Mandari Insight

AN/0659/2025

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Beschlussvorlage Nr. 1050/20"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 15.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.05.2025

Änderungsantrag SPD- Bebauungsplan Kölner Straße

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag SPD- Bebauungsplan Kölner Straße

6279 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
1/3 
 
Köln-Porz, 14.05.2025 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am  15.05.2025 
hier:  Änderungsantrag zu TOP 7.10 Beschlussvorlage Nr. 1050/2025 
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans sowie zur Aufstellung der 250. Änderung des 
Flächennutzungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligungen Arbeitstitel: Kölner Straße / Hohe Straße in 
Köln-Porz-Ensen 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:  
Im Bebauungsplanverfahren sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: 
 
1. Erhöhung des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf mindestens 40 
%. Dieser ist auf alle Gebäude in gleichem Anteil zu verteilen  
2.  Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens gemäß kooperativem Baulandmodell 
3. Reduzierung der Geschosshöhen insbesondere der zum Rhein hin gelegenen 
Gebäude, d.h. Haus C auf V Geschosse, Haus E auf III Geschosse und Haus D auf 
IV Geschosse  
4. Beibehaltung einer durchgehenden Sicht- und Luftbeziehung zwischen Rhein und 
Kölner Straße  
5. Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs  
6.  Erweiterung des Baumbestandes gemäß der Vorgaben der Klimaschutzleitlinien der 
Stadt Köln 
7.  Erstellung eines Verkehrsgutachtens durch ein unabhängiges 
Verkehrsingenieursbüro 
8.  Umsetzung eines Senioren-Wohnkonzeptes

3/3 
9.  Schaffung von Betreuungsangeboten für U3- und Ü3-jährige Kinder, sofern im 
weiteren Verfahren durch eine Anpassung der Bevölkerungsprognose Bedarf 
entsteht 
10.Ergänzung des 4. Absatzes der Beschlussvorlage: …. Und beschließt die 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort  nach § 3 Absatz 
BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung)  
 
 
Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Porz vor  dem weiteren Fortschreiten des 
Verfahrens um 
 
a) Vorstellung des Mobilitätskonzepts (siehe Erläuterungen, Pkt 6.4. Verkehr, Seite 
11)  
b) Vorstellung der klimatologischen Bewertungen eines städtischen Gutachtens zu 
einer vollständigen Bebauung der Durchlüftungsschneise (siehe Erläuterungen, Pkt. 
6.5. Klima, Seite 11/12).  
c) Offenlage, welche Ausgleichsmaßnahmen für einen naturschutzrechtlichen Eingriff 
definiert und festgesetzt wurden und wie die Ausgleichspflicht erfolgt (siehe 
Erläuterungen, Pkt. 6.10. Eingriff/Ausgleich, Seite 13)  
d) Erläuterung der Verwaltung, wie der Mehrbedarf an Schulplätzen von 4 – 9 Kindern 
je Jahrgangsstufe gedeckt werden soll (siehe Erläuterungen, Pkt. 3.6., soziale 
Infrastruktur, Seite 6). Dies betrifft insbesondere den Bedarf an Schulplätzen an 
weiterführenden Schulen, da im Grundschulbereich perspektivisch Schulplätze in 
Ensen-Westhoven geschaffen werden.  
e) Vorstellung der Ergebnisse der in der Begründung genannten genauer zu 
prüfenden fachlichen Belange. Vor allem ist die Vereinbarkeit des geplanten Cafés 
mit dem Hochwasserschutz zu prüfen (Retentionsraum).  
 
 
Begründung: 
Die mögliche Bebauung der in Rede stehenden Fläche bietet eine Chance für den 
Wohnungsbau und gleichzeitig eine Gefahr für den Anteil der Grünflächen am Porzer 
Rheinufer. Auf der einen Seite fehlen in Köln Wohnungen, was die bestehenden Mieten 
verteuert und die Stadt für viele Menschen gerade mit geringeren Einkommen oder 
Familien zunehmend unbezahlbar macht. Die große Anzahl an hier zu schaffenden 
Wohnungen in einem bereits erschlossenen Bereich kann daher sinnvoll sein. Auf der 
anderen Seite sind auch und gerade in der Stadt Erholungsflächen notwendig. Im 
konkreten Fall handelt es sich um die einzige verbliebene Grünschneise vom Rhein zur 
Kölner Straße zwischen Westhovener Aue und Krankenhaus Porz. Deshalb sind 
wohnungspolitische Erfordernisse hier mit besonderem Bedacht gegen 
umweltpolitische und klimatische Aspekte abzuwägen und kritisch zu betrachten.  
Mit einer Bebauung des im Grünzugs Ensen gelegenen Grundstücks würde eine 
Grünfläche aufgegeben, der mit dem Bebauungsplan 73 409/05 von 1992 eine 
wichtige Funktion zugewiesen wurde. Bereits 1992 wurde erkannt, dass der 
Siedlungsraum zwischen Porz-Ensen/-Westhoven und Porz-Mitte ein Grün-Defizit 
aufweist.

3/3 
Die aktuelle Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2023+“ als auch der Masterplan 
Stadtgrün stellen den Grünzug Ensen als grüne Potenzialfläche und Freiraumnetz für 
ein klimagerechtes und umweltfreundliches Wachstum der Stadt dar.  
Eine Bebauung des Geländes an der sensiblen Verbindungsstelle zum Rhein ist nicht 
reversibel und ist deshalb unter besonders kritischen Aspekten zu prüfen und zu 
bewerten. Im Falle einer positiven Bewertung ist bei Bauprojekten dieser 
Größenordnung ein städtebaulicher Wettbewerb üblich. Auf dieses Instrument sollte 
nicht verzichtet werden, um sicherzustellen, dass die bestmögliche und verträglichste 
städtebauliche Entwicklung zum Tragen kommt.  
Damit sich ein mögliches Bauvorhaben gut in die Umgebung einfügt, ist die Anzahl der 
Geschosse so zu reduzieren, dass sie sich harmonisch in die zumeist kleinteilige 
Wohnbebauung der Nachbarschaft einfügt. Insbesondere zum Rhein hin sollte auch 
auf das harmonische Einfügen einer Wohnbebauung in das Landschaftsbild geachtet 
werden.   
Zur Bekämpfung der allgemeinen Wohnungsnot und zur Schaffung dringend 
benötigten bezahlbaren Wohnraums ist der Anteil der öffentlich geförderten 
Wohnungen auf 40 % zu erhöhen. Die entsprechenden Wohneinheiten sollten sich zu 
gleichen Anteilen auf allen geplanten Wohngebäuden auf dem Grundstück verteilen. 
Der Berichterstattung in der Presse war zu entnehmen, dass der Projektentwickler die 
Realisierung eines speziellen Senioren-Wohnkonzeptes plant. Da dies der 
Beschlussvorlage nicht zu entnehmen ist, sollte dieser Punkt zusätzlich aufgenommen 
werden.  
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist sicherzustellen, dass diese vor Ort in einer 
Abendveranstaltung durchgeführt wird.   
 
 
Jutta Komorowski Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzende Fraktionsmitglied

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0659/2025
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
15.05.2025
Erstellt
15.05.2025 11:46