2290/2017
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gegenüber dem erweiterten Baubeschluss zur Umsetzung des Brandschutzes an der Haltestelle Poststraße
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Anlage I - Mitteilung zum Ratsbeschluss 2758 2014
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Der Oberbürgermeister Dezernat, Dienststelle VI/69/693/1 Vorlagen-Nummer 2114/2015 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 25.08.2015 Finanzausschuss 07.09.2015 Mitteilung zum Ratsbeschluss 2758/2014 - Erweiterter Baubeschluss zur Umsetzung des Brandschutzes im Rahmen der Maßnahme Umbau der U-Bahnhaltestellen Appellhofplatz und Poststraße Der Rat hat mit Beschluss vom 24.03.2015 (2758/2014) die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechts- kräftigen Baurechts und eines Bewilligungsbescheides, alternativ einer Genehmigung zum zuschuss- unschädlichen Weiterbau – mit der brandschutztechnischen Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Poststraße mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 2.956.113,01 EUR beauftragt. Ein rechtskräftiges Baurecht liegt nunmehr mit der Genehmigungsurkunde der Bezirksregierung Köln vom 20.02.2015 vor. Eine Genehmigung zum zuschussunschädlichen Weiterbau liegt mit Schreiben der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) vom 29.06.2015 ebenfalls vor. Der Zuwendungsgeber teilt jedoch mit, dass letztendlich das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nord- rhein-Westfalen darüber entscheiden wird, ob über Ende 2015 hinaus weitere Ausgaben im Rahmen der §12-alt- Maßnahme abgerechnet und somit bezuschusst werden können. Die maximal möglich Förderhöhe wurde durch den NVR auf 971.455 € (=maximal mögliche zuwendungsfähige Kosten i.H.v. 1.079.395 * Förderquote i.H.v. 90 %) gedeckelt. Die Ausschreibungen erfolgen unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Mitteilung. Der Baubeginn ist für das Jahr 2016 geplant.
Beschlussvorlage Rat
15102 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/693/1
Vorlagen-Nummer
2290/2017
Freigabedatum
09.10.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gegenüber dem erweiterten Baubeschluss zur
Umsetzung des Brandschutzes an der Haltestelle Poststraße gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO
i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln bei der Finanzstelle 6903-
1202-1-6008, Stadtbahnhst. Poststr., Neumarkt, Appellhofplatz –Bahnsteiganhebungen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt eine weitere Kostenerhöhung für die brandschutztechnische Nachrüstung an der Hal-
testelle Poststraße bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6008, Hst. Poststr., Neumarkt, Appellh.-
B.anheb. im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen
für Baumaßnahmen, Hj. 2017 in Höhe von insgesamt 1.334.997,00 EUR zur Kenntnis. Die Kosten für
die brandschutztechnische Nachrüstung belaufen sich nunmehr auf 4.291.110,01 statt 2.956.113,01
EUR. Die städtischen Gesamtkosten für den Umbau der U-Bahnhaltestellen Appellhofplatz und Post-
straße betragen nunmehr 7.198.610,78 EUR statt 5.863.613,78 EUR.
Verkehrsausschuss 10.10.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017
Finanzausschuss 13.11.2017
Rat 14.11.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv weitere Investitionsauszahlungen 1.334.997,00€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja dem Grunde
nach max. 90 %
der zwf. Kosten
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018
a) Personalaufwendungen €
b) weitere Sachaufwendungen etc. 42.662,00 €
c) weitere bilanzielle Abschreibungen 133.499,70 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Historie
Der Rat hat am 24.03.2015 (2758/2014) die Verwaltung mit der Umsetzung der brandschutztechni-
schen Nachrüstung an der Haltestelle Poststraße in Form von Rollrauchschürzen mit städtischen Ge-
samtkosten in Höhe von 2.956.113,01 EUR im Rahmen der Stadtbahnmaßnahme „Umbau der Halte-
stellen Appellhofplatz und Poststraße“ beauftragt. Die Gesamtkosten der vorgenannten Stadtbahn-
maßnahme inklusive der schon abgeschlossenen Bahnsteiganhebungen beliefen sich zum Zeitpunkt
des letzten Ratsbeschlusses auf 5.863.613,78 EUR.
Die Bauausschreibungen für die brandschutztechnische Nachrüstung wurden nach dem erweiterten
Baubeschluss zur „Umsetzung des Brandschutzes im Rahmen der Maßnahme Umbau der U-
Bahnhaltestellen Appellhofplatz und Poststraße“ nach weiteren Optimierungen des Bauablaufes im
September 2015 veröffentlicht. Die Vergabe der Rohbauleistungen konnte planmäßig erfolgen, so
dass die Baumaßnahme mit der bereits abgeschlossenen Erstellung der Entrauchungsschächte be-
gonnen werden konnte. Bei der Ausschreibung der Gebäudetechnik haben sich teilweise große Ver-
zögerungen ergeben. Es mussten Ausschreibungen aufgrund fehlender bzw. überhöhter Angebote
mehrfach wiederholt werden. Dadurch ergibt sich eine mehrmonatige Verzögerung der Baumaßnah-
me. Eine Fertigstellung der Haltestelle mit einer Inbetriebnahme der Anlagen ist nun voraussichtlich
im 3. Quartal 2018 möglich.
Die Kostenänderungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
3
Übersicht der Kostenänderungen
Planungsleistungen
1. Erstellen eines Brandschutzkonzeptes 12.680 €
2. Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz 18.409 €
3. Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung TGA 12.972 €
4. Überarbeitung der Rohbaupläne 2.575 €
Roh- und Ausbauarbeiten
5. Abdichten einer Bauwerksfuge 3.053 €
6. Austausch von Brandschutztüren 31.997 €
7. Asbestsanierung 15.000 €
Technische Ausrüstung
8. Wechselrichter 101.514 €
9. Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung RWA 165.323 €
Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung Rauch-
schürzen
356.011 €
10. Lüftung 432.420 €
11. Einbruchmeldeanlage 5.204 €
12. Mehrkostenbauüberwachung 50.293 €
13. vorliegende Nachträge 127.546 €
Summe 1.334.997 €
Auf eine direkte, positionsscharfe Kostengegenüberstellung der aktuellen Kosten zu der ursprüngli-
chen Kostenberechnung aus dem Jahre 2014 wurde hier verzichtet, da diese ohne weitere Erläute-
rungen und rechnerische Zwischenschritte nicht sinnvoll darstellbar wäre. Hintergrund ist unter ande-
rem, dass sich die Aufteilung der einzelnen Leistungsverzeichnisse seit 2014 mehrfach geändert hat
und die Ausschreibungen mehrfach zusammengeführt, geteilt und stark überarbeitet werden muss-
ten, um eine Vergabe zu ermöglichen.
Begründungen der Mehrkosten
Kostenänderungen aufgrund zusätzlicher Planungsleistungen
1. Brandschutzkonzept
Im Rahmen der Planung haben sich die Beurteilungsgrundlagen für den Brandschutz geändert.
Mit der Einführung der „Technischen Regeln für Straßenbahnen“ (TR Strab BS) wurde die Erstel-
lung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes erforderlich, das die vorhandenen Gutachten
und Simulationen sowie die Betriebsanlagen und Fahrzeuge verknüpft und im Hinblick auf die
Schutzziele bewertet.
Mehrkosten 12.680 EUR
2. Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz
Für die Begleitung der Brandschutzplanung und Bauüberwachung sowie zur Sicherstellung von
abnahmefähigen Gewerken wurde die Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz extern ver-
geben, da hierfür spezifische Fachressourcen benötigt werden.
Mehrkosten 18.409 EUR
3. Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung TGA
Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen der TGA-Gewerke. Die Ausschreibung der TGA-
Gewerke erfolgte ursprünglich fachlosübergreifend. Da auf die Ausschreibung keine Angebote
4
eingegangen sind, wurde die Gesamtleistung nach Abstimmung mit dem Vergabeamt in Einzel-
gewerke aufgeteilt.
Mehrkosten 12.972 EUR
4. Überarbeitung der Rohbaupläne
Es musste eine Überarbeitung der Rohbaupläne durch den Objektplaner in Abstimmung mit den
TGA-Gewerken erfolgen.
Mehrkosten 2.575 EUR
Kostenänderungen aufgrund zusätzlicher Leistungen Rohbau / Ausbau
5. Abdichten einer Bauwerksfuge
Auf dem Bahnsteig in Richtung Neumarkt ist die Deckenfuge zwischen den Blöcken 7 und 8 un-
dicht. Zurzeit wird das Tropfwasser in einer Rinne aufgefangen, die in das Gleisbett entwässert.
Um die neuen Rauchschürzen nicht zu beschädigen und die Montage zu ermöglichen, muss die
Rinne demontiert und mit Epoxidharz verpresst werden.
Mehrkosten 3.053 EUR
6. Austausch von Brandschutztüren
In der Kostenberechnung aus 2014 wurde davon ausgegangen, dass einige der vorhandenen
Türen instandgesetzt werden können. Die Türen zu den Betriebs- und Technikräumen müssen
gemäß dem aktualisierten Brandschutzkonzept jedoch alle gegen zertifizierte Brandschutztüren
ausgetauscht werden. Es werden 14 alte Türen demontiert und entsorgt. Da Räume unterteilt
werden, müssen 18 neue Brandschutztüren montiert werden.
Mehrkosten 31.997 EUR
7. Asbestsanierung
In der Kostenberechnung aus 2014 waren Kosten für die Baustoffanalytik vorgesehen. Da die
Analyseergebnisse noch nicht vorlagen, konnte der tatsächlich erforderliche Sanierungsumfang
zu diesem Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden. Die Ergebnisse der zwischenzeitlich erfolgten
Baustoffanalytik haben ergeben, dass eine Schadstoffsanierung (Asbestsanierung) im ehemali-
gen Relaisraum durchgeführt werden muss.
Mehrkosten 15.000 EUR
Kostenänderungen aufgrund von zusätzlichen Leistungen Technische Ausrüstung
8. Wechselrichter
Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses Elektro wurde festgestellt, dass der vorhandene
Wechselrichter für die Nachrüstung der brandschutztechnischen Infrastruktur nicht mehr ausrei-
chend ausgelegt ist. Grund für diese Leistungserhöhungen sind zusätzliche Anlagenteile, die zu-
sammen mit der brandschutztechnischen Sanierung durchgeführt werden sollen. Hierzu gehören
u.a. Blitzleuchten für die Ausstattung mit trockenen Feuerlöschleitungen am Tunnelmund und
höhere zeitabhängige Reserveleistungen der Anlagenteile. Diese nachträglichen Leistungsände-
rungen wurden in der geprüften Kostenberechnung nicht berücksichtigt. Da der vorhandene
Wechselrichter nicht ausreichend dimensioniert ist, muss ein neuer für die Gesamtleistung der
brandschutztechnischen Anlagenteile ausreichend dimensionierter Wechselrichter aufgestellt
werden.
Mehrkosten 101.514 EUR
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9. Fachlosübergreifende, gewerkeweise Ausschreibung Rauch- und Wärmeabzug (RWA) /
Rauchschürzen
Da es für die Verwaltung immer schwieriger wird, Firmen für die Ausführung von Baumaßnahmen
zu finden und wirtschaftliche Angebote zu erhalten, mussten verschiedene TGA-Gewerke zudem
mehrfach ausgeschrieben werden. Statt einer fachlosübergreifenden Ausschreibung und der
Vergabe an einen Unternehmer wurden die Leistungsverzeichnisse in einzelne Gewerke über-
führt, die an verschiedene Firmen vergeben werden. Neben erforderlichen technischen Anpas-
sungen wurden Positionen eingefügt, die den erhöhten Abstimmungs- und Koordinationsaufwand
der Einzelvergaben an die verschiedenen Auftragnehmer untereinander berücksichtigen. Zudem
wurden in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der KVB AG die Leistungsverzeichnisse
überarbeitet. Durch eine noch genauere Beschreibung der Bedingungen des Bauens unter Be-
trieb und Veränderung der Rahmenbedingungen, z. B. durch Verlängerung der nächtlichen Mon-
tagezeiten, konnte die ausgeschriebene Bauleistung für Auftragnehmer attraktiver gestaltet wer-
den.
Nach mehrfacher Ausschreibung wurden für folgende Gewerke auf Grundlage verwertbarer An-
gebote Aufträge vergeben:
Mehrkosten Rauchschürzenanlagen 356.011 EUR
Mehrkosten RWA-Anlagen 165.323 EUR
10. Lüftung
Nach wiederholter Ausschreibung lag auch das beste Ergebnis über der ursprünglichen Kosten-
berechnung.
Mehrkosten Lüftung 432.420 EUR
11. Einbruchmeldeanlage Kiosk
Der Kioskbetreiber in der Verteilerebene der Haltestelle hat auf eigene Kosten eine Einbruchmel-
deanlage installiert. Durch die Umbauarbeiten ist die weitere Verwendung der alten Einbruchmel-
deanlage nicht mehr möglich. Diese muss daher durch eine neue Anlage ersetzt werden.
Mehrkosten 5.204 EUR
Mehrkosten Bauüberwachung
Aufgrund von Kapazitätsengpässen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln musste kurzfristig eine
neue Bauüberwachung extern beauftragt werden.
Mehrkosten 50.293 EUR
12. Nachträge
Bei den schon durchgeführten Roh- und Ausbauarbeiten sind durch technisch notwendige Leis-
tungserweiterungen Nachträge angefallen, die einzeln geprüft und mit den Baufirmen verhandelt
wurden.
Mehrkosten 127.546 EUR
Kosten
Im erweiterten Baubeschluss vom 24.03.2015 hat der Rat für die brandschutztechnische Ausstattung
ursprünglich Gesamtkosten in Höhe von 2.956.113,01 EUR genehmigt. Die vorliegenden Ausschrei-
bungsergebnisse in Verbindung mit dem aktuell ermittelten Kostenstand für die brandschutztechni-
sche Nachrüstung belaufen sich zum jetzigen Zeitpunkt auf insgesamt 4.291.110,01 EUR. Dies ent-
6
spricht einer Kostenerhöhung von insgesamt 1.334.997,00.
Zuzüglich der Kosten für die zwischenzeitlich schon abgeschlossenen Bahnsteiganhebungen an den
Haltestellen Poststraße und Appellhofplatz beliefen sich die vom Rat genehmigten Gesamtkosten auf
insgesamt 5.863.613,78 EUR. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich daher nunmehr auf
insgesamt 7.198.610,78 EUR.
Finanzierung
Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 1.334.997,00 EUR erfolgt durch per Sollverlagerung
bei Finanzstelle 6903-1202-1-6008, Hst. Poststr., Neumarkt, Appellh.-B.anheb. bereitgestellte Mittel.
Diese findet zu Lasten der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst statt. Die Umset-
zung der Maßnahmen Hst. Lenaupl.-Endhst (Linie 5) verzögert sich auf Grund der Änderung und
Überarbeitung der vorliegenden Planung.
Die Mehraufwendungen für die zusätzlichen Abschreibungen i.H.v. 133.499,70 EUR können aus dem
im Haushaltsplanentwurf 2018 ff im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunneln, Stadtbahn, ÖPNV
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigten Budget finanziert
werden.
Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Wartungsverträge und die Störungsbeseitigung belief
sich auf 12.837,72 EUR / Jahr für den Gewährleistungszeitraum von fünf Jahren.
Die tatsächlichen Ausschreibungsergebnisse führten aufgrund der angespannten Marktlage zu jährli-
chen Aufwendungen für Wartungsverträge und Störungsbeseitigung i.H.v. rund
55.500,00 EUR. Die nicht vor 2019 zu erwartenden Mehraufwendungen für die vorgenannten. Leis-
tungen i.H.v. 42.662,28 EUR werden budgetneutral zum Haushaltsplanentwurf 2019 im Teilergebnis-
plan 1202 – Brücken, Tunneln, Stadtbahn, ÖPNV Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen angemeldet.
Förderung
Die brandschutztechnische Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist grundsätzlich über die För-
dermaßnahme „Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Poststraße / Appellhofplatz“ förderfähig.
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat für die Nachrüstung der maschinellen Rauchab-
zugsanlagen und der beweglichen Rauchschürzen bisher eine Förderung i.H.v. 920.108,00 EUR be-
willigt.
Am 17.02.2017 wurden dem Zuwendungsgeber die bis dahin bekannten Kostenänderungen mit der
Bitte um Anerkennung und Genehmigung zur Prüfung vorgelegt. Obwohl die Prüfung des Kostenän-
derungsantrages noch nicht abgeschlossen ist, gab der NVR zwischenzeitlich bekannt, dass einer
Erhöhung der bisher bewilligten Zuwendungen voraussichtlich nicht zugestimmt wird. Begründet wird
die voraussichtliche Ablehnung der Förderung der aktuellen Mehrkosten vor allem durch die Verzöge-
rung bei der Umsetzung und somit der Abrechnung der § 12-alt-Maßnahme (siehe dazu auch Mittei-
lung zum Ratsbeschluss 2758/2014 – Anlage 1).
Alternative
Es gibt keine Alternative zur brandschutztechnischen Nachrüstung der Haltestelle, da es sich hierbei
um eine Auflage der Aufsichtsbehörde handelt. Eine Sperrung der Haltestelle ist aufgrund der Rele-
vanz für den städtischen öffentlichen Personennahverkehr nicht möglich.
Dringlichkeit
Gem. § 24, Abs. 2 GemHVO NRW ist der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn nach Absatz 1 Satz
1 eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen worden ist oder wenn sich abzeichnet, dass
der Haushaltsausgleich gefährdet ist oder dass sich die Investitionsauszahlungen einer Einzelmaß-
nahme nach § 4 Abs. 4 nicht nur geringfügig erhöhen.
Wegen der mehrmaligen Ausschreibung und langwierigen Vergabe und Beauftragung der TGA-
Gewerke Rauchschürzen, Lüftung und RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzug) stand die Summe aller
beauftragen Leistungen erst spät fest.
7
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2290/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27