2020/0148
Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt
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Anlage 3 Personalkonzept Die Eingliederung der schulischen IT erfolgt in die vorhandenen Strukturen des Schulamtes innerhalb der Abteilung Medienzentrum. Dies vollzieht sich in Ergänzung zu den bereits bestehenden Aufgaben in den Bereichen medienpädagogische Beratung, Fortbildung, konzeptionelle Entwicklung der Medienpädagogik und IT -Administration durch die Strukturier ung von drei Sachgebieten: - Server- und Netzwerktechnik - Support und Desktop Service (zentrale Ansprechstelle für die Schulen im Störungsfall) - Client und Mobile Device Management (zentrale Betreuung der schulischen Endgeräte) Auszug Medienentwicklungsplan Tabelle 17 * Die Stellen der jeweiligen Jahre sind kumuliert. Zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Medi enentwicklungsplan ergibt sich folgender Personalbedarf: Sachgebiet 1 (Netzwerktechnik & Server) 3 VZÄ für die schulische Netzwerk- und Serverbetreuung (Bewertung EG 9 - 10). Davon sind 2 Stellen im Haushalt 2020 bereits vorhanden. Eine weitere Stelle ist im Stellenplan des Haushaltes 2021 einzuplanen. Sachgebiet 2 (Client- & Mobile Device Management); Endgerätebetreuung 2 VZÄ für die Endgerätebetreuung (Bewertung EG 9 - 10). Davon ist 1 Stelle im Haushalt 2020 bereits vorhanden. Eine weitere Stelle ist im Stellenplan des Haushaltes 2021 einzuplanen. Sachgebiet 3 (Schulsupport; Service-Desk); zentrale/r Ansprechpartner für die Schulen 3 VZÄ für den Endgerätesupport an den 42 Schulen (Bewertung EG 9 - 10) Die Besetzung der drei Stellen ist in den Haushaltsjahren 2021 - 2023 vorgesehen. 1 TZ für den Desktop Service (Bewertung E G 8 - 9). Die Verlagerung erfolgt vom Amt für interne Dienste zum Schulamt, Medienzentrum, da sämtliche Bestellungen für Schulen hier erfolgen. Medienpädagogik 1 Medienpädagoge*in (Bewertung EG 10 - 11, je nach Ausbildung). Personalressourcen 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt VZÄ 2 3 3 3 3 Kosten 134.408 € 201.612 € 201.612 € 201.612 € 201.612 € 940.856 € VZÄ 0 1 2 3 3 Kosten - € 67.204 € 134.408 € 201.612 € 201.612 € 604.836 € VZÄ 1 2 2 2 2 Kosten 67.204 € 134.408 € 134.408 € 134.408 € 134.408 € 604.836 € VZÄ 0 1 1 1 1 Kosten - € 82.850 € 82.850 € 82.850 € 82.850 € 331.401 € Kosten 201.612 € 486.074 € 553.278 € 620.482 € 620.482 € 2.481.928 € Sachgebiet Netzwerk-/Servertechnik Sachgebiet Support Sachgebiet Endgerätebetreuung Medienpädagog*in
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198 Zeichen
Punkt 15: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt (V-Nr. 2020/0148) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE Stimmenthaltung: SPD und FDP
anlage 9
220 Zeichen
Punkt 7: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt (V-Nr. 2020/0148) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UFFBASSE
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8891 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.06.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2 10.3
II 40
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0148
Magistratsbeschluss -Nr.
171
Internetfähig
Produkt-Nr.: 231010
Kostenstelle: 040-000-0330 Investitionsnummer: 20040-3358
Kostenträger: 2310-11 Sachkonto: 0890010; 0355010; 0355010
0851010; 3601010
Betreff: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt
Vorlage vom: 19.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Dem Medienentwicklungsplan gemäß Anlage 1 für die Schu len in Trägerschaft der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und dem damit einhergehenden Umsetzungskonzept wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Einklang mit den Fördervorgaben des DigitalPaktes die
bautechnischen Maßnahmen zur strukturierten Gebäudeverkabelung (Ele ktro, LAN/WLAN)
sukzessive umzusetzen und die notwendigen Beschaffungen (Hardware) für die Schulen vorzu -
nehmen.
3. Anträge auf Zuschussgewährung aus der Förderoption des Digitalp akts sind entsprechend den
Fördervorgaben des Landes einzureichen.
4. Die zur Realisierung des Medienentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel gemäß den An-
lagen 2a und b, die über die für den Digitalpakt bereits im MIP vorgesehenen Mittel hinausge-
hen, werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ff bereitge stellt.
- 3 -
5. Die für die Umsetzung erforderlichen Personalress ourcen gemäß Anlage 3 werden durch das
Schulamt im Rahmen der Aufstellung der Stellenpläne 2021 bis 2024 beantragt.
Anlagen: Anlage 1 Medienentwicklungsplan
Anlage 2a Mittelbedarf
Anlage 2b Etatisierung
Anlage 3 Personalkosten 3
Anlage 4 Folgekostenberechnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.06.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2020:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies beinhaltet auch
die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß aktuellem Stan d der Technik.
Dies ist in zunehmenden Maße aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem damit
verbundenen gesellschaftlich bedeutsamen Wandel ein zwingendes Erfordernis.
Gerade aktuell zeigt sich im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie, dass ei ne gute
technische Ausstattung der Schulen unerlässlich ist und diese in Darmstadt dringend
ausgebaut werden muss.
Im Hinblick auf die Bedarfe, insbesondere hinsichtlich einer Aktualisierung der schulischen
IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung der dafür erforderlichen Kompetenzen
wurde gemeinsam mit der Firma ifib consult GmbH, Bremen, der Medienentwicklungsplan
für die Schulen in Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. Ziel dessen ist
es, eine Expertise über die zeitkonforme Digitalisierung der Darmstädter Schulen und die
hierfür erforderlichen Schritte und bereitzustellenden Ressourcen zu erhalten.
Aus der vorliegenden Medienentwicklungsplanung ergibt sich, dass die zur Realisierung
erforderlichen Kapazitäten und Grundlagen dafür im Schulamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt weitestgehend bestehen und im Weiteren, unter Beachtung der Erfordernisse,
welche sich aus dem Medienentwicklungsplan ergeben, alsdann auch vorgehalten werden
können. Insbesondere durch die Symbiose der im städtischen Schulamt bereits etablierten
Themenfelder von Medienpädagogik, allgemeiner Verwaltung mit Haushaltssachbearbeitung
sowie Medien- und IT-technischem KnowHow bestehen die Grundlagen dafür, die
fortschreitende Implementierung digitaler Technik un d Medien in Verbindung mit den damit
einhergehenden Herausforderungen und veränderten Herangehensweisen in den digitalen
Lehr- und Lernmethoden in einem zusammengeführten Prozess zu realisieren.
Dabei gilt es zu betonen, dass die didaktischen und methodis chen Herangehensweisen der
einzelnen Schulen für den Erwerb der notwendigen Kompetenzen der Lehr - und Lernenden
im Rahmen einer umfassenden Medienbildung und -beratung im Fokus stehen müssen. Eine
lernförderliche IT -Ausstattung ist zweifelsohne unabdingbar , muss aber auch in Einklang mit
den schulischen Konzepten stehen.
Der vorliegende Medienentwicklungsplan beinhaltet einen strategischen Ansatz für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt, um die Integration von digitaler IT an den Schulen über die
nächsten Jahr e deutlich weiterzuentwickeln. Der Medienentwicklungsplan beschreibt die im
pädagogischen Betrieb genutzte informationstechnologische Ausstattung der Schulen in
Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die erforderlichen
Organisationsstrukturen fü r Koordination, Beschaffungen und Support. Der
Planungszeitraum erstreckt sich über fünf Jahre (2020 - 2024).
Im Einzelnen sind folgende zentrale Maßnahmen und Empfehlungen erforderlich, die
zunächst eine Basisausstattung aller Schulen sicherstellen und darauf aufbauend
bedarfsorientierte modulare Ausstattungsszenarien vorsehen (Kurzfassung):
- Schaffung und Betrieb einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur
- Schulhausvernetzung LAN mit strukturierter Gebäudeverkabelung
- Funknetz (WLAN) in allen Schulräu men
- 5 -
- Sicherung eines Technischen Supportes und zentrale Administration . . .
- Bereitstellung von Endgeräten und digitalen Präsentationstechniken
Die Medienentwicklungsplanung geht mit diesen Ausstattungsszenarien mit den
Förderoptionen einher, welche sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem
DigitalPakt ergeben.
Das Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen
Schulen (Hessisches Digitalpakt -Schule-Gesetz - HDigSchulG) wurde von Seiten des
Hessischen Landtages am 25.09.2019 beschlossen.
Gemäß § 1 HDigSchulG ist das Ziel der Aufbau und die Verbesserung der bildungsbezogenen
digitalen Infrastruktur an Schulen. Dies steht in Einklang mit der aus dem
Medienentwicklungsplan resultierenden Herangehenswe ise. Zur Realisierung gewährt das
Land den Schulträgern auf Antrag eine Förderung.
Die Förderung umfasst in Hessen ein Volumen von 496.324.947 Euro. Dieses besteht aus
den vom Bund aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur dem Land Hessen zur
Verfügung gestellten Finanzhilfen in Höhe von 372.172.000 Euro sowie einem
Komplementäranteil, der sich aus einem Darlehen der Wirtschafts - und Infrastrukturbank
Hessen (WI-Bank) und Landesmitteln zusammensetzt. Den Schulträgern werden Darlehen in
Höhe von bis zu 110.176.947 Euro zur Verfügung gestellt. Die genannten Darlehen haben
eine Laufzeit von zehn Jahren.
Die Tilgung und Zinslasten der Darlehen tragen zur Hälfte das Land und zur Hälfte die
Schulträger.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt sich hieraus ein Fördervolumen von insgesamt
bis zu 13.809.769 Euro, welches sich aus 10.357.327 Euro Bundeszuschuss und 3. 452.442
Euro Komplementäranteil generiert.
Die schulische Digitalisierung stellt eine große Herausforderung dar. Die schulische Bildung
muss Schülerinnen und Schülern die nötigen Kompetenzen vermitteln, die sie zu einer
erfolgreichen Teilhabe an der digitalisierten Welt befähigen. Dies stellt sich auch dar in der
Beschlusslage der Kultusministerkonferenz vom 08.12.2016, i.d.F.v. 07.12.2017), Strategie
zur Bildung in der digitalen Welt“, wonach die gemeinsame Aufgabe von Ländern, Bund und
Schulträgern darin besteht, eine funktionssichere und leistung sfähige digitale Infrastruktur
für Schulen, Schülerinnen und Schüler aufzubauen und vorzuhalten. Unter Vorhaltung ist
maßgeblich auch der Erhalt und die fortlaufende Aktualisierung (vgl. Anlage 4) zu verstehen.
Dafür sind der Erwerb, die Schaffung und der Erhalt einer zeitkonformen digitalen
Grundausstattung erforderlich, die auf die pädagogischen Schulkonzepte abgestimmt ist und
für deren Einsatz die Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgt. Ebenso unabdingbar ist jedoch die
Bereitstellung personeller Ressou rcen. Der sich aus dem MEP ergebende Personalbedarf
wird entsprechend in die Stellenplananträge des Schulamts einfließen.
Darmstadt, den 19. Mai 2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 8
263 Zeichen
Punkt 4: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt (V-Nr. 2020/0148) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
2020/0148
8828 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.06.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0148
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 231010
Kostenstelle: 040-000-0330 Investitionsnummer: 20040-3358
Kostenträger: 2310-11 Sachkonto: 0890010; 0355010; 0355010
0851010; 3601010
Betreff: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt
Vorlage vom: 19.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Dem Medienentwicklungsplan gemäß Anlage 1 für die Schu len in Trägerschaft der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und dem damit einhergehenden Umsetzungskonzept wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Einklang mit den Fördervorgaben des DigitalPaktes die
bautechnischen Maßnahmen zur strukturierten Gebäudeverkabelung (Ele ktro, LAN/WLAN)
sukzessive umzusetzen und die notwendigen Beschaffungen (Hardware) für die Schulen vorzu -
nehmen.
3. Anträge auf Zuschussgewährung aus der Förderoption des Digitalp akts sind entsprechend den
Fördervorgaben des Landes einzureichen.
4. Die zur Realisierung des Medienentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel gemäß den An-
lagen 2a und b, die über die für den Digitalpakt bereits im MIP vorgesehenen Mittel hinausge-
hen, werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ff bereitge stellt.
5. Die für die Umsetzung erforderlichen Personalress ourcen gemäß Anlage 3 werden durch das
Schulamt im Rahmen der Aufstellung der Stellenpläne 2021 bis 2024 beantragt.
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Anlagen: Anlage 1 Medienentwicklungsplan
Anlage 2a Mittelbedarf
Anlage 2b Etatisierung
Anlage 3 Personalkosten 3
Anlage 4 Folgekostenberechnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2020:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies beinhaltet auch
die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß aktuellem Stan d der Technik.
Dies ist in zunehmenden Maße aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem damit
verbundenen gesellschaftlich bedeutsamen Wandel ein zwingendes Erfordernis.
Gerade aktuell zeigt sich im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie, dass ei ne gute tech-
nische Ausstattung der Schulen unerlässlich ist und diese in Darmstadt dringend ausgebaut
werden muss.
Im Hinblick auf die Bedarfe, insbesondere hinsichtlich einer Aktualisierung der schulischen
IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung der dafür erforderlichen Kompetenzen
wurde gemeinsam mit der Firma ifib consult GmbH, Bremen, der Medienentwicklungsplan
für die Schulen in Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. Ziel dessen ist
es, eine Expertise über die zeitkonforme Digitalisierung der Darmstädter Schulen und die
hierfür erforderlichen Schritte und bereitzustellenden Ressourcen zu erhalten.
Aus der vorliegenden Medienentwicklungsplanung ergibt sich, dass die zur Realisierung e r-
forderlichen Kapazitäten und Grundlagen dafür im Schulamt der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt weitestgehend bestehen und im Weiteren, unter Beachtung der Erfordernisse, welche
sich aus dem Medienentwicklungsplan ergeben, alsdann auch vorgehalten werden können.
Insbesondere durch die Symbiose der im städtischen Schulamt bereits etablierten Theme n-
felder von Medienpädagogik, allgemeiner Verwaltung mit Haushaltssachbearbeitung sowie
Medien- und IT-technischem KnowHow bestehen die Grundlagen dafür, die fortschreitende
Implementierung digitaler Technik un d Medien in Verbindung mit den damit einhergehenden
Herausforderungen und veränderten Herangehensweisen in den digitalen Lehr - und Lernme-
thoden in einem zusammengeführten Prozess zu realisieren.
Dabei gilt es zu betonen, dass die didaktischen und methodis chen Herangehensweisen der
einzelnen Schulen für den Erwerb der notwendigen Kompetenzen der Lehr - und Lernenden
im Rahmen einer umfassenden Medienbildung und -beratung im Fokus stehen müssen. Eine
lernförderliche IT -Ausstattung ist zweifelsohne unabdingbar , muss aber auch in Einklang mit
den schulischen Konzepten stehen.
Der vorliegende Medienentwicklungsplan beinhaltet einen strategischen Ansatz für die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt, um die Integration von digitaler IT an den Schulen über die
nächsten Jahr e deutlich weiterzuentwickeln. Der Medienentwicklungsplan beschreibt die im
pädagogischen Betrieb genutzte informationstechnologische Ausstattung der Schulen in Tr ä-
gerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die erforderlichen Organisationsstrukturen
für Koordination, Beschaffungen und Support. Der Planungszeitraum erstreckt sich über fünf
Jahre (2020 - 2024).
Im Einzelnen sind folgende zentrale Maßnahmen und Empfehlungen erforderlich, die z u-
nächst eine Basisausstattung aller Schulen sicherstellen und darauf aufbauend bedarfsorie n-
tierte modulare Ausstattungsszenarien vorsehen (Kurzfassung):
- Schaffung und Betrieb einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur
- Schulhausvernetzung LAN mit strukturierter Gebäudeverkabelung
- Funknetz (WLAN) in allen Schulräu men
- Sicherung eines Technischen Supportes und zentrale Administration . . .
- 4 -
- Bereitstellung von Endgeräten und digitalen Präsentationstechniken
Die Medienentwicklungsplanung geht mit diesen Ausstattungsszenarien mit den Förderopti o-
nen einher, welche sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem DigitalPakt ergeben.
Das Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen
Schulen (Hessisches Digitalpakt -Schule-Gesetz - HDigSchulG) wurde von Seiten des Hess i-
schen Landtages am 25.09.2019 beschlossen.
Gemäß § 1 HDigSchulG ist das Ziel der Aufbau und die Verbesserung der bildungsbezogenen
digitalen Infrastruktur an Schulen. Dies steht in Einklang mit der aus dem Medienentwic k-
lungsplan resultierenden Herangehenswe ise. Zur Realisierung gewährt das Land den Schu l-
trägern auf Antrag eine Förderung.
Die Förderung umfasst in Hessen ein Volumen von 496.324.947 Euro. Dieses besteht aus
den vom Bund aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur dem Land Hessen zur Verf ü-
gung gestellten Finanzhilfen in Höhe von 372.172.000 Euro sowie einem Komplementära n-
teil, der sich aus einem Darlehen der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hessen (WI -Bank)
und Landesmitteln zusammensetzt. Den Schulträgern werden Darlehen in Höhe von bis zu
110.176.947 Euro zur Verfügung gestellt. Die genannten Darlehen haben eine Laufzeit von
zehn Jahren.
Die Tilgung und Zinslasten der Darlehen tragen zur Hälfte das Land und zur Hälfte die Schu l-
träger.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt sich hieraus ein Fördervolumen von insgesamt
bis zu 13.809.769 Euro, welches sich aus 10.357.327 Euro Bundeszuschuss und 3. 452.442
Euro Komplementäranteil generiert.
Die schulische Digitalisierung stellt eine g roße Herausforderung dar. Die schulische Bildung
muss Schülerinnen und Schülern die nötigen Kompetenzen vermitteln, die sie zu einer erfol g-
reichen Teilhabe an der digitalisierten Welt befähigen. Dies stellt sich auch dar in der B e-
schlusslage der Kultusmini sterkonferenz vom 08.12.2016, i.d.F.v. 07.12.2017), Strategie zur
Bildung in der digitalen Welt“, wonach die gemeinsame Aufgabe von Ländern, Bund und
Schulträgern darin besteht, eine funktionssichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur
für Schulen, Schülerinnen und Schüler aufzubauen und vorzuhalten. Unter Vorhaltung ist
maßgeblich auch der Erhalt und die fortlaufende Aktualisierung (vgl. Anlage 4) zu verstehen.
Dafür sind der Erwerb, die Schaffung und der Erhalt einer zeitkonformen digitalen Grunda us-
stattung erforderlich, die auf die pädagogischen Schulkonzepte abgestimmt ist und für deren
Einsatz die Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgt. Ebenso unabdingbar ist jedoch die Berei t-
stellung personeller Ressourcen. Der sich aus dem MEP ergebende Persona lbedarf wird en t-
sprechend in die Stellenplananträge des Schulamts einfließen.
Darmstadt, den 19. Mai 2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
168959 Zeichen
30,67 Medienentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt (2020 bis 2024) Endbericht Oktober 2019 Herausgeber ifib consult GmbH Am Fallturm 1 28359 Bremen Geschäftsführer: Björn Eric Stolpmann, Prof. Dr. Andreas Breiter Gerichtsstand: Amtsgericht Bremen, HRB 26806 HB Telefon: ++49(0)421 218-56590 Telefax: ++49(0)421 218-56599 E-Mail: info@ifib-consult.de www.ifib-consult.de Im Auftrag der Stadt Darmstadt Autoren / Verantwortliches Projektteam Björn Eric Stolpmann Moritz Kienzle Ansprechpartner Björn Eric Stolpmann © ifib consult GmbH 2019 III Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung .................................................................................................... 1 1 Ausgangslage und Vorgehen ............................................................................. 4 1.1 Mediatisierung als Bildungsthema .......................................................... 6 1.2 Vorgaben von Länderseite ....................................................................... 8 1.2.1 Initiative Schule@Zukunft .....................................................................10 1.2.2 Portfolio Medienkompetenz .................................................................11 1.2.3 Angebote der Lehrkräfteakademie und des Medienzentrums Darmstadt ..............................................................................................11 1.3 Schulische Medienbildungskonzepte ....................................................12 1.3.1 Medienbildung in den Grund- und Förderschulen ................................12 1.3.2 Medienbildung in den weiterführenden Schulen..................................13 1.3.3 Medienbildung in den beruflichen Schulen...........................................14 1.4 Gesamtstrategie zu lernförderlichen IT-Infrastrukturen .......................15 2 Netz- und Basisinfrastruktur ............................................................................18 2.1 Ausgangssituation..................................................................................18 2.2 Ausbau der Schulnetze als Basisinfrastruktur .......................................18 2.3 Breitbandanbindung ..............................................................................21 3 Serverlösungen und Dienste ............................................................................22 3.1 Ausgangssituation..................................................................................22 3.2 Serverhardware .....................................................................................22 3.3 Schulserverlösung und Dienste .............................................................23 4 Hardwareausstattung ......................................................................................26 4.1 Ausgangssituation..................................................................................26 4.2 Endgeräte ..............................................................................................27 4.2.1 Schulische Ausstattung ..........................................................................27 4.2.2 Einbeziehung privater Endgeräte (BYOD/GYOD)...................................30 4.3 Peripherie ..............................................................................................32 4.3.1 Präsentationstechnik .............................................................................32 4.3.2 Druckerausstattung ...............................................................................33 4.3.3 Sonstige Peripherie ................................................................................33 5 Software und digitale Inhalte ..........................................................................35 5.1 Ausgangssituation..................................................................................35 5.2 Ausstattungsstrategie ............................................................................36 5.3 Betriebssystem und Office-Paket ..........................................................37 5.4 Software, Applikationen und Inhalte.....................................................37 6 Support ............................................................................................................40 IV 6.1 Ausgangssituation..................................................................................40 6.2 Weiterentwicklung des IT-Support in Schulen ......................................41 6.2.1 Einheitliche Anlaufstelle (Service Desk) ................................................42 6.2.2 Umgang mit Störungen..........................................................................43 6.2.3 Umgang mit Veränderungen an der IT-Infrastruktur ............................43 6.2.4 Sicherstellen der Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen 44 6.2.5 Sicherstellen der benötigten Kapazitäten .............................................44 7 Organisationsmodell ........................................................................................46 7.1 Organisationsstruktur ............................................................................46 7.1.1 Rollen und Akteure ................................................................................47 7.1.2 Aufgaben ...............................................................................................48 7.1.3 Ressourcenbedarf ..................................................................................50 7.2 Steuerung über Medienbildungskonzepte der Schulen ........................52 7.2.1 Inhalte der Medienbildungskonzepte ...................................................52 7.2.2 Auswertung der Medienbildungskonzepte beim Schulamt der Stadt Darmstadt ..............................................................................................54 8 Maßnahmen- und Umsetzungsplan ................................................................55 8.1 Kurzfristige Maßnahmen .......................................................................55 8.2 Umsetzung einer zentralen Systemlösung ............................................56 8.3 Ausbau und Erweiterung .......................................................................57 9 Evaluation des Planungsprozesses ..................................................................58 9.1 Jährliches Berichtswesen der Schulen ...................................................58 9.2 Befragung der Lehrkräfte ......................................................................59 9.3 Jährliches Berichtswesen des Schulamtes der Stadt Darmstadt ...........60 9.4 Review / Audit des MEP ........................................................................60 10 Finanzierungsrahmen ......................................................................................61 V Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kompetenzfelder der KMK-Strategie ........................................... 9 Abbildung 2: Abdeckung vs. Kapazität im Schulnetz .......................................19 Abbildung 3: Eingesetzte Schulserverlösungen ...............................................22 Abbildung 4: Anteil am Supportaufwand ........................................................40 Abbildung 5: Organisationsstruktur .................................................................47 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schulliste ........................................................................................... 5 Tabelle 2: Abdeckung der Gebäudevernetzung (Klassen-, Fach- und Computerräume) ...................................................................................18 Tabelle 3: Kostenschätzung LAN / WLAN – Ausbau .........................................21 Tabelle 4: Kostenschätzung laufender Breitbandbetrieb ................................21 Tabelle 5: Kostenschätzung Serverhardware ..................................................23 Tabelle 6: Kostenschätzung laufender Serverbetrieb ......................................25 Tabelle 7: Computerausstattung .....................................................................26 Tabelle 8: Ausstattung mit Peripherie .............................................................27 Tabelle 9: Kostenschätzung Endgeräteausstattung .........................................29 Tabelle 10: Chancen und Risiken von BYOD ....................................................30 Tabelle 11: Kostenschätzung Präsentationstechnik ........................................32 Tabelle 12 Multifunktionsdrucker ...................................................................33 Tabelle 13 Sonstige Peripherie (Budget) .........................................................34 Tabelle 14 Softwarenutzung ............................................................................35 Tabelle 15 Betriebssystem und Office .............................................................37 Tabelle 16 Softwarelizenzen ............................................................................39 Tabelle 17: Personalressourcen (in Ergänzung zum bereits bestehenden Personalbestand (Stand 12/2019) .........................................................51 Tabelle 18: Finanzierungsrahmen des MEP .....................................................62 Zusammenfassung 1 Zusammenfassung Dieser Medienentwicklungsplan (MEP) beschreibt die im pädagogischen Betrieb genutzte informationstechnologische Ausstattung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt und Organisationsstrukturen für Wartung und Support sowie für Gesamtkoordination unter Berücksichtigung zentraler Akteurinnen und Akteure. Der Planungszeitraum erstreckt sich über fünf Jahre (2020-2024). Im Einzelnen werden folgende zentrale Maßnahmen und Empfehlungen vorge- schlagen, die zunächst eine Basisausstattung aller Schulen sicherstellt und darauf aufbauend bedarfsorientierte modulare Ausstattungsszenarien vorsieht (vgl. Ka- pitel 1.4 zur Gesamtstrategie): 1. Schulnetze: Die derzeitige Netzwerkstruktur in den Schulen legt eine n ge- planten Vollausbau der LAN- und WLAN-Infrastrukturen nahe. In jedem Fall sollte der Ausbau durch Experten begleitet werden. Durch eine Stan- dardisierung der aktiven Komponenten können Kosten gespart und der Support optimiert werden. Die Authentisierung und Autorisierung sollte über ein Identity- und Accessmanagement in der künftigen zentralen Sys- temlösung umgesetzt werden. 2. Breitband: Eine permanent leistungsfähige Standortanbindung gilt als Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Betrieb der (Funk-)Netzwerke in den Schulen. Mit dem Beschluss zum Ausbau der Glasfaseranbindungen wurde dafür die Basis gelegt. 3. Zentrale Dienste und Plattformen: Es wird empfohlen, eine einheitliche Sys- temlösung in allen Schulen einzusetzen. In den Workshops zur Bedarfser- mittlung signalisierten die meisten weiterführenden und beruflichen Schu- len entsprechendes Interesse. Der Betrieb der Systemlösung mit ihren zent- ralen Diensten sollte zentral in einem Rechenzentrum erbracht w erden. Durch die Reduzierung von Servern an den Schulstandorten kann sich der Aufwand für Support und Wartung verringern. Die Grund - und Förder- schulen setzen mit MNS pro bereits ein einheitliches System ein. Im Pla- nungshorizont dieses Medienentwicklungsplans wird daher zunächst der Aufbau und die Einführung f ür die weiterführenden und beruflichen Schulen umgesetzt. Nachfolgend können auch die Grund - und Förder- schulen von ihrer lokalen Serverlandschaft auf diese Lösung migrieren. 4. Schulische Endgeräte : Die Sc hulen wünschen sich eine deutlich flexiblere und mobil einsetzbare Endgeräteausstattung. Die künftige Ausstattungs- strategie aktualisiert zum einen die bestehenden Computerräume, zum an- deren wird die mobile Ausstattung mit Tablets deutlich gestärkt, so dass sich das Verhältnis von Schüler*innen, die sich einen Computer teilen müs- sen, bis zum Ende der Laufzeit des MEPs von derzeit 6:1 auf 3:1 verbessert. Die Art der Endgeräte (PC, Tablet etc.) folgt den pädagogischen Anforde- rungen und die Beschaffung einem mo dularen Prinzip, das auf einer Zu- sammenarbeit von Schu len und dem Schulamt der Stadt Darmstadt be- ruht. Zusammenfassung 2 5. Einbindung privater Endgeräte (BYOD/GYOD): Grundsätzlich sollte in einer ersten Phase in weiterführenden Schulen der (Gast -) Zugang in das Inter- net und auf webbasierte Inhalte mit privaten Endgeräten ermögli cht wer- den. Es wird empfohlen hierzu an ein oder zwei Schulen (z.B. Schulen, an denen ein Zugriff mit privaten Endgeräten teilweise schon möglich ist) Mo- dellversuche zu initiieren (auch zu GYOD) und Erf ahrungswerte für an- dere Schulen nutzbar zu machen. Eine Systemlösung beinhaltet in der Re- gel ein Zugangssystem zur Einbind ung von eigenen Geräten, auf das zu- rückgegriffen werden kann. Zusätzliche Kosten sind stark abhängig von der schuleigenen Basisinfrastruktur und dem Softwarebedarf und müssen separat kalkuliert werden. In jeden Fall müssen Maßnahmen zur Verhin- derung einer sozialen Benachteiligung bzw. von unterschiedlichen Lern- voraussetzungen auf Grund ungleicher Ausstattung getroffen werden. 6. Peripherie (Präsentationstechnik, Drucker): Für die Ausstattung mit Präsenta- tionstechnik werden flexibel verwendbare Mittel bereitgestellt, Bedarf und Nutzung sind im schulischen Medienbildungskonzept zu begründen. Eine Mischkalkulation berücksichtigt eine flächendec kende Ausstattung aller Unterrichtsräume mit festinstallierten Beamern oder interaktiven Präsen- tationsmedien sowie Dokumentenkameras. Eine Vollausstattung mit inter- aktiven Panels kann aufgrund der geringen Erfahrungswerte zur Haltbar- keit und Reparaturanfälligkeit und den damit nur schwer zu kalkulieren- den Folgekosten derzeit noch nicht empfohlen werden. Weiterhin werden die W eiterführung und der Ausbau des zentralen Druckerkonzepts mit netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten sowie ein Schulbudget für Klein- peripherie vorgeschlagen. 7. Software & Inhalte: Die Endgeräte sollten ein Software-Basispaket erhalten, in dem das Betriebssyst em, ein Office -Paket sowie Basistools und Viren- schutzsoftware enthalten sind. Betriebssystem und Office sollten über die FWU-Rahmenverträge für alle Schulen beschafft werden. Die Installat ion des Basispakets auf den schuleigenen Computern wird über eine Software- verteilung bzw. ein Mobile Device Management gesteuert. Ergänzende Standard- und Lern -Software ist als Fachbedarf in Absprache m it dem Schulamt der Stadt Darmstadt zu beschaffen. Diese Software sollte eben- falls zentral lizenziert und über die Softwareverteilun g installiert werden können, sofern sie speziellen Richtlinien genügt. Mit der Zunahme der Di- gitalisierung werden zukünftig die Nutzun g von Lernplattformen, die Content-Bereitstellung sowie Werkzeuge für die Kollaboration eine grö- ßere Rolle einnehmen. 8. Durch den Einsatz von standardisierten und weitgehend zentralen techni- schen Lösungen sollen auch die Planung, Beschaffung, Betrieb und der Support der schulischen Infrastrukturen pro zessorientiert und zentral er- bracht werden. Die im MEP kalkulierten Aufwände m üssen dem Infra- strukturausbau sowie dem dargestellten Gerätezuwachs im Bereich der Schulischen-IT entsprechend ausgebaut werden. Das Supportmodell sieht drei Support-Level vor, i n denen abgegrenzte Aufgaben als Mitwirkung Zusammenfassung 3 durch die Schulen zu erbringen sin d (First Level). Aufbau, Betrieb und Wartung der schuleigenen Netze wird durch das städtische Schulamt si- chergestellt (Second Level). Eine Konkretisierung der damit verbundenen Aufgaben und Zuständigkeiten wird empfohlen. Darüber hinaus sind ge- gebenenfalls Hersteller und Lieferanten als Externe in das Supportmodell zu integrieren (Third Level). 9. Die Verantwortung für die Umsetzung der Medienent wicklungsplanung trägt das Schulamt , A bteilung Medienzentrum . Die dafür notwendigen Prozesse sollten damit ebenfalls hier verankert sein. Dafür sind die beste- henden Personalressourcen zu ergänzen. Eine enge Abstimmung und Auf- gabenzuordnung mit den anderen Abteilungen und Ämtern ist ein wesent- licher Gelingensfaktor in der Planung von Aktivitäten. Übergeordnet er- folgt eine Steuerung durch die regionale Steuerungsgruppe, in der die stra- tegischen Vorgaben diskutiert und an der auch Schulvertreterinnen und - vertreter beteiligt werden. Eine Rückkoppl ung von Ergebnissen mi t den Schulen und Aufnahme von Erfahrungswerten sowie Bedarfen muss etab- liert werden. 10. Schulen sollen ihre IT-Ausstattung im Wesentlichen auf Basis ihrer päda- gogischen Anforderungen in einem vorgeg ebenen technischen, finanziel- len und o rganisatorischen Rahmen selbst ausgestalten. Diese Planungen sind in einem schulweit abgestimmten Medienbildungskonzept darzule- gen und zu begründen. Nur wenige Schulen in Darmstadt haben bereits ein Medienbildungskonzept erstellt. Insofern ist es notwendig, diesen Pro- zess in de n Schulen zu initiieren. Die Beratung der Schulen bei der Fort- schreibung der Medienbildungskonzepte und in ihren individuellen Un- terrichtsentwicklungsprozessen kann durch die Angebote des Landes un- terstützt werden. Die Aufwendungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans belaufen sich für den Planungszeitraum von 2020 bis 2024 auf etwa 30,67 Mio. Euro. Durch den DigitalPakt Schule ließen sich davon Investitionsmaßnahmen in Höhe von 13,8 Mio. Euro kofinanzieren. Für den Endausbau des Supportmodells sind die Personalressourcen sukzessive über den Planungszeitraum auf bis zu 17 Stellen aufzustocken. Für die Umsetzung des MEP (Bedarfsplanung, Beschaffung, Konzeption) werden drei Stellen benötigt sowie zwei befristete Stellen für die medienpädagogische Unterstützung der Schu- len. Im Hinblick auf die vorhandenen Ressourcen und zum Zwecke der Erzielung von Synergien hinsichtlich Medienpädagogik in Verbindung mit einer technischer Bedarfsanalyse sowie der F inanzierung empfiehlt es sich, di ese P ersonalstellen beim Schulamt in der Abteilung Medienzentrum einzurichten. Ausgangslage und Vorgehen 4 1 Ausgangslage und Vorgehen Mit der Erstellung des Medienentwicklungsplans (MEP) hat sich die Stadt Darm- stadt entschlossen, einen strategischen Ansatz zu nutzen, um die Medieninteg ra- tion an ihren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen über die nächsten Jahre deutlich weiterzu entwickeln. Damit zielt sie auf eine zukunftsorientierte Ausstattung der Schulen und greift gleichzeitig die Empfehlungen der Kultusmi- nisterkonferenz (KMK) und des Landes Hessens für die Medienbildung auf. Die KMK veröffentlichte 2016 die KMK Strategie „Bildung in der digitalen Welt“1, die auf die Förderung von Medienkompetenzen von Schüler*innen (aber auch von Lehrkräften) durch die Schulen ausgerichtet ist, um sie auf die fortschreitende Me- diatisierung der Gesellschaft vorzubereiten. Die Strategie darf dahingehend als ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Verankerung der Medienkompetenzförderung als Pflichtaufgabe für die Schule gesehen werden. Die Umsetzung der KMK Stra- tegie muss auf Landesebene durch das Hessische Kultusministerium weiter kon- kretisiert werden. Dies wird sich vollumfänglich erst in der nächsten Überarbei- tung der Rahmencurricula niederschlagen. Als ersten Schritt hat das Kultusminis- terium zunächst eine Handreichung 2 für die Schulen zur Umsetzung der KMK - Strategie herausgegeben. Ein weiterer für die Medienentwicklungsplanung zu beachtender Baustein wird eine Förder maßnahme des Bundes sein, der über de n sogenannten DigitalPakt Schule Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Bildungsbereich mit bis zu fünf Milliarden Euro über fünf Jahre förder n wird. Eine konkrete Ausgestaltung über eine Förderrichtlinie für das Land Hessen ist zum Zeitpunkt der Berichtsl e- gung in der Abstimmung. Für den Prozess der Medienentwicklungsplanung an den Schulen wird der Fokus vor allem auf den pädagogischen Betrieb gesetzt. Der Bereich der Verwaltung (d.h. Leitung, Sekretariat) ist nicht Bestandteil, so dass hier ggf. eine zusä tzliche Pla- nung notwendig wird. Das Vorgehen zur Erstellung des MEPs der Stadt Darmstadt setzt bei einer Be- standsaufnahme der vorhandenen IT-Ausstattung und der Organisation ihres Be- triebs in den Schulen an. Die Tabelle 1 listet die aktuell in Trägers chaft der Stadt Darmstadt befindlichen Schulen, die im Zuge des MEPs berücksichtigt wurden. 1 Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Bil- dung_digitale_Welt_Webversion.pdf [Juni 2018] 2 Vgl. https://kultusministerium.hessen.de/presse/infomaterial/9/praxisleitfaden-medien- kompetenz-bildung-der-digitalen-welt [November 2019] Ausgangslage und Vorgehen 5 Tabelle 1: Schulliste Schule Schulart 1 Andersenschule Grundschule 2 Astrid-Lindgren-Schule Grundschule 3 Bessunger Schule Grundschule 4 Christian-Morgenstern-Schule Grundschule 5 Elly-Heuss-Knapp-Schule Grundschule 6 Erich-Kästner-Schule Grundschule Grundschule 7 Frankensteinschule Grundschule 8 Friedrich-Ebert-Schule Grundschule 9 Georg-August-Zinn-Schule Grundschule 10 Goetheschule Grundschule 11 Heinrich-Heine-Schule Grundschule 12 Heinrich-Hoffmann-Schule Grundschule 13 Käthe-Kollwitz-Schule Grundschule 14 Ludwig-Schwamb-Schule Grundschule 15 Schillerschule Grundschule 16 Wilhelm-Busch-Schule Grundschule 17 Wilhelm-Hauff-Schule Grundschule 18 Christoph-Graupner-Schule Förderschule 19 Ernst-Elias-Niebergall-Schule Förderschule 20 Herderschule Förderschule 21 Mühltalschule Förderschule 22 Wilhelm-Leuschner-Schule Haupt- und Realschule (mit Abendschule) 23 Bernhard-Adelung-Schule Gesamtschule 24 Erich-Kästner-Schule IGS Gesamtschule 25 Gutenbergschule Gesamtschule 26 Mornewegschule Gesamtschule 27 Stadtteilschule Arheilgen Gesamtschule 28 Abendgymnasium Gymnasium 29 Bertolt-Brecht-Schule Gymnasium 30 Eleonorenschule Gymnasium 31 Georg-Büchner-Schule Gymnasium 32 Justus-Liebig-Schule Gymnasium 33 Lichtenbergschule Gymnasium 34 Ludwig-Georgs-Gymnasium Gymnasium 35 Viktoriaschule Darmstadt Gymnasium 36 Alice-Eleonoren-Schule Berufliche Schule 37 Erasmus-Kittler-Schule Berufliche Schule 38 Friedrich-List-Schule Berufliche Schule 39 Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Berufliche Schule 40 Martin-Behaim-Schule Berufliche Schule 41 Peter-Behrens-Schule Berufliche Schule Instrument zur Ermittlung der Ausstattung war eine Befragung der Schulen mit einem Online-Fragebogen3. Alle Schulen in städtischer Trägerschaft (alle Schulfor- men) haben den Fragebogen beantwortet, wodurch ein geschlossenes Bild von der Ausgangssituation entsteht. 3 Zeitpunkt der Online-Befragung war zwischen Februar und April 2019. Ausgangslage und Vorgehen 6 An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Bedarfsermittlung an, die die Anfor- derungen der Beteiligten an die zukünftige Ausstattung und ihren Betrieb erfasst. Die Vorgaben des Landes Hessen sollten dabei in der Medienentwicklungspla- nung und ihrer Ums etzung als Grundlage dienen und fanden Berücksichtigung. Weiterhin sollen die derzeitige Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen durch den Einsatz von digitalen Medien, die Förderung von Medienkompetenz sowie künftige Anforderungen hinsichtlich des Einsa tzes von digitalen Medien im Un- terricht Berücksichtigung finden. Dies folgt dem Zweck sicherzuste llen, dass die durch das Schulamt der Stadt bereitgestellten Ausstattungen auch adäquat von Lehrkräften und Schüler*innen genutzt werden können. Den Schulen wu rde in schulformspezifischen Workshops (getrennt nach Grund-/Förderschulen, weiter- führende Schulen und berufliche Schulen) , Gelegenheit gegeben, ihre Einschät- zung über die bisherige IT-Ausstattung und ihren Betrieb zu formulieren und An- forderungen an die zukünftige Ausstattung zu geben. Darauf aufbauend wird die Vereinheitlichung dieser heterogenen Strukturen angestrebt, um Synergieeffekte nutzbar zu machen, welche es ermöglichen, die Anforderungen der Mediatisie- rung von Schule und Unterricht mit einem über schaubaren finanziellen und per- sonellen Aufwand zu bewältigen. Die SOLL -Konzeption beschreibt auf Basis der vorhandenen Ausstattung und unter maßgeblicher Berücksichtigung der Bedarfe die im Planungshorizont von fünf Jahren angestrebte IT-Ausstattung und ihr Or- ganisationsmodell. Organisatorische, technische und pädagogische Anforderun- gen werden berücksichtigt und in ein Ausstattungs- und Betriebskonzept mit Kos- tenabschätzung überführt. Im Ergebnis steht ein Medienentwicklungsplan, welcher sich strukturell an die im Vorfeld genannten inhaltlichen Aspekte anlehnt und eine Strategie und Empfeh- lungen zur Umsetzung und Mengengerüste für die notwendigen Investitionen für Ersatz- und Neuausstattungen aufzeigt. Neben diesen werden auch die laufenden Kosten für den Betrieb und ggf. jährliche Abschreibun gen über den betrachteten Zeitraum kalkuliert, welche als Vorlage für einen Haushaltsbeschluss dienlich sein können. Hinweis: Kommunale Medienentwicklungsplanung ist immer als ein Prozess zu verste- hen, der nicht mit der einmaligen Erstellung eines Plans endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung implementieren, steuern und evaluieren muss. 1.1 Mediatisierung als Bildungsthema Digitale Medien sind ein integraler und wichtiger Bestandteil in allen Lebenswel- ten von Kindern und Jugendlichen. Junge M enschen müssen daher lernen, wie diese Medien eingesetzt werden können, um die damit verbunden Chancen für sich nutzbar zu machen. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch mit Medien- handeln verbundene Risiken kennen und abschätzen lernen, um sich selbst ange- messen davor schützen zu können. Beide Aspekte lassen sich unter dem Erwerb von Medienkompetenz bündeln. Die Förderun g der Medienkompetenz ist daher auch eine zunehmend bedeutsame Aufgabe für die Schulen aller Schu lformen. Viele Eltern achten bereits bei der Schulwahl für ihre Kinder auf das Medienprofil Ausgangslage und Vorgehen 7 der Schule. Schulen wiederum nutzen im gemeinsamen Wettbewerb den S tellen- wert der digitalen Medien in ihrer Arbeit auch als Alleinstellungsmerkmal, um Eltern für sich zu gewinnen. Auch die Stadt Darmstadt kann ihren Teil dazu bei- tragen, das Angebot in den Schulen so auszurichten, dass ihre jungen Bürgerinnen und Bürger di esem Medienwandel künftig gut aufgestellt begegnen. Eine mo- derne Medienbildung der Heranwachsenden wird damit auch als Teil des lebens- langen Lernens zu einem Standortfaktor für Bildung, Wirtschaft und Kultur. Schulen müssen dahingehend ausgestattet werden, dass lernförderliche IT-Infra- strukturen für Lernende wie Lehrende vorhanden sind. Dabei geht es in den all- gemeinbildenden Schulen inzwischen nicht mehr nur um den Computerraum und vereinzelte Rechner in den Klassen - und Fachräumen. Die bildungspolitischen Strategien für ein Lernen mit digitalen Medien weisen zunehmend dahin, Lernum- gebungen so zu gestalten, dass Lernmöglichkeiten überall und jederzeit verfügbar werden. Moderne und vor allem mobile Lernarrangements sollen geschaffen wer- den, die es allen Lernenden und Lehrenden ermöglichen, zeit- und ortsungebun- den ihre Lern - und Lehrprozesse auszugestal ten und Medienbrüche vermeiden. Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an IT -Infrastruktur und IT-Ausstat- tung schulischer und auch außerschulischer Lernorte , deren Bereitstellung und Unterhaltung Aufgabe des städtischen Schulamtes als Sachaufwandsträger sind. Inzwischen gibt es zunehmend die bildungspolitische Anforderung, die Ausstat- tung aller Schüler*innen der weiterbildenden und beruflichen Schulen mit einem persönlichen mobilen Endgerät zu gewährleisten. Eine ganzheitliche Betrach- tungsweise von lernförderlichen IT-Infrastrukturen, die auf die Bereitstellung ei- ner skalierbaren Basisnetzinfrastruktur fokussiert, und dabei über einen längeren Zeitraum zum ein en den flexiblen Einsatz und Austausch von Endgeräten und Peripherie ermöglicht und zum anderen i n diesem Zuge Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wie Lehrkräften mediendidaktische und -pädagogische Metho- denvielfalt gewährt, ist dabei unabdinglich. Bei der Entwicklung, Bereitstellung und dem Betrieb lernförderlicher IT -Infra- strukturen kommt einigen inhaltlichen Aspekten eine zentrale Bedeutung zu, die in der Vergangenheit und auch zukünftig zunehmend die Vorstellung von insti- tutioneller und außerinstitutioneller Medienbildung beeinflussen. Die Ganztagsschule soll Betreuung und Bildung kombinieren u nd über den Un- terricht hinaus auch in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen außerschulischen Trägern Angebote an die Lernenden und Lehrenden richten. Daran schl ießt sich das Lernen an außerschulischen Lernorten an, um die in der Schule erworbenen Kompetenzen in lebensnahen Lernsituationen einzusetzen bzw. Erfahrungen und Erkenntnisse an außerschulischen Lernorten wiederum für schulisches Lernen zu nutzen. Im Rahmen der Inklusion sollen alle Schüler*innen ihren individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen entspr echend gemeinsam unterrichtet werden. Auch in Hessen erhalten Schüler*innen mit umfassenden Beeinträchtigungen oder Behinderungen inklusive Bildungs-, Beratungs-, und Unterstützungsangebote an den allgemeinen Schulen, in denen digitale Medien eine zentrale Rolle spielen kön- nen. Dies führt in d er Konsequenz zu stärker selbstgesteuerten Lernprozessen und zu einer Individualisierung des Unterrichts , indem z.B. Schüler*innen in Ausgangslage und Vorgehen 8 Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsständen, Lernstrategien und Interes- sen zusammenarbeiten. Die Lehrkraft wird zur Moderatorin dieser Prozesse. Dazu ist Kooperation notwendig, weil bestimmte Lerngegenstände eine gemeinsame Erarbeitung nahelegen bzw. erfordern, und die Entwicklung sozialer und perso- naler Kompetenzen in gemeinsamen Lernprozessen gefördert werden kann. Z u- dem soll eine Kompetenz- und Berufsorientierung in den Lernprozessen den Schüler*innen ermöglichen, die notwendigen fachlichen und überfachlichen Kom- petenzen zu entwickeln und sie auf den Übergang in den Beruf vorzube reiten. Sprachförderkonzepte sollen die Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz aller Kin- der und Jugendlichen als Basiskompetenzen für den Schulerfolg und den Übertritt in die Ausbildung verbessern. Es stellt sich auch die Frage nach der Einbeziehung der Eltern in Lernprozesse, die Informationen ü ber den Leistungsstand und die Lernentwicklung ihrer Kinder und Hinweise, wie sie deren Entwicklungsprozess unterstützen können, erhalten sollen. Auch die Bedeutung von außerschulischen Lernorten wie Museen, Bibliotheken und zunehmend auch Hightech-Werkstätten ist immer wieder Bestandteil im Diskurs über zeitgemäße Medienbildung. Der Prozess der Medienentwicklungsplanung greift all dies auf und muss auf allen drei Ebenen des Schulsystems (Schule – Schulamt der Stadt – Kultusministerium) stattfinden und das Ergebnis in geeigneter Weise in einem kommunalen Medien- entwicklungsplan zusammen führen: 1. Das Kultusministerium macht über die Rahmenlehrpläne explizite und im- plizite Vorgaben, wie Medienbildung in der schulinternen Unterrichtsent- wicklung umgesetzt werden kann. Die Aus- und Weiterbildung der Lehr- kräfte sollte zeitgemäß ausgestaltet und strukturie rt sein. Dazu können Fortbildungsbedarfe aus den Schulen gebündelt und weitergegeben wer- den. 2. Das Ziel des schulischen Medienbildungskonzeptes liegt darin, das Lernen mit und über (digitale) Medien umfassend in die Lehr - und Lernprozesse zu integrieren, den Medienkompetenzerwerb der Schüler*innen zu beför- dern und dazu die notwendigen Vorgaben aufzunehmen. Das Medienbil- dungskonzept muss schulweit über einen Schulkonfe renzbeschluss abge- stimmt sein und bietet damit eine verbindliche gemeinsame Basis für die Ausgestaltung der Lernumgebungen und der Unterrichtsorganisation. 3. Die Planungen aus den schulischen Medienbildungskonzepten müssen in das Konzept des städtischen Schulamtes integriert werden, damit die not- wendigen infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen und unterhalten werden können und dadurch die Investitionen zielgerichtet für die Medi- enbildung in den Schulen eingesetzt werden können. 1.2 Vorgaben von Länderseite Die KMK veröffentlichte erstmals 2012 den Beschluss „Medienbildung in der Schule“4, dem im Jahr 2016 mit dem Strategiepapier „Bildung in der digitalen 4 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschlu- esse/2012/2012_03_08_Medienbildung.pdf [Juni 2018]. Ausgangslage und Vorgehen 9 Welt“5 eine Konkretisierung der zu erlernenden Medienkompetenzen folgte und eine Verbindlichkeit für alle Schüler*innen der Grund- und weiterführenden Schu- len ab dem Schuljahr 2018/19 herstellt. Die zu erlernenden Kompetenzfelder glie- dern sich wie in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Kompetenzfelder der KMK-Strategie Es wird betont, dass der Einsatz von Medien innovative Lernformen befördere und sowohl individualisiertes als auch kollaboratives Lernen durch Medien un- terstützt werden könne. Weiter wird die Mediatisierung vielfältiger Lebensberei- che herausgestellt: dass z.B. Medien Auswirkungen auf die selbstbestimmte Teil- habe an Gesellschaft haben, dass sie eine Sozialisationsinstanz darstellen und dass sie sich auch auf Moral- und Wertvorstellungen auswirken. Wichtig sei die Förde- rung von Medienkompetenz auf Seiten der Kinder und Jugendlichen aber auch, um sie vor Gefahren und Risiken, die mit den Technologien einhergehen, zu schüt- zen. Die KMK fordert die Aktualisierung der Lehr- und Bildungspläne, sodass Me- dienbildung mit den entspre chenden Kompetenzen systematisch Einzug in die einzelnen Fächer hält. Außerdem solle Medienbildung in Schulentwicklungspro- zesse integriert werden, indem Medienbildungskonzepte von den einzelnen Schu- len erarbeitet werde n, die die spezifischen Anforderungen der Einzelschule be- rücksichtigen. Weiter wird betont, dass auch medienpädagogische Kompetenz auf Seiten der Lehrkräfte Voraussetzung für die zielgerichtete Förderung der Schü- ler*innen sei. Folglich sollen entsprechende Inhalte in der Aus - und Fortbildung von Lehrkräften verbindlich verankert werden. Die KMK empfiehlt außerdem, Medien spontan im Unterricht einzusetzen und spricht sich folglich für die Ver- fügbarkeit von Hard- und Software auch in den Klassen- und Fachräumen bis hin zu Bring Your Own Device (B YOD) Konzepten aus. Hinsichtlich des Supports wird geraten, dass gemeinsam mit dem städtischen Schulamt eine vertretbare Lö- sung für First-, Second- und ggf. Third-Level-Support gefunden werden solle, so- dass sich die Lehrkräfte auf den pädagogischen Einsatz der Medien im Unterricht fokussieren können und nicht die technische Betreuung leisten müssen. 5 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Bildung_digi- tale_Welt_Webversion.pdf [Juni 2018] Ausgangslage und Vorgehen 10 Abschließend wird betont, dass Medienbildung ein Aspekt von Qualitätsentwick- lung und -sicherung in Schulen sei und somit auch bei Evaluationen von Schulen berücksichtigt werden solle. Er betont, wie auch der Beschluss zur schulischen Me- dienbildung, die Bedeutung der systematischen (und länderübergreifenden) In- tegration von digitaler Bildung in alle Bildungsbereiche und benennt sechs Hand- lungsfelder, die sich von den Bildungsplänen und der curricularen Entwicklung, über Infrastruktur, Ausstattung und Bildungsmedien bis zu den rechtlichen und funktionalen Rahmenbedingungen erstrecken. Übergeordnet steht das Lernen mit und über Medien im Fokus und damit die Entwicklu ng und Einbettung von me- dienpädagogischen Konzepten in Lehr- und Lernpraktiken. Hinweis: Das hessische Kultusmin isterium hat eine Handreichung für die Schulen zur Umsetzung der KMK-Strategie herausgegeben: https://kultusministerium.hessen.de/presse/infomaterial/9/praxisleitfaden-medien- kompetenz-bildung-der-digitalen-welt [November 2019] 1.2.1 Initiative Schule@Zukunft Seit dem Jahr 2001 wird in Hessen die Initiative Schule@Zukunft als Gemein- schaftsaufgabe des Landes und der kommunalen Schulträger umgesetzt. Dam it wird der gemeinsamen Verantwortung zur Weiterentwicklung der Medienbil- dung und der dafür notwendigen Infrastruktur aus Sicht der inneren und äußeren Schulangelegenheiten Rechnung getragen. Das Land Hessen steht strukturell mit den regelmäßig bilateral geschlossenen Vereinbarungen zwischen dem Land und den jeweiligen kommunalen Schulträgern im Bundesvergleich gut da. So formuliert §1 (5) die zentrale Zielrichtung, dass: „… Hessen für eine zukunftsgerechte Bildung und für die dafür nötige IT- Bildungsinfrastruktur weiterhin große Anstrengungen unternehmen will. Deshalb sollen auch die erfolgreich eingeleiteten Maßnahmen zur Verbes- serung der IT-Ausstattung in Schulen und zur Sicherung des Supports bei- behalten werden. Chancen, wie sie mobiles Lernen, E -Learning und neue Lehr- und Lernmittel im Rahmen der Digitalisierung für Unterricht und Lehrerbildung bieten, sollen insbesondere unter Berücksichtigung des de- mografischen Wandels genutzt werden.“ Die konkreten Ziele des Programms lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Verbesserung der IT-Ausstattung der Schulen sowie des technischen und pädagogischen Supports, • Vermittlung von Medienkompetenz in allen Phasen der Lehrerbildung (Portfolio MBK) sowie • Projekte und Maßnahmen zum U nterricht mit neuen Lehr - und Lernme- thoden unter Einbeziehung digitaler Medien. Angesichts der sich fortlaufend verändernden Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft stehen das Land und die Schulträger in einem Ausgangslage und Vorgehen 11 ständigen Dialog über den Ausbau der Maßnahmen. Die Initiative wurde im Jahr 2017 evaluiert und soll vor dem Hintergrund des Digital Paktes im Rahmen des Programms „Digitale Schule Hessen“6 weitergeführt werden. 1.2.2 Portfolio Medienkompetenz Mit dem Portfolio Medienbildungskompetenz steh t den hessischen Lehrkräften ein Rahmenkonzept als systematische Grundlage zur Verfügung, mit dem sie die während ihrer Aus - und Fortbildung erworbenen Medienbildungskompetenzen dokumentieren und ihr besonder es Engagement in diesem Bereich nachweisen können. Inhaltlich ist es an der KMK -Strategie sowie an den Rahmenkonzepten aus der medienpädagogischen Forschung orientiert (s.o.) und bezieht sich auf Me- dien- und Medienbildungskompetenzen aus den Bereichen • Medientheorie und Mediengesellschaft, • Didaktik und Methodik des Medieneinsatzes, • Mediennutzung, • Medien und Schulentwicklung, • Lehrerrolle und Personalentwicklung. Das Portfolio begleitet die Lehrkräfte durch alle Phasen ihrer Lehrerbildung und bündelt alle Lern aktivitäten, die zum Aufbau von Medienbildungsko mpetenzen beigetragen haben, wie beispielsweise die Wahrnehmung entsprechender Module im Vorbereitungsdienst, die Teilnahme an thematisch relevanten Fortbildungs - und Beratungsangeboten im Rahmen der Lehrerfortbildung, der Erwerb spezieller Zertifikate oder Weiterbildungen. 1.2.3 Angebote der Lehrkräfteakademie und des Medienzentrums Darmstadt Das Hessische Kultusministerium hat die Hessische Lehrkräfteakademie mit der Umsetzung von Konzepten zur Lehreraus- und -fortbildung im Bereich der Medi- enbildung und dem Realisieren von Projekten zur Medienbildung an Schulen be- auftragt. Die Hessische Lehrkräfteakademie, das Staatliche Schulamt und das Medienzent- rum Darmstadt bieten landesweite und regionale Unterstützungsangebo te für Lehrkräfte an, die in ihrem schulischen A lltag die pädagogischen Medien nut- zen. Ob zur Unterrichtsvorbereitung und zur Modulierung kompetenzorientierter Lehr-Lern-Szenarien oder zur medialen Kommunikation innerhalb und außerhalb ihrer Schule. Intere ssierte Lehrkräfte erhalten vielfältige Informat ionen für ihren täglichen Unterricht. Schulen werden kostenfrei eine Lernplattform, eine Verwal- tungssoftware für pädagogische Netzwerke und zahlreiche Materialien online zur Verfügung gestellt. Das Medienzentrum Darmstadt stellt Schulen Onlinelizenzen für digitale audio- visuelle Medien zur Verf ügung. Es bietet darüber hinaus vielfältige 6 Vgl. https://digitale-schule.hessen.de/ [November 2019] Ausgangslage und Vorgehen 12 medienpädagogische Fortbildungsangebote für Lehrkräfte an. Weiterhin gibt es in Darmstadt die Besonderheit, dass das Medienzentrum mit seinen pädagogischen Inhalten und der Schul-IT als integraler Bestandteil mit ihrer technischen Expertise in einer Organisationseinheit eng zusammenarbeiten. Somit können die Anforde- rungen zeitgemäßer Bildung in Schule möglichst strukturiert unterstürzt werden. Darüber hinaus bestehen seitens d er Hessischen Lehrkräfteakademie mit a llen hessischen Universitäten Kooperationsverträge über phasenübergreifende Quali- fizierungsangebote für Lehrkräfte. 1.3 Schulische Medienbildungskonzepte Medienbildung ist eine wichtige Schulentwicklungsaufgabe. Ihre Vermittlung ist als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe fächerübergreifend angelegt. Zur Umsetzung ist ein schulisches Medienbildungskonzept erforderlich, das als Teil der Schulentwicklung den Rahmen absteckt. Zudem gibt es ein fächerübergreifen- des Mediencurriculum, das die Unterrichtsaufgaben auf die Fächer verteilt. Jede Schule ist gefordert, ein auf ihr Schulprogramm abgestimmtes individuelles Medienbildungskonzept zu entwickeln beziehungsweise best ehende Kon- zepte weiterzuentwickeln, damit digitale Medien und Lernumgebungen sinnvoll in den Unterricht aller Fächer eingebunden werden können. Zur Unterstützung dieses Prozesses können sich die Schulen an die Fachberatung Medienbildung an den jeweiligen Staatlichen Schulämtern wenden. Die Fachberaterinnen und Fach- berater Medienbildung begleiten d ie Schulen bei der Erstellung und Weiterent- wicklung ihres schulischen Medienbildungskonzepts. Den Medienbildungskonzepten der Schulen kommt damit bei der kommunale n bzw. städtischen IT -Strategieplanung eine besondere B edeutung zu, da sie be- schreiben, wie die Vorgaben des Landes für den Unterricht mit digitalen Medien konkret in der jeweiligen Schule umgesetzt werden sollen und daraus dann An- forderungen an die sächli che IT -Ausstattung abgeleitet werden, die wiederum durch das städtische Schulamt bereitzustellen ist. Die Grundschulen der Stadt Darmstadt haben vor einiger Zeit ein gemeinsames Konzept „Medienbildung“ entwickelt. Die Schulworkshops haben jedoch gezeigt, dass einige Schulen insbesondere in Hinblick auf das Le rnen mit Tabl ets inzwi- schen deutlich von diesem Konzept abweichen wollen. Aus den weiterführenden und beruflichen Schulen konnten uns keine Medienbildungskonzepte für die Aus- wertung vorgelegt werden. Die Schulen haben in den Workshops aber wesentliche Eckpunkte für die Medienbildung formuliert. 1.3.1 Medienbildung in den Grund- und Förderschulen Die Grundschulen haben vor einiger Zeit ein gemeinsames pädagogisches Medi- enkonzept formuliert, dessen Leitsätze na ch wie vor gelten und auf dessen Basis die Medienbildun g weiterentwickelt werden sollte. Medienkompetenz gehöre demnach zu den Fähigkeiten, die bereits in der Grundschule als Teil der Grund- fertigkeiten vermittelt werden müssen, um ein erfolgreiches Weitera rbeiten, An- wenden und Lernen in den weiterführenden Schulen und im Beruf zu sichern. Ziel Ausgangslage und Vorgehen 13 der Grundschularbeit sei es daher, Schüler*innen in die Lage zu versetzen, insbe- sondere Computer zur Informationsgewinnung und -verarbeitung zu nutzen, die Nutzung kritisch zu hinterfragen und zudem ein Bewusstsein zu sch affen, dass diese nur am Rande Mittel einer modernen Freizeitgestaltung sind. Aktuell sieht das Medienkonzept dafür spezielle Kurse für die Medienbildung in den 18 Grundschulen vor, z.B. Leseförderung in der zweiten Klasse, Textverarbei- tung in der dritten Klasse und die Internetnutzung (Intern et ABC) in der vierten Klasse, jeweils flankiert von Tests. Nach Einschätzung der Schulen funktioniert das Medienkonzept der Grundschulen gut, braucht für die Umsetzung aber mehr Support. Im Kern geht es also darum, Schüler*innen zu befähigen mit digitalen Medien sowohl im privaten als auch später im beruflichen Umfeld kompetent und sicher umzugehen. In einigen Punkten gehen die Lehrkräfte in den Workshops mit ihren Anforderun- gen jedoch über das gemeinsame Medienkonzep t hinaus. Wichtig ist den Lehr- kräften ein Lernen mit allen Sinnen. Dazu soll Schüler*innen z.B. auch vermittelt werden, wie sich Apps auf Tablets sinnvoll einsetzen lassen und nicht nur zum Spielen. Sc hüler*innen sollen in jeder Unterrichtsstunde für das I nternet fit ge- macht werden und nicht mehr nur in speziellen Kursen. Weiterhin sollen zuneh- mend interaktive Einheiten genutzt werden (z.B. im Englischunterricht). Auch die Nutzung digitaler Schulbücher wäre künftig sinnvoll. Speziell die Förderschulen nutz en digitale Medien vor allem zum Train ing mit Lernsoftware, wie z.B. Lernwerkstatt und Budenberg sowie für die unterstützende Kommunikation. Aus Sicht der Schulen sind die Übergänge von Grund - und Förderschulen in die weiterführenden bzw. beruflichen Schulen in den Blick zu nehmen und die Kon- zepte der Schularten besser aufeinander abzustimmen. Generell sollte die Ausstattung der Grundschulen modern sein und in allen Schu- len einheitlichen Standards f olgen. Der Support muss gewährleistet werden und die Fortbildung der Kollegien mit der Ausstattung einhergehen. Computerräume, Tablets und Anzeigemedien sollten nur mit entsprechender Fortbildung ausgelie- fert werden. Wichtig wären auch gute Materialien zentral auf einem Server. Wei- terhin beklagen die Lehrkräfte, dass häufig die Möglichkeiten nicht bekannt seien, die ihnen moderne digitale Medien für den Unterricht bieten und wünschen sich hierzu mehr Information. 1.3.2 Medienbildung in den weiterführenden Schulen Aus Sicht der Lehrkräfte in den weiterführenden Schulen geht es für die Medien- bildung vor allem darum, Schüler *innen zu medienerfahrenen und mündigen Bürger*innen auszubilden, die mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten können. Schüler*innen sollen die Chancen erkennen, die ihnen digitale Me- dien bieten können, aber auch eine Sensibilisierung für Gefahren der Mediennut- zung muss erfolgen. Wichtig sei auch die Vorbereitung auf die Berufswelt. Digitale Medien sollen Lernprozesse unterstützen und erweitern und selbständi- ges Lernen fördern sowie individuelle Lernwege ermöglichen. Digitale Me dien Ausgangslage und Vorgehen 14 bieten auch Möglichkeiten für die Ziel- und Leistungsdifferenzierung und können die Inklusion unterstützen. Dazu sei aber auch eine Verbindlichkeit für den Ein- satz digitaler Medien wichtig. Konkret auf den Fachunterricht bezogen sollen die Schüler*innen z.B. in allen Fächern Recherche lernen und anwenden. Im Fach Deutsch wird mit Word und Powerpoint gearbeitet. Medien können im MINT - Bereich und in der Arbeitslehre Projekte unterstützen. Informatik spielt im Wahl- pflichtbereich eine große Rolle. Darüber hinaus soll auch die außerunterrichtliche Medienkompetenz gefördert werden. Dies betrifft Regeln, wie z.B. die Netiquette oder auch rechtliche Aspekte (z.B. Umgang mit Urheberrechten). Für die Schulen spielt Bildungsgerechtigkeit eine große Rolle, daher si nd auch die Eltern in den Dialog einzubeziehen. Die Rolle der Lehr kräfte könnte sich verändern. Co -Teaching-Ansätze wären denkbar. Lehrkräfte wollen Dokumente und Materialen austauschen. Denkbar wäre auch eine schulübe rgreifende Zusammenarbeit („Lernhilfen “). Hierzu bräuchte es entsprechende Umgebungen für die Kollaborat ion und Unterrichts- vorbereitung (z.B. Cloudsysteme). Auch Lizenzen für Verlagsinhalte (z.B. Arbeits- materialien, Online-Diagnose) werden von den Schulen gewünscht. Medienbruch- freie Übergänge zwischen Systemen sind dafür wichtig. Die Technik muss funktionieren („wie ein Firmen-Arbeitsplatz“), soll den Schulen aber auch nicht übergestülpt werden, d.h. von ihnen mitgestaltet werden können. Support und Fortbildung müssen sichergestellt werden. 1.3.3 Medienbildung in den beruflichen Schulen Aus Sicht der beruflichen S chulen bringen die Schüler *innen kaum strukturierte Medienkompetenzen aus den abgebenden weiterführenden Schulen mit, so dass hier zunächst nachgearbeitet werden muss. Basiskompetenzen, wie z.B. die Datei- organisation oder auch wieder zunehmend die Bedienun g von Tatstatur und Maus, fehlen oft. Schüler*innen sollen Quellen bewerten sowie Chancen und Risi- ken der digitalen Medien einschätzen können. Die beruflichen Schulen haben in ihren Schwerpunktbereichen sehr unterschiedli- che Digitalisierungsanforderungen, z.B. Spezialsoftware und CNC -Hardware in der Metalltechnik, Spezialarbeitsplätze im Design etc. Im Sozialwesen gehören Re- cherche und Präsentation zum Handwerkszeug. Wichtig sei es, die verschiedenen Sichten und Anforderungen von Schüler*innen, Lehrkräften, Schule als Organisation und den Betrieben zu berücksichtigen. Zum Teil fordern auch die Eltern stärkere Mediennutzung ein. Digitale Schulbücher und Mat erialien werden als Perspektive gesehe n. Bei der Neuorganisation von Berufen wird auch stärker auf die Organisation von digitalen Unterrichtsmaterialien gesetzt. Schulkooperationen finden zum Teil über digitale Medien (z.B. OneDrive) statt. Darüber hinaus adressieren die beruflichen Schulen auch Themen der Schulorganisation, z.B. das digitale Klassenbuch. Ausgangslage und Vorgehen 15 1.4 Gesamtstrategie zu lernförderlichen IT-Infrastrukturen Aus technischer und organisatorischer Perspektive ist die Ausstattung mit einheit- lichen Komponenten (z.B. für Netzwerk, Endgeräte und Sof tware) anzustreben. Die Einbindung neuer Endgeräte sowie ihre Einr ichtung mit Software und regel- mäßige Aktualisierungen von Betriebssystemen erfordern weniger Aufwand in homogenen Strukturen und sparen durch ihre bedingte Skalierbarkeit nachhaltig Kosten. Regelmäßige Erneuerungs- und Austauschprozesse sind besser planbar und zu fakturieren, wenn die Endgeräte einheitlich sind. Ebenso ermöglicht eine einheitliche Ausstattung den Schulen eine verlässliche und erwartungsko nforme Arbeitsumgebung. Die Nutzung ge staltet sich oft einfacher, da eine lange Einar- beitung in die Technologien (Software und Hardware) aufgrund der homogenen Struktur ausbleibt. Auf der anderen Seite benötigen Schulen Gestaltungsspiel- räume im pädagogischen Betrieb. Schulform und spezifisches Fächerprofil, Stand- ort und Substanz der Schulgebäude und der Fort bildungsstand der Lehrkräfte, sind einige Faktoren, die eine individuelle Ausstattungsstrategie erforderlich ma- chen. Dies muss keinen Widerspruch darstellen und ist auf konzeptueller Ebene lösbar. Es wird vorgeschlagen, eine zeitgemäße Basisausstattung fe stzulegen, die jede Schule befähigt, ihrem Bildungsauftrag im Bereich der Vermittlung von Medien- kompetenzen sowie dem Lehren anhand von digitalen Medien nachzukommen. Diese Ausstattung ermög licht einen schulübergreifenden Qualitätsstandard zu schaffen und zu etablieren: • Schulwechselbedingte Übergänge in der Bildungsbiografie der Schüler*in- nen werden geglättet, • Lehrkräfte finden eine verlässliche Infrastruktur vor und können den Me- dieneinsatz im Unterricht besser planen, • Schulentwicklung kann strategisch auf Basis der Ausstattung geplant und umgesetzt werden, • Innovationsprojekte sind mit der Basisausstattung umsetzbar, • Verlässliche Wartung und Betrieb erfolgen durch ein einheitliches Sup- portkonzept. Schulspezifische Anforderungen können im Rahmen des Medienbildungskonzep- tes einer Schule auf dieser Basisausstattung aufsetzen. Schulische Medienarbeit kann so auf Grundlage der Basisausstattung und einem soliden Betriebs- und War- tungskonzept geplant werden und schafft Raum für Innovationsprojekte, die an Darmstädter Schulen initiiert werden und Strahlkraft haben können. Ein prakti- sches Beispiel für eine solche Basisausstattung – und gleichzeitig für die Notwen- digkeit einer ganzheitlichen Perspektive auf die kommunale IT -Strategie – sind B/GYOD-Vorhaben oder auch Tablet -Projekte. Sie benötigen eine funktionstüch- tige WLAN-Struktur und Benutzerverwaltung mit Rechtesystem (u.a. ein Mobile Device Management MDM). Ausgangslage und Vorgehen 16 Für die IT-Ausstattungsplanung der Stadt Darmstadt bietet es sich an, folgende Ausstattungsmerkmale und Organisationsstrukturen schulformübergreifend für alle Standorte in Trägerschaft zur Verfügung zu stellen: • flächendeckende LAN-Verkabelung in allen Unterrichts-, Vor- und Nach- bereitungsräumen, • flächendeckendes WLAN in allen Unterrichts-, Vor- und Nachbereitungs- räumen, • bedarfsgerechte Breitbandanbindung (unter Berücksichtigung der maxi- malen Verfügbarkeit), • zentral orientierte Serverarchitektur zum Zweck der Bereitstellung einheit- licher Dienste ( z.B. E-Mail, Dokumentenaustausch, Kalender, pädagogi- sche Oberfläche), • skalierbare Benutzerverwaltung mit Rechtesystem (ID - und Accessma- nagement), • angestrebtes Verhältnis von Schüler *innen zu schulischem Endgerät je nach Schulform von mindestens 5:1 sowie die Einbindung von privaten Endgeräten, • einheitliches Betriebssystem (auch die Version) und einheitliches Basis - Softwarepaket (z.B. Office-Paket, Virenschutz, Filtersoftware), • zentrales Drucksystem (mit z.B. FollowMePrint Funktionalität), • zentrales Lizenzmanagement und Beschaffungssystem (Ertüchtigung zyk- lisch), • zentraler Support mit standardisierten Kommunikationsstrukturen. Neben den Erkenntnissen aus einschlägigen Studien fußen diese Ziele auf dem aktuellen Kenntnissta nd im Bereich IT -Management und auch i m B ildungsbe- reich. Die jeweiligen Hintergrundinformationen sind in den entsprechenden Ka- piteln dieses Dokuments erläutert. Viele der genannten Merkmale sind in Darm- stadt bereits in der Planung. Einhergehend sollten gee ignete Organisationsstrukturen konzipi ert und imple- mentiert werden. Dazu zählen primär die Erstellung und regelmäßige Aktualisie- rung schulischer Medienbildungskonzepte, jährliche Investitions - / Planungsge- spräche zwischen städtischem Schulamt und Schule, die Definierung und Abgren- zung von Wart ungstätigkeiten und Störungsbehandlung in der Schul ischen-IT, die Festlegung von Zuständigkeiten, die Feststellung von Fortbildungsbedarf und Organisation der Weiterbildung. Zusätzlich zur Basisausstattung bietet sich die modularisierte Ausgestaltung wei- terer IT-Ausstattungselemente an, die den schulformspezifischen Anforderungen entsprechend geplant werden können. Der MEP sieht daher Investitionsposten vor, die modular innerh alb einer vorgegebenen Rahmung und unter Fed erfüh- rung des Schul amtes Darmstadt verwendet werden können. Dazu gehört bei- spielsweise eine schulspezifische Endgerätestrategie, die das schulische Ausgangslage und Vorgehen 17 Medienbildungskonzept implementieren und an die räumlichen Gegeb enheiten (z.B. Verfügbarkeit und Größe von C omputerräumen) angepasst sein sollte. Die Schulen können eigene Schwerpunkte setzen und Innovationsprojekte realisieren. Die Anschaffungen sollten unter der Maßgabe einer möglichst geringen Produkt- vielfalt erfolgen, um ein effizientes und effektives Servic e- und Betriebskonzept umsetzen zu können. Details und Vorschläge finden sich in den jeweiligen Kapi- teln, grundlegend modular sind folgende Ausstattungsmerkmale: • Endgerätestrategie (Verhältnis von Computer-Räumen mit halber/voller Ausstattung und Medienecken zu mobilen Endgeräten (Notebooks und/o- der Tablets als Klassensätze oder Einzelgeräte etc.), • Software und Content (unter der Zielsetzung ein Produkt für ähnliche Ein- satzszenarien zu verwenden), • Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen, ggf. mit mobi ler Ergän- zung, • weitere Hardware und Peripherie. Die in den folgenden Kapiteln dargestellten technischen und organisatorischen Komponenten des Medienentwicklungsplans orientieren sich an dieser Ge- samtstrategie zur Verankerung einer lernförderlichen IT -Infrastruktur an den Darmstädter Schulen. I n den Kapiteln wird zunächst die Ausgangssituation ge- schildert, d. h. die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, und themenspezifische Grundlagenkenntnisse vermittelt. Die Kapitel schließen mit der Erläuterung einer Ausstattungsstrategie und Kostenberechnung. Netz- und Basisinfrastruktur 18 2 Netz- und Basisinfrastruktur 2.1 Ausgangssituation Alle Schulen der Stadt Darmstadt haben zumindest eine partielle Festvernetzung (Local Area Network, LAN) im Schulgebäude. Im Schnitt sind knapp zwei Drittel der Räume mit einem Netzwerkanschluss ausgestattet. In den Grund- und Förder- schulen besteht mit über der Hälfte der Räume noch erheblicher Erweiterungs - und Ertüchtigungsbedarf. Eine Funkvernetzung ( Wireless Local Area Ne twork, WLAN) ist in den Grund- und Förderschulen praktisch nicht vorhanden (11% der Räume) und auch in den weiterführenden und beruflichen Schulen ist die Abde- ckung von im Schnitt einem guten Drittel der Räume nicht ausreichend. Nur drei berufliche Schulen und zwei Gymnasien haben angegeben, dass ihre Sc hule zu 100% mit einem WLAN abgedeckt sind. Eine Grundschule und eine Gesamtschule haben eine Abdeckung von 80 bis 90 Prozent angegeben. 22 Schulen haben noch kein WLAN (vgl. Tabelle 2). Tabelle 2: Abdeckung der Gebäudevernetzung (Klassen-, Fach- und Computerräume) Unt.-Räume ges. Unt.-Räume mit Netzdose Netz-Abde- ckung Unt.-Räume mit WLAN WLAN-Abde- ckung Grund- und Förderschulen 383 183 48% 41 11% Weiterführende Schulen 677 422 62% 237 35% Berufliche Schulen 358 239 67% 140 39% Gesamt 1418 844 60% 418 29% Die Schulen sind überwiegend über die TU Darmstadt und die Telekom an das Internet angebunden. Vereinzelt kommen DSL-Anschlüsse anderer Anbieter (z.B. 1&1, ENTEGA) zum Einsatz. Die Ba ndbreiten der meisten Schulen liegen z wi- schen im Einzelfall noch unter 16 Kbit/s und maximal 100 Mbit/s. Nur drei Schulen haben angegeben, über einen Gigabit-Anschluss zu verfügen. Mehr als die Hälfte der Schulen geben an, dass die derzeitige Internetgeschwindigkeit nicht ausre i- chend ist. 2.2 Ausbau der Schulnetze als Basisinfrastruktur Künftige lernförderliche IT -Infrastrukturen für ein mobiles Lernen sind netzba- siert. Der Zugang zu Netzen ist damit heute unverzichtbares Element der Nutzung von Informationstechnologie für Arbeit, Bildung und Freizeit. Für den Einsatz mo- biler Geräte in den Schulen stellen dafür zunehmend funkbasierte Netze eine not- wendige Bedingung dar. Ein flächendeckendes WLAN wird daher auch vom Land Hessen über den DigitalPakt gefordert und auch gefördert. Das Vorgehen beim Ausbau kann ausgehend von der Klassifizierung der Ziele der jeweiligen Schulen zunächst in eine grundlegende Abdeckung der Schulgebäude und mit zunehmender Nutzungsintensität den Ausbau der Kapazität unterteilt werden. Abbildung 2 verdeutlicht mögliche Ziele eines Ausbaus des Schulnetzes. Netz- und Basisinfrastruktur 19 Abbildung 2: Abdeckung vs. Kapazität im Schulnetz Aus der Bestandsaufnahme heraus ergibt sich der Bedarf, die Lücken in der Fest- netzinfrastruktur ( 40% der Unterrichtsräume) zu schließen und zu ertüchtigen . Nach dem Konzept des Schulamtes Darmstadt sollen in allen Klassen- und Fach- räumen sechs Doppeldosen zur Verfügung stehen (in jeder Ecke eine, eine für die Tafel und eine an der Decke für den WLAN -Accesspoint). In Computerräumen sollen 16 Doppeldosen hergestellt werden. Der Ertüchtigungsbedarf der bestehen- den Verkabelung wird auf mindestens 50 Prozent der bestehenden Netzwerkver- kabelung und der aktiven Komponenten geschätzt. Perspektivisch soll an allen Schulstandorten die Festnetzinfrastruktur um funkba- sierte Netze (Wireless Local Area Network, WLAN) erweitert werden. Um die selbstverständliche, tägliche Nutzung des WLAN zu ermöglichen, muss zum ei- nen die Abdeckung an allen relevanten Einsatzorten, wie K lassen- und Fachräu- men, Vorbereitungsräumen oder an anderen Lernorten, wie z.B. Freiarbeitszonen, gewährleistet sein. Um den gleichzeitigen, stabilen Zugang aller Schüler*innen ei- ner Klasse auf große Informationsmengen im Internet über das WLAN zu gewähr- leisten reicht ein auf Abdeckung orientiertes Netz nicht aus. Für eine solche paral- lele Nutzung muss ausreichend Kapazität (genügend Netzdurchsatz) zur Verfü- gung stehen. Dieses Ziel erfordert eine dichtere Setzung der Basisstationen (Access Points, APs) unter Berücksichtigung der spezifischen Gebäudeeigenschaften. Der weitere Ausbau und die Ertüchtigung der Festnetzinfrastruktur sollten im Zu- sammenhang mit dem WLAN-Ausbau geplant werden. Hierbei kann eine auf aus- reichend Kapazität ausgelegte WLAN-Lösung die Kosten des Festnetzausbaus re- duzieren. Bei der zukunftssicheren Planung des LAN/WLAN-Ausbaus sollte ein Planungshorizont von ca. 10 Jahren zugrunde gelegt werden. Hierbei ist zu beach- ten, dass sich Gerätegeneration im Gegensatz zur Gebäudeverkabelung leicht aus- wechseln lassen. Auch entwickeln sich medienpädagogische Konzepte weiter. Themen wie die Einbindung privater Endgeräte (Bring Your Own Device, BYOD) oder eine 1:1 -Ausstattung der Schüler *innen mit mobilen Endgeräten (Get Your Own Device, GYOD) werden mit Sicherheit in naher Zukunft an Bedeutung ge- winnen. Eine gute Netzinfrastruktur sollte auf solche Veränderungen kapazitäts- mäßig vorbereitet sein. Klassensatz, ortsabhängig Abdeckung Einzelne Geräte, ortsabhängig Einzelne Geräte, ortsunabhängig 1:1 Nutzung, ortsunabhängig Kapazität Netz- und Basisinfrastruktur 20 Der Erfolg einer WLAN-Infrastruktur hängt im großen Maße von der Akzeptanz in den Schulen ab. Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die der elektromagnetischen Verträglichkeit. Hier kann es zu einer Ablehnung des WLANs von einzelnen Personen der Schulöffentlichkeit kommen. Es empfie hlt sich daher immer für die WLAN-Einrichtung einen Schul- bzw. Gesamtkonferenz- beschluss herbeizuführen, für den im Vorfeld aktive Öffentlichkeitsarbeit , auch unter Einbeziehung der Schüler*innen- und Elternbeiträte, betrieben wird. Die Sicherheit des LAN/WLAN spielt bei der Be trachtung der Nutzung in den Schulen eine große Rolle. Wie für jede IT-Infrastruktur muss auch für die Basisinf- rastruktur IT-Sicherheit gewährleistet sein. Einer der zentralen Punkte der Sicher- heit im LAN/WLAN ist die Authentisierung und Autorisierung der Nutzer*innen. Authentisierung bezeichnet die Ausweisung gegenüber dem Netzwerk. Unter Au- torisierung versteht man hingegen die Differenzierung von Berechtigungen im Netzwerk. Da das WLAN -Netz nicht der einzige Di enst ist, gegenüber dem sich Nutzer*innen ausweisen müssen, sollte ein einheitliches Identity- und Access-Ma- nagement als zentraler Dienst der Systemlösung in Betracht gezogen werden (vgl. Kapitel 3.3). Moderne WLAN Geräte können z.B. mittels Protokollen wie RADIUS auf solche Strukturen zugreifen. Empfehlung: Die derzeitige Netzwerkstruktur in den Schulen legt einen geplanten Voll- ausbau der LAN- und WLAN-Infrastrukturen nahe. In jedem Fall sollte der Ausbau durch Experten begleitet werden. Durch eine Standa rdisierung der aktiven Komponenten können Kosten gespart und der Support optimiert werden. Die Authentisierung und Autorisierung sollte über ein Identity- und Accessmanagement in der künftigen zentra- len Systemlösung umgesetzt werden. Für die Herstellung der LAN-Vollverkabelung einer Schule gehen wir für das pas- sive Netz pro Doppel-Anschlussdose von Kosten in Höhe von 800 Euro (für Infra- struktur, Kabel, Brandschottung, Stromversorgung, Unterverteilung in Computer- räumen etc.) aus. Weiterhin sind zentrale ak tive Komponenten erforderlich , bei denen pro Switch (24 Ports mit Power over Ethernet, PoE) nach Vorgabe des Schul- amtes der Stadt Darmstadt Kosten von ca. 3.000 EUR pro Gerät anfallen. Für den WLAN-Ausbau wir davon ausgegangen, dass je Unterrichtsraum ein Ac- cesspoint verbaut wird, für den das städtische Schulamt 1.000 Euro zzgl. 250 Euro für die Montage kalkuliert. Nach Einschätzung des Schulamtes Darmstadt sind die von den Schulen bisher selbst verbauten Accesspoints wenig standardisiert, so dass von einem Vollausbau (100%) ausgegangen werden sollte. Nach den uns vorliegenden Zahlen über Unterrichtsräume an den Schulen in der Stadt gehen wir von insgesamt 1.418 Unterrichtsräumen an 41 Schulstandorten aus, von denen noch 40 Prozent zusätzlich verkabelt und 30 Prozent des Bestands ertüchtigt werden muss (Ausbau auf 17.706 Anschlüsse). Ggf. können Kosten in Höhe von ca. 700.000 Euro eingespart werden, wenn zunächst nur die Hälfte der baulich hergestellten Anschlüsse aktiv auf einen Port geschaltet werden. Für die Funkvernetzung wird von einer Neuausstattung aller 1.418 Unterrichts- räume ausgegangen. Entsprechend ergibt sich eine Investitionssumme in Höhe Netz- und Basisinfrastruktur 21 von ca. 6,5 Mio. Euro für das Festnetz und ca. 1,8 Mio. Euro für das Funknetz (vgl. Tabelle 3). In den ersten drei Jahre sollen schwerpunktmäßig die weiterführenden und beruflichen Schularten versorgt werden, ab dem dritten Jahr kommen die Grund- und Förderschulen hinzu. Tabelle 3: Kostenschätzung LAN / WLAN – Ausbau 2.3 Breitbandanbindung Die Stadt Darmstadt hat Maßnahmen getroffen, im Rahmen des geförderten Breit- bandausbaus alle Schulen bis Mitte 2020 mit städtischen Breitbandanschlüssen (1 Gbit/s) zu versorgen. Die Herstellung dieser Anschlüsse erfolgt außerhalb des Me- dienentwicklungsplans. Die Betriebskosten l assen sich derzeit nur abschätzen, da noch nicht klar ist, zu welchen Konditionen die Glasfaseranschlüsse betr ieben werden sollen . Für die Kalkulation wurden d aher gängige Business-Tarife als Grundlage angenommen und mit 265 Euro monatlich pro Schule kalkuliert (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: Kostenschätzung laufender Breitbandbetrieb Empfehlung: Eine permanent leistungsfähige Standortanbindung gilt als Grundvoraus- setzung für den erfolgreichen Betrieb der (Funk -)Netzwerke in den Schulen. Mit dem Beschluss zum Ausbau der Glasfaseranbindungen wurde dafür die Basis gelegt. LAN 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen - € - € 657.590 € 657.590 € 657.590 € 1.972.770 € weiterführende Schulen 969.115 € 969.115 € 969.115 € - € - € 2.907.345 € berufliche Schulen 548.799 € 548.799 € 548.799 € - € - € 1.646.396 € Gesamt 1.517.914 € 1.517.914 € 2.175.504 € 657.590 € 657.590 € 6.526.511 € WLAN 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen - € - € 159.583 € 159.583 € 159.583 € 478.750 € weiterführende Schulen 282.083 € 282.083 € 282.083 € - € - € 846.250 € berufliche Schulen 149.167 € 149.167 € 149.167 € - € - € 447.500 € Gesamt 431.250 € 431.250 € 590.833 € 159.583 € 159.583 € 1.772.500 € Breitbandbetrieb 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen 66.780 € 66.780 € 66.780 € 66.780 € 66.780 € 333.900 € weiterführende Schulen 44.520 € 44.520 € 44.520 € 44.520 € 44.520 € 222.600 € berufliche Schulen 19.080 € 19.080 € 19.080 € 19.080 € 19.080 € 95.400 € Gesamt 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 651.900 € Serverlösungen und Dienste 22 3 Serverlösungen und Dienste 3.1 Ausgangssituation Fast alle Schulen der Stadt Darmstadt haben einen eigenen Server (98%) und/oder zumindest einen Netzwerkspeicher (63%). Lediglich eine Förderschule hat keinen eigenen Server, sondern nur ein NAS. Die weiterführenden und beruflichen Schu- len betreiben auf den Sc hulservern bisher noch sehr unterschiedliche Lösungen. Neben eigenen Linux- oder Windows-Servern setzen einige Schulen auch speziell für den Bildungsbereich entwickelte Schulserverlösungen, wie z. B. campusLAN, Linux-Musterlösung oder die hessische Landeslö sung LANiS ein . In den Grund - und Förderschulen gibt es mit der Lösung MNS pro einen einheitlichen Standard. (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Eingesetzte Schulserverlösungen Für den Zugang zu den Schulnetzen nutzen viele Schulen individuelle Benutzer- konten für die Anmeldung am Schulnetz. Lediglich einzelne Schulen (vor allem im Grund- und Förderschulbereich) haben keine individuellen Benutzerkonten für Schüler*innen und zum Teil nicht mal für die Lehrkräfte eingerichtet. 23 Schulen haben angegeben, eine oder mehrere Lernplattform zu nutzen, darun- ter vor allem lo-net2 (15 Schulen), moodle (9), Webweaver (5), LANiS-Online (3), Ma- hara ePortfolio (3), its learning (2) und Fronter (1). Für den Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten wird in 85 Prozent der Schulen eine Filterlösung eingesetzt . Drei Viertel (73%) der Schulen setzt eine pädagogi- sche Oberfläche ein. Genauso viele nutzen eine Softwareverteilung aber nur acht Prozent haben ein Mobile Device Management (MDM). Die meisten Schulen (82%) haben einen Virenschutz für die lokalen Rechner installiert. 3.2 Serverhardware Die derzeitige Ausstattungsstruktur der Schulen mit lokalen Schulservern ist min- destens so lange beizubehalten, bis eine neue Systemlösung zentral in einem Re- chenzentrum verfügbar ist. Ein entsprechender Rechenzentrumsaufbau soll bis Serverlösungen und Dienste 23 2021 erfolgen und mit den ersten weiterführenden und beruflichen Schulen im Testbetrieb erprobt werden. Die Grund- und Förderschulen verbleiben zu nächst auf ihrer dezentralen Systemlösung mit MNS pro und werden frühestens nach den weiterführenden und beruflichen Schulen migrie rt. Aufgrund des Supportendes von Microsoft Windows 7 muss die dafür notwendige dezentrale Serverinfra- struktur in den Grundschulen noch einmal aktualisiert werden. Für jede berufliche und weiterführende Schule wird ein Highend -Serversystem, ein Backupserver und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) vorgese- hen, für die das Schulamt der Stadt zusammen jeweils 12.500 Euro pro Schule ver- anschlagt. Die Grund- und Förderschulen erhalten eine Standard-Variante, für die das städtische Schulamt zusammen jeweils 7.500 Euro veranschlagt. Für den Re- chenzentrumsaufbau veranschlagt das Schulamt der Stadt rund 1 Mio. Euro, die sich auf die Jahre 2020 und 2021 verteilen. Tabelle 5: Kostenschätzung Serverhardware 3.3 Schulserverlösung und Dienste Die meisten weiterführenden und beruflichen Schulen in der Stadt Darmstadt ha- ben sich in den Workshops dazu entschlossen eine einheitliche Systemlösung ein- zusetzen, die insbesondere der zunehmenden Nutzung von individuellen mobilen Endgeräten gerecht wird . Dazu gehört insbesondere der orts - und zeitunabhän- gige Zugriff auf alle benötigten Daten und Dienste. Die Grund- und Förderschulen setzen mit MNS pro bereits ein einheitliches System ein, könnten sich aber vorstel- len auf eine künftige zentrale Lösung des städtischen Schulamtes zu migrieren. Im Folgenden werden die aus den Schulworkshops formulierten Bedarfe an benötigte Dienste (noch nicht abschließend) beschrieben. Zentrales Identity-Management (IDM): • Individuelle Anmeldung für Lehrkräfte sowie für Schüler *innen ab de n dritten Klassen, • Authentifizierung im schulübergreifenden WLAN, • Single Sign On, • Datenübernahme aus der LUSD, • Administration der Benutzerverwaltung schulintern. Kollaboration: • Datenablage und Dateiaustausch (Rechtesystem und Cloudzugriff), • Freischaltung des webbasierten Home Access Zugriffs von MNS pro, Server-Hardware 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund- und Förderschulen 31.500 € 31.500 € 31.500 € 31.500 € 31.500 € 157.500 € weiterführende Schulen 35.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 175.000 € berufliche Schulen 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 75.000 € Rechenzentrum 500.000 € 500.000 € - € - € - € 1.000.000 € Gesamt 581.500 € 581.500 € 81.500 € 81.500 € 81.500 € 1.407.500 € Serverlösungen und Dienste 24 • Lernplattform Funktionalität (moodle/mahara), • Cloudkalender. Kommunikation: • (Dienst-)E-Mail-Adressen für Lehrkräfte (ggf. Land), • E-Mail für Schüler*innen ab der 3./4. Klasse (optional), • Messenger für den Austausch zwischen Schüler*innen mit Lehrkräften. Medien & Inhalte: • Einbindung diverser Mediatheken, • Integration von Office 365. • Portal-App für den Zugriff von Tablets. Administration/Unterrichtssteuerung: • Zentrale Softwareverteilung, • Mobile Device Management, (iOs, Android). • Virenschutz, • Jugendmedienschutz, • Lizenzserver, • Möglichkeiten zur Virtualisierung / Dual Boot für Linux. Schulverwaltung: • Definierte Übergänge Pädagogik → Verwaltung, • (Web-)Untis/ digitales Klassenbuch, • Ressourcenbuchung, • Vertretungspläne, • Littera, • Zeugnisdruck. Empfehlung: Es wird empfohlen, eine einheitliche Systemlösung in allen Schulen einzu- setzen. In den Workshops zur Bedarfsermittlung signalisierten die meisten weiterfüh- renden und beruflichen Schulen entsprechendes Interesse. Der Betrieb der Systemlö- sung mit ihren zentralen Diensten sollte zentral in einem Rechenzentrum erbracht wer- den. Durch die Reduzierung von Servern an den Schulstandorten kann sich der Aufwand für Support und Wartung verringern. Die Grund- und Förderschulen setzen mit MNS pro bereits ein einheitliches System ein. Im Planungshorizont dieses Medienentwick- lungsplans wird daher zunächst der Aufbau und die Einführung für die weiterführenden und beruflichen Schulen umgesetzt. Nachfolgend können auch die Grund- und Förder- schulen von ihrer lokalen Serverlandschaft auf diese Lösung migrieren. Serverlösungen und Dienste 25 Diese Lösung befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase, so dass noch kein abschließendes Abrechnungsmodell für die Fakturierung existiert. Für die Kalkulation wurden daher zunächst Pauschalen von vier Euro pro Schüler*in (Grund- und Förderschulen), fünf Euro pro Schüler*in (weiterführende Schulen) und sechs Euro pro Schüler*in (berufliche Schulen) als Annahme getroffen und ein Ausbau entsprechend der Ausstattung der Schulnetze über die fünf Jahre geplant. Für den Aufbau der zentralen Lösung werden Aufwände für Beratung und Dienstleistungen in den ersten beiden Jahren in Höhe von insgesamt 100.000 Euro angesetzt. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Lizenzkos- ten für das Altsystem MNS pro in den Grund- und Förderschulen weiter anfallen, bis sukzessive alle Schulen in das neuen System überführt werden sind. Tabelle 6: Kostenschätzung laufender Serverbetrieb System-/Lernplattform 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen - € - € 7.605 € 15.211 € 22.816 € 45.632 € weiterführende Schulen 16.017 € 32.033 € 48.050 € 48.050 € 48.050 € 192.200 € berufliche Schulen 16.743 € 33.487 € 50.230 € 50.230 € 50.230 € 200.920 € Beratung/Dienstleistung 50.000 € 50.000 € - € - € - € 100.000 € MNSpro 126.000 € 126.000 € 90.000 € 60.000 € 30.000 € 432.000 € Kosten 208.760 € 241.520 € 195.885 € 173.491 € 151.096 € 970.752 € Laufende Gebühren neue Sytemlösung Laufende Gebühren Altsystem Hardwareausstattung 26 4 Hardwareausstattung 4.1 Ausgangssituation Die Computerausstattung der Schulen besteht zum überwiegenden Teil aus stati- onären Geräten (81%). Das Verhältnis von Schüler *in pro Endgerät variiert zwi- schen den Schularten. Die Grund- und Förderschulen liegen bei 7,7:1, die weiter- führenden bei 6,6:1 sowie die beruflichen Schulen bei 5,6:1. Der Anteil an mobilen Endgeräten (19%) ist gering. Hier fallen vor allen die beruflichen Schulen mit ei- nem Anteil von elf Prozent deutlich ab (vgl. Tabelle 7). Das Verhältnis liefert eine Orientierung über die Ausstattungsdichte an Endgeräten und ist kein Indikator für Funktionstüchtigkeit und Alter. Tabelle 7: Computerausstattung Grund-/Förder- schulen (n=21) Weiterfüh- rende Schulen (n=14) Berufsbildende Schulen (n=6) Gesamt (n=41) PCs 514 1.035 1.593 3.142 Thin Clients 40 32 0 72 Laptops 113 235 165 513 Tablets 70 152 31 253 Endgeräte gesamt 737 1.454 1.789 3.980 Endgeräte mobil 25% 27% 11% 19% Endgeräte pro Schule 35 104 298 97 SuS pro Endgerät 7,74 6,61 5,62 6,37 Die Ausstattung mit Drucktechnik in den Schulen ist sehr umfänglic h. Auf 3.142 Endgeräte kommen 228 Drucker verschiedenster Bauart, so dass für etwa 14 End- geräte ein Drucker zur Verfügung steht . Hier zeichnet sich vor allem in Hinblick auf die Druckkosten deutliches Konsolidierungspotenzial ab. In voll vernetzten Umgebungen kann durch den Einsatz von Netzwerkdruckern, die an geeigneten Stellen in den Schulen aufgestellt werden, eine Reduzierung auf einen Drucker für mindestens 30 Endgeräte angestrebt werden. Auch die Einbindung von netzwerk- fähigen Kopiergeräten kann aus Kostengründen sinnvoll sein. Für Präsentations- technik stehen insgesamt 786 Geräte zur Verfügung, so dass theoretisch in 55% der angegebenen Unterrichtsräume Möglichkeiten zur Präsentation vorhanden sind, davon knapp die Hälfte auch interaktiv (vgl. Tabelle 8). Weiterhin haben viele Schulen Dokumentenkameras (insgesamt 168), die von den Lehrkräften künftig als Standard innerhalb einer Präsentationseinheit angesehen w erden. An den meisten Schulen sind auch Audioaufnahm egeräte und Digitalkameras in ausrei- chender Anzahl vorhanden. Über das Alter der Geräte ist wenig bekannt, aber aus den Berichten der Schulen lässt sich vermuten, dass z.B. viele Beamer und interak- tive Whiteboards schon mehrere Jahre im Einsatz sind, so dass innerhalb des Pla- nungszeitraums bis Ende 2024 die meisten davon ausgetauscht werden sollten. Hardwareausstattung 27 Tabelle 8: Ausstattung mit Peripherie Grund-/Förder- schulen (n=21) Weiterfüh- rende Schulen (n=14) Berufsbildende Schulen (n=6) Gesamt (n=41) Beamer 47 212 184 443 Int. Nahdistanzbeamer 0 51 10 61 Interaktive Whiteboards 90 146 46 282 Präsentationsgeräte 137 409 240 786 Kopierer 17 22 13 52 Scanner 5 8 3 16 Drucker 48 93 87 228 Anteil Netzwerkdrucker 75% 65% 72% 70% Drucker je Schule 2,53 6,64 14,50 5,85 4.2 Endgeräte Einerseits haben sowohl d as Schulamt der Stadt Darmstadt als auch die Schulen in Hinblick auf die Ausstattung mit Endgeräten formuliert, dass diese insgesamt mobiler werden soll. Gleichwohl betonen vor allem die weiterführenden und be- ruflichen Schulen, dass einheitliche Computerräume für bestimmte Anwendun- gen im MINT -Bereich nach wie vor ihre Berechtigung haben. Auch die Grund - und Förderschulen sehen einen C omputerraum als Standard und wollen d ie be- stehenden aktualisieren. In Einzelfällen könnte ein Computerraum jedoch mit mo- bilen Endgeräten gestaltet werden. Generell wird ein flexibles Mengengerüst vorgeschlagen, dass die s chulindividu- elle Ausstattung auf Basis der schuleigenen Medienbildungskonzepte erlaubt. Es wird daher eine Grundausstattung kalkuliert, die mit der jeweiligen Schule zu spe- zifizieren ist. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis von Computerräumen mit stationären Computern zu mobilen Klassensätzen, weil das pädagogische Konzept oder die räumlichen Rahmenbedingungen dies als passendere Lösung ausweisen. 4.2.1 Schulische Ausstattung Bei den Endgeräten ist davon auszugehen, dass trotz Zunahme mobiler Geräte in den Schulen stationäre PCs derzeit weiterhin in ausreichender Zahl vorha nden sein müssen, um den Übergang von vorhandenen Lösungen zu neuen Lösungen zu ermöglichen. Des Weiteren muss sich noch herausstellen, inwiefern PCs noch für z.B. informatiknahe Unterrichtsinhalte oder Anderes benötigt werden. Es gilt daher ein Bestandsschutz für bestehende Computerraumausstattungen. Folgende Grundannahmen wurden für die Basisausstattung einer durchschnittlichen Schule angenommen, die je nach Schulgröße zwischen den einze lnen Schulen variieren kann. Hardwareausstattung 28 Grund- und Förderschulen: • Aktualisierung der bestehenden 20 Computerräume (in der Regel je 26 Ar- beitsplätze in Grundschulen, 16 Arbeitsplätze in Förderschulen), • 20 Tablets je Schule, • Je Lehrkraft 1 Präsentations-Tablet, • 3 Arbeitsplätze im Lehrerzimmer. Weiterführende Schulen: • Aktualisierung der bestehenden 30 Computerräume (in der Regel je 30 Ar- beitsplätze), • 4 mobile Klassensätze (Tablets/Notebooks, je 30 Geräte), • Je Lehrkraft 1 Präsentation-Tablet, • 5 Arbeitsplätze im Lehrerzimmer. Berufsbildende Schulen: • Aktualisierung der bestehenden 37 Computerräume (in der Regel je 30 Ar- beitsplätze), • 4 mobile Klassensätze (Tablets/Notebooks, je 30 Geräte), • Je Lehrkraft 1 Präsentation-Tablet, • 5 Arbeitsplätze im Lehrerzimmer. Diese Grundausstattung ermöglicht die Ver ankerung mediennahen Unterrichts einerseits und bietet andererseits den Freiraum auf die fortschreitende Technolo- gieentwicklung zeitnah zu reagieren, beispielsweise mit der Pilotierung eines neuen Endgerätetyps. Ein Regelaustausch nach fünf Jahren ist vorgesehen, sodass im Planungshorizont dieses MEPs alle momentan im Bestand befindlichen Geräte ausgetauscht werden. Im Idealfall wird der Bestand in gleichen jährlichen Tran- chen ausgetauscht, so dass eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung stattfindet und ab dem sechsten Jahr (dem ersten eines Fo lge-MEPs) der Austausch wieder von vorne beginnt, so dass dauerhaft ein jährlicher Standardersatzbedarf für die End- geräte-Hardware etabliert wird. Empfehlung: Die Schulen wünschen sich eine deutlich flexiblere und mobil einsetzbare Endgeräteausstattung. D ie künftige Ausstattungsstrategie aktualisiert zum einen die bestehenden Computerräume, zum anderen wird die mobile Ausstattung mit Tablets deutlich gestärkt, so dass sich das Verhältnis von Schüler*innen, die sich einen Compu- ter teilen müssen, bis zum End e der Laufzeit des MEPs von derzeit 6:1 auf 3:1 verbes- sert. Die Art der Endgeräte (PC, Tablet etc.) folgt den pädagogischen Anforderungen und die Be schaffung einem modularen Prinzip, das auf einer Zusammenarbeit von Schulen und dem Schulamt der Stadt Darmstadt beruht. Die Beschaffung sollte über Rahmenverträge erfolgen, die für die Gerätetypen Desktop-PC, Notebook und Tablet geschlossen werden. Es sollte in den Hardwareausstattung 29 Rahmenverträgen eine Garantieleistung über die gesamte Nutzungsdauer von fünf Jahren vereinbart werden. Weiterhin sollten in Abhängigkeit von der einge- setzten Systemlösung (vgl. Kapitel 3) definierte Dienstleistungen über den Rah- menvertrag mit eingekauft werden, wie z.B. der Rollout und die Aufstellung des Geräts in der Schule und gegebenenfalls die Initiierung der Erstinstallation, um den Supportaufwand zu reduzieren. Bei den geplanten Mengengerüsten hätte dies eine europaweite Ausschreibung mit entsprechendem Aufwand zur Folge. Grundlage für die Berechnu ng des Mengengerüsts für die Endgeräte bildet eine Mischkalkulation von mehreren Geräteklassen, die für den Betrieb in Schulen ge- eignet sind: • PC (Standard) inkl. Monitor: 900 Euro, • PC (Highend) inkl. Monitor: 1.200 Euro, • Notebook inkl. Zubehör: 1.000 Euro, • Tablet unkl. Zubehör: 600 Euro, Tabelle 9: Kostenschätzung Endgeräteausstattung Das Standardausstattungsmodell führt unter dem Strich zu einem recht positiven Ausstattungsverhältnis von etwas über drei Schüler*innen, die sich ein Endgerät teilen müssen. Um perspektivisch dem Ziel einer Ausstattung der Schüler *innen mit individuellen Endgeräten näher zu kommen soll diese s Szenario durch die Einbeziehung privater Endgeräte im Sinne von Bring Your Own Device BYOD er- gänzt werden, sobald der Ausbau der Schulnetze dies hergibt. Endgeräte Ausstattungsannahme 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen 1495 110 94 94 94 68 460 99.000 € 84.600 € 84.600 € 84.600 € 61.200 € 414.000 € 100 80 80 80 80 420 60.000 € 48.000 € 48.000 € 48.000 € 48.000 € 252.000 € 110 110 110 110 110 552 66.240 € 66.240 € 66.240 € 66.240 € 66.240 € 331.200 € 15 12 12 12 12 63 13.500 € 10.800 € 10.800 € 10.800 € 10.800 € 56.700 € weiterführende Schulen 3560 180 180 180 180 180 900 189.000 € 189.000 € 189.000 € 189.000 € 189.000 € 945.000 € 360 360 360 300 300 1680 288.000 € 288.000 € 288.000 € 240.000 € 240.000 € 1.344.000 € 182 182 182 182 182 910 109.200 € 109.200 € 109.200 € 109.200 € 109.200 € 546.000 € 15 15 15 15 10 70 13.500 € 13.500 € 13.500 € 13.500 € 9.000 € 63.000 € berufliche Schule 2406 240 240 210 210 210 1110 252.000 € 252.000 € 220.500 € 220.500 € 220.500 € 1.165.500 € 150 150 150 150 120 720 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € 96.000 € 576.000 € 109 109 109 109 109 546 65.520 € 65.520 € 65.520 € 65.520 € 65.520 € 327.600 € 10 5 5 5 5 30 9.000 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 27.000 € Gesamt 7461 1.284.960 € 1.251.360 € 1.219.860 € 1.171.860 € 1.119.960 € 6.048.000 € Lehrer-/Präsentationsgerät (je 1 Tablet pro Lehrkraft) Lehrerzimmer (je 5, Standard) Lehrerzimmer (je Standort 5, Standard) 14 Computerräume GS (26 AP, Standard) 6 Computerräume FÖS (16 AP, Standard) 20 Tablets je Schule 30 Computerräume (30 AP, 50% Standard, 50% Highend) Lehrer-/Präsentationsgerät (je 1 Tablet pro Lehrkraft) 37 Computerräume (30 AP, 50% Standard, 50% Highend) Lehrerzimmer (je 3, Standard) je Schule 4 mobile Klassensätze (je 30 AP, 50% Tablets und 50% Notebooks) je Schule 4 mobile Klassensätze (je 30 AP, 50% Tablets und 50% Notebooks) Lehrer-/Präsentationsgerät (je 1 Tablet pro Lehrkraft) Hardwareausstattung 30 4.2.2 Einbeziehung privater Endgeräte (BYOD/GYOD) Aus der aktuellen Marktentwicklung (z.B. die JIM Studie aus dem Jahre 2018) lässt sich folgern, dass in naher Zukunft immer mehr Jugendliche und Lehrkräfte über eigene mobile Endgeräte verfügen werden, die sich prinzipiell in Lern- und Lehr- kontexten einsetzen lasse n. Diese Einbeziehung pri vater Endgeräte wird im Fir- menumfeld seit längerem unter dem Stichwort Bring Your Own Device (BYOD) diskutiert und kann für Lehr- und Lernprozesse in der Schule und im außerschu- lischen Bereich einen deutlichen Mehrwert darstellen. Ein Ableger von BYOD ist das sogenannte Get Your Own Device (GYOD). Dabei erhalten die Schüler*innen einheitliche elternfinanzierte Endgeräte die sich flie ßend in die schuleigene Aus- stattung (z.B. Beamer, IWBs und WLAN) einbinden lassen. In Kombination mit Webdiensten kann der unk omplizierte Zugang zu und die geräteunabhängige Verfügbarkeit von stets neuesten Cloud-Computing Applikationen, aus Sicht der Nutzenden, als maßgebliche Argumente dieser Technologie im Bildungskontext herangeführt werden. Aus pädagogischer Sicht kann kollaboratives Lernen geför- dert und können Synergieeffekte zu BYOD erzeugt werden. Die verschiedenen Vor- und Nachteile von BYOD im Schulbereich können aus Tabelle 10 entnommen werden. Tabelle 10: Chancen und Risiken von BYOD Städt. Schulamt / Schule Nutzer*innen Chancen • Private Endgeräte oft aktueller als Schulaus- stattung • Förderung der Umsetzung von 1:1-Strate- gien • Einsparung der Anschaffungskosten für End- geräte • Geringere Kosten für Service und Betrieb der Endgeräte • Langfristig Synergiepotenziale bei den IT- Kosten durch Zentralisierung von Diensten • Vertrautheit mit dem eigenen Endgerät • Förderung der Akzeptanz des Medieneinsat- zes • Spontane Zugriffsmöglichkeiten auf Dienste der Schule bzw. des städt. Schulamtes • Unterstützung von kollaborativem, kreati- vem und innovativem Lernen • Steigerung der Motivation bei Schüler*in- nen sowie Lehrkräften Risiken • Hohe Anforderungen und Erstinvestitionen in IT-Infrastrukturen (z.B. WLAN) und Band- breiten • Rolle des städt. Schulamtes / der Schule als Dienstanbieter • Kompliziertere rechtliche Rahmenbedingun- gen in Hinblick auf Datenschutz, Jugendme- dienschutz, Urheberrecht • Regelung von Haftungsfragen • Chancengleichheit vs. Soziale Benachteili- gung (Ersatzgeräte für Kinder ohne eigene Geräte) • Wahrung von Fernmeldegeheimnis / Daten- schutz • Regelungen für Prüfungssituationen schwie- rig Mit BYOD kommt es zu einer Verschiebung der Verantwortlichkeiten für die Aus- stattung: Für die Investition in das Endgerät und den Support der eigenen Appli- kationen auf dem Gerät sind in der Regel die Anwender*innen selbst verantwort- lich. Das städtische Schulamt muss den infra strukturellen Rahmen schaffen, der die Umsetzung solcher BYOD -Strategien künftig unterstützt. Dieser muss mit Konzepten hinterlegt und in einem mittelfristigen Umsetzungsszenario geplant, implementiert und gesteuert werden. Wenn die Nutzer*innen eigene End geräte mitbringen, ist das städtische Schulamt künftig dafür verantwortlich, dass von den privaten Geräten auf im Unterricht zu nutzende Applikationen und Medienin- halte (der Länder) zugegriffen werden kann. Dazu bieten sich im We sentlichen Hardwareausstattung 31 zwei Vorgehensweisen an, die in Hinblick auf die Komplexität und die rechtlichen Vorgaben höchst unterschiedlich sind. 1. Der einfachste Weg ist eine rein webbasierte Bereitstellung von Applikationen und Inhalten, z.B. über eine Plattform oder ein Portal im Internet. In die sem Fall muss das städtische Schulamt lediglich einen (Gast-)Zugang mit Authen- tifizierung in das Internet ermöglichen. Analog dazu sind Lösungen, wie sie für die mobilen Campus der Universitäten mit entsprechendem Identity - /Campusmanagement bereits vielfac h umgesetzt wurden. Entsprechende webbasierte Lernanwendungen sind bisher für Schulen aber nur in geringem Umfang verfügbar. Schnittstellen hierzu können Lernmanagementsysteme o- der eine webbasierte Datenablage bieten oder webbasiertes Zugangsportal. 2. Deutlich voraussetzungsreicher und auch vor dem rechtlichen Hintergrund des städtischen Schulamtes als Dienstanbieter in Bezug auf Telemedien - und Telekommunikationsgesetz sowie den Datenschutz problematischer und tech- nisch aufwändiger wäre es, wenn das städtische Schulamt administrative Zu- griffe (z.B. zur Installation von Software und Updates) auf die schülereigenen Geräte erhalten soll. Für die schulischen und privaten Daten sollte eine Schutz- bedarfsfeststellung erfolgen. Eine Klärung zur Trennung privater und schuli- scher Daten und Anwendungen muss gefunden werden. In Hinblick auf Standardisierung und Sicherheitshemen ist zu entscheiden, welche Anforderungen an ein privates Endgerät gestellt werden müssen, damit es im pä- dagogischen Net z betri eben werden kann, di e dann über entsprechende Nut- zungsvereinbarungen auch organisatorisch hinterlegt werden müssen. Entspre- chende Regelungen sind zu treffen für • die Identifikation von Nutzungstypen/-profilen, • die Daten der Nutzer*innen, • die Art der Datenübertragung, • den Zugang zu IT-Infrastrukturen in der Schule bzw. beim Schulamt der Stadt, • die Zulassung von Gerätetypen, • die Authentifizierungsmethoden, • Kommunikationsbeschränkungen, • Maßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre der Nutzenden, • Maßnahmen bei Diebstahl/Verlust des Gerätes. Hardwareausstattung 32 Empfehlung: Grundsätzlich sollte in einer ersten Phase in weiterführenden Schulen der (Gast-) Zugang in das Internet und auf webbasierte Inhalte mit privaten Endgeräten er- möglicht werden. Es wird empfohlen hierzu an ein oder zwei Schulen (z.B. Schulen, an denen ein Zugriff mit privaten Endgeräten teilweise schon möglich ist) Modellversuche zu initiieren (auch zu GYOD) und Erfahrungswerte f ür andere Schulen nutzbar zu ma- chen. Eine Systemlösung beinhaltet in der Regel ein Zugangssystem zur Einbindung von eigenen Geräten, auf das zurückgegriffen werden kann. Zusätzliche Kosten sind stark abhängig von der schuleigenen Basisinfrastruktur und dem Softwarebedarf und müssen separat kalkuliert werden. In jeden Fall müssen Maßnahmen zur Verhinderung ei ner sozialen Benachteiligung bzw. von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund ungleicher Ausstattung getroffen werden. 4.3 Peripherie 4.3.1 Präsentationstechnik Eine zentrale Anforderung besteht darin, künftig alle Unterichträume (Klassen-, Fach-, Computerr äume) mit moderner Präsentationtechnik auszustatten. Aus Sicht der Schulen muss es sich dabei nicht zwangsläufig um interaktive Ausstat- tungen handeln bzw. kann Interaktivität auch über die Kombination eines Tablets mit einem klassischen Beamer/Display/TV hergestellt werden. Die Anschaffungskosten können einmalig über den DigitalPakt Schule gefördert werden. Die Folgekosten für Wartung und Ersatz nach ca. fünf bis sechs Ja hren sind jedoch erheblich und müssen dann durch das Schulamt der Stadt Darmstadt getragen werden. Dies ist insbesondere für interaktive Lösungen, die in der An- schaffung bei ca. dem dreifachen einer einfachen Beamerlösung liegen, zu beach- ten. Es wird daher eine Mischkalkulation zu Grunde gelegt, die für die Hälfte der Räume die Beamerlösung (2.750 Euro) und für die andere Hälfte eine interaktive Lösung (8.000 Euro) vorsieht, ergänzt um je einen Lautsprecher (200 Euro) und eine Dokumentenkamera (300 Euro) sowie Kosten für die bauliche Raumertüchti- gung (1.000 Euro). D ie Schulen müssen im Rahmen ihrer Medienbildungskon- zepte die Verteilung begründen. Die Präsentationstechnik wird im Verlauf der nächsten fünf Jahre komplett erneuert bzw. ausgestattet, wo sie noc h nicht vor- handen ist. Tabelle 11: Kostenschätzung Präsentationstechnik Die zur Steuerung der Präsentationstechnik notwendigen Computer sind in der Kalkulation der Endgeräte enthalten ( vgl. Kapitel 4.2). Empfehlenswert ist, den Altersunterschied zwischen Präsentationst echnik und der notwendigen Endge- räte zur Steuerung dieser, so klein wie möglich zu halten. So wird die einwandfreie und unkomplizierte Nutzung der Technik sichergestellt. Präsentationstechnik 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen 433.500 € 433.500 € 433.500 € 433.500 € 433.500 € 2.167.500 € weiterführende Schulen 794.325 € 794.325 € 794.325 € 794.325 € 794.325 € 3.971.625 € berufliche Schulen 446.250 € 446.250 € 446.250 € 446.250 € 446.250 € 2.231.250 € Gesamt 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 8.370.375 € Hardwareausstattung 33 4.3.2 Druckerausstattung Trotz der zunehmenden Digitalisierung zeigen Untersuchungen, dass selbst die Schüler*innen in 1:1-Tablet-Projekten nach wie vor eine hohe Affinität zum Lernen mit Papier behalten, sodass ein vollständiger Verzicht auf Druckfunktionalitäten in den Schulen ausgeschlossen ist. Die Darmstädter Schulen verfügen momentan über eine Druckerlandschaft, die sich je nach Einsatzgebiet aus Druckern, Scan- nern, Kopierern und Kombinationen (Drucker/Scanner und Drucker/Scanner/Ko- pierer) zusammensetzt. Die Ausstattung mit Einzelplatzdruckern wird zuneh- mend durch die Ausstattung mit netzw erkfähigen Multifunktionsdruckern, die neben dem Druck auch Funktionen zum S cannen und Kopieren bieten, abgelöst. Für die künftige Ausstattung wird folgende Verteilung von Geräten vorgesehen: • je Computerraum 1 s/w-Netzwerklaserdrucker (je 200 Euro). • je Schule ein color-Kopierer als Netzwerkdrucker in der Verwaltung/Päda- gogik (je 10.000 Euro), • je Schule für das größte Lehrerzimmer einen (color) Multifunktions- Netz- werk-Laserdrucker (je 400 Euro). Tabelle 12 Multifunktionsdrucker 4.3.3 Sonstige Peripherie Neben Präsentations- und Drucktechnik werden in den Schulen auch diverse an- dere Geräte für den Unterricht genutzt, wie z.B. Digital- und Videokameras und Audioaufnahmegeräte. Weiterhin sind zunehmend elektro nische Kleinteile für den informatiknahen Unterricht, Robotik-Projekte o. ä. von Interesse. Aufgrund der niedrigen Stückzahlen und der hohen Ausrichtung am Schulprogramm, soll- ten die Schulen diese Vorhaben aus dem jährlichen Budget beschaffen können. Dies ermöglicht es den Schulen sich zu individualisieren und Schüler*innen durch z.B. AGs o. ä. zu fördern. Dafür ist das Schulbudget an den zusätzlichen Bedarf anzupassen: • Grund-/Förderschulen zusätzlich 1.500 Euro, • weiterführende Schulen zusätzlich 3.000 EUR und • berufliche Schulen zusätzlich 4.000 EUR pro Jahr und Schule. Drucktechnik 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen 44.480 € 44.480 € 44.480 € 44.480 € 44.480 € 222.400 € weiterführende Schulen 30.320 € 30.320 € 30.320 € 30.320 € 30.320 € 151.600 € berufliche Schulen 13.960 € 13.960 € 13.960 € 13.960 € 13.960 € 69.800 € Gesamt 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 443.800 € Hardwareausstattung 34 Tabelle 13 Sonstige Peripherie (Budget) Empfehlung: Für die Ausstattung mit Präsenta tionstechnik werden flexibel verwend- bare Mittel bereitgestellt, Bedarf und Nutzung sind im schulischen Medienbildungskon- zept zu begründen. Eine Mischkalkulation berücksichtigt eine flächendeckende Ausstat- tung aller Unterrichtsräume mit festinstallierten Be amern oder interaktiven Präsenta- tionsmedien sowie Dokumentenkameras. Eine Vollausstattung mit interaktiven Panels kann aufgrund der geringen Erfahrungswerte zur Haltbarkeit und Reparaturanfälligkeit und den damit nur schwer zu kalkulierenden Folgekosten derzeit noch nicht empfohlen werden. Weiterhin werden die Weiterführung und der Ausbau des zentralen Druc ker- konzepts mit netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten sowie ein Schulbudget für Klein- peripherie vorgeschlagen. Kleinperipherie 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Förderschulen 31.500 € 31.500 € 31.500 € 31.500 € 31.500 € 157.500 € weiterführende Schulen 42.000 € 42.000 € 42.000 € 42.000 € 42.000 € 210.000 € berufliche Schulen 24.000 € 24.000 € 24.000 € 24.000 € 24.000 € 120.000 € Gesamt 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 487.500 € Software und digitale Inhalte 35 5 Software und digitale Inhalte 5.1 Ausgangssituation Bei den Betriebssystemen werden derzeit überwiegend Microsoft Windows 7 und 10 eingesetzt. Nur vereinzelte Geräte laufen noch auf Windows Vista/XP, wenige Tablets mit iOs . Eine Schule nutzt auf vielen Comput ern Linux. Darüber hinaus nutzen die Schulen derzeit ein sehr breites Spektrum an unterschiedlichster (Fach- )Software (vgl. Tabelle 14). Tabelle 14 Softwarenutzung In Bezug auf den Softwareeinsatz in Schulen lassen sich daraus einige Kernprob- leme im Allgemeinen identifizieren, denen durch eine Standardisierung des An- gebots entgegengewirkt werden kann: Office Grafik/Video Programmierung Browser Lern-Software Abspielen v. Medien Spezial-software Sonstige Beispiele Softwaretitel Grundschulen (n1=149; n2=46) genutzt 20 4 2 3 88 0 0 32 Lernwerkstatt (15), Smart- boardsoftware (13), Buden- berg (12), Elfe (10), MS Office (8), … zus. ge- wünscht 2 0 0 0 19 0 0 25 Lehrwerkssoftware (13), Smart Notebook (7), Work- sheet Crafter (4), Diagno- sesoftware (2), … Weiterführende Schulen (n1=83; n2=18) genutzt 25 5 11 9 13 6 0 14 MS Office (10), div. Browser (9), GeoGebra (7), LibreOffice (5), JavaEditor (4), Smart Notebook (4), … zus. ge- wünscht 5 0 1 0 5 0 0 7 MS Office (5), WebUntis (3), Smart Notebook (2), Cloud- service (2), CMS (1) … Berufsbildende Schulen (n1=38; n2=16) genutzt 11 3 3 1 6 0 10 4 MS Office (7), GeoGebra (3), Eclipse (2), Moodle (2), OpenOffice (2), … zus. ge- wünscht 7 1 0 0 0 0 2 5 Pädagogisches Netzwerk (5), MS Office (4), VR und AR (1), Mindmap-Software (1), … Software und digitale Inhalte 36 • Den Lehrkräften steht eine Palette an Softwareprodukten mit unterschied- licher pädagog ischer Eignung zur Verfügung, deren Auswahl nur sehr schwerlich zu organisieren und zu steuern ist. Insbesondere neue Lehr- kräfte erwarten eine definierte Auswahl an Softwareprodukten, die an ih- ren Schulen zum Einsatz bereitstehen. • Sofern eine hohe Anzahl an unterschiedlichen Softwareprodukten zur Ver- fügung steht, können diese in der Breite kaum effektiv und effizient von einem zentralen Support unterstützt werden. Neben dem Vorhandensein der Software ist auch die Fortbildung und Schulung der Lehrkräfte im Um- gang mit der Software und den unterschiedlichen Möglichkeiten ihres un- terrichtlichen Einsatzes notwendig. Gezielte Fortbildungen können jedoch meistens nur für eine begrenzte Anzahl an unterschiedlichen Produkten angeboten werden. Durch die Definition ei ner Standardauswahl an Pro- dukten kann das Fortbildungsangebot an die darin enthaltenen Produkte angepasst werden. • Unterschiedliche Produkte bringen unterschiedliche Lizenzbestimmungen mit sich. Eine Standardisierung der Softwareauswahl bietet auch hier Vor- teile und minimiert den Aufwand und eventuell anfallende Schwierigkei- ten im Lizenzmanagement auf Seiten der Schulen und des Darmstädter Schulamtes drastisch. 5.2 Ausstattungsstrategie Generell ist eine Standardisierung der Software anzustreben, weil sie a) skalierbar, b) wirtschaftlich zu betreiben ist und c) Lehrkräften wie Schüler *innen eine ver- lässliche und einheitliche Umgebung auf ihren Arbeitsgeräten zur Verfügung stellt. Software -Standardisierung im Kontext von Schulumgebu ngen bedeutet nicht, auf jeden Computer jeder Schule jeder Schulform die gleiche Software zu installieren. Es lassen sich vielmehr drei Ebenen identifizieren: • Grund-Installation: Betriebssystem, Office-Produkt, Java, etc., • Lernsoftware-Basisinstallation: Schulformspezifische Lernsoftware, • Individuelle Installation: Software lizenziert durch die Schule. Die Basis bildet immer eine Grund-Installation, die neben dem Betriebssystem, Vi- renschutz und Office -Produkten weitere Werkzeuge wie Me dia-player und Java sowie freie Software (Tools, Bildbearbeitung etc.) enthält und für alle Schulen aller Schulformen gleichermaßen eingesetzt werden kann. Darauf aufbauend können schulformspezifische Pakete definiert werden, die solche Lernsoftware enthalten, die von allen Schul en einer Schulform benötigt und daher zentral l izensiert und finanziert werden sollte. Weitere individuelle Lernsoftware ist als Fachbedarf durch die Schule zu finanzieren. Idealerweise erfolgt hier eine A bstimmung der zuständigen Fachbereiche. Inwieweit hierfür eine zusätzliche Budgetierung erfol- gen soll, muss geklärt werden. Software und digitale Inhalte 37 5.3 Betriebssystem und Office-Paket Für die Lizenzierung bietet Microsoft über seine Distributoren über eine mit dem Medieninstitut der Länder (FWU) geschlossene Rahmenvereinbarung zum ei nen ein Mietmodell und zum anderen Select-Lizenzen zu Bildungskonditionen an. In beiden Fällen handelt es sich um Upgrade-Lizenzen, so dass theoretisch eine ältere Betriebssystemlizenz vorhanden sein muss. Beide Modelle sind für den Schulbe- reich in der Regel günstiger als eine Beschaffung am freien Markt. Für die Fakturierung der Lizenzkosten wurden das Miet- und das Kaufmodell ge- genübergestellt mit dem Ergebnis, dass das FWU -Mietmodell für die Schulen in Darmstadt für den Betrachtungszeitraum des MEPs günstiger als das Kaufmodell ist. Dieses wurde daher für die Kalkulation zugrunde gelegt. Es empfiehlt sich, die Lizenzen zentral durch das Darmstädter Schulamt für alle Schulen zu finanzieren. Tabelle 15 Betriebssystem und Office 5.4 Software, Applikationen und Inhalte Es zeichnen sich Entwicklungen ab, die für den Schulbereich Veränderungen in Hinblick auf die Bereitstellung von Applikationen und Content ergeben werden: • Schulbuchverlage haben sich zusammengeschlossen, um digitale Ve rsio- nen ihrer Printwerke über eine gemeinsame Plattform anzubieten. Das An- gebot ist zum Schuljahr 2012/13 erstmals gestartet aber es liegen wenige Erfahrungen aus Schulen damit vor. Hier werden insbesondere die künfti- gen Abrechnungs- und Lizenzierungsmodelle Einfluss auf technische An- bindungen haben. • Über die Online-Marktplätze („Marketplaces“) der großen Plattformanbie- ter für die mobilen Endgeräte, wie z.B. Apple (iOs), Google (Android) und Microsoft (Windows 10), werden zum Teil bereits (Bildungs-) Applikationen und elektronische Inhalte angeboten, die auch für den Schulbereich nutz- bar sind. Hierfür sind aber zumeist individuelle Accounts und Abrech- nungsfunktionen erforderlich, die den Einsatz von Managementlösung en erfordern. • Software wird künftig zunehmend webbasiert angeboten. Das trifft bereits auf Office-Produkte (z.B. Microsoft Office 365, Google Docs etc.) zu. Ebenfalls beliebt sind Quizzlet-Anbieter wie learningapps.org oder Kahoot!. Aber auch FWU Microsoft Office 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen 23.868 € 23.868 € 23.868 € 23.868 € 23.868 € 119.340 € weiterführende Schulen 34.408 € 34.408 € 34.408 € 34.408 € 34.408 € 172.040 € berufliche Schulen 19.482 € 19.482 € 19.482 € 19.482 € 19.482 € 97.410 € Kosten 77.758 € 77.758 € 77.758 € 77.758 € 77.758 € 388.790 € FWU Microsoft Windows 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Grund-/Förderschulen 17.550 € 17.550 € 17.550 € 17.550 € 17.550 € 87.750 € weiterführende Schulen 25.300 € 25.300 € 25.300 € 25.300 € 25.300 € 126.500 € berufliche Schulen 14.325 € 14.325 € 14.325 € 14.325 € 14.325 € 71.625 € Kosten 57.175 € 57.175 € 57.175 € 57.175 € 57.175 € 285.875 € Software und digitale Inhalte 38 das Angebot an webbasierter Standardsoftware für andere Einsatzbereiche (z.B. Bildbearbeitung) sowie Lernsoftware wird weiter zunehmen. Hier ist vor allem die datenschutzrechtliche Bewertung relevant – insbesondere bei Angeboten, in denen die Leistungserbringung außerhalb der EU liegt. Der Zugang zu diesen Angeboten stellt neue Anforderungen an die Bereitstellung von Content und Applikationen und einen gesicherten Zugang dazu. Die lokalen Infrastrukturen in den Schulen können diese Anforderungen immer weniger er- füllen. Es bietet sich daher an, Content und App likationen zunehmend auf Basis von webbasierten Technologien zu integrieren, damit alle an den Lehr- und Lern- prozessen beteiligten Personen jederzeit und von jedem Ort sowie nach Möglich- keit auch unabhängig vom verwendeten Endgerät aus zuzugreifen können. In Ab- hängigkeit davon, wie die künftigen Nutzungs- und Distributionsmodelle der ver- schiedenen Hersteller aussehen werden, muss das städtische Schulamt seine IT- Infrastrukturen anpassen, um die verschiedenen Angebote adäquat zu integrieren. Dafür bieten sich wiederum unterschiedliche Lösungswege an: • Vom Schulamt der Stadt Darmstadt selbst betriebene Applikationen könn- ten zentral gehostet und mit einem Webzugriff versehen werden, z.B. als cloudbasierter Dienst. • Wenn dies technisch nicht möglich ist, kann ein e Softwarebereitstellung auf unterschiedliche Endgeräte auch über Virtualisierungstechniken bzw. Terminalservices erfolgen. • Für standardisierte Bildungsangebote und Applikationen können zuneh- mend webbasierte Angeb ote von externen Anbietern eingebunden wer- den, z.B. als Public-Cloud-Angebote, sofern diese den datenschutzrechtli- chen Anforderungen genügen. • Über die Mediendistribution (wie z.B . den Edupool) werden Film -, Ton - und Bildmaterialien zur Verfügung gestellt. Neben dem zunehmenden Angebot aus den Mediatheken der öffentlichen und privaten Rundfunkan- stalten7 bietet auch das FWU ausgewählte Materialien an. Alle Materialien müssen für Lehrende und Lernende medienbruchfrei zugänglich gemacht werden, z.B. über die Systemlösung oder eine Lernplattform. Bei der In- tegration der verschiedenen Angebote besteht für das städtische Schulamt daher die Herausforderung darin, die Übergänge zwischen eigenen Angeboten und den Produkten von Drittanbietern so zu gestalte n, dass die Angebote für die Nut- zer*innen einheitlich präsentiert werden und ohne Medienbrüche genutzt werden können. Dazu müssen externe Angebote (z.B. von Schulbuchverlagen, Contentan- bietern oder Hostern von Webapplikationen) in eigene Lösungen integrier t wer- den können. 7 Dabei ist zu bedenken, dass einige Anbieter Vorführungen im öffentlichen Raum (zu dem nach einschlägigen Bewertungen auch das Klassenzimmer gehört) in ihren AGBs aus- schließen. Software und digitale Inhalte 39 Über das Identity - und Access -Management muss sichergestellt werden, dass Schüler*innen nur auf für sie lizensierten Content und für sie lizensierte Applika- tionen zugreifen können. Neben Betriebssystem und Office werden über das städtische Schulamt derzeit weitere Applikationen zentral über den MEP finanziert, die zum Teil jährliche Li- zenzkosten nach sich ziehen. Tabelle 16 Softwarelizenzen Zukünftig sollen die Softwarepakete zentral über ein Softwareverteilungssystem auf den Endgeräten an Schule installiert und verwaltet bzw. über ein Mobile De- vice Management an die mobilen Endgeräte verteilt werden. Empfehlung: Die Endgeräte sollten ein Software -Basispaket erhalten, in dem das Be- triebssystem, ein Office -Paket sowie Basistools und Virenschutzsoftware enthalten sind. Betriebssystem und Office sollten über die FWU-Rahmenverträge für alle Schulen beschafft werden. Die Installation des Basispakets auf den schuleigenen Computern wird über eine Softwareverteilung bzw. ein Mobile Device Management gesteuert. Er- gänzende Standard- und Lern-Software ist als Fachbedarf in Absprache mit dem Schul- amt der Stadt Darmstadt zu beschaffen. Diese Software sollte ebenfalls zentral lizen- ziert und über die Sof twareverteilung installiert werden können, sofern sie sp eziellen Richtlinien genügt. Mit der Zunahme der Digitalisierung werden zukünftig die Nutzung von Lernplattformen, die Content -Bereitstellung sowie Werkzeuge für die Kollabora- tion eine größere Rolle einnehmen. Sonstige Software 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt MDM 15.132 € 29.864 € 44.596 € 58.728 € 72.560 € 220.880 € Stundenplanung 150.000 € 150.000 € 150.000 € 60.000 € 0 € 510.000 € Virenschutz zentral 20.500 € 20.500 € 20.500 € 20.500 € 20.500 € 102.500 € Gesamt 185.632 € 200.364 € 215.096 € 139.228 € 93.060 € 833.380 € Support 40 6 Support 6.1 Ausgangssituation An dem technischen Support für den pädagogischen Bereich sind f ast durchgän- gig auch immer Lehrkräfte – insbesondere in ihrer Funktion als IT -Beauftragte – beteiligt, die etwas mehr als die Hälfte des Supportaufwands8 leisten, in den wei- terführenden Schulen sogar zwei Drittel. Firmen leisten vor allem in den berufli- chen Schulen Support (25% des Aufwands). I n den Grund - und Förderschulen (6%) ist der Supportaufwand durch Firmen etwas größer als in den weiterführen- den Schulen (2%), was wahrscheinlich an der Unterstützung des Herstellers der Schulserverlösung liegt. Honorarkräfte sind vor allem in den beruflichen Schulen (34%) und in den Grund- und Förderschulen (30%) tätig. Alle anderen abgefragten Personenkreise spielen im Support praktisch keine Rolle (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Anteil am Supportaufwand Eine der zentralen Anforderungen der Schulen, die sich aus der Ist-Analyse und den Schulworkshops ableiten lässt, liegt daher auch in eine m Aufbau und eine r Entwicklung des Supports und damit einer deutlichen Entlastung der Lehrkräfte von diesen Aufgaben. Um die bisherige IT-Organisation in den Schulen zu profes- sionalisieren, ist u.a. eine Definition der IT -Service-Prozesse notwendig, anhand derer sich auf Basis von Kennzahlen auch Aussagen über Qualität und Vergleich- barkeit ableiten lassen. Sowohl die Unterstützungssysteme als auch der Betrieb der IT-Infrastruktur muss auf Dauer nach ähnlichen Maßstäben wie in Unternehmen gestaltet werden. Die Bereitstellung von Diensten muss als IT-Dienstleistung und somit als Prozess verstanden werden. Eine solche prozessorientierte Sichtweise mag zunächst den anzutreffenden Organisationsformen in Schulen widerspre- chen, jedoch besteht in einer solchen Sichtweise die Möglichkeit, Aktivitäten zu 8 Die Schulen sollten für die angegebenen Personen und Organisationen den Supportauf- wand pro Jahr schätzen. Bezüglich der externen Organisationen wird das vor allem der für die Schulen sichtbare vor-Ort-Support gewesen sein. Support 41 identifizieren, zu beschreiben und bestehende Kompetenzen zu verteilen. Die Be- trachtung als Prozess hilft dabei, die Transparenz zu er höhen und Aufgaben von einzelnen Personen zu entkoppeln. Ein entscheidender Projektbaustein in der Um- setzung des Medienentwicklungsplans ist daher der Aufbau und die Weiterent- wicklung eines umfassenden IT-Service-Managements für die in den vorangegan- genen Kapiteln vorgeschlagenen, technischen Lösungen. Dieses sollte sich nach ITIL-Standard aus mindestens folgenden Tools / Schnittstellen zusammensetzen: • Ticketsystem • Asset-Management • Wissensdatenbank • Lizenz / Vertragsverwaltung • Monitoring • Softwareverteilung • Mobile Device Management • IT-Sicherheitsmanagement 6.2 Weiterentwicklung des IT-Support in Schulen IT-Services setzen sich aus technischen Lösungen und darauf abgestimmte n Ser- viceprozessen zusammen. Hierzu zählen Verfahren wie z.B. Softwareverteilung oder Fernwartung für die unterschiedlichen Geräte und geeignete Tools (Internet- zugang, Mail, Software freischalten, Umgebungen für Prüfungen etc.), die im Rah- men des Schulalltags von Schulangehörigen genutzt werden können. Die darauf abgestimmten Serviceprozesse umfassen mindestens • die Störungsbehandlung, • die Problembehandlung (wiederholte Störungen, strukturelle Probleme), • die Dokumentation der vorhandenen Konfigurationen, • den Umgang mit Änderungen an der Infrastruktur, • die Definition und Überprüfung der Dienstleistung, der Verfügbarkeit, der dafür benötigten finanziellen Ressourcen und technischen Kapazitäten so- wie • Konzepte für das Management dieser IT-Services. Für die Entwicklung und Einrichtung dieser Dienstleistungsprozesse ist eine Ori- entierung an etablierten Vorgehensmodellen möglich, um die Verteilung auf die verschiedenen Ebenen zu erleichtern und transparenter zu gestalten sowie schlussendlich eine insgesamt anzustrebende Qualitätssteigerung in Bezug auf den Betrieb und den Support der IT zu erreichen. IT-Service-Management umfasst das Management des gesamten IT -Dienstleis- tungsbereichs einer Organisation und kann als eine Gruppe zusammenhängender Prozesse für Servicedienstleistungen beschrieben werden. Während der IT-Betrieb früher sehr stark auf die eingesetzte Technik ausgerichtet war, stehen heutzutage Servicequalität und anwenderbezogene Ansätze im Vordergrund. In der Unter- nehmenspraxis und zunehmend in der Hochschulpraxis weit verbreitet, im Schul- betrieb jedoch bisher kaum etabliert, ist der Einsatz eines Vorgehensmodells für Support 42 das Management von IT-Dienstleistungen, wie z.B. ITIL9, das aus einer Sammlung von Beispielen guter Praxis entst anden ist und kontinuierlich weiterentwickelt wurde. In einem solchen Vor gehensmodell werden zahlreiche Prozesse def iniert und zueinander in Beziehung gesetzt, bspw. Störungs - und Problembehandlung, Kapazitäts- und Finanzplanung sowie die Verabredung verbindlicher Service Le- vel. Dabei können die Prozesse auch unabhängig von ein em konkreten Techni- keinsatz verwendet werde n, sodass ein Einsatz in vielen Bereichen sinnvoll ist. Aufgrund des Abstraktionsgrades, der eine Prozessbetrachtung für alle IT -bezo- genen Dienstleistungsprozesse ermöglicht, erscheint eine Übertragung auf Sup- portangebote an Schulen grundsätzlich sinnvoll. Die Aufgaben, die durch den ver- mehrten Einsatz von IT-gestützten Werkzeugen im Schulalltag entstehen, sind mit denen in anderen Unternehmen/Organisationen (High-End/Enterprise Segment) vergleichbar. Die zunehmend komplexer werdenden IT Services im Lehr - und Verwaltungsbereich stehen oft sehr hierarchisch organisierten und unflexiblen Strukturen bei Dienstleistern der Schulen gegenüber. Der ve rstärkte Einsatz im Unterricht und die Vernetzung mit Verwaltungsprozesse n führen zu erhöhten Verfügbarkeitsanforderungen. Die Vielzahl unterschiedlicher Formen des Sup- ports ist nur schwer steuer- und koordinierbar, personelle und finanzielle Ressour- cen sind knapp. Um das strategische Ziel erreichen zu können, den IT-Service für alle Nutzer*innen zu verbessern, bedarf es eines erprobten Vorgehensmodells – ähnliche Zwänge sind in Wirtschaftsunternehmen und anderen öffentlichen Berei- chen Gründe für die Einführung eines Vorgehensmodells. Im Folgenden sollen ausgewählte Teilprozesse aus einem solchen Vorgehensmo- dell vorgestellt werden, die sich am bedeutsamsten für die Unterstützung des Un- terrichts durch IT herausgestellt haben und deren Umsetzung in Schulen am ehes- ten zeitnah gelingen kann. 6.2.1 Einheitliche Anlaufstelle (Service Desk) Ein Service Desk dient u.a. zur Annahme von Störungen und kann beispielsweise zentral als einheitliche Kontaktadresse für alle Anwender *innen realisiert sein. Beim Service Desk handelt es sich um eine Funktion, die von anderen Prozessen genutzt wird. Als „F ront Office“ der IT -Organisation dient der Service Desk als zentraler Ansprechpartner für alle Anwender *innen („Single Point of Contact“, SPoC), gewährleistet die Erreichbarkeit der I T-Organisation, filtert die Anfragen der Anwender*innen und entlastet nac hgelagerte Support-Teams. Die Aufgaben bestehen u.a. in der Annahme von Störungen, Anfragen und Änderungswünschen sowie dem Bereitstellen von Informationen für Anwender *innen. Weitergehende Aufgaben sind das Hinzuziehen externer Dienstleister bei Bedarf, die Umsetzung operativer Aufgaben sowie die Überwachung der Infrastruktur. Die Kontaktauf- nahme mit dem Service Desk kann z.B. über eine Hotline oder per E-Mail erfolgen. Weiterhin empfiehlt sich eine Vorqualifizierung und Filterung der Anfragen über 9 Ein weit verbreitetes Vorgehensmodell is t die IT Infrastructure Library (ITIL). ITIL gilt als De-facto-Standard und beschr eibt in mehreren Publikatione n eine Reihe von Pro- zessen auf Basis von Best Practices zur Schaffung eines IT Service Managements. Support 43 IT-Beauftragte an den Schulen, damit nicht alle Le hrkräfte mit dem Service Desk kommunizieren müssen. 6.2.2 Umgang mit Störungen Zum Störungsmanagement gehört die Annahme aller Störungen, Anfragen und Aufträge der Anwender*innen (über den Service Desk) zur schnellstmöglichen Be- hebung von Störungen. Dabei gilt e s negative Auswirkungen auf den Anwen- dungsbereich möglichst gering zu halten, die Verfügbarkeit der IT-Services sowie die Arbeitsbedingungen für Anwender*innen zu verbessern. Dazu ist eine Priori- sierung von Störungen nach Auswirkung (wie viele Anwender*innen sind betrof- fen?) und Dringlichkeit (wie schnell muss die Störung beseitigt werden?) notwen- dig. Eine Störung bezeichnet dabei ein Ereignis , das nicht zum standardmäßigen Betrieb eines Service gehört und das tatsächlich oder potenziell eine Unterbre- chung oder Minderung der Service-Qualität verursacht. Wenn gleichartige Störun- gen gehäuft auftreten, spricht man von Problemen, die z.B. auf grundlegenden inf- rastrukturellen Handlungsbedarf hinweisen können. Darüber hinaus gibt es auch Anfragen von Anwender *innen zur Unterstützung, Service -Erweiterung, Liefe- rung, Information, Rat oder Dokumentation. Beispiele für Störungen könnten sein: • Die Schulserverlösung steht nicht zur Verfügung. • Das Präsentationsnotebook ist defekt. • Das Netzwerk ist ausgefallen. • Ein*e Schüler*in kann sich nicht in das WLAN einloggen. Eine Service Anfrage hingegen wäre z.B. das Anlegen einer Arbeitsgruppe in der Schulserverlösung. 6.2.3 Umgang mit Veränderungen an der IT-Infrastruktur Im Veränderungsmanagement werden Verfahren beschrieben, um Änder ungen an den IT -Systemen geplant und sicher durchführen zu können. Ziel ist es, die Auswirkungen von Störungen auf die Servicequalität, die durch Konfigurations- änderungen entstehen können, möglichst gering zu halten und dadurch den lau- fenden Betrieb zu unt erstützen. Hierfür müssen Auswirkungen auf angeschlos- sene Systeme abgeschätzt und beurteilt, ausgiebige Tests durchgeführt werden und eine mit anderen Prozessen abgestimmte Planung erfolgen, um möglichst ge- ringe Ausfallzeiten zu gewährleisten. Beispiele für Veränderungen im Bereich Schule sind: • Update der Schulserverlösung, • Installation neuer Rechner im Computerraum, • Integration neuer (Lern-)Software, • Übernahme neuer Benutzeraccounts, • Änderungen der Basis-Infrastruktur. Support 44 6.2.4 Sicherstellen der Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen Beim Verfügbarkeits-Management geht es um die Gewährleistung, dass IT -Ser- vices den Anforderungen des Anw endungsbereiches an die Verfügbarkeit ent- sprechen. Gegenstand des Prozesses sind die Messung und Überwachung des Ver- fügbarkeitsniveaus, die vorausschauende Verfügbarkeitsplanung sowie die Ver- fügbarkeit der benötigten Systeme für die Nutzung. In der Schule ist die Mindest- verfügbarkeit von benötigten IT -Systemen (z.B. S ystemlösung, WLAN, Internet- zugriff) von großer Bedeutung. Diese sollte fest definiert sein und ihre Einhaltung überwacht werden. Hierzu sollen entsprechende Monitoring-Systeme eingesetzt werden. Es werden für die zur Aufrechterhaltung der Mindestanforderungen be- nötigten Systeme (Server, Controller, Switche) Redundanzen eingeplant die im Störungsfall den Betrieb von Schule weiterhin ermöglichen. 6.2.5 Sicherstellen der benötigten Kapazitäten Das Kapazitäts-Management hat die rechtzeitige und kosteneffektive Bereitstel- lung von IT -Kapazitäten gemäß den Anforderungen a us dem Anwendungsbe- reich zum Gegenstand. Neben der Verwaltung und Überwachung von Ressourcen und der Performance sowie der Abstimmung mit de m Veränderungs-Manage- ment bei Bestimmung der Auswirkung von Änderungen auf einen Kapazitätsbe- reich geht es weiterhin darum, zuverlässige Prognosen über zukünftig benötigte Kapazitäten zu treffen. Im Bereich der Schule könnten beispielsweise folgende Ka- pazitätsprognosen benötigt werden: • Anzahl der Nutzer*innen auf dem Schulserver, • Speicherplatzbedarf pro Nutzer*in auf dem Schulserver, • Zeitpunkt / Zeiträume der Nutzung, • benötigte Bandbreite zum Zeitpunkt der Nutzung (Netzwerk) und / oder • benötigte Hardware fü r die Nutzung (Notebooks, Beamer, Webcams usw.). Es sollten fest definierte Verfahren zu Kapazitätsplanungen existieren, welche die relevanten Rahmenbedingungen ausreichend berücksichtigen. Es ist geplant, dass möglichst viele Dienste auf virtuellen Server zur Verfügung gestellt werden. Da- mit ist eine leichte Skalierbarkeit in alle Richtungen möglich und die verfügbaren Hardware-Ressourcen können optimal genutzt werden. Support 45 Empfehlung: Durch den Einsatz von standardisierten und weitgehend zentralen techni- schen Lösungen sollen auch die Planung, Beschaffung, Betrieb und der Support der schulischen Infrastrukturen prozessorientiert und zentral erbracht werden. Die im MEP kalkulierten Aufwände müssen dem Infrastrukturausbau sowie dem dargestellten Ge- rätezuwachs im Bereich der Schulischen-IT entsprechend ausgebaut werden. Das Sup- portmodell sieht drei Support -Level vor, in denen abgegrenzte Aufgaben als Mitwir- kung durch die Schulen zu erbringen sind (First Level). Aufbau, Betrieb und Wartung der schuleigenen Netze wird durch das städtische Schulamt sichergestellt (Second Le- vel). Eine Konkretisierung der damit verbundenen Aufgaben und Zuständigkeiten wird empfohlen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls Hersteller und Lieferanten als Externe in das Supportmodell zu integrieren (Third Level). Organisationsmodell 46 7 Organisationsmodell Die bestehenden Prozesse für die Bedarfsplanung, Beschaffung und den Suppo rt müssen im Sinne eines Full-Service (vgl. Kapitel 6) für die Schulen der Stadt Darm- stadt weiterentwickelt werden. Dazu i st ein Organisationsmodell zu entwickeln, das an den folgenden Zielsetzungen ausgerichtet ist: • Das Schulamt der Stadt Darmstadt konzentriert sich auf die Aufgaben für ein umfassendes IT-Management für die organisatorische Umsetzung des Medienentwicklungsplans (Planung, Abstimmung, Beschaffung, Koordi- nation, Controlling). • Die IT-Beauftragten der Schulen leisten vor allem pädagogische Unterstüt- zung und sind im First Level Support erste Ansprechpartnerinnen und An- sprechpartner für die Schul-IT. • Der technische Support durch das Schulamt der Stadt wird an die aktuellen Schwerpunkte im Medienentwicklungsplan angepasst. Dazu werden o der Umf ang und die Qualität des Supports definiert und abge- grenzt, um ein einheitliches Qualitätsniveau für alle Schulen zu er- reichen und den Support nachweisbar verlässlich und messbar zu machen, o die Rollen und Aufgaben in den beteiligten Organisationen sowie die Schnittstellen zwischen den Organisationen und zu externen Dienstleistern klar beschrieben und abgegrenzt, o Standardisierungen in den Bereichen Hardware, Software und Pro- zesse eingeführt und die Einhaltung überwacht, um einen effizien- ten Betrieb zu gewährleisten. 7.1 Organisationsstruktur In der Organisationsstruktur sollen die Aufgaben für das zentrale IT-Management und für den Betrieb und den Support der pädagogischen IT-Ausstattung der Schu- len im Schulamt gebündelt werden. Hierzu muss dieser Bereich auch pe rsonell entsprechend weiter ausgestattet werden. Ziel ist die Entlastung von Lehrkräften in den Schulen von technischen Supporttätigkeiten. Für klar abgrenzbare Aufga- ben erfolgt die Einbeziehung weiterer Dienstleister (z.B. für den Betrieb einer Schulserverlösung, Rollout- oder Support-Dienstleistungen des Rahmenvertrags- partners für Endgeräte / Präsentationstechnik etc.). Gegenüber dem Einsatz mehrerer Dienstleister oder der eigenverantwortlichen Wahrnehmung des Supports durch Schulen ergeben sich folgende Vorteile: • Die Aufwände für Steuerung und Controlling sind geringer als bei der Be- auftragung mehrerer Dienstleister. • Die Vereinheitlichung der Servicequalität wird unterstützt. • Eine Standardisierung wird vorangetrieben. Organisationsmodell 47 • Es gibt einheitliche Prozesse und zentrale Verantwortlichkeiten (z.B. eine zentrale Anlaufstelle für die Schulen). 7.1.1 Rollen und Akteure Bei der Organisation des Supports sind insbesondere folgende Kernakteure in der Aufbau- und Ablauforganisation zu betrachten: 1. Schulamt – Medienzentrum (zentrales IT -Management (Server Netz- werktechnik, Mobile Device Management, zentrales Supportangebot, me- dienpädagogische Beratung und Fortbildung, konzeptionelle Entwicklung der schulischen Digitalisierung) 2. Weitere interne / externe Dienstleister (spezifische operative Betriebsauf- gaben, z.B. Schulserverlösung), 3. Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA) (Schulvernetzung), 4. Schulen nutzen die IT (Rolle der „Anwender*in“) und den IT-Support. In jeder Schule soll die Rolle des IT-Beauftragten benannt werden, die den IT-Einsatz koordiniert und als Schnittstelle zum Schulamt der Stadt Darm- stadt fungiert. 5. Regionale Steuerungsgruppe als Steuerungsgremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen vorstehenden Einheiten. Abbildung 5: Organisationsstruktur Schulamt der Stadt Darmstadt Abteilung IV Medienzentrum (pädagogische Beratung/Fortbildung, konzeptionelle Entwicklung und Verleih) • Sachgebiet 1 (Netzwerktechnik & Server) • Sachgebiet 2 (Client- & Mobile Device Management) • Sachgebiet 3 (Schulsupport, Service Desk) Externe Dienstleister (3rd Level Support) Schulen (IT-Beauftragte, 1st Level Support) Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA) Regionale Steuerungsgruppe (Vertreterinnen und Vertreter aller Organisationsbereiche) Organisationsmodell 48 7.1.2 Aufgaben Schulamt • Umsetzungsplanung und -durchführung für den Medienentwicklungs- plan, • Strategieentwicklung und -fortschreibung (z.B. Fortschreibung des Medi- enentwicklungsplans), • medienpädagogische Beratung an und für die Schulen, • Darbietung und zentrale Organisation v on Schulungsangeboten / Fortbil- dungsmaßnahmen, • konzeptionelle Entwick lung der Medienpädagogik für die Darmstädter Schulen, • Rolle des Ansprechpartners gegenüber den Schulen als Kunden (Anforde- rungs-Management), • Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen über die zu erbringen- den Leistungen, • Abschluss und Steuerung von Verträgen (Controlling), • Budgetierung/Finanzcontrolling, • Beschaffungsplanung und Durchführung von Beschaffungen, • Lizenzmanagement, • Einberufung und Geschäftsführung der Regionalen Steuerungsgruppe. • Betrieb des Service Desk (inkl. Ticket -System) als zentraler Anlaufpunkt für Schulen im Supportfall, • Betrieb der IT-Infrastrukturen einschließlich der Schulserverlösung, • Bereitstellung des technischen Supports und Bearbeitung von Störungen (nach Bedarf vor Ort), verantwortlich für die Koordination aller erforderli- chen Aktivitäten, • Veränderungen an der IT-Infrastruktur: o Definition und Weiterentwicklung der technischen Standards fü r die Schul-IT in Hinblick auf Standardisierung, o Definition und Weiterentwicklung der Softwareausstattung, • Dokumentation der IT-Ausstattung, • (proaktive) Bereitstellung und Gewährleistung der benötigten Verfügbar- keiten und Kapazitäten, • Koordination der weiteren externen Dienstleister, • Regelmäßiges Reporting an die politischen Gremien und Abstimmung von Verbesserungen. Organisationsmodell 49 Weitere interne / externe Dienstleister Hardwarelieferanten Rahmenverträge: • Rollout an den Aufstellungsort und Anstoß der Erstbetankung, • Garantieabwicklung. Hersteller / Entwickler Systemlösung (Schulserver, Lernplattform): • Ersteinrichtung, • Störungsbehebung, • Bereitstellung von Zusatzpaketen, • Weiterentwicklung. Eigenbetrieb Immobilienmanagement: • Planung und Weiterentwicklung der Netzwerkinfrastrukturen. Schulen / IT-Beauftragte • Erstellung und Fortschreibung des schulinternen Medienbildungskonzep- tes, • Pädagogische Unterstützung des Kollegiums, • Zentrale Ansprechperson zum IT -Einsatz für Lehrkräfte innerhalb der Schule, • Schnittstelle zum Schulamt der Stadt Darmstadt in Supportfragen, • Vorqualifizierung von Störungen vor Ort (nur einfacher Techniksupport im First Level), • Melden von Störungen, • Identifikation von Beratungs-/Fortbildungsbedarf. Regionale Steuerungsgruppe Als Steuerungsgremium für die Umse tzung des Medienentwicklungsplans hat sich die Regionale Steuerungsgruppe bewährt. Gegebenenfalls ist eine Überprü- fung/Erweiterung des Teilnehmerkreises um Vertreterinnen und Vertretern aller Schulformen sinnvoll. Aufgaben sind: • Rückmeldungen aus den Schulen zum IT-Einsatz, • Beteiligung der Schu len an Planungsprozessen (Anforderungsmanage- ment), • Review und Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplans, • Beurteilung von IT-Lösungen und Verfahren, • Beratung zur Ausgestaltung von Serviceprozessen. Organisationsmodell 50 Empfehlung: Die Verantwortung für die Umsetzung der Medienentwicklungsplanung trägt das Schulamt, Abteilung Medienzentrum. Die dafür notwendigen Prozesse sollten damit ebenfalls hier verankert sein. Dafür sind die bestehenden Personalressourcen zu ergänzen. Eine enge Abstimmung mit den anderen Abteilungen und Ämtern ist ein we- sentlicher Gelingensfaktor in der Planung von Aktivitäten. Übergeordnet erfolgt eine Steuerung durch die region ale Steuerungsgruppe, in der die strategischen Vorgaben diskutiert und an der auch Schulvertreterinnen und -vertreter beteiligt werden. Eine Rückkopplung von Ergebnissen mit den Schulen und Aufnahme von Erfahrungswerten sowie Bedarfen muss etabliert werden. 7.1.3 Ressourcenbedarf Die Thematik der schulischen Netzwerktechnik & Serverbetreuung ist zur Spezi- alisierung in einem eigenen Sachgebiet innerhalb der Organisationsstrukturen des Schulamtes der Stadt Darmstadt einzurichten. Hierfü r sind folgende VZÄ erfor- derlich: • 1 VZÄ für die Steuerung und Koordination der schulischen Netzwerktech- nik hierunter fällt auch die Abstimmung zur Vornahme einer strukturier- ten Verkabelung (Sachgebietsleitung; Bewertung E11), • 3 VZÄ für die Netzwerk- und Serverbetreuung (Bewertung E9-10). Die Aufgabenwahrnehmung eine zentralen Betreuung der schulischen Nutzerver- waltung und der dig italen Endgeräte sind ebenfalls innerhalb der vorhandenen Strukturen des städtischen Schulamtes entsprechend einzurichten. Dafür sind fol- gende VZÄ notwendig: • 1 VZÄ für die Steuerung und Koordination der schulischen Nutzerverwal- tung und der digitalen Endgeräte in den Schulen (Sachgebietsleitung; Be- wertung E11), • 2 VZÄ für die Endgerätebetreuung (Bewertung E9-10). Für den Support über das Schulamt der Stadt Darmstadt ist ein ergänzender Res- sourcenbedarf notwendig. Beispiele von anderen Schulträgern zeigen, da ss für den Support (d.h. eigene Durchführung und Teilvergabe des Level 2 und Organi- sation der Fremdvergabe Level 3) mit nachfolgenden VZÄ zu rechnen ist: • 1 VZÄ für die Steuerung und Koordination des Supports ( Sachgebietslei- tung; Bewertung E11), • 3 VZÄ für den Endgerätesupport (Bewertung E9-10), • 1 TZ für den Desktop Service (Bewertung E8-9). Die Planung, Umsetzung und Steuerung der Prozesse für die Medienentwicklung, die Bedarfsplanung und Beschaffung in Abstimmung mit den schulischen Bedar- fen müssen personell hinterlegt werden: • 1 VZÄ für die Planung, Umsetzung und Steuerung des Prozesses für die Medienentwicklung, zugleich Verwaltungs- bzw. Abteilungsleitung (Be- wertung A12/E11). Organisationsmodell 51 • 2 VZÄ für die allgemeine Verwaltungsarbeit/Sachbearbeitung, Rechnungs- bearbeitung, Medien- und Geräteverleih, -pflege, E9-E6), Um die Schulen in der pädagogisch -didaktischen Umsetzung zu beraten und zu begleiten sollen im städtischen Schulamt zwei TZ-Stellen eingerichtet sein: • 2 Medienpädagog*innen (A14 und E10/11). Unter Einbeziehung der im Medienzentrum des städtischen Schulamtes vorgehal- tenen Personalressourcen ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von: • 3 VZÄ für die Netzwerk- und Serverbetreuung (Bewertung E9-10), davon 2 Stellen ab dem Haushalt 2020. • 2 VZÄ für die Endgerätebetreuung (Bewertung E 9-10); davon 1 Stelle in 2020. • 3 VZÄ für den End gerätesupport (Bewertung E9-10); ab 2021 bis 2023 je- weils eine Stelle p.a. • 1 Medienpädagog*in (Bewertung E10-11, je nach Ausbildung). Neben den reinen Personalkosten sind Sachkosten für die Arbeitsplatzausstattung und weitere Zusatzkosten anzusetzen. Hierfür wird ein Gemeinkostenanteil von 20 Prozent angesetzt, wie er für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen üblich ist. Tabelle 17: Personalressourcen (in Ergänzung zum bereits bestehenden Personalbestand (Stand 12/2019) Entlastung für den Support kann dadurch erreicht werden, dass bestimmte Dienstleistungen an externe Anbieter übertragen werden: • Für die Hardware sollten Rahmenver träge mit einer G arantie über die Laufzeit (5 Jahre) abgeschlossen werden, so dass Hardwareausfälle über die Laufzeit abgesichert sind. Eine Verpflichtung zur Aufstellung der End- geräte am Einsatzort und der Netzanschluss mit dem Anstoß der Erstbe- tankung verlagern die Rolloutaufwände auf den Rahmenvertragspartner. • Ein zentrales proaktives Monitoring und Management der (W)LANs stellt die Funktionsfähigkeit der Schulnetze sicher. Personalressourcen 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt VZÄ 2 3 3 3 3 Kosten 134.408 € 201.612 € 201.612 € 201.612 € 201.612 € 940.856 € VZÄ 0 1 2 3 3 Kosten - € 67.204 € 134.408 € 201.612 € 201.612 € 604.836 € VZÄ 1 2 2 2 2 Kosten 67.204 € 134.408 € 134.408 € 134.408 € 134.408 € 604.836 € VZÄ 0 1 1 1 1 Kosten - € 82.850 € 82.850 € 82.850 € 82.850 € 331.401 € Kosten 201.612 € 486.074 € 553.278 € 620.482 € 620.482 € 2.481.928 € Sachgebiet Netzwerk-/Servertechnik Sachgebiet Support Sachgebiet Endgerätebetreuung Medienpädagog*in Organisationsmodell 52 • Eine Systemlösung mit definiertem Hersteller -Support (z.B. Ersteinrich- tung, Server Monitoring und Störungsbehebung) stellt die Grundversor- gung des Schulnetzes sicher. • Eine zentrale Softwareverteilung bzw. ein Mobile Device Management für die Erstbetankung und die Rücksetzung der Endgeräte im Fehlerfall redu- zieren die Aufwände für Softwarewartung. 7.2 Steuerung über Medienbildungskonzepte der Schulen Medienentwicklungsplanung muss auf allen drei Ebenen des Schulsystems (Schule – Schulamt der Stadt Darmstadt – Kultusministerium) stattfinden und in geeigneter Weise zusammengeführt werden. Den Medienbildungskonzepten der Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sie beschreiben, wie die Vorgaben des Landes für den Unterricht mit digitalen Medien konkr et in der je- weiligen Schule umgesetzt werden sollen und daraus dann Anforderungen an die sächliche IT-Ausstattung abgeleitet werden, die wiederum durch d as städtische Schulamt bereitzustellen ist. Dementsprechend betonen sowohl die KMK in ihrer Strategie als auch das Kultusministerium die Bedeutung von schulischen Medien- bildungskonzepten als wesentliche Grundlage für die Planung des Medieneinsat- zes. Entscheidend dabei ist, dass die Planungen der Schulen auch in die Planung des Schulamtes der Stadt Darmstadt integriert werden können. Eine standardisierte Ausstattung „per Gießkanne“, die für jede Schulart und Schulstufe exakt festlegt, wie eine Ausstattung von Computer-, Klassen- und Fachräumen auszusehen hat, würde den Gestaltungsspielraum für die Schulen ein schränken und das Prinzip der Steuerung über Medienbildungskonzepte ad absurdum führen. Schulen müs- sen daher in die Lage versetzt werden, in einem vorgegebenen finanziellen, tech- nischen und organisatorischen Rahmen ihren Medieneinsatz frei ausgestalten zu können. Empfehlung: Schulen sollen ihre IT-Ausstattung im Wesentlichen auf Basis ihrer päda- gogischen Anforderungen in einem vorgegebenen technischen, finanziellen und orga- nisatorischen Rahmen selbst ausgestalten. Diese Planungen sind in einem schulweit ab- gestimmten Medienbildungskonzept darzulegen und zu begründen. Nur wenige Schu- len in Darmstadt haben bereits ein Medienbildungskonzept erstellt. Insofern ist es not- wendig, diesen Prozess in den Schulen zu initiieren. Die Beratung der Schulen bei der Fortschreibung der Medienbildungskonzepte und in ihren individuellen Unterrichtsent- wicklungsprozessen kann durch die Angebote des Landes unterstützt werden. 7.2.1 Inhalte der Medienbildungskonzepte Um dieses Steuerungswerkzeug künftig für alle Schulen zu etablieren, ist weitere Beratung der Schulen notwendig. Es ist zu prüfen, ob und wie diese Beratungs- leistung künftig über Medienpädagog*innen des Medienzentrums geleistet wer- den kann oder inwieweit Unterstützungssysteme des Landes Hilfe bieten können. Wichtig ist, das s die Bestandteile des Medienbildungskonzeptes insoweit Organisationsmodell 53 standardisiert werden, dass eine Bewertung der Medienbildungskonzepte an ei- nem einheitlichen Raster erfolgen kann. Allgemein sollte n Medienbildungskon- zepte die folgenden Bereiche abdecken: • Zielsetzung (Schulprofil und pädagogische Zielsetzung): Welches Ziel wird an der Schule durch die Arbeit mit den digitalen Medien verfolgt? Auf welche Weise und in welchem Zeitraum soll dieses Ziel erreicht werden? Welche Schritte zur Zielerreichung sind bereits eing eleitet worden und welche Umsetzungen haben sich an der Schule bereits erfolgreich bewährt? Wie stimmt dieses Ziel mit den Zielen der Schulentwicklung und des Schulpro- grammes überein? • Unterrichtsentwicklung: Welche Kompetenzen werden in welchen Jahrgän- gen und Fächern erworben? Hat eine Orientierung des Medienbildungs- konzeptes auf Rahmensetzungen des Landes stattgefunden? Wie ergänzen sich Landesvorgaben und schulische Ziele? Wie können sich die Arbeit an der Unterrichtsentwicklung und der Medienentwicklung gegenseitig be- einflussen? Inwieweit spiegeln sich die in der Schule verwendeten Metho- den aus dem Methodencurriculum im Mediencurriculum wider? Auf wel- che Weise erhalten die Schüler*innen eine Rückmeldung über ihre Kompe- tenzen? Wie können die interaktiven Medien das individualisierte Lernen unterstützen und fördern? • Ausstattungsbedarf: Welche Medien sind nö tig, um die unterrichtlichen Ziele zu erreichen? Welches Ausstattungsprofil wird benötigt, um das Me- dienbildungskonzept umzusetzen? Wie sieht das Vernetzungskonzept der Schule aus und in welche Richtung soll es weiter entwickelt werden? Aus welchen Mitteln soll die Ausstattung finanziert werden? Welche Baumaß- nahmen sind in der Schule geplant und welche Auswirkungen hat dies auf die Entwicklung der digitalen Medien in der Schule? • Fortbildungsplanung: Wie stellt sich das Gesamtfortbildungskonzept der Schule dar und wie ist der Bereich der Fortbildung an den digitalen Medien in das Gesamtkonzept eingebettet? Wie wird das Kollegium auf die Erfül- lung der Anforderungen aus dem Medienbildungskonzept hinsichtlich des eigenen Know-hows vorbereitet? • Unterstützungsbedarf: Wer übernimmt die Wartung und die Betreuung der schulischen IT? Wer ist für die m edienpädagogische Unterstützung zu- ständig? Wer sind in der Schule die diesbezüglichen Ansprechpartner und welche Wartungsaufgaben verbleiben bei diesen (First Level)? • Verantwortlichkeiten: Welche Personen sind in den Prozess der Medienbil- dung an der Schule eingebunden und welche Aufgaben haben sie (z.B. als Medienverantwortlicher, Fortbildungsbeauftragter)? Wie ist das Kolle- gium in der Medienarbeit verankert? • Zeitliche Planung: In welchem Zeitraum und in welchen Schritten (Meilen- steinen) soll das Medi enbildungskonzept umgesetzt werden? Ist das Me- dienbildungskonzept von der Lehrer- und der Schulkonferenz verabschie- det worden? Organisationsmodell 54 7.2.2 Auswertung der Medienbildungskonzepte beim Schulamt der Stadt Darmstadt Die Auswertung der Medienbildungskonzepte beim städtischen Schulamt wird im Wesentlichen aus zwei Prozessen heraus erforderlich: • Der zyklische Regelaustausch als (Standard -)Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der geplanten Nutzungszeit und • Ergänzungsbeschaffungen der Schulen als Neuanträge oder Erweiterun- gen zur bisherigen IT-Ausstattung. Regelaustausch: Die künftigen Austauschzeitpunkte sollten durch das städtische Schulamt einmalig mit den Schulen abgestimmt und dann in den Folgejahren ana- log umgesetzt werden. Auf Seiten des städtischen Schulamtes muss in diesem Zu- sammenhang auch eine Prüfung stattfinden, ob bereits ein schulisches Medienbil- dungskonzept vorliegt und/oder überarbeitet oder neu erstellt werden muss. Um die Eckwerte für die Haushaltsaufstellung zu erfassen, setzt das künftige Vorge- hen voraus, dass die Mitteilungen des städtischen Schulamtes sowie die daran an- schließenden Planungsarbeiten in der Schule, gegebenenfalls mit zum Teil mehr als einem Jahr Vorlauf erfolgen müssen. Ziel des städtischen Schulamtes sollte es sein, dass die Schulen jeweils zum Ende des ersten Quartals des Jahres, in dem die Haushaltsaufstellung erfolgt, ihre schulischen Medienbildungskonzepte vorlegen. Somit wird auch gewährleistet, dass eine Gleichb ehandlung aller Schulen erfolgt (Vermeidung des Prinzips „first come first served“). Antragsteller sind alle Schu- len, bei denen ein Austausch von Hardware innerhalb des jeweiligen Haushalts- zeitraums erfolgen soll. Wird trotz Aufforderung kein schulisches M edienbil- dungskonzept vorgelegt, erfolgt der Regelaustausch auf Basis einer Mind estaus- stattung, wie im MEP festgelegt. Kriterien, die sich auf das Volumen der Mindest- ausstattung auswirken, können z.B. (1) eine Prognose der künftigen (ggf. rückläu- figen) Schüler*innenzahlen, (2) Gewährleistung der Aktualität der Hardware (Be- triebssystem, Sicherheit, IT -Serviceprozesse, etc.) oder (3.) der Erhalt der Hand- lungsfähigkeit der Schule sein. Ergänzungsbeschaffungen: Sollen in den Schulen gleichzeitig zum Regelaus- tausch oder davon getrennt innerhalb des Planungszeitraums (Haushaltsjahre) Er- gänzungsbeschaffungen durchgeführt werden (bspw. um Einzelmaßnahmen oder besondere Projekte durchzuführen), so sind diese ebenfalls mit einem schulischen Medienbildungskonzept zu beplanen und zum o.a. Antragszeitpunkt des Jahres, in dem die Haushaltsaufstellung erfolgt vorzulegen. Beim Ausbleiben eines schu- lischen Medienbildungskonze ptes trotz Aufforderung können Ergänzungsbe- schaffungen vollständig abgelehnt werden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallbewertung durch das städtische Schulamt. Maßnahmen- und Umsetzungsplan 55 8 Maßnahmen- und Umsetzungsplan Für die grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des Medienentwicklungs- plans lassen sich drei Handlungsstränge identifizieren: 1. Kurzfristige Maßnahmen, die unabhängig von einer zentralen Gesamtlö- sung zu einer Verbesserung der Medienausstattung der Schulen führen werden. 2. Die Umsetzung einer zentralen Systemlösung, in der neben infrastruktu- rellen Maßnahmen auch die Entwicklung und der Aufbau von technischen Systemlösungen sowie die Umsetzung eines zentralen Supportmodells zu behandeln ist. 3. Ausbau und Erweiterung der zentralen Gesamtlösung, z.B. durch die Er- weiterung der Lernumgebungen und die Versorgung mit hochwertigen Lerninhalten. Für den Medienentwicklungsplan ist eine Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung in Richtung aller an den Bildungsprozessen beteiligten Stakeholder zu betreiben. Schulen sollten ihre Medienbildungskonzepte stets zu Beginn des jeweiligen Um- setzungsjahrs aktualisieren. 8.1 Kurzfristige Maßnahmen Einige der identifizierten Maßnahmen können unabh ängig von einer zentralen Gesamtlösung umgesetzt werden: 1. Stellenbesetzung: Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans wird den ohnehin schon hohen Koordinierungs-, Konzeptions- und Aufbauauf- wand in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen. Die Besetzung der eingeplanten Stellen für die Umsetzung des MEP sollte daher zeitnah er- folgen. 2. Medienbildungskonzepte: Initiierung des Prozesses zur Erstellung von Medienbildungskonzepten durch die Schulen und Prüfung von möglichen Unterstützungsmöglichkeiten durch das städtische Schulamt bis Ende 2020 (Voraussetzung für Förderungen im DigitalPakt Schule). 3. Planung des Schulnetzausbaus: Damit der Ausbau der LAN/WLAN-Inf- rastruktur in den Schulen wie geplant erfolgen kann, ist zunächst eine De- tailplanung erforderlich. Gegebenenfalls empfiehlt es sich hiermit ein Pla- nungsbüro zu beauftragen, wenn dies durch den Eigenbetrieb nicht geleis- tet werden kann. 4. Betriebssystem- und Office Migration: Es sollte bis zum Jahresende 2019 eine Entscheidung über die künftige Lizenzierungsform getroffen werden und darüber, ob die Finanzierung aus den Schulbudgets herausgelöst und zentral vorgenommen wird. Ein Abschluss eines entsprechenden Vertrags sollte zeitnah erfolgen, sodass Schulen die Migration von Rechnern mit äl- teren Betriebssystemversionen zeitnah durchführen können. Es ist zu Maßnahmen- und Umsetzungsplan 56 klären, inwieweit den Schulen dafür bereits technische Unterstützung an- geboten werden kann. 5. Rahmenverträge: Im Rahmen der Umsetzung sind rund 7.500 Endgeräte (Desktops, Tablets Notebooks) und rund 1. 400 Präsentationseinheiten zu beschaffen, jeweils ein Fünftel davon bereits im ersten Umsetzungsjahr. Daher sollte d er Abschluss neuer Rahmenverträge bzw. die Erweiterung bestehender Rahmenverträge der Kernve rwaltung für den Schulbereich zeitnah angegangen werden. Ziel sollte eine Planung und Durchführung der Erstbeschaffung über Rahmenverträge ab dem Jahr 2020 sein. 6. Breitbandausbau: Der begonnene Breitbandausbau muss weiter begleitet werden, um den Abschluss der Ausbauarbeiten bis Mitte 2020 realisieren zu können. 8.2 Umsetzung einer zentralen Systemlösung Die Umsetzung der zentralen Systemlösung setzt verschiede ne infrastrukturelle Maßnahmen sowie Entscheidungen über den Aufbau bzw. Einkauf technischer Lösungskomponenten voraus, die gegenseitige Abhängigkeiten haben und daher in einem Gesamtkonzept betrachtet werden müssen: 1. LAN-/WLAN-Ausbau: Das Feinkonzept für den LAN -/WLAN-Ausbau sollte bis Mitte 2020 entwickelt und pilotiert werden. Dazu ist insbesondere in H inblick auf WLAN eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit in Rich- tung der verschiedenen Gremien (s.o.) begleitend durchzuführen, um eine breite Akzeptanz für die Lösung einzuwerben. 2. Systemlösung: Es muss zeitnah eine Entscheidung herbeigeführt werden, welche Systemlösung (bzw. Teilkomponenten) als Standard für alle Schu- len angeschafft, aufgebaut und pilotiert werden soll. Weiterhin, ob diese Lösung perspektivisch auch für die Grund- und Förderschulen eingesetzt werden soll, oder diese Schulformen zunächst bei ihrer bestehenden Schul- serverlösung (MNS pro) verbleiben sollen. 3. Weiterentwicklung des Supports: Für die einheitliche Systemlösung muss das Supportangebot des städtischen Schulamtes auf die Unterstützung die- ses Produktes ausgerichtet werden. Dies bezieht sich z.B. auf das Monito- ring und die Fernwartung der Serversysteme in den Schulen, die Admi- nistration der Schulnetze (LAN/WLAN) und die Organisation der Soft- wareverteilung bzw. Mobile Device Management über das System . Im Zuge der Supporterweiterung ist a uch der Stellenausbau i m städtischen Schulamt sukzessive umzusetzen. Nach dem Aufbau der notwendigen Basisinfrastruktu ren und der Migration der ersten Schulen (Piloten) auf eine einheitliche Systemlösung können dann ab dem Schuljahr 2020/21 sukzessive die restlichen weiterführenden Schulen und ab 2022 die ersten Grund- und Förderschulen sukzessive in die neue Gesamtlösung über- führt werden. Je Einzelschule sind dabei folgende Schritte darzustellen: Maßnahmen- und Umsetzungsplan 57 • Überarbeitung des Medienbildungskonzeptes der Schule mit Jah respla- nung, • LAN-/WLAN-Ausbau der Schule, • Übernahme der Schule in die neue Schulserverlösung, • Aufnahme der bestehenden und gegebenenfalls neu beschafften Endgeräte in die Softwareverteilung der Schulserverlösung, • Einweisung / Schulung der Lehrkräfte für die neue Gesamtlösung sowie • bei Bedarf Erhöhung/Anpassung der Internet-Bandbreite. 8.3 Ausbau und Erweiterung Nachdem in den ersten drei Jahren der Umsetzung de s MEP (20 20 bis 2022) die neuen Schulnetze aufgebaut und alle weiterführenden Schulen (die wollen) in die zentrale Gesamtlösung integriert worden sind und damit eine Grundlage für wei- tere (webbasierte) Dienste gelegt worden ist, kann ein Schwerpunkt in den letzten beiden Jahren des MEP auf Ergänzungsthemen gelegt werden, die die bestehende Lösung erweitern und abrunden. Hier lässt sich insbesondere die Verbesserung der Versorgung mit digitalen Un terrichtsmaterialien und Unterrichtsmedien be- reits jetzt als wesentliches Thema identifizieren. Arbeitspakete können sein: 1. Integration der Online-Mediendistribution Edupool und Bereitstellung zu- sätzlichen Contents, 2. Erweiterung des Software-Basispakets um Lernsoftware, 3. Integration digitaler Schulbücher. Diese Themen weisen jedoch eine Überschneidung zu den Aufgaben des Landes auf, sodass hier eine Abstimmung über eine Aufgabenverteilung erfolgen muss. Evaluation des Planungsprozesses 58 9 Evaluation des Planungsprozesses Medienentwicklungsplanung ist als Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstel- lung und Umsetzung eines Plans endet. Vielmehr müssen die Zielsetzungen und Umsetzungsfortschritte während eines Zyklus regelmäßig überprüft und gegebe- nenfalls auch angepasst werden, der die Reflektio n aller relevanten Aspekte ein- schließt und eine qualitätssichernde Funktion hat. Dazu ist ein formativer Ansatz zu wählen, der Evaluationsergebnisse bereits während des Prozesses zurückspie- gelt und somit Anpassungen und Korrekturen des gesamten Prozesses w ährend der Laufzeit ermöglicht 10. Weiterhin muss der Medienentw icklungsplan jeweils nach Ablauf des aktuellen Zyklus fortgeschrieben werden, wofür umfangreiche Informationen für die Neubeplanung erhoben werden müssen, die eine Auswer- tung der Erfahrungen und erreichten Zwischenziele aus dem vorhergehenden Me- dienentwicklungsplan sowie zukunftsorientierte Leitziele für die Weiterentwick- lung von IT in Schule beinhaltet. Die Evaluation des Prozesses zur Medienentwick- lungsplanung erfordert daher Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen: 1. Jährliches Berichtswesen der Schulen (Befrag ung, Jahresinvestitionsge- spräche, Überarbeitung der Konzepte, Dokumentation von Innovations- projekten), 2. Befragung von Lehrkräften und päd. Personal (optional auch Schüler *in- nen), 3. Jährliches Berichtswesen des städtischen Schulamtes (Befragung, Stand der Implementierung, Ausgaben- und Investitionsbesprechung), 4. Review / Audit des Medienentwicklungsplans, 5. Beurteilung (ggf. Beschluss) der Resultate durch die Regionale Steuerungs- gruppe der Beteiligten. 9.1 Jährliches Berichtswesen der Schulen Mit den Schulen sollte regelmäßig eine Jahresplanung abgestimmt werden, sobald die Medienbildungskonzepte aktualisiert wurden. Mindestens wird ein jährliches standardisiertes Berichtswesen bzw. Controlling (z.B. über eine Befragung) emp- fohlen, über das die Schulen ihre Ist-Situation darlegen und die Ausstattungspla- nung für Hardware, Software und Schulnetze, die Fortbildungsplanung und eine Einschätzung zu den Supportbedarfen abliefern. Insbesondere folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen: • Rechnerbestand und geplanter Ausbau ( Ersatzbeschaffung und Außerbe- triebnahme), • Bestand an Präsentationstechnik und geplanter Ausbau (zusätzliche Aus- stattung und Ersatzbeschaffung), 10 Im Gegensatz zu einem summativen Ansatz, de r eine Bewertung lediglich als Erfolgs- kontrolle zum Abschluss des Planungszyklus vornimmt. Evaluation des Planungsprozesses 59 • Bestand an Druckern und geplanter Ausbau (Außerbetriebnahme und Er- satzbeschaffung), • Bestand und geplanter Bedarf an weiteren Peripheriegeräten, • Bestand an Windows -/Office-Lizenzen (bei Select -Lizenzen auch Angabe der freiwerdenden Lizenzen durch Außerbetriebnahme von Rechnern) und Bedarf an zusätzlichen Windows-/Office-Lizenzen (bei Select-Modell), • ggf. Meldung des Personalstandes für Lehrkräfte / Schulverwaltungsper- sonal zur Mietpreisaktualisierung bei FWU-Mietmodell für Microsoft-Pro- dukte (Stichtag 1. August), • eingesetzte Lösungen für das ID -Management, Server und Schulserverlö- sungen, Lernplattformen, Filtersoftware, Virenschutz, pädagogische Ober- flächen sofern noch nicht der zentrale Standard im Einsatz ist, • Bedarf an zusätzlichen Netzwerkkapazitäten (LAN-Ausbau, WLAN, Inter- netanbindung), • Fortbildungsstand der Lehrkräfte und des päd. Personals (du rchgeführte Fortbildungen) und Fortbildungsplanung/-bedarf, • Beratungsbedarf jeglicher Art, • Feedback zum Support. Diese Informationen sind größtenteils in den erforderlichen Daten des Medienbil- dungskonzepts enthalten, wodurch der Arbeitsaufwand der Schulen für die Be- richtserstattung überschaubar ist. Die Erfassung sollte in einer standardisierten Form erfolgen, die durch d as Schulamt der Stadt Darmstadt für eine Jahrespla- nung ausgewertet werden kann. Wenn alle Schulen in einen Standard des städti- schen Schulamtes überführt worden sind, können gegebenenfalls einzelne Items wegfallen, wenn diese einheitlich für alle Schulen ger egelt sind (z.B. ID- und Ac- cess-Management, Schulserverlösung etc.). Im Idealfall resultiert das Berichtswe- sen aus der Anpassung/Fortschreibung des Medienbildungskonzeptes, das dann in aktualisierter Form mit vorgelegt wird. Die Daten sollten beim städtischen Schulamt in einer zentralen Datenbank gepflegt werden, sodass d as städtische Schulamt auch unterjährig Zugriff auf diese Informatione n hat. Idealerwei se er- folgt unter Berücksichtigung weiterer Termine (wie Schulferien, Haushaltspla- nung etc.) im Vorfeld eine Abstimmung über den zeitlichen Ablauf. 9.2 Befragung der Lehrkräfte Lehrkräfte sollten regelmäßig im Rahmen der Weiterentwicklung der schulischen Medienbildungskonzepte zu ihrem Medieneinsatz, ihren künftigen Bedarfen und Schwerpunktsetzungen sowie der Bewertung der Rahmenbedingungen befragt werden. Dies gibt dem städtischen Schulamt zum einen Hinweise, inwieweit die zum Teil erheblichen Investitionen in die IT zu einer Verbesserung der Medienin- tegration und damit den Bedingungen für die Medienbildung in den Schulen ge- führt haben. Zum anderen lassen sich neue pädagogische Anforderungen und Be- darfe identifizieren. Evaluation des Planungsprozesses 60 Die Befragung sollte daher alle zwei bis drei Jahre wiederholt werden, idealer- weise zur Mitte des laufenden und rechtzeitig vor Beginn eines neuen Medienent- wicklungsplanungszyklus als Planungsgrundlage. 9.3 Jährliches Berichtswesen des Schulamtes der Stadt Darmstadt Um das erhobene Meinungsbild von den Schulen mit ihren Bedarfen zur IT-Aus- stattung einerseits organisatorisch durch die Konzepte und ggf. andererseits ope- rational durch die Befragung des Personals zu komplettieren, sollte das Schulamt der Stadt Darmstadt ebenfalls einen Bericht verfassen und der Regionalen Steue- rungsgruppe und dem Schulausschuss vorlegen. Der umfasst eine Zusammenfas- sung der Aktivitäten im vergangenen Jahr und skizziert die Ergebnisse technischer und organisatorischer Aspekte. Daraus können Maßnahmen abgeleitet werden, die den Beteiligten in der Planung und Ausführung ihrer jeweiligen und gemein- samen Aufgaben unterstützt, wie z.B. Fortbildungen für die Mitarbeiter *innen, Anpassungen im IT-Service-Management beim Support, Umbaumaßnahmen zur LAN-/WLAN-Verkabelung sowie Elektrik etc. Ergebnisse werden mit den Berich- ten der Schulen abgeglichen, um für den kommenden Planungszykl us Maßnah- men festlegen zu können. Bei Zusammenarbeit mit externen Diens tleistern ist Form und Inhalt der Berichterstattung gesondert zu vereinbaren und ka nn bei- spielsweise das Format eines protokollierten Meilensteintreffens o. ä. haben. 9.4 Review / Audit des MEP In jedem laufenden Medienentwicklungsplanungszyklus sollten zwei Reviews bzw. Audits zum Planungsprozess und zum Umsetzungsstand durchgeführt wer- den. Ein erstes Review erfolgt zur Mitte des laufenden Planungszyklus, um den Umsetzungsstand zu bewerten und gegebenenfalls notwendige Kurskorrekturen rechtzeitig zu identifizieren und einzuleiten. Ein zweites Review sollte gegen Ende des Planungszyklus erfolgen, um die Erreichung der Ziele zu überprüfen und die Weiterentwicklungsbedarfe für eine Fortschreib ung des Medienentwicklungs- plans zu identifizieren und festzulegen. Die Reviews sollten zeitlich jeweils dann erfolgen, wenn die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aktuell vorliegen. Es sollten Vertreterinnen und Vertreter des städtischen Schulamtes , der Medien- beratung, und Vertreterinnen und Vertreter aller Schulformen beteiligt werden. Die Durchführung sollte durch d as städtische Schulamt in Abstimmung mit de r Regionalen Steuerungsgruppe erfolgen. Gegebenenfalls ist eine externe Modera- tion sinnvoll. Finanzierungsrahmen 61 10 Finanzierungsrahmen Mit dem vorliegenden Medienentwicklungsplan plant die Stadt Darmstadt ausge- hend von den pädagogischen Anforderungen der Schulen umfa ngreiche Investi- tionen für den Ausbau von lernförderlichen IT -Infrastrukturen in ihren Schulen und in die Sicherstellung des Service und Betriebs. Damit wird die notwendige Grundlage geschaffen, auf deren Basis die Schulen die von den Ländern verab- schiedete KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt umsetzen und ihren Schü- ler*innen eine moderne, mediengestützte Bildung ermöglichen können. Die Aufwendungen zur Umsetzung des MEPs belaufen sich für den Planungszeit- raum von 2020 bis 2024 auf etwa 30,67 Mio. Euro, davon etwa ein Viertel kon- sumtiv. Die größten investiven Ausgaben fallen bei der Präsentationstech nik (rund 8,37 Mio. Euro) und den Endgeräten (rund 6,05 Mio. Euro) sowie dem notwendigen Ausbau der Schulnetze im LAN/WAN-Bereich (rund 8,30 Mio. Euro) an. Die laufenden konsumtiven Ausgaben belaufen sich im Endausbau (2024) auf 1,13 Mio. Euro jährlich, der Großteil davon für Personal (etwa 0,62 Mio. Euro). Die errechneten Kosten pro Schüler*in von durchschnittlich 242 und im Endaus- bau (letztes Planungsjahr) 198 Euro pro Jahr liegen noch leicht unter dem Niveau, das die Bertelsmann Stiftung für den Aufbau und Betrieb von lernförderlichen IT- Infrastrukturen in einer mo dellhaften Grundschule mit 261 Euro pro Schüler *in und einer weiterführenden Schule mit 402 Euro pro Schüler *in errechnet hat (in den Bertelsmann-Zahlen sind auch ein Anteil des Landes sowie für die weiterfüh- renden Schulen die elternfinanzierten Endgeräte einkalkuliert)11. Anzumerken ist, dass in einigen Bereichen Entscheidungen hinsichtlich der anzu- schaffenden Lösungen getroffen werden müssen, sodass die Kostenplanung an diesen Stellen mit der Identifizierung und Konzipierung konkreter Vorhaben an- zupassen ist (z.B. bei Breitbandbetrieb, Systemlösung, Rechenzentrum). Während in verschiedenen Bereichen, wie z.B. bei den Endgeräten die Preise relativ konstant bleiben, gibt es andere Bereiche, wie die Präsentationstechnik, in der aktuell deut- liche Preisveränderu ngen zu beobachten sind. Auch Personalkosten werden in den künftigen Jahren eher steigen. Diese Rahmenbedingungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Es lassen sich für die Umsetzung des MEP die in Tabelle 18 aufgeführten Auf- wände identifizieren12. 11 Vgl.https://www.bertelsmanntiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePubli- kationen/IB_Impulspapier_IT_Ausstattung_an_Schulen_2017_11_03.pdf [Dezember 2018] 12 Die Berechnungen basieren zum Teil auf Schätzungen, denen Durchschnittspreise u nd Mischkalkulationen zugrund e liegen, so dass es in der konkreten Umsetzung zu Ab- weichungen kommen kann. Hinzu kommen mögliche weitere Aufwendungen in ein- zelnen Bereichen, in denen noch keine Kostenschätzungen möglich waren (z.B. Gutach- ten, Beratungsleist ungen und Schulungen). Die ei nzelnen Maßnahmen der Finanzierungsrahmen 62 Tabelle 18: Finanzierungsrahmen des MEP Die Bundesregierung hat für 2019 den Digital Pakt Schule auf den Weg gebracht, über den die Kommunen mit insgesamt fünf Milliarden Euro (3,5 Milliarden da- von in der aktuellen Legislaturperiode) über fünf Jahre Zuschüsse für den Infra- strukturausbau erhalten sollen. Aus Sicht des Bundes13 sollen z.B. standortgebun- dene Anzeigegeräte in Schule n, wie zum B eispiel interaktive Tafeln, förderfähig sein. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule zwingend erforderlich ist, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte bis zu einem Maximalbetrag von 25.000 Euro pro Schule förderfähig sein. Mobile End- geräte im Besitz der Schüler*innen und Lehrkräfte sollen hingegen nicht förderfä- hig sein. Weiterhin sind Maßnahmen im Bereich der Basisinfrastruktur förderfä- hig. Nach derzeitiger Auslegung gehören dazu neben LAN/WLAN auch zentrale Systemlösungen. Diese Positionen machen zusammen im MEP einen Betrag von rund 20,5 Mio. Euro aus. Damit wären die rund 13,8 Mio. Euro, die die Stadt Darm- stadt maximal aus dem Digital Pakt Schule erhalten kann, vollständig ausge- schöpft. Auch der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 25 Prozent der Fördersumme ist durch die Planungen vollständig erbracht. Lösungsentwicklung werden im weiteren Verlauf des Prozesses der Medienentwick- lungsplanung mit weiteren Akteurinnen und Akteuren diskutiert werden müssen, mit dem Ziel eine Klärung in den noch ausstehenden Bereichen herbeizuführen und Ent- scheidungen für die Realisierung zu treffen. Entsprechend dieser Festlegungen muss die Kostenplanung weiter verfeinert werden. 13 Vgl. auch https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html [Oktober 2019] 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt Vernetzung LAN 1.517.914 € 1.517.914 € 2.175.504 € 657.590 € 657.590 € 6.526.511 € Vernetzung WLAN 431.250 € 431.250 € 590.833 € 159.583 € 159.583 € 1.772.500 € Breitbandanbindung 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 651.900 € Serverhardware und RZ 581.500 € 581.500 € 81.500 € 81.500 € 81.500 € 1.407.500 € System-/Lernplattform 208.760 € 241.520 € 195.885 € 173.491 € 151.096 € 970.752 € Endgeräte 1.284.960 € 1.251.360 € 1.219.860 € 1.171.860 € 1.119.960 € 6.048.000 € Präsentation 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 8.370.375 € Drucktechnik 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 443.800 € Budget Peripherie/SW 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 487.500 € Software Win. / Office 134.933 € 134.933 € 134.933 € 134.933 € 134.933 € 674.665 € Softwarelizenzen 185.632 € 200.364 € 215.096 € 139.228 € 93.060 € 833.380 € Support und Orga. 201.612 € 486.074 € 553.278 € 620.482 € 620.482 € 2.481.928 € Gesamt 6.537.276 € 6.835.630 € 7.157.604 € 5.129.382 € 5.008.919 € 30.668.811 € davon Investiv 5.675.959 € 5.642.359 € 5.928.032 € 3.930.868 € 3.878.968 € 25.056.186 € davon konsumtiv 861.317 € 1.193.271 € 1.229.572 € 1.198.514 € 1.129.951 € 5.612.625 € Ausgaben / SuS 258 € 270 € 282 € 202 € 198 € 242 € Finanzierungsrahmen 63 Am Fallturm 1 28359 Bremen Tel. ++49(0)421 218-56590 Fax ++49(0)421 218-56599 E-Mail: info@ifib-consult.de www.ifib-consult.de Bildnachweis Umschlagseiten:
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Anlage 2b Etatisierung bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu Schulamt, Medienzentrum Material- und Sachaufwand 529.000 € 529.000 € 529.000 € 576.900 € 529.000 € 546.000 € 529.000 € 447.700 € 529.000 € 379.100 € 2.645.000 € 2.478.700 €ErgebnisHH Schulamt, Medienzentrum Erwerb von GwG und AV 1.154.000 € 1.154.000 € 1.154.000 € 6.265.990 € 1.154.000 € 3.161.695 € 1.154.000 € 3.113.695 € 1.154.000 € 3.061.795 € 5.770.000 € 16.757.175 € FinanzHH Da im HH 2020 keine Änderung mehr möglich ist, wird der in 2020 im MEP ausgewiesene, über den vorhandenen Ansatz von 1.154.000 € hinausgehende, Bedarf in Höhe von 2.572.795 € im Jahr 2021 etatisiert. Schulamt, Medienzentrum Inv.Zuschüsse an IDA 2.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 € 1.898.328 € 3.000.000 € 2.766.337 € 3.000.000 € 817.173 € 1.000.000 € 817.173 € 12.000.000 € 8.299.011 € Weiterleitung Fördermittelvon Schulamt an IDA für LAN/WLAN-Anbindung und strukturierte Verkabelung in den Schulen Schulamt, Medienzentrum Personalaufwand 201.612 € 201.612 € 201.612 € 486.074 € 201.612 € 553.278 € 201.612 € 620.482 € 201.612 € 620.482 € 1.008.060 € 2.481.928 €Personalaufwand, zentrale Bewirtschaftung über Amt für interne Dienste, Personalabteilung Amt für interne Dienste, IT-AbteilungMaterial- und Sachaufwand 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 651.900 € 651.900 € Unterhalt und Betrieb der LWL-Anbindungen (Glasfaseranschluss an Schulen) 4.014.992 € 4.014.992 € 5.014.992 € 9.357.672 € 5.014.992 € 7.157.690 € 5.014.992 € 5.129.430 € 3.014.992 € 5.008.930 € 22.074.960 € 30.668.714 € Summe neu Anmerkungen 2022 2023 Insgesamt stehen über den Digitalpakt 13.809.769 € zur Verfügung. Davon 10.357.327 € als Zuschuss, 3.452.442 € als Darlehen. Das Darlehen wird hälftig über Land und Stadt finanziert. Summen Fachamt Bezeichnung/ HH-Jahr, Ansatz bisher und neu 2020 2021 2024 Summe bisher
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Anlage 4 Folgekostenberechnung Zur Wahrung und Sicherung eines aktuellen Stands der Technik bedarf die über den DigitalPakt initierte IT-Ausstattung einer zusätzlichen sukzessiven Bereitstellung von Finanzmitteln, Die im Rahmen der nachfolgenden Folgekostenberechnung benannten Kosten und Aufwendungen bedeuten die künftige Ausfinanzierung des Medienbildungskonzeptes und damit einhergehend einen moderaten Anstieg der Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt bei gleichzeitiger Sicherstellung einer Im Wesentlichen beinhaltet dies den Lebenszyklus der Hardware von 5 Jahren. Dies auch um die Reparaturkosten alter Hardware zu vermeiden sowie respektabel zur Ausnutzung der 5 Jahresgarantie. Dieser Anstieg erscheint insbesondere gerechtfertigt, wenn man die geschaffenen Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer Unterrichtsgestaltung für Bezeichnung Aufwand 2025 ff. Schullizenzen und Plattformen 151.096 € Leasingverträge FWU-Casa für Betriebssystem und MS-Office 134.933 € Personalaufwand 620.482 € Unterhaltung des Breitbandnetzes 130.380 € Elektroarbeiten im Zuge der Unterhaltung techn. Anlagen 75.000 € Erhalt eines akt. Stands der technik 3.154.855 € rd. 4.000 Lehrer*innen und der damit verbundenen Eröffnung von neuen Bildungschancen für ca. 25.000 Schüler*innen gegenüberstellt. um einen künftigen Investitionsstau im Segment einer digitalen Unterrichtsgestaltung und schulischen IT-Ausstattung zu vermeiden. bedarfsgerechten schulischen IT-Ausstattung.
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Anlage 2a Mittelbedarf
Anteilige Kosten gemäß MEP 2020 2021 2022 2023 2024 Summen Anmerkungen
1. Vernetzung LAN (IDA) 1.517.914 € 1.517.914 € 2.175.504 € 657.590 € 657.590 € 6.526.512 €
2. Vernetzung WLAN (IDA) 431.250 € 431.250 € 590.833 € 159.583 € 159.583 € 1.772.499 €
3. Breitband = bei IT-Abteilung 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 651.900 €
4. Serverhardware und RZ 581.500 € 581.500 € 81.500 € 81.500 € 81.500 € 1.407.500 €
5. System-/Lernplattform 208.760 € 241.520 € 195.885 € 173.491 € 151.096 € 970.752 €
6. Endgeräte 1.284.960 € 1.251.360 € 1.219.860 € 1.171.860 € 1.119.960 € 6.048.000 €
7. Präsentation 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 8.370.375 €
8. Drucktechnik 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 443.800 €
9. Budget Peripherie/SW 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 487.500 €
10. Software WIN./Office 134.933 € 134.933 € 134.933 € 134.933 € 134.933 € 674.665 €
11. Softwarelizenzen 185.632 € 200.364 € 215.096 € 139.228 € 93.060 € 833.380 €
12. Support u. Orga
= Personalaufwand 201.612 € 486.074 € 553.278 € 620.482 € 620.482 € 2.481.928 €
Summen p. a. 6.537.276 € 6.835.630 € 7.157.604 € 5.129.382 € 5.008.919 € 30.668.811 €
Die im MEP dafür ausgewiesenen Aufwendungen sind für eig.
Personalaufwendungen. Details sind in Anlage 3 ersichtlich
Unterhalt für Glasfaseranbindung der Schulen; Etatisierung
bei Amt für interne Dienste/IT-Abteilung
Weiterleitung Fördermittel an IDA
i. d. S. 8.299.011 €
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0148
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00