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0958/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend Anfrage zur Ost-West-Achse

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 02.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4564 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 02.04.2025 
 0958/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.04.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
betreffend "Anfrage zur Ost-West-Achse" (AN/0401/2025) 
Mit Bezug auf den Änderungsantrag (AN/0332/2025) zur Vorlage „Politischer Variantenent-
scheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse (1037/2024) stellt die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen: 
 
1. Mit welchen zeitlichen Verzögerungen rechnet die Verwaltung, um die Änderungen im 
Antrag 0332/2025 zu prüfen und mit den Fördergebern abzusprechen?  
 
Antwort der Verwaltung 
Im Anschluss an die Anmeldung zum Bedarfsplan geht die Verwaltung von folgenden Arbeits-
schritten aus, um die Änderungen gemäß des Antrages 0332/2025 vorzunehmen: 
 
• Abstimmung mit den Zuwendungsgebern über die Auswirkungen der Änderungen auf 
die Programmanmeldung und somit auf die Förderfähigkeit  
• Überarbeitung Betriebskonzept als neue Planungsgrundlage 
• Beauftragung und Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen inkl. Grobkosten-
schätzungen für alle unter Beschlusspunkt 2a bis 2d gewünschten Planungsänderun-
gen (Entfall des unterirdischen Abzweigs, Zweigleisigkeit in der Haltestelle Neumarkt, 
Vorhaltebauwerke, parallele oberirdische Stadtbahnführung etc.), sofern die Zustim-
mung der Zuwendungsgeber vorliegt. Außerdem würden aus dem Beschluss „Fort-
schreibung der Ost-West-Linien“ (AN/0330/2025) die Verlängerung des Tunnels unter 
der Universitätsstraße sowie die Neuordnung der Haltestellen zwischen Universitäts-
straße und Gürtel mit untersucht werden, da sie Auswirkungen auf das Projekt „Kapa-
zitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ und die Vorhaltebauwerke haben. 
• Erstellung von Linienkonzepten, Fahrgastprognosen etc. für ober- und unterirdische 
Stadtbahnführung zur Ermittlung des verkehrlichen Nutzens 
• Interne Abschätzungen zu Änderungen des Nutzen-Kosten-Index 
 
Der Bearbeitungszeitraum für die oben genannten Arbeitsschritte wird auf ca. 1,5 Jahre (Mitte 
2025 bis Ende 2026) geschätzt. 
 
Im Anschluss daran werden für die zu ändernden Planungsbereiche und Bauwerke die Leis-
tungsphase 2 wiederholt sowie die erforderlichen Gutachten aktualisiert. Der Bearbeitungs-
zeitraum für diese Leistungen wird voraussichtlich Mitte 2028 enden. 
 
Anschließend erfolgt die Weiterführung der regulären Projektbearbeitung in LP 3ff.

2 
 
2. Mit welchem finanziellen Mehraufwand rechnet die Verwaltung durch die im Verkehrs-
ausschuss beschlossenen Änderungen an der Vorlage und sind diese durch die aufge-
führten Planungskosten gedeckt?  
 
Antwort der Verwaltung 
Der finanzielle Mehraufwand für die zusätzlichen Leistungen sowie für die Wiederholung von 
Planungsleistungen lässt sich heute noch nicht genau beziffern. 
 
 
3. Kann die Verwaltung abschätzen, welchen Einfluss die im Verkehrsausschuss beschlos-
senen Änderungen auf den Kosten-Nutzen-Faktor haben?  
 
Antwort der Verwaltung 
Der Einfluss der Planungsänderungen auf den Nutzen-Kosten-Index ist ohne vertiefte Unter-
suchungen nicht abzuschätzen. Neben geänderten Baukosten spielt hier vor allem eine mögli-
che Nutzenänderung durch andere Linienführungen, Umsteigebeziehungen (durch den Weg-
fall des unterirdischen Abzweigs der Linie 9) etc. eine Rolle. 
 
 
4. Müssen die im Verkehrsausschuss beschlossenen Änderungen bis einschließlich Leis-
tungsphase 1 und 2 der HOAI neu geplant werden, um ihre Auswirkungen beurteilen zu 
können? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Zustimmung der Zuwendungsgeber vorausgesetzt, müssen zunächst die in der Antwort 
zu Frage 1 benannten Arbeitsschritte erfolgen. Nur für die Planänderungen, die bei der inter-
nen Abschätzung zum Nutzen-Kosten-Index (Sensitivitätsprüfung) ein Ergebnis > 1,0 und da-
mit eine grundsätzliche Förderfähigkeit erzielen, wird die Leistungsphase 2 wiederholt.  
 
5. Wann rechnet die Verwaltung frühestens mit der Einbringung eines Baubeschlusses, 
des Baubeginns bzw. des prognostizierten Abschlusses der Arbeiten, wenn a) die Ver-
waltungsvorlage oder b) der Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP beschlossen 
wird? 
 
Antwort der Verwaltung 
Nach Abschluss der Leistungsphase 2 erfolgt die reguläre Weiterbearbeitung der Leistungs-
phasen 3ff. (siehe auch Antwort zu Frage 1) Für die weiteren Planungsschritte bis zum Bau-
beschluss ist ein Zeitraum von ca. vier Jahren erforderlich, wobei dieser Zeitraum von der Pla-
nungsvariante abhängig ist. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.04.2025 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Universitätsstraße
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
0958/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
02.04.2025
Erstellt
28.03.2025 08:06