3297/2022
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion: Aktuelle Schul- und Ganztagsentwicklung im Stadtteil Köln-Buchheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3297/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion: Aktuelle Schul- und Ganztagsentwicklung im Stadtteil Köln-Buchheim Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim hat folgende Anfrage gestellt: Aktuelle Schul- und Ganztagsentwicklung im Stadtteil Köln-Buchheim Der Stadtteil Köln-Buchheim ist durch seine zentrale und naturbezogene Lage sehr beliebt. Aktuell entstehen auf drei Flächen (Herler Straße, Bergisch-Gladbacher-Straße und Mülheimer Ring) neue Wohngebiete, die aufgrund der Lage gerade von Familien angenommen werden. Zudem bestehen in Buchheim Wohnsiedlungen wie die Hermann-Kunz-Siedlung, die ebenfalls von Familien gern bezo- gen werden. Im Stadtteil sind für die Kinder drei Grundschulen (GGS An St. Theresia, GGS und KGS Alte Wipperfürther Straße) vorhanden, die jetzt schon ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Bezugnehmend auf die Anfrage AN/1294/2021 Schulplatzentwicklung im Stadtteil Köln-Buchheim vom 6. September 2021 stellen wir folgende Fragen: 1. Im Neubaugebiet Mülheimer Ring mit 86 Wohneinheiten werden aller Voraussicht bevorzugt Familien einziehen. Hinzu kommt ein angrenzendes Wohnbaugebiet an der Bergisch- Gladbacher Str. hinzu. Ebenso ist in der Berechnung von einer 2,5zügigen GGS St. Theresia die Rede, die jedoch nur 2 zügig (50 Plätze für Schüler*innen pro Jahrgang) ist. Die angegebe- ne zusätzliche Schüler*innenanzahl von 2 bis 4 ist unrealistisch. Wie kann der tatsächliche höhere Bedarf sichergestellt werden? Ein Neubaugebiet der GAG Immobilien AG am Mülheimer Ring mit 86 Wohneinheiten, welches der- zeit noch nicht in die Prognose eingeflossen ist, bietet potenziell Platz für ca. 191 Bewohner*innen. Nach stadtinternen Berechnungsschlüssel geht man in dieser Größenordnung im Schnitt von ca. 2-4 mehr Schüler*innen pro Jahrgang aus, die durch den Zuzug in dieses Wohngebiet zukünftig eine Grundschule im Stadtteil Buchheim besuchen. Betroffen wäre dadurch insbesondere die GGS An St. Theresia, die fußläufig zum Wohngebiet liegt. Das Schulgebäude der GGS An St. Theresia ist 2,5-zügig ausgelegt, das heißt es können bis zu 10 Klassen untergebracht werden. Bei einer durchgängigen 2-Zügigkeit der GGS An St. Theresia und einen Schulplatzbestand von 50 Schüler*innen pro Jahrgang wäre die Grundschule für die nächsten Jahre auskömmlich. Basierend auf den Ist-Einwohnerdaten der unter 6-jährigen im Stadtteil Buch- heim, dem vergangenheitsbezogene Anmeldeverhalten der Einwohner*innen im Stadtteil in den ver- gangenen Jahren und die damit einhergehenden erwarteten Anmeldungen können für die GGS An St. Theresia folgende Anmeldezahlen für die kommenden Jahre angenommen werden: Schüler-Vorausberechnung 2022 / 23 2023 / 24 2024 / 25 2025 / 26 2026 / 27 2027 / 28 Jahrgang 1 35 33 34 31 30 31 2 Mit Blick auf die zusätzliche Wohnbebauung am Mülheimer Ring kann die GGS An St. Theresia den Mehrbedarf an Schulplätzen im Rahmen der Bildung von (weiterhin) jährlich zwei Eingangsklassen ohne Kapazitätserweiterung auffangen. Eine weitere angrenzende Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe ist nicht bekannt. 2. Gemäß der Schulbauleitlinien der Stadt Köln von 2009 sind die Raumkapazitäten in der Grundschule St. Theresia auf den aktuellen Stand (2-zügig) ausgerichtet. Wie kann dem erhöh- ten Bedarf entsprochen werden, ohne eine Raumverknappung besonders im Ganztag zu er- zeugen? Die Schulentwicklungsplanung 2020 (Vorlage 0418/2020) weist in Maßnahme M108 (Anlage 1, S. 118) die zurückgezogen Planung aus, die Kapazität der Schule auf zwei Züge zu verringern: M108 Zurückgezogene Planungsoption: Anpassung der Zügigkeit der GGS An St. Theresia in Buchheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung Die Schulleitung der GGS An St. Theresia hat, um das integrative M odell der Schule nicht zu gefährden, darum gebeten, von einer Reduzierung der Zügigkeit auf 2 Züge abzusehen. Die Verwaltung kann der Argumentation folgen und nimmt von ihrer Planungsidee Abstand. Die Schule ist nach wie vor 2,5-Zügig festgelegt und könnte bis zu 10 Klassen im Gebäude unterbrin- gen. 3. Vielerorts werden Kindern nicht erst mit 6, sondern schon mit 5 Jahren eingeschult. Diese Entwicklung ist auch im Stadtteil Köln-Buchheim zu verzeichnen. Wie kann die mit dem Alter bedingte Ausweitung an möglichen Schüler*innenzahlen entsprochen werden, ohne eine Knappheit an Raum und pädagogischem Personal in den Schulen zu erzeugen. Mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006 hat der Gesetzgeber die Verschiebung des Einschulungsalters der Schulneulinge beginnend mit dem Schuljahr 2007/08 festgelegt. Bis dahin galt der 30.06. des Jahres als Stichtag. Ziel war eine schrittweise Verschiebung des Stichtages auf dem 31. Dezember des Jahres. Dies führte dazu, dass die seit diesem Zeitpunkt eingeschulten Kinder jünger waren, als vorherge- hende Schüler*innengenerationen. Die Verschiebung des Stichtages wurde mit dem Schuljahr 2011/12 schulrechtlich gestoppt. Seitdem liegt der Stichtag für die Schulpflicht auf dem 30. September des Jahres. Nach wie vor ist es möglich, dass jüngere Kinder auf Antrag (Kann-Kinder) eingeschult werden. Auch ist eine spätere Einschulung, unter bestimmten Bedingungen möglich. Zur Vorausberechnung des Anmeldeverhaltens bei Einschulungen im Grundschulalter wird die Schulpflicht zugrunde gelegt. Hierbei handelt es sich immer um einen Zwölfmonatszeitraum. Eine vorzeitige Einschulung von wenigen jüngeren Kindern beeinflusst den Bedarf an Schulplätzen im Stadtteil Buchheim nicht negativ und nimmt somit wenig bis keinen Einfluss auf die Gesamtkapazität einer Schule. Die Bandbreite zur Klassenbildung an Grundschulen liegt bei einer zweizügigen Grund- schule grundsätzlich zwischen 18 und 28 Kindern je Klasse. Insbesondere im Fall der jahrgangsüber- greifenden Beschulung, wie bei der Grundschule An St. Theresia können die jährlichen Schwankun- gen der Kinderzahlen gut aufgefangen werden. Zudem handelt es sich bei Einschulungserwartungen immer um Erwartung, die von den tatsächlichen Anmeldungen abweichen kann. 4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Schulen mit anwachsenden Schüler*innenzahlen weiterhin einen räumlichen und personell gut ausgestatteten Ganztagsbereich haben 3 Bei anwachsenden Schüler*innenzahlen gleicht die Stadt Köln die Bedarfe an die räumliche Situation an. Bei der Planung neuer Schulplätze, sind auch entsprechend die Ganztagsplätze mit zu planen und zu berücksichtigen. Die Verwaltung befindet sich aktuell in Vorbereitung auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung in NRW ab 2026. In einer dafür gebildeten Task Force werden die räumlichen und konzeptionellen Möglichkeiten zur Realisierung, d. h. Erhöhung der Ganztagsquote auf 100% (sofern der Bedarf hierfür tatsächlich geltend gemacht wird), intensiv geprüft. Mit den Schulanmeldungen werden seitens der Schulleitungen auch die Anmeldungen für die Offene Ganztagschule (OGS) entgegengenommen. Durch den Schulträger erfolgt anschließend im Novem- ber/Dezember bei den Schulleitungen eine Abfrage der Betreuungsbedarfe für die Offenen Ganztag- schulen. Dies geschieht in enger Abstimmung sowohl mit den Schulleitungen als auch mit den Ganz- tagsträgern. Die Gesamtheit der für das kommende Schuljahr benötigten OGS-Plätze wird dann im März bei der Bezirksregierung beantragt. Die Verantwortung für die Einstellung des dann gegebenenfalls zusätzlich benötigten OGS-Personals liegt bei den Ganztagsträgern. Diese haben nach der Bedarfsermittlung insgesamt länger als ein halbes Jahr Vorlaufzeit, um sich auf steigende OGS-Bedarfe und damit einhergehende zusätzliche Personalbedarfe einzustellen. In der Vergangenheit haben die verantwortlichen Ganztagsträger stets zuverlässig dafür gesorgt, dass be- nötigtes Personal vorhanden ist. Es ist allerdings – wie in vielen anderen Bereichen auch – festzustel- len, dass ein Fachkräftemangel besteht. Die Trägervereine bemühen sich sehr intensiv um Einstel- lung ausreichenden Personals. Ob dies auch künftig immer an allen Standorten gelingen wird, kann derzeit nicht mit absoluter Sicherheit zugesagt werden. Zugesagt werden kann, dass der Offene Ganztag in seiner quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung eine sehr hohe Priorität bei allen beteiligten Akteuren genießt und sie alles in ihrer Macht stehende tun, um die erforderlichen Prämis- sen zu erfüllen. Im Übrigen wird die Frage der Personalgewinnung künftig sicherlich auch abhängen von den gesetz- lichen Regelungen des Landes zum Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Wenn diese Regelun- gen qualitative Anforderungen konkret definieren und eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen, die z. B. die Beschäftigung im Ganztag auch oder überwiegend mit Vollzeitstellen ermöglicht, dann wird der Offene Ganztag für Erziehungspersonal attraktiver sein und vermutlich für eine höhere Be- schäftigungsquote sorgen können. 5. In den Stadteilen Köln-Kalk und Köln-Dellbrück wurde die Erfahrung gemacht, dass bei der Entwicklung von Neubaugebieten mit zu kleinen Werten an zusätzlichen Schul- und Ganztags- plätzen gerechnet wurde. Mit welchen Maßnahmen plant die Verwaltung evtl. Fehlkalkulatio- nen aufzufangen, um den Schulen keine räumliche Verknappung und ausreichend qualifizier- tes pädagogisches Personal zur Verfügung zu stellen? Die Stadt Köln betreibt eine kontinuierliche Schulentwicklungsplanung. Diese stellt auf der Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose die Bedarfserwartung für Schulen und Schulraumkapazitä- ten im Kölner Stadtgebiet in den kommenden Jahren fest. Es handelt sich um eine Rahmenplanung, die Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsoptionen darstellt und dadurch eine Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Mit der neuen Bevölkerungsprognose, welche Ende 2022 erwartet wird, soll die Schulentwicklungsplanung von 2020 fortgeschrieben werden. Entsprechend wird die bisherige Bedarfserwartung in den einzelnen Stadtgebieten anhand der neuen Einwohnerprognose überprüft, angepasst und Planungen / Vorschläge zur Bedarfsdeckung gegebenenfalls aktualisiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3297/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.10.2022
- Erstellt
- 06.10.2022 18:09