AN/1523/2018
Lieferverkehr auf der Neusser Straße
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Anfrage (SPD BV5)
2794 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.10.2018
AN/1523/2018
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018
Lieferverkehr auf der Neusser Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion -
Das wirtschaftliche Zentrum von Nippes ist die Neusser Straße. Dort sind natürlich eine Vielzahl
von Einzelhändlern und Betriebe der Lebensmittelversorgung angesiedelt. Dies führt allerdings zu
einer erhebliche Belastung der Anwohner, welche insbesondere aufgrund des Lieferverkehrs in
den Morgen- und Abendstunden besteht.
Hierzu wurde bereits einmal die Verwaltung vor fast 10 Jahren zu einer entsprechenden Erhebung
aufgefordert. Ergebnisse oder gar Verbesserungen sind jedoch nicht festzustellen. Zudem
rechtfertigt der eingetretene Zeitablauf ein erneutes Befassen mit diesem Thema.
Der Lieferverkehr im oben dargestellten Raum hat stetig zugenommen. Dies geht einher mit sehr
erheblichen Lärm-, Umwelt- und Verkehrsbelastungen der Anwohner. Selbstverständlich ist die
Anlieferung der Waren notwendig und auch das wirtschaftliche Zentrum muss funktionieren.
Allerdings sind die wechselseitigen Interessen der Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich
zu bringen. Zunächst sollen die erforderlichen Daten erhoben werden und dann sollte eine
gemeinsame Lösung mit den Gewerbetreibenden und der Stadt erarbeitet werden.
Viele Beschwerden erreichten uns u.a., wenn die Anlieferung über die Rückseite der Firmen,
wie z.B. am Kaufhof geschieht. Es wurde beklagt, dass bereits morgens um 4 Uhr in der Frühe
- 2 -
Lieferungen stattfinden. Hierbei werden meistens Hubwagen mit Metallrädern genutzt, die
dementsprechend Lärm machen.
Daher fragen wir nach:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Lärm zu reduzieren, bzw. welche Initiativen
wurden bisher unternommen?
2. Erlaubt die Gebietsausweisung im Block Gartenstraße /Florastraße (zwischen Bülowstraße und
Neusser Straße) / Yorckstraße (zwischen Blücherstraße und Florastraße) und Eichstraße
(zwischen Wilhelmstraße und Kuenstraße) /Kuenstraße den festgestellten Lieferverkehr in den
Zeiten ab 4 Uhr morgens ?
3. Wie wurde bislang die Einhaltung des Lärmschutzes überwacht?
4. Welche Maßnahmen zur Lärmverminderung sind in den Baugenehmigungen der Betriebe,
deren An- und Ablieferverkehr einschließlich der Müllentsorgung, vorgeschrieben?
5. Eignet sich das Versorgungszentrum Neusser Straße für die Einführung eines Pilotprojekts
zum Thema Lieferung mit Elektrofahrzeugen
gez. Baumann gez. Mennig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Neusser Straße
- Bülowstraße
- Yorckstraße
- Eichstraße
- Blücherstraße
- Wilhelmstraße
- Gartenstraße
- Florastraße
- Kuenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1523/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 31.10.2018 10:56