2324/2020
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln
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Anlage 2: 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln
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Anlage 2 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) hat der Rat in seiner Sitzung vom _______ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt geändert durch die 20. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 06.12.2019 beschlossen: § 1 § 8 der Hauptsatzung der Stadt Köln erhält folgende Fassung: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung des digitalisierten Dokuments unter www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen vollzogen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Auf die erfolgte Bereitstellung wird im „Amtsblatt der Stadt Köln“ nachrichtlich hingewiesen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich im „Amtsblatt der Stadt Köln“ vollzogen. (2) Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung werden durch Bereitstellung der Benachrichtigung im Internet für die Dauer von zwei Wochen unter www.stadt- koeln.de/oeffentliche-zustellungen vollzogen. (3) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der durch Absatz 1 und 2 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so genügt die Bekanntmachung durch einen Aushang im Erdgeschoss des städtischen Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur späteren nachrichtlichen Bekanntmachung unter www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen bzw. www.stadt- koeln.de/oeffentliche-zustellungen. Dies gilt entsprechend auch für den nachrichtlichen Hinweis in Absatz 1 Satz 3. § 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 1: Synopse - Änderung der Hauptsatzung
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Synopse - Änderung der Hauptsatzung Anlage 1 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung der Änderung neuer Textvorschlag § 8 Öffentliche Bekanntmachungen 1 § 8 Abs. 1 (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im „Amtsblatt der Stadt Köln“ vollzogen. Das gilt auch für sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen. Sonderregelungen des Bundes-, des Landes- oder darauf beruhenden Kölner Ortsrechts bleiben unberührt. Vereinfachung des Verfahrens von Öffentlichen Bekanntmachungen. (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung des digitalisierten Dokuments unter www.stadt- koeln.de/Bekanntmachungen vollzogen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Auf die erfolgte Bereitstellung wird im „Amtsblatt der Stadt Köln“ nachrichtlich hingewiesen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich im „Amtsblatt der Stadt Köln“ vollzogen. 2 § 8 Abs. 2 (2) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der durch Absatz 1 Satz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so genügt die Bekanntmachung durch einen Ausgang im Erdgeschoss des städtischen Dienstgebäudes Laurenzplatz 1-3 bis zur späteren nachrichtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt. Anpassung aufgrund der Änderung in Abs. 1 (s. lfd. Nr. 1). Absatz 2 wird Absatz 3. (3) Sind öffentliche Bekanntmachungen in der durch Absatz 1 und 2 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so genügt die Bekanntmachung durch einen Aushang im Erdgeschoss des städtischen Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur späteren nachrichtlichen Bekanntmachung unter www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen bzw. www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen. Dies gilt entsprechend auch für den nachrichtlichen Hinweis in Absatz 1 Satz 3. 3 § 8 Abs. 3 (3) Bei Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ist eine Benachrichtigung im Schaukasten des Foyers des städtischen Dienstgebäudes Kundenzentrum Innenstadt, Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln für die Dauer von zwei Wochen auszuhängen. Gleichzeitig ist die Benachrichtigung unter www.stadt-koeln.den) im Internet bereitzustellen. Vereinfachung des Verfahrens bei Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung. Absatz 3 wird Absatz 2. (2) Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung werden durch Bereitstellung der Benachrichtigung im Internet für die Dauer von zwei Wochen unter www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen vollzogen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 2324/2020 Freigabedatum 01.09.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln hier: Vereinfachung des Verfahrens bei öffentlichen Bekanntmachungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Damit öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet vollzogen werden können, beschließt der Rat der Stadt Köln die 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 in der als Anlage 2 beigefügten Fassung. Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen 0,- € b) Sachaufwendungen etc. 16.000 € jährlich Beginn, Dauer 01.10.2020, unbefristet Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderungen des § 8 der Hauptsatzung vereinfachen die Ver- fahren für öffentliche Bekanntmachung und Zustellung bei der Stadt Köln. Sie ermöglichen die Be- kanntmachung grundsätzlich durch die Bereitstellung im Internet, so dass diese zeitnah und unab- hängig von Veröffentlichungsterminen des Amtsblatts erfolgen kann. Dadurch sind die Informationen auch leichter auffindbar. Bisher erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen der Stadt Köln im Amtsblatt, das kostenfrei im Internet bereitgestellt wird. In Eilfällen müssen Dokumente zusätzlich ausgehängt werden. Teilweise ist der Druck von Sonderausgaben erforderlich (Zusatzkosten im Jahr 2020 bisher rund 8.000,-€ zzgl. Mehrwertsteuer). Durch die Bereitstellung der öffentlichen Bekanntmachungen und Zustellungen im Internet werden insgesamt Sachkosten in Höhe von ca. 15.000,-€ zzgl. Mehrwertsteuer jährlich gespart. Die Umstel- lung hat darüber hinaus positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, da jährlich ca. 100.000 Seiten Papier (500 Seiten jährlich pro Amtsblatt x 200 Druckexemplare) eingespart werden können. 1. Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen werden bisher im Amtsblatt der Stadt Köln vollzogen. Durch die Än- derung der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO NRW) wurden die Formen der Bekanntma- chungsmöglichkeiten erweitert. Es besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen der Ge- 3 meinden durch Bereitstellung im Internet zu vollziehen (§ 4 Absatz 1 Nr. 4 BekanntmVO NRW). Öf- fentliche Bekanntmachungen können daher künftig durch Bereitstellung eines digitalisierten Doku- ments auf der Homepage der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/bekanntmachungen einge- sehen werden. Auf die erfolgte Bereitstellung wird anschließend nachrichtlich im Amtsblatt der Stadt Köln unter An- gabe der Internetadresse hingewiesen (§ 6 Absatz 1 Satz 2 BekanntmVO). Eine zusätzliche öffentli- che Bekanntmachung des Dokuments selbst im Amtsblatt erfolgt nur dann, wenn es gesetzlich erfor- derlich ist (z.B. bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes). Durch die grundsätzliche Bereitstellung öffentlicher Bekanntmachungen im Internet wird das bisherige Verfahren vereinfacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das digitalisierte Dokument im Internet verfügbar ist (§ 7 Absatz 2 Satz 1 BekanntmVO). Die entspre- chenden Informationen können somit schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden und sind nicht an Druckfristen gebunden. Zudem erleichtert das Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern das Auffin- den einzelner Bekanntmachungen, da diese mit geeigneten Schlagworten künftig auch besser in Suchmaschinen angezeigt werden können. Ist die Bereitstellung der Bekanntmachung im Internet infolge höherer Gewalt oder sonstiger unab- wendbarer Ereignisse nicht möglich, erfolgt die Bekanntmachung durch einen Aushang im Erdge- schoss des städtischen Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur späteren nachrichtlichen Bekanntmachung im Internet. Gleiches gilt für den nachrichtlichen Hinweis (§ 4 Absatz 4 Bekanntm- VO) Sitzungstermine von Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüssen: Im Ratsinformationssystem der Stadt Köln (ratsinformation.stadt-koeln.de) werden die Sitzungstermi- ne des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse mit Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen veröffentlicht. Damit wird die Öffentlichkeit über die Termine unterrichtet (§§ 36 Absatz 5 Satz 3, 58 Absatz 2 Satz 5 GO NRW). Für die Sitzungen des Rates wird weiterhin der Termin und Sitzungsort öffentlich bekanntgemacht (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 4 GO NRW). 2. Öffentliche Zustellungen Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen derzeit durch Veröffentlichung einer Be- nachrichtigung im Amtsblatt der Stadt Köln. Dies ist mit Aufwand und erheblichen Druckkosten ver- bunden. Zulässig ist auch die Bekanntmachung an der Stelle, die von der jeweiligen Behörde hierfür allgemein bestimmt ist (§ 10 Absatz 2 Landeszustellungsgesetz NRW). Ein Rückgriff auf die aus- schließliche Bekanntmachung im Internet ist daher möglich. Die Veröffentlichung der Benachrichtigung im Internet stellt eine kostengünstige und einfache Alterna- tive dar. Die Reichweite wird ebenfalls erhöht. Öffentliche Zustellungen sollen daher für die Dauer von zwei Wochen auf der Homepage der Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen bereitgestellt werden. Auf die im Internet bereitgestellte Benachrichtigung öffentlicher Zustellungen wird im Amtsblatt unter Angabe des o.g. Links nachrichtlich hingewiesen. Für den Fall höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse wird auch hier auf einen Aus- hang im Erdgeschoss des städtischen Dienstgebäudes Laurenzplatz 4, 50667 Köln, bis zur späteren nachrichtlichen Bekanntmachung im Internet, zurückgegriffen. Die Bekanntmachung der Änderungssatzung im Amtsblatt wird nach Umstellung der technischen Ver- fahren veranlasst. Anlagen: Anlage 1: Synopse – Änderung der Hauptsatzung Anlage 2: 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2324/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.09.2020
- Erstellt
- 29.07.2020 09:44