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V/0211/2005

Zuschuss an den BSV Roxel zur Einrichtung des Vereinsheims

Vorlage 18.03.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.04.2005, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2093 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschuss an den BSV Roxel zur Einrichtung des Vereinsheims 
hier: Freigabe der Finanzmittel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.04.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der im Rahmen der Etatberatungen 2004 von der Bezirksvertretung Münster-West bereit gestellte 
Betrag in Höhe von 30.000 € zur Einrichtung des Vereinsheims der BSV Roxel wird zur Auszah-
lung freigegeben. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 30.000 €, aber keine Folgekosten ent-
stehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
5510.987.1171.9 Zuschuss BSV Roxel: Ein- 
richtung Vereinsheim 
2005 30.000  
     
 
Insgesamt: 30.000  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0211/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Weihermann 
Ruf: 
02534-971-200 
E-Mail: 
WeihermA@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster West hat dem BSV Roxel im Rahmen der Etatberatungen am 
12.02.2004 einen Zuschuss zu den Kosten der Einrichtung des Vereinsheimes in Höhe von 30.000 
€ gewährt. 
 
Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist der Abschluss eines Vertrages zwischen 
dem Verein und der Stadt Münster, der über die sportbezogene Nutzung des Vereinsheimes durch 
den BSV Roxel hinaus auch die Nutzung durch stadtteilbezogene andere Vereine zulässt. Der 
entsprechende Vertrag ist am 30.06.2004 von den Beteiligten unterzeichnet worden. 
 
Im übrigen soll der Zuschuss erst ausgezahlt werden, wenn entsprechende Rechnungen vorgelegt 
worden sind. Um die Inbetriebnahme des vor der Fertigstellung stehenden Vereinsheimes nicht zu 
gefährden erklärt sich die Bezirksvertretung dam it einverstanden, dass ein entsprechender Nach-
weis über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachträglich geführt wird. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

14.04.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0211/2005
Typ
Vorlage
Datum
18.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37