Stadtbahnanbindung Rondorf-Meschenich - Stand der Planung
Mitteilung Ausschuss 2993/2021 vom 24.08.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 24.08.2021 2993/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 31.08.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Stadtbahnanbindung Rondorf-Meschenich - Stand der Planung Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an das bestehende Stadtbahnnetz angebunden wer- den. Dies ist ein Projekt, das zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffent- lichen Personennahverkehr angemeldet wurde. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungs- leistungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planung der Stadtbahnanbindung über Rondorf bis Meschenich-Nord inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur Entwurfsplanung vorzu- bereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (vgl. Vorlagen-Nr. 1614/2028). Darüber hinaus soll eine Verlängerung der Stadtbahnanbindung bis Meschenich-Süd in die Planung einbezogen werden. Somit wird die Stadtbahnverlängerung von der geplanten Endhaltestelle der Nord-Süd Stadtbahn „Arnoldshöhe“ über Rondorf bis Meschenich-Süd untersucht. Aktuell werden im Rahmen der Vorentwurfsplanung alle für den Trassenverlauf in Betracht kommen- den Alternativen mit mehreren Untervarianten untersucht. Insgesamt handelt es sich dabei um neun Trassenalternativen, die in einer Bewertungsmatrix vergleichend gegenübergestellt werden, um die geeignetste Stadtbahntrasse zu ermitteln. Die Zeitdauer der Vorplanung hat sich gegenüber den im Ratsbeschluss genannten Zeiten verlängert. Ursprünglich wurde die Variantenentscheidung auf Grundlage der Vorplanung noch in 2021 ange- strebt. Im Rahmen der Vorplanung hat sich jedoch zum einen die Anzahl der Trassenalternativen von 8 auf insgesamt 9 erhöht; zum anderen mussten innerhalb der zu untersuchenden Alternativen ver- schiedene Untervarianten betrachtet werden. Diese Alternativen werden gegenübergestellt, um eine nachvollziehbare und belastbare Bewertung vornehmen zu können. Es finden planungsbegleitend zahlreiche Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange (z. B. der neu gegründeten Autobahn GmbH) statt, die zeitintensiver sind als ursprünglich angenommen. Die Planungsgenauigkeit ist ins- besondere für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erforderlich. Eine belastbare Vorplanung und nachvollziehbare Trassenbewertung ist die Grundlage für den kommenden Abwägungs- und Ent- scheidungsprozess der Genehmigungsbehörde vor Erteilung der Baugenehmigung. Zurzeit werden folgende alternative Trassenführungen gutachterlich bewertet, welche summarisch als AX bezeichnet werden. Diese AX-Trassen stellen den nördlichen Teil der Stadtbahnanbindung zwi- schen dem Verteilerkreis und dem Neubaugebiet Rondorf Nord-West dar (siehe Anlage 1): A1-A3: Querung des Verteilerkreises (Brücke, Tunnel oder plangleich) A5: Umfahrung des Verteilerkreises, Trasse durch die Wasserschutzzone (WSZ) A6: Weiträumige Umfahrung des Verteilerkreises ohne Querung der WSZ A7: Querung des Verteilerkreises mittels einer Hochbahn entlang der Autobahn A9: Umfahrung des Verteilerkreises, Trasse durch die WSZ am Robinienweg 2 Parallel dazu werden die alternativen Trassenführungen zwischen Rondorf und Meschenich mit DX bezeichnet und bewertet: D1: Trasse westlich von Rondorf D2: Trasse durch Rondorf Mitte In der Ortsdurchfahrt Meschenich gibt es keine alternativen Trassenführungen, so dass hier keine weitere Unterscheidung erfolgt. Folgende Fachgutachten werden unter anderem in der Bewertung betrachtet: Baugrundgutachten, Verkehrsgutachten, Umwelt- und Artenschutzgutachten, Erschütterung- und Schalluntersuchung, Archäologiegutachten, wasserrechtlicher Fachbeitrag. Die Arbeit der Gutachter*innen und die ab- schließende Bewertung aller Alternativen werden voraussichtlich bis Ende 2021 fertig gestellt werden können. Die Einholung des Ratsbeschlusses zur Variantenentscheidung ist im Anschluss im Frühjahr 2022 möglich. Bis zum Ratsbeschluss im Frühjahr 2022 wird im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung aus- führlich zu der Maßnahme informiert. Dazu wurde ein Büro für Öffentlichkeitsarbeit beauftragt, wel- ches derzeit das Beteiligungskonzept erarbeitet. Über die genaue Art und Weise der Öffentlichkeits- beteiligung wird in Kürze informiert. Anlagen Anlage 1 - Gesamtübersichtsplan der Alternativen Anlage 2 – Übersichtsplan Nord mit Luftbild Gez. i.V. Greitemann für Dez. III -
Anlage 1 - Gesamtübersicht der Alternativen
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Querung Verteilerkreis A1 Brücke A2 Tunnel A3 Plangleiche Querung A4 Wasserwerkswäldchen AS Wasserschutzzone A6 Umfahrung der WSZ A7 Hochbahn A8 Vorschlag Bürgerinitiative A9 Robinienweg Rondorf © D1 Westlich an Rondorf vorbei @ D2 Zentral durch Rondorf Meschenich ® 2. Bauabschnitt [[] Wasserschutzzone [] Neubaugebiet Meschenich Anlage 1 -
Anlage 2 - Übersichtsplan Nord mit Luftbild
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Beratungsverlauf
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06.09.2021 zuletzt
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.21, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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