V/0946/2019
Förderung ungezuckerter Schulmilch – Elternwille respektieren, A-R/0032/2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5593 Zeichen
V/0946/2019 V/0946/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung ungezuckerter Schulmilch – Elternwille respektieren, A-R/0032/2019 Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass die Landesre- gierung NRW die Förderung für zuckerhaltige Schulmilch mit Beginn des Schuljahres 2019/20 eingestellt hat. 2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung befürwortet den Verzehr ungezuckerter Milchprodukte im Rahmen der Schulmilchversorgung, respektiert aber den elterlichen Willen bei der Entscheidung zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Milch und Milchprodukten. 3. Der Antrag A-R/0032/2019 „Subvention gezuckerter Milchprodukte stoppen“ ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Amt für Schule und Weiterbildung 10.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wimmer Telefon: 492-4050 WimmerWo@stadt- muenster.de - 2 - V/0946/2019 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 den Antrag A-R/0032/2019 an den Ausschuss für Schu- le und Weiterbildung verwiesen. Die Landesregierung NRW hat im Mai 2019 entschieden, mit Beginn des Schuljahres 2019 / 2020 nur noch reine Schulmilch zu fördern. Über das EU -Schulmilchprogramm werden seitdem ausschließlich ungezuckerte Milchprodukte angeboten. Aus Mitteln des EU -Schulmilchprogramms werden nur noch wärmebehandelte Trinkmilch ohne Z u- sätze ab Fettstufe 1,5% sowie laktosefreie und Bio -Milch gefördert. Die gelieferten Produ kte dürfen keine Zusätze von Zucker, Fett, Salz, Süßungsmitteln, künstlichen Geschmacksverstärkern (E 620 bis E 650), Aromastoffen, Früchten und Fruchtzubereitungen, Kakao und Nüsse enthalten. Von der Förderung ausgenommen sind zudem Vorzugsmilch und Rohmi lch (EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch NRW). Allerdings stellt das Land NRW frei, auf Elternwunsch auch weiterhin Kakao bestellen zu können, aber nicht zu einem vergünstigten Getränkepreis. Eine Einbindung des Schulträgers in das Verfahren der Schulmilchversorgung ist in Münster nicht gegeben. Die Bestellung erfolgt über die Schule bei Lieferanten für Milch und Milchprodukte, die auf dem Antragsweg durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zum Pr o- grammteil Schulmilch des EU-Schulprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist die Versicherung des Antragstellers, dass er in der Lage ist, auf Verlangen seines schulischen Vertragspartners Erzeugnisse entsprechend der in dem Verzei chnis auf der Internetseite www.schulobst-milch.nrw.de genannten Milch und Milchprodukte liefern zu kö n- nen. Die bestellende Schule erklärt gegenüber dem Landesamt, dass ihr die Förderbedingungen zum Pr o- grammteil Schulmilch in der aktuellen Fassung bekannt sind und dass sie berücksichtigt werden. Da- zu gehören u.a. Vorgaben zur Höchstpreisabgabe, zum Verbot, Kakao - (pulver) oder Zucker in die Trinkmilch einzumischen oder zum ausschließlichen Bezug über zugelassene Lieferanten. Darüber hinaus sind die Schulen auch verpflichtet, auf das EU -Schulmilchprogramm an prominenter Stelle in der Einrichtung selbst hinzuweisen und die Eltern über das Programm zu informieren. Zu dieser Information gehört auch die ausfü hrliche Darstellung der Werthaltigkeit der Schulmilchverso r- gung als Bestandteil des Pausenfrühstücks und ihrer Bedeutung für eine gesunde Ernährung. Davon unbenommen bleibt es letztlich bei der Entscheidung der Eltern, in Kenntnis dieser Informationen aus den unterschiedlichen Angeboten Schulmilch oder Milchmischprodukte kostenpflichtig zu bestellen. Der bisher praktizierte Weg der eigenständigen Schulmilchbestellung durch Schulen auf der Basis von Bestellungen durch die Eltern respektiert –auch im Sinne der Entscheidung der Landesregierung – die Entscheidung der Eltern über die Versorgung ihrer Kinder im schulischen Kontext und vermeidet zudem durch das unmittelbare Vertragsverhältnis zwischen Lieferanten und Schulen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der bei einer Beteiligung des Trägers notwendig entstehen würde. Dem Schulträger Stadt Münster ist eine gesunde Ernährung der Schülerinnen und Schüler ein wicht i- ges Anliegen. Unabhängig von der Versorgung mit be günstigter Schulmilch ist die Mittagsverpfle gung, die in den Grundschulen durch den jeweiligen Träger des offenen Ganztags, in den Schulen der Sekundarstufe durch den Schulträger respektive gegründete Mensavereine organisiert wird. - 3 - V/0946/2019 Ausschreibungen für die Mittagsverpflegung in Verantwortung der St adt Münster berücksichtigen in ihrem Leistungsverzeichnis in besonderem Umfang Anforderungen an eine ausgewogene, gesunde Ernährung. Grundlage dafür sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE - Standards). So wird von den Lieferanten ei n nachweislicher Anteil von Produkten aus zertifizierter ökologischer Erzeugung von mindestens 20 %, ausgewogene Menuelinien, die sich maximal alle vier Wochen wiederholen dürfen, ein rein vegetarisches Angebot einmal pro Woche und ein alterniere n- des vegetarisches Angebot neben Fleisch - und Fischprodukten eingefordert. Die Leistungsverzeich- nisse werden in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement Kita - und Schulverpflegung des Ge- sundheits- und Veterinäramtes der Stadt Münster entwickelt. i. V. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage Antrag A-R/0032/2019
a-r-0032-2019-Subvention gezuckerte Milchprodukte stoppen
4987 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0032/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Subvention gezuckerter Milchprodukte stoppen Subvention gezuckerter Milchprodukte stoppen AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Das Schulmilchprogramm für die städtischen Schulen dahin zu ändern, dass eine gesunde Schulverpflegung für die Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen gewährleistet wird. Deshalb wird das Schulmilchprogramm angepasst mit dem Ziel ab dem nächsten Schuljahr an den städtischen Schulen auf den Verkauf von gezuckerten Milchprodukten zu verzichten. Hintergrund: Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen. Hier sind eine gesunde und ausgewogene Ernährung, sowie ausreichend Bewegung die maßgeblichen Komponenten. Deshalb fördert die Europäische Union unter anderem Milch und Milchprodukte an Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen mit Steuergeldern, da diese ernährungsphysiologisch als wert- voll gelten. Die Rede ist hier vom „Europäischen Schulmilchprogramm“. Mit diesem Programm stellt die Europäische Union Schulen und anderen Bildungseinrichtun gen Zuschüsse bereit, damit den Schülern Milch und ausgewählte Milchprodukte angeboten werden können. Im Schuljahr 2007/2008 verteilte das Schulmilchprogramm knapp 300.000 Tonnen Milch an Schulen in 27 Mitgliedstaaten. Die Europäische Union stellte über 55 Millio nen Euro an Zuschüssen bereit Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, das Schulmilchprogramm anzupassen. Damit entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst darüber, welche Produkte aus der EU-Liste in seinem Land über das Programm wo und wie bezuschusst werden. Möglich sind auch weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Inhaltsstoffe der Milch oder der Milchprodukte, die im Rahmen des Subventionsprogramms angeboten werden – zum Beispiel eine Begrenzung des zulässigen Fett- oder Zuckergehalts. Darüber hinaus können die EU-Fördermittel in jedem Mitgliedstaat durch zusätzliche Gelder aufgestockt werden. Jedoch stehen gezuckerte Getränke schon lange in der Kritik, insbesondere vor dem Hinter- grund der stetig zunehmenden Fälle von Übergewicht und Adipositas vor allem im Kindesalter, sodass im Jahre 2017 das Schulmilchprogramm überdacht und angepasst wurde. Die Euro- päische Union strich die Förderung von gezuckerten Milchprodukten. Nur erlaubt die EU-Vorgabe eine Ausnahme auf Grundlage der nationalen Regelungen. Auf diese beriefen sich bis vor kurzem noch drei Bundesländer, die weiterhin gezuckerte Milchpro- dukte subventioniert anbieten wollten: Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Die Be- gründung dieser Bundesländer: Kakao und gezuckerte Milchmischgetränke seien erforderlich, um das Angebot für Schulen und Lieferanten attraktiv zu halten. Zwar erklärten Vertreter der Landesregierung, das Programm würde überprüft 4, jedoch ist der Zeitplan der Überprüfung bereits hinfällig; zudem wurde n weder Maßstab noch Kriterien dieser „Überprüfung“ genannt. Ziel ist es sicherzustellen, dass jedes Kind durch die Unterstützung täglich einen viertel Liter Schulmilch trinken kann. Doch in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben die Landesregierungen entschieden, dass mit dem Geld auch gezuckerte Milchprodukte wie Kakao subventioniert werden. Das verstößt unter anderem gegen die freiwilligen Richtlinien zur Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das an der Subventionierung gezuckerter Milch- und Milchmischgetränke festhält. Zwar hat die Landesregierung inzwischen ihre Richtlinien dahingehend geändert, dass weniger Kakao gefördert werden soll, ein Ende der staatlichen Förderung gezuckerter Milchprodukte ist jedoch noch nicht in Sicht. Basierend auf dem von „Foodwatch“ veröffentlichten Schulmilchreport „Im Kakao-Sumpf“ ap- pellieren unter dem Motto: „Keinen gezuckerten Kakao mehr im NRW-Schulmilchprogramm“ Ärzte, Wisse nschaftler, Lehrer- und Elternvertreter an die Landesregierung. Sie kritisieren, dass Schüler mit einer 0,25-Liter-Packung Kakao fast so viel zugesetzten Zucker konsumieren, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen ganzen Tag empfiehlt. Außerdem sollten sich Kinder und Jugendliche „nicht daran gewöhnen, ständig gesüßte Lebensmittel zu sich zu nehmen.“ Die NRW-Landesregierung wird ihrer Verantwortung hier nicht gerecht. Die Gesundheit der Kinder in den staatlichen Schulen zu garantieren. Daher setzt Münster hie n Zeichen. Und verzichtet darauf an den staatlichen Schulen gezuckerte Milchgetränke für die Schüler anzubieten. Mit freundlichem Gruß Martin Schiller Richard Mol
Anlage A
1708 Zeichen
Anlage A zur V/0946/2019 Kurzüberblick Die Schulmilchförderung erfolgt über das Land NRW. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird aus- schließlich ungezuckerte Milch gefördert. Eltern bleibt freigestellt, auch andere Milchmischproduk- te zu bestellen. Die Abwicklung erfolgt unmittelbar zwischen Schulen und zugelassenen Anbie- tern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bildungsstadt Münster hat sich das schulpolitische Leitziel gesetzt, Rahmenbedingen für ge- lingende Schulkarrieren zu schaffen. Eine gesunde Ernährung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen ist dazu ein wichtiger Beitrag. Die besondere Förderung ungezuckerter Schulmilch aus dem EU-Schulmilchprogramm wird durch das Land NRW umgesetzt und ist Teil der Versor- gung der Schülerschaft mit gesunden Lebensmitteln. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16B
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0946/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37