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V/0753/2005

Rolle der Stiftungen in der Bürgergesellschaft

Vorlage 18.10.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 28.02.2006, TOP 5

Ergänzungsvorlage zur V/0753/2005

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage zur V/0753/2005

6597 Zeichen

DERO ÜRG IST Ü
DER OBERBÜRGERMEISTER Say\e1g I MÜNSTER

Vorlagen-Nr.:
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt
Herr Claahsen
Ruf:
492 59 03
E-Mail:
Claahsen@stadt-muenster.de
Datum:
06.02.2006
Betrifft
Rolle der Stiftungen in der Bürgergesellschaft
Beratungsfolge
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung
05.04.2006 Rat Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:

1. Der Rat nimmt die Errichtung der Stiftung*Bürger für Münster zur Kenntnis.

2. neu:

Das Stiftungsvermögen ist im Sinne einer realen Substanzerhaltung ungeschmälert zu
erhalten. Es ist so zu bewirtschaften, dass höchstmögliche Erträge unter Beachtung
stiftungsrechtlicher Grundsätze erwirtschaftet werden. Die Erträge aus dem Stiftungs-
vermögen dienen der Verfolgung der jeweiligen Stiftungszwecke und dem Werterhalt
des Vermögens.

a) Immobiles Vermögen

Die Verwaltung erstellt ein Konzept für ein strategisches Immobilienmanagement un-
ter Berücksichtigung folgender Eckpunkte:

1. Klare Zuordnung der Stiftungsimmobilien zu den Funktionen „Stiftungsvermögen als
Wertanlage“ oder „Dient selbst zur Stiftungszweckerfüllung“.

2. Überprüfung der Schwerpunktsetzung und Zuordnung des Immobilienvermögens zu
den jeweiligen Stiftungen, insbesondere der Stiftung „Siverdes“.

3. Erstellung eines an der spezifischen Funktion des jeweiligen Immobilienvermögens
orientierten Sanierungs-, Weiterentwicklungs- und Verwertungsprogramms mit dem
Ziel nachhaltiger Verbesserung der Stiftungszweckerfüllung bzw. Ertragslage und
der notwendigen Rücklagen.

4. Die Sanierung bzw. Weiterentwicklung der Immobilienbestandes berücksichtigt fol-
gende inhaltliche Aspekte besonders: Stadtteilorientierung, altengerechtes Wohnen
im Bestand, Entwicklung und Umsetzung von Angeboten für Mehrgenerationen-

V10753/2005/1

Wohnen und familiengerechtes Wohnen im Bestand, Schaffung von Eigentum für
Schwellenhaushalte, Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität.

Dabei wird bei der anstehenden Sanierung und Modernisierung der einzelnen Stif-
tungsimmobilien jeweils im Einzelfall geprüft, ob bauliche Maßnahmen zur barriere-
freien Erschließung (z. B. An- oder Einbau von Aufzügen) und zur Realisierung von
neuen Wohnformen (z. B. Zusammenlegung von Etagenwohnungen) ergriffen wer-
den können.

. Vorlage eines Konzeptes zur zeitnahen Verwertung nichtrentabler und nicht-
stiftungszweckrelevanter Immobilien.

Die Stiftungskommission erhält halbjährlich einen schriftlichen Bericht über den
Stand des strategischen Immobilien-Managements.

b) Liquides Vermögen

Die Verwaltung legt der Stiftungskommission ein optimiertes Konzept zu ei-
ner verbesserten Ertragssicherung aus Geldanlagen der Stiftungen vor.

Hierzu erarbeitet die Verwaltung zeitnah Anlagerichtlinien und macht konkrete Vor-
schläge zur Optimierung der Anlagephilosophie.

Die Verwaltung stellt in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten zur ertragsorientier-
ten Einbindung externen Sachverstandes im Rahmen des Portfolio-Managements dar
und macht konkrete Umsetzungsvorschläge.

c) Verwaltungskosten

Die Verwaltung schafft Transparenz durch eine differenzierte, stiftungsbezogene Aus-
weisung der Verwaltungskosten und der Kostenträger.

Die Verwaltung legt der Stiftungskommission ein auf Kennzahlen basierendes Kon-
zept zur Reduzierung der Verwaltungskosten unter Berücksichtigung der Erfahrungen
anderer Stiftungen vor.

Teil dieses Konzeptes ist die Schaffung einer auf die Ertragskraft der einzelnen Stif-
tungen bezogenen prozentualen Verwaltungskostenobergrenze.

Die Verwaltung prüft die verstärkte Nutzung externer Dienstleister zur Verbesserung
des Verhältnisses von Ertrag und stiftungszweckbezogenem Mitteleinsatz.

3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die in der Begründung vorgeschlagenen Maß nah-
men zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit.

4. neu:

Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, ein kommunales Stiftungsmarke-
ting zu entwickeln, das Fundraising-Aktivitäten und den Aufbau einer unabhängigen
Stiftungsinformation und Stifterberatung einbezieht.

5. neu:

Die in der Begründung angeführten Handlungsperspektiven für zukünftige Stiftungs-
projekte werden um die Felder Demografie, Stadtteilorientierung, generationenüber-
greifendes Wohnen, Hilfe zur Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement ergänzt
und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur verstärkten Einbindung von Kooperations-
partnern bei der Entwicklung und Finanzierung von Stiftungsprojekten im Rahmen der
Handlungsperspektiven.

V/0753/2005/1

6. neu:
Die Verwaltung legt vor der Sommerpause zu den Beschlusspunkten 1. — 5. umset-
zungsorientierte Konzepte vor.

Kosten/Folgekosten
entfällt

Finanzierung/Mittelbereitstellung
entfällt

Begründung:

1.

Abweichender Beschluss

Abweichend von der Verwaltungsvorlage V/0753/2005 „Rolle der Stiftungen in der Bürger-
gesellschaft“ hat die Stiftungskommission in ihrer Sitzung am 12.01.2006 den oben ge-
nannten Beschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen

Weiterer Beschluss der Stiftungskommission
Zuvor fasste die Stiftungskommission am 12.01.2006 außerdem folgenden Beschluss:

Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Änderungsantrag zur Vorlage V/0753/2005 „Rolle der
Stiftungen in der Bürgergesellschaft‘ vom 12.01.2006 wird in Ziffer 2 / Abs. a / Ziffer 4 um
folgenden Text aus dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
23.11.2005 ergänzt:

Dabei wird bei der anstehenden Sanierung und Modernisierung der einzelnen Stiftungsim-
mobilien jeweils im Einzelfall geprüft, ob bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Erschlie-
Rung (z. B. An- oder Einbau von Aufzügen) und zur Realisierung von neuen Wohnformen
(z. B. Zusammenlegung von Etagenwohnungen) ergriffen werden können.

Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen

Beschlüsse anderer Ausschüsse

Darüber hinaus fassten die Kommission zur Integration von Menschen mit Behinder-
ungen am 12.01.2006, der AKJF am 31.01.2006, sowie der ASGAf am 28.02.2006 gleich
lautende Änderungsbeschlüsse (s. Beschlussvorschlag Ziffer 1-6 dieser Vorlage)
Hinweis der kommunalen Stiftungsverwaltung:

Die Kernpunkte des CDU-Antrages, wie Immobilienmanagement, Kapitalbewirtschaftung
und die Kontrolle der Verwaltungskosten sind seit Gründung der Stiftungsverwaltung 1989

V10753/2005/1

elementare Bestandteil des Stiftungshandelns.

Die dauerhafte Stiftungszweckerfüllung sowie ein strategisch ausgerichtetes Immobilien-
management mit den Vorgaben der Bestandsicherung und Ertragsgarantie sind zentrale
Handlungsansätze in der Stiftungsverwaltung.

Dr. Klein
Stadträtin

V/0753/2005/1

Beschlussvorlage

34392 Zeichen

V/0753/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rolle der Stiftungen in der Bürgergesellschaft 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2005 Stiftungskommission Vorberatung 
14.12.2005 Ausländerbeirat Vorberatung 
12.01.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
24.01.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
01.02.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt die Errichtung der Stiftung*Bürger für Münster zur Kenntnis. 
 
2. Die künftigen Schritte zur konzeptionellen Optimierung von Planung und Bewirtschaftung 
des kapitalen und immobilen Stiftungsvermögens werden zur Kenntnis genommen. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die in der Begründung vorgeschlagenen Maßnahmen 
zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine unabhängige Stiftungsinformation und Stifterbera-
tung aufzubauen.  
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Stiftungszweckerfüllung Programme 
und Projekte im Sinne der in der Begründung aufgeführten Handlungsperspektiven zu ent-
wickeln.  
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0753/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Wildenhues 
Ruf: 
492 59 02 
E-Mail: 
WildenhL@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0753/2005 
Kosten/Folgekosten 
 
entfällt  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
entfällt 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage:
 
 
Mit dem Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. 22/2003 vom 22.07.2003 „Münster–Stiftung – Bürgerin-
nen und Bürger stiften für Münsters Zukunft“ wurde die Verwaltung beauftragt, einen Initiativkreis 
zur Gründung einer breit angelegten Bürgerstiftung, die sogenannte „Münster-Stiftung“, ins Leben 
zu rufen in Unabhängigkeit von der Kontrolle und Einflussnahme der Kommune. Mit dem Ratsan-
trag der CDU-Fraktion Nr. 27/2003 vom 29.09.2003 „Stiftungen als Baustein einer aktiven Bürger-
gesellschaft“ erhielt die Verwaltung den Auftrag, neben der Initiierung einer Bürgerstiftung, das 
Stiftungsvermögen zu optimieren, Instrumente zur Erhöhung des Stiftungsvermögens sowie Maß-
nahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Stifterberatung zu entwickeln und Perspektiven des zukünfti-
gen Stiftungshandelns darzulegen  
 
 
2. Bilanz des Erreichten:
 
 
2.1 Allgemeines 
 
Die Stiftungsverwaltung hat 1998 in der Vorlage „Stiftungen – wichtig auch für die Zukunft“ (Nr. 
1128/1998) ihre Zielvorstellungen zur Umstrukturierung und Neuausrichtung der städtisch verwal-
teten Stiftungen und der Stiftungsverwaltung benannt. In den darauf folgenden Jahren wurde das 
daraus resultierende Handlungskonzept umgesetzt. Die tragende Säule auf allen Feldern des 
Handlungskonzeptes war und ist das operative Stiftungsmanagement. Es steht für  
 
• zeitnahe Stiftungszweckerfüllung, 
• optimale Vermögensbewirtschaftung und die 
• effiziente Administration. 
 
2.2 Stiftung*Bürger für Münster  
 
Im Sinne de
r beiden o. g. Anträge hat das Stiftungsdezernat die Initiative zur Errichtung einer Bür-
gerstiftung für die Stadt Münster ergriffen. Im März 2004 fand dazu auf Einladung des Oberbür-
germeisters eine erste Informationsveranstaltung statt, um die Idee einer Bürgerstiftung für Müns-
ter vorzustellen. Eingeladen war ein überschaubarer Kreis engagierter Persönlichkeiten mit vielfäl-
tigen Verbindungen in die Bürgerschaft. Aus den Anwesenden bildete sich ein Initiativkreis, der in 
den folgenden Monaten das Profil und die Aufgabenschwerpunkte einer künftigen Stiftung*Bürger 
für Münster entwickelte. Dieses Konzept wurde im Oktober 2004 einem größeren Kreis potenzieller 
Stifterinnen und Stifter sowie der Öffentlichkeit präsentiert. Gleichzeitig wurden zwei ambitionierte 
Zielsetzungen kommuniziert: 
- breite Verankerung in der Bürgerschaft (mindestens 100 Gründungsstifter, die bereit waren, 
sich mit 1.000 Euro und mehr finanziell zu engagieren) sowie 
- mindestens 500.000 Euro Grundstockvermögen.

- 3 - 
V/0753/2005 
Zeitliches Ziel war der 01.12.2004; zu diesem Zeitpunkt wurde die Stiftung*Bürger für Münster im 
Festsaal des historischen Rathauses errichtet. Über 250 Bürgerinnen und Bürger, Vereine und 
Unternehmen zählen zu den Gründungsstiftern und trugen insgesamt rd. 565.000 Euro an Grund-
stockvermögen zusammen.  
 
Die Stiftung*Bürger für Münster wird durch einen Vorstand und ein Kuratorium ehrenamtlich ge-
führt. Das Stiftungsvermögen ging in der zugesagten Höhe ein und wurde im Frühjahr 2005 er-
tragsbringend angelegt. Erste Erträgnisse sind im Frühjahr 2006 zu erwarten.  
 
Zwischenzeitlich haben sich die Verantwortlichen in der Stiftung mit Fragen der strategischen Posi-
tionierung in der Münsterschen Stiftungslandschaft, möglichen ersten Projekten, Fragen der Orga-
nisation, Öffentlichkeitsarbeit und Stifterinformation sowie dem weiteren Aufbau des Stiftungsver-
mögens intensiv auseinander gesetzt. Die Vorschläge dazu wurden mit den Gründungsstiftern und 
–stifterinnen im Mai 2005 diskutiert. Erstes Projekt der Stiftung*Bürger für Münster ist die Auslo-
bung des Preises*Bürger schaffen Zukunft!, mit dem die Stiftung herausragende Projekte bürger-
schaftlichen Engagements in Münster auszeichnen und sichtbar machen möchte. Der zukünftig 
jährlich zu vergebende Preis* wird den breit gefächerten Stiftungszwecken entsprechend wech-
selnde thematische Schwerpunkte haben. Bewerben können sich in diesem Jahr Projekte und 
Initiativen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren. Wichtige Ziele der nächsten Jahre sind 
die Erhöhung des Grundstocksvermögens, die Verb reiterung der operativen Basis (Einbeziehen 
weiterer Ehrenamtlicher) sowie die Ausfächerung der operativen und fördernden Tätigkeiten. 
 
Interessenten erhalten weitere Informationen auf der Homepage der Stiftung unter 
www.buergerstiftung-muenster.de
. 
 
Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion  Nr. 22/2003 „Münster-Stiftung – Bürgerinnen und Bürger 
stiften für Münsters Zukunft“ und der Teil des Antrages der CDU-Fraktion Nr. 27/2003 zur Grün-
dung einer Bürgerstiftung erledigt.  
 
2.3 Optimierung des Stiftungsvermögens durch ein effizientes Vermögensmanagement 
 
Grundsätzliches: 
 
Es gilt nach
 wie vor der Grundsatz, dass das Ziel der Optimierung des Ertrages unter besonderer 
Berücksichtigung des Erhaltes des Stiftungsvermögens zu erreichen ist. Die Stiftung sieht sich 
stets vor der Herausforderung, das Spannungsfeld Kapitalerhalt einerseits und die Anlageparame-
ter Rendite/Risiko wahrzunehmen und zu interpretieren. So geht aus den Veröffentlichungen des 
Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hervor, dass 97 % der befragten Stiftungen dem Kapital-
erhalt die oberste Priorität einräumen. Zu dem wird ein enger Zusammenhang zwischen der Anla-
genrendite und der Höhe der Ausgaben im Stiftungszwecksinne gesehen.  
 
Integraler Bestandteil der Planungen zur Vermögensanlage der städtisch verwalteten Stiftungen 
muss der Kapitalerhalt sein. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften, die teilweise nur sehr 
unscharf zur Frage eines nominalen vs. realen Kapitalerhaltes Stellung beziehen, ist es aus einer 
ökonomischen Betrachtungsweise heraus unerlässlich, den realen Kapitalerhalt des Stiftungsver-
mögens zumindest perspektivisch in das Zielsystem der Vermögensanlagenplanung zu überneh-
men. Hierbei hat der Stiftungsvorstand den Anforderungen an eine optimierte Vermögensverwal-
tung gerecht zu werden. 
 
Organ der Stiftungen ist die Stadt Münster. Sie ist Vorstand im Sinne des § 86 in Verbindung mit § 
26 BGB. Gem. § 40 Abs. 2 GO NW wird der Vorstand durch den Rat der Stadt und dieser, soweit 
die Satzung nichts anderes bestimmt, durch den Oberbürgermeister vertreten. 
 
Grundsätzlich ist der Vorstand bei der Auswahl der Anlage, Instrumente und deren Gewichtung im 
Rahmen der Strukturierung eines Stiftungsvermögens frei. Gleichwohl bewegt sich der Vorstand

- 4 - 
V/0753/2005 
bei der Entwicklung und Implementierung seiner Anlagestrategie stets in einem komplexen Umfeld 
spezifischer, stiftungsrechtlicher, gemeinnützigkeitsrechtlicher Anforderungen, die häufig in einem 
Spannungsverhältnis zueinander stehen. Diesen Zielkonflikt sowohl in finanzwirtschaftlicher als 
auch in rechtlicher Hinsicht zu lösen – ist die Herausforderung bei der Verwaltung des Stiftungs-
vermögens.  
 
2.3.1 Die Bewirtschaftung des liquiden Stiftungsvermögens 
Ausgangslage 
 
Das bilanzierte Vermögen der ko
mmunal verwal teten Stiftungen und ihrer Eigentümergemein-
schaften beläuft sich zum 31.12.2004 auf rd. 82 Mio. Euro. 
Gut zwei Drittel davon sind in Immobilien gebunden und rd. 22 Mio. Euro beziffern als Kapitalanla-
gen das in verzinslichen Wertpapieren und sonstigen Bankguthaben angelegte liquide Stiftungs-
vermögen. 
 
Seit 1999, dem Zeitpunkt der Überführung der Stiftungen aus der haushaltrechtlichen Kameralistik 
hin zum kaufmännischen Rechnungswesen mit jeweils eigenständigen Finanzkreisläufen für jede 
Stiftung und jeden Zweckbetrieb, bewirtschaftet die Stiftungsverwaltung das Kapitalvermögen in 
Kooperation mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen. (Gemäß Ziffer 4.5.7 der Geschäftsan-
weisung der für die Wirtschaftsführung und Rechnungslegung der von der Stadt Münster verwalte-
ten Stiftungen). 
Die Zielsetzung für das Management des liquiden Stiftungsvermögens ist die Maximierung des 
ausschüttbaren Ertrages auf der Basis des uneingeschränkten Kapitalerhaltes bei zulässigem Ri-
siko. Das Spannungs- und Wechselverhältnis zwischen Rendite und Risiko ist damit das wesentli-
che Element bei Anlageentscheidungen zu den Stiftungsgeldern. In der Praxis hat dies zur Folge, 
dass der Gedanke der Sicherheit bzw. das mit jeder Anlage verbundene Risikopotential eine Be-
grenzung bei der Maximierung des Ertrages darstellt, da die zu erzielende Rendite in der Regel mit 
dem eingegangenen Risiko entsprechend zu- oder abnimmt. 
 
In den Zeiten der prosperierenden Finanz- und Kapitalmärkte haben die Finanzanlagen der Stif-
tungen problemlos und sicher akzeptable Renditen erwirtschaftet. 
Dabei bestand das liquide Stiftungsportfolio bis zum Herbst 2004 fast ausschließlich aus einem 
festverzinslichen Wertpapier eines bonitätsstarken Emittenten und Festgeldanlagen. Ein Tages-
geldkonto und damals noch verzinsliche Geschäftsgirokonten vervollständigten die Ausgestaltung 
des Portfolios.  
 
2.3.2 Bewirtschaftungsmanagement für das immobile Stiftungsvermögen 
 
Rückblick auf erste w
egweisende Maßnahmen 
 
Das teilweise fortgeschrittene Baualter der Immobilien sowie die hiervon abhängigen Aufwands- 
und Ertragsverläufe haben im Sinne des Ratsbeschlusses vom 16.12.1998 (Vorlage Nr. 1128/98) 
für die immobilientragenden Stiftungen zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes zur mittel- und 
langfristigen Grundstücksbewirtschaftung geführt. Auf der Grundlage einer baufachlichen und be-
triebswirtschaftlichen Auswertung durch den Wohnungs- und Objektverwalter, Wohn + Stadtbau 
GmbH, sowie den parallel durch die Stiftungsverwaltung erfolgten wohnungswirtschaftlichen sowie 
stadtstrukturellen und sozial-demografischen Analysen wurde die Stiftungskommission in einer 
Sondersitzung am 17.06.2005 über alsbald erforderlich werdende vermögens- und substanzsi-
chernde Maßnahmen einzelner Immobilien informiert. Die baulichen Zustände und wohnungswirt-
schaftlichen Defizite verschiedener Immobilien verdeutlichen den aktuellen Handlungsbedarf, auf 
den die Stiftungsverwaltung gemeinsam mit den parlamentarischen Gremien mit geeigneten Be-
schlüssen zu reagieren hat.

- 5 - 
V/0753/2005 
 
2.4 Optimierte Stiftungszweckerfüllung 
 
Grundlagen der Stiftungszweckerfüllung waren seit 1999 die vom Rat der Stadt Münster – in seiner 
Funktion als oberstes Entscheidungsorgan der kommunalen Stiftungen – in der Vorlage 1128/98 
verabschiedeten Schwerpunktthemen. Die kommunalen Stiftungen hatten hier ihre zentralen An-
liegen formuliert, um das Stiftungshandeln auf die gesetzten Ziele fokussieren zu können. In den 
vergangenen Jahren fanden die Aktivitäten der münsterschen kommunalen Stiftungen ihren be-
sonderen Ausdruck in der Entwicklung, Durchführung und Auswertung von Stiftungsprojekten im 
Sinne eines operativen Stiftungsmanagements. Gleichwohl konnten aber auch fördernde Aktivitä-
ten unterschiedlichster Art z. B. mit städtischen Fachämtern oder Freien Trägern entwickelt wer-
den. Im Sinne zeitnaher Stiftungszweckerfüllung investierten die kommunalen Stiftungen hierzu 
durchschnittlich 1 Mio. Euro jährlich aus den erwirtschafteten Erträgen.  
 
Die Schwerpunktfokussierung war insbesondere auch vor dem Hintergrund der sinkenden Er-
tragsentwicklung der Stiftungen seit etwa 2000 wichtig. Der nach Abzug aller Kosten im Rahmen 
von Finanzierungsverpflichtungen, Rücklagenbildung und Kosten für die allgemeine Verwaltung 
verbleibende Anteil der sogenannten „Freien Finanzspitze“, der für neue und innovative Projekte 
zur Verfügung steht, ist seitdem ebenfalls wegen der Zinslage kontinuierlich gesunken.  
 
 
Wirkungsfelder und Schwerpunktthemen der kommunalen Stiftungen 
 
Das kommunale Stiftungshandeln hat sich in den vergangenen Jahren trotz der sinkenden Erträge 
kontinuierlich weiterentwickelt. Um das Handlungsprofil der kommunalen Stiftungen insgesamt 
transparenter und überschaubarer zu machen, hat die Stiftungsverwaltung folgende Wirkungsfel-
der auf der Grundlage der vom Rat 1998 beschlossenen Schwerpunktthemen entwickelt. Auf die 
Einzeldarstellung der Umsetzung von Schwerpunktthemen in Form von Programmen und Projek-
ten wird hier zugunsten eines Hinweises auf die von der Stiftungsverwaltung zur Sondersitzung der 
Stiftungskommission am 17.06.2005 vorgelegten Präsentation verzichtet. 
 
Bauen und Wohnen
 
Vermietung von Stiftungswohnungen an sozial benachteiligte Personenkreise, Entwicklung innova-
tiver Wohn- und Betreuungskonzepte (im Rahmen von Alten- und Krankenhilfe), 
Projekte zur Verbesserung der Wohnsituation für Seniorinnen und Senioren 
 
Gesundheit und Pflege
 
Projekte und Maßnahmen der aufsuchenden Gesundheitshilfe für benachteiligte Personengruppen 
 
Bildung und Berufsorientierung 
Lebensplanung mit dem Schwerpunkt berufliche Ori entierung für sozial benachteiligte junge Men-
schen 
 
Lebenshilfe und Integration
 
Gewährung finanzieller Hilfen für bedürftige Einzelpersonen und Familien, 
Zugang zu neuen Medien und Technologien für benachteiligte Personenkreise (im Rahmen von 
Alten- und Behindertenhilfe), 
psychosoziale und pflegeergänzende Hilfen 
 
Gesellschaftliches Engagement und Ehrenamt
 
Förderung der bürgerschaftlichen Selbst- und Mithilfe in Selbsthilfegruppen,

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V/0753/2005 
Förderung von Ehrenamtsprojekten 
 
Jugend und Familie 
Lebensplanung für sozial benachteiligte junge Menschen, 
familienfördernde Projekte,  
Zugang zu neuen Medien und Technologien für benachteiligte Personenkreise (im Rahmen von 
Jugendhilfe) 
 
Alle seit 1999 fortgesetzten und bis 2005 vollendeten und neuentwickelten Projekte lassen sich 
diesen Wirkungsfeldern und Schwerpunkten zuordnen. Die angespannte Finanzlage von Bund, 
Ländern und Gemeinden hat in den vergangenen Jahren zu einer deutlich höheren Anfrage im 
Hinblick auf die Akquirierung von Stiftungsmitteln geführt. Die Zuordnung zu den Wirkungsfeldern 
hat das Stiftungshandeln und die Entscheidung über einzelne Projektvorhaben erleichtert. 
 
 
3. Ausblick / Perspektiven  
 
3.1 Öffentlichkeitsarbeit, Stifterberatung, Akquise 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion „Stiftungen als Baustein einer aktiven Bürgergesellschaft“ sieht in 
den Beschlusspunkten 3 und 4 explizit die Intensivierung der bisherigen Stiftungsinformationen 
und Stifterberatung vor. Es sollen Vorstellungen dazu entwickelt werden, in welcher Form Zustif-
tungen zu bestehenden Stiftungen stärker als bisher akquiriert werden können. Des Weiteren sind 
Wege und Möglichkeiten für diejenigen Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen und zu propagieren, 
die sich auch mit kleineren finanziellen Beträgen nachhaltig für das Gemeinwohl engagieren wol-
len. 
 
3.1.1 Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die kommunal verwalteten Stiftungen folgt dem Grundsatz 
der Offenheit und Transparenz und gibt Informationen über die Stiftungszwecke, die wirtschaftliche 
Situation sowie laufende Projekte, Programme und Leistungen der Stiftungen. Die Broschüre „Mit 
Stiftungen Zukunft gestalten“ ist ein Baustein zur Stifterinformation. Derzeit wird Stifterberatung nur 
auf Nachfrage angeboten; Umfang und Häufigkeit sind nicht erfasst. Um Informationen zu Stiftun-
gen und zum Stiften einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere potenziellen Stiftern, besser zu-
gänglich zu machen, wird zurzeit eine Homepage entwickelt, die sowohl über die kommunal ver-
walteten Stiftungen informiert als auch allgemeine Informationen zu Stiftungen und Stiften präsen-
tiert. Des Weiteren sind die Herausgabe jährlicher Geschäftsberichte der Stiftungsverwaltung, 
Kurzinformationen für potenzielle Stifter als Leporello sowie ein Pressespiegel geplant. Vorüberle-
gungen und Planungen zu einem ersten Stiftertag Münster/Münsterland als Kooperationsprojekt 
mit öffentlichen und privaten Akteuren werden angestellt. Der Aufbau eines Netzwerkes „Stiftungen 
in Münster“ sollte/könnte davon als Impuls ausgehen. 
 
3.1.2 Stiftungsinformationen und Stifterberatung 
 
Der „Stiftungsboom“ der letzten Jahre geht einher mit steigender Nachfrage nach sachkundiger 
Information und Beratung im Stiftungswesen. Bürgerschaftliches Engagement für das Gemeinwohl 
ist vor dem Hintergrund, dass der Staat die alleinige Verantwortung für alle Lebensbereiche weder 
übernehmen kann noch soll, wichtiger denn je. Stiftungen kommt in diesem Zusammenhang eine 
besondere Bedeutung zu, da sie auf Grund ihrer Unabhängigkeit besser als viele Institutionen in 
der Lage sind, aktuelle Themen aufzugreifen und in Zukunftsaufgaben zu investieren. Die jetzt 
erschienende Stifterstudie „Stiften in Deutschland“ von Karsten Timmer (Bertelsmann-Stiftung) 
belegt, dass die Gründung einer Stiftung zu Lebzeiten eine attraktive Plattform und Chance bietet, 
um sich aktiv zu engagieren. Die Resonanz auf die Initiative zur Errichtung einer Bürgerstiftung in 
Münster zeigt, dass auf Grund des ausgeprägten bürgerschaftlichen Engagements und der hohen

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Identifikation der Münsterschen Bürgerschaft auch in Münster Potenzial für die Neuerrichtung von 
Stiftungen bzw. Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen vorhanden ist (0,5 % der Bevölkerung 
insgesamt gelten als potenzielle Stifter; Erbengenerati on). Dieses Potenzial gilt es, mit Hilfe einer 
intensiveren Informationsvermittlung und persönlichen Beratung stärker als bisher zu erschließen. 
 
Eine Umfrage des Zentralinstituts für kirchliche Fragen belegt, dass trotz vorhandener Stiftungsbe-
reitschaft nicht einmal jedem zweiten Deutschen die Möglichkeit bewusst ist, dass grundsätzlich 
Jeder eine Stiftung gründen kann. Auch herrscht weitgehend die Fehlinformation vor, dass zu einer 
Stiftungserrichtung Millionenbeträge erforderlich sind. Bürgerstiftungen und andere innovative 
Formen gemeinnütziger Aktivitäten ermöglichen es jedoch, bereits mit vergleichsweise bescheide-
nen Beträgen dauerhaft Gutes „an zu stiften“. Eine intensivierte Stiftungsinformation  und –
beratung verbunden mit einer professionelleren Öffentlichkeitsarbeit, verfolgt die Ziele 
- Verbreitung des Stiftungsgedankens,  
- mehr Transparenz über Stiftungen und Stifter sowie  
- mehr Aufmerksamkeit und Vertrauen in das Stiftungswesen.  
 
Vor diesem Hintergrund möchte die Stadt Münster ihr Beratungs-, Service- und Informationsange-
bot für Stiftungen und Stifter weiter verbessern. 
 
 
Stifterberatung als freiwillige kommunale Aufgabe 
 
Stifterinformation und –beratung sind eine freiwillige kommunale Aufgabe zur Stärkung der Bür-
gergesellschaft. Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Bürgergesellschaft, der tertiäre Sek-
tor zwischen Markt und Staat, dauerhaft privates Engagement in Form von Zeit, Ideen und Geld 
benötigt. Die Freiwilligenagentur ist bereits ein wich tiges Infrastrukturelement, um der Bürgerge-
sellschaft personelle Ressourcen (Zeit und Ideen) zuzuführen. Stiftungsinformation und Stifterbera-
tung sind das infrastrukturelle Element, um private Finanzmittel nachhaltig für das Gemeinwohl zu 
erschließen. 
 
Mittelbar dient eine professionelle Stiftungsinformation und –beratung damit der Akquise von 
Spenden, Zustiftungen und der Neuerrichtung von Stiftungen. Die Erträgnisse kommen im über-
wiegenden Teil dem Gemeinwohl in unserer Stadt zu Gute. Eine professionelle, unabhängige, dem 
Stifterinteresse verpflichtete Stifterinformation und –beratung darf  sich allerdings nicht verkürzen 
lassen (beschränken) auf die Akquise von Zustiftungen zu den bestehenden kommunalen Stiftun-
gen (Glaubwürdigkeit!). Die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung bietet im Vorfeld eines Aner-
kennungsverfahrens ebenfalls Information und Beratung an. 
 
Das Stiftungsdezernat strebt keine expliziten Fundraisingaktivitäten an, um gezielt, methodisch 
und kontinuierlich Mittel einzuwerben. Ein solcher Prozess erforderte den Einsatz von sehr viel 
Ressourcen (Geld und Zeit) mit nicht zwingend kalkulierbaren Ergebnissen.  
 
 
Fazit: 
Eine gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die intensivierte professionelle Stiftungsin-
formation und Stifterberatung sind ausreichende Instrumente für ein Stiftungsmarketing auf kom-
munaler Ebene. Davon werden wichtige Impulse für das Stiftungswesen in Münster ausgehen und 
mehr privates Geld für das Gemeinwohl erschlossen.   
 
 
3.2 Ziel des Vermögensmanagements  
 
Das  Ziel der Vermögensanlagen bei den kommunalen Stiftungen ist die Maximierung der für den 
Stiftungszweck ausschüttbaren Erträge, auf der Grundlage 
 
• eines festgelegten Vermögenserhaltungskonzeptes,

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V/0753/2005 
• bei möglichst geringem Risiko und 
• unter Berücksichtigung des erforderlichen Liquiditätsbedarfs. 
 
Dem Vermögenserhaltungskonzept fällt dabei eine wesentliche Rolle zu. Vor dem Hintergrund der 
Bedeutung des Erzielens nachhaltig positiver, insbesondere den Werteverzehr auffangender Er-
träge, nimmt der Kapitalerhalt eine hohe Priorität ein. 
 
Stiftungen dürfen auf der Grundlage der Abgabenordnung  eine „Freie Rücklage“ bis zu einem 
Drittels ihrer Überschüsse aus der Vermögensverwaltung bilden (§ 58 NR. 7a AO). 
Somit stehen Substanz und Leistungskraft des Stiftungskapitals im Vordergrund. Hier ist kritisch zu 
prüfen, ob eine Rücklagenzuführung in dieser Höhe ausreicht, um den stiftungsspezifischen Kauf-
kraftverlust auf Dauer auszugleichen. 
 
Somit steht auch unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der realen Vermögenserhaltung ein stif-
tungsrechtlich fundierter Ansatzpunkt dafür, das Portfolio ertragsorientiert auszurichten, damit in 
angemessener Weise solche Anlageformen ausgewählt werden, die das Potenzial hinsichtlich der 
Wertsteigerung des Stiftungsvermögens aufweisen. 
 
3.2.1 Die Bewirtschaftung des liquiden Stiftungsvermögens 
 
Zielsetzung
 / Umsetzung / Ausblick 
 
Das deutlich gesunkene Zinsniveau mit dem zurzeit historischen Tief erfordert seit einiger Zeit 
auch für die Finanzanlagen der Stiftungen eine Diversifikation des Portfolios, das sich gleichfalls 
auch auf die Partner der Vermögensverwaltung (Banken) bezieht. 
Dabei wurden Neuanlagen nach einer Ausschreibung durch die Stadtkasse zur Wiederanlage auf 
die jeweils „meistbietenden“ Geldinstitute übertragen. 
Seit Oktober 2004 stellt sich das Portfolio der längerfristigen Anlagen daher zunehmend diversifi-
ziert dar. 
 
Der Verwaltungsaufwand des liquiden Vermögens der Stiftungen war bis dahin durch die geringe 
Menge der Einzeltitel und den damit verbundenen Vorgängen wie Käufen, Verkäufen Dividenden- 
bzw. Zinszahlungen etc. relativ übersichtlich. 
Die begonnene Diversifikation der Finanzprodukte erhöht den anfallenden Aufwand für die strate-
gische Planung und Umsetzung sowie für das Rechnungswesen nunmehr deutlich. 
 
Die Stiftungsverwaltung beabsichtigt, die Kooperation mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen 
hinsichtlich der strategischen Ausrichtung des liquiden Vermögens zu intensivieren, um sukzessive 
Umschichtungsmöglichkeiten aus den momentan rech t unattraktiven Asset-Klassen wie Renten 
und klassischen Festgeldanlagen hin zu alternativen rentierlicheren Anlageprodukten zu vollzie-
hen. 
Die konzeptionellen Überlegungen werden dann gleichfalls die vielschichtige Frage der Eignung 
von Investmentfonds (Spezial-/Stiftungsfonds bzw. Publikumsfonds) als Anlagealternative für das 
zurzeit modular angelegte Kapital umfassen. 
 
Spezielle Anlagerichtlinien für das städtisch verwaltete liquide Stiftungsvermögen sollten dabei 
diese Zusammenarbeit konkretisieren. 
 
3.2.2 Bewirtschaftungsmanagement für das immobile Stiftungsvermögen 
 
Einstieg in umstrukturierende und nachhaltige bestandssichernde Maßnahmen

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Der Anteil des immobilen Vermögens am Gesamtvermögen der städtisch verwalteten Stiftungen 
liegt bei rund 65 %. Mit rund 84 % weist die Stiftung Siverdes den höchstens Anteil auf. Auf Grund 
dieser Tatsache und wegen ihrer über den breit gefächerten Stiftungszweck stiftungsstrategisch 
besonderen Bedeutung, ist dieser Stiftung erste Priorität zu widmen. Die fast ausschließlich über 
Ausgabenzurückhaltung erreichte Konsolidierung muss jetzt abgelöst werden durch konzeptionelle 
Maßnahmen zur Erreichung einer gesunden Stiftungsök onomie. Das hiermit gemeinte zukunftsfä-
hige Immobilienmanagement, welches natürlich für alle immobilientragenden Stiftungen gelten 
muss, hat sich in aller nächster Zeit vorrangig auf Immobilien zu konzentrieren, bei denen der Ver-
lust wirtschaftlicher Effizienz droht. Ein alsbaldiges Gegensteuern ist somit unausweichlich.  
 
Im Rahmen der Beratungen der Wirtschaftspläne für das Jahr 2006 werden erste Maßnahmen 
ihren Niederschlag finden. Der zwischen Stiftungskommission und Stiftungsverwaltung verabrede-
ten Transparenz hierzu wird über eine einzelprojektspezifische Berichterstattung der Verwaltung 
Rechnung getragen. Neben umfänglichen Sanierungen stehen künftig möglicherweise auch vom 
Objektverwalter angeratene Veränderungen im Immobilienbestand zur Disposition. Insbesondere 
diese Maßnahmen werden Gegenstand von Einzelentscheidungen werden, die über Beschlussvor-
lagen beraten und entschieden werden.  
 
 
3.3  Darstellung der inhaltlichen Perspektiven zukünftigen Stiftungshandelns 
 
Die erhöhte
 Anfrage nach Stiftungsmitteln und der finanziellen Beteilung von Stiftungen an sozia-
len Projekten als auch die rückläufige Ertragslage der Stiftungen erfordern in besonderem Maße 
die Konzentration auf Schwerpunkthemen. Klare sozialpolitische Zielsetzungen dienen als Leitfa-
den sowohl für Entscheidungsträger als auch für die Stiftungsverwaltung in der Konzipierung und 
Umsetzung von Förderideen.   
 
Die Stiftungsverwaltung schlägt vor, das zukünftige Stiftungshandeln – zumindest mittelfristig für 
die kommenden Jahre bis etwa 2010 -  an den entwickelten Wirkungsfeldern zu orientieren. Inner-
halb der einzelnen Wirkungsfelder werden folgende Schwerpunktthemen vorgeschlagen: 
 
 
Bauen und Wohnen 
 
Weiterentwicklung 
innovativer Wohnformen für Menschen in sozial schwierigen Lebenssituationen, 
für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie für Menschen mit chronischer Erkrankung und Be-
hinderung. Hier sollen die Stiftungen z. B. neue Wohn- und Lebensmodelle für an Demenz er-
krankte Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige auf der Grundlage bisher gesammelter 
Erfahrungen entwickeln. Beispiele dafür sind die Entwicklung des Bauprojektes Küchenbusch und 
die Weiterentwicklung des Betreuungskonzeptes innerhalb der „Arche Noah“ im Altenzentrum Kla-
rastift. 
Das Förderprogramm „Alt-Werden in vertrauter Umgebung“ der Stiftung Magdalenenhospital för-
dert durch geeignete Umbaumaßnahmen den Verbleib älterer Menschen in ihren angestammten 
Wohnquartieren und wirkt der frühzeitigen Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen ent-
gegen. Die neugeschaffene persönliche Lebensqualität steht dabei im Fordergrund; zu berücksich-
tigen ist aber auch der fiskalische Aspekt dieses Stiftungsförderprogramms. Die Fortführung des 
Programms wird daher empfohlen.

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Gesundheit und Pflege 
 
Auf der Grundlage der kommunalen Gesundheitsförderung sollen hier insbesondere die Stiftungen 
Siverdes un
d Magdalenenhospital das Stiftungsprojekt „Gesundheitshaus“ fortsetzen. Die mit Stif-
tungsmitteln initiierten Angebote im Gesundheitshaus sind hierzu in den kommenden Jahren weiter 
zu entwickeln und in besonderer Weise auf den Bereich der präventiven Gesundheitsförderung 
auszurichten. 
 
Die Pflege älterer Menschen ist vor dem Hintergrund der zu erwartenden demographischen Ent-
wicklung für
 mehrere Stiftungen wie z. B. die Stiftung Magdalenenhospital und die Buschmann-
Stiftung von hoher Bedeutung. Die Buschmann-Stiftung fördert hierzu Einzelprojekte zur Beglei-
tung und Erleichterung von Pflege- und Betreuungssituationen mit dem Schwerpunkt der Entwick-
lung psychosozialer Hilfe. Die kommunalen Stiftungen werden in diesem Zusammenhang die stra-
tegischen Handlungsempfehlungen, die im Rahmen des Handlungsprogramms „Demografischer 
Wandel“ von der Stadt Münster entwickelt wurden, unterstützen (vgl. hierzu Vorlage 
V/00402/2005). 
 
Das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ greift u. a. das Thema der wachsenden Pflegebedürftigkeit 
und die sich
 daraus entwickelnden Hilfebedarfe auf. Die Stiftung Magdalenenhospital soll auch in 
den kommenden Jahren eine wichtige Basis dafür bieten, dass hilfebedürftige Menschen über eh-
renamtlich organisierte Beratungs- und Informationsangebote zu den vorhandenen Hilfen in ihrem 
Stadtteil oder in ihrem Wohnquartier finden. Die durch Ehrenamtliche geleisteten Informations-
dienste sollen vor allen Dingen Orientierungslosigkeit und Perspektivlosigkeit in schwierigen Le-
benssituationen des Älterwerdens vermeiden. 
Das Thema Demenz wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Die Stiftung Magdalenenhospital 
wird Betroffenen und auch Angehörigen bei der Bewältigung des Pflegealltags mit Projekten, die 
örtlich ausgerichtet sind, Unterstützungsangebote unterbreiten. 
 
Bildung und Berufsorientierung 
 
Die Entwicklung der aus dem Niederländischen kommenden Methode „Individuelle Trajekt Beglei-
tung“ hat in 
den vergangenen Jahren einen wertvollen Beitrag dazu geleistet, arbeitslosen jungen 
Menschen Orientierung zu geben, um möglichst selbständig ihre persönliche Lebensplanung auf-
zunehmen oder fortzusetzen. Sowohl bei jungen Frauen als auch bei jungen Männern ist über die 
Projekte ZORA, ZIB und die Beteiligung am Projekt „Lernende Region Münsterland“ mit Stiftungs-
projekten verdeutlicht worden, dass die entwickelten Maßnahmen geeignet sind, den richtigen 
Weg zur eigenen dauerhaften Existenzsicherung - entweder durch Aufnahme von Ausbildung oder 
durch Eintritt in den Beruf – aufzunehmen. Die Stiftung Siverdes soll insbesondere nach der abge-
schlossenen Konsolidierungsphase neue Projekte entwickeln, die der wachsenden Orientierungs-
losigkeit entgegen wirken und junge Menschen bei ihrer allgemeinen Lebensplanung sowie schuli-
schen und beruflichen Entwicklung begleiten. 
 
 
Lebenshilfe und Integration 
 
Hier ist no
ch einmal das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ zu erwähnen. Die persönlich hergestell-
ten Kontakte zu den Menschen in den Stadtteilen und Wohnquartieren ist oft eine  unverzichtbare 
Lebenshilfe, auf die bei der steigenden Anzahl alleinlebender älterer Menschen nicht verzichtet 
werden sollte. 
Das Projektsystem KOMM (Kommunikations- und Or ientierungshilfen für mobilitätsbeeinträchtigte 
Menschen in Münster) ist durch die Stiftung Siverdes und das Institut für Geografie der Uni Müns-
ter vor Jahren, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, entwickelt worden. Das Internet-
portal soll weiter in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen der Stadt 
Münster und der Stiftung Siverdes bereitgehalten und laufend aktualisiert werden. Es bietet für 
Münsteranerinnen und Münsteraner als auch für Gäste der Stadt wertvolle Orientierungshilfen.

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Die Gewährung einzelfallbezogener Stiftungsleistungen für in Not geratene Bürgerinnen und Bür-
ger ist auf der Grundlage der engen Abstimmung und Prüfung im Zusammenhang mit Gewährung 
gesetzlicher Hilfen mit den Trägern von Sozialleistungen in Münster, beizubehalten.  
 
 
Gesellschaftliches Engagement und Ehrenamt 
 
Als „Klassiker“ der Selb
sthilfeförderung der Stiftung Siverdes kann das Programm „Förderung bür-
gerschaftlicher Selbst- und Mithilfe“ bezeichnet werden. Es hat sich 2005 im 20. Förderjahr be-
währt. Die breitgefächerte Landschaft von Selbsthilfegruppen in Münster hat sich nur in ihrer be-
sonderen Weise etablieren können, weil die von der Stiftung Siverdes bereit gestellten Mittel die 
Arbeit der Gruppen flankieren und erleichtern. Die Förderung von Selbsthilfegruppen soll in den 
kommenden Jahren beibehalten und weiterentwickelt werden. 
 
Die Einrichtung der Freiwilligenagentur Münster ist ein weiterer Stiftungsbaustein, der das Ange-
botsspektrum der Stiftung Siverdes zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements und des Eh-
renamtes komplettiert und von daher weiter geführt werden sollte.  
 
 
Jugend und Familie 
 
Die Förderung von Elte
rn-Kind-Gruppen, hier insbesondere die Förderung von Spielgruppen, ist 
eine Stiftungsleistung, die das klassische Tagesbetreuungsangebot in der Stadt Münster nach wie 
vor sinnvoll ergänzt. Die Förderkombination aus städt. Mitteln und Stiftungsmitteln hat sich bewährt 
und sollte bei weiterem Bedarf fortgeführt werden. 
 
Die Angebote im Bereich der Hilfen für Flücht lingskinder (Hilfefond)) als auch die Angebote zur 
Verbesserung der Lebenssituation junger Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Privjet I und II) 
sollen kritisch an den vorhandenen Bedarfen gemessen und gegebenenfalls fortgesetzt werden. 
 
 
 
 
 
Bis auf die aus den Beschlusspunkten 3, 4 und 5 der Vorlage resultierenden Aufträge an die Ver-
waltung sind die Anträge der SPD-Fraktion Nr. 22/2003 und der CDU-Fraktion Nr. 27/2003 als er-
ledigt bzw. umgesetzt anzusehen.  
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Klein

Beratungsverlauf (7)

24.11.2005 Stiftungskommission
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
30.11.2005 Sitzung
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.01.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung
Zur Sitzung
31.01.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0753/2005
Typ
Vorlage
Datum
18.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37