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Verkehrsplanung rund um das Quartier Reiterstaffel

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2070/2020 vom 27.07.2020

Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 2070/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Verkehrsplanung rund um das Quartier Reiterstaffel hier: Nachfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.05.2020, TOP 10.2.7 „Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Nachfragen bzw um Stellungnahme der Fach- verwaltung: Das Verkehrsgutachten benennt Möglichkeiten, wie der Verkehr am Standort der Grund- schule Gaedestraße für alle Beteiligten sicher gestaltet werden kann. Dieses Verkehrsgutachten reicht aber nicht aus, um dem von der Bezirksvertretung Rodenkirchen einstimmig gestellten be- schlossenen Antrag zu genügen. So müssen folgende Punkte aus dem Verkehrsgutachten umgesetzt werden: · Schaffung eines zusammenhängenden Fußwegenetzes · Schaffung einer direkten Ost-West-Verbindung über die angrenzende Parkanlage · Aus der Konfliktanalyse wird nur beispielhaft zitiert und durch den Auszug ist z.B. nicht zu er- kennen wie das Gutachten das Zusammentreffen von Lieferverkehr zur Firma mit den Schü- lerbewegungen bewertet. Bitte legen Sie der BV Rodenkirchen noch die vollständige Konfliktanalyse vor. Wie werden die genannten Maßnahmen (Verbesserung der Sichtverhältnisse an den Einmündungs- punkten an die Gaedestraße / Einrichtung von KurzzeitStellplätzen in Schrägaufstellung vor der Grundschule / Einrichtung von Halteverboten in Abschnitten der Gaedestraße / Erhöhung der Geh- wegbreite auf der Südseite der Gaedestraße) umgesetzt?“ Antwort der Verwaltung: Um das Konfliktpotenzial möglichst gering zu halten, sind entsprechende verkehrliche Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen. Die Planung zur Erschließung des Schulgrundstücks sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Schule erreichen, die ausgebaute Wegeverbindung im Wohnquartier Reiterstaffel nutzen. Über einen Nebeneingang, der an der westli- chen Grundstückseite der Schule angelegt ist, erreichen die Schulkinder abseits des Kfz-Verkehrs sicher das Schulgelände. Die Rad- und Rollerabstellanlagen werden in direkter Nähe zum Nebenein- gang auf dem Schulgrundstück angelegt. Schülerinnen und Schüler aus dem westlich angrenzenden Wohngebiet gelangen über die vorhande- ne Wegeverbindung vom Park zum Wendehammer in der Gaedestraße auf dem kürzesten Weg zur Schule. Die Abwicklung des Lieferverkehrs für Schulbelange sowie der Müllentsorgung erfolgt über die östlich des Schulgrundstücks befindliche Zufahrt von der Gaedestraße. Die Schulkinder werden darüber un- terrichtet, diese Verbindung nicht zu nutzen. Diese Wegeführung wird zusätzlich unattraktiv, da sich auf dieser Grundstückseite kein direkter Zugang für Schülerinnen und Schüler in das Schulgebäude 2 befindet. Damit Schulkinder, die von Eltern mit dem Fahrzeug zur Schule gebracht werden, sicher und konflikt- frei das Schulgelände erreichen, wird der Gehweg im Bereich der Kurzzeitstellplätze, die sich unmit- telbar zum Hauptzugang der Schule befinden und zur Abwicklung des Bring- und Holverkehrs vorge- sehen sind, hinter diese Stellplätze verlegt. Damit werden mögliche Gefahren durch ein-/ausfahrende Fahrzeuge mit zu Fuß Gehenden (insbesondere Schulkindern) umgangen. Analog gilt dies auch für das Abholen, sodass die Schulkinder störungsfrei zu den Kurzzeitstellplätzen gelangen. Im Verlauf der Gaedestraße gilt an den Zufahrtsbereichen und im Wendehammer ein absolutes Halt- verbot, damit diese Bereiche von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden, aber auch Sichtbezie- hungen aufrechterhalten bleiben. Insbesondere im Bereich des Wendehammers können so ein stö- rungsfreier Ablauf und eine ungehinderte Wendemöglichkeit für den Bring- und Holverkehr der Schule sowie der benachbarten Kita ermöglicht werden.

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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