3984/2017
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln vom 11.09.2017 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 14.09.2017 betreffend Kölner Vorgärten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2205 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 schw ma Vorlagen-Nummer 17.01.2018 3984/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 18.01.2018 Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln vom 11.09.2017 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 14.09.2017 betreffend Kölner Vorgärten AN/1282/2017 Text der Anfrage: 1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt zu verhindern, dass Vorgärten in Parkplätze um- gewandelt werden? 2. Wurden bereits Maßnahmen ergriffen, den Erhalt von Vorgärten zu sichern und wenn ja, welche? 3. Wie werden Vorgärten in Köln erfasst, z.B. über Kataster oder Register und sind diese öffentlich einsehbar? 4. Wie überprüft die Stadt den Erhalt von Vorgärten und wie geht sie gegen ungenehmigte Umbau- maßnahmen vor? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1.: Der Ausschluss von Stellplätzen in Vorgärten kann nur in einem Bebauungsplan festgesetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die zu schützenden Vorgartenbereiche noch größtenteils intakt sind. zu 2.: Es wurden bereits mehrfach Bebauungspläne zum Schutz von Vorgärten aufgestellt, beispielsweise im Umfeld der Flora oder in sonstigen historisch wertvollen Vorgartenbereichen. zu 3.: Die Verwaltung führt kein spezielles Vorgartenkataster. Die Beurteilung, ob Vorgartenbereiche über die Aufstellung von Bebauungsplänen geschützt werden können, muss jeweils einzelfallbezogen hin- sichtlich des bereits vorhandenen Versiegelungsgrades getroffen werden. zu 4.: Die Errichtung von Stellplätzen bis 100 m² ist baugenehmigungsfrei. Die Vorschriften, auch die planungsrechtlichen, sind jedoch einzuhalten. Bei 66 (Amt für Straßen und Verkehrstechnik) gehen Anträge zur Bordsteinabsenkung ein. Sind Vor- gärten betroffen, wird 63 (Bauaufsichtsamt) beteiligt. Das Bauaufsichtsamt prüft die planungsrechtlichen Voraussetzungen und informiert 61 (Stadtpla- nungsamt) bei erkennbaren städtebaulichen Fehlentwicklungen. Bei rechtswidrig errichteten Stellplätzen wird ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Gez. BG Blome i.V. für BG Dez. VI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3984/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.01.2018
- Erstellt
- 19.12.2017 09:55