V/0265/2014
Erneuerungsbauwerk der Brücke BW 0400363, Jochen-Klepper-Straße / Angel
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BW 0500363, Brueckenentwurf für das Ersatzbauwerk DIN A3
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Isometrie Überbau Perspektivische Untersicht Überbau ———— Bauwerksdaten Bmar. Stahlbeton, Stahl Einwirkungen 'Geh- und Ragwegbrücke nach DIN EN 1991-2 Gesamtlänge zn. Erdaufagen 5 | 365m Lichte Weite zw. Widerlagemn (1) 35.20 m 5 Kreuzungen TOOgon _ “ ‚Breite zw. Geländer 3.00 m Vogelperspektive Brickentäcne 126.60 m Baustoffkennwerte Bauen BETON SEON [ Baustan T Hoz Fesigeots- | Espostins- | STAHL Kae | Goes Stahlüberoau = ‚5235/8355 Widenager Caora7 [NA Kor xer | Bso0s - E Vorspannung 7 Tlngs: — Arfordeningaklasee: = Arorsenngsknsse| quer — Änordeningeklase > Hand us Ein 1.4571 reg nach DIN EN 14100 Zugelasystom mt baunatshtiher Zulassung 3 « 2 1 Wr An der Anderung Dan | im Aufgesteit: 24.01.2014 ent, Brei MÜNSTER | 1 Tiefbauamt Projekt: 0413063 Verabniechnk Planbezeichnung: Vorentwurfszeichnung Pop: Matstab Ersatzneubau Geh- und Ohne Radwegbrücke über die Angel Dam Thum Beaetet aan zorelie Jochen-Klepper-Straße gezecte jan. 2010 [m gesrin Yan. 2ora [e Pasteluns Unterlagen : 1 3d _Modell Blatt-Nr. : 1 BW-Nr. : 0363 Auf dem Bauwerk Detailansicht Lager / Zugstabanschluss
Beschlussvorlage
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V/0265/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Erneuerungsbauwerk der Brücke BW 0400363, Jochen-Klepper-Straße / Angel Beratungsfolge 06.05.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das vorhandene , stark geschädigte und abgängige Brückenbauwerk Jochen-Klepper-Straße/ Angel wird durch ein Ersatzbauwerk mit einer Stahlkonstruktion auf Basis der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros "Eberhardt, die Ingenieure" aus Tecklenburg erneuert. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 540.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 378.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2014 2015 210.000 330.000 (VE 2015 = 330.000 €) Einzahlungen 2015 378.000 70% der zuwe n- dungsfähigen Ba u- ausgaben Saldo 162.000 Vorlagen-Nr.: V/0265/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 11.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0265/2014 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzung: Das vorhandene Brückenbauwerk wur de 1983 als Holzbauwerk errichtet. Mit einer G e- samtlänge von 36,3 m und einer Brückenbreite von 2,60 m überführt das Bauwerk den Rad- und Fußweg (Jochen-Klepper-Straße) über die Angel. Hier wurde eine ungeschützte Holzkonstruktion aus Bongossi zur Ausführung gebracht. Die Gründung besteht aus Holz- rammpfählen. Bei einer Sonderprüfung gemäß DIN 1076 (RI -EBW-Prüf) wurden starke Schädigungen durch Pilzbefalle und Fäulnis an den tragenden Elementen der Brücke festgestellt. Bei der Freilegung eines Holzrammpfahls wurde festgestellt, dass der tragende Querschnitt zu 90 % gemindert war (Pilzbefall). Hier fand eine unmittelbare Ertüchtigung durch einen einb e- tonierten Stahlfuß statt. An den weiteren Gründungselementen wurden gleichartige Schädigungen vorgefunden, die eine Sanierung erforderlich machen. Auflagerpunkte b e- stehen aus Holzbrettern, welche zum Teil verrottet sind und somit keinen Schutz mehr bilden. An den Hauptträger wurden zerstörungsarme Prüfungen durchgeführt (Ultraschall und Bohrwiderstandsprüfungen). Die Auswertung zeigte, dass alle Hauptträger im Que r- schnitt durch eindringendes Wasser geschwächt sind. Hier wurden Randträger mit zusätz- lichen Stützen versehen, um die Standsicherheit für einen kurzfristigen Zeitraum (ca. 2014) sicherzustellen. Die Gelä nderkonstruktionen weisen Schädigungen an Füllstäben, Querhölzer sowie an dem Handlauf auf. Die Bolzenverbindungen können durch fortschrei- tende Fäulnis der Hauptträger nicht mehr kraftschlüssig angezogen werden. Holzbrücken dieser Bauart besitzen eine theoretische Nutzungsdauer von 30 Jahren. Die- se Brücke hat die Nutzungsdauer 2013 erreicht. 2. Ergebnis / Fazit Bei dem vorliegenden Schädigungsgrad des Bauwerks ist eine Sanierung nicht wirtschaft- lich. Die gesamte Holzkonstruktion ist so geschädigt, dass diese in Gänze zurückgebaut werden muss. 3. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Seitens der Verwaltung wurden mehrere Varianten untersucht. Bei den Planungen eines Ersatzbauwerks wurden in den Vorgesprächen dem Amt für Grünflächen und Umwel t- schutz (Genehmigung nach § 99 Landeswasserschutzgesetz NRW) angeregt, dass die Angel stützenfrei zu überbrücken sei, was zu einer Spannweite des Bauwerks von ca. 36 m führt und eine Freibordhöhe (Abstand von der Unterkante der Brückenkonstruktion zur Wasseroberfläche bei einem Ja hrhunderthochwasser) von 50 cm einzuhalten ist. Durch die Richtlinien zum barrierefreien Bauen ist eine max. Rampenneigung von < 6 % einz u- halten. Die Angel ist während der Bauzeit frei zu halten, sodass bei Hochwasser kein Rückstau erzeugt wird, welcher z u einer unmittelbaren Gefährdung der anliegenden B e- bauung führen könnte. Die Zuwegung der Baustelle geschieht über die Nordseite (Eschstraße). Eine weitere Baustellenzuwegung über die Josef-Klepper-Straße (Südseite) ist durch die Örtlichkeit nur mit kleineren Geräten möglich. Das vorhandene Holzbauwerk wird in Gänze zurück gebaut und das Baufeld frei geräumt. Durch die Verwaltung wurden die folgenden 4 Varianten unter den zuvor aufgeführten Bedingungen erarbeitet: - 3 - V/0265/2014 1. Ersatzloser Rückbau des Brückenbauwerks: Bei dieser Wegeverbindung handelt es sich um eine Rad - und Fußwegverbindung des nördlichen Ortsteils von Wolbeck mit dem Ortskern und ist ein stark freque n- tierter Schulweg. Die nächsten Überquerungsmöglichkeiten der Angel wäre die Brücke im Verlaufe der Mün sterstraße (östlich gelegen) und die Rad - und Fu ß- wegbrücke Am Berler Kamp (westlich gelegen). Beide Verbindungen sind mit lä n- geren Verbindungswegen verbunden. In der BV -Sitzung am 15.10.2013 wurde durch das Tiefbauamt der Maßnahmenkatalog betreffend der Brückenbauwerke im Bereich der BV Südost vorgestellt. Hierunter befand sich auch die Maßnahme „E r- satzneubau der Brücke Josef -Klepper-Straße / Angel“. Die Variante des ersatzl o- sen Rückbaus wurde angesprochen und seitens der Politik fand diese Variante keine positive Resonanz. 2. Ersatzbauwerk als Stahlbetonbrücke Bei dieser Variante ist auch eine Tiefengründung berücksichtigt worden. Der Überbau als Stahlbetonplatte mit einer Plattenstärke von ca. 60 cm und einer Überhöhung entsprechend den örtlich einzuhaltend en Bedingungen. Die Gelä n- derkonstruktion ist als Füllstabgeländer aus Stahl. Der Überbau wird örtlich mit Hilfe eines Leergerüstes hergestellt. Während der Bauzeit ist ein Baukran vorz u- sehen. Für die Erstellung des Leergerüstes für die Herstellung des Über baus ist eine aufwendige Konstruktion erforderlich, die die Angel überspannen muss. Die Mög- lichkeit, durch einen großen Vorfertigungsgrad eine schnellere örtliche Bauzeit zu erzielen, ist bei dieser Variante weitestgehend nicht möglich. Das Eigengewicht eines Stahlbetonbauwerks ist um das 2,5-fache größer als bei einer Stahl- oder Stahl-Holzkonstruktion, was eine größere Gründung zur Folge hat. Die theoretische Nutzungsdauer eines Stahlbetonüberbau liegt bei 80 Jahren. Die Baukosten betragen bei dieser Konstruktion ca. 570.000,- €. 3. Ersatzbauwerk als Holzbrücke: Durch die sehr beschattete Lage (hoher und dichter Baumbestand) und der Über- führung über ein Gewässer befindet sich das Bauwerk in einem Bereich, wo die Holzbauteile der Feuchtigkeit ausgesetzt sind . Für viele Holzschädlinge ist diese Umgebung ein passendes Areal (siehe auch die Schädigungen der jetzigen Ko n- struktion), sich zu bilden. Bei einer Holzkonstruktion ist die Bauunterhaltung au f- wendiger im Vergleich zu gleichartigen Konstruktionen. In den n eusten Festl e- gungen der Richtlinien zu den Bauwerksprüfungen sind Holzbauwerke mit diese Randbedingungen einer jährlichen Hauptprüfung zu unterziehen, was zu einem jährlichen finanziellen Mehraufwand führt. Unter den vorhandenen örtlichen B e- dingungen ist e ine schlanke Konstruktion zu planen, wo eine Stahl - Holzkonstruktion zur Ausführung kommen würde. Als Belag wurde eine Stahlplat- tenkonstruktion mit einer rutschhemmenden Beschichtung gewählt. Die theoretische Nutzungsdauer einer solchen Konstruktion liegt bei 60 Jahren. Die Baukosten betragen bei dieser Konstruktion ca. 540.000,- €. 4. Ersatzbauwerk als Stahlkonstruktion Auf der nördlichen und südlichen Seite werden die Gründungen (Tiefengründu n- gen, vorgesehen sind hier Mircopfähle) entsprechend dem Bodengutachten und den statischen Berechnung eingebaut. Die Widerlager werden aus Stahlbeton ör t- - 4 - V/0265/2014 lich hergestellt. Die b esitzen Sichtbetonoberflächen und dienen als Abschluss des Bauwerks. Der Überbau wird in einem Werk vorgefertigt, mit einem Korrosionsschutz (Ausfl ä- chen und Belag) versehen, in einem Teil auf Baustelle geliefert und montiert. Die Konstruktion des Überbaus besitzt eine Spannweite von 36 m und wird als „unterspannte Konstruktion“ ausgebildet, wodurch eine schlanke Konstruktionsh ö- he erreicht wird. Als tragendes El ement der Brückenkonstruktion wurden die st a- tisch erforderlichen Konstruktionen der Absturzsicherung herangezogen. Als G e- länderfüllung wurden Längsstäbe in einem Abstand < 120 mm gewählt, die leicht geneigt zu Brückenmitte hin angeordnet sind. Durch die An ordnung der Längsstä- be und dem stark ausgebildeten Oberrohr (statisch erforderlich) werden alle B e- dingungen an die Verkehrssicherheit einer solchen Geländerkonstruktion eingehal- ten. Für die Abdichtung der Fahrbahnplatte und zur Erreichung einer großen Grif figkeit ist ein reaktionsharzgebundener Dünnbelag (RHD) geplant. In den frisch aufg e- brachten Reaktionsharzschichten werden mineralische Gesteine in einer feinen Körnung eingestreut, wodurch eine große Griffigkeit der Oberfläche erlangt wird (auch unter Laub und bei Nässe). Die Entwässerung geschieht durch den gleichmäßigen Radius des Bogens jeweils zu den Auflagerseiten. Somit sind keine Entwässerungseinrichtungen an dem Bauwerk erforderlich. Für den Stahlüberbau wird eine theoretische Nutzungsdauer von 90 Jahren und für die Gründung und Widerlager 110 Jahre in Ansatz gestellt. Die theoretische Nutzungsdauer für den Stahlüberbau beträgt 90 Jahre. Die Baukosten betragen ca. 540.000,- € Nach der Überprüfung der 4 Varianten schlägt die Verwaltung aus wirtsch aftlichen und bautechnischen Gesichtpunkten die Variante 4, Errichtung eines Ersatzba u- werks als Stahlkonstruktion vor. Sie hat im Vergleich die geringsten Jahreskosten. 4. Verkehrliche Auswirkung Für die gesamte Bauzeit wird eine Vollsperrung notwendig. Es wird eine Umleitungsstre- cke für den Rad- und Fußverkehr über die Brücke „Am Berler Kamp“ ausgewiesen. 5. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss und der Zustimmung des Zuschus s- gebers. D er Baubeginn ist für Ende des 3. Quartals 2014 geplant. Geplantes Ende der Baumaßnahme April 2015. 6. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Die Maßnahme ist nach FöRi -kom-Stra (Kommunaler Radwegebau) förderfähig. Der Z u- wendungsantrag wurde gestellt. Um mit der Maßnahme beginnen zu können, wird ein An- trag auf vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn gestellt. Wenn dieser Antrag genehmigt wird, kann mit der Maßnahme begonnen werden. 7. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme ist eine Genehmigung nach dem Landeswasserschutzgesetz erforder- lich. Diese wird nach dem Baubeschluss beantragt. 8. Liegenschaftliche Regelungen: Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich - 5 - V/0265/2014 i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Entwurfsplan, verkleinert auf DIN A3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Jochen-Klepper-Straße
- Eschstraße
- Holzbrücke
- Am Berler Kamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0265/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37