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2290/2017

Mitteilung über eine Kostenerhöhung gegenüber dem erweiterten Baubeschluss zur Umsetzung des Brandschutzes an der Haltestelle Poststraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2017, TOP 10.4

Anlage I - Mitteilung zum Ratsbeschluss 2758 2014

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage I - Mitteilung zum Ratsbeschluss 2758 2014

1609 Zeichen

Der Oberbürgermeister 
Dezernat, Dienststelle 
VI/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2114/2015 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 25.08.2015 
Finanzausschuss 07.09.2015 
 
Mitteilung zum Ratsbeschluss 2758/2014 - Erweiterter Baubeschluss zur Umsetzung des 
Brandschutzes im Rahmen der Maßnahme Umbau der U-Bahnhaltestellen Appellhofplatz und 
Poststraße 
Der Rat hat mit Beschluss vom 24.03.2015 (2758/2014) die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechts-
kräftigen Baurechts und eines Bewilligungsbescheides, alternativ einer Genehmigung zum zuschuss-
unschädlichen Weiterbau – mit der brandschutztechnischen Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle 
Poststraße mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 2.956.113,01 EUR beauftragt. 
 
Ein rechtskräftiges Baurecht liegt nunmehr mit der Genehmigungsurkunde der Bezirksregierung Köln 
vom 20.02.2015 vor. 
 
Eine Genehmigung zum zuschussunschädlichen Weiterbau liegt mit Schreiben der Nahverkehr 
Rheinland GmbH (NVR) vom 29.06.2015 ebenfalls vor. Der Zuwendungsgeber teilt jedoch mit, dass 
letztendlich das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nord-
rhein-Westfalen darüber entscheiden wird, ob über Ende 2015 hinaus weitere Ausgaben im Rahmen 
der §12-alt- Maßnahme abgerechnet und somit bezuschusst werden können. Die maximal möglich 
Förderhöhe wurde durch den NVR auf 971.455 € (=maximal mögliche zuwendungsfähige Kosten 
i.H.v. 1.079.395 * Förderquote i.H.v. 90 %) gedeckelt. 
 
Die Ausschreibungen erfolgen unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Mitteilung. Der Baubeginn ist für 
das Jahr 2016 geplant.

Beschlussvorlage Rat

15102 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2290/2017 
Freigabedatum 
09.10.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gegenüber dem erweiterten Baubeschluss zur 
Umsetzung des Brandschutzes an der Haltestelle Poststraße gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO 
i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln bei der Finanzstelle  6903-
1202-1-6008, Stadtbahnhst. Poststr., Neumarkt, Appellhofplatz –Bahnsteiganhebungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt eine weitere Kostenerhöhung für die brandschutztechnische Nachrüstung an der Hal-
testelle Poststraße bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6008, Hst. Poststr., Neumarkt, Appellh.-
B.anheb. im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen 
für Baumaßnahmen, Hj. 2017 in Höhe von insgesamt 1.334.997,00 EUR zur Kenntnis. Die Kosten für 
die brandschutztechnische Nachrüstung belaufen sich nunmehr auf 4.291.110,01 statt 2.956.113,01 
EUR. Die städtischen Gesamtkosten für den Umbau der U-Bahnhaltestellen Appellhofplatz und Post-
straße betragen nunmehr 7.198.610,78 EUR statt 5.863.613,78 EUR. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 10.10.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017 
Rat 14.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv weitere Investitionsauszahlungen  1.334.997,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja dem Grunde 
     nach max. 90 % 
     der zwf. Kosten 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) weitere Sachaufwendungen etc.   42.662,00 € 
c) weitere bilanzielle Abschreibungen   133.499,70 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Historie 
Der Rat hat am 24.03.2015 (2758/2014) die Verwaltung mit der Umsetzung der brandschutztechni-
schen Nachrüstung an der Haltestelle Poststraße in Form von Rollrauchschürzen mit städtischen Ge-
samtkosten in Höhe von 2.956.113,01 EUR im Rahmen der Stadtbahnmaßnahme „Umbau der Halte-
stellen Appellhofplatz und Poststraße“ beauftragt. Die Gesamtkosten der vorgenannten Stadtbahn-
maßnahme inklusive der schon abgeschlossenen Bahnsteiganhebungen beliefen sich zum Zeitpunkt 
des letzten Ratsbeschlusses auf 5.863.613,78 EUR. 
 
Die Bauausschreibungen für die brandschutztechnische Nachrüstung wurden nach dem erweiterten 
Baubeschluss zur „Umsetzung des Brandschutzes im Rahmen der Maßnahme Umbau der U-
Bahnhaltestellen Appellhofplatz und Poststraße“ nach weiteren Optimierungen des Bauablaufes im 
September 2015 veröffentlicht. Die Vergabe der Rohbauleistungen konnte planmäßig erfolgen, so 
dass die Baumaßnahme mit der bereits abgeschlossenen Erstellung der Entrauchungsschächte be-
gonnen werden konnte. Bei der Ausschreibung der Gebäudetechnik haben sich teilweise große Ver-
zögerungen ergeben. Es mussten Ausschreibungen aufgrund fehlender bzw. überhöhter Angebote 
mehrfach wiederholt werden. Dadurch ergibt sich eine mehrmonatige Verzögerung der Baumaßnah-
me. Eine Fertigstellung der Haltestelle mit einer Inbetriebnahme der Anlagen ist nun voraussichtlich 
im 3. Quartal 2018 möglich.  
 
Die Kostenänderungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

3 
 Übersicht der Kostenänderungen  
 Planungsleistungen  
1. Erstellen eines Brandschutzkonzeptes 12.680 € 
2. Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz 18.409 € 
3. Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung TGA 12.972 € 
4. Überarbeitung der Rohbaupläne 2.575 € 
   
 Roh- und Ausbauarbeiten  
5. Abdichten einer Bauwerksfuge 3.053 € 
6. Austausch von Brandschutztüren 31.997 € 
7. Asbestsanierung 15.000 € 
   
 Technische Ausrüstung  
8. Wechselrichter 101.514 € 
9. Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung RWA 165.323 € 
 Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung Rauch-
schürzen 
356.011 € 
10. Lüftung 432.420 € 
11. Einbruchmeldeanlage 5.204 € 
12. Mehrkostenbauüberwachung 50.293 € 
13. vorliegende Nachträge 127.546 € 
 Summe 1.334.997 € 
Auf eine direkte, positionsscharfe Kostengegenüberstellung der aktuellen Kosten zu der ursprüngli-
chen Kostenberechnung aus dem Jahre 2014 wurde hier verzichtet, da diese ohne weitere Erläute-
rungen und rechnerische Zwischenschritte nicht sinnvoll darstellbar wäre. Hintergrund ist unter ande-
rem, dass sich die Aufteilung der einzelnen Leistungsverzeichnisse seit 2014 mehrfach geändert hat 
und die Ausschreibungen mehrfach zusammengeführt, geteilt und stark überarbeitet werden muss-
ten, um eine Vergabe zu ermöglichen. 
 
Begründungen der Mehrkosten 
 
Kostenänderungen aufgrund zusätzlicher Planungsleistungen  
1. Brandschutzkonzept 
Im Rahmen der Planung haben sich die Beurteilungsgrundlagen für den Brandschutz geändert. 
Mit der Einführung der „Technischen Regeln für Straßenbahnen“ (TR Strab BS) wurde die Erstel-
lung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes erforderlich, das die vorhandenen Gutachten 
und Simulationen sowie die Betriebsanlagen und Fahrzeuge verknüpft und im Hinblick auf die 
Schutzziele bewertet. 
 Mehrkosten   12.680 EUR 
 
 
2. Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz 
Für die Begleitung der Brandschutzplanung und Bauüberwachung sowie zur Sicherstellung von 
abnahmefähigen Gewerken wurde die Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz extern ver-
geben, da hierfür spezifische Fachressourcen benötigt werden. 
 Mehrkosten    18.409 EUR 
 
 
3. Fachlosübergreifende – gewerkeweise Ausschreibung TGA 
Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen der TGA-Gewerke. Die Ausschreibung der TGA-
Gewerke erfolgte ursprünglich fachlosübergreifend. Da auf die Ausschreibung keine Angebote

4 
eingegangen sind, wurde die Gesamtleistung nach Abstimmung mit dem Vergabeamt in Einzel-
gewerke aufgeteilt.  
 Mehrkosten    12.972 EUR 
 
 
4. Überarbeitung der Rohbaupläne 
Es musste eine Überarbeitung der Rohbaupläne durch den Objektplaner in Abstimmung mit den 
TGA-Gewerken erfolgen.  
 Mehrkosten    2.575 EUR 
 
 
Kostenänderungen aufgrund zusätzlicher Leistungen Rohbau / Ausbau 
5. Abdichten einer Bauwerksfuge 
Auf dem Bahnsteig in Richtung Neumarkt ist die Deckenfuge zwischen den Blöcken 7 und 8 un-
dicht. Zurzeit wird das Tropfwasser in einer Rinne aufgefangen, die in das Gleisbett entwässert. 
Um die neuen Rauchschürzen nicht zu beschädigen und die Montage zu ermöglichen, muss die 
Rinne demontiert und mit Epoxidharz verpresst werden.  
 Mehrkosten    3.053 EUR 
 
 
6. Austausch von Brandschutztüren 
In der Kostenberechnung aus 2014 wurde davon ausgegangen, dass einige der vorhandenen 
Türen instandgesetzt werden können. Die Türen zu den Betriebs- und Technikräumen müssen 
gemäß dem aktualisierten Brandschutzkonzept jedoch alle gegen zertifizierte Brandschutztüren 
ausgetauscht werden. Es werden 14 alte Türen demontiert und entsorgt. Da Räume unterteilt 
werden, müssen 18 neue Brandschutztüren montiert werden.  
 Mehrkosten   31.997 EUR 
 
 
7. Asbestsanierung 
In der Kostenberechnung aus 2014 waren Kosten für die Baustoffanalytik vorgesehen. Da die 
Analyseergebnisse noch nicht vorlagen, konnte der tatsächlich erforderliche Sanierungsumfang 
zu diesem Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden. Die Ergebnisse der zwischenzeitlich erfolgten 
Baustoffanalytik haben ergeben, dass eine Schadstoffsanierung (Asbestsanierung) im ehemali-
gen Relaisraum durchgeführt werden muss. 
 Mehrkosten    15.000 EUR 
 
 
Kostenänderungen aufgrund von zusätzlichen Leistungen Technische Ausrüstung 
8. Wechselrichter 
Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses Elektro wurde festgestellt, dass der vorhandene 
Wechselrichter für die Nachrüstung der brandschutztechnischen Infrastruktur nicht mehr ausrei-
chend ausgelegt ist. Grund für diese Leistungserhöhungen sind zusätzliche Anlagenteile, die zu-
sammen mit der brandschutztechnischen Sanierung durchgeführt werden sollen. Hierzu gehören 
u.a. Blitzleuchten für die Ausstattung mit trockenen Feuerlöschleitungen am Tunnelmund und 
höhere zeitabhängige Reserveleistungen der Anlagenteile. Diese nachträglichen Leistungsände-
rungen wurden in der geprüften Kostenberechnung nicht berücksichtigt. Da der vorhandene 
Wechselrichter nicht ausreichend dimensioniert ist, muss ein neuer für die Gesamtleistung der 
brandschutztechnischen Anlagenteile ausreichend dimensionierter Wechselrichter aufgestellt 
werden. 
 Mehrkosten    101.514 EUR

5 
9. Fachlosübergreifende, gewerkeweise Ausschreibung Rauch- und Wärmeabzug (RWA) / 
Rauchschürzen 
Da es für die Verwaltung immer schwieriger wird, Firmen für die Ausführung von Baumaßnahmen 
zu finden und wirtschaftliche Angebote zu erhalten, mussten verschiedene TGA-Gewerke zudem 
mehrfach ausgeschrieben werden. Statt einer fachlosübergreifenden Ausschreibung und der 
Vergabe an einen Unternehmer wurden die Leistungsverzeichnisse in einzelne Gewerke über-
führt, die an verschiedene Firmen vergeben werden. Neben erforderlichen technischen Anpas-
sungen wurden Positionen eingefügt, die den erhöhten Abstimmungs- und Koordinationsaufwand 
der Einzelvergaben an die verschiedenen Auftragnehmer untereinander berücksichtigen. Zudem 
wurden in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der KVB AG die Leistungsverzeichnisse 
überarbeitet. Durch eine noch genauere Beschreibung der Bedingungen des Bauens unter Be-
trieb und Veränderung der Rahmenbedingungen, z. B. durch Verlängerung der nächtlichen Mon-
tagezeiten, konnte die ausgeschriebene Bauleistung für Auftragnehmer attraktiver gestaltet wer-
den. 
Nach mehrfacher Ausschreibung wurden für folgende Gewerke auf Grundlage verwertbarer An-
gebote Aufträge vergeben: 
Mehrkosten Rauchschürzenanlagen   356.011 EUR 
 
Mehrkosten RWA-Anlagen   165.323 EUR 
 
 
10. Lüftung 
Nach wiederholter Ausschreibung lag auch das beste Ergebnis über der ursprünglichen Kosten-
berechnung. 
 
Mehrkosten Lüftung    432.420 EUR 
 
 
11. Einbruchmeldeanlage Kiosk 
Der Kioskbetreiber in der Verteilerebene der Haltestelle hat auf eigene Kosten eine Einbruchmel-
deanlage installiert. Durch die Umbauarbeiten ist die weitere Verwendung der alten Einbruchmel-
deanlage nicht mehr möglich. Diese muss daher durch eine neue Anlage ersetzt werden. 
Mehrkosten    5.204 EUR 
 
 
Mehrkosten Bauüberwachung 
Aufgrund von Kapazitätsengpässen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln musste kurzfristig eine 
neue Bauüberwachung extern beauftragt werden. 
 
Mehrkosten       50.293 EUR 
 
 
12. Nachträge 
Bei den schon durchgeführten Roh- und Ausbauarbeiten sind durch technisch notwendige Leis-
tungserweiterungen Nachträge angefallen, die einzeln geprüft und mit den Baufirmen verhandelt 
wurden. 
 
Mehrkosten       127.546 EUR 
 
 
Kosten  
Im erweiterten Baubeschluss vom 24.03.2015 hat der Rat für die brandschutztechnische Ausstattung 
ursprünglich Gesamtkosten in Höhe von 2.956.113,01 EUR genehmigt. Die vorliegenden Ausschrei-
bungsergebnisse in Verbindung mit dem aktuell ermittelten Kostenstand für die brandschutztechni-
sche Nachrüstung belaufen sich zum jetzigen Zeitpunkt auf insgesamt 4.291.110,01 EUR. Dies ent-

6 
spricht einer Kostenerhöhung von insgesamt 1.334.997,00. 
 
Zuzüglich der Kosten für die zwischenzeitlich schon abgeschlossenen Bahnsteiganhebungen an den 
Haltestellen Poststraße und Appellhofplatz beliefen sich die vom Rat genehmigten Gesamtkosten auf 
insgesamt 5.863.613,78 EUR. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich daher nunmehr auf 
insgesamt 7.198.610,78 EUR.  
 
Finanzierung 
Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 1.334.997,00 EUR erfolgt durch per Sollverlagerung 
bei Finanzstelle 6903-1202-1-6008, Hst. Poststr., Neumarkt, Appellh.-B.anheb. bereitgestellte Mittel.  
 
Diese findet zu Lasten der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst statt. Die Umset-
zung der Maßnahmen Hst. Lenaupl.-Endhst (Linie 5) verzögert sich auf Grund der Änderung und 
Überarbeitung der vorliegenden Planung. 
 
Die Mehraufwendungen für die zusätzlichen Abschreibungen i.H.v. 133.499,70 EUR können aus dem 
im Haushaltsplanentwurf 2018 ff im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunneln, Stadtbahn, ÖPNV 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigten Budget finanziert 
werden. 
 
Die ursprüngliche Kostenberechnung für die Wartungsverträge und die Störungsbeseitigung belief 
sich auf 12.837,72 EUR / Jahr für den Gewährleistungszeitraum von fünf Jahren.  
Die tatsächlichen Ausschreibungsergebnisse führten aufgrund der angespannten Marktlage zu jährli-
chen Aufwendungen für Wartungsverträge und Störungsbeseitigung i.H.v. rund  
55.500,00 EUR. Die nicht vor 2019 zu erwartenden Mehraufwendungen für die vorgenannten. Leis-
tungen i.H.v. 42.662,28 EUR werden budgetneutral zum Haushaltsplanentwurf 2019 im Teilergebnis-
plan 1202 – Brücken, Tunneln, Stadtbahn, ÖPNV Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen angemeldet. 
 
Förderung 
Die brandschutztechnische Nachrüstung der Haltestelle Poststraße ist grundsätzlich über die För-
dermaßnahme „Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Poststraße / Appellhofplatz“ förderfähig. 
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat für die Nachrüstung der maschinellen Rauchab-
zugsanlagen und der beweglichen Rauchschürzen bisher eine Förderung i.H.v. 920.108,00 EUR be-
willigt.  
 
Am 17.02.2017 wurden dem Zuwendungsgeber die bis dahin bekannten Kostenänderungen mit der 
Bitte um Anerkennung und Genehmigung zur Prüfung vorgelegt. Obwohl die Prüfung des Kostenän-
derungsantrages noch nicht abgeschlossen ist, gab der NVR zwischenzeitlich bekannt, dass einer 
Erhöhung der bisher bewilligten Zuwendungen voraussichtlich nicht zugestimmt wird. Begründet wird 
die voraussichtliche Ablehnung der Förderung der aktuellen Mehrkosten vor allem durch die Verzöge-
rung bei der Umsetzung und somit der Abrechnung der § 12-alt-Maßnahme (siehe dazu auch Mittei-
lung zum Ratsbeschluss 2758/2014 – Anlage 1). 
 
Alternative 
Es gibt keine Alternative zur brandschutztechnischen Nachrüstung der Haltestelle, da es sich hierbei 
um eine Auflage der Aufsichtsbehörde handelt. Eine Sperrung der Haltestelle ist aufgrund der Rele-
vanz für den städtischen öffentlichen Personennahverkehr nicht möglich. 
 
Dringlichkeit 
Gem. § 24, Abs. 2 GemHVO NRW ist der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn nach Absatz 1 Satz 
1 eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen worden ist oder wenn sich abzeichnet, dass 
der Haushaltsausgleich gefährdet ist oder dass sich die Investitionsauszahlungen einer Einzelmaß-
nahme nach § 4 Abs. 4 nicht nur geringfügig erhöhen. 
 
Wegen der mehrmaligen Ausschreibung und langwierigen Vergabe und Beauftragung der TGA-
Gewerke Rauchschürzen, Lüftung und RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzug) stand die Summe aller 
beauftragen Leistungen erst spät fest.

7

Beratungsverlauf (4)

10.10.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2017 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2290/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.10.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27