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Änderungsantrag zu AN/0469/2020, Transparenz beim Notfalltopf Sport
SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0816/2020 vom 15.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 im Sportausschuss ungeändert beschlossen.
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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An den Vorsitzenden des Sportausschusses Herrn Peter Kron Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.06.2020 AN/0816/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Sportausschuss 15.06.2020 Änderungsantrag zu AN/0469/2020, Transparenz beim Notfalltopf Sport Sehr geehrter Herr Kron, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet um Änderung und Ergänzung des Antrags bei den folgenden Punk- ten: 1. Die Verwaltung informiert die Politik darüber a). welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Sportvereine über den Hilfsfond zu infor- mieren, b). welche Vereine Anträge stellten, (bitte streichen) c). welchen Vereinen Mittel in welchem Umfang gewährt wurden und welchen aus welchen Gründen nicht. (bitte streichen) 2. Die Verwaltung wird, wenn abzusehen ist, dass die bisher vorgesehene Summe nicht aus- reichen wird, in Abstimmung mit der Politik einen neuen Hilfsfond auflegen oder den aktuel- len erweitern. 3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, bei einer Verlängerung der Antragsfrist auch die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung der Gelder unbürokratischer zu gestalten und die Begrenzung der Antragssummen aufzuheben. Begründung: - 2 - Die Unterstützung der Sportvereine durch den von der Sportverwaltung aufgelegten Notfall- topf halten wir für wesentlich, um die Folgen der weiterhin bestehenden Einschränkungen im Sport- und Übungsbetrieb aufgrund der Covid19-Epidemie so weit wie möglich aufzufangen. Wir begrüßen, dass die Umsetzung und Abwicklung durch den Stadtsportbund erfolgt, der den kleinen Vereinen mit ihren meist ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen ein umfassendes Be- ratungs- und Unterstützungsangebot bietet. Um die bereitstehenden Gelder schnell und effektiv an die Vereine auszahlen zu können, halten wir aber die Erstellung von Listen – wie in Ziff. 1 a und b gefordert – nicht für zielfüh- rend, sondern vielmehr für ein unnötige Ressourcenbindung. Vielmehr müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Notfalltopf so niedrigschwellig wie mög- lich sein, damit mehr Vereine schnell profitieren können. Eine willkürliche Begrenzung der Antragssumme auf maximal 5.000 € pro Verein stellt dabei eine unnötige Hürde im Antrags- verfahren dar. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe Fraktionsgeschäftsführer
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