1708/2025
Einstellung des Angebots des Drogenkonsumbusses als Teil des mobilen Drogenhilfeangebots
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 16.06.2025 1708/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 17.06.2025 Einstellung des Angebots des Drogenkonsumbusses als Teil des mobilen Drogenhilfeangebots Der Betrieb des Drogenkonsumbusses als Teil des mobilen Drogenhilfeangebotes der Stadt Köln kann insbesondere aus Arbeitsschutzgründen und der fehlenden techni- schen Möglichkeiten, einen ausreichenden Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleis- ten, nicht mehr aufgenommen werden. Darüber hinaus konnte trotz intensiver Bemü- hungen weder ein geeigneter Standort noch ein Träger für das mobile Angebot gefun- den werden. Der Drogenkonsumbus wurde seit der Inbetriebnahme des Drogenkonsumraums am Neumarkt im Mai 2022 nicht mehr genutzt, abgesehen von einer bis August 2022 an- dauernden Interimslösung (Einsatz am Cäcilienhof) wegen Umbaumaßnahmen des Drogenkonsumraums am Neumarkt. Im Anschluss an die Interimslösung wurde sei- tens der Verwaltung intensiv nach einem geeigneten Standort in Mülheim im Bereich des Wiener Platzes und nach einem Betreiber gesucht. Sowohl die Standort- als auch die Trägersuche blieben erfolglos. Währenddessen wurde der Bus an seinem Stand- ort durch einen Diebstahl und infolge von witterungsbedingten Einflüsse wie Nässe und Schimmel stark beschädigt, so dass eine Nutzung ohne Sanierung nicht mehr möglich ist. Diese würde nach vorliegenden Kostenvoranschlägen mindestens 80.000 € betragen. Zu den Gründen der Einstellung des Angebotes im Einzelnen: I. Keine Übernahme durch Träger/ fehlender Schutz der Mitarbeitenden Nachdem der Drogenkonsumraum am Neumarkt im Gesundheitsamt der Stadt Köln eröffnet wurde, sollte das mobile Drogenhilfeangebot gemäß Ratsbeschluss und För- dermaßnahme im Stadtbezirk Mülheim in der Nähe des Wiener Platzes eingesetzt werden. Trotz umfangreicher Prüfung mit zahlreichen Vor-Ort-Begehungen und Ge- sprächen mit allen Akteur*innen konnte weder ein geeigneter Standort ausgewählt noch ein Träger für den Betrieb gewonnen werden. Unter anderem wurden als Grund der geringe Mitarbeiter*innenschutz angeführt. Infolge des veränderten Konsummusters durch die Droge Crack ist eine Zunahme von Verelendung, aggressivem Verhalten und psychotischen Auffälligkeiten bei den Kon- sumierenden zu verzeichnen. Für die Mitarbeitenden im Drogenkonsumbus bestünde 2 dadurch eine erhöhte Gefahrenexposition. Die Sicherheit der Mitarbeitenden wäre in- sofern gefährdet, als dass durch die beengte Raumgestaltung im Bus eine hohe Nähe zu den Konsumierenden bestünde sowie im Falle eines Angriffs ein Schutzraum fehlte. Der einzige Fluchtweg mündet in einen öffentlichen Raum, der ebenfalls keinen Schutz bietet. II. Arbeitsschutz vor inhalativen Gasen kann nicht hergestellt werden Nach heutigem Kenntnisstand würde auch eine Sanierung des Busses nicht dazu füh- ren, dass die Bedingungen zum Schutz der Mitarbeitenden erfüllt werden und damit eine Nutzung rechtlich zulässig ist. Das haben arbeitsrechtliche Prüfungen, die Festle- gung von arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen sowie Erfahrungen über Mess-Serien im stationären Drogenkonsumraum Neumarkt seit August 2024 ergeben, der über viel bessere Lüftungsbedingungen als der Bus verfügt. Zum Hintergrund: Der Konsumbus verfügt über insgesamt vier Konsumplätze, zwei Plätze werden für den intravenösen und zwei Plätze für den inhalativen Konsum vorgehalten. Der inha- lative Raum ist durch einen Glaskubus mit Ventilation vom übrigen Innenraum abge- trennt, in dem sich auch der Aufsichtsbereich der Pflegekräfte befindet. Beim Wechsel der Konsumierenden gelangt durch Öffnen und Schließen der Tür Rauch in den ge- samten Innenraum. Beim inhalativen Konsum wird die Droge aufgekocht, wodurch ebenfalls Rauch entsteht. Dieser Raum ist nicht vom restlichen Innenraum abgetrennt. Während der Einsatzzeiten im Interim auf dem Cäcilienhof (bis 2022) waren die bei- den Plätze für den inhalativen Konsum ausreichend. Aus heutiger Sicht ist der Kons- umbus nicht auf das geänderte Konsummuster eingestellt, welches sich in einer Zu- nahme des Crack- und inhalativen Konsums manifestiert. Verbunden damit sind eine höhere Konsumfrequenz und ein zunehmender Wechsel der Konsumierenden festzu- stellen. Einhergehend erhöhen sich dadurch auch die inhalativen Substanzen in der Atemluft im Bus, eine technische Abgrenzung zum Personal ist nicht möglich. III. Maßnahmen bei substanzbedingten Notfällen Substanzbedingte Notfälle nehmen zu. Aufgrund der Enge in einem Bus können Ret- tungsmaßnahmen und medizinische Behandlungen innerhalb des Busses nur schwie- rig geleistet werden. Sie müssten zudem aufgrund der Enge im öffentlichen Umfeld des Busses stattfinden. Das ist im Sinne des Schutzes der Klient*innen regelhaft nicht durchführbar. IV. Infrastruktur Das mobile Drogenhilfeangebot ist ohne grundlegende Infrastruktur ausgestattet. Dies bedeutet, dass Kalt- und Warmwasseranschluss, Hitze- und Kälteschutz, Strom und sanitäre Anlagen sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Konsumierenden nicht vorhanden sind. Ein Mitarbeitendenschutz ist vorzuhalten. Diese Mindestanforderun- gen wären für den jeweiligen Standort einzurichten. V. Wirtschaftlichkeit Der Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebots war und ist mit hohen Kosten verbun- den. Es entstehen kontinuierlich Aufwendungen für die Anmietung und Reinigung der Stellfläche. Es entstehen über die Sanierungskosten hinaus Kosten für die Bereitstel- lung und Reinigung von sanitären Anlagen, die o.g. Infrastruktur, die Versicherung, die Inspektion, die Hauptuntersuchung, den Fahrdienst und den Diesel. 3 Die Aufwendungen für Reparatur und Instandsetzung nach Diebstahl, Brand, Wasser- schaden und Schimmel beliefen sich in der Vergangenheit auf signifikante Summen. Im Jahr 2025 sind bisher rund 25.000 € Kosten ohne eine Nutzungsmöglichkeit ent- standen. Seit dem massiven Wasserschaden (Materialschaden mit Eindringen von Regenwasser) mit erheblicher Schimmelbildung im Frühjahr 2024 ist der Bus nicht mehr einsatzfähig. Es wurden mehrere Kostenvoranschläge für die Sanierung auch auf Basis eines angepassten inhalativen Konzepts eingeholt. Für die gegenwärtig er- forderlichen Sanierungsmaßnahmen, um zumindest den Status quo von 2022 zu ge- währleisten, wäre gemäß dem vorliegenden Kostenvoranschlag ein Betrag von 80.000 € allein für die Wiederherstellung erforderlich. Allerdings wären die seit 2024 bestehenden Vorgaben des Arbeitsschutzes auch über ein Sanierungskonzept in dem Bus nicht zu erfüllen, so dass die Wiederaufnahme des Betriebs zum Schutze der Mitarbeiter*innen aus diesem Grunde nicht zulässig ist. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1708/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 09:41