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V/0946/2019

Förderung ungezuckerter Schulmilch – Elternwille respektieren, A-R/0032/2019

Vorlagen 26.09.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.11.2019, TOP 14

Beschlussvorlage

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Ansehen

a-r-0032-2019-Subvention gezuckerte Milchprodukte stoppen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

5593 Zeichen

V/0946/2019 
V/0946/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung ungezuckerter Schulmilch – Elternwille respektieren, A-R/0032/2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass die Landesre-
gierung NRW die Förderung für zuckerhaltige Schulmilch mit Beginn des Schuljahres 
2019/20 eingestellt hat.  
 
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung befürwortet den Verzehr ungezuckerter 
Milchprodukte im Rahmen der Schulmilchversorgung, respektiert aber den elterlichen 
Willen bei der Entscheidung zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Milch 
und Milchprodukten. 
 
3. Der Antrag A-R/0032/2019 „Subvention gezuckerter Milchprodukte stoppen“ ist damit 
erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: keine 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
10.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Wimmer 
Telefon: 492-4050 
WimmerWo@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0946/2019 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 den Antrag A-R/0032/2019 an den Ausschuss für Schu-
le und Weiterbildung verwiesen. 
 
Die Landesregierung NRW hat im Mai 2019 entschieden, mit Beginn des Schuljahres 2019 / 2020 nur 
noch reine Schulmilch zu fördern. Über das EU -Schulmilchprogramm werden seitdem ausschließlich 
ungezuckerte Milchprodukte angeboten. 
 
Aus Mitteln des EU -Schulmilchprogramms werden nur noch wärmebehandelte Trinkmilch ohne Z u-
sätze ab Fettstufe 1,5% sowie laktosefreie und Bio -Milch gefördert. Die gelieferten Produ kte dürfen 
keine Zusätze von Zucker, Fett, Salz, Süßungsmitteln, künstlichen Geschmacksverstärkern (E 620 
bis E 650), Aromastoffen, Früchten und Fruchtzubereitungen, Kakao und Nüsse enthalten. Von der 
Förderung ausgenommen sind zudem Vorzugsmilch und Rohmi lch (EU-Schulprogramm für Obst, 
Gemüse und Milch NRW).  
Allerdings stellt das Land NRW frei, auf Elternwunsch auch weiterhin Kakao bestellen zu können, 
aber nicht zu einem vergünstigten Getränkepreis. 
 
Eine Einbindung des Schulträgers in das Verfahren der Schulmilchversorgung ist in Münster nicht 
gegeben. Die Bestellung erfolgt über die Schule bei Lieferanten für Milch und Milchprodukte, die auf 
dem Antragsweg durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zum Pr o-
grammteil Schulmilch des EU-Schulprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden. 
Wesentliche Voraussetzung dafür ist die Versicherung des Antragstellers, dass er in der Lage ist, auf 
Verlangen seines schulischen Vertragspartners Erzeugnisse entsprechend der in dem Verzei chnis 
auf der Internetseite www.schulobst-milch.nrw.de genannten Milch und Milchprodukte liefern zu kö n-
nen. 
 
Die bestellende Schule erklärt gegenüber dem Landesamt, dass ihr die Förderbedingungen zum Pr o-
grammteil Schulmilch in der aktuellen Fassung bekannt sind und dass sie berücksichtigt werden. Da-
zu gehören u.a. Vorgaben zur Höchstpreisabgabe, zum Verbot, Kakao - (pulver) oder Zucker in die 
Trinkmilch einzumischen oder zum ausschließlichen Bezug über zugelassene Lieferanten. 
 
Darüber hinaus sind die Schulen auch verpflichtet, auf das EU -Schulmilchprogramm an prominenter 
Stelle in der Einrichtung selbst hinzuweisen und die Eltern über das Programm zu informieren. Zu 
dieser Information gehört auch die ausfü hrliche Darstellung der Werthaltigkeit der Schulmilchverso r-
gung als Bestandteil des Pausenfrühstücks und ihrer Bedeutung für eine gesunde Ernährung. Davon 
unbenommen bleibt es letztlich bei der Entscheidung der Eltern, in Kenntnis dieser Informationen aus 
den unterschiedlichen Angeboten Schulmilch oder Milchmischprodukte kostenpflichtig zu bestellen. 
 
Der bisher praktizierte Weg der eigenständigen Schulmilchbestellung durch Schulen auf der Basis 
von Bestellungen durch die Eltern respektiert –auch im Sinne der Entscheidung der Landesregierung 
– die Entscheidung der Eltern über die Versorgung ihrer Kinder im schulischen Kontext und vermeidet 
zudem durch das unmittelbare Vertragsverhältnis zwischen Lieferanten und Schulen zusätzlichen 
bürokratischen Aufwand, der bei einer Beteiligung des Trägers notwendig entstehen würde.  
 
Dem Schulträger Stadt Münster ist eine gesunde Ernährung der Schülerinnen und Schüler ein wicht i-
ges Anliegen. 
 
Unabhängig von der Versorgung mit be günstigter Schulmilch ist die Mittagsverpfle gung, die in den 
Grundschulen durch den jeweiligen Träger des offenen Ganztags, in den Schulen der Sekundarstufe 
durch den Schulträger respektive gegründete Mensavereine organisiert wird.

- 3 - 
V/0946/2019 
Ausschreibungen für die Mittagsverpflegung in Verantwortung der St adt Münster berücksichtigen in 
ihrem Leistungsverzeichnis in besonderem Umfang Anforderungen an eine ausgewogene, gesunde 
Ernährung. Grundlage dafür sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE -
Standards). So wird von den Lieferanten ei n nachweislicher Anteil von Produkten aus zertifizierter 
ökologischer Erzeugung von mindestens 20 %, ausgewogene Menuelinien, die sich maximal alle vier 
Wochen wiederholen dürfen, ein rein vegetarisches Angebot einmal pro Woche und ein alterniere n-
des vegetarisches Angebot neben Fleisch - und Fischprodukten eingefordert. Die  Leistungsverzeich-
nisse werden in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement Kita - und Schulverpflegung des Ge-
sundheits- und Veterinäramtes der Stadt Münster entwickelt. 
 
 
i. V. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage Antrag A-R/0032/2019

a-r-0032-2019-Subvention gezuckerte Milchprodukte stoppen

4987 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0032/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
Subvention gezuckerter Milchprodukte stoppen 
Subvention gezuckerter 
Milchprodukte stoppen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Das Schulmilchprogramm für die städtischen Schulen dahin zu ändern, dass eine 
gesunde Schulverpflegung für die Schülerinnen und Schüler an den städtischen 
Schulen gewährleistet wird. Deshalb wird das Schulmilchprogramm angepasst mit dem 
Ziel ab dem nächsten Schuljahr an den städtischen Schulen auf den Verkauf von 
gezuckerten Milchprodukten zu verzichten. 
 
Hintergrund: 
Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen. Hier sind eine gesunde und 
ausgewogene Ernährung, sowie ausreichend Bewegung die maßgeblichen 
Komponenten. Deshalb fördert die Europäische Union unter anderem Milch und 
Milchprodukte an Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen mit 
Steuergeldern, da diese ernährungsphysiologisch als wert- voll gelten. Die Rede ist hier 
vom „Europäischen Schulmilchprogramm“.  
Mit diesem Programm stellt die Europäische Union Schulen und anderen 
Bildungseinrichtun gen Zuschüsse bereit, damit den Schülern Milch und ausgewählte 
Milchprodukte angeboten werden können. Im Schuljahr 2007/2008 verteilte das 
Schulmilchprogramm knapp 300.000 Tonnen Milch an Schulen in 27 Mitgliedstaaten. 
Die Europäische Union stellte über 55 Millio nen Euro an Zuschüssen bereit  
Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, das Schulmilchprogramm anzupassen. Damit 
entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst darüber, welche Produkte aus der EU-Liste in 
seinem Land über das Programm wo und wie bezuschusst werden.  
Möglich sind auch weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Inhaltsstoffe der Milch 
oder der Milchprodukte, die im Rahmen des Subventionsprogramms angeboten werden 
– zum Beispiel eine Begrenzung des zulässigen Fett- oder Zuckergehalts. Darüber 
hinaus können die EU-Fördermittel in jedem Mitgliedstaat durch zusätzliche Gelder 
aufgestockt werden.

Jedoch stehen gezuckerte Getränke schon lange in der Kritik, insbesondere vor dem Hinter- 
grund der stetig zunehmenden Fälle von Übergewicht und Adipositas vor allem im Kindesalter, 
sodass im Jahre 2017 das Schulmilchprogramm überdacht und angepasst wurde. Die Euro- 
päische Union strich die Förderung von gezuckerten Milchprodukten.  
Nur erlaubt die EU-Vorgabe eine Ausnahme auf Grundlage der nationalen Regelungen. Auf 
diese beriefen sich bis vor kurzem noch drei Bundesländer, die weiterhin gezuckerte Milchpro- 
dukte subventioniert anbieten wollten: Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Die Be- 
gründung dieser Bundesländer: Kakao und gezuckerte Milchmischgetränke seien erforderlich, 
um das Angebot für Schulen und Lieferanten attraktiv zu halten. Zwar erklärten Vertreter der 
Landesregierung, das Programm würde überprüft 4, jedoch ist der Zeitplan der Überprüfung 
bereits hinfällig; zudem wurde n weder Maßstab noch Kriterien dieser „Überprüfung“ genannt.  
Ziel ist es sicherzustellen, dass jedes Kind durch die Unterstützung täglich einen viertel Liter 
Schulmilch trinken kann. Doch in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben die 
Landesregierungen entschieden, dass mit dem Geld auch gezuckerte Milchprodukte wie Kakao 
subventioniert werden. Das verstößt unter anderem gegen die freiwilligen Richtlinien zur 
Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.  
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das an der Subventionierung gezuckerter 
Milch- und Milchmischgetränke festhält. Zwar hat die Landesregierung inzwischen ihre 
Richtlinien dahingehend geändert, dass weniger Kakao gefördert werden soll, ein Ende der 
staatlichen Förderung gezuckerter Milchprodukte ist jedoch noch nicht in Sicht.  
Basierend auf dem von „Foodwatch“ veröffentlichten Schulmilchreport „Im Kakao-Sumpf“  ap- 
pellieren unter dem Motto: „Keinen gezuckerten Kakao mehr im NRW-Schulmilchprogramm“ 
Ärzte, Wisse nschaftler, Lehrer- und Elternvertreter an die Landesregierung. Sie 
kritisieren, dass Schüler mit einer 0,25-Liter-Packung Kakao fast so viel zugesetzten 
Zucker konsumieren, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen ganzen Tag 
empfiehlt. Außerdem sollten sich Kinder und Jugendliche „nicht daran gewöhnen, 
ständig gesüßte Lebensmittel zu sich zu nehmen.“  
Die NRW-Landesregierung wird ihrer Verantwortung hier nicht gerecht. Die Gesundheit 
der Kinder in den staatlichen Schulen zu garantieren. Daher setzt Münster hie n 
Zeichen. Und verzichtet darauf an den staatlichen Schulen gezuckerte Milchgetränke für 
die Schüler anzubieten. 
 
Mit freundlichem Gruß 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Anlage A

1708 Zeichen

Anlage A zur V/0946/2019 
Kurzüberblick 
Die Schulmilchförderung erfolgt über das Land NRW. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird aus-
schließlich ungezuckerte Milch gefördert. Eltern bleibt freigestellt, auch andere Milchmischproduk-
te zu bestellen. Die Abwicklung erfolgt unmittelbar zwischen Schulen und zugelassenen Anbie-
tern. 
 
  
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bildungsstadt Münster hat sich das schulpolitische Leitziel gesetzt, Rahmenbedingen für ge-
lingende Schulkarrieren zu schaffen. Eine gesunde Ernährung der Schülerinnen und Schüler in 
den Schulen ist dazu ein wichtiger Beitrag. Die besondere Förderung ungezuckerter Schulmilch 
aus dem EU-Schulmilchprogramm wird durch das Land NRW umgesetzt und ist Teil der Versor-
gung der Schülerschaft mit gesunden Lebensmitteln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (1)

19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
V/0946/2019
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37