2199/2018
Nachfragen zum Thema ökologische Landwirtschaft
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3478 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 2199/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Nachfragen zum Thema ökologische Landwirtschaft Die Fraktion Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Nachfragen zum Thema ökologische Landwirtschaft (AN 1346/2016): 1. Welche ökologischen Ansprüche hat die Verwaltung an die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen durch die Pächter? 2. Werden in den Pachtverträgen bestimmte Vorgaben bezüglich zum Beispiel Fruchtfolge, Mo- nokultur, Brachen, Bearbeitung etc. gemacht? 3. Falls nein, warum nicht? 4. Falls ja, welche sind dies? Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Vor der Beantwortung der Anfrage muss sich die Verwaltung zunächst für die extrem lange Bearbei- tungszeit entschuldigen. Die Verpachtung der städtischer Ackergrundstücke erfolgt im gesamten Stadtgebiet Köln zu einheitli- chen Konditionen auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses. Danach werden die städtischen Flächen zur feldmäßigen Nutzung und zum Feldgemüseanbau ohne Garten- und hochwertige Handelsge- wächse unter Einhaltung der anerkannten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft ver- pachtet. Diese ergeben sich dabei aus den bestehenden öffentlich-rechtlichen Regelungen wie dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Bundes-Bodenschutzgesetz sowie dem Pflanzenschutzgesetz, aus der bundesweit geltenden Düngeverordnung und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Daraus wurden Grundsätze und Handlungsempfehlungen zur guten fachlichen Praxis der landwirt- schaftlichen Bodennutzung entwickelt. Sie zielen darauf ab, nachhaltig und präventiv die Fruchtbar- keit und Leistungsfähigkeit des Bodens zu sichern. Dass der ökologische Aspekt bei der Bewirtschaftung von Ackerflächen im Bereich der Stadt Köln eine sehr große Rolle spielt, wird auch dadurch dokumentiert, dass in Köln schon in 1985 zusammen mit den Landwirten, den Wasserwerksbetreibern, den angrenzenden Kommunen sowie der Landwirt- schaftskammer Rheinland sowohl im linksrheinischen als auch im rechtsrheinischen Stadtgebiet zwei Gewässerschutzkooperationen gegründet worden sind. Diese haben schon mehrere Umweltpreise erhalten und waren Vorbild für viele folgende Kooperationen zwischen Wasserwerken, Landwirten 2 und Kommunen im gesamten Bundesgebiet (siehe hierzu auch die Internetpräsenz des Arbeitskrei- ses www.ak-drueber-und-drunter.de ). Bestimmte Vorgaben bezüglich Fruchtfolge, Monokulturen o.ä. werden in den abgeschlossenen Pachtverträgen explizit nicht gemacht. Damit die Landwirte aber die EU- Direktzahlungen überhaupt erhalten können, müssen sie im Rahmen der Agrarreform jedoch an sogenannten Greening- Maß- nahmen teilnehmen. Hier sind die Landwirte verpflichtet, auf mindestens 5 % ihrer Anbauflächen Be- grünungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Einhaltung bestimmter Fruchtfolgen oder die Anlegung von jährlich wechselnden Kulturen zur Vermeidung von Monokulturen, vorzunehmen. Bei den Landwirten erfreut sich zudem die Zusammenarbeit mit der Stiftung Rheinischer Kulturland- schaft einer zunehmenden Beliebtheit. Dabei werden beispielsweise auf Ackerflächen Blühstreifen angelegt oder extensive Bewirtschaftungsformen wie Anlegung eines doppelten Reihenabstandes bei der Einsaat von Getreide oder Anlegung von Lerchenfenstern gefördert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2199/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.07.2018
- Erstellt
- 28.06.2018 10:36