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2938/2021

Bezirkssportanlage Bocklemünd Planungsbeschluss neue Sporthalle

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 10.7

Anlage 3, Auszug Sportausschuss 27.01.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Kostenvergleich Neubau Sanierung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan Sporthalle Heinrich-Rohlmann-Str.

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Ansehen

Anlage 3, Auszug Sportausschuss 27.01.2022

2034 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Geschäftsführung
Sportausschuss

Herr Willms

Telefon: (0221) 221 31203
Fx : (0221) 221 31244
E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 08.03.2022

Auszug

aus der Niederschrift der Sitzung des Sportausschusses vom
27.01.2022

öffentlich

4.5 Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str., Köln-
Ossendorf
Neubau der Sporthalle auf der Sportanlage
-Planungsbeschluss-
2938/2021

Auf Vorschlag von RM Detjen wird im Beschlusstext das Wort „Dreifach“ (Dreifach-
Sporthalle) redaktionell ergänzt.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln hebt seinen Baubeschluss vom 23.03.2010 (0321/2010) zur
Generalsanierung der Bestandshalle auf der Bezirkssportanlage Heinrich-Rohlmann-
Str., Köln-Ossendorf sowie die daraus resultierenden Beschlüsse bzw. haushalts-
rechtliche Unterrichtung des Rates zur Kostenerhöhung vom 08.04.2014 (4128/2013)
sowie vom 14.02.2017 (4242/2016) auf. Statt der bisher geplanten Generalinstand-
setzung der vorhandenen entkernten Sporthalle beauftragt er die Verwaltung mit
dem Neubau einer Dreifach-Sporthalle.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 688.000 €.

Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 275.200 € für die
Planung der Halle im Teilfinanzplan 0801 -Sportförderung/Unterhaltung von Sport-
stätten in der Teilfinanzplanzeile 08 — Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Fi-
nanzstelle 5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle Bocklemünd), Hj. 2022. Die De-
ckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im selben Teilfinanzplan,
Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außenanlage).

Ebenfalls beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen für die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von 275.200 €

im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0801 -Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 — Auszahlung für Baumaßnahmen unter
der Finanzstelle 5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle Bocklemünd).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Kostenvergleich Neubau Sanierung

5466 Zeichen

Anlage 2

Bauvorhaben: 
Projekt: 
Bezirkssportanlage Bocklemünd 
Hugo-Eckener-Straße 28, 50825 Köln-Ossendorf 
VU - Machbarkeitsp!üfung: Abbruch, Auslagerung und Neubau 
Raumprogramm: 3-fach Turnhalle 
Kostenrahmen Sanierung 
fTht•WZ:J� � [ [:�q• L!t!Zft �@: 11ft:] i• hffi oon ra umm rn I rn
Bereiche 
Bestand 
Sporthalle 
Nebenräume 
Technik 
Turnhalle 
Fläche netto* 
(NF/NGF) 
1.292 m2 
1.354 m2 
223 m2 
2.868 m2 
Faktor** 
(brutto) 
1, 10 
1,30 
1,30 
Zulage: Verstärkung Tragwerk 
Fläche brutto 
(BGF) 
1.421 m2 
1.760 m2 
290 m2 
3.470 m2 
Zulage: Ergänzung Raumprogramm 
Zulage: Ausführung halbversenkt 
Zulage: innerstädtische Baustelle 
Rundung 
Höhe 
11,3 m 
4,6 m 
4,6 m 
Rauminhalt 
(BRI) 
16.053 m3 
8.094 m3 
1.334 m3 
25.482 m3
8.094 m3 
1.334 m3 
25.482 m3 
25.482 rn3 
Bauwerkskosten Turnhalle gesamt: 
Kostengruppen nach DIN 276 
KG 100 - Grundstück 
KG 200 - Herrichten u. Erschließen k.A.
KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion 75% KG 300+400 
KG 400. - Bauwerk technische Anlagen 25% KG 300+400 
KG 500 -Außenanlagen 8% KG 300+400 
KG 600 - Ausstattung (nach Angabe -40-) 
KG 700 - Nebenkosten 27% KG 300+400+500 
Rundung (bis 1%) < 1% 
Kostenrahmen Neubau (ohne Grundstück (KG 100, 200) / ohne Ausstattung (KG 600)) 
Zusätzliche Maßnahmen (projektbezogen) 
- Abbrucharbeiten Bestand ca. 8.493,86 m3 
- Schadstoffentsorgung (siehe Schadstoffgutachten)
-· Instandsetzung Ausweichstandort (bezugsfertig)
-Zusätzliche Erdarbeiten (Eingegrabene Turnhalle) ca. 1.300,00 m2 
-Neben kosten (Abbruch/Container/Tiefgarage/Dachflächen)
Gesamtkosten zusätzliche Maßnahmen
Kennwert GW 
> 5 Mio.€ 
340 €fm3 
340 €/m3 
340 €fm3 
80 €/m3 
20 €fm3 
50 €/m3 
0 €/m3
< 1% 
40 €/m3 
80 €/m2 
25% 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
ca. 
06/2018 
Kosten brutto 
5.458.137 € 
2.751.997 € 
453.607 € 
8.663.741 € 
647.529 € 
26.683 € 
1.274.080 € 
0 € 
967 € 
10.613.000 € 
vorhanden 
nicht enthalten 
7.959.750 € 
2.653.250 € 
849.040 € 
nicht enthalten 
3.094.751 € 
1.460 € 
11.905.000 € 
340.000 € 
nicht enthalten 
nicht enthalten 
104.000 € 
85.000 € 
ca. 529.000 € 
Ausstattung Schule und Turnhalle (nach Angabe -40-)
Baupreisindex (3% Baupreissteigerung pro Jahr)
Rundung
Kostenermittlung -40- nicht enthalten! 
(angesetzt 3 Jahre) 
< 1% 
zzgl. Risikozuschlag (ca. 10%) 
ca. 
ca. 
1.100.000 € 
1.000 € 
nicht enthalten

Bauvorhaben: Bezirkssportanlage Bocklemünd 
Hugo-Eckener-Straße 28, 50825 Köln-Ossendorf 
Projekt: VU - Machbarkeitsprüfung: Abbruch, Auslagerung und Neubau 
Raumprogramm: 3-fach Turnhalle Bestand 
eii: Tii: 
Räume/Bereich Anzahl Größe NGF BGF (•1,3) 
seorthalle 
_I 1 Sporthalle, 3x teilbar (28,7 x 45 m) 1 St. 
Sporthalle, 3x teilbar (27 x 45 m) 
Sporthalle, 2x teilbar (22 x 45 m) 
Sporthalle, einfach (15 x 27 m) 
Nebenräume 
Sporthalle: 
Geräteraum (inkl. Balllager) 1 1 1 St. 
-- -------
Besucherfläche: 
Tribüne 1 St. 
Garderobe 1 St. 
WC (Besucher, barrierefrei) . 1 St. 
WC (Besucher Herren) 1 St. 
WC (Besucher Damen) � 1 St. 
Foyer: 
Eingangsbereich 1 St. 
Stra ßensch u hga ng 1 St. 
WC (Eingang/Straßenschuhb.) 2 St. 
Sporthallen-Umkleiden (UG}: 
Umkleideeinheit 5 (nicht barrierefrei) 
Umkleide 2 St. 
Dusch-/Waschraum 1 St. 
WC Umkleidebereich 2 St. 
Umkleideeinheiten 4 und 6 (teilweise barrierefrei) 
Umkleide 
Dusch-/Waschraum 
WC Umkleidebereich 
Pflegebad 
Lehrer-/Helferumkleide 
Rollstuhlabstellfläche/-fläche (fehlt!) 
Lehrerumkleide/Sanitätsraum 
Lehrerumkleide 
Regieraum 
!Turnschuhgang 
WC (Turnschuhbereich) 
---� 
Aussen-Umkleiden (EG}: 
- -
Umkleideeinheiten 1 und 2 (nicht barrierefrei) 
Umkleide 
WC Umkleidebereich 
Dusch-/Waschraum 
Umkleideeinheit 3 (nicht barrierefrei) 
Umkleide 
Dusch-/Waschraum 
WC Umkleidebereich 
Pflegebad 
Lehrer-/Schiedsrichter-Umkleide 
Rollstuhlabstellfläche/-lager (fehlt!) 
Flur Aussensport 
WC Herren (Außensportanlage) 
WC Damen (Außensportanlage) 
Sonstiges: 
Zentrale Haustechnik/Hallenwart (EG) 
Hausreinigung Geräte (EG, UG) 
Kraftraum/ Konditionsraum (UG) 
Abstellraum (UG) 
Jugendraum (EG) 
Außengeräteraum/Platzwart (EG) 
Nebenräume gesamt: 
Techrilkflächen 
1 - Haustechnik
- Trafo-/Niederspannungs-/Batterieraum
- Heizungszentrale
Technik gesamt: 
4 St. 
2 St. 
4 St. 
2 St. 
4 St. 
0 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
2 St. 
4 St. 
2 St. 
4 St. 
2 St. 
1 St. 
2 St. 
2 St. 
1 St. 
0 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
3 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
1 St. 
l 1291,5 m2 
1 119,0 m2 
66,0 m2 
50,7 m2 
4,9 m2 
8,7 m2 
6,1 m2 
64,5 m2 
81,6 m2 
1,8 m2 
21,1 m2 
22,3 m2 
1,2 m2 
21,8 m2 
13,6 m2 
1,2 m:
12,4 m2 
1,8 m2 
0,0 m2 
19,2 m2 
12,0 m2 
15,4 m2 
95,2 m2 
1,4 m2 
36,1 m2 
13,5 m2 
1,4 m2 
26,1 m2 
21,5 m2 
1,2 m2 
9,8 m2 
24,5 m2 
0,0 m2 
92,5 m2 
22,5 m2 
12,0 m2 
15,9 m2 
4,0 m2 
37,2 m2 
10,0 m2 
42,5 m2 
44,5 m2 
81,3 m2 
33,5 m2 
108,2 m2 
223,1 m2 
NGF / BGF gesamt 
1 1.292 m2 
1 1.421 ffl2 
1 119 m2 
1 155 m2 
66 m2 86 m2 
51 m2 66 m2 
5 m 2 6 m 2 
9 m 2 11 m2 
6 m 2 8 m 2 
1
64 m2 84 m2 
82 m2 106 m2 
4 m 2 5 m 2 
42 m2 55 m2 
22 m2 29 m2 
2 m 2 3 m2 
87 m2 113 m2 
27 m2 35 m2 
5 m2 6 m 2 
25 m2 32 m2 
7 m 2 9 m 2 
19 m2 25 m2 
12 m 2 16 m2 
15 m2 20 m2 
95 m2 124 m2 
3 m 2 4 m 2 
144 m2 
1
188 m2 
27 m2 35 m2 
6 m 2 ] m 2 
52 m2 68 m2 
22 m2 28 m2 
2 m 2 3 m2 
20 m2 25 m2 
25 m2 32 m2 
92 m2 120 m2 
22 m2 • 29 m2 
12 m 2 16 m2 
16 m2 21 m2 
12 m 2 16 m2 
37 m2 48 m2 
10 m2 13 m2 
43 m2 55 m2 
44 m2 58 m2 
1.354 m2 1.760 m2 
81 m2 106 ffl2 
34 m 2 44 ffl2 
108 m2 141 m2 
223 m2 290 m2

Beschlussvorlage Rat

19950 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2938/2021 
Freigabedatum 
 25.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str., Köln-Ossendorf 
Neubau der Sporthalle auf der Sportanlage 
-Planungsbeschluss- 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln hebt seinen Baubeschluss vom 23.03.2010 (0321/2010) zur Generalsanierung 
der Bestandshalle auf der Bezirkssportanlage Heinrich-Rohlmann-Str., Köln-Ossendorf sowie die da-
raus resultierenden Beschlüsse bzw. haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates zur Kostenerhö-
hung vom 08.04.2014 (4128/2013) sowie vom 14.02.2017 (4242/2016) auf. Statt der bisher geplanten 
Generalinstandsetzung der vorhandenen entkernten Sporthalle beauftragt er die Verwaltung mit dem 
Neubau einer Sporthalle. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 688.000 €.   
 
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 275.200 € für die Planung der 
Halle im Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 
08 – Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle 
Bocklemünd), Hj. 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im selben 
Teilfinanzplan, Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außenanlage). 
 
Ebenfalls beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
für die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von  275.200 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanz-
plan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung 
für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle Bocklemünd).  
 
 
Alternative: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Generalinstandsetzung der Sporthalle 
und der Vorlage einer aktuellen detaillierten Kostenberechnung.  
 
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 722.000 €.   
 
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 288.800 € für die aktuelle detail-
Sportausschuss 27.01.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rat 17.03.2022

2 
lierte Kostenberechnung im Rahmen der Weiterführung der Generalinstandsetzung der Sporthalle im 
Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 – 
Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5127 (Sporthalle Bocklemünd - 
Generalinstandsetzung), Hj. 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen 
im selben Teilfinanzplan, Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außenan-
lage). 
 
Ebenfalls beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
für die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von  288.800 € im Haushaltsjahr 2022, im Teilfinanz-
plan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung 
für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5127 (Sporthalle Bocklemünd - Generalin-
standsetzung).

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   688.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  190.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    90.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich Rohlmann-Str., Köln-Ossendorf besteht neben der im 
entkernten Zustand befindlichen alten Dreifach-Sporthalle aus einer Sporthalle in Fertigbauweise, 
zwei Tennenplätzen, die in Kunstrasen umgewandelt werden, einem Rasenplatz mit Laufbahn und 
einem großen Rasenspielfeld mit variabler Möglichkeit der Spielfeldanordnung sowie einem Street-
ballcourt, einem veralteten Kleinspielfeld und einer Sportwiese. Alle diese Einrichtungen wurden in 
der Vergangenheit durch die entsprechenden Funktionsräume (Umkleiden, Duschen und Toiletten) in 
der Dreifach-Sporthalle versorgt. 
Aufgrund des Alters und des Zustandes der Dreifach-Sporthalle war es erforderlich, eine Generalin-
standsetzung der Halle durchzuführen, mit der der Rat die Verwaltung beauftragt hatte. Durch die 
Integration der Barrierefreiheit, die bei der ersten Planung nicht berücksichtigt worden war, die Anfor-
derungen, die sich aus dem Brandschutz ergaben, und dem zeitlichen Ablauf kam es wiederholt zu 
Kostensteigerungen. Diese summierten sich letztlich auf beschlossene Gesamtkosten nur für die Ge-
neralinstandsetzung der Dreifachhalle (ohne die Kosten für die Errichtung der Ersatzhalle) auf zuletzt 
5.399.350 €, von denen bislang 1,5 Mio. € abgeflossen sind (siehe Kostenstelle „Anlage im Bau“). Für 
die Aufrechterhaltung des Schul- und Vereinssportbetriebs wurde eine temporäre Ersatzsporthalle 
neben der Bestandshalle errichtet. Diese wird derzeit weiterhin betrieben. 
Aufgrund der notwendigen weiteren Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes waren weitere Kos-

4 
tenerhöhungen zu erwarten, so dass die Verwaltung die Maßnahme einer erneuten Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung unterzogen hat. 
Nach den Berechnungen der Gebäudewirtschaft ist davon auszugehen, dass die Generalin-
standsetzung der Halle letztlich Gesamtkosten in Höhe von mindestens rd. 13.535.000 € (Kosten-
rahmen ohne Ausstattung Stand 2018) verursachen wird. Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, 
dass bei den voraussichtlichen Kosten für die Generalinstandsetzung ein „altes“ Grundgebäude zwar 
umfassend saniert wird, jedoch immer noch die alte Bausubstanz zugrunde liegt. Außerdem wäre die 
alte Bausubstanz auch der limitierende Faktor bei der Schaffung neuer Nutzungskonzepte, die sich 
auch aus der Sportentwicklungsplanung ergeben werden. Darüber hinaus können bei einem Neubau 
alle Vorgaben im Bereich Energie, Wärmeschutz, alternative Energien sowie moderne Raumkonzepte 
berücksichtigt werden, ohne durch die vorhandene Bausubstanz in den Möglichkeiten eingeschränkt 
zu sein. 
Demgegenüber haben sich bei der Vergleichskalkulation für den Neubau einer dem aktuellen Stan-
dard entsprechenden Halle Kosten in Höhe von rd. 13.000.000 € (Kostenrahmen ohne Ausstattung 
Stand 2018) Erfordernissen anzupassen und die Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung zu be-
rücksichtigen. Bisher sind für die Arbeiten (Planungen, Gutachten, Entkernung des vorhandenen Ge-
bäudes, vorbereitende Arbeiten, Container zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs, Stromanschluss) 
Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € entstanden. Zu berücksichtigen ist, dass die Sporthalle sowie die An-
lage im Bau (bisherige Maßnahmen der Generalinstandsetzung) nach dem Abriss in der Anlagen-
buchhaltung zum Abgang zu bringen ist. Der Restbuchwert der Halle mit Stand 31.12.2021 beträgt 
328.859,33 €. Der Buchwert der Anlage im Bau durch die bereits begonnene Generalinstandsetzung 
Stand 31.12.2021 beträgt 1.321.885,60 €. In der Summe ergibt dies eine notwendige Berichtigung 
des Anlagenwerts in Höhe von 1.650.745 €. Ferner stehen noch mögliche Forderungen im Umfang 
von geschätzt 100.000 € von Firmen aufgrund entgangenen Gewinns im Raum. Teile dieser Kosten, 
wie z. B. die Umkleidecontainer, sind unabhängig von der Art der Umsetzung der Maßnahme angefal-
len. Ferner wären Teile der bisherigen Abbruchkosten auch im Zusammenhang mit dem Neubau er-
forderlich und vermindern nunmehr die weiter anfallenden Kosten bei einer Neubaumaßnahme.  
Die Verwaltung schlägt - nach Abwägung der aktuellen Situation - den Abriss des Bestandsgebäudes 
und den Neubau einer neuen Dreifachhalle vor. Aufgrund der Bedarfssituation für die Stadtbezirke 
Ehrenfeld und Bocklemünd ist eine Dreifachhalle für den Sportbetrieb dringend erforderlich. So wird 
auch durch die benachbarten Schulen weiterhin ein dringender Bedarf für den Schulsport geltend 
gemacht. Gleichzeitig wird die Halle zur Abdeckung des weiterhin bestehenden Bedarfs für den Ver-
einssport benötigt. Eine Verlagerung des Sportbetriebs in andere Hallen ist aufgrund der bestehen-
den Mangelsituation nicht möglich. Neben den Schulen wurde die Halle vor Beginn der Bauarbeiten 
durch den HSV Bocklemünd, den HC West, den TPSK Köln, den DJK Köln-Nord sowie das Bil-
dungswerk des Landessportbundes NRW genutzt. 
Darüber hinaus besteht ein dringender Bedarf an Umkleide- und Sanitärräumen für die Außensport-
anlagen sowie für die auf der Bezirkssportanlage angesiedelte Pflegekolonne sowie die Platzwarte. 
Derzeit wird dieser Bedarf unzureichend durch Container auf der Anlage abgewickelt. Für die Pflege-
kräfte sind dort nur unzureichend Räumlichkeiten nach der Arbeitsstättenverordnung vorhanden.  
Zusätzlich sind der verringerte Erhaltungsaufwand sowie die längere Nutzungszeit (voraussichtlich 40 
Jahre und somit 15 Jahre länger als bei einer Generalinstandsetzung) eines Neubaus zu berücksich-
tigen. Ferner wird eine Reduzierung der Betriebskosten erwartet, wenn das Gebäude baulich und 
energetisch aufeinander abgestimmt errichtet werden kann. Außerdem können bei einem Neubau 
auch Konzepte wie der Einbau einer Solaranlage (thermisch/elektrisch) sowie alternative Heizkonzep-
te wie Wärmepumpen o.ä. berücksichtigt werden, die bei einer Generalinstandsetzung nicht (z. B. 
wegen der vorhandenen Statik) oder nur mit Kompromissen im Hinblick auf die Gegebenheiten und 
vorhandene Bausubstanz umgesetzt werden können. 
Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten für die Generalsanierung voraussichtlich auf rund 
13.535.000 € und für den Neubau unter Bezug auf die oben gemachten Erläuterungen zur den erfor-
derlichen Berichtigungen auf rund 14.750.745 €. Darin sind bei dem Neubau ebenfalls die Aufwen-
dungen durch den Verlust aus dem Abgang des Vermögensgegenstandes sowie der Aufwand durch 
die Regressansprüche, welche einmalig anfallen, enthalten. Zur Vergleichbarkeit wurde eine fiktive 
jährliche Durchschnittsbelastung der reinen Investition auf Grundlage der Gesamtkosten und der Nut-
zungsdauer errechnet, die sich für die Generalsanierung auf rund 541.400 €/p. a. und für den Neubau

5 
auf rund  368.769 €/p. a. beläuft. In dem Vergleichswert sind keine Betriebskosten berücksichtigt, 
sodass die voraussichtliche Reduzierung der Betriebskosten bei einem energetisch abgestimmten 
Neubau einen zusätzlichen Kostenvorteil darstellt. 
Im Rahmen der Neugestaltung sollen die Dreifach-Sporthalle und die Außensportflächen der Bezirks-
sportanlage vornehmlich aus den Gesichtspunkten des Vereinssports, aber auch aus denen des 
Schul- und Individualsports betrachtet werden. Damit könnte eine Teilöffnung für die Öffentlichkeit 
einhergehen. In diesem Zusammenhang wird auch eine an die Bezirkssportanlage angrenzende Re-
servefläche mitbetrachtet. Mit der gleichzeitigen Planung der Dreifach-Sporthalle und der Außenanla-
gen aus Sicht des Schul-, Vereins- und Individualsports kommt die Verwaltung einer zentralen Emp-
fehlung des vom Rat der Stadt Köln am 04.04.2019 beschlossenen Gutachtens zur Sportentwick-
lungsplanung (Vorlage 0149/2019) nach. Demnach soll der Sportraum nach Kriterien sozialer, ökolo-
gischer, sportlicher und ökonomischer Nachhaltigkeit, entsprechend der Nachhaltigkeitsziele der UN, 
sowie unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit entwickelt werden. Im Rahmen der Neugestaltung 
der Bezirkssportanlage Bocklemünd sollen die bereits vorgesehenen Projekte wie die Umsetzung der 
beiden neuen Kunstrasenplätze mit einer Korkverfüllung nicht aufgegeben werden, sondern mit in die 
zu entwickelnde Neukonzeption eingebunden werden, um auch in der Zwischenzeit den weiterhin 
bestehenden Sportbedarf abzudecken.  
Bei der Planung sollen gezielt Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene in die Über-
legungen einbezogen werden. Dies bezieht sich nicht alleine auf Sportfördermittel, sondern auch auf 
solche aus Klima- und Nachhaltigkeitsprogrammen sowie auf Städtebaufördermittel. Letztlich wird die 
Verwaltung entsprechend der Gutachten-Empfehlung auch die Möglichkeit einer systematischen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nutzen. Die Verwaltung geht davon aus, dass im Rahmen der Neuplanung 
eine erhebliche Verbesserung im Bereich des Klimas im Vergleich zu einer Generalinstandsetzung 
erzielt werden kann. Eine konkrete Aussage dazu ist jedoch erst nach abschließender Planung der 
Maßnahme möglich.  
Im Rahmen einer zukünftigen Baumaßnahme wird die Verwaltung die Nutzung der Sportanlage durch 
die nutzenden Schulen im Rahmen der verfügbaren Flächen soweit wie möglich sicherstellen. 
 
Kosten und Finanzierung 
Die Kosten für die Neukonzeption und Planung dieser Maßnahmen belaufen sich voraussichtlich auf 
rd. 688.000 €. Die Planungskosten ergeben sich aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten.  
Danach werden für die aufgeführten Kostengruppen folgende Planungskosten veranschlagt (Brutto) 
300 (Bau) inkl. Abbruch und Entsorgung Leistungsphase 1 bis 4 292.000,00 € 
400 (TGA) Leistungsphase 1 bis 4  136.000,00 € 
700 (Fachplaner, Gutachten) Leistungsphase 1 bis 4 54.000,00 € 
700 Honorar Gebäudewirtschaft  Leistungsphase 1 bis 4 206.000,00 € 
Für die Planungsleistungen ist aufgrund fehlender personeller Kapazitäten bei der Gebäudewirtschaft 
für Projekte dieser Größenordnung die Beauftragung externer Fachbüros für die Objektplanung, 
Technische Gebäudeausstattung(TGA) , Statik, Brandschutz, Bauphysik erforderlich.   
Für die in 2022 zu erteilenden Aufträge werden in 2022 Kassenmittel in Höhe von 275.200 € benötigt.  
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung im 
Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 275.200 € im Teilfinanzplan 0801, -Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5201-0801-4-5285 
(Neubau Sporthalle Bocklemünd) notwendig. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraus-
zahlungen im selben Teilfinanzplan, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außenanlage). Unter dieser Finanzstelle wurden 
ursprünglich die Mittel für die Außenanlage und die Halle veranschlagt, welche jetzt zur besseren 
Darstellung auf jeweils einer Finanzstelle abgebildet wird. 
 
Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2022 die Bereitstellung von Verpflich-

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tungsermächtigungen in Höhe von 412.800 € zu Lasten 2023 erforderlich. Die hierfür benötigten Ver-
pflichtungsermächtigungen sind im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5201-0801-4-5285 (Neubau 
Sporthalle Bocklemünd), nicht veranschlagt. Die Deckung der benötigten Verpflichtungsermächtigun-
gen erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im 
gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außen-
anlage). 
Für den Betrieb der Umkleide- und Duschcontainer werden Aufwendungen in Höhe von rd. 90.000 €/ 
Jahr anfallen. Bei einem Planungszeitraum von zwei Jahren sind Aufwendungen in Höhe von 
180.000 € zu erwarten.  
Aus den bereits erteilten Aufträgen zur Generalinstandsetzung sind noch Ansprüche der nicht mehr 
zur Umsetzung kommenden Arbeiten von den Auftragnehmern für entgangenen Gewinn zu erwarten, 
die mit einer Summe von bis zu 100.000 € für 2022 kalkuliert werden.  
Die Folgeaufwendungen belaufen sich somit auf insgesamt 280.000 €. Zur Finanzierung stehen im 
Haushaltsjahr 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 190.000 im Teilergebnisplan 0801 – 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, zur Verfügung.  
Die in 2023 erforderlichen Aufwendungen von 90.000 € für den Betrieb der Umkleide- und Duschcon-
tainer wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
Kosten und Finanzierung Alternative: 
Die Kosten für die detaillierte Kostenberechnung im Rahmen der Weiterführung der Generalinstand-
setzung der Sporthalle belaufen sich voraussichtlich auf rd. 722.000 €. Die Planungskosten ergeben 
sich aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten.  
Für die in 2022 zu erteilenden Aufträge werden in 2022 Kassenmittel in Höhe von 288.800 € benötigt.  
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung in Hö-
he von 288.800 € im Teilfinanzplan 0801, -Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzei-
le 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5201-0801-4-5127 (Sporthalle Bocklemünd 
- Generalinstandsetzung) notwendig. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlun-
gen im selben Teilfinanzplan, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-
0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außenanlage). Unter dieser Finanzstelle wurden ur-
sprünglich die Mittel für die Außenanlage und die Halle veranschlagt, welche jetzt zur besseren Dar-
stellung auf jeweils einer Finanzstelle abgebildet wird. 
Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2022 die Bereitstellung von Verpflich-
tungsermächtigungen in Höhe von 433.200 € zu Lasten 2023 erforderlich. Die hierfür benötigten Ver-
pflichtungsermächtigungen sind im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 51275201-0801-4-5127 
(Sporthalle Bocklemünd - Generalinstandsetzung), nicht veranschlagt. Die Deckung der benötigten 
Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungser-
mächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neuge-
staltung BSA Bocklemünd Außenanlage). 
Für den Betrieb der Umkleide- und Duschcontainer werden Aufwendungen in Höhe von rd. 90.000 €/ 
Jahr anfallen. Bei einem Planungszeitraum von zwei Jahren sind Aufwendungen in Höhe von 180.000 
€ zu erwarten.  
Die Folgeaufwendungen belaufen sich somit auf insgesamt 180.000 €. Zur Finanzierung stehen im 
Haushaltsjahr 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 90.000 im Teilergebnisplan 0801 – Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, zur Verfügung. Die in 2023 erforderlichen Aufwendungen von 90.000 € für den Betrieb der 
Umkleide- und Duschcontainer wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch 
Umschichtungen, vorsehen.

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Verfristung: 
 
Die Vorlage wird trotz Verfristung zur Entscheidung vorgelegt, da im Vorfeld umfangreiche Abstim-
mungsprozesse erforderlich waren. Diese konnten leider nicht fristgerecht abgeschlossen werden. 
Der vorliegende Beschluss ist jedoch Voraussetzung für die Aufnahme der konkreten Planung für die 
Neuerrichtung der Sporthalle inkl. der benötigten Infrastruktur auch für Außenanlagen. Es ist notwen-
dig, den jetzt beengten und vollkommen unzulänglichen Umkleidebetrieb zu beenden und die not-
wendigen Sportflächen in absehbarer Zeit wieder dem Schul- und Sportbetrieb zur Verfügung zu stel-
len. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Lageplan Sporthalle 
Anlage 2 – Kostenvergleich Neubau Sanierung

Anlage 1 - Lageplan Sporthalle Heinrich-Rohlmann-Str.

129 Zeichen

Mittelpunkt: 351043, 5649475
1:7500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 14.10.2021Seite 1 / 1
Anlage 1

Beratungsverlauf (4)

27.01.2022 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2938/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.01.2022
Erstellt
17.08.2021 14:18