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V/0265/2014

Erneuerungsbauwerk der Brücke BW 0400363, Jochen-Klepper-Straße / Angel

Vorlagen 11.03.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 06.05.2014, TOP 3.2

BW 0500363, Brueckenentwurf für das Ersatzbauwerk DIN A3

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

BW 0500363, Brueckenentwurf für das Ersatzbauwerk DIN A3

1100 Zeichen

Isometrie Überbau

Perspektivische Untersicht Überbau

————
Bauwerksdaten
Bmar. Stahlbeton, Stahl
Einwirkungen 'Geh- und Ragwegbrücke nach DIN EN 1991-2
Gesamtlänge zn. Erdaufagen 5 | 365m
Lichte Weite zw. Widerlagemn (1) 35.20 m
5 Kreuzungen TOOgon
_ “ ‚Breite zw. Geländer 3.00 m
Vogelperspektive Brickentäcne 126.60 m
Baustoffkennwerte
Bauen BETON SEON [ Baustan T Hoz
Fesigeots- | Espostins- | STAHL
Kae | Goes
Stahlüberoau = ‚5235/8355
Widenager Caora7 [NA Kor xer | Bso0s - E
Vorspannung 7 Tlngs: — Arfordeningaklasee: =
Arorsenngsknsse| quer — Änordeningeklase >
Hand us Ein 1.4571
reg nach DIN EN 14100
Zugelasystom mt baunatshtiher Zulassung
3
«
2
1
Wr An der Anderung Dan | im
Aufgesteit: 24.01.2014
ent, Brei MÜNSTER |

1 Tiefbauamt

Projekt: 0413063 Verabniechnk

Planbezeichnung:

Vorentwurfszeichnung
Pop:

Matstab Ersatzneubau Geh- und
Ohne Radwegbrücke über die
Angel

Dam Thum
Beaetet aan zorelie Jochen-Klepper-Straße
gezecte jan. 2010 [m

gesrin Yan. 2ora [e

Pasteluns Unterlagen : 1

3d _Modell Blatt-Nr. : 1

BW-Nr. : 0363

Auf dem Bauwerk Detailansicht Lager / Zugstabanschluss

Beschlussvorlage

11209 Zeichen

V/0265/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erneuerungsbauwerk der Brücke BW 0400363, Jochen-Klepper-Straße / Angel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.05.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das vorhandene , stark geschädigte und abgängige Brückenbauwerk Jochen-Klepper-Straße/ 
Angel wird durch ein Ersatzbauwerk mit einer Stahlkonstruktion auf Basis der Entwurfsplanung des 
Ingenieurbüros "Eberhardt, die Ingenieure" aus Tecklenburg erneuert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 540.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 378.000 €. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2014 
2015 
210.000 
330.000 
(VE 2015 = 
330.000 €) 
Einzahlungen   2015 378.000 
 
70% der zuwe n-
dungsfähigen Ba u-
ausgaben  
Saldo  162.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0265/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0265/2014 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzung: 
Das vorhandene Brückenbauwerk wur de 1983 als Holzbauwerk errichtet. Mit einer G e-
samtlänge  von 36,3 m und einer Brückenbreite von 2,60 m überführt das Bauwerk den 
Rad- und Fußweg (Jochen-Klepper-Straße) über die Angel. Hier wurde eine ungeschützte 
Holzkonstruktion aus Bongossi zur Ausführung gebracht. Die Gründung besteht aus Holz-
rammpfählen. 
 
Bei einer Sonderprüfung gemäß DIN 1076 (RI -EBW-Prüf) wurden starke Schädigungen 
durch Pilzbefalle und Fäulnis an den tragenden Elementen der Brücke festgestellt. Bei der 
Freilegung eines Holzrammpfahls wurde festgestellt, dass der tragende Querschnitt zu 90 
% gemindert war (Pilzbefall). Hier fand eine unmittelbare Ertüchtigung durch einen einb e-
tonierten Stahlfuß statt.  An den weiteren Gründungselementen wurden gleichartige 
Schädigungen vorgefunden, die eine Sanierung erforderlich machen. Auflagerpunkte b e-
stehen aus Holzbrettern, welche zum Teil verrottet sind und somit keinen Schutz mehr 
bilden. An den Hauptträger wurden zerstörungsarme Prüfungen durchgeführt (Ultraschall 
und Bohrwiderstandsprüfungen). Die Auswertung zeigte, dass alle Hauptträger im Que r-
schnitt durch eindringendes Wasser geschwächt sind. Hier wurden Randträger mit zusätz-
lichen Stützen versehen, um die Standsicherheit für einen kurzfristigen Zeitraum (ca. 
2014) sicherzustellen. Die Gelä nderkonstruktionen weisen Schädigungen an Füllstäben, 
Querhölzer sowie an dem Handlauf auf. Die Bolzenverbindungen können durch fortschrei-
tende Fäulnis der Hauptträger nicht mehr kraftschlüssig angezogen werden. 
 
Holzbrücken dieser Bauart besitzen eine theoretische Nutzungsdauer von 30 Jahren. Die-
se Brücke hat die Nutzungsdauer 2013 erreicht. 
 
2. Ergebnis / Fazit 
Bei dem vorliegenden Schädigungsgrad des Bauwerks ist eine Sanierung nicht wirtschaft-
lich. Die gesamte Holzkonstruktion ist so geschädigt, dass diese  in Gänze zurückgebaut 
werden muss. 
 
3. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung  
 
Seitens der Verwaltung wurden mehrere Varianten untersucht. Bei den Planungen eines 
Ersatzbauwerks wurden in den Vorgesprächen dem Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz (Genehmigung nach  § 99 Landeswasserschutzgesetz NRW) angeregt, dass die 
Angel stützenfrei zu überbrücken sei, was zu einer Spannweite des Bauwerks von ca. 36 
m führt und eine Freibordhöhe (Abstand von der Unterkante der Brückenkonstruktion zur 
Wasseroberfläche bei einem Ja hrhunderthochwasser)  von 50 cm einzuhalten ist. Durch 
die Richtlinien zum barrierefreien Bauen ist eine max. Rampenneigung von < 6 % einz u-
halten. Die Angel ist während der Bauzeit frei zu halten, sodass bei Hochwasser kein 
Rückstau erzeugt wird, welcher z u einer unmittelbaren Gefährdung der anliegenden B e-
bauung führen könnte. 
Die Zuwegung der Baustelle geschieht über die Nordseite (Eschstraße). Eine weitere 
Baustellenzuwegung über die Josef-Klepper-Straße (Südseite) ist durch die Örtlichkeit nur 
mit kleineren Geräten möglich. 
Das vorhandene Holzbauwerk wird in Gänze zurück gebaut und das Baufeld frei geräumt. 
Durch die Verwaltung wurden die folgenden 4 Varianten unter den zuvor aufgeführten 
Bedingungen erarbeitet:

- 3 - 
V/0265/2014 
 
1. Ersatzloser Rückbau des Brückenbauwerks: 
Bei dieser Wegeverbindung handelt es sich um eine Rad - und Fußwegverbindung 
des nördlichen Ortsteils von Wolbeck mit dem Ortskern und ist ein stark freque n-
tierter Schulweg. Die nächsten Überquerungsmöglichkeiten der Angel wäre die 
Brücke im Verlaufe der Mün sterstraße (östlich gelegen) und die Rad - und Fu ß-
wegbrücke Am Berler Kamp (westlich gelegen). Beide Verbindungen sind mit lä n-
geren Verbindungswegen verbunden. In der BV -Sitzung am 15.10.2013 wurde 
durch das Tiefbauamt der Maßnahmenkatalog betreffend der Brückenbauwerke im 
Bereich der BV Südost vorgestellt. Hierunter befand sich auch die Maßnahme „E r-
satzneubau der Brücke Josef -Klepper-Straße / Angel“. Die Variante des ersatzl o-
sen Rückbaus wurde angesprochen und seitens der Politik fand diese Variante 
keine  positive Resonanz. 
 
2. Ersatzbauwerk als Stahlbetonbrücke 
Bei dieser Variante ist auch eine Tiefengründung berücksichtigt worden. Der 
Überbau als Stahlbetonplatte mit einer Plattenstärke von ca. 60 cm und einer 
Überhöhung entsprechend den örtlich einzuhaltend en Bedingungen. Die Gelä n-
derkonstruktion ist als Füllstabgeländer aus Stahl. Der Überbau wird örtlich mit 
Hilfe eines Leergerüstes hergestellt. Während der Bauzeit ist ein Baukran vorz u-
sehen. 
Für die Erstellung des Leergerüstes für die Herstellung des Über baus ist eine 
aufwendige Konstruktion erforderlich, die die Angel überspannen muss. Die Mög-
lichkeit, durch einen großen Vorfertigungsgrad eine schnellere örtliche Bauzeit zu 
erzielen, ist bei dieser Variante weitestgehend nicht möglich. 
Das Eigengewicht eines Stahlbetonbauwerks ist um das 2,5-fache größer als bei 
einer Stahl- oder Stahl-Holzkonstruktion, was eine größere Gründung zur Folge 
hat.  
Die theoretische Nutzungsdauer eines Stahlbetonüberbau liegt bei 80 Jahren. 
Die Baukosten betragen bei dieser Konstruktion ca. 570.000,- €. 
 
3. Ersatzbauwerk als Holzbrücke: 
Durch die sehr beschattete Lage (hoher und dichter Baumbestand) und der Über-
führung über ein Gewässer befindet sich das Bauwerk in einem Bereich, wo die 
Holzbauteile der Feuchtigkeit ausgesetzt sind . Für viele Holzschädlinge ist diese 
Umgebung ein passendes Areal (siehe auch die Schädigungen der jetzigen Ko n-
struktion), sich zu bilden. Bei einer Holzkonstruktion ist die Bauunterhaltung au f-
wendiger im Vergleich zu gleichartigen Konstruktionen. In den n eusten Festl e-
gungen der Richtlinien zu den Bauwerksprüfungen sind Holzbauwerke mit diese 
Randbedingungen einer jährlichen Hauptprüfung zu unterziehen, was zu einem 
jährlichen finanziellen Mehraufwand führt. Unter den vorhandenen örtlichen B e-
dingungen ist e ine schlanke Konstruktion zu planen, wo eine Stahl -
Holzkonstruktion zur Ausführung kommen würde. Als Belag wurde eine Stahlplat-
tenkonstruktion mit einer rutschhemmenden Beschichtung gewählt. 
Die theoretische Nutzungsdauer einer solchen Konstruktion liegt bei 60 Jahren. 
Die Baukosten betragen bei dieser Konstruktion ca. 540.000,- €. 
 
 
4. Ersatzbauwerk als Stahlkonstruktion 
Auf der nördlichen und südlichen Seite werden die Gründungen (Tiefengründu n-
gen, vorgesehen sind hier Mircopfähle) entsprechend dem Bodengutachten und 
den statischen Berechnung eingebaut. Die Widerlager werden aus Stahlbeton ör t-

- 4 - 
V/0265/2014 
lich hergestellt. Die b esitzen Sichtbetonoberflächen und dienen als Abschluss des 
Bauwerks. 
Der Überbau wird in einem Werk vorgefertigt, mit einem Korrosionsschutz (Ausfl ä-
chen und Belag) versehen, in einem Teil auf Baustelle geliefert und montiert.  
Die Konstruktion des Überbaus besitzt eine Spannweite von 36 m und wird als 
„unterspannte Konstruktion“ ausgebildet, wodurch eine schlanke Konstruktionsh ö-
he erreicht wird. Als tragendes El ement der Brückenkonstruktion wurden die st a-
tisch erforderlichen Konstruktionen der Absturzsicherung herangezogen. Als G e-
länderfüllung wurden Längsstäbe in einem Abstand < 120 mm gewählt, die leicht 
geneigt zu Brückenmitte hin angeordnet sind. Durch die An ordnung der Längsstä-
be und dem stark ausgebildeten Oberrohr (statisch erforderlich) werden alle B e-
dingungen an die Verkehrssicherheit einer solchen Geländerkonstruktion eingehal-
ten. 
Für die Abdichtung der Fahrbahnplatte und zur Erreichung einer großen Grif figkeit 
ist ein  reaktionsharzgebundener Dünnbelag (RHD) geplant. In den frisch aufg e-
brachten Reaktionsharzschichten werden mineralische Gesteine in einer feinen 
Körnung eingestreut, wodurch eine große Griffigkeit der Oberfläche erlangt wird 
(auch unter Laub und bei Nässe). 
Die Entwässerung geschieht durch den gleichmäßigen Radius des Bogens jeweils 
zu den Auflagerseiten. Somit sind keine Entwässerungseinrichtungen an dem 
Bauwerk erforderlich. 
Für den Stahlüberbau wird eine theoretische Nutzungsdauer von 90  Jahren und 
für die Gründung und Widerlager 110 Jahre in Ansatz gestellt. Die theoretische 
Nutzungsdauer für den Stahlüberbau beträgt 90 Jahre. Die Baukosten betragen 
ca. 540.000,- € 
 
 
Nach der Überprüfung der 4 Varianten schlägt die Verwaltung aus wirtsch aftlichen 
und bautechnischen Gesichtpunkten die Variante 4, Errichtung eines Ersatzba u-
werks als Stahlkonstruktion vor. Sie hat im Vergleich die geringsten Jahreskosten. 
 
4. Verkehrliche Auswirkung 
 
Für die gesamte Bauzeit wird eine Vollsperrung notwendig. Es wird eine Umleitungsstre-
cke für den Rad- und Fußverkehr über die Brücke „Am Berler Kamp“ ausgewiesen. 
 
5. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss  und der Zustimmung des Zuschus s-
gebers. D er Baubeginn ist für  Ende des 3. Quartals 2014 geplant. Geplantes Ende der 
Baumaßnahme April 2015. 
 
6. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Die Maßnahme ist nach FöRi -kom-Stra (Kommunaler Radwegebau) förderfähig. Der Z u-
wendungsantrag wurde gestellt. Um mit der Maßnahme beginnen zu können, wird ein An-
trag auf vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn gestellt. Wenn dieser Antrag 
genehmigt wird, kann mit der Maßnahme begonnen werden. 
 
7. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Für die Maßnahme ist eine Genehmigung nach dem Landeswasserschutzgesetz erforder-
lich. Diese wird nach dem Baubeschluss beantragt. 
 
8. Liegenschaftliche Regelungen: 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich

- 5 - 
V/0265/2014 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
 
Entwurfsplan, verkleinert auf DIN A3

Beratungsverlauf (1)

06.05.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Jochen-Klepper-Straße
  • Eschstraße
  • Holzbrücke
  • Am Berler Kamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0265/2014
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37