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0517/2021

Förderkonzept Kulturelle Teilhabe

Beschlussvorlage Ausschuss 11.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 27.04.2021, TOP 4.2

Anlage 4, Auszug Integrationsrat 13.04.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Zeitstrahl

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Anlage 3, Auszug Beschlussprotokoll StadtAG LST 21.04.2021

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Anlage 1 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe

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Anlage 4, Auszug Integrationsrat 13.04.2021

916 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE 
Datum: 28.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
13.04.2021 
öffentlich 
8.8 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 
0517/2021 
 
 
Der Integrationsrat empfiehlt unter der Maßgabe, dass die Quote des Beirates 
sich an der Größe der fünf Zielgruppen des Konzeptes orientiert, folgende Be-
schlussfassung 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Förderkonzept Kultu-
relle Teilhabe. Das Förderkonzept Interkultur aus dem Jahr 2008 wird von dem För-
derkonzept Kulturelle Teilhabe abgelöst und geht darin auf. Die hinterlegten Budgets 
für den Bereich Diversity und Interkultur bleiben davon unberührt in ihrer Zweckbe-
stimmung bestehen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt bei zwei Enthaltungen

Beschlussvorlage Ausschuss

8982 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 0517/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Förderkonzept Kulturelle Teilhabe. 
Das Förderkonzept Interkultur aus dem Jahr 2008 wird von dem Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 
abgelöst und geht darin auf. Die hinterlegten Budgets für den Bereich Diversity und Interkultur bleiben 
davon unberührt in ihrer Zweckbestimmung bestehen.  
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im September 2018 wurde im Kulturamt der Stadt Köln das neue Referat Kultur als Akteur der Stadt-
gesellschaft – Kulturelle Teilhabe eingerichtet. Anlass hierfür war die Feststellung, dass die Bandbrei-
te der Kölner Kunst - und Kulturszene im bundesdeutschen Vergleich enorm ist, jedoch die Diversität 
derer, die jene Kunst produzieren als auch derer, welche sie rezipieren, nicht die Vielfalt der Stadtge-
sellschaft abbilden. Die Schaf fung des neuen Referates ermöglicht es dem Kulturamt, eine Vielzahl 
gesellschaftlich relevanter Themen aus einem neuen Blickwinkel zu beleuchten und mehr Kulturelle 
Teilhabe, sowohl für Produzierende als auch für Rezipierende, zu ermöglichen. Die angestell ten Be-
trachtungen zeigen ganz deutlich, dass es sich bei der Ermöglichung von mehr kultureller Teilhabe 
nicht um eine „Nischen -Aufgabe“ handelt, sondern um eine Querschnittsaufgabe, die einen Großteil 
der Kölner*innen mehr oder minder stark tangiert. Viele  Bürger*innen, aber auch Künstler*innen se-
hen sich einer oder gleich mehreren Hürden für die Teilhabe an Kunst und Kultur gegenüber oder 
fühlen sich und ihre Themen in Kunst und Kultur nicht angemessen repräsentiert. Dies zeigt, dass die 
mangelnde Teilhabe an Kunst und Kultur offensichtlich nicht nur an Hürden beziehungsweise Barrie-
ren scheitert, sondern häufig auch an Vermittlungsdefiziten. 
Daher ist es vordringliches Ziel des beigefügten Förderkonzeptes in den nächsten Jahren, allen Bür-
ger*innen der Stadt  Köln – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher 
Identität, Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen - bessere Teilhabe am kulturellen 
Angebot unserer Stadt zu ermöglichen. Wir sind der Überzeugung, dass ein hoher Grad jener Diversi-
tät unter Künstler*innen, ein zentraler Schlüssel zu Erreichung dieser Ziele darstellt. Daher sollen 
neue Zugänge für verschiedenste Künstler*innen geschaffen werden. Gleichsam soll auch ein allge-
meiner Diskurs über die gesamtstädtische Reze ption von Kunst und Kultur sowie das Verhältnis zwi-
schen Kunstschaffenden und Kunstrezipienten stimuliert werden. Hierzu sollen Kulturschaffende zu-
künftig gezielt bei ihrem Audience Development unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund versteht 
sich das Referat für Kulturelle Teilhabe nicht als weitere Fördereinheit, die sich neben den Spartenre-
feraten des Kulturamtes einordnet, sondern als Einheit, welche die anderen Referate vertikal verbin-
det und in allen Sparten mehr Teilhabe ermöglichen soll. 
Das vormalige Referat für Interkulturelle Kunstprojekte geht im neuen Referat auf. Gleiches gilt auch 
für das Förderkonzept Interkultur von 2008. In diesem Bereich hat sich der Diskurs stark entwickelt. 
Das Beteiligungsverfahren zur Erstellung des Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe hat gezeigt, dass 
viele Künstler*innen die Förderung aus dem alten Förderbereich als Stigma oder gar als Herabwürdi-
gung erfahren haben. Dieser Wahrnehmung wird durch die strukturelle Neuausrichtung entschieden 
entgegengetreten. 
Um dem V orhaben einen soliden Rahmen zu verleihen, wurde Ende 2018 mit der Erstellung eines 
Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe begonnen und dieses als Pilotprojekt für die Pi-
lotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewählt, um die Bede utung des Vorhabens zu 
unterstreichen (3599/2018). Mit dem Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 25. Juni 
2019 wurde die Verwaltung beauftragt, das Förderkonzept partizipativ auf Grundlage eines Beteili-
gungskonzeptes zu entwickeln (1425/2019). Die damit verbundene Mitwirkung des städtischen Büros 
für Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat der Oberbürgermeisterin und des Büros für Öffentlichkeits-
beteiligung der Kölner Freiwilligen Agentur gaben dem Prozess breite Unterstützung. 
Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren bildete ein Auftaktworkshop am 12. September 2019, in 
welchem Vertreter*innen - Kulturschaffenden wie Rezipient*innen - der Perspektiven

3 
 „Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung“,  
 „Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich / Mobilität, Sinne, psychisch, kognitiv“ und  
 „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“  
Bedarfe hinsichtlich der  Ermöglichung von mehr kultureller Teilhabe erarbeiteten. Ziel dieser Veran-
staltung war es, bereits bekannte Bedarfe abzugleichen und mit Produzent*innen und Rezipient*innen 
in den Dialog zu gehen. Die Auswertung der Veranstaltung hat ergeben, dass die era rbeiteten Bedar-
fe nicht nur Eingang in das Förderkonzept erhalten, sondern zu großen Teilen auch die zukünftige 
strategische Ausrichtung des Referates beeinflussen. 
Der ergebnisoffen durchgeführte Workshop führte daher zu Erkenntnissen, welche direkt Einga ng in 
das beigefügte Förderkonzept finden konnten, aber auch zu solchen, die der gesamtstrategischen 
Ausrichtung des Referates, besonders hinsichtlich der Schaffung neuer Netzwerke, dienen. Themen, 
welche über das Wirkungsspektrum des Referats hinausreicht en, wurden gesammelt, so dass sie in 
die Prozesse der gesamten Kulturverwaltung integriert werden können. Teile der Ergebnisse des 
Workshops mündeten in Forderungen, welche auf kommunaler Ebene nicht lösbar sind, wurden aber 
dennoch in die Gesamtdokumentation aufgenommen, so dass sie an geeigneter Stelle auch als städ-
tische Forderung nochmals eingebracht werden können. Um sicherzustellen, dass alle relevanten 
Bedarfe Eingang in das Förderkonzept finden, wurden bei der ersten Workshop -Veranstaltung pro 
Perspektive drei Delegierte benannt, die der Verwaltung bei der Ermittlung der Bedarfe und deren 
Überführung in das beigefügte Förderkonzept zur Seite standen.  
In einem weiteren Schritt sollten die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen einer halbtätigen offenen 
Veranstaltung im März 2020 interessierten Kölner*innen präsentiert werden und gleichsam die Mög-
lichkeit für Feedback und direkten Austausch gegeben werden. Leider musste die geplante Veranstal-
tung aufgrund der Auswirkungen der Corona -Pandemie abgesagt werden . Um dieses wichtige Vor-
haben dennoch weiter voran zu treiben, wurde die geplante Beteiligung digital umgesetzt. Hierzu 
wurden die Ergebnisse des Workshops in Texten, Videoclips mit Untertiteln und Texten in Leichter 
Sprache auf dem Beteiligungsportal (ehe mals Mitwirkungsportal) der Stadt Köln präsentiert. Interes-
sierte Bürger*innen hatten dort die Möglichkeit, die Ergebnisse direkt zu kommentieren, die Themen 
in Videosprechstunden – teils unter Anwesenheit von Gebärdendolmetscher*innen - mit anderen zu 
diskutieren, oder ein Feedback per E-Mail oder Telefon zu hinterlassen. Die Seite wurde fast 700-mal 
aufgerufen und es wurden diverse Kommentare und Anregungen auf verschiedensten Wegen über-
mittelt. Die Auswertung der Kommentare hat Eingang in das beigefügte Förderkonzept erhalten. 
Dessen Entwurf wurde durch die oben erwähnten Delegierten abermals hinsichtlich der Vollständig-
keit geprüft und teilweise ergänzt. Sie sind somit zusätzlicher Garant für eine möglichst ganzheitliche 
Betrachtung des Themas Kulturelle  Teilhabe. Dem beigefügten Förderkonzept können somit eine 
Vielzahl von neuen Schwerpunktsetzungen zur Erreichung von mehr Kultureller Teilhabe in Köln ent-
nommen werden. Neue Ansätze bei der Besetzung des Beirates sowie Evaluationen sollen sicherstel-
len, dass die städtischen Bemühungen dauerhaft auf dem richtigen Kurs bleiben, aber gleichsam der 
Mut neue Wege zu gehen unterstützt wird. 
10.000 € pro Jahr aus den Diversity-Mitteln für 2022 und 2023 werden für das Pilotprojekt Kultur-Plus 
zur Verfügung gestellt  
An dieser Stelle ist noch darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung der Maßnahmen des vorliegenden 
Förderkonzeptes nicht ohne die Zusetzung weiterer Mittel auskommt. Gerade die Instrumente der 
mehrjährigen Förderung sind ohne zusätzliche Mittel in absehbarer Zeit nicht umzusetzen.

Anlage 2 Zeitstrahl

1641 Zeichen

PLANUNG
BETEILIGUNG
KOMMUNIKATION
P O L I T I S C H- AD M I N I S T R A T I V E R  P R O Z E S S
BETEILIGUNGSVERFAHREN FÖRDERKONZEPT KULTURELLE TEILHABE
STAND: 15.02.2021
H AL B Ö F F E N T L I C H
Ö F F E N T L I C H
12. September 2019
ÖB-Phase 1
Workshop mit Intermediären, 
Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie 
Kulturschaffenden zur Erarbeitung von vorhandenen 
Barrieren und zur Entwicklung wirksamer Lösungen
bis Ende 2019
Erarbeitung (Förder-) 
Instrumente
20. Januar 2020
Treffen mit den 
Delegierten aus ÖB-
Phase 1 und Vorstellung 
des Entwurfs der 
(Förder-)Instrumente
bis Ende Mai 
2020
Erarbeitung Entwurf 
Förderkonzept
10. Juli bis 9. August 2020
ÖB-Phase 2
Vorstellung der (Förder-) 
Instrumente auf dem 
Mitwirkungsportal der Stadt Köln mit 
Möglichkeit zur Online-Diskussion 
und im Rahmen von Video-
Sprechstunden
bis Ende 
September 2020
Einarbeitung der 
Rückmeldungen in 
den Entwurf des 
Förderkonzeptes
voraussichtlich 
27. April 2021 
Beratung Förderkonzept 
im Ausschuss Kunst und 
Kultur
Hinweis: Aufgrund des Corona-Virus Covid 19 und der damit verbundenen Untersagung von größeren Veranstaltungen konnte die
2. Öffentlichkeitsbeteiligungs-Veranstaltung, bei der die Öffentlichkeit Feedback zu den (Förder-)Instrumenten geben 
sollte, nicht wie geplant am 18. März 2020 stattfinden. Dadurch musste die Zeitplanung angepasst und das Format 
zur Beteiligung verändert werden. 
Begleitende Kommunikation
nach 
Beschlussfassung
Vorstellung 
Förderkonzept (ggf. 
online)
26. Oktober 2020
ÖB-Phase 3 
Schlussredaktion 
mit den Delegierten 
aus ÖB-Phase 1 & 
anschließende 
Finalisierung des 
Förderkonzeptes

Anlage 3, Auszug Beschlussprotokoll StadtAG LST 21.04.2021

2788 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon:  (0221) 221-21087  
Fax       :  (0221) 221-29166 
E-Mail:  thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de 
Datum: 23.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 
21.04.2021 
öffentlich 
4.1 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 
0517/2021 
 
Änderungsantrag des rubicon e.V. zum Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 
 
I. Abstimmung über Änderungsantrag 
 
Beschluss: 
Die StadtAG LST empfiehlt dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
In den vorgelegten Entwurf des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe sind an folgen-
den Stellen Änderungen aufzunehmen: 
Seite 12/Punkt 4.4, 1. Satz 
„Um eine gleichmäßige Versorgung des Stadtgebietes mit einem vielfältigen Kunst- 
und Kulturangebot zu gewährleisten, gilt es Kunst- und Kulturschaffende darin zu 
bestärken neue Orte innerhalb des Stadtgebietes als Spielorte zu erobern.“ 
Das Wort „Spielorte“ ist durch die Formulierung „Veranstaltungsorte (wie z.B. 
Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu ersetzen. 
Seite 16/Punkt 5.2, 3. Satz 
„Ziel soll es sein, herausragenden Künstler*innen mit und ohne eigene Spielstätte, 
deren Tätigkeitsmittelpunkt in Köln ist, zur Realisierung ihrer Projektideen und zur 
Unterstützung ihrer künstlerischen Weiterentwicklung eine deutlich verbesserte Pla-
nungssicherheit einzuräumen.“ 
Der Begriff „Spielstätte“ ist durch die Formulierung „Veranstaltungsorte (wie z.B. 
Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu ersetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt.

II. Abstimmung über Ursprungsantrag mit den beschlossenen Änderungen 
Geänderter Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt dem 
Ausschuss Kunst und Kultur wie folgt zu beschließen: 
 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Förderkonzept Kultu-
relle Teilhabe. Das Förderkonzept Interkultur aus dem Jahr 2008 wird von dem För-
derkonzept Kulturelle Teilhabe abgelöst und geht darin auf. Die hinterlegten Budgets 
für den Bereich Diversity und Interkultur bleiben davon unberührt in ihrer Zweckbe-
stimmung bestehen.  
 
Weiterhin empfiehlt die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 
dem Ausschuss Kunst und Kultur folgende inhaltlichen Änderungen zu beschließen: 
 
a) Auf Seite 12 Punkt 4.4. ist das Wort „Spielorte“ durch die Formulierung „Ver-
anstaltungsorte (wie z.B. Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu erset-
zen.  
b) Auf Seite 16 Punkt 5.3 ist der Begriff „Spielstätte“ durch die Formulierung 
„Veranstaltungsorte (wie z.B. Spielstätten und Ausstellungsräume)“ zu 
ersetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe

41544 Zeichen

Förderkonzept Kulturelle Teilhabe  
Stand: 15.02.2021

2 
 
1. Vorbemerkungen 
2. Vorgehensweise  
3. Situationsanalyse 
3.1. Barrierefreiheit 
3.2. Finanzielle Hürden  
3.3. Räumliche Teilhabe und Mobilität 
3.4. Mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Diversität 
3.5. Ausbildung und Einstieg 
4. Förderschwerpunkte   
4.1. Physische und sensorische Barrierefreiheit 
4.2. Qualifizierung 
4.3. Beseitigung finanzieller Zugangsbarrieren 
4.4. Verbesserung der Ansprache und I nformation im Vorfeld von 
Kulturveranstaltungen 
4.5. Stärkung eines gleichmäßig über die Stadt verteilten Kulturangebotes 
4.6. Formate zur Stärkung der Interaktion mit bestehendem und neuem Publikum 
4.7. Inhaltliche Auseinandersetzung mit Teilhabe erschwerenden Themen 
5. Förderinstrumente 
5.1. Konzeptionsförderung 
5.2. Mehrjährige Projektförderung 
5.3. Einjährige Projektförderung 
5.4. KulturPlus   
6. Beirat 
7. Evaluation

3 
 
1. Ausgangslage 
 
Im September 2018 wurde im Kulturamt der Stadt Köln das neue  Referat Kultur als 
Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe – im Folgenden Referat für Kulturelle 
Teilhabe genannt - eingerichtet. Anlass hierfür war die Feststellung, dass das Angebot 
der Kölner Kunst - und Kulturszene im bundesdeutschen Vergleich enorm ist, jedoch  
die Diversität derer, die sie produzieren als auch derer, welche sie rezipieren, nicht die 
Vielfalt der Stadtgesellschaft abbilden. Die Schaffung des neuen Referates ermöglicht 
es dem Kulturamt, eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Themen aus einem neuen 
Blickwinkel zu beleuchten und mehr Kulturelle Teilhabe, sowohl für Produzierende als 
auch für Rezipierende, zu ermöglichen. 
Aber über wen genau redet man, wenn man über das Ermöglichen von mehr Teilhabe 
spricht? In Köln lebten 2018 1.089.984i Menschen, davon 
 bezogen über 114.000 Kölnerinnen und Kölner die Grundsicherung nach SGB 
IIii,  
 hatten über 425.000 Kölner*innen einen Migrationshintergrundiii,  
 hatten über 90.000 Kölner*innen eine Schwerbehinderung, davon über 52.000 
mit einem Grad der Behinderung von über 70iv,  
 bezeichneten sich 10,6 % zwischen 18 und 75 Jahren als lesbisch, schwul, 
bisexuell, trans*, inter* oder queer, kurz: LSBTIQ. Das entspricht einer Anzahl 
von über 87.000 Personenv 
 waren über 190.000 Kölner *innen älter als 65 Jahrevi (deren Anteil an der  
Gesamtbevölkerung wird perspektivisch weiter steigen).  
Ein Großteil der auf gezählten Bürger* innen sieht sich einer oder gleich mehreren 
Hürden für die Teilhabe an Kunst und Kultur gegenüber  oder fühlt sich und seine 
Themen in Kunst und Kultur nicht angem essen repräsentiert . Die Zahlen für sich 
genommen zeigen uns aber auch deutlich, dass es sich bei der Ermöglichung von 
mehr Kultureller Teilhabe nicht um eine „Nischen -Aufgabe“ handelt, sondern um eine 
Querschnittsaufgabe, die einen Großteil der Kölner *innen mehr oder mi nder stark 
tangiert. Denkt man K ulturelle Teilhabe weiter , kann man den Blickwinkel auch 
durchaus noch erweitern. So zeigt beispielsweise die von der Stadt beauftragte „Fast-
Besucherbefragung Freie Szene Köln “ aus 2018, durchgeführt von Prof. Tibor Kliment 
von der Rheinischen Fachhochschule Köln , dass auch weite Teile der Bevölkerung ,

4 
 
welche sich vermeintlich keiner der „klassischen“ Teilhabe -Barrieren 
gegenübergestellt sehen, Kuns t und Kultur nicht oder nur selten rezipierenvii. Dies 
zeigt, dass die mangelnde Teilhabe an Kunst und Kultur offensichtlich nicht nur an 
Hürden beziehungsweise Barrieren scheitert , sondern häufig auch an 
Vermittlungsdefiziten. 
Daher ist es unser vordringliches Ziel der nächsten Jahre, allen Bürger*innen der Stadt 
Köln – unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, 
Bildungsstand, Alter oder Behinderung und Einkommen - die Teilhabe am kulturellen 
Angebot unserer Stadt zu ermöglichen.  Gleichsam soll auch ein allgemeiner Diskurs 
über die gesamtstädtische Rezeption von Kunst und Kultur sowie das Verhältnis 
zwischen Kunstschaffenden und Kunstrezipienten stimuliert werden.  Hierzu sollen 
Kulturschaffende zukünftig gezielt bei ihrem Audience Development unterstützt  
werden. Die Maßgaben hierfür gilt es im Folgenden zu definieren.  Vor diesem 
Hintergrund versteht sich das Referat für Kulturelle Teilhabe nicht a ls weitere 
Fördereinheit, die sich neben den Spartenreferat en einordnet, sondern als Einheit 
welche die anderen Referate gewissermaßen vertikal durchkreuzt und in allen Sparten 
mehr Teilhabe ermöglichen soll. Das vormalige Referat für Interkulturelle 
Kunstprojekte geht im neuen Referat auf. Gleiches gilt auch für das alte Förderkonzept 
Interkultur. In diesem Berei ch hat sich der Diskurs stark entwickelt. Das 
Beteiligungsverfahren hat gezeigt, dass viele Künstler*innen die Förderung aus dem 
alten Förderbereich als Stigma oder gar als Herabwürdigung erfahren haben. Dieser 
Wahrnehmung wird durch die strukturelle Neuausrichtung entschieden 
entgegengetreten.

5 
 
2. Vorgehensweise zur Erstellung des vorliegenden Konzeptes  
Um d em Vorhaben eine solide Grundlage  zu verleihen , wurde Ende 2018 mit der 
Erstellung eines Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe begonnen. Damit 
die Bedeutung des Vorhabens deutlich wird , wurde es mit dem Beschluss des 
Ausschusses für Kunst und Kultur vom 25.Juni.2019 zum Pilotprojekt im Rahmen der 
Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt. Die damit verbundene 
Mitwirkung des städtischen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat der 
Oberbürgermeisterin und des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Kölner 
Freiwilligen Agentur gaben dem Prozess breite Unterstützung. 
Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren bildete  ein Auftaktworkshop am 12. 
September 2019, in welchem Vertreter*innen der Perspektiven (Kulturschaffende und 
Rezipient*innen)- 
 „Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung“,  
 „Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich / Mobilit ät, Sinne, psychisch, 
kognitiv“ und  
 „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“  
 
Bedarfe hinsichtlich der Ermöglichung von mehr kultureller Teilhabe erarbeiteten. Ziel 
dieser Veranstaltung war es , bereits bekannte Bedarfe  abzugleichen und mit 
Produzenten*innen und Rezipienten*innen in den Dialog zu gehen. Die Auswertung 
der Veranstaltung hat ergeben, dass die erarbeiteten Bedarfe nicht nur Eingang in das 
Förderkonzept erhalten, sondern zu großen Teil en auch die zukünftige strategische 
Ausrichtung des Referates beeinflussen. 
Der ergebnisoffen durchgeführte Workshop führte daher zu Resultaten, welche direkt 
Eingang in das vorliegende Förderkonzept finden konnten, aber auch zu solchen, die 
der gesamtstrategischen Ausrichtung des Referates, besonders hinsichtlich der 
Schaffung neuer Netzwerke, dienen. Themen, welche über das Wirkungsspektrum des 
Referats hinausreichten , wurden gesammelt, so dass sie in die Prozesse der  
gesamten Kulturv erwaltung integriert werden können . Teile d er Ergebnisse des 
Workshops münde ten in Forderung en, welche auf kommunaler Ebene nicht lösbar 
sind, wurden aber dennoch in die Gesamt-Dokumentation aufgenommen, so dass sie 
an geeigneter Stelle auch als städtische Forderung nochmals ein gebracht werden 
können. Um sicherzustellen, dass  alle relevanten Bedarf e Eingang in das

6 
 
Förderkonzept finden, wurden bei der ersten Workshop-Veranstaltung pro Perspektive 
drei Delegierte benannt, die der Verwaltung bei der Ermittlung der Bedarfe und deren 
Überführung in das vorliegende Förderkonzept zur Seite standen.  
In einem weiteren Schritt sollten die erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen einer 
halbtätigen offenen Veranstaltung im März 2020 interessierten Kölner *innen 
präsentiert werden und glei chsam die Möglichkeit für Feedback und direkten 
Austausch gegeben werden. Leider musste die geplante Veranstaltung aufgrund der 
Auswirkungen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Um dieses wichtige Vorhaben 
dennoch weiter voran zu treiben, wurde die geplant e Beteiligung digital umgesetzt. 
Hierzu wurden die Ergebnisse des Workshops in Texten, Videoclips mit Untertiteln und 
Texten in Leichter Sprache auf dem  Beteiligungsportal (ehemals Mitwirkungsportal) 
der Stadt Köln präsentiert. Interessierte Bürger *innen hatten dort die Möglichkeit, die 
Ergebnisse direkt zu kommentieren, die Themen in Videosprechstunden – teils unter 
Anwesenheit von Gebärdendolmetscher*innen - mit anderen zu diskutieren, oder ein 
Feedback per E -Mail oder Telefon zu hinterlassen.  Die Seite wurde fast 700 -mal 
aufgerufen und es wurde n zahlreiche Kommentare und Anregungen auf 
verschiedensten Wegen übermittelt. Die Auswertung der Kommentare hat Eingang in 
das vorliegende Förderkonzept erhalten. Dessen Entwurf wurde durch die oben 
erwähnten Delegierten abermals hinsichtlich der Vollständigkeit geprüft und teilweise 
ergänzt. Sie sind somit zusätzlicher Garant für eine möglichst ganzheitliche 
Betrachtung des Themas Kulturelle Teilhabe.  
Obgleich die Bedarfe der einzelnen Zielgruppen teils sehr differenziert sind, lassen sie 
sich unter den Oberbegriffen Zugang, Ansprache, Mobilität , Programm und Räume  
zusammenfassen. Im weiteren Verlauf der Entwicklung des vorliegenden  Konzeptes 
zeigte sich auch , dass  es oftmals desselben Förderinstrumentes bedarf , um 
verschiedene Anforderungen zu erfüllen.

7 
 
3. Situationsanalyse 
Im folgenden Teil wird näher auf die erarbeiteten Ergebnisse beziehungsweise die im 
Auftaktworkshop analysierten Bedarfe eingegangen.  
3.1 Barrierefreiheit  
Die Betrachtung des Themas Barrierefreihei t hat erneut bestätigt, dass es aus Sicht 
aller drei berücksichtigten Perspektiven eine Vielzahl an Barrieren gibt.  
Oft liegen diese schon vor dem eigentlichen Kulturbesuch : Die Ansprache im Vorfeld 
beziehungsweise das Kulturmarketing erreicht häufig bereits durch die Sprachwahl nur 
eingeschränkte Zielgruppen. Fehlende Texte Leichter Sprache oder zu akademische 
Wortwahl sind hier nur einige Gründe. Dies gilt ebenso im Rahmen der künstlerischen 
Produktion als solcher . Des Weiteren erhalten Kultu rnutzer*innen im Vorfeld  keine 
oder nur sehr mühsam Informationen bezüglich der Barrierefreiheit am Spielort. Dies 
bezieht sich  sowohl auf bauliche Barrierefreiheit als auch  auf barrierefreie 
Rezipierbarkeit, wie zum Beispiel Audio Deskription etc. 
Mehr noch als an Information über das Vorhandensein technischer und menschlicher 
Hilfsmittel zur Beseitigung von Barrieren – besonders sensorischer Natur - mangelt es 
an deren faktischem Vorhandensein. Hier wird häufig der Wunsch nach einem 
Technik- oder Fachkräftepool geäußert, auf welchen alle Akteure der freien Szene 
zugreifen können und so unter Nutzung vielfältiger Synergieef fekte einer breiteren 
Zielgruppe die Rezeption ihrer Kunst ermöglichen können.  
Neben der Frage nach der Rezipierbarkeit im Rahmen der Aufführungs - 
beziehungsweise Darstellungssituation wird ebenfalls der Wunsch nach 
Berücksichtigung einer breiteren Zielgr uppe bereits bei der Inszenierung bzw. der 
Konzeption formuliert. Dies bezieht sich neben einfachen Dingen, wie beispielsweise 
der Dauer einer Aufführung oder der Setzung von Pausen, auch auf neue innovative 
Ansätze, die Barrierefreiheit als Teil der ästhetischen Gesamtproduktion ansehen.   
Weiterhin bestehen auch  vielfältige Barrieren im baulich -technischen Sinne, wie 
fehlende Rampen oder nicht vorhandene barrierefrei e und geschlechterneutrale 
Toiletten. Die Beseitigung dieser Mängel kann allerdings nicht Aufgabe des 
vorliegenden Förderkonzeptes für Kulturelle Teilhabe sein, sondern soll weiterhin im 
Rahmen der Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene

8 
 
erfolgen, im Rahmen derer  eine weitere Priorisierung des Themas  Barrierefreiheit 
erfolgen soll.  
3.2 Finanzielle Hürden 
Vertreter*innen aller Perspektiven gaben an, dass finanzielle Hürden eine der großen 
Hinderungsgründe für die Teilnahme an Kulturveranstaltungen darstellen. Neben den 
Eintrittspreisen für die Kulturveranstaltungen wird häufig auch der Preis für Tickets im 
ÖPNV als Hindernis für den Kulturbesuch angegeben. Es sei a n dieser Stelle 
angemerkt, dass  hinsichtlich der Ticketpreise für Veranstaltungen  im Rahmen des 
vorliegenden Förderkonzeptes Lösungsansätze entwickelt werden können.   
Die Frage zu Ticketpreisen im ÖPNV  müssen auf anderer Ebene verhandelt werden 
und können nicht im Rahmen dieses Förderkonzeptes gelöst werden. 
 
3.3 Räumliche Teilhabe und Mobilität  
Auch eine , auf das Stadtgebiet betrachtet , ungleiche Verteilung von Spielstätten 
beziehungsweise Bespielung von Stätten erschwert die Teilhabe am Kulturleben in der 
Stadt Köln. Häufig haben  gerade sozial s chwächere Stadtteile keine  Spielstätten 
beziehungsweise nur potentielle Spielorte, die aus ve rschiedensten Gründen  aber 
nicht bespielt werden . Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit  nach der kulturellen 
Stärkung dezentraler Stadtteile. Es wird gefordert, die vorhandenen Potenziale stärker 
zu nutzen und die Zusammenarbeit mit lokalen Strukturen zu fördern. Künstler*innen 
sollen animiert werden , ihre oftmals auf wenige Spiel - und Ausstellungsorte fixierte 
Sichtweise zu erweitern und das Kölner Stadtgebiet so für und mit ihrer Kunst neu zu 
entdecken und somit gleichsam mehr Menschen ihre Kunst erfahrba r zu machen. 
Vielfach wird darüber hinaus der Aufbau neuer Netzwerk e, bestehend aus 
Kulturschaffenden und lokal in den Veedeln ansässigen Akteuren, gewünscht.  
 
3.4. Mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Diversität  
Erschwerte Teilhabe am Kulturellen Leben der Stadt basiert häufig auch auf dem 
Umgang mit Menschen vor Ort in den Spielstätten  und Ausstellungsorten . 
Überforderung der Mitarbeitenden vor Ort hinsichtlich des Umgangs mit Vielfalt  
resultiert sehr häufig aus einer mangelnden Ken ntnis beziehungsweise Erfahrung im 
Umgang mit selbigen . Dies beginnt schon beim Empfang im Vorf eld von

9 
 
Kulturbesuchen und setzt  sich weiter durch den gesamten Besuch einer 
Kulturveranstaltung fort. Wie können Leute in Empfang genommen werden, dass sie 
sich direkt wohlfühlen? Wie geht man mit Sprachbarrieren um, und was kann man tun, 
damit ein diverses Publikum sich vor, während und nach der Veranstaltung wohl, aber 
auch sicher und gut aufgehoben fühlt ? Aus diese n Fragen  erwächst häufig der 
Wunsch, dass gerade das Personal vor Ort in den Häusern hinsichtlich deren Umgang 
mit Vielfalt geschult wird. Durch Begegnungen und Gespräche soll  diesbezüglich 
vorhandene Unsicherheit genommen werden und für mehr Verständnis gesorgt 
werden. 
 
3.5. Ausbildung und Einstieg 
Für viele Künstler*innen mit Einschränkung, aber auch für solche, die neu in der Stadt 
sind, gibt es vielfältige Hürden, die  bereits den Einstieg in die 
Produktionsmechanismen der  Kölner Kunst- und Kulturlandschaft erschweren. Im 
Hinblick auf M enschen mit Beeinträchtigungen bedeutet dies nicht, dass ihre 
künstlerischen Ausdrucksweis en eingeschränkt wären, sondern, dass fehlende 
Qualifikationen paradoxerweise als Verweigerungsgrund für den Zugang in 
Produktionsstrukturen angeführt w erden. Künstler*innen mit Migrationshintergr und 
haben jedoch im Gegensatz dazu in ihrer Heimat häufig eine professionelle Ausbildung 
erhalten, können aber oft nicht den Zugang zu den Produktionszusammenhängen 
finden. Es gibt sprachliche Barrieren bei der Beantragung von Fördergeldern, ebenso 
wie häufig fehlende Vernetzungen in der Kunst - und Kulturszene vor Ort. Daher ist 
eines der Ziele des Referates für Kulturelle Teilhabe , den Diskurs um das Thema 
Ausbildung in der Stadt Köln weiter zu stimulieren.  
 
 
 
 
 
 
4. Förderschwerpunkte

10 
 
Kulturförderung, besonders im Bereich der Kulturellen Teilhabe, hat immer gleich  
mehrere Schwerpunkte. Ziel der verschi edenen Förderinstrumente soll  sein, mehr 
Teilhabe für Rezipient *innen zu ermöglichen und gleichsam  auch auf Seiten der 
Kunstschaffenden mehr Vielfalt zu ermöglichen.  
Überdies sollen auch weiterhin Projekte unterstützt werden, w elche die formulierten 
Themen auch gesamtgesellschaftlich be handeln und somit für mehr Akzeptanz 
werben sowie das  Bewusstsein schärfen, aber vor allem auch den großen Ge winn 
unterstreichen, den  eine vielfältige Gesellschaft und vor allem auch eine vielfältige 
Kulturlandschaft für uns bedeutet. 
Im Folgenden sollen daher Schwerpunkte aufgeführt werden, welche die Leitlinien für 
eine Förderung im Bereich Kultureller Teilhabe markieren. Projektanträge können 
daher mehrere dieser Schwerpunkte beinhalten, jedoch muss mindestens einer der 
formulierten Schwerpunkte zentraler Bestandteil des beantragten Projektes sein. 
 
4.1  Physische und sensorische Barrierefreiheit 
Spricht man über das Ermöglichen kultureller  Teilhabe, so zeigt obige  
Situationsanalyse, dass eine Vielzahl an Barrieren auch heute noch den Besuch von 
Kulturveranstaltungen ersch wert beziehungsweise verhindert. E s gilt daher  
nachhaltige, aber vor allem auch effiziente L ösungen zur Umsetzung von Vorhaben 
zur Verbesserung der sensorischen Barrierefreiheit zu entwickeln, welche möglichst 
flächendeckend die Szene beeinflussen  können. Mögliche Ansätze sollten  
spartenübergreifend ged acht und unter Nutzung von Synergieeffekten geplant 
werden. Ziel potenzieller Maßnahmen soll  sein, mit verschiedenen Hilfsmitteln 
Barrieren im Rahmen der Rezeptionssituation abzubauen, aber auch , hinsichtlich der 
Berücksichtigung von Bedarfen verschiedenst er Gruppen, im Rahmen des 
künstlerischen Produktionsprozesses zu sensibilisieren. Hierzu können beispielsweise 
auch Projekte zählen, welche sich dem Aufbau einer technischen Infrastruktur oder 
der Konzentration von Fachwissen, aber ebenso der Erstellung von 
Beratungsangeboten widmen.  
 
 
4.2 Qualifizierung und Einstieg

11 
 
Auch hinsichtlich des Themas Ausbildung hat unsere Situationsanalyse vielfältige 
Problemfelder benannt. Bekannter maßen ist Ausbildung nicht  originär Teil des 
Aufgabenbereichs der Kommune, womit das eigentlich e Problem auch nicht im 
Rahmen eines städtischen Förderprogramms gelöst werden kann. Dennoch soll dieser 
Bereich eine zentrale Position in vorliegendem  Förderkonzept einnehmen. 
Qualifizierung ist in diesem Zusammen hang als Vorstufe und Wegbereitung für die 
Öffnung institutionalisierter Ausbildungsgänge zu sehen. Wichtig ist an dieser Stelle 
noch einmal zu betonen, dass der Erkenntnisgewinn solcher Vorhaben bidirektional 
sein sollte. Das bedeutet , dass nic ht nur die Lernenden etwas für i hre berufliche 
Zukunft mitnehmen, sondern auch Lehrende aus Kunst und Kultur eine Bereicherung 
für ihre eigene künstlerische Arbeit erfahren . Ziel soll es zudem sein, Vorhaben zu 
fördern, welche sich mit der Identifizierung von Talenten beschäftigen, eine 
Vorbereitung für den Zugang zur eigentlichen Ausbildung leisten  und die 
Voraussetzungen für die Schaffung einer Etablierung eines institutionel len 
Ausbildungsganges erfüllen. 
Auch für Menschen mit Migrationshintergrund spielt das Thema Qualifikation eine 
große Rolle. Zwar bringen die Künstler *innen häufig eine profunde Aus bildung aus 
ihren Heimatländern mit, sind aber gänzlich unvertraut mit den Strukturen der hiesigen 
Kulturlandschaft sowie der Kulturförderpraxis . Gestärkt werden sollen  daher gezielt 
Initiativen, die eben diesen Künstler* innen bei ihrem Start in der Kölner  Kunst- und 
Kulturszene Hilfestellung geben und/oder ihnen eine Plattform bieten. Gerade 
Erstantragstellenden soll hier besondere Unterstützung zu Teil werden, so dass sie 
langfristig eine Förderung aus ihrer jeweiligen Sparte erhalten können. 
 
4.2  Beseitigung finanzieller Zugangsbarrieren. 
Es gibt teilweise bereits auf lokaler Ebene Strukturen, die es Menschen aus finanziell 
prekären Situationen ermöglichen, dennoch am kulturellen Leben teilzunehmen. Es 
soll daher Gegenstand kommunaler Förderung sein, die vorhandenen Strukturen zu 
stärken und so gemeinsam mit den Kunstschaffenden der Freien Szene im Rahmen 
ihrer Projekte finanzielle Teilhabebarrieren weiter abzubauen.  Damit soll ein Anreiz 
geschaffen werden, das kostenfreie Gesamtangebot von Karten, aber vor allem auch 
die Vielfalt des Gesamtangebotes zu erweitern, ohne Kulturschaffende finanziell zu

12 
 
belasten (siehe KulturPlus) . Gleichsam muss hi er auch der Bekanntheitsgrad der 
Angebote gesteigert werden.  
 
4.3  Verbesserung der Ansprache und Information im Vorfeld von 
Kulturveranstaltungen 
Um die Rezipient*innen-Vielfalt bei Kunst- und Kulturveranstaltungen in unserer Stadt 
zu erhöhen , müssen schon im Vorfeld viele Dinge beachtet werden. Hierzu sollen 
gezielt solche Vorhaben unterstützt werden , die sich mit neuen Formen der 
Zielgruppenansprache befassen oder bereits aktive Ansätze zur Verbesserung 
selbiger bieten. Diese Maßnahmen können sowohl auf die Stärkung neuer Netzwerke, 
als auch auf die Verbe sserung des Marketings von  Kulturakteuren abzielen. 
Besonders wünschenswert ist die Etablier ung langfristiger Strukturen, welche die 
Entwicklung ein es gezielten und nachhaltigen  Audience Development für die 
jeweiligen Sparten ermöglichen . Es sollen insbesondere solche Projekte gestärkt 
werden, die neue Formen der Ve rmittlung beziehungsweise neue W ege der 
Publikumsansprache aufzeigen . Neben der monetären Unterstützung solcher 
Initiativen plant das Kulturamt zukünftig den bereits begonnen en Prozess von 
Netzwerkveranstaltungen und -treffen zu intensivieren und so gezielt Impulse für neue 
Zusammenschlüsse zu geben. B ereits etablierte Informationsportale sollen hier die 
Möglichkeit bekommen , Anträge für den Ausbau der barrierefreien Rezipierbarkeit 
ihres Informationsangebotes zu stelle n. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine 
Kooperation mit bereits existierenden Akteuren vor Ort in Köln.  
Die Maßnahme zielt auf Zusammenschlüsse mehrerer Kulturakteure. 
 
4.4  Stärkung eines gleichmäßig über die Stadt verteilten Kulturangebotes 
Um eine gleichmäßige Versorgung des Stadtgebietes mit einem vielfältigen Kunst- und 
Kulturangebot zu gewährleisten, gilt es Kunst - und Kulturschaffende darin zu 
bestärken neue Orte innerhalb des Stadtgebietes als Spielorte zu erobern. Auch hier 
sollen gezielt neue Netzwerke gestärkt werden, aber auch Formate, welche sich durch 
eine besondere Mobilität innerhalb des Stadtgebietes etablieren. Bereits jetzt zeichnen 
sich vielversprechende Kollaboration en zwischen der Kölner Kulturszene und

13 
 
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ab. Dieser Trend soll unterstützt werden und den 
Akteur*innen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen. 
Eine Unterstützung bei der Schaffung bzw. Ertüchtigung neuer Örtlichkeiten kann im 
Rahmen einer Förderung aus dem Bereich Kulturelle Teilhabe nicht geleistet werden. 
Hierzu gibt es jedoch im Bereich der Bauunterhaltung des Kulturamtes verschiedene 
Instrumente. Die Mitarbeiter*innen beraten Sie dazu gern.  
 
Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene 
Kontakt: Claudia Rieck, 0221 – 221 23270, claudia.rieck@stadt-koeln.de  
 
4.5  Formate zur Stärkung der Interaktion mit bestehendem und neuem Publikum 
Neben der Ansprache verschiedener Zielgruppen ist auch der Inhalt beziehungsweise 
das Gezeigte von hoher Bedeutung für die Erreichung von Zielgruppen. Nicht alle 
Kulturschaffenden haben gleic hermaßen die Erfahrung oder  die Möglichkeit , die 
Zielgruppe oder anders gesagt das potenzielle Publikum während der Genese 
einzelner Produktionen miteinzubeziehen, beziehungsweise deren Bedürfnisse zu 
kennen. Dies hat zur Folge, dass vielfach ein hermetisch abgeschlossener ästhetisch-
akademischer Diskurs das Verständnis erschwert oder teilweise gänzlich verhindert. 
Wenn Erzähltes oder Gezeigtes, nicht nur auf Grund verschiedener Barrieren, nicht 
mehr verstanden werden kann oder aber wenig Verbindung zur Lebenswirklichkeit der 
Zuschauenden hat, kann man beinahe von Kultureller Teilhabe im verkehrten Sinne 
sprechen. Kultur nimmt in diesem Falle nicht mehr am Leben der Menschen teil. Daher 
sollen gezielt auch solche Formate unterstützt werden, die den Dialog zwis chen 
Künstler*innen und deren Werken mit dem Publikum zum Thema haben , respektive 
Formate zur Erforschung der Kommunikation zwischen selbigen. Wichtig ist hierbei, 
nicht lediglich das bereits existierende Publikum einzubeziehen, sondern gezielt auch 
zu versuchen, mit den Nicht-Besucher*innen in den Dialog zu treten.   
 
4.6  Inhaltliche Auseinandersetzung mit Teilhabe erschwerenden Themen 
Neben Projekten, die  sich strukturell oder konzeptionell mit dem Thema Kulturelle 
Teilhabe beschäftigen, sollen auch gezielt weiterhin künstlerische Projekte gefördert

14 
 
werden, welche sich inhaltlich -ästhetisch dezidiert mit den zuvor lok alisierten 
Themenbereichen beschäftigen. Es ist erstrebenswert, dass diese Projekte, nicht nur 
auf Barrieren und Teilhabe-Hürden verweisen, sondern auch den Gewinn von Vielfalt 
sichtbar machen. Diese Abgrenzung scheint an dieser Stelle explizit nötig, da auch im 
Bereich kulturelle Teilhabe weiterhin dezidiert künstlerische Projekte gefördert werden 
sollen, jedoch beispielsweise ein inklusiv gestaltetes Projekt, welches  Inklusion als 
solche nicht inhaltlich thematisiert , eben nicht zwangsläufig im Bereich Kulturelle 
Teilhabe gefördert werden muss. Auch Produktionen, die sich durch einen hohen Grad 
an Diversität auszeichnen,  sollen in den Sparten referaten ihre Heimat finden. Die 
dortige Verortung ist erklärtes Ziel dieses Förderkonzeptes.

15 
 
5. Förderinstrumente 
Nach erfolgter Auswertung der Bedarfe im Bereich Kultureller Teilhabe und der daraus 
resultierenden Schwerpunktsetzung zeigt sich, dass die im Folgenden dargestellten 
Instrumente adäquat zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Freien Szene sind. 
Sie vermögen es, eine Vielzahl an Maßnahmen in deren Umsetzung zu unterstützen. 
An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass die  aufgeführten 
Förderinstrumente für Kulturschaffende aller Sparten unter Erfüllung mindestens einer 
der oben genannten Schwerpunkte zur Verfügung gestellt werden können. Der Beginn 
der mehrjährigen Förderinstrumente kann erst  nach Zusetzung zusätzlicher Mittel für 
den Bereich Kulturelle Teilhabe im städtischen Haushalt erfolgen.   
 
5.1 Konzeptionsförderung 
Im Zusammenhang mit Kultureller Teilhabe gibt es bereits jetzt mehrere Akteure , die 
sich in den verschiedensten Bereichen für mehr Teilhabe einsetzen. Ebenso gibt es 
Bereiche, in denen es dringend neuer spartenübergreifender Strukturen bedarf, um 
mehr Menschen Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Um diese 
Unternehmungen in der Stärkung beziehungsweise in deren sprichwörtlichen 
Konzeptionalisierung zu begleiten, soll die Möglichkeit einer Konzeptionsförderung im 
Bereich der Kulturellen Teilhabe eröffnet werden.   
Der Fokus dieses Förderinstrumentes liegt daher ganz klar auf d em s trukturellen 
Aufbau bzw. dem  Ausbau bestehender Strukturen . Die Vergabe  der vierjährigen 
Förderung erfolgt auf der Basis eines Votums des Beirats, das von der Verwaltung 
umgesetzt wird. 
Förderfähig sind in dies em Zusammenhang Organisationen, deren 
Haupttätigkeitsbereich in Köln liegt. Die Konzeptionsförderung wird auf Grundlage 
eines vom Antragstelle nden ausgearbeiteten Konzeptes zur Erreichung von mehr 
Teilhabe im Bereich Kunst und Kultur  vergeben, welches den Zeitraum von vier  
Jahren umfasst. Dieses beinh altet eine Skizzierung der geplanten Projekt e im 
potenziellen Förderungszeitraum hinsichtlich der inhaltlichen Zielsetzung , inklusive 
eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplanes für diesen Zeitraum und einer 
langfristigen Entwicklungsperspektive, welche über den Förderzeitraum hinaus reicht.

16 
 
Neben der Erfüllung mindestens eines der zuvor definierten Schwerpunkte werden 
folgende Kriterien im Rahmen der Vergabe berücksichtigt: 
 Zu erwartenden Qualität des Vorhabens. 
 Innovationspotenzial des Konzeptes 
 Zu erwartenden Professionalität in der Durchführung sowie  professionelle 
Struktur der Antragssteller*innen. 
 Tragfähiges Finanzierungskonzept  inklusive eines ausgewogenen 
Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe. 
 Überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung. 
 Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens.   
 eine angemessene Verwaltungsstruktur  für eine adäquate Umsetzun g des 
Projektvorhabens der Antragsteller*in. 
Mit einem Vorlauf von mindestens 9 Monaten zum Beginn des Förderzeitraumes muss 
der Antrag auf Konzeptionsförderung im Referat Kultur als Akteur der 
Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe vorliegen. Vor der Ant ragstellung muss der 
Antragstellende sich im obigen Referat persönlich beraten lassen. Die Förderhöhe, 
sowie die Zahl der zu fördernden Gruppen orientieren sich an den Möglichkeiten des 
städtischen Haushalts und  können variieren. Sie wird den potenziellen 
Antragsteller*innen mit der Ausschreibung bekanntgegeben. 
Über die Konzeptionsförderung hinausgehende Projektkostenanträge sind für die 
Laufzeit der Konzeptionsförderung nicht möglich. Nach ergangenem Votum durch den 
Beitrag werden die Konzeptionsförderungen dem Ausschuss für Kunst und Kultur zum 
Beschluss vorgelegt.  
 
5.2 Mehrjährige Projektförderung 
Im Ber eich der Projektkostenzuschüsse wird durch das vorliegende Förderkonzept 
eine auf vier Jahre ausgeweitete Projektförderung ermöglicht. Der Fokus dieses 
Förderinstrumentes ist eindeutig ein künstlerisch -ästhetischer. Ziel soll es sein, 
herausragenden Künstler *innen mit und ohne eigene Spielstätte, deren 
Tätigkeitsmittelpunkt in K öln ist, zur Realisierung ihrer Projektideen und  zur 
Unterstützung ihrer künstlerischen Weiterentwicklung eine deutlich verbesserte 
Planungssicherheit ein zuräumen. Im Fokus der mehrjährigen Projektförderung im

17 
 
Bereich Kulturelle Teilhabe sollte vor allem die Entwicklung neuer ästhetischer Formen 
stehen, die ein besonderes Augenmerk auf mehr Teilhabe auf Rezipient *innen- 
und/oder Künstler *innen-Seite legen.  Überdies können auch solche Projekte  
Berücksichtigung finden, die sich, wie bereits erwähnt, inhaltlich mit Teilhabe 
erschwerenden Faktoren beschäftigen.  
Zum Erhalt der vierjährigen Projektförderung müssen vorherige künstlerische Erfolge 
sowie ausreichende öffentliche Präsenz durch einen regelmäßigen Spielbetrieb 
nachgewiesen sein. Die Vergabe erfolgt auf der Basis eines Votums des Beirats, das 
von der Verwaltung umgesetzt wird. 
Grundlage der Förderung ist die überzeugende Darstellung der geplanten 
künstlerischen Projekte in den nächsten vier Jahren, inklusive eines ausgeglichenen 
Kosten- und Finanzierungs planes für diesen Zeitraum. Im Rahmen dieses 
Förderinstruments können auch Koproduktionsprojekte, Gastspielauftritte und 
Wiederaufnahmen Berücksichtigung finden. Die Be antragung weiterer 
Projektkostenzuschüsse ist grundsätzl ich nicht vorgesehen. In begründe ten 
Ausnahmefällen können Träger neben der vierjährigen Projektplanung auch einjährige 
Projektförderungen beantragen.  
Betriebskosten sind im Rahmen dieser Förderart nicht förderfäh ig. Analog zu einer 
einjährigen Projektförderung ist jedoch die Inanspruchnahme einer 15 -prozentigen 
Organisationskostenpauschale möglich.  
Auch im Rahmen der mehrjährigen Projektförderung gelten die gleichen 
Vergabekriterien wie bei der Konzeptionsförderung. 
Neben der Erfüllung mindestens eines der zuvor definierten Schwerpunkte werden 
folgende Kriterien im Rahmen der Vergabe berücksichtigt: 
• Zu erwartende künstlerische Qualität. 
• Innovationspotenzial des Konzeptes 
• Zu erwartende  Professionalität in der Durchführung sowie professionelle 
Struktur des Antragsstellers 
• Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewo genen 
Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe 
• Überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung

18 
 
• Das Entwicklungspotential der Antragsteller*in 
• Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens.   
• eine angemessene Verwaltungsstrukt ur für eine adäquate Umsetzung des 
Projektvorhabens der Antragsteller*in. 
Die Förderhöhe, sowie die Zahl der zu fördernden Gruppen orientieren sich an den 
Möglichkeiten des städtischen Haushalts und können variieren. Sie wird den 
potenziellen Antragsteller *innen mit der Ausschreibung bekanntgegeben.  Die 
maximale Förderhöhe wird begrenzt und liegt unter dem Niveau von 
Konzeptionsförderungen für freie Gruppen.  
Mit einem Vorlauf von mindestens 6 Monaten zum Beginn des Förderzeitraumes muss 
der Antrag auf mehrjährige Projektförderung  im Referat Kultur als Akteur der 
Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe vorliegen. Vor der Antragstellung muss der 
Antragstellende sich im obigen Referat persönlich beraten lassen. 
Um auch einer nachwachsenden Künstlergenerati on Chancen auf Förderung 
einzuräumen, sollen kontinuierliche Förderungen über mehrere Förderzyklen 
möglichst vermieden werden. Sollte dies aus inhaltlich -künstlerischen Gründen nicht 
möglich sein, kann der Beirat anders votieren. Im Anschluss an einen mehr jährigen 
Förderzyklus ist die Bewerbung um Kon zeptionsförderung bzw. um 
Einzelprojektförderung weiterhi n möglich. Die Förderzyklen wer den denen der 
Konzeptionsförderung angepasst, um einen Wechsel der Förderform ohne Interim zu 
ermöglichen. 
 
5.3 Projektförderung  
Weiterhin können auch einjährige Projekte be antragt werden, die  mindestens einen 
der oben genannten Förderschwerpunkt e als integralen Bestandteil des Projektes 
beinhalten. Betriebskosten sind im Rahmen dieser Förderart nicht förderfäh ig. D ie 
Inanspruchnahme einer 15 -prozentigen Organisationskostenpauschale  ist möglich. 
Kriterien für die Vergabe eine Förderung sind… 
 die zu erwartende künstlerische Qualität 
 das Innovationspotenzial des Konzeptes 
 Zu erwartenden Professionalität in der Durchführung sowie professionelle 
Struktur des Antragsstellers

19 
 
 Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewogenen 
Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe 
 ein innovativer Ansatz zur Umsetzung und Erprobung der formulierten 
Förderschwerpunkte.  
Anträge müssen fristgerecht zum 30.September des Vorjahres für Projekte im 
Folgejahr, unter Einreichung eine Projektbeschreibung sowie eines ausgeglichenen 
Kosten- und Finanzierungsplans, eingereicht werden. Unterjährige Projektanträge sind 
in bestimmten Fällen zur Schließung einer Deckungslücke bei Projekten, welche 
bereits eine solide Grundfinanzierung haben, möglich. Die maximale Antragshöhe für 
unterjährige Projektanträge liegt bei 5.000 €. 
 
5.4 KulturPlus 
Als Pilotprojekt wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren ein Sonderbudget in Höhe 
von 10.000 € aufgelegt. 
Kulturschaffende haben  die Möglichkeit bei Ihrem Projektantrag die Option „Kultur 
Plus“ zu wählen. Hierbei handelt es sich um eine Kooperation mit der Kulturliste Köln.  
Entscheidet sich der Antragstellende für die Option muss er nach dem Schlüssel 
Vorstellungen x Gesamtsitzplätze = Ergebnis 
10% der angebotenen Plätze der Kulturliste Köln zur Verfügung stellen.  
(Beispielrechnung: 5 Vorstellungen x 100 Sitzplätze =500 Sitzplätze insges. davon 
10% entsprechen 50 Sitzplätze die der Kulturliste angeboten werden müssen) 
 
Hierbei kann der Antragstelle nde selbst wählen, wie  viele Plätze er bei welcher 
Vorstellung anbietet um auf die Gesamtzahl von 10% zu kommen. Im Anschluss an 
die Vorstellungsreihe kann der Antragstellende mit einem Nachweis über die von der 
Kulturliste angebotenen Plätze 5, - € pro vermittelte Freikarte zusätzlich zu seinem 
Zuschuss ausgezahlt bekommen. 
Dies passiert unabhängig vom beantragten Zuschuss.

20 
 
6. Beirat 
 
Ein wichtiger Garant für Vielfalt und die Gewährleistung selbiger im Rahmen der 
Vergabe von Projektförderungen ist ein divers besetzter Beirat. Hinsichtlich der 
Zusammensetzung eines solchen Beirates sollen Kriterien für die Auswahl der 
Beiratsmitglieder sowie  der Zusammensetzung des Beirates berücksichtigt werden.  
Bei der Auswahl der Mitglieder für den Beirat im Bereich Kulturelle Teilhabe, wie 
bestenfalls auch für alle anderen Beiräte, soll , neben der fachlichen  Kenntnis der 
Kulturlandschaft auch die Perspek tive des klassischen „Fast -Besuchers“ vertreten 
sein. Das bedeutet konkret, dass zu bewertende Anträge zukünftig nicht mehr 
ausschließlich aus fachlicher Sicht beurteilt werden , sondern zusätzlich sichergestellt 
wird, dass sie auch  hinsichtlich ihrer Rezip ierbarkeit und Themensetzung aus 
Zuschauersicht bewertet werden. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Beirats soll 
auf eine Ausgewogenheit bezüglic h der Geschlechter, des Alters und der Herkunft 
explizit geachtet werden. Überdies soll dafür Sorge getragen werden, dass ebenso 
mindestens ein Beiratsmitglied selbst zu einer der oben genannten Zielgruppen gehört, 
so dass gerade bei der Beurteilung inklusiver Projekte der B lick von Innen 
gewährleistet wird. Es ist ausgeschlossen , dass Antragsteller* innen oder potenzielle 
Antragsteller*innen in den Beirat für Kulturelle Teilhabe gewählt werden können.  
Die Beiratsmitglieder sollen zunächst auf drei Jahre gewählt werden. Aufstellen lassen 
kann sich zunächst jede  Bürger*in Kölns (Au snahmen können Fachleute aus 
überregionalen Bereichen sein) . Wahlberechtigt sind sowohl die Antragsteller *innen 
im Bereich Kulturelle Teilhabe der letzten Jahre sowie einmalig, bei der ersten 
Beiratswahl, die eingeladenen Vertreter *innen des Auftaktworksho ps zur Erstellung 
des Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe.    
Es wird davon ausgegangen, dass  die Beiratsmitglieder ein generelles Interesse für 
die Thematik Kulturelle Teilhabe haben. Sie besuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten 
die geförderten Produktionen  und Veranstaltungen und verschaffen sich so einen 
Überblick über die Szene. Auf dieser Basis beurteilen sie die beantragten zukünftigen 
Projektvorhaben. 
Es wird daher vorgeschl agen, dass sich der Beirat aus 7  Personen, unter Wahrung 
der Geschlechterparität, zusammensetzt.

21 
 
Davon: 
 mindestens eine  Person mit einer physischen oder psychischen 
Einschränkung, 
 mindestens einer Person über 60 Jahre,  
 mindestens eine  Person, die aus beruflicher oder persönlicher 
Erfahrung die Belange einkommensschwacher Bürger* innen 
vertreten kann,  
 mindestens eine Person mit Migrationshintergrund und  
 mindestens eine Person aus der LGBTiQ-Community.  
Sollte dieses Verhältnis nicht du rch die regulären Wahlergebnisse erfüllt werden, 
werden die Sitze nach Quote verteilt. Konkret heißt dies, dass der Intermediär  des 
jeweiligen Bereichs mit den meisten Stimmen den Platz im Beirat erhält.  
Für die Mitwirkung im Beirat zahlt die Stadt Köln e ine Aufwandsentschädigung von 
pauschal 250,- € pro Jahr.

22 
 
7. Evaluation 
 
Das Ermöglichen von mehr kultureller Teilhabe vollzieht sich als ein fluider Prozess. 
Das vorliegende Förderkonzept ruft bewusst dazu auf, neue Ansätze auszuprobieren. 
Dies beinhaltet natürlich auch die Tatsache, dass Projekte scheitern werden, Ansätze 
nicht mehr weiterverfolgt wer den können oder generell andere  Wege gegangen 
werden müssen. Um sicherzustellen, dass auch negative Ergebnisse e inen positiven 
Einfluss auf die gesamtstädtische Entwicklung haben können, soll durch den Beirat im 
Vorfeld der Beiratssitzungen eine kurze Evaluation der zuvor geförderten  Projekte 
stattfinden. Was auf M ikroebene mit den einzelnen geförderten Projekten vo llzogen 
werden soll , muss durchaus  auch auf der Makroebene umgesetzt werden. Die 
Ergebnisse der Evaluation der einzelnen Projektvorhaben sollen daher in eine 
Evaluation der  gesamtstädtischen Förderstrategie im Bereich Kulturelle Teilhabe 
jeweils am Ende einer Periode von 3 vollständigen Förderjahren einfließen. Am Ende 
dieser Periode soll jeweils ein Workshop -Format stehen, in welchem die 
Förderinstrumente und –schwerpunkte nochmals auf den Prüfstand gestellt werden 
und deren Effizienz  bewertet werden soll.  Die Durchführung der Evaluation soll in 
einem professionellen Rahmen durchgeführt werden. Sollte sich hier ergeben, dass in 
essenziellen Bereichen des Konzeptes Nachbesserung erfolgen müssen oder 
veränderte Begebenheiten eine Aktualisierung erfordert, wir d dem Ausschuss für 
Kunst und Kultur eine Neuauflage zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieses Vorgehen 
gewährleistet die Überprüfung.

23 
 
i Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 104,S.34, Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik (Hg.).  
ii Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 201, S. 85, Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik (Hg.). 
iii Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 112, S. 44, Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik (Hg.). 
iv Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 231, S. 128, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik (Hg.). 
v Studie LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, S.8, Stadt Köln, Amt für Integration und 
Vielfalt(Auftraggeberin). 
vi Statistisches Jahrbuch Köln, 2019 96. Jahrgang, siehe Tabelle 104,S.34, Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik (Hg.).  
vii Vgl. Prof. Dr. Kliment, Tibor, Studie über Besucher Potenzial der freien Theater - und Tanzszene, 
Stadt Köln, Kulturamt, (Auftraggeberin), Köln, 2018. 
 
 
Anmerkung der Redaktion: 
Bei dieser Fassung handelt es sich um eine redigierte Arbeitsversion. Nach erfolgter 
Beschlussfassung erfolgt ein finales Lektorat sowie ein professionelles Layout.

Beratungsverlauf (5)

13.04.2021 Integrationsrat
TOP 8.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0517/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.05.2021
Erstellt
12.02.2021 08:26