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1509/2017

Mündliche Anfrage von Ratsmitglied Herrn Brust nach den Kosten der Abfallbeseitigung im Zuge von "Jeck im Sunnesching"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.06.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 07.07.2017, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4081 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
327/ZAP 
Vorlagen-Nummer 
 1509/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.07.2017 
 
Mündliche Anfrage von Ratsmitglied Herrn Brust nach den Kosten der Abfallbeseitigung im 
Zuge von "Jeck im Sunnesching" 
In der Sitzung am 16.03.2017 erkundigt sich Ratsmitglied Herr Brust nach der Höhe der Kosten für 
die Abfallbeseitigung im Zuge der Veranstaltung “Jeck im Sunnesching“ sowie der Möglichkeit, hierfür 
auch den Veranstalter heranzuziehen. 
 
 
Zu der Frage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe/Internationales hat in seiner Sit-
zung am 23.06.2016 unter anderem für die Veranstaltung “Jeck im Sunnesching“ die Übernahme 
eines erhöhten Risikomanagements durch die Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 1714/2016). Ne-
ben der Begleitung der Veranstaltung durch den Koordinierungsstab beinhaltet dies auch die Vorhal-
tung von Reinigungskräften – vorliegend der AWB Köln - und die bedarfsabhängige Reinigung ein-
zelner Bereiche, insbesondere der Zülpicher Straße. 
 
Hintergrund ist der Umstand, dass es vornehmlich dort immer wieder zu spontanen Menschenan-
sammlungen kommt, die vielfach eine Sperrung des dortigen Fahrzeugverkehrs erforderlich machen 
und gleichfalls ein hohes Maß an Abfall verursachen. Da die Zülpicher Straße auch durch die Bahnen 
der KVB AG befahren wird, müssen die Reinigungsmaßnahmen im Falle einer Sperrung unmittelbar 
nachts nach Beendigung der Feierlichkeiten durchgeführt werden, so dass der morgendliche Linien-
betrieb der KVB AG nicht beeinträchtigt wird. Die Übernahme der Reinigungsmaßnahmen durch den 
üblichen Tagesdienst der AWB Köln ab 6 Uhr wäre daher unzureichend und würde zu erheblichen 
Beeinträchtigungen für den Betrieb der KVB-Linie 9 im morgendlichen Berufsverkehr führen. Gleiches 
gilt für andere Bereiche, sofern eventuelle Verunreinigungen dort eine Gefahr für die Sicherheit und 
Ordnung und insbesondere für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Um diese negativen Auswirkungen 
auszuschließen, werden die AWB Köln daher mit Sonderreinigungen beauftragt beziehungsweise 
werden von dort Reinigungstrupps für den Bedarfsfall vorgehalten.  
 
Im Jahr 2016 betrug der Aufwand für die vorgenannte bedarfsmäßige Bereitstellung der Reinigungs-
trupps sowie der dann durchgeführten nächtlichen Reinigung der Zülpicher Straße im Zuge von “Jeck 
im Sunnesching“ 6.072,- EUR. Entsprechend der oben genannten Vorlage Nr. 1714/2016 werden 
solche Sonderreinigungen nicht nur anlässlich des erhöhten Personenaufkommens im Zuge der Ver-
anstaltung “Jeck im Sunnesching“ vorgesehen, sondern auch regelmäßig anlässlich des Straßenkar-
nevals, der Eröffnung der Karnevalssession am 11.11. sowie auch zu größeren Sportereignissen wie 
der Fußball-Europameisterschaften und Fußball-Weltmeisterschaften. 
 
Die Heranziehung der Initiatorin von “Jeck im Sunnesching“ als auch der vor Ort ansässigen und ge-
gebenenfalls teilnehmenden Gaststätten und Kioske, ist auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage 
nicht möglich. Weder die Initiatorin noch die teilnehmenden Gaststätten und Kioske führen auf öffent-
lichem Straßenland beziehungsweise in den Bereichen, für die eine Sonderreinigung eingeplant wer-

2 
 
den muss, eine Veranstaltung durch. Auch gab es bislang keine Aufrufe an die Besucherinnen und 
Besucher, ihre Feierlichkeiten auf das öffentliche Straßenland auszudehnen. Dies ist auch nicht die 
Intention der Initiative, die auf die Erhöhung der Besucherzahlen in den teilnehmenden Gaststätten 
abzielt. Daher besteht keine Kausalität zwischen den teilnehmenden Gaststätten/Initiatoren und even-
tueller Menschenansammlungen auf den umliegenden Straßen sowie der daraus dort gegebenenfalls 
resultierenden Verunreinigungen. Die Heranziehung der Initiatoren oder auch der teilnehmenden 
Gaststättenbetriebe beispielsweise zur Übernahme der Reinigungskosten ist daher nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

07.07.2017 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zülpicher Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
1509/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27