Mandari Insight

2993/2021

Stadtbahnanbindung Rondorf-Meschenich - Stand der Planung

Mitteilung Ausschuss 24.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 10.2.21

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Gesamtübersicht der Alternativen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Übersichtsplan Nord mit Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4549 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/4 
 
Vorlagen-Nummer  24.08.2021 
 2993/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Stadtbahnanbindung Rondorf-Meschenich - Stand der Planung 
Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an das bestehende Stadtbahnnetz angebunden wer-
den. Dies ist ein Projekt, das zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffent-
lichen Personennahverkehr angemeldet wurde. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungs-
leistungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planung der Stadtbahnanbindung über 
Rondorf bis Meschenich-Nord inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur Entwurfsplanung vorzu-
bereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (vgl. Vorlagen-Nr. 1614/2028). 
Darüber hinaus soll eine Verlängerung der Stadtbahnanbindung bis Meschenich-Süd in die Planung 
einbezogen werden. Somit wird die Stadtbahnverlängerung von der geplanten Endhaltestelle der 
Nord-Süd Stadtbahn „Arnoldshöhe“ über Rondorf bis Meschenich-Süd untersucht. 
 
Aktuell werden im Rahmen der Vorentwurfsplanung alle für den Trassenverlauf in Betracht kommen-
den Alternativen mit mehreren Untervarianten untersucht. Insgesamt handelt es sich dabei um neun 
Trassenalternativen, die in einer Bewertungsmatrix vergleichend gegenübergestellt werden, um die 
geeignetste Stadtbahntrasse zu ermitteln.  
 
Die Zeitdauer der Vorplanung hat sich gegenüber den im Ratsbeschluss genannten Zeiten verlängert. 
Ursprünglich wurde die Variantenentscheidung auf Grundlage der Vorplanung noch in 2021 ange-
strebt. Im Rahmen der Vorplanung hat sich jedoch zum einen die Anzahl der Trassenalternativen von 
8 auf insgesamt 9 erhöht; zum anderen mussten innerhalb der zu untersuchenden Alternativen ver-
schiedene Untervarianten betrachtet werden. Diese Alternativen werden gegenübergestellt, um eine 
nachvollziehbare und belastbare Bewertung vornehmen zu können. Es finden planungsbegleitend 
zahlreiche Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange (z. B. der neu gegründeten Autobahn 
GmbH) statt, die zeitintensiver sind als ursprünglich angenommen. Die Planungsgenauigkeit ist ins-
besondere für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erforderlich. Eine belastbare Vorplanung 
und nachvollziehbare Trassenbewertung ist die Grundlage für den kommenden Abwägungs- und Ent-
scheidungsprozess der Genehmigungsbehörde vor Erteilung der Baugenehmigung.  
 
Zurzeit werden folgende alternative Trassenführungen gutachterlich bewertet, welche summarisch als 
AX bezeichnet werden. Diese AX-Trassen stellen den nördlichen Teil der Stadtbahnanbindung zwi-
schen dem Verteilerkreis und dem Neubaugebiet Rondorf Nord-West dar (siehe Anlage 1): 
 
 A1-A3: Querung des Verteilerkreises (Brücke, Tunnel oder plangleich) 
 A5: Umfahrung des Verteilerkreises, Trasse durch die Wasserschutzzone (WSZ) 
 A6: Weiträumige Umfahrung des Verteilerkreises ohne Querung der WSZ 
 A7: Querung des Verteilerkreises mittels einer Hochbahn entlang der Autobahn 
 A9: Umfahrung des Verteilerkreises, Trasse durch die WSZ am Robinienweg

2 
 
 
Parallel dazu werden die alternativen Trassenführungen zwischen Rondorf und Meschenich mit DX 
bezeichnet und bewertet: 
 
 D1: Trasse westlich von Rondorf 
 D2: Trasse durch Rondorf Mitte 
 
In der Ortsdurchfahrt Meschenich gibt es keine alternativen Trassenführungen, so dass hier keine 
weitere Unterscheidung erfolgt. 
 
Folgende Fachgutachten werden unter anderem in der Bewertung betrachtet: Baugrundgutachten, 
Verkehrsgutachten, Umwelt- und Artenschutzgutachten, Erschütterung- und Schalluntersuchung, 
Archäologiegutachten, wasserrechtlicher Fachbeitrag. Die Arbeit der Gutachter*innen und die ab-
schließende Bewertung aller Alternativen werden voraussichtlich bis Ende 2021 fertig gestellt werden 
können. Die Einholung des Ratsbeschlusses zur Variantenentscheidung ist im Anschluss im Frühjahr 
2022 möglich. 
 
Bis zum Ratsbeschluss im Frühjahr 2022 wird im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung aus-
führlich zu der Maßnahme informiert. Dazu wurde ein Büro für Öffentlichkeitsarbeit beauftragt, wel-
ches derzeit das Beteiligungskonzept erarbeitet. Über die genaue Art und Weise der Öffentlichkeits-
beteiligung wird in Kürze informiert. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Gesamtübersichtsplan der Alternativen 
Anlage 2 – Übersichtsplan Nord mit Luftbild 
 
Gez. i.V. Greitemann für Dez. III

Anlage 1 - Gesamtübersicht der Alternativen

352 Zeichen

Querung Verteilerkreis

A1 Brücke

A2 Tunnel

A3 Plangleiche Querung

A4 Wasserwerkswäldchen

AS Wasserschutzzone

A6 Umfahrung der WSZ

A7 Hochbahn

A8 Vorschlag Bürgerinitiative
A9 Robinienweg

Rondorf
© D1 Westlich an Rondorf vorbei
@ D2 Zentral durch Rondorf

Meschenich
® 2. Bauabschnitt

[[] Wasserschutzzone
[] Neubaugebiet

Meschenich

Anlage 1

Anlage 2 - Übersichtsplan Nord mit Luftbild

78 Zeichen

+R Palette

VOyppIensyUanJassem
TV SA BUSH

Planung pP

En
<
u
=e
n
c
f]
En!
<

Beratungsverlauf (2)

31.08.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.21 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2993/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.08.2021
Erstellt
19.08.2021 13:58