AN/0659/2025
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Beschlussvorlage Nr. 1050/20"
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Änderungsantrag SPD- Bebauungsplan Kölner Straße
6279 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de 1/3 Köln-Porz, 14.05.2025 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2025 hier: Änderungsantrag zu TOP 7.10 Beschlussvorlage Nr. 1050/2025 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie zur Aufstellung der 250. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen Arbeitstitel: Kölner Straße / Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen: Im Bebauungsplanverfahren sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Erhöhung des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf mindestens 40 %. Dieser ist auf alle Gebäude in gleichem Anteil zu verteilen 2. Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens gemäß kooperativem Baulandmodell 3. Reduzierung der Geschosshöhen insbesondere der zum Rhein hin gelegenen Gebäude, d.h. Haus C auf V Geschosse, Haus E auf III Geschosse und Haus D auf IV Geschosse 4. Beibehaltung einer durchgehenden Sicht- und Luftbeziehung zwischen Rhein und Kölner Straße 5. Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs 6. Erweiterung des Baumbestandes gemäß der Vorgaben der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln 7. Erstellung eines Verkehrsgutachtens durch ein unabhängiges Verkehrsingenieursbüro 8. Umsetzung eines Senioren-Wohnkonzeptes 3/3 9. Schaffung von Betreuungsangeboten für U3- und Ü3-jährige Kinder, sofern im weiteren Verfahren durch eine Anpassung der Bevölkerungsprognose Bedarf entsteht 10.Ergänzung des 4. Absatzes der Beschlussvorlage: …. Und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort nach § 3 Absatz BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Porz vor dem weiteren Fortschreiten des Verfahrens um a) Vorstellung des Mobilitätskonzepts (siehe Erläuterungen, Pkt 6.4. Verkehr, Seite 11) b) Vorstellung der klimatologischen Bewertungen eines städtischen Gutachtens zu einer vollständigen Bebauung der Durchlüftungsschneise (siehe Erläuterungen, Pkt. 6.5. Klima, Seite 11/12). c) Offenlage, welche Ausgleichsmaßnahmen für einen naturschutzrechtlichen Eingriff definiert und festgesetzt wurden und wie die Ausgleichspflicht erfolgt (siehe Erläuterungen, Pkt. 6.10. Eingriff/Ausgleich, Seite 13) d) Erläuterung der Verwaltung, wie der Mehrbedarf an Schulplätzen von 4 – 9 Kindern je Jahrgangsstufe gedeckt werden soll (siehe Erläuterungen, Pkt. 3.6., soziale Infrastruktur, Seite 6). Dies betrifft insbesondere den Bedarf an Schulplätzen an weiterführenden Schulen, da im Grundschulbereich perspektivisch Schulplätze in Ensen-Westhoven geschaffen werden. e) Vorstellung der Ergebnisse der in der Begründung genannten genauer zu prüfenden fachlichen Belange. Vor allem ist die Vereinbarkeit des geplanten Cafés mit dem Hochwasserschutz zu prüfen (Retentionsraum). Begründung: Die mögliche Bebauung der in Rede stehenden Fläche bietet eine Chance für den Wohnungsbau und gleichzeitig eine Gefahr für den Anteil der Grünflächen am Porzer Rheinufer. Auf der einen Seite fehlen in Köln Wohnungen, was die bestehenden Mieten verteuert und die Stadt für viele Menschen gerade mit geringeren Einkommen oder Familien zunehmend unbezahlbar macht. Die große Anzahl an hier zu schaffenden Wohnungen in einem bereits erschlossenen Bereich kann daher sinnvoll sein. Auf der anderen Seite sind auch und gerade in der Stadt Erholungsflächen notwendig. Im konkreten Fall handelt es sich um die einzige verbliebene Grünschneise vom Rhein zur Kölner Straße zwischen Westhovener Aue und Krankenhaus Porz. Deshalb sind wohnungspolitische Erfordernisse hier mit besonderem Bedacht gegen umweltpolitische und klimatische Aspekte abzuwägen und kritisch zu betrachten. Mit einer Bebauung des im Grünzugs Ensen gelegenen Grundstücks würde eine Grünfläche aufgegeben, der mit dem Bebauungsplan 73 409/05 von 1992 eine wichtige Funktion zugewiesen wurde. Bereits 1992 wurde erkannt, dass der Siedlungsraum zwischen Porz-Ensen/-Westhoven und Porz-Mitte ein Grün-Defizit aufweist. 3/3 Die aktuelle Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2023+“ als auch der Masterplan Stadtgrün stellen den Grünzug Ensen als grüne Potenzialfläche und Freiraumnetz für ein klimagerechtes und umweltfreundliches Wachstum der Stadt dar. Eine Bebauung des Geländes an der sensiblen Verbindungsstelle zum Rhein ist nicht reversibel und ist deshalb unter besonders kritischen Aspekten zu prüfen und zu bewerten. Im Falle einer positiven Bewertung ist bei Bauprojekten dieser Größenordnung ein städtebaulicher Wettbewerb üblich. Auf dieses Instrument sollte nicht verzichtet werden, um sicherzustellen, dass die bestmögliche und verträglichste städtebauliche Entwicklung zum Tragen kommt. Damit sich ein mögliches Bauvorhaben gut in die Umgebung einfügt, ist die Anzahl der Geschosse so zu reduzieren, dass sie sich harmonisch in die zumeist kleinteilige Wohnbebauung der Nachbarschaft einfügt. Insbesondere zum Rhein hin sollte auch auf das harmonische Einfügen einer Wohnbebauung in das Landschaftsbild geachtet werden. Zur Bekämpfung der allgemeinen Wohnungsnot und zur Schaffung dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums ist der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen auf 40 % zu erhöhen. Die entsprechenden Wohneinheiten sollten sich zu gleichen Anteilen auf allen geplanten Wohngebäuden auf dem Grundstück verteilen. Der Berichterstattung in der Presse war zu entnehmen, dass der Projektentwickler die Realisierung eines speziellen Senioren-Wohnkonzeptes plant. Da dies der Beschlussvorlage nicht zu entnehmen ist, sollte dieser Punkt zusätzlich aufgenommen werden. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist sicherzustellen, dass diese vor Ort in einer Abendveranstaltung durchgeführt wird. Jutta Komorowski Bettina Jureck Fraktionsvorsitzende Fraktionsmitglied
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0659/2025
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 15.05.2025 11:46