungsverfahren zur Erstellung des Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe hat gezeigt, dass viele Künstler*innen die Förderung aus dem alten Förderbereich als Stigma oder gar als Herabwürdi- gung erfahren haben. Dieser Wahrnehmung wird durch die strukturelle Neuausrichtung entschieden entgegengetreten. Um dem V orhaben einen soliden Rahmen zu verleihen, wurde Ende 2018 mit der Erstellung eines Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe begonnen und dieses als Pilotprojekt für die Pi- lotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewählt, um die Bede utung des Vorhabens zu unterstreichen (3599/2018). Mit dem Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 25. Juni 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, das Förderkonzept partizipativ auf Grundlage eines Beteili- gungskonzeptes zu entwickeln (1425/2019). Die damit verbundene Mitwirkung des städtischen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat der Oberbürgermeisterin und des Büros für Öffentlichkeits- beteiligung der Kölner Freiwilligen Agentur gaben dem Prozess breite Unterstützung. Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren bildete ein Auftaktworkshop am 12. September 2019, in welchem Vertreter*innen - Kulturschaffenden wie Rezipient*innen - der Perspektiven 3 „Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung“, „Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich / Mobilität, Sinne, psychisch, kognitiv“ und „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“ Bedarfe hinsichtlich der Ermöglichung von mehr kultureller Teilhabe erarbeiteten. Ziel dieser Veran- staltung war es, bereits bekannte Bedarfe abzugleichen und mit Produzent*innen und Rezipient*innen in den Dialog zu gehen. Die Auswertung der Veranstaltung hat ergeben, dass die era rbeiteten Bedar- fe nicht nur Eingang in das Förderkonzept erhalten, sondern zu großen Teilen auch die zukünftige strategische Ausrichtung des Referates beeinflussen. Der ergebnisoffen durchgeführte Workshop führte daher zu Erkenntnissen, welche direkt Einga ng in das beigefügte Förderkonzept finden konnten, aber auch zu solchen, die der gesamtstrategischen Ausrichtung des Referates, besonders hinsichtlich der Schaffung neuer Netzwerke, dienen. Themen, welche über das Wirkungsspektrum des Referats hinausreicht en, wurden gesammelt, so dass sie in die Prozesse der gesamten Kulturverwaltung integriert werden können. Teile der Ergebnisse des Workshops mündeten in Forderungen, welche auf kommunaler Ebene nicht lösbar sind, wurden aber dennoch in die Gesamtdokumentation aufgenommen, so dass sie an geeigneter Stelle auch als städ- tische Forderung nochmals eingebracht werden können. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Bedarfe Eingang in das Förderkonzept finden, wurden bei der ersten Workshop -Veranstaltung pro Perspektive drei Delegierte benannt, die der Verwaltung bei der Ermittlung der Bedarfe und deren Überführung in das beigefügte Förderkonzept zur Seite standen. In einem weiteren Schritt sollten die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen einer halbtätigen offenen Veranstaltung im März 2020 interessierten Kölner*innen präsentiert werden und gleichsam die Mög- lichkeit für Feedback und direkten Austausch gegeben werden. Leider musste die geplante Veranstal- tung aufgrund der Auswirkungen der Corona -Pandemie abgesagt werden . Um dieses wichtige Vor- haben dennoch weiter voran zu treiben, wurde die geplante Beteiligung digital umgesetzt. Hierzu wurden die Ergebnisse des Workshops in Texten, Videoclips mit Untertiteln und Texten in Leichter Sprache auf dem Beteiligungsportal (ehe mals Mitwirkungsportal) der Stadt Köln präsentiert. Interes- sierte Bürger*innen hatten dort die Möglichkeit, die Ergebnisse direkt zu kommentieren, die Themen in Videosprechstunden – teils unter Anwesenheit von Gebärdendolmetscher*innen - mit anderen zu diskutieren, oder ein Feedback per E-Mail oder Telefon zu hinterlassen. Die Seite wurde fast 700-mal aufgerufen und es wurden diverse Kommentare und Anregungen auf verschiedensten Wegen über- mittelt. Die Auswertung der Kommentare hat Eingang in das beigefügte Förderkonzept erhalten. Dessen Entwurf wurde durch die oben erwähnten Delegierten abermals hinsichtlich der Vollständig- keit geprüft und teilweise ergänzt. Sie sind somit zusätzlicher Garant für eine möglichst ganzheitliche Betrachtung des Themas Kulturelle Teilhabe. Dem beigefügten Förderkonzept können somit eine Vielzahl von neuen Schwerpunktsetzungen zur Erreichung von mehr Kultureller Teilhabe in Köln ent- nommen werden. Neue Ansätze bei der Besetzung des Beirates sowie Evaluationen sollen sicherstel- len, dass die städtischen Bemühungen dauerhaft auf dem richtigen Kurs bleiben, aber gleichsam der Mut neue Wege zu gehen unterstützt wird. 10.000 € pro Jahr aus den Diversity-Mitteln für 2022 und 2023 werden für das Pilotprojekt Kultur-Plus zur Verfügung gestellt An dieser Stelle ist noch darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung der Maßnahmen des vorliegenden Förderkonzeptes nicht ohne die Zusetzung weiterer Mittel auskommt. Gerade die Instrumente der mehrjährigen Förderung sind ohne zusätzliche Mittel in absehbarer Zeit nicht umzusetzen.
Anlage 2 Zeitstrahl
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PLANUNG BETEILIGUNG KOMMUNIKATION P O L I T I S C H- AD M I N I S T R A T I V E R P R O Z E S S BETEILIGUNGSVERFAHREN FÖRDERKONZEPT KULTURELLE TEILHABE STAND: 15.02.2021 H AL B Ö F F E N T L I C H Ö F F E N T L I C H 12. September 2019 ÖB-Phase 1 Workshop mit Intermediären, Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie Kulturschaffenden zur Erarbeitung von vorhandenen Barrieren und zur Entwicklung wirksamer Lösungen bis Ende 2019 Erarbeitung (Förder-) Instrumente 20. Januar 2020 Treffen mit den Delegierten aus ÖB- Phase 1 und Vorstellung des Entwurfs der (Förder-)Instrumente bis Ende Mai 2020 Erarbeitung Entwurf Förderkonzept 10. Juli bis 9. August 2020 ÖB-Phase 2 Vorstellung der (Förder-) Instrumente auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln mit Möglichkeit zur Online-Diskussion und im Rahmen von Video- Sprechstunden bis Ende September 2020 Einarbeitung der Rückmeldungen in den Entwurf des Förderkonzeptes voraussichtlich 27. April 2021 Beratung Förderkonzept im Ausschuss Kunst und Kultur Hinweis: Aufgrund des Corona-Virus Covid 19 und der damit verbundenen Untersagung von größeren Veranstaltungen konnte die 2. Öffentlichkeitsbeteiligungs-Veranstaltung, bei der die Öffentlichkeit Feedback zu den (Förder-)Instrumenten geben sollte, nicht wie geplant am 18. März 2020 stattfinden. Dadurch musste die Zeitplanung angepasst und das Format zur Beteiligung verändert werden. Begleitende Kommunikation nach Beschlussfassung Vorstellung Förderkonzept (ggf. online) 26. Oktober 2020 ÖB-Phase 3 Schlussredaktion mit den Delegierten aus ÖB-Phase 1 & anschließende Finalisierung des Förderkonzeptes
Anlage 3, Auszug Beschlussprotokoll StadtAG LST 21.04.2021
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-21087 Fax : (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de Datum: 23.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 21.04.2021 öffentlich 4.1 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 0517/2021 Änderungsantrag des rubicon e.V. zum Förderkonzept Kulturelle Teilhabe I. Abstimmung über Änderungsantrag Beschluss: Die StadtAG LST empfiehlt dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: In den vorgelegten Entwurf des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe sind an folgen- den Stellen Änderungen aufzunehmen: Seite 12/Punkt 4.4, 1. Satz „Um eine gleichmäßige Versorgung des Stadtgebietes mit einem vielfältigen Kunst- und Kulturangebot zu gewährleisten, gilt es Kunst- und Kulturschaffende darin zu bestärken neue Orte innerhalb des Stadtgebietes als Spielorte zu erobern.“ Das Wort „Spielorte“ ist durch die Formulierung „Veranstaltungsorte (wie z.B. Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu ersetzen. Seite 16/Punkt 5.2, 3. Satz „Ziel soll es sein, herausragenden Künstler*innen mit und ohne eigene Spielstätte, deren Tätigkeitsmittelpunkt in Köln ist, zur Realisierung ihrer Projektideen und zur Unterstützung ihrer künstlerischen Weiterentwicklung eine deutlich verbesserte Pla- nungssicherheit einzuräumen.“ Der Begriff „Spielstätte“ ist durch die Formulierung „Veranstaltungsorte (wie z.B. Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu ersetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über Ursprungsantrag mit den beschlossenen Änderungen Geänderter Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt dem Ausschuss Kunst und Kultur wie folgt zu beschließen: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Förderkonzept Kultu- relle Teilhabe. Das Förderkonzept Interkultur aus dem Jahr 2008 wird von dem För- derkonzept Kulturelle Teilhabe abgelöst und geht darin auf. Die hinterlegten Budgets für den Bereich Diversity und Interkultur bleiben davon unberührt in ihrer Zweckbe- stimmung bestehen. Weiterhin empfiehlt die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender dem Ausschuss Kunst und Kultur folgende inhaltlichen Änderungen zu beschließen: a) Auf Seite 12 Punkt 4.4. ist das Wort „Spielorte“ durch die Formulierung „Ver- anstaltungsorte (wie z.B. Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu erset- zen. b) Auf Seite 16 Punkt 5.3 ist der Begriff „Spielstätte“ durch die Formulierung „Veranstaltungsorte (wie z.B. Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu ersetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
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Förderkonzept Kulturelle Teilhabe Stand: 15.02.2021 2 1. Vorbemerkungen 2. Vorgehensweise 3. Situationsanalyse 3.1. Barrierefreiheit 3.2. Finanzielle Hürden 3.3. Räumliche Teilhabe und Mobilität 3.4. Mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Diversität 3.5. Ausbildung und Einstieg 4. Förderschwerpunkte 4.1. Physische und sensorische Barrierefreiheit 4.2. Qualifizierung 4.3. Beseitigung finanzieller Zugangsbarrieren 4.4. Verbesserung der Ansprache und I nformation im Vorfeld von Kulturveranstaltungen 4.5. Stärkung eines gleichmäßig über die Stadt verteilten Kulturangebotes 4.6. Formate zur Stärkung der Interaktion mit bestehendem und neuem Publikum 4.7. Inhaltliche Auseinandersetzung mit Teilhabe erschwerenden Themen 5. Förderinstrumente 5.1. Konzeptionsförderung 5.2. Mehrjährige Projektförderung 5.3. Einjährige Projektförderung 5.4. KulturPlus 6. Beirat 7. Evaluation 3 1. Ausgangslage Im September 2018 wurde im Kulturamt der Stadt Köln das neue Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe – im Folgenden Referat für Kulturelle Teilhabe genannt - eingerichtet. Anlass hierfür war die Feststellung, dass das Angebot der Kölner Kunst - und Kulturszene im bundesdeutschen Vergleich enorm ist, jedoch die Diversität derer, die sie produzieren als auch derer, welche sie rezipieren, nicht die Vielfalt der Stadtgesellschaft abbilden. Die Schaffung des neuen Referates ermöglicht es dem Kulturamt, eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Themen aus einem neuen Blickwinkel zu beleuchten und mehr Kulturelle Teilhabe, sowohl für Produzierende als auch für Rezipierende, zu ermöglichen. Aber über wen genau redet man, wenn man über das Ermöglichen von mehr Teilhabe spricht? In Köln lebten 2018 1.089.984i Menschen, davon bezogen über 114.000 Kölnerinnen und Kölner die Grundsicherung nach SGB IIii, hatten über 425.000 Kölner*innen einen Migrationshintergrundiii, hatten über 90.000 Kölner*innen eine Schwerbehinderung, davon über 52.000 mit einem Grad der Behinderung von über 70iv, bezeichneten sich 10,6 % zwischen 18 und 75 Jahren als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer, kurz: LSBTIQ. Das entspricht einer Anzahl von über 87.000 Personenv waren über 190.000 Kölner *innen älter als 65 Jahrevi (deren Anteil an der Gesamtbevölkerung wird perspektivisch weiter steigen). Ein Großteil der auf gezählten Bürger* innen sieht sich einer oder gleich mehreren Hürden für die Teilhabe an Kunst und Kultur gegenüber oder fühlt sich und seine Themen in Kunst und Kultur nicht angem essen repräsentiert . Die Zahlen für sich genommen zeigen uns aber auch deutlich, dass es sich bei der Ermöglichung von mehr Kultureller Teilhabe nicht um eine „Nischen -Aufgabe“ handelt, sondern um eine Querschnittsaufgabe, die einen Großteil der Kölner *innen mehr oder mi nder stark tangiert. Denkt man K ulturelle Teilhabe weiter , kann man den Blickwinkel auch durchaus noch erweitern. So zeigt beispielsweise die von der Stadt beauftragte „Fast- Besucherbefragung Freie Szene Köln “ aus 2018, durchgeführt von Prof. Tibor Kliment von der Rheinischen Fachhochschule Köln , dass auch weite Teile der Bevölkerung , 4 welche sich vermeintlich keiner der „klassischen“ Teilhabe -Barrieren gegenübergestellt sehen, Kuns t und Kultur nicht oder nur selten rezipierenvii. Dies zeigt, dass die mangelnde Teilhabe an Kunst und Kultur offensichtlich nicht nur an Hürden beziehungsweise Barrieren scheitert , sondern häufig auch an Vermittlungsdefiziten. Daher ist es unser vordringliches Ziel der nächsten Jahre, allen Bürger*innen der Stadt Köln – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen - die Teilhabe am kulturellen Angebot unserer Stadt zu ermöglichen. Gleichsam soll auch ein allgemeiner Diskurs über die gesamtstädtische Rezeption von Kunst und Kultur sowie das Verhältnis zwischen Kunstschaffenden und Kunstrezipienten stimuliert werden. Hierzu sollen Kulturschaffende zukünftig gezielt bei ihrem Audience Development unterstützt werden. Die Maßgaben hierfür gilt es im Folgenden zu definieren. Vor diesem Hintergrund versteht sich das Referat für Kulturelle Teilhabe nicht a ls weitere Fördereinheit, die sich neben den Spartenreferat en einordnet, sondern als Einheit welche die anderen Referate gewissermaßen vertikal durchkreuzt und in allen Sparten mehr Teilhabe ermöglichen soll. Das vormalige Referat für Interkulturelle Kunstprojekte geht im neuen Referat auf. Gleiches gilt auch für das alte Förderkonzept Interkultur. In diesem Berei ch hat sich der Diskurs stark entwickelt. Das Beteiligungsverfahren hat gezeigt, dass viele Künstler*innen die Förderung aus dem alten Förderbereich als Stigma oder gar als Herabwürdigung erfahren haben. Dieser Wahrnehmung wird durch die strukturelle Neuausrichtung entschieden entgegengetreten. 5 2. Vorgehensweise zur Erstellung des vorliegenden Konzeptes Um d em Vorhaben eine solide Grundlage zu verleihen , wurde Ende 2018 mit der Erstellung eines Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe begonnen. Damit die Bedeutung des Vorhabens deutlich wird , wurde es mit dem Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 25.Juni.2019 zum Pilotprojekt im Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt. Die damit verbundene Mitwirkung des städtischen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat der Oberbürgermeisterin und des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Kölner Freiwilligen Agentur gaben dem Prozess breite Unterstützung. Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren bildete ein Auftaktworkshop am 12. September 2019, in welchem Vertreter*innen der Perspektiven (Kulturschaffende und Rezipient*innen)- „Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung“, „Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich / Mobilit ät, Sinne, psychisch, kognitiv“ und „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“ Bedarfe hinsichtlich der Ermöglichung von mehr kultureller Teilhabe erarbeiteten. Ziel dieser Veranstaltung war es , bereits bekannte Bedarfe abzugleichen und mit Produzenten*innen und Rezipienten*innen in den Dialog zu gehen. Die Auswertung der Veranstaltung hat ergeben, dass die erarbeiteten Bedarfe nicht nur Eingang in das Förderkonzept erhalten, sondern zu großen Teil en auch die zukünftige strategische Ausrichtung des Referates beeinflussen. Der ergebnisoffen durchgeführte Workshop führte daher zu Resultaten, welche direkt Eingang in das vorliegende Förderkonzept finden konnten, aber auch zu solchen, die der gesamtstrategischen Ausrichtung des Referates, besonders hinsichtlich der Schaffung neuer Netzwerke, dienen. Themen, welche über das Wirkungsspektrum des Referats hinausreichten , wurden gesammelt, so dass sie in die Prozesse der gesamten Kulturv erwaltung integriert werden können . Teile d er Ergebnisse des Workshops münde ten in Forderung en, welche auf kommunaler Ebene nicht lösbar sind, wurden aber dennoch in die Gesamt-Dokumentation aufgenommen, so dass sie an geeigneter Stelle auch als städtische Forderung nochmals ein gebracht werden können. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Bedarf e Eingang in das 6 Förderkonzept finden, wurden bei der ersten Workshop-Veranstaltung pro Perspektive drei Delegierte benannt, die der Verwaltung bei der Ermittlung der Bedarfe und deren Überführung in das vorliegende Förderkonzept zur Seite standen. In einem weiteren Schritt sollten die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen einer halbtätigen offenen Veranstaltung im März 2020 interessierten Kölner *innen präsentiert werden und glei chsam die Möglichkeit für Feedback und direkten Austausch gegeben werden. Leider musste die geplante Veranstaltung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Um dieses wichtige Vorhaben dennoch weiter voran zu treiben, wurde die geplant e Beteiligung digital umgesetzt. Hierzu wurden die Ergebnisse des Workshops in Texten, Videoclips mit Untertiteln und Texten in Leichter Sprache auf dem Beteiligungsportal (ehemals Mitwirkungsportal) der Stadt Köln präsentiert. Interessierte Bürger *innen hatten dort die Möglichkeit, die Ergebnisse direkt zu kommentieren, die Themen in Videosprechstunden – teils unter Anwesenheit von Gebärdendolmetscher*innen - mit anderen zu diskutieren, oder ein Feedback per E -Mail oder Telefon zu hinterlassen. Die Seite wurde fast 700 -mal aufgerufen und es wurde n zahlreiche Kommentare und Anregungen auf verschiedensten Wegen übermittelt. Die Auswertung der Kommentare hat Eingang in das vorliegende Förderkonzept erhalten. Dessen Entwurf wurde durch die oben erwähnten Delegierten abermals hinsichtlich der Vollständigkeit geprüft und teilweise ergänzt. Sie sind somit zusätzlicher Garant für eine möglichst ganzheitliche Betrachtung des Themas Kulturelle Teilhabe. Obgleich die Bedarfe der einzelnen Zielgruppen teils sehr differenziert sind, lassen sie sich unter den Oberbegriffen Zugang, Ansprache, Mobilität , Programm und Räume zusammenfassen. Im weiteren Verlauf der Entwicklung des vorliegenden Konzeptes zeigte sich auch , dass es oftmals desselben Förderinstrumentes bedarf , um verschiedene Anforderungen zu erfüllen. 7 3. Situationsanalyse Im folgenden Teil wird näher auf die erarbeiteten Ergebnisse beziehungsweise die im Auftaktworkshop analysierten Bedarfe eingegangen. 3.1 Barrierefreiheit Die Betrachtung des Themas Barrierefreihei t hat erneut bestätigt, dass es aus Sicht aller drei berücksichtigten Perspektiven eine Vielzahl an Barrieren gibt. Oft liegen diese schon vor dem eigentlichen Kulturbesuch : Die Ansprache im Vorfeld beziehungsweise das Kulturmarketing erreicht häufig bereits durch die Sprachwahl nur eingeschränkte Zielgruppen. Fehlende Texte Leichter Sprache oder zu akademische Wortwahl sind hier nur einige Gründe. Dies gilt ebenso im Rahmen der künstlerischen Produktion als solcher . Des Weiteren erhalten Kultu rnutzer*innen im Vorfeld keine oder nur sehr mühsam Informationen bezüglich der Barrierefreiheit am Spielort. Dies bezieht sich sowohl auf bauliche Barrierefreiheit als auch auf barrierefreie Rezipierbarkeit, wie zum Beispiel Audio Deskription etc. Mehr noch als an Information über das Vorhandensein technischer und menschlicher Hilfsmittel zur Beseitigung von Barrieren – besonders sensorischer Natur - mangelt es an deren faktischem Vorhandensein. Hier wird häufig der Wunsch nach einem Technik- oder Fachkräftepool geäußert, auf welchen alle Akteure der freien Szene zugreifen können und so unter Nutzung vielfältiger Synergieef fekte einer breiteren Zielgruppe die Rezeption ihrer Kunst ermöglichen können. Neben der Frage nach der Rezipierbarkeit im Rahmen der Aufführungs - beziehungsweise Darstellungssituation wird ebenfalls der Wunsch nach Berücksichtigung einer breiteren Zielgr uppe bereits bei der Inszenierung bzw. der Konzeption formuliert. Dies bezieht sich neben einfachen Dingen, wie beispielsweise der Dauer einer Aufführung oder der Setzung von Pausen, auch auf neue innovative Ansätze, die Barrierefreiheit als Teil der ästhetischen Gesamtproduktion ansehen. Weiterhin bestehen auch vielfältige Barrieren im baulich -technischen Sinne, wie fehlende Rampen oder nicht vorhandene barrierefrei e und geschlechterneutrale Toiletten. Die Beseitigung dieser Mängel kann allerdings nicht Aufgabe des vorliegenden Förderkonzeptes für Kulturelle Teilhabe sein, sondern soll weiterhin im Rahmen der Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene 8 erfolgen, im Rahmen derer eine weitere Priorisierung des Themas Barrierefreiheit erfolgen soll. 3.2 Finanzielle Hürden Vertreter*innen aller Perspektiven gaben an, dass finanzielle Hürden eine der großen Hinderungsgründe für die Teilnahme an Kulturveranstaltungen darstellen. Neben den Eintrittspreisen für die Kulturveranstaltungen wird häufig auch der Preis für Tickets im ÖPNV als Hindernis für den Kulturbesuch angegeben. Es sei a n dieser Stelle angemerkt, dass hinsichtlich der Ticketpreise für Veranstaltungen im Rahmen des vorliegenden Förderkonzeptes Lösungsansätze entwickelt werden können. Die Frage zu Ticketpreisen im ÖPNV müssen auf anderer Ebene verhandelt werden und können nicht im Rahmen dieses Förderkonzeptes gelöst werden. 3.3 Räumliche Teilhabe und Mobilität Auch eine , auf das Stadtgebiet betrachtet , ungleiche Verteilung von Spielstätten beziehungsweise Bespielung von Stätten erschwert die Teilhabe am Kulturleben in der Stadt Köln. Häufig haben gerade sozial s chwächere Stadtteile keine Spielstätten beziehungsweise nur potentielle Spielorte, die aus ve rschiedensten Gründen aber nicht bespielt werden . Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit nach der kulturellen Stärkung dezentraler Stadtteile. Es wird gefordert, die vorhandenen Potenziale stärker zu nutzen und die Zusammenarbeit mit lokalen Strukturen zu fördern. Künstler*innen sollen animiert werden , ihre oftmals auf wenige Spiel - und Ausstellungsorte fixierte Sichtweise zu erweitern und das Kölner Stadtgebiet so für und mit ihrer Kunst neu zu entdecken und somit gleichsam mehr Menschen ihre Kunst erfahrba r zu machen. Vielfach wird darüber hinaus der Aufbau neuer Netzwerk e, bestehend aus Kulturschaffenden und lokal in den Veedeln ansässigen Akteuren, gewünscht. 3.4. Mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Diversität Erschwerte Teilhabe am Kulturellen Leben der Stadt basiert häufig auch auf dem Umgang mit Menschen vor Ort in den Spielstätten und Ausstellungsorten . Überforderung der Mitarbeitenden vor Ort hinsichtlich des Umgangs mit Vielfalt resultiert sehr häufig aus einer mangelnden Ken ntnis beziehungsweise Erfahrung im Umgang mit selbigen . Dies beginnt schon beim Empfang im Vorf eld von 9 Kulturbesuchen und setzt sich weiter durch den gesamten Besuch einer Kulturveranstaltung fort. Wie können Leute in Empfang genommen werden, dass sie sich direkt wohlfühlen? Wie geht man mit Sprachbarrieren um, und was kann man tun, damit ein diverses Publikum sich vor, während und nach der Veranstaltung wohl, aber auch sicher und gut aufgehoben fühlt ? Aus diese n Fragen erwächst häufig der Wunsch, dass gerade das Personal vor Ort in den Häusern hinsichtlich deren Umgang mit Vielfalt geschult wird. Durch Begegnungen und Gespräche soll diesbezüglich vorhandene Unsicherheit genommen werden und für mehr Verständnis gesorgt werden. 3.5. Ausbildung und Einstieg Für viele Künstler*innen mit Einschränkung, aber auch für solche, die neu in der Stadt sind, gibt es vielfältige Hürden, die bereits den Einstieg in die Produktionsmechanismen der Kölner Kunst- und Kulturlandschaft erschweren. Im Hinblick auf M enschen mit Beeinträchtigungen bedeutet dies nicht, dass ihre künstlerischen Ausdrucksweis en eingeschränkt wären, sondern, dass fehlende Qualifikationen paradoxerweise als Verweigerungsgrund für den Zugang in Produktionsstrukturen angeführt w erden. Künstler*innen mit Migrationshintergr und haben jedoch im Gegensatz dazu in ihrer Heimat häufig eine professionelle Ausbildung erhalten, können aber oft nicht den Zugang zu den Produktionszusammenhängen finden. Es gibt sprachliche Barrieren bei der Beantragung von Fördergeldern, ebenso wie häufig fehlende Vernetzungen in der Kunst - und Kulturszene vor Ort. Daher ist eines der Ziele des Referates für Kulturelle Teilhabe , den Diskurs um das Thema Ausbildung in der Stadt Köln weiter zu stimulieren. 4. Förderschwerpunkte 10 Kulturförderung, besonders im Bereich der Kulturellen Teilhabe, hat immer gleich mehrere Schwerpunkte. Ziel der verschi edenen Förderinstrumente soll sein, mehr Teilhabe für Rezipient *innen zu ermöglichen und gleichsam auch auf Seiten der Kunstschaffenden mehr Vielfalt zu ermöglichen. Überdies sollen auch weiterhin Projekte unterstützt werden, w elche die formulierten Themen auch gesamtgesellschaftlich be handeln und somit für mehr Akzeptanz werben sowie das Bewusstsein schärfen, aber vor allem auch den großen Ge winn unterstreichen, den eine vielfältige Gesellschaft und vor allem auch eine vielfältige Kulturlandschaft für uns bedeutet. Im Folgenden sollen daher Schwerpunkte aufgeführt werden, welche die Leitlinien für eine Förderung im Bereich Kultureller Teilhabe markieren. Projektanträge können daher mehrere dieser Schwerpunkte beinhalten, jedoch muss mindestens einer der formulierten Schwerpunkte zentraler Bestandteil des beantragten Projektes sein. 4.1 Physische und sensorische Barrierefreiheit Spricht man über das Ermöglichen kultureller Teilhabe, so zeigt obige Situationsanalyse, dass eine Vielzahl an Barrieren auch heute noch den Besuch von Kulturveranstaltungen ersch wert beziehungsweise verhindert. E s gilt daher nachhaltige, aber vor allem auch effiziente L ösungen zur Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der sensorischen Barrierefreiheit zu entwickeln, welche möglichst flächendeckend die Szene beeinflussen können. Mögliche Ansätze sollten spartenübergreifend ged acht und unter Nutzung von Synergieeffekten geplant werden. Ziel potenzieller Maßnahmen soll sein, mit verschiedenen Hilfsmitteln Barrieren im Rahmen der Rezeptionssituation abzubauen, aber auch , hinsichtlich der Berücksichtigung von Bedarfen verschiedenst er Gruppen, im Rahmen des künstlerischen Produktionsprozesses zu sensibilisieren. Hierzu können beispielsweise auch Projekte zählen, welche sich dem Aufbau einer technischen Infrastruktur oder der Konzentration von Fachwissen, aber ebenso der Erstellung von Beratungsangeboten widmen. 4.2 Qualifizierung und Einstieg 11 Auch hinsichtlich des Themas Ausbildung hat unsere Situationsanalyse vielfältige Problemfelder benannt. Bekannter maßen ist Ausbildung nicht originär Teil des Aufgabenbereichs der Kommune, womit das eigentlich e Problem auch nicht im Rahmen eines städtischen Förderprogramms gelöst werden kann. Dennoch soll dieser Bereich eine zentrale Position in vorliegendem Förderkonzept einnehmen. Qualifizierung ist in diesem Zusammen hang als Vorstufe und Wegbereitung für die Öffnung institutionalisierter Ausbildungsgänge zu sehen. Wichtig ist an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass der Erkenntnisgewinn solcher Vorhaben bidirektional sein sollte. Das bedeutet , dass nic ht nur die Lernenden etwas für i hre berufliche Zukunft mitnehmen, sondern auch Lehrende aus Kunst und Kultur eine Bereicherung für ihre eigene künstlerische Arbeit erfahren . Ziel soll es zudem sein, Vorhaben zu fördern, welche sich mit der Identifizierung von Talenten beschäftigen, eine Vorbereitung für den Zugang zur eigentlichen Ausbildung leisten und die Voraussetzungen für die Schaffung einer Etablierung eines institutionel len Ausbildungsganges erfüllen. Auch für Menschen mit Migrationshintergrund spielt das Thema Qualifikation eine große Rolle. Zwar bringen die Künstler *innen häufig eine profunde Aus bildung aus ihren Heimatländern mit, sind aber gänzlich unvertraut mit den Strukturen der hiesigen Kulturlandschaft sowie der Kulturförderpraxis . Gestärkt werden sollen daher gezielt Initiativen, die eben diesen Künstler* innen bei ihrem Start in der Kölner Kunst- und Kulturszene Hilfestellung geben und/oder ihnen eine Plattform bieten. Gerade Erstantragstellenden soll hier besondere Unterstützung zu Teil werden, so dass sie langfristig eine Förderung aus ihrer jeweiligen Sparte erhalten können. 4.2 Beseitigung finanzieller Zugangsbarrieren. Es gibt teilweise bereits auf lokaler Ebene Strukturen, die es Menschen aus finanziell prekären Situationen ermöglichen, dennoch am kulturellen Leben teilzunehmen. Es soll daher Gegenstand kommunaler Förderung sein, die vorhandenen Strukturen zu stärken und so gemeinsam mit den Kunstschaffenden der Freien Szene im Rahmen ihrer Projekte finanzielle Teilhabebarrieren weiter abzubauen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, das kostenfreie Gesamtangebot von Karten, aber vor allem auch die Vielfalt des Gesamtangebotes zu erweitern, ohne Kulturschaffende finanziell zu 12 belasten (siehe KulturPlus) . Gleichsam muss hi er auch der Bekanntheitsgrad der Angebote gesteigert werden. 4.3 Verbesserung der Ansprache und Information im Vorfeld von Kulturveranstaltungen Um die Rezipient*innen-Vielfalt bei Kunst- und Kulturveranstaltungen in unserer Stadt zu erhöhen , müssen schon im Vorfeld viele Dinge beachtet werden. Hierzu sollen gezielt solche Vorhaben unterstützt werden , die sich mit neuen Formen der Zielgruppenansprache befassen oder bereits aktive Ansätze zur Verbesserung selbiger bieten. Diese Maßnahmen können sowohl auf die Stärkung neuer Netzwerke, als auch auf die Verbe sserung des Marketings von Kulturakteuren abzielen. Besonders wünschenswert ist die Etablier ung langfristiger Strukturen, welche die Entwicklung ein es gezielten und nachhaltigen Audience Development für die jeweiligen Sparten ermöglichen . Es sollen insbesondere solche Projekte gestärkt werden, die neue Formen der Ve rmittlung beziehungsweise neue W ege der Publikumsansprache aufzeigen . Neben der monetären Unterstützung solcher Initiativen plant das Kulturamt zukünftig den bereits begonnen en Prozess von Netzwerkveranstaltungen und -treffen zu intensivieren und so gezielt Impulse für neue Zusammenschlüsse zu geben. B ereits etablierte Informationsportale sollen hier die Möglichkeit bekommen , Anträge für den Ausbau der barrierefreien Rezipierbarkeit ihres Informationsangebotes zu stelle n. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Kooperation mit bereits existierenden Akteuren vor Ort in Köln. Die Maßnahme zielt auf Zusammenschlüsse mehrerer Kulturakteure. 4.4 Stärkung eines gleichmäßig über die Stadt verteilten Kulturangebotes Um eine gleichmäßige Versorgung des Stadtgebietes mit einem vielfältigen Kunst- und Kulturangebot zu gewährleisten, gilt es Kunst - und Kulturschaffende darin zu bestärken neue Orte innerhalb des Stadtgebietes als Spielorte zu erobern. Auch hier sollen gezielt neue Netzwerke gestärkt werden, aber auch Formate, welche sich durch eine besondere Mobilität innerhalb des Stadtgebietes etablieren. Bereits jetzt zeichnen sich vielversprechende Kollaboration en zwischen der Kölner Kulturszene und 13 zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ab. Dieser Trend soll unterstützt werden und den Akteur*innen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen. Eine Unterstützung bei der Schaffung bzw. Ertüchtigung neuer Örtlichkeiten kann im Rahmen einer Förderung aus dem Bereich Kulturelle Teilhabe nicht geleistet werden. Hierzu gibt es jedoch im Bereich der Bauunterhaltung des Kulturamtes verschiedene Instrumente. Die Mitarbeiter*innen beraten Sie dazu gern. Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene Kontakt: Claudia Rieck, 0221 – 221 23270, claudia.rieck@stadt-koeln.de 4.5 Formate zur Stärkung der Interaktion mit bestehendem und neuem Publikum Neben der Ansprache verschiedener Zielgruppen ist auch der Inhalt beziehungsweise das Gezeigte von hoher Bedeutung für die Erreichung von Zielgruppen. Nicht alle Kulturschaffenden haben gleic hermaßen die Erfahrung oder die Möglichkeit , die Zielgruppe oder anders gesagt das potenzielle Publikum während der Genese einzelner Produktionen miteinzubeziehen, beziehungsweise deren Bedürfnisse zu kennen. Dies hat zur Folge, dass vielfach ein hermetisch abgeschlossener ästhetisch- akademischer Diskurs das Verständnis erschwert oder teilweise gänzlich verhindert. Wenn Erzähltes oder Gezeigtes, nicht nur auf Grund verschiedener Barrieren, nicht mehr verstanden werden kann oder aber wenig Verbindung zur Lebenswirklichkeit der Zuschauenden hat, kann man beinahe von Kultureller Teilhabe im verkehrten Sinne sprechen. Kultur nimmt in diesem Falle nicht mehr am Leben der Menschen teil. Daher sollen gezielt auch solche Formate unterstützt werden, die den Dialog zwis chen Künstler*innen und deren Werken mit dem Publikum zum Thema haben , respektive Formate zur Erforschung der Kommunikation zwischen selbigen. Wichtig ist hierbei, nicht lediglich das bereits existierende Publikum einzubeziehen, sondern gezielt auch zu versuchen, mit den Nicht-Besucher*innen in den Dialog zu treten. 4.6 Inhaltliche Auseinandersetzung mit Teilhabe erschwerenden Themen Neben Projekten, die sich strukturell oder konzeptionell mit dem Thema Kulturelle Teilhabe beschäftigen, sollen auch gezielt weiterhin künstlerische Projekte gefördert 14 werden, welche sich inhaltlich -ästhetisch dezidiert mit den zuvor lok alisierten Themenbereichen beschäftigen. Es ist erstrebenswert, dass diese Projekte, nicht nur auf Barrieren und Teilhabe-Hürden verweisen, sondern auch den Gewinn von Vielfalt sichtbar machen. Diese Abgrenzung scheint an dieser Stelle explizit nötig, da auch im Bereich kulturelle Teilhabe weiterhin dezidiert künstlerische Projekte gefördert werden sollen, jedoch beispielsweise ein inklusiv gestaltetes Projekt, welches Inklusion als solche nicht inhaltlich thematisiert , eben nicht zwangsläufig im Bereich Kulturelle Teilhabe gefördert werden muss. Auch Produktionen, die sich durch einen hohen Grad an Diversität auszeichnen, sollen in den Sparten referaten ihre Heimat finden. Die dortige Verortung ist erklärtes Ziel dieses Förderkonzeptes. 15 5. Förderinstrumente Nach erfolgter Auswertung der Bedarfe im Bereich Kultureller Teilhabe und der daraus resultierenden Schwerpunktsetzung zeigt sich, dass die im Folgenden dargestellten Instrumente adäquat zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Freien Szene sind. Sie vermögen es, eine Vielzahl an Maßnahmen in deren Umsetzung zu unterstützen. An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Förderinstrumente für Kulturschaffende aller Sparten unter Erfüllung mindestens einer der oben genannten Schwerpunkte zur Verfügung gestellt werden können. Der Beginn der mehrjährigen Förderinstrumente kann erst nach Zusetzung zusätzlicher Mittel für den Bereich Kulturelle Teilhabe im städtischen Haushalt erfolgen. 5.1 Konzeptionsförderung Im Zusammenhang mit Kultureller Teilhabe gibt es bereits jetzt mehrere Akteure , die sich in den verschiedensten Bereichen für mehr Teilhabe einsetzen. Ebenso gibt es Bereiche, in denen es dringend neuer spartenübergreifender Strukturen bedarf, um mehr Menschen Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Um diese Unternehmungen in der Stärkung beziehungsweise in deren sprichwörtlichen Konzeptionalisierung zu begleiten, soll die Möglichkeit einer Konzeptionsförderung im Bereich der Kulturellen Teilhabe eröffnet werden. Der Fokus dieses Förderinstrumentes liegt daher ganz klar auf d em s trukturellen Aufbau bzw. dem Ausbau bestehender Strukturen . Die Vergabe der vierjährigen Förderung erfolgt auf der Basis eines Votums des Beirats, das von der Verwaltung umgesetzt wird. Förderfähig sind in dies em Zusammenhang Organisationen, deren Haupttätigkeitsbereich in Köln liegt. Die Konzeptionsförderung wird auf Grundlage eines vom Antragstelle nden ausgearbeiteten Konzeptes zur Erreichung von mehr Teilhabe im Bereich Kunst und Kultur vergeben, welches den Zeitraum von vier Jahren umfasst. Dieses beinh altet eine Skizzierung der geplanten Projekt e im potenziellen Förderungszeitraum hinsichtlich der inhaltlichen Zielsetzung , inklusive eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplanes für diesen Zeitraum und einer langfristigen Entwicklungsperspektive, welche über den Förderzeitraum hinaus reicht. 16 Neben der Erfüllung mindestens eines der zuvor definierten Schwerpunkte werden folgende Kriterien im Rahmen der Vergabe berücksichtigt: Zu erwartenden Qualität des Vorhabens. Innovationspotenzial des Konzeptes Zu erwartenden Professionalität in der Durchführung sowie professionelle Struktur der Antragssteller*innen. Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewogenen Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe. Überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung. Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens. eine angemessene Verwaltungsstruktur für eine adäquate Umsetzun g des Projektvorhabens der Antragsteller*in. Mit einem Vorlauf von mindestens 9 Monaten zum Beginn des Förderzeitraumes muss der Antrag auf Konzeptionsförderung im Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe vorliegen. Vor der Ant ragstellung muss der Antragstellende sich im obigen Referat persönlich beraten lassen. Die Förderhöhe, sowie die Zahl der zu fördernden Gruppen orientieren sich an den Möglichkeiten des städtischen Haushalts und können variieren. Sie wird den potenziellen Antragsteller*innen mit der Ausschreibung bekanntgegeben. Über die Konzeptionsförderung hinausgehende Projektkostenanträge sind für die Laufzeit der Konzeptionsförderung nicht möglich. Nach ergangenem Votum durch den Beitrag werden die Konzeptionsförderungen dem Ausschuss für Kunst und Kultur zum Beschluss vorgelegt. 5.2 Mehrjährige Projektförderung Im Ber eich der Projektkostenzuschüsse wird durch das vorliegende Förderkonzept eine auf vier Jahre ausgeweitete Projektförderung ermöglicht. Der Fokus dieses Förderinstrumentes ist eindeutig ein künstlerisch -ästhetischer. Ziel soll es sein, herausragenden Künstler *innen mit und ohne eigene Spielstätte, deren Tätigkeitsmittelpunkt in K öln ist, zur Realisierung ihrer Projektideen und zur Unterstützung ihrer künstlerischen Weiterentwicklung eine deutlich verbesserte Planungssicherheit ein zuräumen. Im Fokus der mehrjährigen Projektförderung im 17 Bereich Kulturelle Teilhabe sollte vor allem die Entwicklung neuer ästhetischer Formen stehen, die ein besonderes Augenmerk auf mehr Teilhabe auf Rezipient *innen- und/oder Künstler *innen-Seite legen. Überdies können auch solche Projekte Berücksichtigung finden, die sich, wie bereits erwähnt, inhaltlich mit Teilhabe erschwerenden Faktoren beschäftigen. Zum Erhalt der vierjährigen Projektförderung müssen vorherige künstlerische Erfolge sowie ausreichende öffentliche Präsenz durch einen regelmäßigen Spielbetrieb nachgewiesen sein. Die Vergabe erfolgt auf der Basis eines Votums des Beirats, das von der Verwaltung umgesetzt wird. Grundlage der Förderung ist die überzeugende Darstellung der geplanten künstlerischen Projekte in den nächsten vier Jahren, inklusive eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungs planes für diesen Zeitraum. Im Rahmen dieses Förderinstruments können auch Koproduktionsprojekte, Gastspielauftritte und Wiederaufnahmen Berücksichtigung finden. Die Be antragung weiterer Projektkostenzuschüsse ist grundsätzl ich nicht vorgesehen. In begründe ten Ausnahmefällen können Träger neben der vierjährigen Projektplanung auch einjährige Projektförderungen beantragen. Betriebskosten sind im Rahmen dieser Förderart nicht förderfäh ig. Analog zu einer einjährigen Projektförderung ist jedoch die Inanspruchnahme einer 15 -prozentigen Organisationskostenpauschale möglich. Auch im Rahmen der mehrjährigen Projektförderung gelten die gleichen Vergabekriterien wie bei der Konzeptionsförderung. Neben der Erfüllung mindestens eines der zuvor definierten Schwerpunkte werden folgende Kriterien im Rahmen der Vergabe berücksichtigt: • Zu erwartende künstlerische Qualität. • Innovationspotenzial des Konzeptes • Zu erwartende Professionalität in der Durchführung sowie professionelle Struktur des Antragsstellers • Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewo genen Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe • Überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung 18 • Das Entwicklungspotential der Antragsteller*in • Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens. • eine angemessene Verwaltungsstrukt ur für eine adäquate Umsetzung des Projektvorhabens der Antragsteller*in. Die Förderhöhe, sowie die Zahl der zu fördernden Gruppen orientieren sich an den Möglichkeiten des städtischen Haushalts und können variieren. Sie wird den potenziellen Antragsteller *innen mit der Ausschreibung bekanntgegeben. Die maximale Förderhöhe wird begrenzt und liegt unter dem Niveau von Konzeptionsförderungen für freie Gruppen. Mit einem Vorlauf von mindestens 6 Monaten zum Beginn des Förderzeitraumes muss der Antrag auf mehrjährige Projektförderung im Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe vorliegen. Vor der Antragstellung muss der Antragstellende sich im obigen Referat persönlich beraten lassen. Um auch einer nachwachsenden Künstlergenerati on Chancen auf Förderung einzuräumen, sollen kontinuierliche Förderungen über mehrere Förderzyklen möglichst vermieden werden. Sollte dies aus inhaltlich -künstlerischen Gründen nicht möglich sein, kann der Beirat anders votieren. Im Anschluss an einen mehr jährigen Förderzyklus ist die Bewerbung um Kon zeptionsförderung bzw. um Einzelprojektförderung weiterhi n möglich. Die Förderzyklen wer den denen der Konzeptionsförderung angepasst, um einen Wechsel der Förderform ohne Interim zu ermöglichen. 5.3 Projektförderung Weiterhin können auch einjährige Projekte be antragt werden, die mindestens einen der oben genannten Förderschwerpunkt e als integralen Bestandteil des Projektes beinhalten. Betriebskosten sind im Rahmen dieser Förderart nicht förderfäh ig. D ie Inanspruchnahme einer 15 -prozentigen Organisationskostenpauschale ist möglich. Kriterien für die Vergabe eine Förderung sind… die zu erwartende künstlerische Qualität das Innovationspotenzial des Konzeptes Zu erwartenden Professionalität in der Durchführung sowie professionelle Struktur des Antragsstellers 19 Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewogenen Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe ein innovativer Ansatz zur Umsetzung und Erprobung der formulierten Förderschwerpunkte. Anträge müssen fristgerecht zum 30.September des Vorjahres für Projekte im Folgejahr, unter Einreichung eine Projektbeschreibung sowie eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans, eingereicht werden. Unterjährige Projektanträge sind in bestimmten Fällen zur Schließung einer Deckungslücke bei Projekten, welche bereits eine solide Grundfinanzierung haben, möglich. Die maximale Antragshöhe für unterjährige Projektanträge liegt bei 5.000 €. 5.4 KulturPlus Als Pilotprojekt wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren ein Sonderbudget in Höhe von 10.000 € aufgelegt. Kulturschaffende haben die Möglichkeit bei Ihrem Projektantrag die Option „Kultur Plus“ zu wählen. Hierbei handelt es sich um eine Kooperation mit der Kulturliste Köln. Entscheidet sich der Antragstellende für die Option muss er nach dem Schlüssel Vorstellungen x Gesamtsitzplätze = Ergebnis 10% der angebotenen Plätze der Kulturliste Köln zur Verfügung stellen. (Beispielrechnung: 5 Vorstellungen x 100 Sitzplätze =500 Sitzplätze insges. davon 10% entsprechen 50 Sitzplätze die der Kulturliste angeboten werden müssen) Hierbei kann der Antragstelle nde selbst wählen, wie viele Plätze er bei welcher Vorstellung anbietet um auf die Gesamtzahl von 10% zu kommen. Im Anschluss an die Vorstellungsreihe kann der Antragstellende mit einem Nachweis über die von der Kulturliste angebotenen Plätze 5, - € pro vermittelte Freikarte zusätzlich zu seinem Zuschuss ausgezahlt bekommen. Dies passiert unabhängig vom beantragten Zuschuss. 20 6. Beirat Ein wichtiger Garant für Vielfalt und die Gewährleistung selbiger im Rahmen der Vergabe von Projektförderungen ist ein divers besetzter Beirat. Hinsichtlich der Zusammensetzung eines solchen Beirates sollen Kriterien für die Auswahl der Beiratsmitglieder sowie der Zusammensetzung des Beirates berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der Mitglieder für den Beirat im Bereich Kulturelle Teilhabe, wie bestenfalls auch für alle anderen Beiräte, soll , neben der fachlichen Kenntnis der Kulturlandschaft auch die Perspek tive des klassischen „Fast -Besuchers“ vertreten sein. Das bedeutet konkret, dass zu bewertende Anträge zukünftig nicht mehr ausschließlich aus fachlicher Sicht beurteilt werden , sondern zusätzlich sichergestellt wird, dass sie auch hinsichtlich ihrer Rezip ierbarkeit und Themensetzung aus Zuschauersicht bewertet werden. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Beirats soll auf eine Ausgewogenheit bezüglic h der Geschlechter, des Alters und der Herkunft explizit geachtet werden. Überdies soll dafür Sorge getragen werden, dass ebenso mindestens ein Beiratsmitglied selbst zu einer der oben genannten Zielgruppen gehört, so dass gerade bei der Beurteilung inklusiver Projekte der B lick von Innen gewährleistet wird. Es ist ausgeschlossen , dass Antragsteller* innen oder potenzielle Antragsteller*innen in den Beirat für Kulturelle Teilhabe gewählt werden können. Die Beiratsmitglieder sollen zunächst auf drei Jahre gewählt werden. Aufstellen lassen kann sich zunächst jede Bürger*in Kölns (Au snahmen können Fachleute aus überregionalen Bereichen sein) . Wahlberechtigt sind sowohl die Antragsteller *innen im Bereich Kulturelle Teilhabe der letzten Jahre sowie einmalig, bei der ersten Beiratswahl, die eingeladenen Vertreter *innen des Auftaktworksho ps zur Erstellung des Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe. Es wird davon ausgegangen, dass die Beiratsmitglieder ein generelles Interesse für die Thematik Kulturelle Teilhabe haben. Sie besuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die geförderten Produktionen und Veranstaltungen und verschaffen sich so einen Überblick über die Szene. Auf dieser Basis beurteilen sie die beantragten zukünftigen Projektvorhaben. Es wird daher vorgeschl agen, dass sich der Beirat aus 7 Personen, unter Wahrung der Geschlechterparität, zusammensetzt. 21 Davon: mindestens eine Person mit einer physischen oder psychischen Einschränkung, mindestens einer Person über 60 Jahre, mindestens eine Person, die aus beruflicher oder persönlicher Erfahrung die Belange einkommensschwacher Bürger* innen vertreten kann, mindestens eine Person mit Migrationshintergrund und mindestens eine Person aus der LGBTiQ-Community. Sollte dieses Verhältnis nicht du rch die regulären Wahlergebnisse erfüllt werden, werden die Sitze nach Quote verteilt. Konkret heißt dies, dass der Intermediär des jeweiligen Bereichs mit den meisten Stimmen den Platz im Beirat erhält. Für die Mitwirkung im Beirat zahlt die Stadt Köln e ine Aufwandsentschädigung von pauschal 250,- € pro Jahr. 22 7. Evaluation Das Ermöglichen von mehr kultureller Teilhabe vollzieht sich als ein fluider Prozess. Das vorliegende Förderkonzept ruft bewusst dazu auf, neue Ansätze auszuprobieren. Dies beinhaltet natürlich auch die Tatsache, dass Projekte scheitern werden, Ansätze nicht mehr weiterverfolgt wer den können oder generell andere Wege gegangen werden müssen. Um sicherzustellen, dass auch negative Ergebnisse e inen positiven Einfluss auf die gesamtstädtische Entwicklung haben können, soll durch den Beirat im Vorfeld der Beiratssitzungen eine kurze Evaluation der zuvor geförderten Projekte stattfinden. Was auf M ikroebene mit den einzelnen geförderten Projekten vo llzogen werden soll , muss durchaus auch auf der Makroebene umgesetzt werden. Die Ergebnisse der Evaluation der einzelnen Projektvorhaben sollen daher in eine Evaluation der gesamtstädtischen Förderstrategie im Bereich Kulturelle Teilhabe jeweils am Ende einer Periode von 3 vollständigen Förderjahren einfließen. Am Ende dieser Periode soll jeweils ein Workshop -Format stehen, in welchem die Förderinstrumente und –schwerpunkte nochmals auf den Prüfstand gestellt werden und deren Effizienz bewertet werden soll. Die Durchführung der Evaluation soll in einem professionellen Rahmen durchgeführt werden. Sollte sich hier ergeben, dass in essenziellen Bereichen des Konzeptes Nachbesserung erfolgen müssen oder veränderte Begebenheiten eine Aktualisierung erfordert, wir d dem Ausschuss für Kunst und Kultur eine Neuauflage zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieses Vorgehen gewährleistet die Überprüfung. 23 i Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 104,S.34, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.). ii Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 201, S. 85, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.). iii Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 112, S. 44, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.). iv Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 231, S. 128, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.). v Studie LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.8, Stadt Köln, Amt für Integration und Vielfalt(Auftraggeberin). vi Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 104,S.34, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hg.). vii Vgl. Prof. Dr. Kliment, Tibor, Studie über Besucher Potenzial der freien Theater - und Tanzszene, Stadt Köln, Kulturamt, (Auftraggeberin), Köln, 2018. Anmerkung der Redaktion: Bei dieser Fassung handelt es sich um eine redigierte Arbeitsversion. Nach erfolgter Beschlussfassung erfolgt ein finales Lektorat sowie ein professionelles Layout.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0517/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 12.02.2021 08:26