1509/2017
Mündliche Anfrage von Ratsmitglied Herrn Brust nach den Kosten der Abfallbeseitigung im Zuge von "Jeck im Sunnesching"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4081 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 327/ZAP Vorlagen-Nummer 1509/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.07.2017 Mündliche Anfrage von Ratsmitglied Herrn Brust nach den Kosten der Abfallbeseitigung im Zuge von "Jeck im Sunnesching" In der Sitzung am 16.03.2017 erkundigt sich Ratsmitglied Herr Brust nach der Höhe der Kosten für die Abfallbeseitigung im Zuge der Veranstaltung “Jeck im Sunnesching“ sowie der Möglichkeit, hierfür auch den Veranstalter heranzuziehen. Zu der Frage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe/Internationales hat in seiner Sit- zung am 23.06.2016 unter anderem für die Veranstaltung “Jeck im Sunnesching“ die Übernahme eines erhöhten Risikomanagements durch die Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 1714/2016). Ne- ben der Begleitung der Veranstaltung durch den Koordinierungsstab beinhaltet dies auch die Vorhal- tung von Reinigungskräften – vorliegend der AWB Köln - und die bedarfsabhängige Reinigung ein- zelner Bereiche, insbesondere der Zülpicher Straße. Hintergrund ist der Umstand, dass es vornehmlich dort immer wieder zu spontanen Menschenan- sammlungen kommt, die vielfach eine Sperrung des dortigen Fahrzeugverkehrs erforderlich machen und gleichfalls ein hohes Maß an Abfall verursachen. Da die Zülpicher Straße auch durch die Bahnen der KVB AG befahren wird, müssen die Reinigungsmaßnahmen im Falle einer Sperrung unmittelbar nachts nach Beendigung der Feierlichkeiten durchgeführt werden, so dass der morgendliche Linien- betrieb der KVB AG nicht beeinträchtigt wird. Die Übernahme der Reinigungsmaßnahmen durch den üblichen Tagesdienst der AWB Köln ab 6 Uhr wäre daher unzureichend und würde zu erheblichen Beeinträchtigungen für den Betrieb der KVB-Linie 9 im morgendlichen Berufsverkehr führen. Gleiches gilt für andere Bereiche, sofern eventuelle Verunreinigungen dort eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung und insbesondere für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Um diese negativen Auswirkungen auszuschließen, werden die AWB Köln daher mit Sonderreinigungen beauftragt beziehungsweise werden von dort Reinigungstrupps für den Bedarfsfall vorgehalten. Im Jahr 2016 betrug der Aufwand für die vorgenannte bedarfsmäßige Bereitstellung der Reinigungs- trupps sowie der dann durchgeführten nächtlichen Reinigung der Zülpicher Straße im Zuge von “Jeck im Sunnesching“ 6.072,- EUR. Entsprechend der oben genannten Vorlage Nr. 1714/2016 werden solche Sonderreinigungen nicht nur anlässlich des erhöhten Personenaufkommens im Zuge der Ver- anstaltung “Jeck im Sunnesching“ vorgesehen, sondern auch regelmäßig anlässlich des Straßenkar- nevals, der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11. sowie auch zu größeren Sportereignissen wie der Fußball-Europameisterschaften und Fußball-Weltmeisterschaften. Die Heranziehung der Initiatorin von “Jeck im Sunnesching“ als auch der vor Ort ansässigen und ge- gebenenfalls teilnehmenden Gaststätten und Kioske, ist auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Weder die Initiatorin noch die teilnehmenden Gaststätten und Kioske führen auf öffent- lichem Straßenland beziehungsweise in den Bereichen, für die eine Sonderreinigung eingeplant wer- 2 den muss, eine Veranstaltung durch. Auch gab es bislang keine Aufrufe an die Besucherinnen und Besucher, ihre Feierlichkeiten auf das öffentliche Straßenland auszudehnen. Dies ist auch nicht die Intention der Initiative, die auf die Erhöhung der Besucherzahlen in den teilnehmenden Gaststätten abzielt. Daher besteht keine Kausalität zwischen den teilnehmenden Gaststätten/Initiatoren und even- tueller Menschenansammlungen auf den umliegenden Straßen sowie der daraus dort gegebenenfalls resultierenden Verunreinigungen. Die Heranziehung der Initiatoren oder auch der teilnehmenden Gaststättenbetriebe beispielsweise zur Übernahme der Reinigungskosten ist daher nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Zülpicher Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1509/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27