0958/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend Anfrage zur Ost-West-Achse
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
4564 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 02.04.2025 0958/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.04.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend "Anfrage zur Ost-West-Achse" (AN/0401/2025) Mit Bezug auf den Änderungsantrag (AN/0332/2025) zur Vorlage „Politischer Variantenent- scheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse (1037/2024) stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen: 1. Mit welchen zeitlichen Verzögerungen rechnet die Verwaltung, um die Änderungen im Antrag 0332/2025 zu prüfen und mit den Fördergebern abzusprechen? Antwort der Verwaltung Im Anschluss an die Anmeldung zum Bedarfsplan geht die Verwaltung von folgenden Arbeits- schritten aus, um die Änderungen gemäß des Antrages 0332/2025 vorzunehmen: • Abstimmung mit den Zuwendungsgebern über die Auswirkungen der Änderungen auf die Programmanmeldung und somit auf die Förderfähigkeit • Überarbeitung Betriebskonzept als neue Planungsgrundlage • Beauftragung und Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen inkl. Grobkosten- schätzungen für alle unter Beschlusspunkt 2a bis 2d gewünschten Planungsänderun- gen (Entfall des unterirdischen Abzweigs, Zweigleisigkeit in der Haltestelle Neumarkt, Vorhaltebauwerke, parallele oberirdische Stadtbahnführung etc.), sofern die Zustim- mung der Zuwendungsgeber vorliegt. Außerdem würden aus dem Beschluss „Fort- schreibung der Ost-West-Linien“ (AN/0330/2025) die Verlängerung des Tunnels unter der Universitätsstraße sowie die Neuordnung der Haltestellen zwischen Universitäts- straße und Gürtel mit untersucht werden, da sie Auswirkungen auf das Projekt „Kapa- zitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ und die Vorhaltebauwerke haben. • Erstellung von Linienkonzepten, Fahrgastprognosen etc. für ober- und unterirdische Stadtbahnführung zur Ermittlung des verkehrlichen Nutzens • Interne Abschätzungen zu Änderungen des Nutzen-Kosten-Index Der Bearbeitungszeitraum für die oben genannten Arbeitsschritte wird auf ca. 1,5 Jahre (Mitte 2025 bis Ende 2026) geschätzt. Im Anschluss daran werden für die zu ändernden Planungsbereiche und Bauwerke die Leis- tungsphase 2 wiederholt sowie die erforderlichen Gutachten aktualisiert. Der Bearbeitungs- zeitraum für diese Leistungen wird voraussichtlich Mitte 2028 enden. Anschließend erfolgt die Weiterführung der regulären Projektbearbeitung in LP 3ff. 2 2. Mit welchem finanziellen Mehraufwand rechnet die Verwaltung durch die im Verkehrs- ausschuss beschlossenen Änderungen an der Vorlage und sind diese durch die aufge- führten Planungskosten gedeckt? Antwort der Verwaltung Der finanzielle Mehraufwand für die zusätzlichen Leistungen sowie für die Wiederholung von Planungsleistungen lässt sich heute noch nicht genau beziffern. 3. Kann die Verwaltung abschätzen, welchen Einfluss die im Verkehrsausschuss beschlos- senen Änderungen auf den Kosten-Nutzen-Faktor haben? Antwort der Verwaltung Der Einfluss der Planungsänderungen auf den Nutzen-Kosten-Index ist ohne vertiefte Unter- suchungen nicht abzuschätzen. Neben geänderten Baukosten spielt hier vor allem eine mögli- che Nutzenänderung durch andere Linienführungen, Umsteigebeziehungen (durch den Weg- fall des unterirdischen Abzweigs der Linie 9) etc. eine Rolle. 4. Müssen die im Verkehrsausschuss beschlossenen Änderungen bis einschließlich Leis- tungsphase 1 und 2 der HOAI neu geplant werden, um ihre Auswirkungen beurteilen zu können? Antwort der Verwaltung Die Zustimmung der Zuwendungsgeber vorausgesetzt, müssen zunächst die in der Antwort zu Frage 1 benannten Arbeitsschritte erfolgen. Nur für die Planänderungen, die bei der inter- nen Abschätzung zum Nutzen-Kosten-Index (Sensitivitätsprüfung) ein Ergebnis > 1,0 und da- mit eine grundsätzliche Förderfähigkeit erzielen, wird die Leistungsphase 2 wiederholt. 5. Wann rechnet die Verwaltung frühestens mit der Einbringung eines Baubeschlusses, des Baubeginns bzw. des prognostizierten Abschlusses der Arbeiten, wenn a) die Ver- waltungsvorlage oder b) der Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP beschlossen wird? Antwort der Verwaltung Nach Abschluss der Leistungsphase 2 erfolgt die reguläre Weiterbearbeitung der Leistungs- phasen 3ff. (siehe auch Antwort zu Frage 1) Für die weiteren Planungsschritte bis zum Bau- beschluss ist ein Zeitraum von ca. vier Jahren erforderlich, wobei dieser Zeitraum von der Pla- nungsvariante abhängig ist. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Universitätsstraße
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 0958/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 02.04.2025
- Erstellt
- 28.03.2025 08:06