0493/2019
Autonomes Zentrum | Beantwortung der Anfrage AN/0166/2019
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2945 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 11.02.2019 0493/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.02.2019 Autonomes Zentrum | Beantwortung der Anfrage AN/0166/2019 Mit Schreiben vom 01.02.2019 (AN/0166/2019) formuliert Herr Walter Wortmann, Mitglied des Rates für die Freien Wähler Köln, zum Thema "Rechtssicherheit bei der Räumung des Autonomen Zent- rums (AZ)" folgende Fragen und bittet die Verwaltung, die Beantwortung dem Finanzausschuss vor- zulegen. Fragen: 1. Ist die Vereinbarung mit dem AZ eine rechtsverbindliche Grundlage, die sicherstellt, dass zum 31.12.2019 das AZ die derzeitig von der Stadt zur Verfügung gestellte Immobilie unweigerlich räumt und verlässt? 2. Wer handelt im Vertragsverhältnis stellvertretend für das AZ und die derzeitigen Nutzer? 3. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um dem AZ eine alternative Unterkunft anzubie- ten, und gibt es bereits Alternativen? 4. Wer zahlt derzeit die Nebenkosten der unentgeltlich vom AZ genutzten Gebäude und welche Kostenregelung für die Nutzung der Alternative ist vorgesehen? Antwort der Verwaltung: zu 1. Bei der Vereinbarung handelt es sich um einen notariell beurkundeten Vertrag über die Nutzungs- überlassung des Anwesens Luxemburger Straße 93. Dieser stellt die Verbindlichkeit des Nutzungs- endes zum 31.12.2019 sicher. zu 2. Für das AZ handelt ein eingetragener Verein. zu 3. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung des Anwesens Luxemburger Straße 93 (aktueller Standort des AZ) wurde vereinbart, dass die Stadt und das AZ nach dem 31.12.2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das AZ nach Ablauf des Nutzungszeitraums untergebracht werden könnte. Eine Verpflichtung, dem AZ von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubieten oder bereitzustellen, resultiert daraus ausdrücklich nicht. Die Stadtverwaltung hat im Dezember 2016 den Dialog mit dem Autonomen Zentrum begonnen und mit Beginn des Jahres 2018 in ein kontinuierliches, strukturiertes Format überführt. Vorbereitend und flankierend zu diesem Dialog betreibt die Verwaltung seit 2017 eine umfassende eigentümerunabhängige Standortrecherche. Im Zuge der Gespräche mit dem AZ hat die Verwaltung 2018 einen konkreten Alternativstandort sowie verschiedene Lösungsansätze un- 2 ter Ausnutzung von Containermodulen angeboten und in Ortsterminen mit Vertreter*innen des AZ besichtigt. – Auf die Mitteilungsvorlage 1906/2018 wird des Weiteren verwiesen. Über deren Ergebnisse wird die Verwaltung den Fachausschüssen anlassbezogen berichten. zu 4. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung ist festgehalten, dass die Nebenkosten durch die Nutzer zu tragen sind. Die Kostenregelung für die Nutzung eines möglichen Alternativstandortes kann – objekt- bezogen – erst festgelegt werden, nachdem dieser gefunden wurde. . Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Luxemburger Straße 93
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 0493/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 11.02.2019 07:35