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3650/2022

Mittelverwendung zur Stärkung der kommunalen Beratungsangebote in der Energiekrise

Beschlussvorlage Ausschuss 14.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.11.2022, TOP 4.1.6

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3200 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3650/2022
Stand: 16.12.2025 
Sachstandsbericht  
Mittelverwendung zur Stärkung der kommunalen Beratungsangebote in der 
Energiekrise 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Beschluss (3650/2022): 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Verwendung der Mittel aus 
dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 08.09.2022 zum Antrag AN/1537/2022 der 
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Energiekostenspirale: Kom-
munale Beratungsangebote kurzfristig stärken" sowie zu der Maßnahme „Erhalt der 
Ausweitung Energie-, Energieschulden-, Schuldenberatung“ aus dem Politischen Verän-
derungsnachweis in Höhe von jeweils 500.000 Euro (2022: 500.000 € sowie 2023: 500.000 
€), wie folgt: 
1. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Verbraucher-
zentrale sowie der Verbraucherberatung im Quartier in Höhe von 150.000 Euro. Diese 
Mittel können bedarfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhö-
hung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten eingesetzt werden. 
2. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Schuldnerbe-
ratungsstellen in Höhe von 200.000 Euro. Diese Mittel können bedarfsorientiert sowohl 
für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für 
erhöhte Sachkosten eingesetzt werden. 
3. Konzeptionierung und Aufbau eines befristeten Förderprogramms für neue nied-
rigschwellige, aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den 
Quartieren in Höhe von 650.000 Euro. Diese Formate sind ab einer Förderung von 
25.000 Euro im Einzelfall dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur 
Freigabe vorzulegen. 
Die Verteilung der Mittelverwendung kann innerhalb der drei Maßnahmen ohne erneuten Be-
schluss durch die Verwaltung angepasst werden, da die Maßnahmen untereinander de-
ckungsfähig sind. Zudem können Förderungen auch kombiniert beantragt werden. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Förderprogramm „Bürger*innenberatung zu Kostensteigerung durch die Energiekrise“ 
wurde wie folgt umgesetzt:

2 
 
Zu 1) Für die Verbraucherzentrale sowie die Verbraucherberatung im Quartier wurden zusätz-
liche Mittel in Höhe von insgesamt 123.036,40 EUR bewilligt. 
Zu 2) Die genannten Mittel wurden nicht benötigt. Die erhöhten Personalkosten für das beste-
hende Personal bei den Schuldnerberatungsstellen wurden über die Pflichtleistungssysteme 
SGB II und SGB XII refinanziert. Zusätzliche Kosten für zusätzliches Personal sowie Sachkos-
ten im Rahmen einer Ausweitung des bestehenden Angebotes wurden über den „Stärkungs-
pakt NRW“ finanziert. Es wurden daher keine Mittel verausgabt. 
Zu 3) Es wurden insgesamt 11 Anträge gestellt. Durch die im Nachhinein zur Verfügung ge-
stellten Mittel des „Stärkungspaktes NRW“ wurden kaum kommunale Mittel verausgabt, da die 
Anträge durch die vorrangigen Mittel des Landes NRW finanziert werden konnten. Daher wur-
den hier, aufgrund vorrangiger Ansprüche, die Mittel nicht verausgabt. 
Die Umsetzung des Beschlusses ist damit vollständig erfolgt. Ein weiterer Sachstands-
bericht ist nicht geplant.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1216 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Es handelt sich um eine Dringlichkeitsentscheidung, deren Gründe gegen eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund der anhaltenden Energiekrise hat der Rat der Stadt Köln am 08.09.2022 zusätzliche Mittel zur 
Stärkung und Ausweitung bestehender Beratungsstrukturen zu diesem Thema beschlossen. Um 
möglichst vielen Kölner*innen ein Beratungsangebot unterbreiten zu können, ist hier eine kurzfristige 
Umsetzung erforderlich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

8543 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3650/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelverwendung zur Stärkung der kommunalen Beratungsangebote in der Energiekrise  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Verwendung der Mittel aus dem Be-
schluss des Rates der Stadt Köln vom 08.09.2022 zum Antrag AN/1537/2022 der Fraktionen Bündnis 
90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Energiekostenspirale: Kommunale Beratungsangebote 
kurzfristig stärken" sowie zu der Maßnahme „Erhalt der Ausweitung Energie-, Energieschulden-, 
Schuldenberatung“ aus dem Politischen Veränderungsnachweis in Höhe von jeweils 500.000 Euro 
(2022: 500.000 € sowie 2023: 500.000 €), wie folgt: 
1. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Verbraucherzentrale 
sowie der Verbraucherberatung im Quartier in Höhe von 150.000 Euro. Diese Mittel können be-
darfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen 
als auch für erhöhte Sachkosten eingesetzt werden. 
2. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Schuldnerberatungs-
stellen in Höhe von 200.000 Euro. Diese Mittel können bedarfsorientiert sowohl für eine befriste-
te, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten ein-
gesetzt werden. 
3. Konzeptionierung und Aufbau eines befristeten Förderprogramms für neue niedrigschwellige, 
aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den Quartieren in Höhe von 
650.000 Euro. 
Die Verteilung der Mittelverwendung kann innerhalb der drei Maßnahmen ohne erneuten Beschluss 
durch die Verwaltung angepasst werden, da die Maßnahmen untereinander deckungsfähig sind. Zudem 
können Förderungen auch kombiniert beantragt werden. 
 
Finanzierung 
Gem. Ratsbeschluss vom 08.09.2022 zum Antrag AN/1537/2022 werden im Haushaltsjahr 2022 zur 
Finanzierung der Maßnahme 500.000 € überplanmäßig im Teilplan 0504, Freiwillige Leistungen und 
Diversity bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Weni-
geraufwendungen im Teilplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft bei Teilplanzeile 15, Minderaufwen-
dungen bei der Landschaftsumlage in gleicher Höhe. Weitere 500.000 Euro stehen einmalig im Teilplan 
0504 – Freiwillige Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 
2023 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 zur Verfügung. Der Ausschuss für 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022

2 
Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Freigabe dieser Mittel.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stark steigende Preise für Energie, Lebensmittel und Dinge des täglichen Lebens, sowie eine auch per-
spektivisch angespannte gesamtwirtschaftliche Situation, können dazu führen, dass viele Haushalte ihre 
laufenden Kosten nicht mehr decken können.  
 
Insbesondere die Steigerung der Energiekosten hat zunächst bei der Verbraucherzentrale zu einer ver-
mehrten Anfrage zum Umgang mit Vertragsänderungen geführt. Aber auch Fragen zu finanziellen Hilfe-
möglichkeiten nehmen zu. Bei der Schuldnerberatung stellt sich die Situation anders dar. Die Bera-
tungsanfragen sind zwar bereits gestiegen, können derzeit jedoch noch zeitnah bedient werden. Aller-
dings wird ab 2023 ein weiterer erhöhter Beratungsbedarf erwartet verbunden mit einer intensiveren 
Beratungsintensität, z.B. bei Insolvenzverfahren. 
 
Die Verwaltung und die RheinEnergie stehen in engem Austausch mit der Verbraucherzentrale, der 
Schuldnerberatung und auch mit dem Mieterverein Köln e.V., aber mit der Beratung zu den finanziellen 
Hilfemöglichkeiten entwickelt sich ein neues Beratungsfeld, für das zusätzliche Ressourcen erforderlich 
sind. 
 
Mit dem Antrag AN/1537/2022 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Ener-
giekostenspirale: Kommunale Beratungsangebote kurzfristig stärken" sowie der Maßnahme „Er-
halt der Ausweitung Energie-, Energieschulden-, Schuldenberatung“ aus dem Politischen Verände-
rungsnachweis in Höhe von jeweils 500.000 Euro soll die oben beschriebene Entwicklung gezielt abge-

4 
federt werden. Um die Bedarfe der verschiedenen Institutionen zielführend und über einen längeren Zeit-
raum stärken zu können, ist die Bündelung der beiden Ansätze erforderlich. Damit stehen insgesamt 1 
Mio. Euro zur Verfügung. 
 
Insbesondere für die – wenn auch nur befristet finanzierte – Erhöhung der Personalressourcen benöti-
gen die Institutionen Planungssicherheit für einen Zeitraum von zwei Jahren. Ansonsten wird eine Per-
sonalakquise von diesen nicht befürwortet. 
 
Um die Forderungen des Antrags zu erfüllen, werden von der Verwaltung drei Maßnahmenpakete vor-
geschlagen. 
 
I. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Verbraucherzentrale 
sowie der Verbraucherberatung im Quartier in Höhe von 150.000 Euro. Diese Mittel können be-
darfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen 
als auch für erhöhte Sachkosten eingesetzt werden. 
Aktuell bestehen hohe Wartezeiten von bis zu sechs Wochen für ein Beratungsangebot. Durch 
personelle Aufstockung wird dem Bedarf der Bürger*innen Rechnung getragen und die Wartezei-
ten werden verkürzt. 
II. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Schuldnerberatungs-
stellen in Höhe von 200.000 Euro. Diese Mittel können bedarfsorientiert sowohl für eine befriste-
te, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sachkosten ein-
gesetzt werden. 
Durch Ausbau der bestehenden personellen Struktur in den Schuldnerberatungsstellen, kann das 
Beratungsangebot ausgebaut und erweitert werden. Zu erwartende Wartezeiten werden dadurch 
minimiert. 
III. Konzeptionierung und Aufbau eines befristeten Förderprogramms für neue niedrigschwellige, 
aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den Quartieren in Höhe von 
650.000 Euro. 
Um eine höhere Anzahl an Bürger*innen erreichen zu können, werden mit den Schuldnerbera-
tungsstellen in Köln neue Beratungsformate in den Quartieren entwickelt. Diese kann Angebote 
im öffentlichen Bereich (Märkte, Einkaufszentren), mobile Beratungsangebote oder Nutzung vor-
handener Beratungsstellen oder Quartierstreffpunkte beinhalten. Auch digitale Beratungsformate 
sind möglich. Über das Förderprogramm wird der Rahmen für die Fördermöglichkeiten festgelegt 
und die Finanzierung sichergestellt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Für die Erstellung der Beschlussvorlage waren im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen mit verschiede-
nen Trägern bzw. Institutionen erforderlich, um deren aktuelle bzw. zu erwartende Bedarfe im Kontext 
“Beratung“ zu ermitteln. Hierdurch war eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Sozi-
ales, Seniorinnen und Senioren nicht möglich. 
Stark steigende Preise für Energie, Lebensmittel und Dinge des täglichen Lebens können dazu führen, 
dass viele Haushalte ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können und daher zeitnah auf Beratung 
z.B. zu finanziellen Hilfemöglichkeiten angewiesen sind. Eine Beschlussfassung erst in der nächsten 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 19.01.2023 würde zu einer zeitli-
chen Verzögerung im Hinblick auf die Möglichkeit zur Erweiterung bestehender Beratungsstrukturen 
bzw. der Entwicklung aufsuchender Beratungsformate führen und damit zu Lasten der Haushalte gehen.

Beratungsverlauf (2)

17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3650/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.11.2022
Erstellt
30.10.2022 20:20