3650/2022
Mittelverwendung zur Stärkung der kommunalen Beratungsangebote in der Energiekrise
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3200 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/503/1
Vorlagen-Nummer
3650/2022
Stand: 16.12.2025
Sachstandsbericht
Mittelverwendung zur Stärkung der kommunalen Beratungsangebote in der
Energiekrise
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss (3650/2022):
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Verwendung der Mittel aus
dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 08.09.2022 zum Antrag AN/1537/2022 der
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Energiekostenspirale: Kom-
munale Beratungsangebote kurzfristig stärken" sowie zu der Maßnahme „Erhalt der
Ausweitung Energie-, Energieschulden-, Schuldenberatung“ aus dem Politischen Verän-
derungsnachweis in Höhe von jeweils 500.000 Euro (2022: 500.000 € sowie 2023: 500.000
€), wie folgt:
1. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Verbraucher-
zentrale sowie der Verbraucherberatung im Quartier in Höhe von 150.000 Euro. Diese
Mittel können bedarfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhö-
hung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten eingesetzt werden.
2. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Schuldnerbe-
ratungsstellen in Höhe von 200.000 Euro. Diese Mittel können bedarfsorientiert sowohl
für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für
erhöhte Sachkosten eingesetzt werden.
3. Konzeptionierung und Aufbau eines befristeten Förderprogramms für neue nied-
rigschwellige, aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den
Quartieren in Höhe von 650.000 Euro. Diese Formate sind ab einer Förderung von
25.000 Euro im Einzelfall dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur
Freigabe vorzulegen.
Die Verteilung der Mittelverwendung kann innerhalb der drei Maßnahmen ohne erneuten Be-
schluss durch die Verwaltung angepasst werden, da die Maßnahmen untereinander de-
ckungsfähig sind. Zudem können Förderungen auch kombiniert beantragt werden.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Förderprogramm „Bürger*innenberatung zu Kostensteigerung durch die Energiekrise“
wurde wie folgt umgesetzt:
2
Zu 1) Für die Verbraucherzentrale sowie die Verbraucherberatung im Quartier wurden zusätz-
liche Mittel in Höhe von insgesamt 123.036,40 EUR bewilligt.
Zu 2) Die genannten Mittel wurden nicht benötigt. Die erhöhten Personalkosten für das beste-
hende Personal bei den Schuldnerberatungsstellen wurden über die Pflichtleistungssysteme
SGB II und SGB XII refinanziert. Zusätzliche Kosten für zusätzliches Personal sowie Sachkos-
ten im Rahmen einer Ausweitung des bestehenden Angebotes wurden über den „Stärkungs-
pakt NRW“ finanziert. Es wurden daher keine Mittel verausgabt.
Zu 3) Es wurden insgesamt 11 Anträge gestellt. Durch die im Nachhinein zur Verfügung ge-
stellten Mittel des „Stärkungspaktes NRW“ wurden kaum kommunale Mittel verausgabt, da die
Anträge durch die vorrangigen Mittel des Landes NRW finanziert werden konnten. Daher wur-
den hier, aufgrund vorrangiger Ansprüche, die Mittel nicht verausgabt.
Die Umsetzung des Beschlusses ist damit vollständig erfolgt. Ein weiterer Sachstands-
bericht ist nicht geplant.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1216 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Es handelt sich um eine Dringlichkeitsentscheidung, deren Gründe gegen eine Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund der anhaltenden Energiekrise hat der Rat der Stadt Köln am 08.09.2022 zusätzliche Mittel zur Stärkung und Ausweitung bestehender Beratungsstrukturen zu diesem Thema beschlossen. Um möglichst vielen Kölner*innen ein Beratungsangebot unterbreiten zu können, ist hier eine kurzfristige Umsetzung erforderlich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 3650/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelverwendung zur Stärkung der kommunalen Beratungsangebote in der Energiekrise Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Verwendung der Mittel aus dem Be- schluss des Rates der Stadt Köln vom 08.09.2022 zum Antrag AN/1537/2022 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Energiekostenspirale: Kommunale Beratungsangebote kurzfristig stärken" sowie zu der Maßnahme „Erhalt der Ausweitung Energie-, Energieschulden-, Schuldenberatung“ aus dem Politischen Veränderungsnachweis in Höhe von jeweils 500.000 Euro (2022: 500.000 € sowie 2023: 500.000 €), wie folgt: 1. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Verbraucherzentrale sowie der Verbraucherberatung im Quartier in Höhe von 150.000 Euro. Diese Mittel können be- darfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten eingesetzt werden. 2. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Schuldnerberatungs- stellen in Höhe von 200.000 Euro. Diese Mittel können bedarfsorientiert sowohl für eine befriste- te, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten ein- gesetzt werden. 3. Konzeptionierung und Aufbau eines befristeten Förderprogramms für neue niedrigschwellige, aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den Quartieren in Höhe von 650.000 Euro. Die Verteilung der Mittelverwendung kann innerhalb der drei Maßnahmen ohne erneuten Beschluss durch die Verwaltung angepasst werden, da die Maßnahmen untereinander deckungsfähig sind. Zudem können Förderungen auch kombiniert beantragt werden. Finanzierung Gem. Ratsbeschluss vom 08.09.2022 zum Antrag AN/1537/2022 werden im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung der Maßnahme 500.000 € überplanmäßig im Teilplan 0504, Freiwillige Leistungen und Diversity bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Weni- geraufwendungen im Teilplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft bei Teilplanzeile 15, Minderaufwen- dungen bei der Landschaftsumlage in gleicher Höhe. Weitere 500.000 Euro stehen einmalig im Teilplan 0504 – Freiwillige Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 zur Verfügung. Der Ausschuss für Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 2 Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Freigabe dieser Mittel. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stark steigende Preise für Energie, Lebensmittel und Dinge des täglichen Lebens, sowie eine auch per- spektivisch angespannte gesamtwirtschaftliche Situation, können dazu führen, dass viele Haushalte ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können. Insbesondere die Steigerung der Energiekosten hat zunächst bei der Verbraucherzentrale zu einer ver- mehrten Anfrage zum Umgang mit Vertragsänderungen geführt. Aber auch Fragen zu finanziellen Hilfe- möglichkeiten nehmen zu. Bei der Schuldnerberatung stellt sich die Situation anders dar. Die Bera- tungsanfragen sind zwar bereits gestiegen, können derzeit jedoch noch zeitnah bedient werden. Aller- dings wird ab 2023 ein weiterer erhöhter Beratungsbedarf erwartet verbunden mit einer intensiveren Beratungsintensität, z.B. bei Insolvenzverfahren. Die Verwaltung und die RheinEnergie stehen in engem Austausch mit der Verbraucherzentrale, der Schuldnerberatung und auch mit dem Mieterverein Köln e.V., aber mit der Beratung zu den finanziellen Hilfemöglichkeiten entwickelt sich ein neues Beratungsfeld, für das zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Mit dem Antrag AN/1537/2022 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Ener- giekostenspirale: Kommunale Beratungsangebote kurzfristig stärken" sowie der Maßnahme „Er- halt der Ausweitung Energie-, Energieschulden-, Schuldenberatung“ aus dem Politischen Verände- rungsnachweis in Höhe von jeweils 500.000 Euro soll die oben beschriebene Entwicklung gezielt abge- 4 federt werden. Um die Bedarfe der verschiedenen Institutionen zielführend und über einen längeren Zeit- raum stärken zu können, ist die Bündelung der beiden Ansätze erforderlich. Damit stehen insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Insbesondere für die – wenn auch nur befristet finanzierte – Erhöhung der Personalressourcen benöti- gen die Institutionen Planungssicherheit für einen Zeitraum von zwei Jahren. Ansonsten wird eine Per- sonalakquise von diesen nicht befürwortet. Um die Forderungen des Antrags zu erfüllen, werden von der Verwaltung drei Maßnahmenpakete vor- geschlagen. I. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Verbraucherzentrale sowie der Verbraucherberatung im Quartier in Höhe von 150.000 Euro. Diese Mittel können be- darfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten eingesetzt werden. Aktuell bestehen hohe Wartezeiten von bis zu sechs Wochen für ein Beratungsangebot. Durch personelle Aufstockung wird dem Bedarf der Bürger*innen Rechnung getragen und die Wartezei- ten werden verkürzt. II. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Schuldnerberatungs- stellen in Höhe von 200.000 Euro. Diese Mittel können bedarfsorientiert sowohl für eine befriste- te, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten ein- gesetzt werden. Durch Ausbau der bestehenden personellen Struktur in den Schuldnerberatungsstellen, kann das Beratungsangebot ausgebaut und erweitert werden. Zu erwartende Wartezeiten werden dadurch minimiert. III. Konzeptionierung und Aufbau eines befristeten Förderprogramms für neue niedrigschwellige, aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den Quartieren in Höhe von 650.000 Euro. Um eine höhere Anzahl an Bürger*innen erreichen zu können, werden mit den Schuldnerbera- tungsstellen in Köln neue Beratungsformate in den Quartieren entwickelt. Diese kann Angebote im öffentlichen Bereich (Märkte, Einkaufszentren), mobile Beratungsangebote oder Nutzung vor- handener Beratungsstellen oder Quartierstreffpunkte beinhalten. Auch digitale Beratungsformate sind möglich. Über das Förderprogramm wird der Rahmen für die Fördermöglichkeiten festgelegt und die Finanzierung sichergestellt. Begründung der Dringlichkeit Für die Erstellung der Beschlussvorlage waren im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen mit verschiede- nen Trägern bzw. Institutionen erforderlich, um deren aktuelle bzw. zu erwartende Bedarfe im Kontext “Beratung“ zu ermitteln. Hierdurch war eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Sozi- ales, Seniorinnen und Senioren nicht möglich. Stark steigende Preise für Energie, Lebensmittel und Dinge des täglichen Lebens können dazu führen, dass viele Haushalte ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können und daher zeitnah auf Beratung z.B. zu finanziellen Hilfemöglichkeiten angewiesen sind. Eine Beschlussfassung erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 19.01.2023 würde zu einer zeitli- chen Verzögerung im Hinblick auf die Möglichkeit zur Erweiterung bestehender Beratungsstrukturen bzw. der Entwicklung aufsuchender Beratungsformate führen und damit zu Lasten der Haushalte gehen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3650/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.11.2022
- Erstellt
- 30.10.2022 20:20