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0493/2019

Autonomes Zentrum | Beantwortung der Anfrage AN/0166/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.02.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2945 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer  11.02.2019 
 0493/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.02.2019 
 
Autonomes Zentrum | Beantwortung der Anfrage AN/0166/2019 
Mit Schreiben vom 01.02.2019 (AN/0166/2019) formuliert Herr Walter Wortmann, Mitglied des Rates 
für die Freien Wähler Köln, zum Thema "Rechtssicherheit bei der Räumung des Autonomen Zent-
rums (AZ)" folgende Fragen und bittet die Verwaltung, die Beantwortung dem Finanzausschuss vor-
zulegen. 
 
 
Fragen: 
 
 
1. Ist die Vereinbarung mit dem AZ eine rechtsverbindliche Grundlage, die sicherstellt, dass zum 
31.12.2019 das AZ die derzeitig von der Stadt zur Verfügung gestellte Immobilie unweigerlich 
räumt und verlässt? 
2. Wer handelt im Vertragsverhältnis stellvertretend für das AZ und die derzeitigen Nutzer? 
3. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um dem AZ eine alternative Unterkunft anzubie-
ten, und gibt es bereits Alternativen? 
4. Wer zahlt derzeit die Nebenkosten der unentgeltlich vom AZ genutzten Gebäude und welche 
Kostenregelung für die Nutzung der Alternative ist vorgesehen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
 
zu 1. 
Bei der Vereinbarung handelt es sich um einen notariell beurkundeten Vertrag über die Nutzungs-
überlassung des Anwesens Luxemburger Straße 93. Dieser stellt die Verbindlichkeit des Nutzungs-
endes zum 31.12.2019 sicher. 
 
zu 2. 
Für das AZ handelt ein eingetragener Verein. 
 
zu 3. 
Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung des Anwesens Luxemburger Straße 93 (aktueller Standort 
des AZ) wurde vereinbart, dass die Stadt und das AZ nach dem 31.12.2018 Gespräche aufnehmen, 
um zu klären, wo das AZ nach Ablauf des Nutzungszeitraums untergebracht werden könnte. Eine 
Verpflichtung, dem AZ von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubieten oder bereitzustellen, 
resultiert daraus ausdrücklich nicht. Die Stadtverwaltung hat im Dezember 2016 den Dialog mit dem 
Autonomen Zentrum begonnen und mit Beginn des Jahres 2018 in ein kontinuierliches, strukturiertes 
Format überführt. Vorbereitend und flankierend zu diesem Dialog betreibt die Verwaltung seit 2017 
eine umfassende eigentümerunabhängige Standortrecherche. Im Zuge der Gespräche mit dem AZ 
hat die Verwaltung 2018 einen konkreten Alternativstandort sowie verschiedene Lösungsansätze un-

2 
 
ter Ausnutzung von Containermodulen angeboten und in Ortsterminen mit Vertreter*innen des AZ 
besichtigt. – Auf die Mitteilungsvorlage 1906/2018 wird des Weiteren verwiesen. 
Über deren Ergebnisse wird die Verwaltung den Fachausschüssen anlassbezogen berichten. 
 
zu 4. 
Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung ist festgehalten, dass die Nebenkosten durch die Nutzer zu 
tragen sind. Die Kostenregelung für die Nutzung eines möglichen Alternativstandortes kann – objekt-
bezogen – erst festgelegt werden, nachdem dieser gefunden wurde. 
. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Luxemburger Straße 93
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
0493/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.02.2019
Erstellt
11.02.2019 07:35