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2324/2020

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 6.1.2

Anlage 2: 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

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Anlage 1: Synopse - Änderung der Hauptsatzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2: 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

1854 Zeichen

Anlage 2 
 
21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 
 
Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des 
Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) hat der Rat in seiner Sitzung vom 
_______ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt 
geändert durch die 20. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 06.12.2019 beschlossen: 
 
 
§ 1 
§ 8 der Hauptsatzung der Stadt Köln erhält folgende Fassung: 
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, die durch Rechtsvorschrift 
vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung des digitalisierten Dokuments unter 
www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen vollzogen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes 
bestimmt ist. Auf die erfolgte Bereitstellung wird im „Amtsblatt der Stadt Köln“ nachrichtlich 
hingewiesen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich 
im „Amtsblatt der Stadt Köln“ vollzogen. 
(2) Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung werden durch Bereitstellung der 
Benachrichtigung im Internet für die Dauer von zwei Wochen unter www.stadt-
koeln.de/oeffentliche-zustellungen vollzogen. 
(3) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der durch Absatz 1 und 2 festgelegten Form 
infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so genügt 
die Bekanntmachung durch einen Aushang im Erdgeschoss des städtischen 
Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur späteren nachrichtlichen 
Bekanntmachung unter www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen bzw. www.stadt-
koeln.de/oeffentliche-zustellungen. Dies gilt entsprechend auch für den nachrichtlichen 
Hinweis in Absatz 1 Satz 3. 
§ 2 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 1: Synopse - Änderung der Hauptsatzung

2738 Zeichen

Synopse - Änderung der Hauptsatzung Anlage 1  
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung 
der Änderung 
neuer Textvorschlag 
 
 
§ 8 Öffentliche Bekanntmachungen 
1  § 8 Abs. 1 (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, 
die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, 
werden im „Amtsblatt der Stadt Köln“ vollzogen. 
Das gilt auch für sonstige durch Rechtsvorschrift 
vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen. 
Sonderregelungen des Bundes-, des Landes- oder 
darauf beruhenden Kölner Ortsrechts bleiben 
unberührt. 
Vereinfachung des 
Verfahrens von 
Öffentlichen 
Bekanntmachungen. 
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, 
die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, 
werden durch Bereitstellung des digitalisierten 
Dokuments unter www.stadt-
koeln.de/Bekanntmachungen vollzogen, soweit 
gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Auf die 
erfolgte Bereitstellung wird im „Amtsblatt der Stadt 
Köln“ nachrichtlich hingewiesen. Soweit gesetzlich 
erforderlich, wird die öffentliche Bekanntmachung 
zusätzlich im „Amtsblatt der Stadt Köln“ vollzogen. 
2  § 8 Abs. 2 (2) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der 
durch Absatz 1 Satz 1 festgelegten Form infolge 
höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer 
Ereignisse nicht möglich, so genügt die 
Bekanntmachung durch einen Ausgang im 
Erdgeschoss des städtischen Dienstgebäudes 
Laurenzplatz 1-3 bis zur späteren nachrichtlichen 
Bekanntmachung im Amtsblatt. 
Anpassung aufgrund 
der Änderung in 
Abs. 1 (s. lfd. Nr. 1). 
Absatz 2 wird 
Absatz 3. 
(3) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der durch 
Absatz 1 und 2 festgelegten Form infolge höherer 
Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse 
nicht möglich, so genügt die Bekanntmachung durch 
einen Aushang im Erdgeschoss des städtischen 
Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur 
späteren nachrichtlichen Bekanntmachung unter 
www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen bzw. 
www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen. Dies 
gilt entsprechend auch für den nachrichtlichen 
Hinweis in Absatz 1 Satz 3. 
3  § 8 Abs. 3 (3) Bei Zustellungen durch öffentliche 
Bekanntmachung ist eine Benachrichtigung im 
Schaukasten des Foyers des städtischen 
Dienstgebäudes Kundenzentrum Innenstadt, 
Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln für die Dauer von 
zwei Wochen auszuhängen. Gleichzeitig ist die 
Benachrichtigung unter www.stadt-koeln.den) im 
Internet bereitzustellen. 
Vereinfachung des 
Verfahrens bei 
Zustellungen durch 
öffentliche 
Bekanntmachung. 
Absatz 3 wird 
Absatz 2.  
(2) Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung 
werden durch Bereitstellung der Benachrichtigung im 
Internet für die Dauer von zwei Wochen unter 
www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen 
vollzogen.

Beschlussvorlage Rat

6637 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2324/2020 
Freigabedatum 
01.09.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln 
hier: Vereinfachung des Verfahrens bei öffentlichen Bekanntmachungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Damit öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet vollzogen werden können, beschließt der 
Rat der Stadt Köln die 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 in 
der als Anlage 2 beigefügten Fassung.  
 
 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen    0,- € 
b) Sachaufwendungen etc.    16.000 € jährlich 
Beginn, Dauer 01.10.2020, unbefristet  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderungen des § 8 der Hauptsatzung vereinfachen die Ver-
fahren für öffentliche Bekanntmachung und Zustellung bei der Stadt Köln. Sie ermöglichen die Be-
kanntmachung grundsätzlich durch die Bereitstellung im Internet, so dass diese zeitnah und unab-
hängig von Veröffentlichungsterminen des Amtsblatts erfolgen kann. Dadurch sind die Informationen 
auch leichter auffindbar.  
Bisher erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen der Stadt Köln im Amtsblatt, 
das kostenfrei im Internet bereitgestellt wird. In Eilfällen müssen Dokumente zusätzlich ausgehängt 
werden. Teilweise ist der Druck von Sonderausgaben erforderlich (Zusatzkosten im Jahr 2020 bisher 
rund 8.000,-€ zzgl. Mehrwertsteuer).  
Durch die Bereitstellung der öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen im Internet werden 
insgesamt Sachkosten in Höhe von ca. 15.000,-€ zzgl. Mehrwertsteuer jährlich gespart. Die Umstel-
lung hat darüber hinaus positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, da jährlich ca. 100.000 Seiten 
Papier (500 Seiten jährlich pro Amtsblatt x 200 Druckexemplare) eingespart werden können. 
 
1. Öffentliche Bekanntmachungen 
Öffentliche Bekanntmachungen werden bisher im Amtsblatt der Stadt Köln vollzogen. Durch die Än-
derung der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO NRW) wurden die Formen der Bekanntma-
chungsmöglichkeiten erweitert. Es besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen der Ge-

3 
meinden durch Bereitstellung im Internet zu vollziehen (§ 4 Absatz 1 Nr. 4 BekanntmVO NRW). Öf-
fentliche Bekanntmachungen können daher künftig durch Bereitstellung eines digitalisierten Doku-
ments auf der Homepage der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/bekanntmachungen einge-
sehen werden. 
Auf die erfolgte Bereitstellung wird anschließend nachrichtlich im Amtsblatt der Stadt Köln unter An-
gabe der Internetadresse hingewiesen (§ 6 Absatz 1 Satz 2 BekanntmVO). Eine zusätzliche öffentli-
che Bekanntmachung des Dokuments selbst im Amtsblatt erfolgt nur dann, wenn es gesetzlich erfor-
derlich ist (z.B. bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes). 
 
Durch die grundsätzliche Bereitstellung öffentlicher Bekanntmachungen im Internet wird das bisherige 
Verfahren vereinfacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem 
das digitalisierte Dokument im Internet verfügbar ist (§ 7 Absatz 2 Satz 1 BekanntmVO). Die entspre-
chenden Informationen können somit schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden und sind nicht 
an Druckfristen gebunden. Zudem erleichtert das Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern das Auffin-
den einzelner Bekanntmachungen, da diese mit geeigneten Schlagworten künftig auch besser in 
Suchmaschinen angezeigt werden können. 
Ist die Bereitstellung der Bekanntmachung im Internet infolge höherer Gewalt oder sonstiger unab-
wendbarer Ereignisse nicht möglich, erfolgt die Bekanntmachung durch einen Aushang im Erdge-
schoss des städtischen Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur späteren nachrichtlichen 
Bekanntmachung im Internet. Gleiches gilt für den nachrichtlichen Hinweis (§ 4 Absatz 4 Bekanntm-
VO) 
 
Sitzungstermine von Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüssen: 
Im Ratsinformationssystem der Stadt Köln (ratsinformation.stadt-koeln.de) werden die Sitzungstermi-
ne des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse mit Tagesordnung und Sitzungsunterla-
gen veröffentlicht. Damit wird die Öffentlichkeit über die Termine unterrichtet (§§ 36 Absatz 5 Satz 3, 
58 Absatz 2 Satz 5 GO NRW).  
 
Für die Sitzungen des Rates wird weiterhin der Termin und Sitzungsort öffentlich bekanntgemacht 
(vgl. § 48 Abs. 1 Satz 4 GO NRW). 
 
2. Öffentliche Zustellungen 
Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen derzeit durch Veröffentlichung einer Be-
nachrichtigung im Amtsblatt der Stadt Köln. Dies ist mit Aufwand und erheblichen Druckkosten ver-
bunden. Zulässig ist auch die Bekanntmachung an der Stelle, die von der jeweiligen Behörde hierfür 
allgemein bestimmt ist (§ 10 Absatz 2 Landeszustellungsgesetz NRW). Ein Rückgriff auf die aus-
schließliche Bekanntmachung im Internet ist daher möglich. 
Die Veröffentlichung der Benachrichtigung im Internet stellt eine kostengünstige und einfache Alterna-
tive dar. Die Reichweite wird ebenfalls erhöht. Öffentliche Zustellungen sollen daher für die Dauer von 
zwei Wochen auf der Homepage der Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen 
bereitgestellt werden. Auf die im Internet bereitgestellte Benachrichtigung öffentlicher Zustellungen 
wird im Amtsblatt unter Angabe des o.g. Links nachrichtlich hingewiesen. 
Für den Fall höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse wird auch hier auf einen Aus-
hang im Erdgeschoss des städtischen Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur späteren 
nachrichtlichen Bekanntmachung im Internet, zurückgegriffen. 
Die Bekanntmachung der Änderungssatzung im Amtsblatt wird nach Umstellung der technischen Ver-
fahren veranlasst.  
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Synopse – Änderung der Hauptsatzung 
Anlage 2: 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2324/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.09.2020
Erstellt
29.07.2020 09:44