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2020/0148

Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt

Magistratsvorlage 19.05.2020

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2575 Zeichen

Anlage 3 Personalkonzept 
 
 
Die Eingliederung der schulischen IT erfolgt in die vorhandenen Strukturen des Schulamtes 
innerhalb der Abteilung Medienzentrum. Dies vollzieht sich in Ergänzung zu den bereits 
bestehenden Aufgaben in den Bereichen medienpädagogische Beratung, Fortbildung, 
konzeptionelle Entwicklung der Medienpädagogik und IT -Administration durch die Strukturier ung 
von drei Sachgebieten: 
 
- Server- und Netzwerktechnik 
- Support und Desktop Service (zentrale Ansprechstelle für die Schulen im Störungsfall) 
- Client und Mobile Device Management (zentrale Betreuung der schulischen Endgeräte)  
 
 
Auszug Medienentwicklungsplan Tabelle 17 
* Die Stellen der jeweiligen Jahre sind kumuliert. 
 
 
Zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Medi enentwicklungsplan ergibt sich folgender 
Personalbedarf: 
 
 
Sachgebiet 1 (Netzwerktechnik & Server) 
3 VZÄ für die schulische Netzwerk- und Serverbetreuung (Bewertung EG 9 - 10). 
Davon sind 2 Stellen im Haushalt 2020 bereits vorhanden. 
Eine weitere Stelle ist im Stellenplan des Haushaltes 2021 einzuplanen. 
 
Sachgebiet 2 (Client- & Mobile Device Management); Endgerätebetreuung 
2 VZÄ für die Endgerätebetreuung (Bewertung EG 9 - 10). 
Davon ist 1 Stelle im Haushalt 2020 bereits vorhanden. 
Eine weitere Stelle ist im Stellenplan des Haushaltes 2021 einzuplanen. 
 
Sachgebiet 3 (Schulsupport; Service-Desk); zentrale/r Ansprechpartner für die Schulen 
3 VZÄ für den Endgerätesupport an den 42 Schulen (Bewertung EG 9 - 10) 
Die Besetzung der drei Stellen ist in den Haushaltsjahren 2021 - 2023 vorgesehen. 
 
1 TZ für den Desktop Service (Bewertung E G 8 - 9). Die Verlagerung erfolgt vom Amt für interne 
Dienste zum Schulamt, Medienzentrum, da sämtliche Bestellungen für Schulen hier erfolgen. 
 
Medienpädagogik 
1 Medienpädagoge*in (Bewertung EG 10 - 11, je nach Ausbildung). 
Personalressourcen
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
VZÄ 2 3 3 3 3
Kosten 134.408 €         201.612 €         201.612 €         201.612 €         201.612 €         940.856 €
VZÄ 0 1 2 3 3
Kosten -  €                  67.204 €           134.408 €         201.612 €         201.612 €         604.836 €
VZÄ 1 2 2 2 2
Kosten 67.204 €           134.408 €         134.408 €         134.408 €         134.408 €         604.836 €
VZÄ 0 1 1 1 1
Kosten -  €                  82.850 €           82.850 €           82.850 €           82.850 €           331.401 €
Kosten 201.612 € 486.074 € 553.278 € 620.482 € 620.482 € 2.481.928 €
Sachgebiet Netzwerk-/Servertechnik
Sachgebiet Support
Sachgebiet Endgerätebetreuung
Medienpädagog*in

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198 Zeichen

Punkt 15: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt  
 (V-Nr. 2020/0148) 
 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE  
Stimmenthaltung: SPD und FDP

anlage 9

220 Zeichen

Punkt 7: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt 
 (V-Nr. 2020/0148) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: UFFBASSE

anlage 7

8891 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
Dezernat I 
Dezernat IV  
Amt: Schulamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I      10.1    10.2    10.3  
II 40 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0148 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
171 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 231010 
Kostenstelle:  040-000-0330 Investitionsnummer:  20040-3358 
Kostenträger:  2310-11 Sachkonto:  0890010; 0355010; 0355010 
 0851010; 3601010 
 
Betreff: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt  
 
Vorlage vom: 19.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem Medienentwicklungsplan gemäß Anlage 1 für die Schu len in Trägerschaft der Wissen-
 schaftsstadt Darmstadt und dem damit einhergehenden Umsetzungskonzept wird zugestimmt.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Einklang mit den Fördervorgaben des DigitalPaktes die 
 bautechnischen Maßnahmen zur strukturierten Gebäudeverkabelung (Ele ktro, LAN/WLAN)  
 sukzessive umzusetzen und die notwendigen Beschaffungen (Hardware)  für die Schulen vorzu -
 nehmen. 
3. Anträge auf Zuschussgewährung aus der Förderoption des Digitalp akts sind entsprechend den 
 Fördervorgaben des Landes einzureichen.  
4. Die zur Realisierung des Medienentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel gemäß den An- 
     lagen 2a und b, die über die für den Digitalpakt bereits im MIP vorgesehenen Mittel  hinausge- 
     hen, werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ff bereitge stellt.

- 3 - 
5. Die für die Umsetzung erforderlichen Personalress ourcen gemäß Anlage 3 werden durch das  
     Schulamt im Rahmen der Aufstellung der Stellenpläne 2021 bis 2024 beantragt. 
 
Anlagen: Anlage 1 Medienentwicklungsplan  
Anlage 2a Mittelbedarf  
Anlage 2b Etatisierung  
Anlage 3 Personalkosten 3  
Anlage 4 Folgekostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.06.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2020:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz 
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies beinhaltet auch 
die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß aktuellem Stan d der Technik. 
Dies ist in zunehmenden Maße aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem damit 
verbundenen gesellschaftlich bedeutsamen Wandel ein zwingendes Erfordernis.  
 
Gerade aktuell zeigt sich im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie, dass ei ne gute 
technische Ausstattung der Schulen unerlässlich ist und diese in Darmstadt dringend 
ausgebaut werden muss.  
 
Im Hinblick auf die Bedarfe, insbesondere hinsichtlich einer Aktualisierung der schulischen 
IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung  der dafür erforderlichen Kompetenzen 
wurde gemeinsam mit der Firma ifib consult GmbH, Bremen, der Medienentwicklungsplan 
für die Schulen in Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. Ziel dessen ist 
es, eine Expertise über die zeitkonforme Digitalisierung der Darmstädter Schulen und die 
hierfür erforderlichen Schritte und bereitzustellenden Ressourcen zu erhalten.  
 
Aus der vorliegenden Medienentwicklungsplanung ergibt sich, dass die zur Realisierung 
erforderlichen Kapazitäten und Grundlagen dafür im Schulamt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt weitestgehend bestehen und im Weiteren, unter Beachtung der Erfordernisse, 
welche sich aus dem Medienentwicklungsplan ergeben, alsdann auch vorgehalten werden 
können. Insbesondere durch die Symbiose der im  städtischen Schulamt bereits etablierten 
Themenfelder von Medienpädagogik, allgemeiner Verwaltung mit Haushaltssachbearbeitung 
sowie Medien- und IT-technischem KnowHow bestehen die Grundlagen dafür, die 
fortschreitende Implementierung digitaler Technik un d Medien in Verbindung mit den damit 
einhergehenden Herausforderungen und veränderten Herangehensweisen in den digitalen 
Lehr- und Lernmethoden in einem zusammengeführten Prozess zu realisieren.  
 
Dabei gilt es zu betonen, dass die didaktischen und methodis chen Herangehensweisen der 
einzelnen Schulen für den Erwerb der notwendigen Kompetenzen der Lehr - und Lernenden 
im Rahmen einer umfassenden Medienbildung und -beratung im Fokus stehen müssen. Eine 
lernförderliche IT -Ausstattung ist zweifelsohne unabdingbar , muss aber auch in Einklang mit 
den schulischen Konzepten stehen.  
 
Der vorliegende Medienentwicklungsplan beinhaltet einen strategischen Ansatz für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, um die Integration von digitaler IT an den Schulen über die 
nächsten Jahr e deutlich weiterzuentwickeln. Der Medienentwicklungsplan beschreibt die im 
pädagogischen Betrieb genutzte informationstechnologische Ausstattung der Schulen in 
Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die erforderlichen 
Organisationsstrukturen fü r Koordination, Beschaffungen und Support. Der 
Planungszeitraum erstreckt sich über fünf Jahre (2020 - 2024).  
 
Im Einzelnen sind folgende zentrale Maßnahmen und Empfehlungen erforderlich, die 
zunächst eine Basisausstattung aller Schulen sicherstellen und darauf aufbauend 
bedarfsorientierte modulare Ausstattungsszenarien vorsehen (Kurzfassung):  
 
- Schaffung und Betrieb einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur  
- Schulhausvernetzung LAN mit strukturierter Gebäudeverkabelung  
- Funknetz (WLAN) in allen Schulräu men

- 5 - 
- Sicherung eines Technischen Supportes und zentrale Administration            . . . 
- Bereitstellung von Endgeräten und digitalen Präsentationstechniken  
 
Die Medienentwicklungsplanung geht mit diesen Ausstattungsszenarien mit den 
Förderoptionen einher,  welche sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem 
DigitalPakt ergeben.  
 
Das Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen 
Schulen (Hessisches Digitalpakt -Schule-Gesetz - HDigSchulG) wurde von Seiten des 
Hessischen Landtages am 25.09.2019 beschlossen.  
 
Gemäß § 1 HDigSchulG ist das Ziel der Aufbau und die Verbesserung der bildungsbezogenen 
digitalen Infrastruktur an Schulen. Dies steht in Einklang mit der aus dem 
Medienentwicklungsplan resultierenden Herangehenswe ise. Zur Realisierung gewährt das 
Land den Schulträgern auf Antrag eine Förderung.  
 
Die Förderung umfasst in Hessen ein Volumen von 496.324.947 Euro. Dieses besteht aus 
den vom Bund aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur dem Land Hessen zur 
Verfügung gestellten Finanzhilfen in Höhe von 372.172.000 Euro sowie einem 
Komplementäranteil, der sich aus einem Darlehen der Wirtschafts - und Infrastrukturbank 
Hessen (WI-Bank) und Landesmitteln zusammensetzt. Den Schulträgern werden Darlehen in 
Höhe von bis zu 110.176.947 Euro zur Verfügung gestellt. Die genannten Darlehen haben 
eine Laufzeit von zehn Jahren.  
Die Tilgung und Zinslasten der Darlehen tragen zur Hälfte das Land und zur Hälfte die 
Schulträger. 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt sich hieraus ein Fördervolumen von insgesamt 
bis zu 13.809.769 Euro, welches sich aus 10.357.327 Euro Bundeszuschuss und 3. 452.442 
Euro Komplementäranteil generiert.  
 
Die schulische Digitalisierung stellt eine große Herausforderung dar. Die schulische Bildung 
muss Schülerinnen und Schülern die nötigen Kompetenzen vermitteln, die sie zu einer 
erfolgreichen Teilhabe an der digitalisierten Welt befähigen. Dies stellt sich auch dar in der 
Beschlusslage der Kultusministerkonferenz vom 08.12.2016, i.d.F.v. 07.12.2017), Strategie 
zur Bildung in der digitalen Welt“, wonach die gemeinsame Aufgabe von Ländern, Bund und 
Schulträgern darin besteht, eine funktionssichere und leistung sfähige digitale Infrastruktur 
für Schulen, Schülerinnen und Schüler aufzubauen und vorzuhalten. Unter Vorhaltung ist 
maßgeblich auch der Erhalt und die fortlaufende Aktualisierung (vgl. Anlage 4) zu verstehen.  
 
Dafür sind der Erwerb, die Schaffung und der  Erhalt einer zeitkonformen digitalen 
Grundausstattung erforderlich, die auf die pädagogischen Schulkonzepte abgestimmt ist und 
für deren Einsatz die Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgt.  Ebenso unabdingbar ist jedoch die 
Bereitstellung personeller Ressou rcen. Der sich aus dem MEP ergebende Personalbedarf 
wird entsprechend in die Stellenplananträge des Schulamts einfließen.  
 
 
Darmstadt, den 19.  Mai 2020 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat IV

Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Bürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 8

263 Zeichen

Punkt 4: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt  
 (V-Nr. 2020/0148) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

2020/0148

8828 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
Dezernat I 
Dezernat IV  
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0148 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 231010 
Kostenstelle:  040-000-0330 Investitionsnummer:  20040-3358 
Kostenträger:  2310-11 Sachkonto:  0890010; 0355010; 0355010 
 0851010; 3601010 
 
Betreff: Digitalisierung der schulischen Bildung; Medienentwicklungsplan/DigitalPakt  
 
Vorlage vom: 19.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem Medienentwicklungsplan gemäß Anlage 1 für die Schu len in Trägerschaft der Wissen-
 schaftsstadt Darmstadt und dem damit einhergehenden Umsetzungskonzept wird zugestimmt.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Einklang mit den Fördervorgaben des DigitalPaktes die 
 bautechnischen Maßnahmen zur strukturierten Gebäudeverkabelung (Ele ktro, LAN/WLAN)  
 sukzessive umzusetzen und die notwendigen Beschaffungen (Hardware)  für die Schulen vorzu -
 nehmen. 
3. Anträge auf Zuschussgewährung aus der Förderoption des Digitalp akts sind entsprechend den 
 Fördervorgaben des Landes einzureichen.  
4. Die zur Realisierung des Medienentwicklungsplans erforderlichen Finanzmittel gemäß den An- 
     lagen 2a und b, die über die für den Digitalpakt bereits im MIP vorgesehenen Mittel  hinausge- 
     hen, werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ff bereitge stellt. 
5. Die für die Umsetzung erforderlichen Personalress ourcen gemäß Anlage 3 werden durch das  
     Schulamt im Rahmen der Aufstellung der Stellenpläne 2021 bis 2024 beantragt.

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Medienentwicklungsplan  
Anlage 2a Mittelbedarf  
Anlage 2b Etatisierung  
Anlage 3 Personalkosten 3  
Anlage 4 Folgekostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2020: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß dem Hessischen Schulgesetz 
für die Ausstattung der Schulen innerhalb ihrer Trägerschaft zuständig. Dies beinhaltet auch 
die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT -Ausstattung gemäß aktuellem Stan d der Technik. 
Dies ist in zunehmenden Maße aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem damit 
verbundenen gesellschaftlich bedeutsamen Wandel ein zwingendes Erfordernis.  
 
Gerade aktuell zeigt sich im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie, dass ei ne gute tech-
nische Ausstattung der Schulen unerlässlich ist und diese in Darmstadt dringend ausgebaut 
werden muss. 
 
Im Hinblick auf die Bedarfe, insbesondere hinsichtlich einer Aktualisierung der schulischen 
IT- und Medientechnologien sowie der Vermittlung  der dafür erforderlichen Kompetenzen 
wurde gemeinsam mit der Firma ifib consult GmbH, Bremen, der Medienentwicklungsplan 
für die Schulen in Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. Ziel dessen ist 
es, eine Expertise über die zeitkonforme Digitalisierung der Darmstädter Schulen und die 
hierfür erforderlichen Schritte und bereitzustellenden Ressourcen zu erhalten.  
 
Aus der vorliegenden Medienentwicklungsplanung ergibt sich, dass die zur Realisierung e r-
forderlichen Kapazitäten und Grundlagen dafür im Schulamt der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt weitestgehend bestehen und im Weiteren, unter Beachtung der Erfordernisse, welche 
sich aus dem Medienentwicklungsplan ergeben, alsdann auch vorgehalten werden können. 
Insbesondere durch die Symbiose der im  städtischen Schulamt bereits etablierten Theme n-
felder von Medienpädagogik, allgemeiner Verwaltung mit Haushaltssachbearbeitung sowie 
Medien- und IT-technischem KnowHow bestehen die Grundlagen dafür, die fortschreitende 
Implementierung digitaler Technik un d Medien in Verbindung mit den damit einhergehenden 
Herausforderungen und veränderten Herangehensweisen in den digitalen Lehr - und Lernme-
thoden in einem zusammengeführten Prozess zu realisieren.  
 
Dabei gilt es zu betonen, dass die didaktischen und methodis chen Herangehensweisen der 
einzelnen Schulen für den Erwerb der notwendigen Kompetenzen der Lehr - und Lernenden 
im Rahmen einer umfassenden Medienbildung und -beratung im Fokus stehen müssen. Eine 
lernförderliche IT -Ausstattung ist zweifelsohne unabdingbar , muss aber auch in Einklang mit 
den schulischen Konzepten stehen.  
 
Der vorliegende Medienentwicklungsplan beinhaltet einen strategischen Ansatz für die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt, um die Integration von digitaler IT an den Schulen über die 
nächsten Jahr e deutlich weiterzuentwickeln. Der Medienentwicklungsplan beschreibt die im 
pädagogischen Betrieb genutzte informationstechnologische Ausstattung der Schulen in Tr ä-
gerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die erforderlichen Organisationsstrukturen 
für Koordination, Beschaffungen und Support. Der Planungszeitraum erstreckt sich über fünf 
Jahre (2020 - 2024).  
 
Im Einzelnen sind folgende zentrale Maßnahmen und Empfehlungen erforderlich, die z u-
nächst eine Basisausstattung aller Schulen sicherstellen und darauf aufbauend bedarfsorie n-
tierte modulare Ausstattungsszenarien vorsehen (Kurzfassung):  
 
- Schaffung und Betrieb einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur  
- Schulhausvernetzung LAN mit strukturierter Gebäudeverkabelung  
- Funknetz (WLAN) in allen Schulräu men 
- Sicherung eines Technischen Supportes und zentrale Administration            . . .

- 4 - 
- Bereitstellung von Endgeräten und digitalen Präsentationstechniken  
 
Die Medienentwicklungsplanung geht mit diesen Ausstattungsszenarien mit den Förderopti o-
nen einher, welche sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem DigitalPakt ergeben.  
 
Das Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen 
Schulen (Hessisches Digitalpakt -Schule-Gesetz - HDigSchulG) wurde von Seiten des Hess i-
schen Landtages am 25.09.2019 beschlossen.  
 
Gemäß § 1 HDigSchulG ist das Ziel der Aufbau und die Verbesserung der bildungsbezogenen 
digitalen Infrastruktur an Schulen. Dies steht in Einklang mit der aus dem Medienentwic k-
lungsplan resultierenden Herangehenswe ise. Zur Realisierung gewährt das Land den Schu l-
trägern auf Antrag eine Förderung.  
 
Die Förderung umfasst in Hessen ein Volumen von 496.324.947 Euro. Dieses besteht aus 
den vom Bund aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur dem Land Hessen zur Verf ü-
gung gestellten Finanzhilfen in Höhe von 372.172.000 Euro sowie einem Komplementära n-
teil, der sich aus einem Darlehen der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hessen (WI -Bank) 
und Landesmitteln zusammensetzt. Den Schulträgern werden Darlehen in Höhe von bis zu 
110.176.947 Euro zur Verfügung gestellt. Die genannten Darlehen haben eine Laufzeit von 
zehn Jahren. 
Die Tilgung und Zinslasten der Darlehen tragen zur Hälfte das Land und zur Hälfte die Schu l-
träger. 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt sich hieraus ein Fördervolumen von insgesamt 
bis zu 13.809.769 Euro, welches sich aus 10.357.327 Euro Bundeszuschuss und 3. 452.442 
Euro Komplementäranteil generiert.  
 
Die schulische Digitalisierung stellt eine g roße Herausforderung dar. Die schulische Bildung 
muss Schülerinnen und Schülern die nötigen Kompetenzen vermitteln, die sie zu einer erfol g-
reichen Teilhabe an der digitalisierten Welt befähigen. Dies stellt sich auch dar in der B e-
schlusslage der Kultusmini sterkonferenz vom 08.12.2016, i.d.F.v. 07.12.2017), Strategie zur 
Bildung in der digitalen Welt“, wonach die gemeinsame Aufgabe von Ländern, Bund und 
Schulträgern darin besteht, eine funktionssichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur 
für Schulen, Schülerinnen und Schüler aufzubauen und vorzuhalten. Unter Vorhaltung ist 
maßgeblich auch der Erhalt und die fortlaufende Aktualisierung (vgl. Anlage 4) zu verstehen.  
 
Dafür sind der Erwerb, die Schaffung und der Erhalt einer zeitkonformen digitalen Grunda us-
stattung erforderlich, die auf die pädagogischen Schulkonzepte abgestimmt ist und für deren 
Einsatz die Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgt.  Ebenso unabdingbar ist jedoch die Berei t-
stellung personeller Ressourcen. Der sich aus dem MEP ergebende Persona lbedarf wird en t-
sprechend in die Stellenplananträge des Schulamts einfließen.  
 
 
Darmstadt, den 19. Mai 2020 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

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168959 Zeichen

30,67
Medienentwicklungsplan  
für die Schulen in Trägerschaft 
der Stadt Darmstadt  
 
(2020 bis 2024) 
Endbericht 
Oktober 2019

Herausgeber  
ifib consult GmbH 
Am Fallturm 1 
28359 Bremen 
Geschäftsführer: Björn Eric Stolpmann, Prof. Dr. Andreas Breiter 
Gerichtsstand: Amtsgericht Bremen, HRB 26806 HB 
 
Telefon: ++49(0)421 218-56590 
Telefax: ++49(0)421 218-56599 
E-Mail: info@ifib-consult.de 
www.ifib-consult.de 
 
Im Auftrag der Stadt Darmstadt 
 
Autoren / Verantwortliches Projektteam 
Björn Eric Stolpmann 
Moritz Kienzle 
 
 
Ansprechpartner 
Björn Eric Stolpmann 
 
© ifib consult GmbH 2019

III 
 
Inhaltsverzeichnis 
Zusammenfassung .................................................................................................... 1 
1 Ausgangslage und Vorgehen ............................................................................. 4 
1.1 Mediatisierung als Bildungsthema .......................................................... 6 
1.2 Vorgaben von Länderseite ....................................................................... 8 
1.2.1 Initiative Schule@Zukunft .....................................................................10 
1.2.2 Portfolio Medienkompetenz .................................................................11 
1.2.3 Angebote der Lehrkräfteakademie und des Medienzentrums 
Darmstadt ..............................................................................................11 
1.3 Schulische Medienbildungskonzepte ....................................................12 
1.3.1 Medienbildung in den Grund- und Förderschulen ................................12 
1.3.2 Medienbildung in den weiterführenden Schulen..................................13 
1.3.3 Medienbildung in den beruflichen Schulen...........................................14 
1.4 Gesamtstrategie zu lernförderlichen IT-Infrastrukturen .......................15 
2 Netz- und Basisinfrastruktur ............................................................................18 
2.1 Ausgangssituation..................................................................................18 
2.2 Ausbau der Schulnetze als Basisinfrastruktur .......................................18 
2.3 Breitbandanbindung ..............................................................................21 
3 Serverlösungen und Dienste ............................................................................22 
3.1 Ausgangssituation..................................................................................22 
3.2 Serverhardware .....................................................................................22 
3.3 Schulserverlösung und Dienste .............................................................23 
4 Hardwareausstattung ......................................................................................26 
4.1 Ausgangssituation..................................................................................26 
4.2 Endgeräte ..............................................................................................27 
4.2.1 Schulische Ausstattung ..........................................................................27 
4.2.2 Einbeziehung privater Endgeräte (BYOD/GYOD)...................................30 
4.3 Peripherie ..............................................................................................32 
4.3.1 Präsentationstechnik .............................................................................32 
4.3.2 Druckerausstattung ...............................................................................33 
4.3.3 Sonstige Peripherie ................................................................................33 
5 Software und digitale Inhalte ..........................................................................35 
5.1 Ausgangssituation..................................................................................35 
5.2 Ausstattungsstrategie ............................................................................36 
5.3 Betriebssystem und Office-Paket ..........................................................37 
5.4 Software, Applikationen und Inhalte.....................................................37 
6 Support ............................................................................................................40

IV 
 
6.1 Ausgangssituation..................................................................................40 
6.2 Weiterentwicklung des IT-Support in Schulen ......................................41 
6.2.1 Einheitliche Anlaufstelle (Service Desk) ................................................42 
6.2.2 Umgang mit Störungen..........................................................................43 
6.2.3 Umgang mit Veränderungen an der IT-Infrastruktur ............................43 
6.2.4 Sicherstellen der Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen
 44 
6.2.5 Sicherstellen der benötigten Kapazitäten .............................................44 
7 Organisationsmodell ........................................................................................46 
7.1 Organisationsstruktur ............................................................................46 
7.1.1 Rollen und Akteure ................................................................................47 
7.1.2 Aufgaben ...............................................................................................48 
7.1.3 Ressourcenbedarf ..................................................................................50 
7.2 Steuerung über Medienbildungskonzepte der Schulen ........................52 
7.2.1 Inhalte der Medienbildungskonzepte ...................................................52 
7.2.2 Auswertung der Medienbildungskonzepte beim Schulamt der Stadt 
Darmstadt ..............................................................................................54 
8 Maßnahmen- und Umsetzungsplan ................................................................55 
8.1 Kurzfristige Maßnahmen .......................................................................55 
8.2 Umsetzung einer zentralen Systemlösung ............................................56 
8.3 Ausbau und Erweiterung .......................................................................57 
9 Evaluation des Planungsprozesses ..................................................................58 
9.1 Jährliches Berichtswesen der Schulen ...................................................58 
9.2 Befragung der Lehrkräfte ......................................................................59 
9.3 Jährliches Berichtswesen des Schulamtes der Stadt Darmstadt ...........60 
9.4 Review / Audit des MEP ........................................................................60 
10 Finanzierungsrahmen ......................................................................................61

V 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Kompetenzfelder der KMK-Strategie ........................................... 9 
Abbildung 2: Abdeckung vs. Kapazität im Schulnetz .......................................19 
Abbildung 3: Eingesetzte Schulserverlösungen ...............................................22 
Abbildung 4: Anteil am Supportaufwand ........................................................40 
Abbildung 5: Organisationsstruktur .................................................................47 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Schulliste ........................................................................................... 5 
Tabelle 2: Abdeckung der Gebäudevernetzung (Klassen-, Fach- und 
Computerräume) ...................................................................................18 
Tabelle 3: Kostenschätzung LAN / WLAN – Ausbau .........................................21 
Tabelle 4: Kostenschätzung laufender Breitbandbetrieb ................................21 
Tabelle 5: Kostenschätzung Serverhardware ..................................................23 
Tabelle 6: Kostenschätzung laufender Serverbetrieb ......................................25 
Tabelle 7: Computerausstattung .....................................................................26 
Tabelle 8: Ausstattung mit Peripherie .............................................................27 
Tabelle 9: Kostenschätzung Endgeräteausstattung .........................................29 
Tabelle 10: Chancen und Risiken von BYOD ....................................................30 
Tabelle 11: Kostenschätzung Präsentationstechnik ........................................32 
Tabelle 12 Multifunktionsdrucker ...................................................................33 
Tabelle 13 Sonstige Peripherie (Budget) .........................................................34 
Tabelle 14 Softwarenutzung ............................................................................35 
Tabelle 15 Betriebssystem und Office .............................................................37 
Tabelle 16 Softwarelizenzen ............................................................................39 
Tabelle 17: Personalressourcen  (in Ergänzung zum bereits bestehenden 
Personalbestand (Stand 12/2019) .........................................................51 
Tabelle 18: Finanzierungsrahmen des MEP .....................................................62

Zusammenfassung 1 
 
Zusammenfassung 
Dieser Medienentwicklungsplan (MEP) beschreibt die im pädagogischen Betrieb 
genutzte informationstechnologische Ausstattung der Schulen in Trägerschaft der 
Stadt Darmstadt und Organisationsstrukturen für Wartung und Support sowie für 
Gesamtkoordination unter Berücksichtigung zentraler Akteurinnen und Akteure. 
Der Planungszeitraum erstreckt sich über fünf Jahre (2020-2024).  
Im Einzelnen werden folgende zentrale Maßnahmen und Empfehlungen vorge-
schlagen, die zunächst eine Basisausstattung aller Schulen sicherstellt und darauf 
aufbauend bedarfsorientierte modulare Ausstattungsszenarien vorsieht (vgl. Ka-
pitel 1.4 zur Gesamtstrategie): 
1. Schulnetze: Die derzeitige Netzwerkstruktur in den Schulen legt eine n ge-
planten Vollausbau der LAN- und WLAN-Infrastrukturen nahe. In jedem 
Fall sollte der Ausbau durch Experten begleitet werden. Durch eine Stan-
dardisierung der aktiven Komponenten können Kosten gespart und der 
Support optimiert werden. Die Authentisierung und Autorisierung sollte 
über ein Identity- und Accessmanagement in der künftigen zentralen Sys-
temlösung umgesetzt werden. 
2. Breitband: Eine permanent leistungsfähige Standortanbindung gilt als 
Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Betrieb der (Funk-)Netzwerke 
in den Schulen. Mit dem Beschluss zum Ausbau der Glasfaseranbindungen 
wurde dafür die Basis gelegt. 
3. Zentrale Dienste und Plattformen: Es wird empfohlen, eine einheitliche Sys-
temlösung in allen Schulen einzusetzen. In den Workshops zur Bedarfser-
mittlung signalisierten die meisten weiterführenden und beruflichen Schu-
len entsprechendes Interesse. Der Betrieb der Systemlösung mit ihren zent-
ralen Diensten sollte zentral in einem Rechenzentrum erbracht w erden. 
Durch die Reduzierung von Servern an den Schulstandorten kann sich der 
Aufwand für Support und Wartung verringern. Die Grund - und Förder-
schulen setzen mit MNS pro bereits ein einheitliches System ein. Im Pla-
nungshorizont dieses Medienentwicklungsplans wird daher zunächst der 
Aufbau und die Einführung f ür die weiterführenden und beruflichen 
Schulen umgesetzt. Nachfolgend können auch  die Grund - und Förder-
schulen von ihrer lokalen Serverlandschaft auf diese Lösung migrieren. 
4. Schulische Endgeräte : Die Sc hulen wünschen sich eine deutlich flexiblere 
und mobil einsetzbare Endgeräteausstattung. Die künftige Ausstattungs-
strategie aktualisiert zum einen die bestehenden Computerräume, zum an-
deren wird die mobile Ausstattung mit Tablets deutlich gestärkt, so dass  
sich das Verhältnis von Schüler*innen, die sich einen Computer teilen müs-
sen, bis zum Ende der Laufzeit des MEPs von derzeit 6:1 auf 3:1 verbessert. 
Die Art der Endgeräte (PC, Tablet etc.) folgt den pädagogischen Anforde-
rungen und die Beschaffung einem mo dularen Prinzip, das auf einer Zu-
sammenarbeit von Schu len und dem Schulamt der Stadt Darmstadt  be-
ruht.

Zusammenfassung 2 
 
5. Einbindung privater Endgeräte (BYOD/GYOD): Grundsätzlich sollte in einer 
ersten Phase in weiterführenden Schulen der (Gast -) Zugang in das Inter-
net und auf webbasierte Inhalte mit privaten Endgeräten ermögli cht wer-
den. Es wird empfohlen hierzu an ein oder zwei Schulen (z.B. Schulen, an 
denen ein Zugriff mit privaten Endgeräten teilweise schon möglich ist) Mo-
dellversuche zu initiieren (auch zu GYOD) und Erf ahrungswerte für an-
dere Schulen nutzbar zu machen. Eine Systemlösung beinhaltet in der Re-
gel ein Zugangssystem zur Einbind ung von eigenen Geräten, auf das zu-
rückgegriffen werden kann. Zusätzliche Kosten sind stark abhängig von 
der schuleigenen Basisinfrastruktur und dem Softwarebedarf und müssen 
separat kalkuliert werden. In jeden Fall müssen Maßnahmen zur Verhin-
derung einer sozialen Benachteiligung bzw. von unterschiedlichen Lern-
voraussetzungen auf Grund ungleicher Ausstattung getroffen werden. 
6. Peripherie (Präsentationstechnik, Drucker): Für die Ausstattung mit Präsenta-
tionstechnik werden flexibel verwendbare Mittel bereitgestellt, Bedarf und 
Nutzung sind im schulischen Medienbildungskonzept zu begründen. Eine 
Mischkalkulation berücksichtigt eine flächendec kende Ausstattung aller 
Unterrichtsräume mit festinstallierten Beamern oder interaktiven Präsen-
tationsmedien sowie Dokumentenkameras. Eine Vollausstattung mit inter-
aktiven Panels kann aufgrund der geringen Erfahrungswerte zur Haltbar-
keit und Reparaturanfälligkeit und den damit nur schwer zu kalkulieren-
den Folgekosten derzeit noch nicht empfohlen werden. Weiterhin werden 
die W eiterführung und der Ausbau des zentralen Druckerkonzepts mit 
netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten sowie ein Schulbudget für Klein-
peripherie vorgeschlagen. 
7. Software & Inhalte: Die Endgeräte sollten ein Software-Basispaket erhalten, 
in dem das Betriebssyst em, ein Office -Paket sowie Basistools und Viren-
schutzsoftware enthalten sind. Betriebssystem und Office sollten über die 
FWU-Rahmenverträge für alle Schulen beschafft werden. Die Installat ion 
des Basispakets auf den schuleigenen Computern wird über eine Software-
verteilung bzw. ein Mobile Device Management gesteuert. Ergänzende 
Standard- und Lern -Software ist als Fachbedarf in Absprache m it dem 
Schulamt der Stadt Darmstadt zu beschaffen. Diese Software sollte eben-
falls zentral lizenziert und über die Softwareverteilun g installiert werden 
können, sofern sie speziellen Richtlinien genügt. Mit der Zunahme der Di-
gitalisierung werden zukünftig die Nutzun g von Lernplattformen, die 
Content-Bereitstellung sowie Werkzeuge für die Kollaboration eine grö-
ßere Rolle einnehmen. 
8. Durch den Einsatz von standardisierten und weitgehend zentralen techni-
schen Lösungen sollen auch die Planung, Beschaffung, Betrieb und der  
Support der schulischen Infrastrukturen pro zessorientiert und zentral er-
bracht werden. Die im MEP kalkulierten Aufwände m üssen dem Infra-
strukturausbau sowie dem dargestellten Gerätezuwachs im Bereich der 
Schulischen-IT entsprechend ausgebaut werden. Das Supportmodell sieht 
drei Support-Level vor, i n denen abgegrenzte Aufgaben als Mitwirkung

Zusammenfassung 3 
 
durch die Schulen zu erbringen sin d (First Level). Aufbau, Betrieb und 
Wartung der schuleigenen Netze wird durch das städtische Schulamt si-
chergestellt (Second Level). Eine Konkretisierung der damit verbundenen 
Aufgaben und Zuständigkeiten wird empfohlen. Darüber hinaus sind ge-
gebenenfalls Hersteller und Lieferanten als Externe in das Supportmodell 
zu integrieren (Third Level). 
9. Die Verantwortung für die Umsetzung der Medienent wicklungsplanung 
trägt das Schulamt , A bteilung Medienzentrum . Die dafür notwendigen 
Prozesse sollten damit ebenfalls hier verankert sein. Dafür sind die beste-
henden Personalressourcen zu ergänzen. Eine enge Abstimmung und Auf-
gabenzuordnung mit den anderen Abteilungen und Ämtern ist ein wesent-
licher Gelingensfaktor in der Planung von Aktivitäten. Übergeordnet er-
folgt eine Steuerung durch die regionale Steuerungsgruppe, in der die stra-
tegischen Vorgaben diskutiert und an der auch Schulvertreterinnen und -
vertreter beteiligt werden. Eine Rückkoppl ung von Ergebnissen mi t den 
Schulen und Aufnahme von Erfahrungswerten sowie Bedarfen muss etab-
liert werden. 
10. Schulen sollen ihre IT-Ausstattung im Wesentlichen auf Basis ihrer päda-
gogischen Anforderungen in einem vorgeg ebenen technischen, finanziel-
len und o rganisatorischen Rahmen selbst ausgestalten. Diese Planungen 
sind in einem schulweit abgestimmten Medienbildungskonzept darzule-
gen und zu begründen. Nur wenige Schulen in Darmstadt haben bereits 
ein Medienbildungskonzept erstellt. Insofern ist es notwendig, diesen Pro-
zess in de n Schulen zu initiieren. Die Beratung der Schulen bei der Fort-
schreibung der Medienbildungskonzepte und in ihren individuellen Un-
terrichtsentwicklungsprozessen kann durch die Angebote des Landes un-
terstützt werden. 
Die Aufwendungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans belaufen sich 
für den Planungszeitraum von 2020 bis 2024 auf etwa 30,67 Mio. Euro. Durch den 
DigitalPakt Schule ließen sich davon Investitionsmaßnahmen in Höhe von 13,8 
Mio. Euro kofinanzieren. 
Für den Endausbau des Supportmodells sind die Personalressourcen sukzessive 
über den Planungszeitraum auf bis zu 17 Stellen aufzustocken. Für die Umsetzung 
des MEP (Bedarfsplanung, Beschaffung, Konzeption) werden drei Stellen benötigt 
sowie zwei befristete Stellen für die medienpädagogische Unterstützung der Schu-
len. Im Hinblick auf die vorhandenen Ressourcen und zum Zwecke der Erzielung 
von Synergien hinsichtlich Medienpädagogik in Verbindung mit einer technischer 
Bedarfsanalyse sowie der F inanzierung empfiehlt es sich, di ese P ersonalstellen 
beim Schulamt in der Abteilung Medienzentrum einzurichten.

Ausgangslage und Vorgehen 4 
 
1 Ausgangslage und Vorgehen 
Mit der Erstellung des Medienentwicklungsplans (MEP) hat sich die Stadt Darm-
stadt entschlossen, einen strategischen Ansatz zu nutzen, um die Medieninteg ra-
tion an ihren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen über die nächsten 
Jahre deutlich weiterzu entwickeln. Damit zielt sie auf eine zukunftsorientierte 
Ausstattung der Schulen und greift gleichzeitig die Empfehlungen der Kultusmi-
nisterkonferenz (KMK) und des Landes Hessens für die Medienbildung auf.  
Die KMK veröffentlichte 2016 die KMK Strategie „Bildung in der digitalen Welt“1, 
die auf die Förderung von Medienkompetenzen von Schüler*innen (aber auch von 
Lehrkräften) durch die Schulen ausgerichtet ist, um sie auf die fortschreitende Me-
diatisierung der Gesellschaft vorzubereiten. Die Strategie darf dahingehend als ein 
weiterer Schritt zur nachhaltigen Verankerung der Medienkompetenzförderung 
als Pflichtaufgabe für die Schule gesehen werden. Die Umsetzung der KMK Stra-
tegie muss auf Landesebene durch das Hessische Kultusministerium weiter kon-
kretisiert werden. Dies wird sich vollumfänglich erst in der nächsten Überarbei-
tung der Rahmencurricula niederschlagen. Als ersten Schritt hat das Kultusminis-
terium zunächst eine Handreichung 2 für die Schulen zur Umsetzung der KMK -
Strategie herausgegeben.  
Ein weiterer für die Medienentwicklungsplanung zu beachtender Baustein wird 
eine Förder maßnahme des Bundes sein, der über de n sogenannten DigitalPakt 
Schule Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Bildungsbereich mit bis zu 
fünf Milliarden Euro über fünf Jahre förder n wird. Eine konkrete Ausgestaltung 
über eine Förderrichtlinie für das Land Hessen ist zum Zeitpunkt der Berichtsl e-
gung in der Abstimmung.  
Für den Prozess der Medienentwicklungsplanung an den Schulen wird der Fokus 
vor allem auf den pädagogischen Betrieb gesetzt. Der Bereich der Verwaltung (d.h. 
Leitung, Sekretariat) ist nicht Bestandteil, so dass hier ggf. eine zusä tzliche Pla-
nung notwendig wird.  
Das Vorgehen zur Erstellung des MEPs der Stadt Darmstadt setzt bei einer Be-
standsaufnahme der vorhandenen IT-Ausstattung und der Organisation ihres Be-
triebs in den Schulen an.  Die Tabelle 1 listet die aktuell in Trägers chaft der Stadt 
Darmstadt befindlichen Schulen, die im Zuge des MEPs berücksichtigt wurden.  
  
 
1 Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Bil-
dung_digitale_Welt_Webversion.pdf [Juni 2018] 
2 Vgl. https://kultusministerium.hessen.de/presse/infomaterial/9/praxisleitfaden-medien-
kompetenz-bildung-der-digitalen-welt [November 2019]

Ausgangslage und Vorgehen 5 
 
Tabelle 1: Schulliste 
 Schule Schulart 
1 Andersenschule Grundschule 
2 Astrid-Lindgren-Schule Grundschule 
3 Bessunger Schule Grundschule 
4 Christian-Morgenstern-Schule Grundschule 
5 Elly-Heuss-Knapp-Schule Grundschule 
6 Erich-Kästner-Schule Grundschule Grundschule 
7 Frankensteinschule Grundschule 
8 Friedrich-Ebert-Schule Grundschule 
9 Georg-August-Zinn-Schule Grundschule 
10 Goetheschule Grundschule 
11 Heinrich-Heine-Schule Grundschule 
12 Heinrich-Hoffmann-Schule Grundschule 
13 Käthe-Kollwitz-Schule Grundschule 
14 Ludwig-Schwamb-Schule Grundschule 
15 Schillerschule Grundschule 
16 Wilhelm-Busch-Schule Grundschule 
17 Wilhelm-Hauff-Schule Grundschule 
18 Christoph-Graupner-Schule Förderschule 
19 Ernst-Elias-Niebergall-Schule Förderschule 
20 Herderschule Förderschule 
21 Mühltalschule Förderschule 
22 Wilhelm-Leuschner-Schule Haupt- und Realschule (mit Abendschule) 
23 Bernhard-Adelung-Schule Gesamtschule 
24 Erich-Kästner-Schule IGS Gesamtschule 
25 Gutenbergschule Gesamtschule 
26 Mornewegschule Gesamtschule 
27 Stadtteilschule Arheilgen Gesamtschule 
28 Abendgymnasium Gymnasium 
29 Bertolt-Brecht-Schule Gymnasium 
30 Eleonorenschule Gymnasium 
31 Georg-Büchner-Schule Gymnasium 
32 Justus-Liebig-Schule Gymnasium 
33 Lichtenbergschule Gymnasium 
34 Ludwig-Georgs-Gymnasium Gymnasium 
35 Viktoriaschule Darmstadt Gymnasium 
36 Alice-Eleonoren-Schule Berufliche Schule 
37 Erasmus-Kittler-Schule Berufliche Schule 
38 Friedrich-List-Schule Berufliche Schule 
39 Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Berufliche Schule 
40 Martin-Behaim-Schule Berufliche Schule 
41 Peter-Behrens-Schule Berufliche Schule 
Instrument zur Ermittlung der Ausstattung war eine Befragung der Schulen mit 
einem Online-Fragebogen3. Alle Schulen in städtischer Trägerschaft (alle Schulfor-
men) haben den Fragebogen beantwortet, wodurch ein geschlossenes Bild von der 
Ausgangssituation entsteht.  
 
3 Zeitpunkt der Online-Befragung war zwischen Februar und April 2019.

Ausgangslage und Vorgehen 6 
 
An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Bedarfsermittlung an, die die Anfor-
derungen der Beteiligten an die zukünftige Ausstattung und ihren Betrieb erfasst. 
Die Vorgaben des Landes Hessen sollten dabei in  der Medienentwicklungspla-
nung und ihrer Ums etzung als Grundlage dienen und fanden  Berücksichtigung. 
Weiterhin sollen die derzeitige Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen durch 
den Einsatz von digitalen Medien, die Förderung von Medienkompetenz sowie 
künftige Anforderungen hinsichtlich des Einsa tzes von digitalen Medien im Un-
terricht Berücksichtigung finden. Dies folgt dem Zweck sicherzuste llen, dass die 
durch das Schulamt der Stadt  bereitgestellten Ausstattungen auch adäquat von 
Lehrkräften und Schüler*innen genutzt werden können. Den Schulen wu rde in 
schulformspezifischen Workshops (getrennt nach Grund-/Förderschulen, weiter-
führende Schulen und berufliche Schulen) , Gelegenheit gegeben, ihre Einschät-
zung über die bisherige IT-Ausstattung und ihren Betrieb zu formulieren und An-
forderungen an die zukünftige Ausstattung zu geben. Darauf aufbauend wird die 
Vereinheitlichung dieser heterogenen Strukturen angestrebt, um Synergieeffekte 
nutzbar zu machen, welche es ermöglichen, die Anforderungen der Mediatisie-
rung von Schule und Unterricht mit einem über schaubaren finanziellen und per-
sonellen Aufwand zu bewältigen. Die SOLL -Konzeption beschreibt auf Basis der 
vorhandenen Ausstattung und unter maßgeblicher Berücksichtigung der Bedarfe 
die im Planungshorizont von fünf Jahren angestrebte IT-Ausstattung und ihr Or-
ganisationsmodell. Organisatorische, technische und pädagogische Anforderun-
gen werden berücksichtigt und in ein Ausstattungs- und Betriebskonzept mit Kos-
tenabschätzung überführt.  
Im Ergebnis steht ein Medienentwicklungsplan, welcher sich strukturell an die im 
Vorfeld genannten inhaltlichen Aspekte anlehnt und eine Strategie und Empfeh-
lungen zur Umsetzung und Mengengerüste für die notwendigen Investitionen für 
Ersatz- und Neuausstattungen aufzeigt. Neben diesen werden auch die laufenden 
Kosten für den Betrieb und ggf. jährliche Abschreibun gen über den betrachteten 
Zeitraum kalkuliert, welche als Vorlage für einen Haushaltsbeschluss dienlich sein 
können.  
 
Hinweis: Kommunale Medienentwicklungsplanung ist immer als ein Prozess zu verste-
hen, der nicht mit der einmaligen Erstellung eines Plans endet, sondern auch dessen 
Umsetzung und Fortschreibung implementieren, steuern und evaluieren muss. 
1.1 Mediatisierung als Bildungsthema 
Digitale Medien sind ein integraler und wichtiger Bestandteil in allen Lebenswel-
ten von Kindern und Jugendlichen. Junge M enschen müssen daher lernen, wie 
diese Medien eingesetzt werden können, um die damit verbunden Chancen für 
sich nutzbar zu machen. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch mit Medien-
handeln verbundene Risiken kennen und abschätzen lernen, um sich selbst ange-
messen davor schützen zu können. Beide Aspekte lassen sich unter dem Erwerb 
von Medienkompetenz bündeln. Die Förderun g der Medienkompetenz ist daher 
auch eine zunehmend bedeutsame Aufgabe für die Schulen aller Schu lformen. 
Viele Eltern achten bereits bei der Schulwahl für ihre Kinder auf das Medienprofil

Ausgangslage und Vorgehen 7 
 
der Schule. Schulen wiederum nutzen im gemeinsamen Wettbewerb den S tellen-
wert der digitalen Medien in ihrer Arbeit auch als Alleinstellungsmerkmal, um 
Eltern für sich zu gewinnen. Auch die Stadt Darmstadt kann ihren Teil dazu bei-
tragen, das Angebot in den Schulen so auszurichten, dass ihre jungen Bürgerinnen 
und Bürger di esem Medienwandel künftig gut aufgestellt begegnen. Eine mo-
derne Medienbildung der Heranwachsenden wird damit auch als Teil des lebens-
langen Lernens zu einem Standortfaktor für Bildung, Wirtschaft und Kultur. 
Schulen müssen dahingehend ausgestattet werden, dass lernförderliche IT-Infra-
strukturen für Lernende wie Lehrende vorhanden sind. Dabei geht es in den all-
gemeinbildenden Schulen inzwischen nicht mehr nur um den Computerraum und 
vereinzelte Rechner in den Klassen - und Fachräumen. Die bildungspolitischen  
Strategien für ein Lernen mit digitalen Medien weisen zunehmend dahin, Lernum-
gebungen so zu gestalten, dass Lernmöglichkeiten überall und jederzeit verfügbar 
werden. Moderne und vor allem mobile Lernarrangements sollen geschaffen wer-
den, die es allen Lernenden und Lehrenden ermöglichen, zeit- und ortsungebun-
den ihre Lern - und Lehrprozesse auszugestal ten und Medienbrüche vermeiden. 
Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an IT -Infrastruktur und IT-Ausstat-
tung schulischer und auch außerschulischer Lernorte , deren Bereitstellung und 
Unterhaltung Aufgabe des städtischen Schulamtes als Sachaufwandsträger sind. 
Inzwischen gibt es zunehmend die bildungspolitische Anforderung, die Ausstat-
tung aller Schüler*innen der weiterbildenden und beruflichen Schulen mit einem 
persönlichen mobilen Endgerät zu gewährleisten. Eine ganzheitliche Betrach-
tungsweise von lernförderlichen IT-Infrastrukturen, die auf die Bereitstellung ei-
ner skalierbaren Basisnetzinfrastruktur fokussiert, und dabei über einen längeren 
Zeitraum zum ein en den flexiblen Einsatz und Austausch von Endgeräten und 
Peripherie ermöglicht und zum anderen i n diesem Zuge Multiplikatorinnen und 
Multiplikatoren wie Lehrkräften mediendidaktische und -pädagogische Metho-
denvielfalt gewährt, ist dabei unabdinglich.  
Bei der Entwicklung, Bereitstellung und dem Betrieb lernförderlicher IT -Infra-
strukturen kommt einigen inhaltlichen Aspekten eine zentrale Bedeutung zu, die 
in der Vergangenheit und auch zukünftig zunehmend die Vorstellung von insti-
tutioneller und außerinstitutioneller Medienbildung beeinflussen. 
Die Ganztagsschule soll Betreuung und Bildung kombinieren u nd über den Un-
terricht hinaus auch in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen außerschulischen 
Trägern Angebote an die Lernenden und Lehrenden richten. Daran schl ießt sich 
das Lernen an außerschulischen Lernorten an, um die in der Schule erworbenen 
Kompetenzen in lebensnahen Lernsituationen einzusetzen bzw. Erfahrungen und 
Erkenntnisse an außerschulischen Lernorten wiederum für schulisches Lernen zu 
nutzen. Im Rahmen der Inklusion sollen alle Schüler*innen ihren individuellen 
Fähigkeiten und Kompetenzen entspr echend gemeinsam unterrichtet werden. 
Auch in Hessen erhalten Schüler*innen mit umfassenden Beeinträchtigungen oder 
Behinderungen inklusive Bildungs-, Beratungs-, und Unterstützungsangebote an 
den allgemeinen Schulen, in denen digitale Medien eine zentrale Rolle spielen kön-
nen. Dies führt in d er Konsequenz zu stärker selbstgesteuerten Lernprozessen 
und zu einer Individualisierung des Unterrichts , indem z.B. Schüler*innen in

Ausgangslage und Vorgehen 8 
 
Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsständen, Lernstrategien und Interes-
sen zusammenarbeiten. Die Lehrkraft wird zur Moderatorin dieser Prozesse. Dazu 
ist Kooperation notwendig, weil bestimmte Lerngegenstände eine gemeinsame 
Erarbeitung nahelegen bzw. erfordern, und die Entwicklung sozialer und perso-
naler Kompetenzen in gemeinsamen Lernprozessen gefördert werden kann. Z u-
dem soll eine Kompetenz- und Berufsorientierung  in den Lernprozessen den 
Schüler*innen ermöglichen, die notwendigen fachlichen und überfachlichen Kom-
petenzen zu entwickeln und sie auf den Übergang in den Beruf vorzube reiten. 
Sprachförderkonzepte sollen die Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz aller Kin-
der und Jugendlichen als Basiskompetenzen für den Schulerfolg und den Übertritt 
in die Ausbildung verbessern. Es stellt sich auch die Frage nach der Einbeziehung 
der Eltern in Lernprozesse, die Informationen ü ber den Leistungsstand und die 
Lernentwicklung ihrer Kinder und Hinweise, wie sie deren Entwicklungsprozess 
unterstützen können, erhalten sollen. Auch die Bedeutung von außerschulischen 
Lernorten wie Museen, Bibliotheken und zunehmend auch Hightech-Werkstätten 
ist immer wieder Bestandteil im Diskurs über zeitgemäße Medienbildung.  
Der Prozess der Medienentwicklungsplanung greift all dies auf und muss auf allen 
drei Ebenen des Schulsystems (Schule – Schulamt der Stadt – Kultusministerium) 
stattfinden und das Ergebnis in geeigneter Weise in einem kommunalen Medien-
entwicklungsplan zusammen führen:  
1. Das Kultusministerium macht über die Rahmenlehrpläne explizite und im-
plizite Vorgaben, wie Medienbildung in der schulinternen Unterrichtsent-
wicklung umgesetzt werden kann. Die Aus- und Weiterbildung der Lehr-
kräfte sollte zeitgemäß ausgestaltet und strukturie rt sein. Dazu können 
Fortbildungsbedarfe aus den Schulen gebündelt und weitergegeben wer-
den. 
2. Das Ziel des schulischen Medienbildungskonzeptes liegt darin, das Lernen 
mit und über (digitale) Medien umfassend in die Lehr - und Lernprozesse 
zu integrieren, den Medienkompetenzerwerb der Schüler*innen zu beför-
dern und dazu die notwendigen Vorgaben aufzunehmen. Das Medienbil-
dungskonzept muss schulweit über einen Schulkonfe renzbeschluss abge-
stimmt sein und bietet damit eine verbindliche gemeinsame Basis für die 
Ausgestaltung der Lernumgebungen und der Unterrichtsorganisation.  
3. Die Planungen aus den schulischen Medienbildungskonzepten müssen in 
das Konzept des städtischen Schulamtes integriert werden, damit die not-
wendigen infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen und unterhalten 
werden können und dadurch die Investitionen zielgerichtet für die Medi-
enbildung in den Schulen eingesetzt werden können. 
1.2 Vorgaben von Länderseite  
Die KMK veröffentlichte erstmals 2012 den Beschluss „Medienbildung in der 
Schule“4, dem im Jahr 2016 mit dem Strategiepapier „Bildung in der digitalen 
 
4 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschlu-
esse/2012/2012_03_08_Medienbildung.pdf [Juni 2018].

Ausgangslage und Vorgehen 9 
 
Welt“5 eine Konkretisierung der zu erlernenden Medienkompetenzen  folgte und 
eine Verbindlichkeit für alle Schüler*innen der Grund- und weiterführenden Schu-
len ab dem Schuljahr 2018/19 herstellt. Die zu erlernenden Kompetenzfelder glie-
dern sich wie in Abbildung 1 dargestellt. 
 
 
Abbildung 1: Kompetenzfelder der KMK-Strategie 
Es wird betont, dass der Einsatz von Medien innovative Lernformen befördere 
und sowohl individualisiertes als auch kollaboratives Lernen durch Medien un-
terstützt werden könne. Weiter wird die Mediatisierung vielfältiger Lebensberei-
che herausgestellt: dass z.B. Medien Auswirkungen auf die selbstbestimmte Teil-
habe an Gesellschaft haben, dass sie eine Sozialisationsinstanz darstellen und dass 
sie sich auch auf Moral- und Wertvorstellungen auswirken. Wichtig sei die Förde-
rung von Medienkompetenz auf Seiten der Kinder und Jugendlichen aber auch, 
um sie vor Gefahren und Risiken, die mit den Technologien einhergehen, zu schüt-
zen. Die KMK fordert die Aktualisierung der Lehr- und Bildungspläne, sodass Me-
dienbildung mit den entspre chenden Kompetenzen systematisch Einzug in die 
einzelnen Fächer hält. Außerdem solle Medienbildung in Schulentwicklungspro-
zesse integriert werden, indem Medienbildungskonzepte von den einzelnen Schu-
len erarbeitet werde n, die die spezifischen Anforderungen der Einzelschule be-
rücksichtigen. Weiter wird betont, dass auch medienpädagogische Kompetenz auf 
Seiten der Lehrkräfte Voraussetzung für die zielgerichtete Förderung der Schü-
ler*innen sei. Folglich sollen entsprechende  Inhalte in der Aus - und Fortbildung 
von Lehrkräften verbindlich verankert werden. Die KMK empfiehlt außerdem, 
Medien spontan im Unterricht einzusetzen und spricht sich folglich für die Ver-
fügbarkeit von Hard- und Software auch in den Klassen- und Fachräumen bis hin 
zu Bring Your Own Device (B YOD) Konzepten aus. Hinsichtlich des Supports 
wird geraten, dass gemeinsam mit dem städtischen Schulamt eine vertretbare Lö-
sung für First-, Second- und ggf. Third-Level-Support gefunden werden solle, so-
dass sich die Lehrkräfte auf den pädagogischen Einsatz der Medien im Unterricht 
fokussieren können und nicht die technische Betreuung leisten müssen. 
 
5 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Bildung_digi-
tale_Welt_Webversion.pdf [Juni 2018]

Ausgangslage und Vorgehen 10 
 
Abschließend wird betont, dass Medienbildung ein Aspekt von Qualitätsentwick-
lung und -sicherung in Schulen sei und somit auch bei Evaluationen von Schulen 
berücksichtigt werden solle. Er betont, wie auch der Beschluss zur schulischen Me-
dienbildung, die Bedeutung der systematischen (und länderübergreifenden) In-
tegration von digitaler Bildung in alle Bildungsbereiche und benennt sechs Hand-
lungsfelder, die sich von den Bildungsplänen und der curricularen Entwicklung, 
über Infrastruktur, Ausstattung und Bildungsmedien bis zu den rechtlichen und 
funktionalen Rahmenbedingungen erstrecken. Übergeordnet steht das Lernen mit 
und über Medien im Fokus und damit die Entwicklu ng und Einbettung von me-
dienpädagogischen Konzepten in Lehr- und Lernpraktiken. 
 
Hinweis: Das hessische Kultusmin isterium hat eine Handreichung für die Schulen zur 
Umsetzung der KMK-Strategie herausgegeben: 
https://kultusministerium.hessen.de/presse/infomaterial/9/praxisleitfaden-medien-
kompetenz-bildung-der-digitalen-welt [November 2019] 
1.2.1 Initiative Schule@Zukunft 
Seit dem Jahr 2001 wird in Hessen die Initiative Schule@Zukunft als Gemein-
schaftsaufgabe des Landes und der  kommunalen Schulträger umgesetzt. Dam it 
wird der gemeinsamen Verantwortung zur Weiterentwicklung der Medienbil-
dung und der dafür notwendigen Infrastruktur aus Sicht der inneren und äußeren 
Schulangelegenheiten Rechnung getragen. Das Land Hessen steht strukturell mit 
den regelmäßig bilateral geschlossenen Vereinbarungen zwischen dem Land und 
den jeweiligen kommunalen Schulträgern im Bundesvergleich gut da.  
So formuliert §1 (5) die zentrale Zielrichtung, dass:  
„… Hessen für eine zukunftsgerechte Bildung und für die dafür nötige IT-
Bildungsinfrastruktur weiterhin große Anstrengungen unternehmen will. 
Deshalb sollen auch die erfolgreich eingeleiteten Maßnahmen zur Verbes-
serung der IT-Ausstattung in Schulen und zur Sicherung des Supports bei-
behalten werden. Chancen, wie sie mobiles Lernen, E -Learning und neue 
Lehr- und Lernmittel im Rahmen der Digitalisierung für Unterricht und 
Lehrerbildung bieten, sollen insbesondere unter Berücksichtigung des de-
mografischen Wandels genutzt werden.“ 
Die konkreten Ziele des Programms lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
• Verbesserung der IT-Ausstattung der Schulen sowie des technischen und 
pädagogischen Supports, 
• Vermittlung von Medienkompetenz in allen Phasen der Lehrerbildung 
(Portfolio MBK) sowie 
• Projekte und Maßnahmen zum U nterricht mit neuen Lehr - und Lernme-
thoden unter Einbeziehung digitaler Medien. 
Angesichts der sich fortlaufend verändernden Anforderungen einer zunehmend 
digitalisierten Gesellschaft stehen das Land und die Schulträger in einem

Ausgangslage und Vorgehen 11 
 
ständigen Dialog über den Ausbau der Maßnahmen. Die Initiative wurde im Jahr 
2017 evaluiert und soll vor dem Hintergrund des Digital Paktes im Rahmen des  
Programms „Digitale Schule Hessen“6 weitergeführt werden. 
1.2.2 Portfolio Medienkompetenz 
Mit dem Portfolio Medienbildungskompetenz steh t den hessischen Lehrkräften 
ein Rahmenkonzept als systematische Grundlage zur Verfügung, mit dem sie die 
während ihrer Aus - und Fortbildung erworbenen Medienbildungskompetenzen 
dokumentieren und ihr besonder es Engagement in diesem Bereich nachweisen 
können. Inhaltlich ist es an der KMK -Strategie sowie an den Rahmenkonzepten 
aus der medienpädagogischen Forschung orientiert (s.o.) und bezieht sich auf Me-
dien- und Medienbildungskompetenzen aus den Bereichen 
• Medientheorie und Mediengesellschaft, 
• Didaktik und Methodik des Medieneinsatzes, 
• Mediennutzung, 
• Medien und Schulentwicklung, 
• Lehrerrolle und Personalentwicklung. 
Das Portfolio begleitet die Lehrkräfte durch alle Phasen ihrer Lehrerbildung  und 
bündelt alle Lern aktivitäten, die zum Aufbau von Medienbildungsko mpetenzen 
beigetragen haben, wie beispielsweise die Wahrnehmung entsprechender Module 
im Vorbereitungsdienst, die Teilnahme an thematisch relevanten Fortbildungs - 
und Beratungsangeboten im Rahmen der Lehrerfortbildung, der Erwerb spezieller 
Zertifikate oder Weiterbildungen. 
1.2.3 Angebote der Lehrkräfteakademie und des Medienzentrums Darmstadt 
Das Hessische Kultusministerium hat die Hessische Lehrkräfteakademie mit der 
Umsetzung von Konzepten zur Lehreraus- und -fortbildung im Bereich der Medi-
enbildung und dem Realisieren von Projekten zur Medienbildung an Schulen be-
auftragt. 
Die Hessische Lehrkräfteakademie, das Staatliche Schulamt und das Medienzent-
rum Darmstadt  bieten landesweite  und regionale Unterstützungsangebo te für 
Lehrkräfte an, die in ihrem schulischen A lltag die pädagogischen Medien  nut-
zen. Ob zur Unterrichtsvorbereitung und zur Modulierung kompetenzorientierter 
Lehr-Lern-Szenarien oder zur medialen Kommunikation innerhalb und außerhalb 
ihrer Schule. Intere ssierte Lehrkräfte erhalten vielfältige Informat ionen für ihren 
täglichen Unterricht. Schulen werden kostenfrei eine Lernplattform, eine Verwal-
tungssoftware für pädagogische Netzwerke und zahlreiche Materialien online zur 
Verfügung gestellt. 
Das Medienzentrum Darmstadt stellt Schulen Onlinelizenzen für digitale audio-
visuelle Medien zur Verf ügung. Es bietet darüber hinaus vielfältige 
 
6 Vgl. https://digitale-schule.hessen.de/ [November 2019]

Ausgangslage und Vorgehen 12 
 
medienpädagogische Fortbildungsangebote für Lehrkräfte an. Weiterhin gibt es in 
Darmstadt die Besonderheit, dass das Medienzentrum mit seinen pädagogischen 
Inhalten und der Schul-IT als integraler Bestandteil mit ihrer technischen Expertise 
in einer Organisationseinheit eng zusammenarbeiten. Somit können die Anforde-
rungen zeitgemäßer Bildung in Schule möglichst strukturiert unterstürzt werden. 
Darüber hinaus bestehen seitens d er Hessischen Lehrkräfteakademie mit a llen 
hessischen Universitäten Kooperationsverträge über phasenübergreifende Quali-
fizierungsangebote für Lehrkräfte. 
1.3 Schulische Medienbildungskonzepte 
Medienbildung ist eine wichtige Schulentwicklungsaufgabe. Ihre Vermittlung ist 
als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe fächerübergreifend angelegt. Zur 
Umsetzung ist ein schulisches Medienbildungskonzept erforderlich, das als Teil 
der Schulentwicklung den Rahmen absteckt. Zudem gibt es ein fächerübergreifen-
des Mediencurriculum, das die Unterrichtsaufgaben auf die Fächer verteilt. 
Jede Schule ist gefordert, ein auf ihr Schulprogramm abgestimmtes individuelles 
Medienbildungskonzept zu entwickeln  beziehungsweise best ehende Kon-
zepte weiterzuentwickeln, damit digitale Medien und Lernumgebungen sinnvoll 
in den Unterricht aller Fächer eingebunden werden können. Zur Unterstützung 
dieses Prozesses können sich die Schulen an die Fachberatung Medienbildung an 
den jeweiligen Staatlichen Schulämtern wenden. Die Fachberaterinnen und Fach-
berater Medienbildung begleiten d ie Schulen bei der Erstellung und Weiterent-
wicklung ihres schulischen Medienbildungskonzepts. 
Den Medienbildungskonzepten der Schulen kommt damit bei der kommunale n 
bzw. städtischen IT -Strategieplanung eine besondere B edeutung zu, da sie be-
schreiben, wie die Vorgaben des Landes für den Unterricht mit digitalen Medien 
konkret in der jeweiligen Schule umgesetzt werden sollen und daraus dann An-
forderungen an die sächli che IT -Ausstattung abgeleitet werden, die wiederum 
durch das städtische Schulamt bereitzustellen ist.  
Die Grundschulen der Stadt Darmstadt haben vor einiger Zeit ein gemeinsames 
Konzept „Medienbildung“ entwickelt. Die Schulworkshops haben jedoch gezeigt, 
dass einige Schulen insbesondere in Hinblick auf das Le rnen mit Tabl ets inzwi-
schen deutlich von diesem Konzept abweichen wollen. Aus den weiterführenden 
und beruflichen Schulen konnten uns keine Medienbildungskonzepte für die Aus-
wertung vorgelegt werden. Die Schulen haben in den Workshops aber wesentliche 
Eckpunkte für die Medienbildung formuliert. 
1.3.1 Medienbildung in den Grund- und Förderschulen 
Die Grundschulen haben vor einiger Zeit ein gemeinsames pädagogisches Medi-
enkonzept formuliert, dessen Leitsätze na ch wie vor gelten und auf dessen Basis 
die Medienbildun g weiterentwickelt werden sollte. Medienkompetenz gehöre 
demnach zu den Fähigkeiten, die bereits in der Grundschule als Teil der Grund-
fertigkeiten vermittelt werden müssen, um ein erfolgreiches Weitera rbeiten, An-
wenden und Lernen in den weiterführenden Schulen und im Beruf zu sichern. Ziel

Ausgangslage und Vorgehen 13 
 
der Grundschularbeit sei es daher, Schüler*innen in die Lage zu versetzen, insbe-
sondere Computer zur Informationsgewinnung und -verarbeitung zu nutzen, die 
Nutzung kritisch zu hinterfragen und zudem ein Bewusstsein zu sch affen, dass 
diese nur am Rande Mittel einer modernen Freizeitgestaltung sind. 
Aktuell sieht das Medienkonzept dafür spezielle Kurse für die Medienbildung in 
den 18 Grundschulen vor, z.B. Leseförderung in der zweiten Klasse, Textverarbei-
tung in der dritten Klasse und die Internetnutzung (Intern et ABC) in der vierten 
Klasse, jeweils flankiert von Tests. Nach Einschätzung der Schulen funktioniert 
das Medienkonzept der Grundschulen gut, braucht für die Umsetzung aber mehr 
Support. Im Kern geht es also darum, Schüler*innen zu befähigen mit digitalen  
Medien sowohl im privaten als auch später im beruflichen Umfeld kompetent und 
sicher umzugehen.  
In einigen Punkten gehen die Lehrkräfte in den Workshops mit ihren Anforderun-
gen jedoch über das gemeinsame Medienkonzep t hinaus. Wichtig ist den Lehr-
kräften ein Lernen mit allen Sinnen. Dazu soll Schüler*innen z.B. auch vermittelt 
werden, wie sich Apps auf Tablets sinnvoll einsetzen lassen und nicht nur zum 
Spielen. Sc hüler*innen sollen in jeder Unterrichtsstunde für das I nternet fit ge-
macht werden und nicht mehr nur in speziellen Kursen. Weiterhin sollen zuneh-
mend interaktive Einheiten genutzt werden (z.B. im Englischunterricht). Auch die 
Nutzung digitaler Schulbücher wäre künftig sinnvoll.  
Speziell die Förderschulen nutz en digitale Medien vor allem zum Train ing mit 
Lernsoftware, wie z.B. Lernwerkstatt und Budenberg sowie für die unterstützende 
Kommunikation. 
Aus Sicht der Schulen sind die Übergänge von Grund - und Förderschulen in die 
weiterführenden bzw. beruflichen Schulen in den Blick zu nehmen und die Kon-
zepte der Schularten besser aufeinander abzustimmen. 
Generell sollte die Ausstattung der Grundschulen modern sein und in allen Schu-
len einheitlichen Standards f olgen. Der Support muss gewährleistet werden und 
die Fortbildung der Kollegien mit der Ausstattung einhergehen. Computerräume, 
Tablets und Anzeigemedien sollten nur mit entsprechender Fortbildung ausgelie-
fert werden. Wichtig wären auch gute Materialien zentral auf einem Server. Wei-
terhin beklagen die Lehrkräfte, dass häufig die Möglichkeiten nicht bekannt seien, 
die ihnen moderne digitale Medien für den Unterricht bieten und wünschen sich 
hierzu mehr Information. 
1.3.2 Medienbildung in den weiterführenden Schulen 
Aus Sicht der Lehrkräfte in den weiterführenden Schulen geht es für die Medien-
bildung vor allem darum, Schüler *innen zu medienerfahrenen und mündigen 
Bürger*innen auszubilden, die mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt 
halten können. Schüler*innen sollen die Chancen erkennen, die ihnen digitale Me-
dien bieten können, aber auch eine Sensibilisierung für Gefahren der Mediennut-
zung muss erfolgen. Wichtig sei auch die Vorbereitung auf die Berufswelt. 
Digitale Medien sollen Lernprozesse unterstützen und erweitern und selbständi-
ges Lernen fördern sowie individuelle Lernwege ermöglichen. Digitale Me dien

Ausgangslage und Vorgehen 14 
 
bieten auch Möglichkeiten für die Ziel- und Leistungsdifferenzierung und können 
die Inklusion unterstützen. Dazu sei aber auch eine Verbindlichkeit für den Ein-
satz digitaler Medien wichtig. Konkret auf den Fachunterricht bezogen sollen die 
Schüler*innen z.B. in allen Fächern Recherche lernen und anwenden. Im Fach 
Deutsch wird mit Word und Powerpoint gearbeitet. Medien können im MINT -
Bereich und in der Arbeitslehre Projekte unterstützen. Informatik spielt im Wahl-
pflichtbereich eine große Rolle. Darüber hinaus soll auch die außerunterrichtliche 
Medienkompetenz gefördert werden. Dies betrifft Regeln, wie z.B. die Netiquette 
oder auch rechtliche Aspekte (z.B. Umgang mit Urheberrechten). Für die Schulen 
spielt Bildungsgerechtigkeit eine große Rolle, daher si nd auch die Eltern in den 
Dialog einzubeziehen. 
Die Rolle der Lehr kräfte könnte sich verändern. Co -Teaching-Ansätze wären 
denkbar. Lehrkräfte wollen Dokumente und Materialen austauschen. Denkbar 
wäre auch eine schulübe rgreifende Zusammenarbeit („Lernhilfen “). Hierzu 
bräuchte es entsprechende Umgebungen für die Kollaborat ion und Unterrichts-
vorbereitung (z.B. Cloudsysteme). Auch Lizenzen für Verlagsinhalte (z.B. Arbeits-
materialien, Online-Diagnose) werden von den Schulen gewünscht. Medienbruch-
freie Übergänge zwischen Systemen sind dafür wichtig.  
Die Technik muss funktionieren („wie ein Firmen-Arbeitsplatz“), soll den Schulen 
aber auch nicht übergestülpt werden, d.h. von ihnen mitgestaltet werden können. 
Support und Fortbildung müssen sichergestellt werden. 
1.3.3 Medienbildung in den beruflichen Schulen 
Aus Sicht der beruflichen S chulen bringen die Schüler *innen kaum strukturierte 
Medienkompetenzen aus den abgebenden weiterführenden Schulen mit, so dass 
hier zunächst nachgearbeitet werden muss. Basiskompetenzen, wie z.B. die Datei-
organisation oder auch wieder zunehmend die Bedienun g von Tatstatur und 
Maus, fehlen oft. Schüler*innen sollen Quellen bewerten sowie Chancen und Risi-
ken der digitalen Medien einschätzen können. 
Die beruflichen Schulen haben in ihren Schwerpunktbereichen sehr unterschiedli-
che Digitalisierungsanforderungen, z.B. Spezialsoftware und CNC -Hardware in 
der Metalltechnik, Spezialarbeitsplätze im Design etc. Im Sozialwesen gehören Re-
cherche und Präsentation zum Handwerkszeug. 
Wichtig sei es, die verschiedenen Sichten und Anforderungen von Schüler*innen, 
Lehrkräften, Schule als Organisation und den Betrieben zu berücksichtigen. Zum 
Teil fordern auch die Eltern stärkere Mediennutzung ein. 
Digitale Schulbücher und Mat erialien werden als Perspektive gesehe n. Bei der 
Neuorganisation von Berufen wird auch stärker auf die Organisation von digitalen 
Unterrichtsmaterialien gesetzt. Schulkooperationen finden zum Teil über digitale 
Medien (z.B. OneDrive) statt. Darüber hinaus adressieren die beruflichen Schulen 
auch Themen der Schulorganisation, z.B. das digitale Klassenbuch.

Ausgangslage und Vorgehen 15 
 
1.4 Gesamtstrategie zu lernförderlichen IT-Infrastrukturen 
Aus technischer und organisatorischer Perspektive ist die Ausstattung mit einheit-
lichen Komponenten (z.B. für Netzwerk, Endgeräte und Sof tware) anzustreben. 
Die Einbindung neuer Endgeräte sowie ihre Einr ichtung mit Software und regel-
mäßige Aktualisierungen von Betriebssystemen erfordern weniger Aufwand in 
homogenen Strukturen und sparen durch ihre bedingte Skalierbarkeit nachhaltig 
Kosten. Regelmäßige Erneuerungs- und Austauschprozesse sind besser planbar  
und zu fakturieren, wenn die Endgeräte einheitlich sind. Ebenso ermöglicht eine 
einheitliche Ausstattung den Schulen eine verlässliche und erwartungsko nforme 
Arbeitsumgebung. Die Nutzung ge staltet sich oft einfacher, da eine lange Einar-
beitung in die Technologien (Software und Hardware) aufgrund der homogenen 
Struktur ausbleibt. Auf der anderen Seite benötigen Schulen Gestaltungsspiel-
räume im pädagogischen Betrieb. Schulform und spezifisches Fächerprofil, Stand-
ort und Substanz der Schulgebäude und der Fort bildungsstand der Lehrkräfte, 
sind einige Faktoren, die eine individuelle Ausstattungsstrategie erforderlich ma-
chen.  
Dies muss keinen Widerspruch darstellen und ist auf konzeptueller Ebene lösbar. 
Es wird vorgeschlagen, eine zeitgemäße Basisausstattung fe stzulegen, die jede 
Schule befähigt, ihrem Bildungsauftrag im Bereich der Vermittlung von Medien-
kompetenzen sowie dem Lehren anhand von digitalen Medien  nachzukommen. 
Diese Ausstattung ermög licht einen schulübergreifenden Qualitätsstandard zu 
schaffen und zu etablieren: 
• Schulwechselbedingte Übergänge in der Bildungsbiografie der Schüler*in-
nen werden geglättet, 
• Lehrkräfte finden eine verlässliche Infrastruktur vor und können den Me-
dieneinsatz im Unterricht besser planen,  
• Schulentwicklung kann strategisch auf Basis der Ausstattung geplant und 
umgesetzt werden, 
• Innovationsprojekte sind mit der Basisausstattung umsetzbar, 
• Verlässliche Wartung und Betrieb erfolgen durch ein einheitliches Sup-
portkonzept. 
Schulspezifische Anforderungen können im Rahmen des Medienbildungskonzep-
tes einer Schule auf dieser Basisausstattung aufsetzen. Schulische Medienarbeit 
kann so auf Grundlage der Basisausstattung und einem soliden Betriebs- und War-
tungskonzept geplant werden und schafft Raum für Innovationsprojekte, die an 
Darmstädter Schulen initiiert werden und Strahlkraft haben können. Ein prakti-
sches Beispiel für eine solche Basisausstattung – und gleichzeitig für die Notwen-
digkeit einer ganzheitlichen Perspektive  auf die kommunale IT -Strategie – sind 
B/GYOD-Vorhaben oder auch Tablet -Projekte. Sie benötigen eine funktionstüch-
tige WLAN-Struktur und Benutzerverwaltung mit Rechtesystem (u.a. ein Mobile 
Device Management MDM).

Ausgangslage und Vorgehen 16 
 
Für die IT-Ausstattungsplanung der Stadt Darmstadt bietet es sich an, folgende 
Ausstattungsmerkmale und Organisationsstrukturen schulformübergreifend für 
alle Standorte in Trägerschaft zur Verfügung zu stellen: 
• flächendeckende LAN-Verkabelung in allen Unterrichts-, Vor- und Nach-
bereitungsräumen, 
• flächendeckendes WLAN in allen Unterrichts-, Vor- und Nachbereitungs-
räumen, 
• bedarfsgerechte Breitbandanbindung (unter Berücksichtigung der maxi-
malen Verfügbarkeit), 
• zentral orientierte Serverarchitektur zum Zweck der Bereitstellung einheit-
licher Dienste ( z.B. E-Mail, Dokumentenaustausch, Kalender, pädagogi-
sche Oberfläche), 
• skalierbare Benutzerverwaltung mit Rechtesystem (ID - und Accessma-
nagement), 
• angestrebtes Verhältnis von Schüler *innen zu schulischem Endgerät je 
nach Schulform von mindestens 5:1 sowie die Einbindung von privaten 
Endgeräten, 
• einheitliches Betriebssystem (auch die Version) und einheitliches Basis -
Softwarepaket (z.B. Office-Paket, Virenschutz, Filtersoftware), 
• zentrales Drucksystem (mit z.B. FollowMePrint Funktionalität), 
• zentrales Lizenzmanagement und Beschaffungssystem (Ertüchtigung zyk-
lisch), 
• zentraler Support mit standardisierten Kommunikationsstrukturen. 
Neben den Erkenntnissen aus einschlägigen Studien fußen diese Ziele auf dem 
aktuellen Kenntnissta nd im Bereich IT -Management und auch i m B ildungsbe-
reich. Die jeweiligen Hintergrundinformationen sind in den entsprechenden Ka-
piteln dieses Dokuments erläutert. Viele der genannten Merkmale sind in Darm-
stadt bereits in der Planung. 
Einhergehend sollten gee ignete Organisationsstrukturen konzipi ert und imple-
mentiert werden. Dazu zählen primär die Erstellung und regelmäßige Aktualisie-
rung schulischer Medienbildungskonzepte, jährliche Investitions - / Planungsge-
spräche zwischen städtischem Schulamt und Schule, die Definierung und Abgren-
zung von Wart ungstätigkeiten und Störungsbehandlung in der Schul ischen-IT, 
die Festlegung von Zuständigkeiten, die Feststellung von Fortbildungsbedarf und 
Organisation der Weiterbildung. 
Zusätzlich zur Basisausstattung bietet sich die modularisierte Ausgestaltung wei-
terer IT-Ausstattungselemente an, die den schulformspezifischen Anforderungen 
entsprechend geplant werden können. Der MEP sieht daher Investitionsposten 
vor, die modular innerh alb einer vorgegebenen Rahmung und unter Fed erfüh-
rung des Schul amtes Darmstadt  verwendet werden können. Dazu gehört bei-
spielsweise eine schulspezifische Endgerätestrategie, die das schulische

Ausgangslage und Vorgehen 17 
 
Medienbildungskonzept implementieren und an die räumlichen Gegeb enheiten 
(z.B. Verfügbarkeit und Größe von C omputerräumen) angepasst sein sollte. Die 
Schulen können eigene Schwerpunkte setzen und Innovationsprojekte realisieren. 
Die Anschaffungen sollten unter der Maßgabe einer möglichst geringen Produkt-
vielfalt erfolgen, um ein effizientes und effektives Servic e- und Betriebskonzept 
umsetzen zu können. Details und Vorschläge finden sich in den jeweiligen Kapi-
teln, grundlegend modular sind folgende Ausstattungsmerkmale: 
• Endgerätestrategie (Verhältnis von Computer-Räumen mit halber/voller 
Ausstattung und Medienecken zu mobilen Endgeräten (Notebooks und/o-
der Tablets als Klassensätze oder Einzelgeräte etc.), 
• Software und Content (unter der Zielsetzung ein Produkt für ähnliche Ein-
satzszenarien zu verwenden), 
• Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen, ggf. mit mobi ler Ergän-
zung, 
• weitere Hardware und Peripherie. 
Die in den folgenden Kapiteln dargestellten technischen und organisatorischen 
Komponenten des Medienentwicklungsplans orientieren sich an dieser Ge-
samtstrategie zur  Verankerung einer lernförderlichen IT -Infrastruktur an den 
Darmstädter Schulen. I n den Kapiteln wird zunächst die Ausgangssituation ge-
schildert, d.  h. die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, und themenspezifische 
Grundlagenkenntnisse vermittelt. Die Kapitel schließen mit der Erläuterung einer 
Ausstattungsstrategie und Kostenberechnung.

Netz- und Basisinfrastruktur 18 
 
2 Netz- und Basisinfrastruktur 
2.1 Ausgangssituation 
Alle Schulen der Stadt Darmstadt haben zumindest eine partielle Festvernetzung 
(Local Area Network, LAN) im Schulgebäude. Im Schnitt sind knapp zwei Drittel 
der Räume mit einem Netzwerkanschluss ausgestattet. In den Grund- und Förder-
schulen besteht mit über der Hälfte der Räume noch erheblicher Erweiterungs - 
und Ertüchtigungsbedarf. Eine Funkvernetzung ( Wireless Local Area Ne twork,  
WLAN) ist in den Grund- und Förderschulen praktisch nicht vorhanden (11% der 
Räume) und auch in den weiterführenden und beruflichen Schulen ist die Abde-
ckung von im Schnitt einem guten Drittel der Räume nicht ausreichend. Nur drei 
berufliche Schulen und zwei Gymnasien haben angegeben, dass ihre Sc hule zu 
100% mit einem WLAN abgedeckt sind. Eine Grundschule und eine Gesamtschule 
haben eine Abdeckung von 80 bis 90 Prozent angegeben. 22 Schulen haben noch 
kein WLAN (vgl. Tabelle 2).  
Tabelle 2: Abdeckung der Gebäudevernetzung (Klassen-, Fach- und Computerräume) 
 Unt.-Räume 
ges. 
Unt.-Räume 
mit Netzdose 
Netz-Abde-
ckung 
Unt.-Räume 
mit WLAN 
WLAN-Abde-
ckung 
Grund- und Förderschulen 383 183 48% 41 11% 
Weiterführende Schulen 677 422 62% 237 35% 
Berufliche Schulen 358 239 67% 140 39% 
Gesamt 1418 844 60% 418 29% 
Die Schulen sind überwiegend über die TU Darmstadt und die Telekom an das 
Internet angebunden. Vereinzelt kommen DSL-Anschlüsse anderer Anbieter (z.B. 
1&1, ENTEGA) zum Einsatz. Die Ba ndbreiten der meisten Schulen liegen z wi-
schen im Einzelfall noch unter 16 Kbit/s und maximal 100 Mbit/s. Nur drei Schulen 
haben angegeben, über einen Gigabit-Anschluss zu verfügen. Mehr als die Hälfte 
der Schulen geben an, dass die derzeitige Internetgeschwindigkeit nicht ausre i-
chend ist. 
2.2 Ausbau der Schulnetze als Basisinfrastruktur 
Künftige lernförderliche IT -Infrastrukturen für ein mobiles Lernen sind netzba-
siert. Der Zugang zu Netzen ist damit heute unverzichtbares Element der Nutzung 
von Informationstechnologie für Arbeit, Bildung und Freizeit. Für den Einsatz mo-
biler Geräte in den Schulen stellen dafür zunehmend funkbasierte Netze eine not-
wendige Bedingung dar. Ein flächendeckendes WLAN wird daher auch vom Land 
Hessen über den DigitalPakt gefordert und auch gefördert.  
Das Vorgehen beim Ausbau kann ausgehend von der Klassifizierung der Ziele der 
jeweiligen Schulen zunächst in eine grundlegende Abdeckung der Schulgebäude 
und mit zunehmender Nutzungsintensität den Ausbau der Kapazität unterteilt 
werden. Abbildung 2 verdeutlicht mögliche Ziele eines Ausbaus des Schulnetzes.

Netz- und Basisinfrastruktur 19 
 
 
 
Abbildung 2: Abdeckung vs. Kapazität im Schulnetz 
Aus der Bestandsaufnahme heraus ergibt sich der Bedarf, die Lücken in der Fest-
netzinfrastruktur ( 40% der Unterrichtsräume) zu schließen und zu ertüchtigen . 
Nach dem Konzept des Schulamtes Darmstadt sollen in allen Klassen- und Fach-
räumen sechs Doppeldosen zur Verfügung stehen (in jeder Ecke eine, eine für die 
Tafel und eine an der Decke für den WLAN -Accesspoint). In Computerräumen  
sollen 16 Doppeldosen hergestellt werden. Der Ertüchtigungsbedarf der bestehen-
den Verkabelung wird auf mindestens 50 Prozent der bestehenden Netzwerkver-
kabelung und der aktiven Komponenten geschätzt.  
Perspektivisch soll an allen Schulstandorten die Festnetzinfrastruktur um funkba-
sierte Netze (Wireless Local Area Network, WLAN) erweitert werden. Um die 
selbstverständliche, tägliche Nutzung des WLAN zu ermöglichen, muss zum ei-
nen die Abdeckung an allen relevanten Einsatzorten, wie K lassen- und Fachräu-
men, Vorbereitungsräumen oder an anderen Lernorten, wie z.B. Freiarbeitszonen, 
gewährleistet sein. Um den gleichzeitigen, stabilen Zugang aller Schüler*innen ei-
ner Klasse auf große Informationsmengen im Internet über das WLAN zu gewähr-
leisten reicht ein auf Abdeckung orientiertes Netz nicht aus. Für eine solche paral-
lele Nutzung muss ausreichend Kapazität (genügend Netzdurchsatz) zur Verfü-
gung stehen. Dieses Ziel erfordert eine dichtere Setzung der Basisstationen (Access 
Points, APs) unter Berücksichtigung der spezifischen Gebäudeeigenschaften.  
Der weitere Ausbau und die Ertüchtigung der Festnetzinfrastruktur sollten im Zu-
sammenhang mit dem WLAN-Ausbau geplant werden. Hierbei kann eine auf aus-
reichend Kapazität ausgelegte WLAN-Lösung die Kosten des Festnetzausbaus re-
duzieren. Bei der zukunftssicheren Planung des LAN/WLAN-Ausbaus sollte ein 
Planungshorizont von ca. 10 Jahren zugrunde gelegt werden. Hierbei ist zu beach-
ten, dass sich Gerätegeneration im Gegensatz zur Gebäudeverkabelung leicht aus-
wechseln lassen. Auch entwickeln sich medienpädagogische Konzepte weiter. 
Themen wie die Einbindung privater Endgeräte (Bring Your Own Device, BYOD) 
oder eine 1:1 -Ausstattung der Schüler *innen mit mobilen Endgeräten (Get Your 
Own Device, GYOD) werden mit Sicherheit in naher Zukunft an Bedeutung ge-
winnen. Eine gute Netzinfrastruktur sollte auf solche Veränderungen kapazitäts-
mäßig vorbereitet sein. 
Klassensatz,
ortsabhängig
Abdeckung
Einzelne Geräte,
ortsabhängig
Einzelne Geräte,
ortsunabhängig
1:1 Nutzung,
ortsunabhängig
Kapazität

Netz- und Basisinfrastruktur 20 
 
Der Erfolg einer WLAN-Infrastruktur hängt im großen Maße von der Akzeptanz 
in den Schulen ab. Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die der 
elektromagnetischen Verträglichkeit.  Hier kann es zu einer Ablehnung des 
WLANs von einzelnen Personen der Schulöffentlichkeit kommen. Es empfie hlt 
sich daher immer für die WLAN-Einrichtung einen Schul- bzw. Gesamtkonferenz-
beschluss herbeizuführen, für den im Vorfeld aktive Öffentlichkeitsarbeit , auch 
unter Einbeziehung der  Schüler*innen- und Elternbeiträte, betrieben wird.  
Die Sicherheit des LAN/WLAN spielt bei der Be trachtung der Nutzung in den 
Schulen eine große Rolle. Wie für jede IT-Infrastruktur muss auch für die Basisinf-
rastruktur IT-Sicherheit gewährleistet sein. Einer der zentralen Punkte der Sicher-
heit im LAN/WLAN ist die Authentisierung und Autorisierung der Nutzer*innen. 
Authentisierung bezeichnet die Ausweisung gegenüber dem Netzwerk. Unter Au-
torisierung versteht man hingegen die Differenzierung von Berechtigungen im 
Netzwerk. Da das WLAN -Netz nicht der einzige Di enst ist, gegenüber dem sich 
Nutzer*innen ausweisen müssen, sollte ein einheitliches Identity- und Access-Ma-
nagement als zentraler Dienst der Systemlösung in Betracht gezogen werden (vgl. 
Kapitel 3.3). Moderne WLAN Geräte können z.B. mittels Protokollen wie RADIUS 
auf solche Strukturen zugreifen. 
 
Empfehlung: Die derzeitige Netzwerkstruktur in den Schulen legt einen geplanten Voll-
ausbau der LAN- und WLAN-Infrastrukturen nahe. In jedem Fall sollte der Ausbau durch 
Experten begleitet werden. Durch eine Standa rdisierung der aktiven Komponenten 
können Kosten gespart und der Support optimiert werden. Die Authentisierung und 
Autorisierung sollte über ein Identity- und Accessmanagement in der künftigen zentra-
len Systemlösung umgesetzt werden.  
Für die Herstellung der LAN-Vollverkabelung einer Schule gehen wir für das pas-
sive Netz pro Doppel-Anschlussdose von Kosten in Höhe von 800 Euro (für Infra-
struktur, Kabel, Brandschottung, Stromversorgung, Unterverteilung in Computer-
räumen etc.) aus. Weiterhin sind zentrale ak tive Komponenten erforderlich , bei 
denen pro Switch (24 Ports mit Power over Ethernet, PoE) nach Vorgabe des Schul-
amtes der Stadt Darmstadt Kosten von ca. 3.000 EUR pro Gerät anfallen. 
Für den WLAN-Ausbau wir davon ausgegangen, dass je Unterrichtsraum ein Ac-
cesspoint verbaut wird, für den das städtische Schulamt 1.000 Euro zzgl. 250 Euro 
für die Montage kalkuliert. Nach Einschätzung des Schulamtes Darmstadt sind die 
von den Schulen bisher selbst verbauten Accesspoints wenig standardisiert, so 
dass von einem Vollausbau (100%) ausgegangen werden sollte.  
Nach den uns vorliegenden Zahlen über Unterrichtsräume an den Schulen in der 
Stadt gehen wir von insgesamt 1.418 Unterrichtsräumen an 41 Schulstandorten 
aus, von denen noch 40 Prozent zusätzlich verkabelt und 30 Prozent des Bestands 
ertüchtigt werden muss (Ausbau auf 17.706 Anschlüsse). Ggf. können Kosten in 
Höhe von ca. 700.000 Euro eingespart werden, wenn zunächst nur die Hälfte der 
baulich hergestellten Anschlüsse aktiv auf einen Port geschaltet werden.  
Für die Funkvernetzung wird von einer Neuausstattung aller 1.418 Unterrichts-
räume ausgegangen. Entsprechend ergibt sich eine Investitionssumme in Höhe

Netz- und Basisinfrastruktur 21 
 
von ca. 6,5 Mio. Euro für das Festnetz und ca. 1,8 Mio. Euro für das Funknetz (vgl. 
Tabelle 3). In den ersten drei Jahre sollen schwerpunktmäßig die weiterführenden 
und beruflichen Schularten versorgt werden, ab dem dritten Jahr kommen die 
Grund- und Förderschulen hinzu.  
Tabelle 3: Kostenschätzung LAN / WLAN – Ausbau 
 
 
2.3 Breitbandanbindung 
Die Stadt Darmstadt hat Maßnahmen getroffen, im Rahmen des geförderten Breit-
bandausbaus alle Schulen bis Mitte 2020 mit städtischen Breitbandanschlüssen (1 
Gbit/s) zu versorgen. Die Herstellung dieser Anschlüsse erfolgt außerhalb des Me-
dienentwicklungsplans. 
Die Betriebskosten l assen sich derzeit nur abschätzen, da noch nicht klar ist, zu 
welchen Konditionen die Glasfaseranschlüsse betr ieben werden sollen . Für die 
Kalkulation wurden d aher gängige Business-Tarife als Grundlage angenommen  
und mit 265 Euro monatlich pro Schule kalkuliert (vgl. Tabelle 4). 
Tabelle 4: Kostenschätzung laufender Breitbandbetrieb 
 
 
Empfehlung: Eine permanent leistungsfähige Standortanbindung gilt als Grundvoraus-
setzung für den erfolgreichen Betrieb der (Funk -)Netzwerke in den Schulen. Mit dem 
Beschluss zum Ausbau der Glasfaseranbindungen wurde dafür die Basis gelegt.   
 
LAN
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen -  €                  -  €                  657.590 €         657.590 €         657.590 €         1.972.770 €     
weiterführende Schulen 969.115 €         969.115 €         969.115 €         -  €                  -  €                  2.907.345 €     
berufliche Schulen 548.799 €         548.799 €         548.799 €         -  €                  -  €                  1.646.396 €     
Gesamt 1.517.914 €     1.517.914 €     2.175.504 €     657.590 €         657.590 €         6.526.511 €     
WLAN
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen -  €                  -  €                  159.583 €         159.583 €         159.583 €         478.750 €         
weiterführende Schulen 282.083 €         282.083 €         282.083 €         -  €                  -  €                  846.250 €         
berufliche Schulen 149.167 €         149.167 €         149.167 €         -  €                  -  €                  447.500 €         
Gesamt 431.250 €         431.250 €         590.833 €         159.583 €         159.583 €         1.772.500 €     
Breitbandbetrieb
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen 66.780 €           66.780 €           66.780 €           66.780 €           66.780 €           333.900 €         
weiterführende Schulen 44.520 €           44.520 €           44.520 €           44.520 €           44.520 €           222.600 €         
berufliche Schulen 19.080 €           19.080 €           19.080 €           19.080 €           19.080 €           95.400 €           
Gesamt 130.380 €         130.380 €         130.380 €         130.380 €         130.380 €         651.900 €

Serverlösungen und Dienste 22 
 
3 Serverlösungen und Dienste 
3.1 Ausgangssituation 
Fast alle Schulen der Stadt Darmstadt haben einen eigenen Server (98%) und/oder 
zumindest einen Netzwerkspeicher (63%). Lediglich eine Förderschule hat keinen 
eigenen Server, sondern nur ein NAS. Die weiterführenden und beruflichen Schu-
len betreiben auf den Sc hulservern bisher noch sehr unterschiedliche Lösungen. 
Neben eigenen Linux- oder Windows-Servern setzen einige Schulen auch speziell 
für den Bildungsbereich entwickelte Schulserverlösungen, wie z. B. campusLAN, 
Linux-Musterlösung oder die hessische Landeslö sung LANiS ein . In den Grund - 
und Förderschulen gibt es mit der Lösung MNS pro einen einheitlichen Standard. 
(vgl. Abbildung 3).   
 
Abbildung 3: Eingesetzte Schulserverlösungen 
Für den Zugang zu den Schulnetzen nutzen viele Schulen individuelle Benutzer-
konten für die Anmeldung am Schulnetz. Lediglich einzelne Schulen (vor allem 
im Grund- und Förderschulbereich) haben keine individuellen Benutzerkonten für 
Schüler*innen und zum Teil nicht mal für die Lehrkräfte eingerichtet.  
23 Schulen haben angegeben, eine oder mehrere Lernplattform zu nutzen, darun-
ter vor allem lo-net2 (15 Schulen), moodle (9), Webweaver (5), LANiS-Online (3), Ma-
hara ePortfolio (3), its learning (2) und Fronter (1). 
Für den Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten wird in 85 Prozent der Schulen 
eine Filterlösung eingesetzt . Drei Viertel (73%) der Schulen setzt eine pädagogi-
sche Oberfläche ein. Genauso viele nutzen eine Softwareverteilung aber nur acht 
Prozent haben ein Mobile Device Management (MDM). Die meisten Schulen (82%) 
haben einen Virenschutz für die lokalen Rechner installiert. 
3.2 Serverhardware 
Die derzeitige Ausstattungsstruktur der Schulen mit lokalen Schulservern ist min-
destens so lange beizubehalten, bis eine neue Systemlösung zentral in einem  Re-
chenzentrum verfügbar ist. Ein entsprechender Rechenzentrumsaufbau soll bis

Serverlösungen und Dienste 23 
 
2021 erfolgen und mit  den ersten weiterführenden und beruflichen Schulen im 
Testbetrieb erprobt werden. Die Grund- und Förderschulen verbleiben zu nächst 
auf ihrer dezentralen Systemlösung mit MNS pro und werden frühestens nach den 
weiterführenden und beruflichen Schulen migrie rt. Aufgrund des Supportendes 
von Microsoft Windows 7 muss  die dafür notwendige dezentrale Serverinfra-
struktur in den Grundschulen noch einmal aktualisiert werden.  
Für jede berufliche und weiterführende Schule wird ein Highend -Serversystem, 
ein Backupserver und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) vorgese-
hen, für die das Schulamt der Stadt zusammen jeweils 12.500 Euro pro Schule ver-
anschlagt. Die Grund- und Förderschulen erhalten eine Standard-Variante, für die 
das städtische Schulamt zusammen jeweils 7.500 Euro veranschlagt. Für den Re-
chenzentrumsaufbau veranschlagt das Schulamt der Stadt  rund 1 Mio. Euro, die 
sich auf die Jahre 2020 und 2021 verteilen. 
Tabelle 5: Kostenschätzung Serverhardware 
 
3.3 Schulserverlösung und Dienste 
Die meisten weiterführenden und beruflichen Schulen in der Stadt Darmstadt ha-
ben sich in den Workshops dazu entschlossen eine einheitliche Systemlösung ein-
zusetzen, die insbesondere der zunehmenden Nutzung von individuellen mobilen 
Endgeräten gerecht wird . Dazu gehört insbesondere der orts - und zeitunabhän-
gige Zugriff auf alle benötigten Daten und Dienste. Die Grund- und Förderschulen 
setzen mit MNS pro bereits ein einheitliches System ein, könnten sich aber vorstel-
len auf eine künftige zentrale Lösung des städtischen Schulamtes zu migrieren. Im 
Folgenden werden die aus den Schulworkshops formulierten Bedarfe an benötigte 
Dienste (noch nicht abschließend) beschrieben. 
Zentrales Identity-Management (IDM):  
• Individuelle Anmeldung für Lehrkräfte sowie für Schüler *innen ab de n 
dritten Klassen, 
• Authentifizierung im schulübergreifenden WLAN,  
• Single Sign On, 
• Datenübernahme aus der LUSD, 
• Administration der Benutzerverwaltung schulintern. 
Kollaboration: 
• Datenablage und Dateiaustausch (Rechtesystem und Cloudzugriff), 
• Freischaltung des webbasierten Home Access Zugriffs von MNS pro, 
Server-Hardware
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund- und Förderschulen 31.500 €           31.500 €           31.500 €           31.500 €           31.500 €           157.500 €         
weiterführende Schulen 35.000 €           35.000 €           35.000 €           35.000 €           35.000 €           175.000 €         
berufliche Schulen 15.000 €           15.000 €           15.000 €           15.000 €           15.000 €           75.000 €           
Rechenzentrum 500.000 €         500.000 €         -  €                  -  €                  -  €                  1.000.000 €     
Gesamt 581.500 €         581.500 €         81.500 €           81.500 €           81.500 €           1.407.500 €

Serverlösungen und Dienste 24 
 
• Lernplattform Funktionalität (moodle/mahara), 
• Cloudkalender. 
Kommunikation: 
• (Dienst-)E-Mail-Adressen für Lehrkräfte (ggf. Land), 
• E-Mail für Schüler*innen ab der 3./4. Klasse (optional), 
• Messenger für den Austausch zwischen Schüler*innen mit Lehrkräften. 
Medien & Inhalte: 
• Einbindung diverser Mediatheken, 
• Integration von Office 365. 
• Portal-App für den Zugriff von Tablets. 
Administration/Unterrichtssteuerung: 
• Zentrale Softwareverteilung, 
• Mobile Device Management, (iOs, Android). 
• Virenschutz, 
• Jugendmedienschutz, 
• Lizenzserver, 
• Möglichkeiten zur Virtualisierung / Dual Boot für Linux. 
Schulverwaltung: 
• Definierte Übergänge Pädagogik → Verwaltung, 
• (Web-)Untis/ digitales Klassenbuch,  
• Ressourcenbuchung,  
• Vertretungspläne,  
• Littera,  
• Zeugnisdruck. 
 
Empfehlung: Es wird empfohlen, eine einheitliche Systemlösung in allen Schulen einzu-
setzen. In den Workshops zur  Bedarfsermittlung signalisierten die meisten weiterfüh-
renden und beruflichen Schulen entsprechendes Interesse. Der Betrieb der Systemlö-
sung mit ihren zentralen Diensten sollte zentral in einem Rechenzentrum erbracht wer-
den. Durch die Reduzierung von Servern an den Schulstandorten kann sich der Aufwand 
für Support und Wartung verringern. Die Grund- und Förderschulen setzen mit MNS 
pro bereits ein einheitliches System ein. Im Planungshorizont dieses Medienentwick-
lungsplans wird daher zunächst der Aufbau und die Einführung für die weiterführenden 
und beruflichen Schulen umgesetzt. Nachfolgend können auch die Grund- und Förder-
schulen von ihrer lokalen Serverlandschaft auf diese Lösung migrieren.

Serverlösungen und Dienste 25 
 
Diese Lösung befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase, so dass noch 
kein abschließendes Abrechnungsmodell  für die Fakturierung existiert. Für die 
Kalkulation wurden daher zunächst Pauschalen von vier Euro pro Schüler*in 
(Grund- und Förderschulen), fünf Euro pro Schüler*in (weiterführende Schulen) 
und sechs Euro pro Schüler*in (berufliche Schulen) als Annahme getroffen und ein 
Ausbau entsprechend der Ausstattung der Schulnetze über die fünf Jahre geplant. 
Für den Aufbau der zentralen Lösung werden Aufwände für Beratung und 
Dienstleistungen in den ersten beiden Jahren in Höhe von insgesamt 100.000 Euro 
angesetzt. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Lizenzkos-
ten für das Altsystem MNS pro in den Grund- und Förderschulen weiter anfallen, 
bis sukzessive alle Schulen in das neuen System überführt werden sind. 
Tabelle 6: Kostenschätzung laufender Serverbetrieb 
 
System-/Lernplattform
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen -  €                  -  €                  7.605 €             15.211 €           22.816 €           45.632 €           
weiterführende Schulen 16.017 €           32.033 €           48.050 €           48.050 €           48.050 €           192.200 €         
berufliche Schulen 16.743 €           33.487 €           50.230 €           50.230 €           50.230 €           200.920 €         
Beratung/Dienstleistung 50.000 €           50.000 €           -  €                  -  €                  -  €                  100.000 €         
MNSpro 126.000 €         126.000 €         90.000 €           60.000 €           30.000 €           432.000 €         
Kosten 208.760 €         241.520 €         195.885 €         173.491 €         151.096 €         970.752 €         
Laufende Gebühren neue Sytemlösung
Laufende Gebühren Altsystem

Hardwareausstattung 26 
 
4 Hardwareausstattung 
4.1 Ausgangssituation 
Die Computerausstattung der Schulen besteht zum überwiegenden Teil aus stati-
onären Geräten (81%). Das Verhältnis von Schüler *in pro Endgerät variiert zwi-
schen den Schularten. Die Grund- und Förderschulen liegen bei 7,7:1, die weiter-
führenden bei 6,6:1 sowie die beruflichen Schulen bei 5,6:1. Der Anteil an mobilen 
Endgeräten (19%) ist gering. Hier fallen vor allen die beruflichen Schulen mit ei-
nem Anteil von elf Prozent deutlich ab (vgl. Tabelle 7). Das Verhältnis liefert eine 
Orientierung über die Ausstattungsdichte an Endgeräten und ist kein Indikator 
für Funktionstüchtigkeit und Alter.      
Tabelle 7: Computerausstattung 
 
Grund-/Förder-
schulen (n=21) 
Weiterfüh-
rende Schulen 
(n=14) 
Berufsbildende 
Schulen (n=6) Gesamt (n=41) 
PCs 514 1.035 1.593 3.142 
Thin Clients 40 32 0 72 
Laptops  113 235 165 513 
Tablets 70 152 31 253 
Endgeräte gesamt 737 1.454 1.789 3.980 
Endgeräte mobil 25% 27% 11% 19% 
Endgeräte pro Schule 35 104 298 97 
SuS pro Endgerät 7,74 6,61 5,62 6,37 
Die Ausstattung mit Drucktechnik in den Schulen ist sehr umfänglic h. Auf 3.142 
Endgeräte kommen 228 Drucker verschiedenster Bauart, so dass für etwa 14 End-
geräte ein Drucker zur Verfügung steht . Hier zeichnet sich vor allem in Hinblick 
auf die Druckkosten deutliches Konsolidierungspotenzial  ab. In voll vernetzten 
Umgebungen kann durch den Einsatz von Netzwerkdruckern, die an geeigneten 
Stellen in den Schulen aufgestellt werden, eine Reduzierung auf einen Drucker für 
mindestens 30 Endgeräte angestrebt werden. Auch die Einbindung von netzwerk-
fähigen Kopiergeräten kann aus Kostengründen sinnvoll sein. Für Präsentations-
technik stehen insgesamt 786 Geräte zur Verfügung, so dass theoretisch in 55% der 
angegebenen Unterrichtsräume Möglichkeiten zur Präsentation vorhanden sind, 
davon knapp die Hälfte auch interaktiv  (vgl. Tabelle 8). Weiterhin haben viele 
Schulen Dokumentenkameras (insgesamt 168), die von den Lehrkräften künftig 
als Standard innerhalb einer Präsentationseinheit angesehen w erden. An den 
meisten Schulen sind auch Audioaufnahm egeräte und Digitalkameras in ausrei-
chender Anzahl vorhanden. Über das Alter der Geräte ist wenig bekannt, aber aus 
den Berichten der Schulen lässt sich vermuten, dass z.B. viele Beamer und interak-
tive Whiteboards schon mehrere Jahre im Einsatz sind, so dass innerhalb des Pla-
nungszeitraums bis Ende 2024 die meisten davon ausgetauscht werden sollten.

Hardwareausstattung 27 
 
Tabelle 8: Ausstattung mit Peripherie 
 
Grund-/Förder-
schulen (n=21) 
Weiterfüh-
rende Schulen 
(n=14) 
Berufsbildende 
Schulen (n=6) Gesamt (n=41) 
Beamer 47 212 184 443 
Int. Nahdistanzbeamer 0 51 10 61 
Interaktive Whiteboards 90 146 46 282 
Präsentationsgeräte 137 409 240 786 
Kopierer 17 22 13 52 
Scanner 5 8 3 16 
Drucker 48 93 87 228 
Anteil Netzwerkdrucker 75% 65% 72% 70% 
Drucker je Schule 2,53 6,64 14,50 5,85 
4.2 Endgeräte 
Einerseits haben sowohl d as Schulamt der Stadt Darmstadt als auch die Schulen 
in Hinblick auf die Ausstattung mit Endgeräten  formuliert, dass diese insgesamt 
mobiler werden soll. Gleichwohl betonen vor allem die weiterführenden und be-
ruflichen Schulen, dass einheitliche Computerräume für bestimmte Anwendun-
gen im MINT -Bereich nach wie vor ihre Berechtigung haben. Auch die Grund - 
und Förderschulen sehen einen C omputerraum als Standard und wollen d ie be-
stehenden aktualisieren. In Einzelfällen könnte ein Computerraum jedoch mit mo-
bilen Endgeräten gestaltet werden.    
Generell wird ein flexibles Mengengerüst vorgeschlagen, dass die s chulindividu-
elle Ausstattung auf Basis der schuleigenen Medienbildungskonzepte erlaubt. Es 
wird daher eine Grundausstattung kalkuliert, die mit der jeweiligen Schule zu spe-
zifizieren ist. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis von Computerräumen mit 
stationären Computern zu mobilen Klassensätzen, weil das pädagogische Konzept 
oder die räumlichen Rahmenbedingungen dies als passendere Lösung ausweisen.  
4.2.1 Schulische Ausstattung 
Bei den Endgeräten ist davon auszugehen, dass trotz Zunahme mobiler Geräte in 
den Schulen stationäre PCs derzeit weiterhin in ausreichender Zahl vorha nden 
sein müssen, um den Übergang von vorhandenen Lösungen zu neuen Lösungen 
zu ermöglichen. Des Weiteren muss sich noch herausstellen, inwiefern PCs noch 
für z.B. informatiknahe Unterrichtsinhalte oder Anderes benötigt werden. Es gilt 
daher ein Bestandsschutz für bestehende Computerraumausstattungen. Folgende 
Grundannahmen wurden für die Basisausstattung einer durchschnittlichen Schule 
angenommen, die je nach Schulgröße zwischen den einze lnen Schulen variieren 
kann.

Hardwareausstattung 28 
 
Grund- und Förderschulen: 
• Aktualisierung der bestehenden 20 Computerräume (in der Regel je 26 Ar-
beitsplätze in Grundschulen, 16 Arbeitsplätze in Förderschulen), 
• 20 Tablets je Schule, 
• Je Lehrkraft 1 Präsentations-Tablet, 
• 3 Arbeitsplätze im Lehrerzimmer.   
Weiterführende Schulen: 
• Aktualisierung der bestehenden 30 Computerräume (in der Regel je 30 Ar-
beitsplätze), 
• 4 mobile Klassensätze (Tablets/Notebooks, je 30 Geräte), 
• Je Lehrkraft 1 Präsentation-Tablet, 
• 5 Arbeitsplätze im Lehrerzimmer.   
Berufsbildende Schulen: 
• Aktualisierung der bestehenden 37 Computerräume (in der Regel je 30 Ar-
beitsplätze), 
• 4 mobile Klassensätze (Tablets/Notebooks, je 30 Geräte), 
• Je Lehrkraft 1 Präsentation-Tablet, 
• 5 Arbeitsplätze im Lehrerzimmer.   
Diese Grundausstattung ermöglicht die Ver ankerung mediennahen Unterrichts 
einerseits und bietet andererseits den Freiraum auf die fortschreitende Technolo-
gieentwicklung zeitnah zu reagieren, beispielsweise mit der Pilotierung eines 
neuen Endgerätetyps. Ein Regelaustausch nach fünf Jahren ist vorgesehen, sodass 
im Planungshorizont dieses MEPs alle momentan im Bestand befindlichen Geräte 
ausgetauscht werden. Im Idealfall wird der Bestand in gleichen jährlichen Tran-
chen ausgetauscht, so dass eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung stattfindet und 
ab dem sechsten Jahr (dem ersten eines Fo lge-MEPs) der Austausch wieder von 
vorne beginnt, so dass dauerhaft ein jährlicher Standardersatzbedarf für die End-
geräte-Hardware etabliert wird. 
 
Empfehlung: Die Schulen wünschen sich eine deutlich flexiblere und mobil einsetzbare 
Endgeräteausstattung. D ie künftige Ausstattungsstrategie aktualisiert zum einen die 
bestehenden Computerräume, zum anderen wird die mobile Ausstattung mit Tablets 
deutlich gestärkt, so dass sich das Verhältnis von Schüler*innen, die sich einen Compu-
ter teilen müssen, bis zum End e der Laufzeit des MEPs von derzeit 6:1 auf 3:1 verbes-
sert. Die Art der Endgeräte (PC, Tablet etc.) folgt den pädagogischen Anforderungen 
und die Be schaffung einem modularen Prinzip, das auf einer Zusammenarbeit von 
Schulen und dem Schulamt der Stadt Darmstadt beruht. 
Die Beschaffung sollte über Rahmenverträge erfolgen, die für die Gerätetypen 
Desktop-PC, Notebook und Tablet geschlossen werden. Es sollte in den

Hardwareausstattung 29 
 
Rahmenverträgen eine Garantieleistung über die gesamte Nutzungsdauer von 
fünf Jahren vereinbart werden. Weiterhin sollten in Abhängigkeit von der einge-
setzten Systemlösung (vgl. Kapitel 3) definierte Dienstleistungen über den Rah-
menvertrag mit eingekauft werden, wie z.B. der Rollout und die Aufstellung des 
Geräts in der Schule und gegebenenfalls die Initiierung der Erstinstallation, um 
den Supportaufwand zu reduzieren. Bei den geplanten Mengengerüsten hätte dies 
eine europaweite Ausschreibung mit entsprechendem Aufwand zur Folge.  
Grundlage für die Berechnu ng des Mengengerüsts für die Endgeräte bildet eine 
Mischkalkulation von mehreren Geräteklassen, die für den Betrieb in Schulen ge-
eignet sind: 
• PC (Standard) inkl. Monitor: 900 Euro, 
• PC (Highend) inkl. Monitor: 1.200 Euro, 
• Notebook inkl. Zubehör: 1.000 Euro, 
• Tablet unkl. Zubehör: 600 Euro, 
 
Tabelle 9: Kostenschätzung Endgeräteausstattung 
 
Das Standardausstattungsmodell führt unter dem Strich zu einem recht positiven 
Ausstattungsverhältnis von etwas über drei Schüler*innen, die sich ein Endgerät 
teilen müssen. Um perspektivisch dem Ziel einer Ausstattung der Schüler *innen 
mit individuellen Endgeräten näher zu kommen soll diese s Szenario durch die 
Einbeziehung privater Endgeräte im Sinne von Bring Your Own Device BYOD er-
gänzt werden, sobald der Ausbau der Schulnetze dies hergibt.  
Endgeräte
Ausstattungsannahme 2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen 1495
110 94 94 94 68 460
99.000 €            84.600 €            84.600 €            84.600 €            61.200 €            414.000 €         
100 80 80 80 80 420
60.000 €            48.000 €            48.000 €            48.000 €            48.000 €            252.000 €         
110 110 110 110 110 552
66.240 €            66.240 €            66.240 €            66.240 €            66.240 €            331.200 €         
15 12 12 12 12 63
13.500 €            10.800 €            10.800 €            10.800 €            10.800 €            56.700 €            
weiterführende Schulen 3560
180 180 180 180 180 900
189.000 €          189.000 €          189.000 €          189.000 €          189.000 €          945.000 €         
360 360 360 300 300 1680
288.000 €          288.000 €          288.000 €          240.000 €          240.000 €          1.344.000 €      
182 182 182 182 182 910
109.200 €          109.200 €          109.200 €          109.200 €          109.200 €          546.000 €         
15 15 15 15 10 70
13.500 €            13.500 €            13.500 €            13.500 €            9.000 €              63.000 €            
berufliche Schule 2406
240 240 210 210 210 1110
252.000 €          252.000 €          220.500 €          220.500 €          220.500 €          1.165.500 €      
150 150 150 150 120 720
120.000 €          120.000 €          120.000 €          120.000 €          96.000 €            576.000 €         
109 109 109 109 109 546
65.520 €            65.520 €            65.520 €            65.520 €            65.520 €            327.600 €         
10 5 5 5 5 30
9.000 €              4.500 €              4.500 €              4.500 €              4.500 €              27.000 €            
Gesamt 7461
1.284.960 €      1.251.360 €      1.219.860 €      1.171.860 €      1.119.960 €      6.048.000 €      
Lehrer-/Präsentationsgerät (je 1 Tablet 
pro Lehrkraft)
Lehrerzimmer (je 5, Standard)
Lehrerzimmer (je Standort 5, Standard)
14 Computerräume GS (26 AP, Standard)
6 Computerräume FÖS (16 AP, Standard) 
20 Tablets je Schule
30 Computerräume (30 AP, 50% 
Standard, 50% Highend) 
Lehrer-/Präsentationsgerät (je 1 Tablet 
pro Lehrkraft)
37 Computerräume (30 AP, 50% 
Standard, 50% Highend)
Lehrerzimmer (je 3, Standard)
je Schule 4 mobile Klassensätze (je 30 AP, 
50% Tablets und 50% Notebooks)
je Schule 4 mobile Klassensätze (je 30 AP, 
50% Tablets und 50% Notebooks)
Lehrer-/Präsentationsgerät (je 1 Tablet 
pro Lehrkraft)

Hardwareausstattung 30 
 
4.2.2 Einbeziehung privater Endgeräte (BYOD/GYOD)  
Aus der aktuellen Marktentwicklung (z.B. die JIM Studie aus dem Jahre 2018) lässt 
sich folgern, dass in naher Zukunft immer mehr Jugendliche und Lehrkräfte über 
eigene mobile Endgeräte verfügen werden, die sich prinzipiell in Lern- und Lehr-
kontexten einsetzen lasse n. Diese Einbeziehung pri vater Endgeräte wird im Fir-
menumfeld seit längerem unter dem Stichwort Bring Your Own Device (BYOD) 
diskutiert und kann für Lehr- und Lernprozesse in der Schule und im außerschu-
lischen Bereich einen deutlichen Mehrwert darstellen. Ein Ableger von BYOD ist 
das sogenannte Get Your Own Device (GYOD). Dabei erhalten die Schüler*innen 
einheitliche elternfinanzierte Endgeräte die sich flie ßend in die schuleigene Aus-
stattung (z.B. Beamer, IWBs und WLAN) einbinden lassen. In Kombination mit 
Webdiensten kann der unk omplizierte Zugang zu und die geräteunabhängige 
Verfügbarkeit von stets neuesten Cloud-Computing Applikationen, aus Sicht der 
Nutzenden, als maßgebliche Argumente dieser Technologie im Bildungskontext 
herangeführt werden. Aus pädagogischer Sicht kann kollaboratives Lernen geför-
dert und können Synergieeffekte zu BYOD erzeugt werden. Die verschiedenen 
Vor- und Nachteile von BYOD im Schulbereich können aus Tabelle 10 entnommen 
werden. 
Tabelle 10: Chancen und Risiken von BYOD 
  Städt. Schulamt / Schule Nutzer*innen 
Chancen 
• Private Endgeräte oft aktueller als Schulaus-
stattung 
• Förderung der Umsetzung von 1:1-Strate-
gien  
• Einsparung der Anschaffungskosten für End-
geräte 
• Geringere Kosten für Service und Betrieb 
der Endgeräte 
• Langfristig Synergiepotenziale bei den IT-
Kosten durch Zentralisierung von Diensten 
• Vertrautheit mit dem eigenen Endgerät 
• Förderung der Akzeptanz des Medieneinsat-
zes 
• Spontane Zugriffsmöglichkeiten auf Dienste 
der Schule bzw. des städt. Schulamtes 
• Unterstützung von kollaborativem, kreati-
vem und innovativem Lernen 
• Steigerung der Motivation bei Schüler*in-
nen sowie Lehrkräften 
Risiken 
• Hohe Anforderungen und Erstinvestitionen 
in IT-Infrastrukturen (z.B. WLAN) und Band-
breiten 
• Rolle des städt. Schulamtes / der Schule als 
Dienstanbieter 
• Kompliziertere rechtliche Rahmenbedingun-
gen in Hinblick auf Datenschutz, Jugendme-
dienschutz, Urheberrecht 
• Regelung von Haftungsfragen 
• Chancengleichheit vs. Soziale Benachteili-
gung (Ersatzgeräte für Kinder ohne eigene 
Geräte) 
• Wahrung von Fernmeldegeheimnis / Daten-
schutz 
• Regelungen für Prüfungssituationen schwie-
rig 
Mit BYOD kommt es zu einer Verschiebung der Verantwortlichkeiten für die Aus-
stattung: Für die Investition in das Endgerät und den Support der eigenen Appli-
kationen auf dem Gerät sind in der Regel die Anwender*innen selbst verantwort-
lich. Das städtische Schulamt muss den infra strukturellen Rahmen schaffen, der 
die Umsetzung solcher BYOD -Strategien künftig unterstützt. Dieser muss mit 
Konzepten hinterlegt und in einem mittelfristigen Umsetzungsszenario geplant, 
implementiert und gesteuert werden. Wenn die Nutzer*innen eigene End geräte 
mitbringen, ist das städtische Schulamt künftig dafür verantwortlich, dass von den 
privaten Geräten auf im Unterricht zu nutzende Applikationen und Medienin-
halte (der Länder) zugegriffen werden kann. Dazu bieten sich im We sentlichen

Hardwareausstattung 31 
 
zwei Vorgehensweisen an, die in Hinblick auf die Komplexität und die rechtlichen 
Vorgaben höchst unterschiedlich sind.  
1. Der einfachste Weg ist eine rein webbasierte Bereitstellung von Applikationen 
und Inhalten, z.B. über eine Plattform oder ein  Portal im Internet. In die sem 
Fall muss das städtische Schulamt lediglich einen (Gast-)Zugang mit Authen-
tifizierung in das Internet ermöglichen. Analog dazu sind Lösungen, wie sie 
für die mobilen Campus der Universitäten mit entsprechendem Identity -
/Campusmanagement bereits vielfac h umgesetzt wurden. Entsprechende 
webbasierte Lernanwendungen sind bisher für Schulen aber nur in geringem 
Umfang verfügbar. Schnittstellen hierzu können Lernmanagementsysteme o-
der eine webbasierte Datenablage bieten oder webbasiertes Zugangsportal. 
2. Deutlich voraussetzungsreicher und auch vor dem rechtlichen Hintergrund 
des städtischen Schulamtes als Dienstanbieter in Bezug auf Telemedien - und 
Telekommunikationsgesetz sowie den Datenschutz problematischer und tech-
nisch aufwändiger wäre es, wenn das städtische Schulamt administrative Zu-
griffe (z.B. zur Installation von Software und Updates) auf die schülereigenen 
Geräte erhalten soll. Für die schulischen und privaten Daten sollte eine Schutz-
bedarfsfeststellung erfolgen. Eine Klärung zur Trennung privater und schuli-
scher Daten und Anwendungen muss gefunden werden. 
In Hinblick auf Standardisierung und Sicherheitshemen ist zu entscheiden, welche 
Anforderungen an ein privates Endgerät gestellt werden müssen, damit es im pä-
dagogischen Net z betri eben werden kann, di e dann über entsprechende Nut-
zungsvereinbarungen auch organisatorisch hinterlegt werden müssen. Entspre-
chende Regelungen sind zu treffen für  
• die Identifikation von Nutzungstypen/-profilen,  
• die Daten der Nutzer*innen,  
• die Art der Datenübertragung,  
• den Zugang zu IT-Infrastrukturen in der Schule bzw. beim Schulamt der 
Stadt,  
• die Zulassung von Gerätetypen,  
• die Authentifizierungsmethoden,  
• Kommunikationsbeschränkungen,  
• Maßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre der Nutzenden,  
• Maßnahmen bei Diebstahl/Verlust des Gerätes.

Hardwareausstattung 32 
 
Empfehlung: Grundsätzlich sollte in einer ersten Phase in weiterführenden Schulen der 
(Gast-) Zugang in das Internet und auf webbasierte Inhalte mit privaten Endgeräten er-
möglicht werden. Es wird empfohlen hierzu an ein oder zwei Schulen (z.B. Schulen, an 
denen ein Zugriff mit privaten Endgeräten teilweise schon möglich ist) Modellversuche 
zu initiieren (auch zu GYOD) und Erfahrungswerte f ür andere Schulen nutzbar zu ma-
chen. Eine Systemlösung beinhaltet in der Regel ein Zugangssystem zur Einbindung von 
eigenen Geräten, auf das zurückgegriffen werden kann. Zusätzliche Kosten sind stark 
abhängig von der schuleigenen Basisinfrastruktur und dem Softwarebedarf und müssen 
separat kalkuliert werden. In jeden Fall müssen Maßnahmen zur Verhinderung ei ner 
sozialen Benachteiligung bzw. von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund 
ungleicher Ausstattung getroffen werden. 
4.3 Peripherie 
4.3.1 Präsentationstechnik 
Eine zentrale Anforderung besteht darin, künftig alle Unterichträume (Klassen-, 
Fach-, Computerr äume) mit moderner Präsentationtechnik auszustatten.  Aus 
Sicht der Schulen muss es sich dabei nicht zwangsläufig um interaktive Ausstat-
tungen handeln bzw. kann Interaktivität auch über die Kombination eines Tablets 
mit einem klassischen Beamer/Display/TV hergestellt werden. 
Die Anschaffungskosten können einmalig über den DigitalPakt Schule gefördert 
werden. Die Folgekosten für Wartung und Ersatz nach ca. fünf bis sechs Ja hren 
sind jedoch erheblich und müssen dann durch das Schulamt der Stadt Darmstadt 
getragen werden. Dies ist insbesondere für interaktive Lösungen, die in der An-
schaffung bei ca. dem dreifachen einer einfachen Beamerlösung liegen, zu beach-
ten. Es wird daher eine Mischkalkulation zu Grunde gelegt, die für die Hälfte der 
Räume die Beamerlösung (2.750 Euro) und für die andere Hälfte eine interaktive 
Lösung (8.000 Euro) vorsieht, ergänzt um je einen Lautsprecher (200 Euro) und 
eine Dokumentenkamera (300 Euro) sowie Kosten für die bauliche Raumertüchti-
gung (1.000 Euro). D ie Schulen müssen im Rahmen  ihrer Medienbildungskon-
zepte die Verteilung begründen. Die Präsentationstechnik wird im Verlauf der 
nächsten fünf Jahre komplett  erneuert bzw. ausgestattet, wo sie noc h nicht vor-
handen ist.  
Tabelle 11: Kostenschätzung Präsentationstechnik 
 
Die zur Steuerung der Präsentationstechnik notwendigen Computer sind in der 
Kalkulation der Endgeräte enthalten ( vgl. Kapitel 4.2). Empfehlenswert ist, den 
Altersunterschied zwischen Präsentationst echnik und der notwendigen Endge-
räte zur Steuerung dieser, so klein wie möglich zu halten. So wird die einwandfreie 
und unkomplizierte Nutzung der Technik sichergestellt.  
Präsentationstechnik
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen 433.500 €         433.500 €         433.500 €         433.500 €         433.500 €         2.167.500 €     
weiterführende Schulen 794.325 €         794.325 €         794.325 €         794.325 €         794.325 €         3.971.625 €     
berufliche Schulen 446.250 €         446.250 €         446.250 €         446.250 €         446.250 €         2.231.250 €     
Gesamt 1.674.075 €     1.674.075 €     1.674.075 €     1.674.075 €     1.674.075 €     8.370.375 €

Hardwareausstattung 33 
 
4.3.2 Druckerausstattung 
Trotz der zunehmenden Digitalisierung zeigen Untersuchungen, dass  selbst die 
Schüler*innen in 1:1-Tablet-Projekten nach wie vor eine hohe Affinität zum Lernen 
mit Papier behalten, sodass ein vollständiger Verzicht auf Druckfunktionalitäten 
in den Schulen ausgeschlossen ist. Die Darmstädter Schulen verfügen momentan 
über eine Druckerlandschaft, die sich je nach Einsatzgebiet aus Druckern, Scan-
nern, Kopierern und Kombinationen (Drucker/Scanner und Drucker/Scanner/Ko-
pierer) zusammensetzt. Die Ausstattung mit Einzelplatzdruckern wird zuneh-
mend durch die Ausstattung mit netzw erkfähigen Multifunktionsdruckern, die 
neben dem Druck auch Funktionen zum S cannen und Kopieren bieten, abgelöst. 
Für die künftige Ausstattung wird folgende Verteilung von Geräten vorgesehen:  
• je Computerraum 1 s/w-Netzwerklaserdrucker  (je 200 Euro). 
• je Schule ein color-Kopierer als Netzwerkdrucker in der Verwaltung/Päda-
gogik (je 10.000 Euro), 
• je Schule für das größte Lehrerzimmer einen (color) Multifunktions- Netz-
werk-Laserdrucker (je 400 Euro).  
Tabelle 12 Multifunktionsdrucker 
 
4.3.3 Sonstige Peripherie 
Neben Präsentations- und Drucktechnik werden in den Schulen auch diverse an-
dere Geräte für den Unterricht genutzt, wie z.B. Digital- und Videokameras und 
Audioaufnahmegeräte. Weiterhin sind zunehmend elektro nische Kleinteile für 
den informatiknahen Unterricht, Robotik-Projekte o. ä. von Interesse. Aufgrund 
der niedrigen Stückzahlen und der hohen Ausrichtung am Schulprogramm, soll-
ten die Schulen diese Vorhaben aus dem jährlichen Budget beschaffen können. 
Dies ermöglicht es den Schulen sich zu individualisieren und Schüler*innen durch 
z.B. AGs o. ä. zu fördern. Dafür ist das Schulbudget an den zusätzlichen Bedarf 
anzupassen: 
• Grund-/Förderschulen zusätzlich 1.500 Euro, 
• weiterführende Schulen zusätzlich 3.000 EUR und  
• berufliche Schulen zusätzlich 4.000 EUR pro Jahr und Schule. 
Drucktechnik
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen 44.480 €           44.480 €           44.480 €           44.480 €           44.480 €           222.400 €         
weiterführende Schulen 30.320 €           30.320 €           30.320 €           30.320 €           30.320 €           151.600 €         
berufliche Schulen 13.960 €           13.960 €           13.960 €           13.960 €           13.960 €           69.800 €           
Gesamt 88.760 €           88.760 €           88.760 €           88.760 €           88.760 €           443.800 €

Hardwareausstattung 34 
 
Tabelle 13 Sonstige Peripherie (Budget) 
 
 
Empfehlung: Für die Ausstattung mit Präsenta tionstechnik werden flexibel verwend-
bare Mittel bereitgestellt, Bedarf und Nutzung sind im schulischen Medienbildungskon-
zept zu begründen. Eine Mischkalkulation berücksichtigt eine flächendeckende Ausstat-
tung aller Unterrichtsräume mit festinstallierten Be amern oder interaktiven Präsenta-
tionsmedien sowie Dokumentenkameras. Eine Vollausstattung mit interaktiven Panels 
kann aufgrund der geringen Erfahrungswerte zur Haltbarkeit und Reparaturanfälligkeit 
und den damit nur schwer zu kalkulierenden Folgekosten derzeit noch nicht empfohlen 
werden. Weiterhin werden die Weiterführung und der Ausbau des zentralen Druc ker-
konzepts mit netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten sowie ein Schulbudget für Klein-
peripherie vorgeschlagen. 
 
Kleinperipherie
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Förderschulen 31.500 € 31.500 € 31.500 € 31.500 € 31.500 € 157.500 €
weiterführende Schulen 42.000 € 42.000 € 42.000 € 42.000 € 42.000 € 210.000 €
berufliche Schulen 24.000 € 24.000 € 24.000 € 24.000 € 24.000 € 120.000 €
Gesamt 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 487.500 €

Software und digitale Inhalte 35 
 
5 Software und digitale Inhalte  
5.1 Ausgangssituation 
Bei den Betriebssystemen werden derzeit überwiegend Microsoft Windows 7 und 
10 eingesetzt. Nur vereinzelte Geräte laufen noch auf Windows Vista/XP, wenige 
Tablets mit iOs . Eine Schule nutzt auf vielen Comput ern Linux. Darüber hinaus 
nutzen die Schulen derzeit ein sehr breites Spektrum an unterschiedlichster (Fach-
)Software (vgl. Tabelle 14).  
Tabelle 14 Softwarenutzung 
In Bezug auf den Softwareeinsatz in Schulen lassen sich daraus einige Kernprob-
leme im Allgemeinen identifizieren, denen durch eine Standardisierung des An-
gebots entgegengewirkt werden kann: 
 
Office 
Grafik/Video 
Programmierung 
Browser 
Lern-Software 
Abspielen v. Medien 
Spezial-software 
Sonstige 
Beispiele Softwaretitel 
Grundschulen (n1=149; n2=46) 
genutzt 20 4 2 3 88 0 0 32 
Lernwerkstatt (15), Smart-
boardsoftware (13), Buden-
berg (12), Elfe (10), MS 
Office (8), … 
zus. ge-
wünscht 2 0 0 0 19 0 0 25 
Lehrwerkssoftware (13), 
Smart Notebook (7), Work-
sheet Crafter (4), Diagno-
sesoftware (2), … 
Weiterführende Schulen (n1=83; n2=18) 
genutzt 25 5 11 9 13 6 0 14 
MS Office (10), div. 
Browser (9), GeoGebra (7), 
LibreOffice (5), JavaEditor 
(4), Smart Notebook (4), … 
zus. ge-
wünscht 5 0 1 0 5 0 0 7 
MS Office (5), WebUntis (3), 
Smart Notebook (2), Cloud-
service (2), CMS (1) … 
Berufsbildende Schulen (n1=38; n2=16) 
genutzt 11 3 3 1 6 0 10 4 
MS Office (7), GeoGebra 
(3), Eclipse (2), Moodle (2), 
OpenOffice (2), … 
zus. ge-
wünscht 7 1 0 0 0 0 2 5 
Pädagogisches Netzwerk 
(5), MS Office (4), VR und 
AR (1), Mindmap-Software 
(1), …

Software und digitale Inhalte 36 
 
• Den Lehrkräften steht eine Palette an Softwareprodukten mit unterschied-
licher pädagog ischer Eignung zur Verfügung, deren Auswahl nur sehr 
schwerlich zu organisieren und zu steuern ist. Insbesondere neue Lehr-
kräfte erwarten eine definierte Auswahl an Softwareprodukten, die an ih-
ren Schulen zum Einsatz bereitstehen.  
• Sofern eine hohe Anzahl an unterschiedlichen Softwareprodukten zur Ver-
fügung steht, können diese in der Breite kaum effektiv und effizient von 
einem zentralen Support unterstützt werden. Neben dem Vorhandensein 
der Software ist auch die Fortbildung und Schulung der Lehrkräfte im Um-
gang mit der Software und den unterschiedlichen Möglichkeiten ihres un-
terrichtlichen Einsatzes notwendig. Gezielte Fortbildungen können jedoch 
meistens nur für eine begrenzte Anzahl an unterschiedlichen Produkten 
angeboten werden. Durch die Definition ei ner Standardauswahl an Pro-
dukten kann das Fortbildungsangebot an die darin enthaltenen Produkte 
angepasst werden.  
• Unterschiedliche Produkte bringen unterschiedliche Lizenzbestimmungen 
mit sich. Eine Standardisierung der Softwareauswahl bietet auch hier Vor-
teile und minimiert den Aufwand und eventuell anfallende Schwierigkei-
ten im Lizenzmanagement auf Seiten der Schulen und des Darmstädter 
Schulamtes drastisch.  
5.2 Ausstattungsstrategie 
Generell ist eine Standardisierung der Software anzustreben, weil sie a) skalierbar, 
b) wirtschaftlich zu betreiben ist und c) Lehrkräften wie Schüler *innen eine ver-
lässliche und einheitliche Umgebung auf ihren Arbeitsgeräten zur Verfügung 
stellt. Software -Standardisierung im Kontext von Schulumgebu ngen bedeutet 
nicht, auf jeden  Computer jeder Schule jeder Schulform die gleiche Software zu 
installieren.  
Es lassen sich vielmehr drei Ebenen identifizieren: 
• Grund-Installation: Betriebssystem, Office-Produkt, Java, etc., 
• Lernsoftware-Basisinstallation: Schulformspezifische Lernsoftware, 
• Individuelle Installation: Software lizenziert durch die Schule. 
Die Basis bildet immer eine Grund-Installation, die neben dem Betriebssystem, Vi-
renschutz und Office -Produkten weitere Werkzeuge wie Me dia-player und Java 
sowie freie Software (Tools, Bildbearbeitung etc.) enthält und für alle Schulen aller 
Schulformen gleichermaßen eingesetzt werden kann. Darauf aufbauend können 
schulformspezifische Pakete definiert werden, die solche Lernsoftware enthalten, 
die von allen Schul en einer Schulform benötigt  und daher zentral l izensiert und 
finanziert werden sollte. Weitere individuelle Lernsoftware ist als Fachbedarf 
durch die Schule zu finanzieren. Idealerweise erfolgt hier eine A bstimmung der 
zuständigen Fachbereiche. Inwieweit hierfür eine zusätzliche Budgetierung erfol-
gen soll, muss geklärt werden.

Software und digitale Inhalte 37 
 
5.3 Betriebssystem und Office-Paket 
Für die Lizenzierung bietet Microsoft über seine Distributoren über eine mit dem 
Medieninstitut der Länder (FWU) geschlossene Rahmenvereinbarung zum ei nen 
ein Mietmodell und zum anderen Select-Lizenzen zu Bildungskonditionen an. In 
beiden Fällen handelt es sich um Upgrade-Lizenzen, so dass theoretisch eine ältere 
Betriebssystemlizenz vorhanden sein muss. Beide Modelle sind für den Schulbe-
reich in der Regel günstiger als eine Beschaffung am freien Markt. 
Für die Fakturierung der Lizenzkosten wurden das Miet- und das Kaufmodell ge-
genübergestellt mit dem Ergebnis, dass das FWU -Mietmodell für die Schulen in 
Darmstadt für den Betrachtungszeitraum des MEPs günstiger als das Kaufmodell 
ist. Dieses wurde daher für die Kalkulation zugrunde gelegt. Es empfiehlt sich, die 
Lizenzen zentral durch das Darmstädter Schulamt für alle Schulen zu finanzieren. 
Tabelle 15 Betriebssystem und Office 
 
 
 
5.4 Software, Applikationen und Inhalte 
Es zeichnen sich Entwicklungen ab, die für den Schulbereich Veränderungen in 
Hinblick auf die Bereitstellung von Applikationen und Content ergeben werden: 
• Schulbuchverlage haben sich zusammengeschlossen, um digitale Ve rsio-
nen ihrer Printwerke über eine gemeinsame Plattform anzubieten. Das An-
gebot ist zum Schuljahr 2012/13 erstmals gestartet aber es liegen wenige 
Erfahrungen aus Schulen damit vor. Hier werden insbesondere die künfti-
gen Abrechnungs- und Lizenzierungsmodelle Einfluss auf technische An-
bindungen haben.  
• Über die Online-Marktplätze („Marketplaces“) der großen Plattformanbie-
ter für die mobilen Endgeräte, wie z.B. Apple (iOs), Google (Android) und 
Microsoft (Windows 10), werden zum Teil bereits (Bildungs-) Applikationen 
und elektronische Inhalte angeboten, die auch für den Schulbereich nutz-
bar sind. Hierfür sind aber zumeist individuelle Accounts und Abrech-
nungsfunktionen erforderlich, die den Einsatz von Managementlösung en 
erfordern.  
• Software wird künftig zunehmend webbasiert angeboten. Das trifft bereits 
auf Office-Produkte (z.B. Microsoft Office 365, Google Docs etc.) zu. Ebenfalls 
beliebt sind Quizzlet-Anbieter wie learningapps.org oder Kahoot!. Aber auch 
FWU Microsoft Office
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen 23.868 €           23.868 €           23.868 €           23.868 €           23.868 €           119.340 €         
weiterführende Schulen 34.408 €           34.408 €           34.408 €           34.408 €           34.408 €           172.040 €         
berufliche Schulen 19.482 €           19.482 €           19.482 €           19.482 €           19.482 €           97.410 €           
Kosten 77.758 €           77.758 €           77.758 €           77.758 €           77.758 €           388.790 €         
FWU Microsoft Windows
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Grund-/Förderschulen 17.550 €           17.550 €           17.550 €           17.550 €           17.550 €           87.750 €           
weiterführende Schulen 25.300 €           25.300 €           25.300 €           25.300 €           25.300 €           126.500 €         
berufliche Schulen 14.325 €           14.325 €           14.325 €           14.325 €           14.325 €           71.625 €           
Kosten 57.175 €           57.175 €           57.175 €           57.175 €           57.175 €           285.875 €

Software und digitale Inhalte 38 
 
das Angebot an webbasierter Standardsoftware für andere Einsatzbereiche 
(z.B. Bildbearbeitung) sowie Lernsoftware wird weiter zunehmen. Hier ist 
vor allem die datenschutzrechtliche Bewertung relevant – insbesondere bei 
Angeboten, in denen die Leistungserbringung außerhalb der EU liegt.  
Der Zugang zu diesen Angeboten stellt neue Anforderungen an die Bereitstellung 
von Content und Applikationen und einen gesicherten Zugang dazu. Die lokalen 
Infrastrukturen in den Schulen können diese Anforderungen immer weniger er-
füllen. Es bietet sich daher an, Content und App likationen zunehmend auf Basis 
von webbasierten Technologien zu integrieren, damit alle an den Lehr- und Lern-
prozessen beteiligten Personen jederzeit und von jedem Ort sowie nach Möglich-
keit auch unabhängig vom verwendeten Endgerät aus zuzugreifen können. In Ab-
hängigkeit davon, wie die künftigen Nutzungs- und Distributionsmodelle der ver-
schiedenen Hersteller aussehen werden, muss das städtische Schulamt  seine IT-
Infrastrukturen anpassen, um die verschiedenen Angebote adäquat zu integrieren. 
Dafür bieten sich wiederum unterschiedliche Lösungswege an: 
• Vom Schulamt der Stadt Darmstadt selbst betriebene Applikationen könn-
ten zentral gehostet und mit einem Webzugriff versehen werden, z.B. als 
cloudbasierter Dienst.  
• Wenn dies technisch nicht möglich ist, kann ein e Softwarebereitstellung 
auf unterschiedliche Endgeräte auch über Virtualisierungstechniken bzw. 
Terminalservices erfolgen.  
• Für standardisierte Bildungsangebote und Applikationen können zuneh-
mend webbasierte Angeb ote von externen Anbietern eingebunden wer-
den, z.B. als Public-Cloud-Angebote, sofern diese den datenschutzrechtli-
chen Anforderungen genügen.  
• Über die Mediendistribution (wie z.B . den Edupool) werden Film -, Ton - 
und Bildmaterialien zur Verfügung gestellt. Neben dem zunehmenden 
Angebot aus den Mediatheken der öffentlichen und privaten Rundfunkan-
stalten7  bietet auch das FWU ausgewählte Materialien an.  
Alle Materialien müssen für Lehrende und Lernende medienbruchfrei zugänglich 
gemacht werden, z.B. über die Systemlösung oder eine Lernplattform. Bei der In-
tegration der verschiedenen Angebote besteht für das städtische Schulamt daher 
die Herausforderung darin, die Übergänge zwischen eigenen Angeboten und den 
Produkten von Drittanbietern so zu gestalte n, dass die Angebote für die Nut-
zer*innen einheitlich präsentiert werden und ohne Medienbrüche genutzt werden 
können. Dazu müssen externe Angebote (z.B. von Schulbuchverlagen, Contentan-
bietern oder Hostern von Webapplikationen) in eigene Lösungen integrier t wer-
den können.  
 
7 Dabei ist zu bedenken, dass einige Anbieter Vorführungen im öffentlichen Raum (zu dem 
nach einschlägigen Bewertungen auch das Klassenzimmer gehört) in ihren AGBs aus-
schließen.

Software und digitale Inhalte 39 
 
Über das Identity - und Access -Management muss sichergestellt  werden, dass 
Schüler*innen nur auf für sie lizensierten Content und für sie lizensierte Applika-
tionen zugreifen können. 
Neben Betriebssystem und Office werden über das städtische Schulamt derzeit 
weitere Applikationen zentral über den MEP finanziert, die zum Teil jährliche Li-
zenzkosten nach sich ziehen. 
Tabelle 16 Softwarelizenzen 
 
 
Zukünftig sollen die Softwarepakete zentral über ein Softwareverteilungssystem 
auf den Endgeräten an Schule installiert und verwaltet bzw. über ein Mobile De-
vice Management an die mobilen Endgeräte verteilt werden. 
 
 
Empfehlung: Die Endgeräte sollten ein Software -Basispaket erhalten, in dem das Be-
triebssystem, ein Office -Paket sowie Basistools und Virenschutzsoftware enthalten 
sind. Betriebssystem und Office sollten über die FWU-Rahmenverträge für alle Schulen 
beschafft werden. Die Installation des Basispakets auf den schuleigenen Computern 
wird über eine Softwareverteilung bzw. ein Mobile Device Management gesteuert. Er-
gänzende Standard- und Lern-Software ist als Fachbedarf in Absprache mit dem Schul-
amt der Stadt Darmstadt  zu beschaffen. Diese Software sollte ebenfalls zentral lizen-
ziert und über die Sof twareverteilung installiert werden können, sofern sie sp eziellen 
Richtlinien genügt. Mit der Zunahme der Digitalisierung werden zukünftig die Nutzung 
von Lernplattformen, die Content -Bereitstellung sowie Werkzeuge für die Kollabora-
tion eine größere Rolle einnehmen.  
Sonstige Software
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
MDM 15.132 € 29.864 € 44.596 € 58.728 € 72.560 € 220.880 €
Stundenplanung 150.000 € 150.000 € 150.000 € 60.000 € 0 € 510.000 €
Virenschutz zentral 20.500 € 20.500 € 20.500 € 20.500 € 20.500 € 102.500 €
Gesamt 185.632 € 200.364 € 215.096 € 139.228 € 93.060 € 833.380 €

Support 40 
 
6 Support 
6.1 Ausgangssituation 
An dem technischen Support für den pädagogischen Bereich sind f ast durchgän-
gig auch immer Lehrkräfte – insbesondere in ihrer Funktion als IT -Beauftragte – 
beteiligt, die etwas mehr als die Hälfte des Supportaufwands8 leisten, in den wei-
terführenden Schulen sogar zwei Drittel. Firmen leisten vor allem in den berufli-
chen Schulen  Support (25% des Aufwands). I n den Grund - und Förderschulen 
(6%) ist der Supportaufwand durch Firmen etwas größer als in den weiterführen-
den Schulen (2%), was wahrscheinlich an der Unterstützung des Herstellers der 
Schulserverlösung liegt. Honorarkräfte sind vor allem in den beruflichen Schulen 
(34%) und in den Grund- und Förderschulen (30%) tätig. Alle anderen abgefragten 
Personenkreise spielen im Support praktisch keine Rolle (vgl. Abbildung 4).  
 
Abbildung 4: Anteil am Supportaufwand  
Eine der zentralen Anforderungen der Schulen, die sich  aus der Ist-Analyse und 
den Schulworkshops ableiten lässt, liegt daher auch in eine m Aufbau und eine r 
Entwicklung des Supports und damit einer deutlichen Entlastung der Lehrkräfte 
von diesen Aufgaben. Um die bisherige IT-Organisation in den Schulen zu profes-
sionalisieren, ist u.a. eine Definition der IT -Service-Prozesse notwendig, anhand 
derer sich auf Basis von Kennzahlen auch Aussagen über Qualität und Vergleich-
barkeit ableiten lassen. Sowohl die Unterstützungssysteme als auch der Betrieb der 
IT-Infrastruktur muss auf Dauer nach ähnlichen Maßstäben wie in Unternehmen 
gestaltet werden. Die Bereitstellung von Diensten muss als IT-Dienstleistung und 
somit als Prozess verstanden werden. Eine solche prozessorientierte Sichtweise 
mag zunächst den anzutreffenden  Organisationsformen in Schulen widerspre-
chen, jedoch besteht in einer solchen Sichtweise die Möglichkeit, Aktivitäten zu 
 
8 Die Schulen sollten für die angegebenen Personen und Organisationen den Supportauf-
wand pro Jahr schätzen. Bezüglich der externen Organisationen wird das vor allem der 
für die Schulen sichtbare vor-Ort-Support gewesen sein.

Support 41 
 
identifizieren, zu beschreiben und bestehende Kompetenzen zu verteilen. Die Be-
trachtung als Prozess hilft dabei, die Transparenz zu er höhen und Aufgaben von 
einzelnen Personen zu entkoppeln. Ein entscheidender Projektbaustein in der Um-
setzung des Medienentwicklungsplans ist  daher der Aufbau und die Weiterent-
wicklung eines umfassenden IT-Service-Managements für die in den vorangegan-
genen Kapiteln vorgeschlagenen, technischen Lösungen. Dieses sollte sich nach 
ITIL-Standard aus mindestens folgenden Tools / Schnittstellen zusammensetzen: 
• Ticketsystem 
• Asset-Management 
• Wissensdatenbank 
• Lizenz / Vertragsverwaltung 
• Monitoring 
• Softwareverteilung 
• Mobile Device Management 
• IT-Sicherheitsmanagement 
6.2 Weiterentwicklung des IT-Support in Schulen 
IT-Services setzen sich aus technischen Lösungen und darauf abgestimmte n Ser-
viceprozessen zusammen. Hierzu zählen Verfahren wie z.B. Softwareverteilung 
oder Fernwartung für die unterschiedlichen Geräte und geeignete Tools (Internet-
zugang, Mail, Software freischalten, Umgebungen für Prüfungen etc.), die im Rah-
men des Schulalltags von Schulangehörigen genutzt werden können. Die darauf 
abgestimmten Serviceprozesse umfassen mindestens 
• die Störungsbehandlung,  
• die Problembehandlung (wiederholte Störungen, strukturelle Probleme),  
• die Dokumentation der vorhandenen Konfigurationen,  
• den Umgang mit Änderungen an der Infrastruktur,  
• die Definition und Überprüfung der Dienstleistung, der Verfügbarkeit, der 
dafür benötigten finanziellen Ressourcen und technischen Kapazitäten so-
wie  
• Konzepte für das Management dieser IT-Services.  
Für die Entwicklung und Einrichtung dieser Dienstleistungsprozesse ist eine Ori-
entierung an etablierten Vorgehensmodellen möglich, um die Verteilung auf die 
verschiedenen Ebenen zu erleichtern und transparenter zu gestalten sowie 
schlussendlich eine insgesamt anzustrebende Qualitätssteigerung in Bezug auf 
den Betrieb und den Support der IT zu erreichen. 
IT-Service-Management umfasst das Management des gesamten IT -Dienstleis-
tungsbereichs einer Organisation und kann als eine Gruppe zusammenhängender 
Prozesse für Servicedienstleistungen beschrieben werden. Während der IT-Betrieb 
früher sehr stark auf die eingesetzte Technik ausgerichtet war, stehen heutzutage 
Servicequalität und anwenderbezogene Ansätze im Vordergrund. In der Unter-
nehmenspraxis und zunehmend in der Hochschulpraxis weit verbreitet, im Schul-
betrieb jedoch bisher kaum etabliert, ist der Einsatz  eines Vorgehensmodells für

Support 42 
 
das Management von IT-Dienstleistungen, wie z.B. ITIL9, das aus einer Sammlung 
von Beispielen guter Praxis entst anden ist und kontinuierlich weiterentwickelt 
wurde. In einem solchen Vor gehensmodell werden zahlreiche Prozesse def iniert 
und zueinander in Beziehung gesetzt, bspw. Störungs - und Problembehandlung, 
Kapazitäts- und Finanzplanung sowie die Verabredung verbindlicher Service Le-
vel. Dabei können die Prozesse auch unabhängig von ein em konkreten Techni-
keinsatz verwendet werde n, sodass ein Einsatz in vielen Bereichen sinnvoll ist. 
Aufgrund des Abstraktionsgrades, der eine Prozessbetrachtung für alle IT -bezo-
genen Dienstleistungsprozesse ermöglicht, erscheint eine Übertragung auf Sup-
portangebote an Schulen grundsätzlich sinnvoll. Die Aufgaben, die durch den ver-
mehrten Einsatz von IT-gestützten Werkzeugen im Schulalltag entstehen, sind mit 
denen in anderen Unternehmen/Organisationen (High-End/Enterprise Segment) 
vergleichbar. Die zunehmend  komplexer werdenden IT Services im Lehr - und 
Verwaltungsbereich stehen oft sehr hierarchisch organisierten und unflexiblen 
Strukturen bei Dienstleistern der Schulen gegenüber. Der ve rstärkte Einsatz im 
Unterricht und die Vernetzung mit Verwaltungsprozesse n führen zu erhöhten 
Verfügbarkeitsanforderungen. Die Vielzahl unterschiedlicher Formen des Sup-
ports ist nur schwer steuer- und koordinierbar, personelle und finanzielle Ressour-
cen sind knapp. Um das strategische Ziel erreichen zu können, den IT-Service für 
alle Nutzer*innen zu verbessern, bedarf es eines erprobten Vorgehensmodells – 
ähnliche Zwänge sind in Wirtschaftsunternehmen und anderen öffentlichen Berei-
chen Gründe für die Einführung eines Vorgehensmodells. 
Im Folgenden sollen ausgewählte Teilprozesse aus einem solchen Vorgehensmo-
dell vorgestellt werden, die sich am bedeutsamsten für die Unterstützung des Un-
terrichts durch IT herausgestellt haben und deren Umsetzung in Schulen am ehes-
ten zeitnah gelingen kann. 
6.2.1 Einheitliche Anlaufstelle (Service Desk) 
Ein Service Desk dient u.a. zur Annahme von Störungen und kann beispielsweise 
zentral als einheitliche Kontaktadresse für alle Anwender *innen realisiert sein. 
Beim Service Desk handelt  es sich um eine Funktion, die von anderen Prozessen 
genutzt wird. Als „F ront Office“ der IT -Organisation dient der Service Desk als 
zentraler Ansprechpartner für alle Anwender *innen („Single Point of Contact“, 
SPoC), gewährleistet die Erreichbarkeit der I T-Organisation, filtert die Anfragen 
der Anwender*innen und entlastet nac hgelagerte Support-Teams. Die Aufgaben 
bestehen u.a. in der Annahme von Störungen, Anfragen und Änderungswünschen 
sowie dem Bereitstellen von Informationen für Anwender *innen. Weitergehende 
Aufgaben sind das Hinzuziehen externer Dienstleister bei Bedarf, die Umsetzung 
operativer Aufgaben sowie die Überwachung der Infrastruktur. Die Kontaktauf-
nahme mit dem Service Desk kann z.B. über eine Hotline oder per E-Mail erfolgen. 
Weiterhin empfiehlt sich eine Vorqualifizierung und Filterung der Anfragen über 
 
9 Ein weit verbreitetes Vorgehensmodell is t die IT Infrastructure Library (ITIL). ITIL gilt 
als De-facto-Standard und beschr eibt in mehreren Publikatione n eine Reihe von Pro-
zessen auf Basis von Best Practices zur Schaffung eines IT Service Managements.

Support 43 
 
IT-Beauftragte an den Schulen, damit nicht alle Le hrkräfte mit dem Service Desk 
kommunizieren müssen. 
6.2.2 Umgang mit Störungen 
Zum Störungsmanagement gehört die Annahme aller Störungen, Anfragen  und 
Aufträge der Anwender*innen (über den Service Desk) zur schnellstmöglichen Be-
hebung von Störungen. Dabei gilt e s negative Auswirkungen auf den Anwen-
dungsbereich möglichst gering zu halten, die Verfügbarkeit der IT-Services sowie 
die Arbeitsbedingungen für Anwender*innen zu verbessern. Dazu ist eine Priori-
sierung von Störungen nach Auswirkung (wie viele Anwender*innen sind betrof-
fen?) und Dringlichkeit (wie schnell muss die Störung beseitigt werden?) notwen-
dig. Eine Störung bezeichnet dabei ein Ereignis , das nicht zum standardmäßigen 
Betrieb eines Service gehört und  das tatsächlich oder potenziell eine Unterbre-
chung oder Minderung der Service-Qualität verursacht. Wenn gleichartige Störun-
gen gehäuft auftreten, spricht man von Problemen, die z.B. auf grundlegenden inf-
rastrukturellen Handlungsbedarf hinweisen können. Darüber hinaus gibt es auch 
Anfragen von Anwender *innen zur Unterstützung, Service -Erweiterung, Liefe-
rung, Information, Rat oder Dokumentation. 
Beispiele für Störungen könnten sein: 
• Die Schulserverlösung steht nicht zur Verfügung. 
• Das Präsentationsnotebook ist defekt. 
• Das Netzwerk ist ausgefallen. 
• Ein*e Schüler*in kann sich nicht in das WLAN einloggen. 
Eine Service Anfrage hingegen wäre z.B. das Anlegen einer Arbeitsgruppe in der 
Schulserverlösung. 
6.2.3 Umgang mit Veränderungen an der IT-Infrastruktur 
Im Veränderungsmanagement werden Verfahren beschrieben, um Änder ungen 
an den IT -Systemen geplant und sicher durchführen zu können. Ziel ist es, die 
Auswirkungen von Störungen auf die Servicequalität, die durch Konfigurations-
änderungen entstehen können, möglichst gering zu halten und dadurch den lau-
fenden Betrieb zu unt erstützen. Hierfür müssen Auswirkungen auf angeschlos-
sene Systeme abgeschätzt und beurteilt, ausgiebige Tests durchgeführt werden 
und eine mit anderen Prozessen abgestimmte Planung erfolgen, um möglichst ge-
ringe Ausfallzeiten zu gewährleisten.  
Beispiele für Veränderungen im Bereich Schule sind:  
• Update der Schulserverlösung, 
• Installation neuer Rechner im Computerraum, 
• Integration neuer (Lern-)Software, 
• Übernahme neuer Benutzeraccounts, 
• Änderungen der Basis-Infrastruktur.

Support 44 
 
6.2.4 Sicherstellen der Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen 
Beim Verfügbarkeits-Management geht es um die Gewährleistung, dass IT -Ser-
vices den Anforderungen des Anw endungsbereiches an die Verfügbarkeit ent-
sprechen. Gegenstand des Prozesses sind die Messung und Überwachung des Ver-
fügbarkeitsniveaus, die vorausschauende Verfügbarkeitsplanung sowie die Ver-
fügbarkeit der benötigten Systeme für die Nutzung. In der Schule ist die Mindest-
verfügbarkeit von benötigten IT -Systemen (z.B. S ystemlösung, WLAN, Internet-
zugriff) von großer Bedeutung. Diese sollte fest definiert sein und ihre Einhaltung 
überwacht werden. Hierzu sollen entsprechende Monitoring-Systeme eingesetzt 
werden. Es werden für die zur Aufrechterhaltung der Mindestanforderungen be-
nötigten Systeme (Server, Controller, Switche) Redundanzen eingeplant die im 
Störungsfall den Betrieb von Schule weiterhin ermöglichen. 
6.2.5 Sicherstellen der benötigten Kapazitäten 
Das Kapazitäts-Management hat die rechtzeitige und kosteneffektive Bereitstel-
lung von IT -Kapazitäten gemäß den Anforderungen a us dem Anwendungsbe-
reich zum Gegenstand. Neben der Verwaltung und Überwachung von Ressourcen 
und der Performance sowie der Abstimmung mit de m Veränderungs-Manage-
ment bei Bestimmung der Auswirkung von Änderungen auf einen Kapazitätsbe-
reich geht es weiterhin  darum, zuverlässige Prognosen über zukünftig benötigte 
Kapazitäten zu treffen. Im Bereich der Schule könnten beispielsweise folgende Ka-
pazitätsprognosen benötigt werden: 
• Anzahl der Nutzer*innen auf dem Schulserver, 
• Speicherplatzbedarf pro Nutzer*in auf dem Schulserver, 
• Zeitpunkt / Zeiträume der Nutzung, 
• benötigte Bandbreite zum Zeitpunkt der Nutzung (Netzwerk) und / oder 
• benötigte Hardware fü r die Nutzung (Notebooks, Beamer, Webcams  
usw.). 
Es sollten fest definierte Verfahren zu Kapazitätsplanungen existieren, welche die 
relevanten Rahmenbedingungen ausreichend berücksichtigen. Es ist geplant, dass 
möglichst viele Dienste auf virtuellen Server  zur Verfügung gestellt werden. Da-
mit ist eine leichte Skalierbarkeit in alle Richtungen möglich und die verfügbaren 
Hardware-Ressourcen können optimal genutzt werden.

Support 45 
 
Empfehlung: Durch den Einsatz von standardisierten und weitgehend zentralen techni-
schen Lösungen sollen auch die Planung, Beschaffung, Betrieb und der Support der 
schulischen Infrastrukturen prozessorientiert und zentral erbracht werden. Die im MEP 
kalkulierten Aufwände müssen dem Infrastrukturausbau sowie dem dargestellten Ge-
rätezuwachs im Bereich der Schulischen-IT entsprechend ausgebaut werden. Das Sup-
portmodell sieht drei Support -Level vor, in denen abgegrenzte Aufgaben als Mitwir-
kung durch die Schulen zu erbringen sind (First Level). Aufbau, Betrieb und Wartung 
der schuleigenen Netze wird durch das städtische Schulamt sichergestellt (Second Le-
vel). Eine Konkretisierung der damit verbundenen Aufgaben und Zuständigkeiten wird 
empfohlen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls Hersteller und Lieferanten als Externe 
in das Supportmodell zu integrieren (Third Level).

Organisationsmodell 46 
 
7 Organisationsmodell 
Die bestehenden Prozesse für die Bedarfsplanung, Beschaffung und den Suppo rt 
müssen im Sinne eines Full-Service (vgl. Kapitel 6) für die Schulen der Stadt Darm-
stadt weiterentwickelt werden. Dazu i st ein Organisationsmodell zu entwickeln, 
das an den folgenden Zielsetzungen ausgerichtet ist: 
• Das Schulamt der Stadt Darmstadt konzentriert sich auf die Aufgaben für 
ein umfassendes IT-Management für die organisatorische Umsetzung des 
Medienentwicklungsplans (Planung, Abstimmung, Beschaffung, Koordi-
nation, Controlling). 
• Die IT-Beauftragten der Schulen leisten vor allem pädagogische Unterstüt-
zung und sind im First Level Support erste Ansprechpartnerinnen und An-
sprechpartner für die Schul-IT. 
• Der technische Support durch das Schulamt der Stadt wird an die aktuellen 
Schwerpunkte im Medienentwicklungsplan angepasst. Dazu werden 
o der Umf ang und die Qualität des Supports definiert und abge-
grenzt, um ein einheitliches Qualitätsniveau für alle Schulen zu er-
reichen und den Support nachweisbar verlässlich und messbar zu 
machen, 
o die Rollen und Aufgaben in den beteiligten Organisationen sowie 
die Schnittstellen zwischen den Organisationen und zu externen 
Dienstleistern klar beschrieben und abgegrenzt, 
o Standardisierungen in den Bereichen Hardware, Software und Pro-
zesse eingeführt und die Einhaltung überwacht, um einen effizien-
ten Betrieb zu gewährleisten. 
7.1 Organisationsstruktur 
In der Organisationsstruktur sollen die Aufgaben für das zentrale IT-Management 
und für den Betrieb und den Support der pädagogischen IT-Ausstattung der Schu-
len im Schulamt gebündelt werden. Hierzu muss dieser Bereich auch pe rsonell 
entsprechend weiter ausgestattet werden. Ziel ist die Entlastung von Lehrkräften 
in den Schulen von technischen Supporttätigkeiten. Für klar abgrenzbare Aufga-
ben erfolgt die Einbeziehung weiterer Dienstleister  (z.B. für den Betrieb einer 
Schulserverlösung, Rollout- oder Support-Dienstleistungen des Rahmenvertrags-
partners für Endgeräte / Präsentationstechnik etc.).  
Gegenüber dem Einsatz mehrerer Dienstleister oder der eigenverantwortlichen 
Wahrnehmung des Supports durch Schulen ergeben sich folgende Vorteile: 
• Die Aufwände für Steuerung und Controlling sind geringer als bei der Be-
auftragung mehrerer Dienstleister. 
• Die Vereinheitlichung der Servicequalität wird unterstützt. 
• Eine Standardisierung wird vorangetrieben.

Organisationsmodell 47 
 
• Es gibt einheitliche Prozesse und zentrale Verantwortlichkeiten (z.B. eine 
zentrale Anlaufstelle für die Schulen). 
7.1.1 Rollen und Akteure 
Bei der Organisation des Supports sind insbesondere folgende Kernakteure in der 
Aufbau- und Ablauforganisation zu betrachten:  
1. Schulamt – Medienzentrum (zentrales IT -Management (Server Netz-
werktechnik, Mobile Device Management, zentrales Supportangebot, me-
dienpädagogische Beratung und Fortbildung, konzeptionelle Entwicklung 
der schulischen Digitalisierung) 
2. Weitere interne / externe Dienstleister (spezifische operative Betriebsauf-
gaben, z.B. Schulserverlösung), 
3. Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA) (Schulvernetzung), 
4. Schulen nutzen die IT (Rolle der „Anwender*in“) und den IT-Support. In 
jeder Schule soll die Rolle des IT-Beauftragten benannt werden, die den 
IT-Einsatz koordiniert und als Schnittstelle zum Schulamt der Stadt Darm-
stadt fungiert.  
5. Regionale Steuerungsgruppe als Steuerungsgremium mit Vertreterinnen 
und Vertretern aus allen vorstehenden Einheiten. 
 
 
 
Abbildung 5: Organisationsstruktur 
  
Schulamt der Stadt Darmstadt
Abteilung IV Medienzentrum 
(pädagogische Beratung/Fortbildung, konzeptionelle 
Entwicklung und Verleih)
• Sachgebiet 1 (Netzwerktechnik & Server)
• Sachgebiet 2 (Client- & Mobile Device Management)
• Sachgebiet 3 (Schulsupport, Service Desk)
Externe Dienstleister
(3rd Level Support)
Schulen
(IT-Beauftragte, 1st Level Support)
Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
(IDA)
Regionale Steuerungsgruppe
(Vertreterinnen und Vertreter aller Organisationsbereiche)

Organisationsmodell 48 
 
7.1.2 Aufgaben 
Schulamt 
• Umsetzungsplanung und -durchführung für den Medienentwicklungs-
plan, 
• Strategieentwicklung und -fortschreibung (z.B. Fortschreibung des Medi-
enentwicklungsplans), 
• medienpädagogische Beratung an und für die Schulen, 
• Darbietung und zentrale Organisation v on Schulungsangeboten / Fortbil-
dungsmaßnahmen,  
• konzeptionelle Entwick lung der Medienpädagogik für die Darmstädter 
Schulen, 
• Rolle des Ansprechpartners gegenüber den Schulen als Kunden (Anforde-
rungs-Management), 
• Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen über die zu erbringen-
den Leistungen, 
• Abschluss und Steuerung von Verträgen (Controlling), 
• Budgetierung/Finanzcontrolling, 
• Beschaffungsplanung und Durchführung von Beschaffungen, 
• Lizenzmanagement, 
• Einberufung und Geschäftsführung der Regionalen Steuerungsgruppe. 
• Betrieb des Service Desk (inkl. Ticket -System) als zentraler Anlaufpunkt 
für Schulen im Supportfall, 
• Betrieb der IT-Infrastrukturen einschließlich der Schulserverlösung, 
• Bereitstellung des technischen Supports und Bearbeitung von Störungen 
(nach Bedarf vor Ort), verantwortlich für die Koordination aller erforderli-
chen Aktivitäten, 
• Veränderungen an der IT-Infrastruktur: 
o Definition und Weiterentwicklung der technischen Standards fü r 
die Schul-IT in Hinblick auf Standardisierung, 
o Definition und Weiterentwicklung der Softwareausstattung, 
• Dokumentation der IT-Ausstattung, 
• (proaktive) Bereitstellung und Gewährleistung der benötigten Verfügbar-
keiten und Kapazitäten, 
• Koordination der weiteren externen Dienstleister, 
• Regelmäßiges Reporting an die politischen Gremien und Abstimmung von 
Verbesserungen.

Organisationsmodell 49 
 
Weitere interne / externe Dienstleister 
Hardwarelieferanten Rahmenverträge: 
• Rollout an den Aufstellungsort und Anstoß der Erstbetankung, 
• Garantieabwicklung. 
Hersteller / Entwickler Systemlösung (Schulserver, Lernplattform): 
• Ersteinrichtung,  
• Störungsbehebung, 
• Bereitstellung von Zusatzpaketen, 
• Weiterentwicklung. 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement:  
• Planung und Weiterentwicklung der Netzwerkinfrastrukturen. 
Schulen / IT-Beauftragte 
• Erstellung und Fortschreibung des schulinternen Medienbildungskonzep-
tes, 
• Pädagogische Unterstützung des Kollegiums, 
• Zentrale Ansprechperson zum IT -Einsatz für Lehrkräfte innerhalb der 
Schule, 
• Schnittstelle zum Schulamt der Stadt Darmstadt in Supportfragen, 
• Vorqualifizierung von Störungen vor Ort (nur einfacher Techniksupport 
im First Level), 
• Melden von Störungen, 
• Identifikation von Beratungs-/Fortbildungsbedarf. 
Regionale Steuerungsgruppe 
Als Steuerungsgremium für die Umse tzung des Medienentwicklungsplans hat 
sich die Regionale Steuerungsgruppe bewährt. Gegebenenfalls ist eine Überprü-
fung/Erweiterung des Teilnehmerkreises um Vertreterinnen und Vertretern aller 
Schulformen sinnvoll. Aufgaben sind: 
• Rückmeldungen aus den Schulen zum IT-Einsatz, 
• Beteiligung der Schu len an Planungsprozessen (Anforderungsmanage-
ment), 
• Review und Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplans, 
• Beurteilung von IT-Lösungen und Verfahren, 
• Beratung zur Ausgestaltung von Serviceprozessen.

Organisationsmodell 50 
 
Empfehlung: Die Verantwortung für die Umsetzung der Medienentwicklungsplanung 
trägt das Schulamt, Abteilung Medienzentrum. Die dafür notwendigen Prozesse sollten 
damit ebenfalls hier verankert sein. Dafür sind die bestehenden Personalressourcen zu 
ergänzen. Eine enge Abstimmung mit den anderen Abteilungen und Ämtern ist ein we-
sentlicher Gelingensfaktor in der Planung von Aktivitäten. Übergeordnet erfolgt eine 
Steuerung durch die region ale Steuerungsgruppe, in der die strategischen Vorgaben 
diskutiert und an der auch Schulvertreterinnen und -vertreter beteiligt werden. Eine 
Rückkopplung von Ergebnissen mit den Schulen und Aufnahme von Erfahrungswerten 
sowie Bedarfen muss etabliert werden. 
7.1.3 Ressourcenbedarf 
Die Thematik der schulischen Netzwerktechnik & Serverbetreuung ist zur Spezi-
alisierung in einem eigenen Sachgebiet innerhalb der Organisationsstrukturen des 
Schulamtes der Stadt Darmstadt einzurichten. Hierfü r sind folgende VZÄ erfor-
derlich: 
• 1 VZÄ für die Steuerung und Koordination der schulischen Netzwerktech-
nik hierunter fällt auch die Abstimmung zur Vornahme einer strukturier-
ten Verkabelung (Sachgebietsleitung; Bewertung E11), 
• 3 VZÄ für die Netzwerk- und Serverbetreuung (Bewertung E9-10). 
Die Aufgabenwahrnehmung eine zentralen Betreuung der schulischen Nutzerver-
waltung und der dig italen Endgeräte sind ebenfalls innerhalb der vorhandenen 
Strukturen des städtischen Schulamtes entsprechend einzurichten. Dafür sind fol-
gende VZÄ notwendig: 
• 1 VZÄ für die Steuerung und Koordination der schulischen Nutzerverwal-
tung und der digitalen Endgeräte in den Schulen (Sachgebietsleitung; Be-
wertung E11), 
• 2 VZÄ für die Endgerätebetreuung (Bewertung E9-10). 
Für den Support über das Schulamt der Stadt Darmstadt ist ein ergänzender Res-
sourcenbedarf notwendig. Beispiele von anderen Schulträgern  zeigen, da ss für 
den Support (d.h. eigene Durchführung und Teilvergabe des Level 2 und Organi-
sation der Fremdvergabe Level 3) mit nachfolgenden VZÄ zu rechnen ist: 
• 1 VZÄ für die Steuerung und Koordination des Supports ( Sachgebietslei-
tung; Bewertung E11), 
• 3 VZÄ für den Endgerätesupport (Bewertung E9-10), 
• 1 TZ für den Desktop Service (Bewertung E8-9). 
Die Planung, Umsetzung und Steuerung der Prozesse für die Medienentwicklung, 
die Bedarfsplanung und Beschaffung in Abstimmung mit den schulischen Bedar-
fen müssen personell hinterlegt werden: 
• 1 VZÄ für die Planung, Umsetzung und Steuerung des Prozesses für die 
Medienentwicklung, zugleich Verwaltungs- bzw. Abteilungsleitung (Be-
wertung A12/E11).

Organisationsmodell 51 
 
• 2 VZÄ für die allgemeine Verwaltungsarbeit/Sachbearbeitung, Rechnungs-
bearbeitung, Medien- und Geräteverleih, -pflege, E9-E6), 
Um die Schulen in der pädagogisch -didaktischen Umsetzung zu beraten und zu 
begleiten sollen im städtischen Schulamt zwei TZ-Stellen eingerichtet sein: 
• 2 Medienpädagog*innen (A14 und E10/11). 
Unter Einbeziehung der im Medienzentrum des städtischen Schulamtes vorgehal-
tenen Personalressourcen ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von: 
• 3 VZÄ für die Netzwerk- und Serverbetreuung (Bewertung E9-10), davon 
2 Stellen ab dem Haushalt 2020. 
• 2 VZÄ für die Endgerätebetreuung (Bewertung E 9-10); davon 1 Stelle in 
2020. 
• 3 VZÄ für den End gerätesupport (Bewertung E9-10); ab 2021 bis 2023 je-
weils eine Stelle p.a. 
• 1 Medienpädagog*in (Bewertung E10-11, je nach Ausbildung). 
Neben den reinen Personalkosten sind Sachkosten für die Arbeitsplatzausstattung 
und weitere Zusatzkosten anzusetzen. Hierfür wird ein Gemeinkostenanteil von 
20 Prozent angesetzt, wie er für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen üblich ist. 
Tabelle 17: Personalressourcen  
(in Ergänzung zum bereits bestehenden Personalbestand (Stand 12/2019) 
 
Entlastung für den Support kann dadurch erreicht werden, dass  bestimmte 
Dienstleistungen an externe Anbieter übertragen werden: 
• Für die Hardware sollten Rahmenver träge mit einer G arantie über die 
Laufzeit (5 Jahre) abgeschlossen werden, so dass Hardwareausfälle über 
die Laufzeit abgesichert sind. Eine Verpflichtung zur Aufstellung der End-
geräte am Einsatzort und der Netzanschluss mit dem Anstoß der Erstbe-
tankung verlagern die Rolloutaufwände auf den Rahmenvertragspartner.  
• Ein zentrales proaktives Monitoring und Management der (W)LANs stellt 
die Funktionsfähigkeit der Schulnetze sicher. 
Personalressourcen
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
VZÄ 2 3 3 3 3
Kosten 134.408 €         201.612 €         201.612 €         201.612 €         201.612 €         940.856 €
VZÄ 0 1 2 3 3
Kosten -  €                  67.204 €           134.408 €         201.612 €         201.612 €         604.836 €
VZÄ 1 2 2 2 2
Kosten 67.204 €           134.408 €         134.408 €         134.408 €         134.408 €         604.836 €
VZÄ 0 1 1 1 1
Kosten -  €                  82.850 €           82.850 €           82.850 €           82.850 €           331.401 €
Kosten 201.612 € 486.074 € 553.278 € 620.482 € 620.482 € 2.481.928 €
Sachgebiet Netzwerk-/Servertechnik
Sachgebiet Support
Sachgebiet Endgerätebetreuung
Medienpädagog*in

Organisationsmodell 52 
 
• Eine Systemlösung mit definiertem Hersteller -Support (z.B. Ersteinrich-
tung, Server Monitoring und Störungsbehebung) stellt die Grundversor-
gung des Schulnetzes sicher. 
• Eine zentrale Softwareverteilung bzw. ein Mobile Device Management für 
die Erstbetankung und die Rücksetzung der Endgeräte im Fehlerfall redu-
zieren die Aufwände für Softwarewartung. 
7.2 Steuerung über Medienbildungskonzepte der Schulen 
Medienentwicklungsplanung muss auf allen drei Ebenen des Schulsystems 
(Schule – Schulamt der Stadt Darmstadt – Kultusministerium) stattfinden und in 
geeigneter Weise zusammengeführt werden. Den Medienbildungskonzepten der 
Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sie beschreiben, wie die 
Vorgaben des Landes für den Unterricht mit digitalen Medien konkr et in der je-
weiligen Schule umgesetzt werden sollen und daraus dann Anforderungen an die 
sächliche IT-Ausstattung abgeleitet werden, die wiederum durch d as städtische 
Schulamt bereitzustellen ist. Dementsprechend betonen sowohl die KMK in ihrer 
Strategie als auch das Kultusministerium die Bedeutung von schulischen Medien-
bildungskonzepten als wesentliche Grundlage für die Planung des Medieneinsat-
zes. 
Entscheidend dabei ist, dass die Planungen der Schulen auch in die Planung des 
Schulamtes der Stadt Darmstadt  integriert werden können. Eine standardisierte 
Ausstattung „per Gießkanne“, die für jede Schulart und Schulstufe exakt festlegt, 
wie eine Ausstattung von Computer-, Klassen- und Fachräumen auszusehen hat, 
würde den Gestaltungsspielraum für die Schulen ein schränken und das Prinzip 
der Steuerung über Medienbildungskonzepte ad absurdum führen. Schulen müs-
sen daher in die Lage versetzt werden, in einem vorgegebenen finanziellen, tech-
nischen und organisatorischen Rahmen ihren Medieneinsatz frei ausgestalten zu 
können.  
 
Empfehlung: Schulen sollen ihre IT-Ausstattung im Wesentlichen auf Basis ihrer päda-
gogischen Anforderungen in einem vorgegebenen technischen, finanziellen und orga-
nisatorischen Rahmen selbst ausgestalten. Diese Planungen sind in einem schulweit ab-
gestimmten Medienbildungskonzept darzulegen und zu begründen. Nur wenige Schu-
len in Darmstadt haben bereits ein Medienbildungskonzept erstellt. Insofern ist es not-
wendig, diesen Prozess in den Schulen zu initiieren. Die Beratung der Schulen bei der 
Fortschreibung der Medienbildungskonzepte und in ihren individuellen Unterrichtsent-
wicklungsprozessen kann durch die Angebote des Landes unterstützt werden. 
7.2.1 Inhalte der Medienbildungskonzepte 
Um dieses Steuerungswerkzeug künftig für alle Schulen zu etablieren, ist weitere 
Beratung der Schulen notwendig. Es ist zu prüfen, ob und wie diese Beratungs-
leistung künftig über Medienpädagog*innen des Medienzentrums  geleistet wer-
den kann oder inwieweit Unterstützungssysteme des Landes Hilfe bieten können. 
Wichtig ist, das s die Bestandteile des Medienbildungskonzeptes insoweit

Organisationsmodell 53 
 
standardisiert werden, dass eine Bewertung der  Medienbildungskonzepte an ei-
nem einheitlichen Raster erfolgen kann. Allgemein sollte n Medienbildungskon-
zepte die folgenden Bereiche abdecken: 
• Zielsetzung (Schulprofil und pädagogische Zielsetzung): Welches Ziel wird an 
der Schule durch die Arbeit mit den digitalen Medien verfolgt? Auf welche 
Weise und in welchem Zeitraum soll dieses Ziel erreicht werden? Welche 
Schritte zur Zielerreichung sind bereits eing eleitet worden und welche 
Umsetzungen haben sich an der Schule bereits erfolgreich bewährt? Wie 
stimmt dieses Ziel mit den Zielen der Schulentwicklung und des Schulpro-
grammes überein? 
• Unterrichtsentwicklung: Welche Kompetenzen werden in welchen Jahrgän-
gen und Fächern erworben? Hat eine Orientierung des Medienbildungs-
konzeptes auf Rahmensetzungen des Landes stattgefunden? Wie ergänzen 
sich Landesvorgaben und schulische Ziele? Wie können sich die Arbeit an 
der Unterrichtsentwicklung und der Medienentwicklung gegenseitig be-
einflussen? Inwieweit spiegeln sich die in der Schule verwendeten Metho-
den aus dem Methodencurriculum im Mediencurriculum wider? Auf wel-
che Weise erhalten die Schüler*innen eine Rückmeldung über ihre Kompe-
tenzen? Wie können die interaktiven Medien das individualisierte Lernen 
unterstützen und fördern? 
• Ausstattungsbedarf: Welche Medien sind nö tig, um die unterrichtlichen 
Ziele zu erreichen? Welches Ausstattungsprofil wird benötigt, um das Me-
dienbildungskonzept umzusetzen? Wie sieht das Vernetzungskonzept der 
Schule aus und in welche Richtung soll es weiter entwickelt werden? Aus 
welchen Mitteln soll die Ausstattung finanziert werden? Welche Baumaß-
nahmen sind in der Schule geplant und welche Auswirkungen hat dies auf 
die Entwicklung der digitalen Medien in der Schule? 
• Fortbildungsplanung: Wie stellt sich das Gesamtfortbildungskonzept der 
Schule dar und wie ist der Bereich der Fortbildung an den digitalen Medien 
in das Gesamtkonzept eingebettet? Wie wird das Kollegium auf die Erfül-
lung der Anforderungen aus dem Medienbildungskonzept hinsichtlich des 
eigenen Know-hows vorbereitet? 
• Unterstützungsbedarf: Wer übernimmt die Wartung und die Betreuung der 
schulischen IT? Wer ist für die m edienpädagogische Unterstützung zu-
ständig? Wer sind in der Schule die diesbezüglichen Ansprechpartner und 
welche Wartungsaufgaben verbleiben bei diesen (First Level)? 
• Verantwortlichkeiten: Welche Personen sind in den Prozess der Medienbil-
dung an der Schule eingebunden und welche Aufgaben haben sie (z.B. als 
Medienverantwortlicher, Fortbildungsbeauftragter)? Wie ist das Kolle-
gium in der Medienarbeit verankert? 
• Zeitliche Planung: In welchem Zeitraum und in welchen Schritten (Meilen-
steinen) soll das Medi enbildungskonzept umgesetzt werden? Ist das Me-
dienbildungskonzept von der Lehrer- und der Schulkonferenz verabschie-
det worden?

Organisationsmodell 54 
 
7.2.2 Auswertung der Medienbildungskonzepte beim Schulamt der Stadt 
Darmstadt 
Die Auswertung der Medienbildungskonzepte beim städtischen Schulamt wird 
im Wesentlichen aus zwei Prozessen heraus erforderlich:    
• Der zyklische Regelaustausch als (Standard -)Ersatzbeschaffungen nach 
Ablauf der geplanten Nutzungszeit und 
• Ergänzungsbeschaffungen der Schulen als Neuanträge oder Erweiterun-
gen zur bisherigen IT-Ausstattung.  
Regelaustausch: Die künftigen Austauschzeitpunkte sollten durch das städtische 
Schulamt einmalig mit den Schulen abgestimmt und dann in den Folgejahren ana-
log umgesetzt werden. Auf Seiten des städtischen Schulamtes muss in diesem Zu-
sammenhang auch eine Prüfung stattfinden, ob bereits ein schulisches Medienbil-
dungskonzept vorliegt und/oder überarbeitet oder neu erstellt werden muss. Um 
die Eckwerte für die Haushaltsaufstellung zu erfassen, setzt das künftige Vorge-
hen voraus, dass die Mitteilungen des städtischen Schulamtes sowie die daran an-
schließenden Planungsarbeiten in der Schule, gegebenenfalls mit zum Teil mehr 
als einem Jahr Vorlauf erfolgen müssen. Ziel des städtischen Schulamtes sollte es 
sein, dass die Schulen jeweils zum Ende des ersten Quartals des Jahres, in dem die 
Haushaltsaufstellung erfolgt, ihre schulischen Medienbildungskonzepte vorlegen. 
Somit wird auch gewährleistet, dass eine Gleichb ehandlung aller Schulen erfolgt 
(Vermeidung des Prinzips „first come first served“). Antragsteller sind alle Schu-
len, bei denen ein Austausch von Hardware  innerhalb des jeweiligen Haushalts-
zeitraums erfolgen soll. Wird trotz Aufforderung kein schulisches M edienbil-
dungskonzept vorgelegt, erfolgt der Regelaustausch auf Basis einer Mind estaus-
stattung, wie im MEP festgelegt. Kriterien, die sich auf das Volumen der Mindest-
ausstattung auswirken, können z.B. (1) eine Prognose der künftigen (ggf. rückläu-
figen) Schüler*innenzahlen, (2) Gewährleistung der Aktualität der Hardware (Be-
triebssystem, Sicherheit, IT -Serviceprozesse, etc.) oder (3.) der Erhalt der Hand-
lungsfähigkeit der Schule sein.  
Ergänzungsbeschaffungen: Sollen in den Schulen gleichzeitig zum Regelaus-
tausch oder davon getrennt innerhalb des Planungszeitraums (Haushaltsjahre) Er-
gänzungsbeschaffungen durchgeführt werden (bspw. um Einzelmaßnahmen oder 
besondere Projekte durchzuführen), so sind diese ebenfalls mit einem schulischen 
Medienbildungskonzept zu beplanen und zum o.a. Antragszeitpunkt des Jahres, 
in dem die Haushaltsaufstellung erfolgt vorzulegen. Beim Ausbleiben eines schu-
lischen Medienbildungskonze ptes trotz Aufforderung können Ergänzungsbe-
schaffungen vollständig abgelehnt werden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen 
einer Einzelfallbewertung durch das städtische Schulamt.

Maßnahmen- und Umsetzungsplan 55 
 
8 Maßnahmen- und Umsetzungsplan 
Für die grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des Medienentwicklungs-
plans lassen sich drei Handlungsstränge identifizieren: 
1. Kurzfristige Maßnahmen, die unabhängig von einer zentralen Gesamtlö-
sung zu einer Verbesserung der Medienausstattung der Schulen führen 
werden. 
2. Die Umsetzung einer zentralen Systemlösung, in der neben infrastruktu-
rellen Maßnahmen auch die Entwicklung und der Aufbau von technischen 
Systemlösungen sowie die Umsetzung eines zentralen Supportmodells zu 
behandeln ist. 
3. Ausbau und Erweiterung der zentralen Gesamtlösung, z.B. durch die Er-
weiterung der Lernumgebungen und die Versorgung mit hochwertigen 
Lerninhalten. 
Für den Medienentwicklungsplan ist eine Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung in 
Richtung aller an den Bildungsprozessen beteiligten Stakeholder zu betreiben. 
Schulen sollten ihre Medienbildungskonzepte stets zu Beginn des jeweiligen Um-
setzungsjahrs aktualisieren. 
8.1 Kurzfristige Maßnahmen 
Einige der identifizierten Maßnahmen können unabh ängig von einer zentralen 
Gesamtlösung umgesetzt werden: 
1. Stellenbesetzung: Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans wird 
den ohnehin schon hohen Koordinierungs-, Konzeptions- und Aufbauauf-
wand in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen. Die Besetzung der 
eingeplanten Stellen für die Umsetzung des MEP sollte daher zeitnah er-
folgen. 
2. Medienbildungskonzepte: Initiierung des Prozesses zur Erstellung von 
Medienbildungskonzepten durch die Schulen und Prüfung von möglichen 
Unterstützungsmöglichkeiten durch das städtische Schulamt  bis Ende 
2020 (Voraussetzung für Förderungen im DigitalPakt Schule). 
3. Planung des Schulnetzausbaus: Damit der Ausbau der LAN/WLAN-Inf-
rastruktur in den Schulen wie geplant erfolgen kann, ist zunächst eine De-
tailplanung erforderlich. Gegebenenfalls empfiehlt es sich hiermit ein Pla-
nungsbüro zu beauftragen, wenn dies durch den Eigenbetrieb nicht geleis-
tet werden kann.  
4. Betriebssystem- und Office Migration: Es sollte bis zum Jahresende 2019 
eine Entscheidung über die künftige Lizenzierungsform getroffen werden 
und darüber, ob die Finanzierung aus den Schulbudgets herausgelöst und 
zentral vorgenommen wird. Ein Abschluss eines entsprechenden Vertrags 
sollte zeitnah erfolgen, sodass Schulen die Migration von Rechnern mit äl-
teren Betriebssystemversionen zeitnah durchführen können. Es ist zu

Maßnahmen- und Umsetzungsplan 56 
 
klären, inwieweit den Schulen dafür bereits technische Unterstützung an-
geboten werden kann. 
5. Rahmenverträge: Im Rahmen der Umsetzung sind rund 7.500 Endgeräte 
(Desktops, Tablets Notebooks) und rund 1. 400 Präsentationseinheiten zu 
beschaffen, jeweils ein Fünftel davon bereits im ersten Umsetzungsjahr. 
Daher sollte d er Abschluss neuer Rahmenverträge bzw. die Erweiterung 
bestehender Rahmenverträge der Kernve rwaltung für den Schulbereich 
zeitnah angegangen werden. Ziel sollte eine Planung und Durchführung 
der Erstbeschaffung über Rahmenverträge ab dem Jahr 2020 sein. 
6. Breitbandausbau: Der begonnene Breitbandausbau muss weiter begleitet 
werden, um den Abschluss der Ausbauarbeiten bis Mitte 2020 realisieren 
zu können.  
8.2 Umsetzung einer zentralen Systemlösung 
Die Umsetzung der zentralen Systemlösung setzt verschiede ne infrastrukturelle 
Maßnahmen sowie Entscheidungen über den Aufbau bzw. Einkauf technischer 
Lösungskomponenten voraus, die gegenseitige Abhängigkeiten haben und daher 
in einem Gesamtkonzept betrachtet werden müssen:  
1. LAN-/WLAN-Ausbau: Das Feinkonzept für den LAN -/WLAN-Ausbau 
sollte bis Mitte 2020 entwickelt und pilotiert werden. Dazu ist insbesondere 
in H inblick auf WLAN eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit in Rich-
tung der verschiedenen Gremien (s.o.) begleitend durchzuführen, um eine 
breite Akzeptanz für die Lösung einzuwerben. 
2. Systemlösung: Es muss zeitnah eine Entscheidung herbeigeführt werden, 
welche Systemlösung (bzw. Teilkomponenten) als Standard für alle Schu-
len angeschafft, aufgebaut und pilotiert werden  soll. Weiterhin, ob diese 
Lösung perspektivisch auch für die Grund- und Förderschulen eingesetzt 
werden soll, oder diese Schulformen zunächst bei ihrer bestehenden Schul-
serverlösung (MNS pro) verbleiben sollen. 
3. Weiterentwicklung des Supports: Für die einheitliche Systemlösung muss 
das Supportangebot des städtischen Schulamtes auf die Unterstützung die-
ses Produktes ausgerichtet werden. Dies bezieht sich z.B. auf das Monito-
ring und die Fernwartung der Serversysteme in den Schulen, die Admi-
nistration der Schulnetze (LAN/WLAN) und die Organisation der Soft-
wareverteilung bzw. Mobile Device Management  über das System . Im 
Zuge der Supporterweiterung ist a uch der Stellenausbau i m städtischen 
Schulamt sukzessive umzusetzen. 
Nach dem Aufbau der notwendigen Basisinfrastruktu ren und der Migration der 
ersten Schulen (Piloten) auf eine einheitliche Systemlösung können dann ab dem 
Schuljahr 2020/21 sukzessive die restlichen weiterführenden Schulen und ab 2022 
die ersten Grund- und Förderschulen sukzessive in die neue Gesamtlösung über-
führt werden. Je Einzelschule sind dabei folgende Schritte darzustellen:

Maßnahmen- und Umsetzungsplan 57 
 
• Überarbeitung des Medienbildungskonzeptes der Schule mit Jah respla-
nung, 
• LAN-/WLAN-Ausbau der Schule, 
• Übernahme der Schule in die neue Schulserverlösung, 
• Aufnahme der bestehenden und gegebenenfalls neu beschafften Endgeräte 
in die Softwareverteilung der Schulserverlösung, 
• Einweisung / Schulung der Lehrkräfte für die neue Gesamtlösung sowie  
• bei Bedarf Erhöhung/Anpassung der Internet-Bandbreite. 
8.3 Ausbau und Erweiterung 
Nachdem in den ersten drei Jahren der Umsetzung de s MEP (20 20 bis 2022) die 
neuen Schulnetze aufgebaut und alle weiterführenden Schulen (die wollen) in die 
zentrale Gesamtlösung integriert worden sind und damit eine Grundlage für wei-
tere (webbasierte) Dienste gelegt worden ist, kann ein Schwerpunkt in den letzten 
beiden Jahren des MEP auf Ergänzungsthemen gelegt werden, die die bestehende 
Lösung erweitern und abrunden. Hier lässt sich insbesondere die Verbesserung 
der Versorgung mit digitalen Un terrichtsmaterialien und Unterrichtsmedien be-
reits jetzt als wesentliches Thema identifizieren. Arbeitspakete können sein: 
1. Integration der Online-Mediendistribution Edupool und Bereitstellung zu-
sätzlichen Contents, 
2. Erweiterung des Software-Basispakets um Lernsoftware, 
3. Integration digitaler Schulbücher. 
Diese Themen weisen jedoch eine Überschneidung zu den Aufgaben des Landes 
auf, sodass hier eine Abstimmung über eine Aufgabenverteilung erfolgen muss.

Evaluation des Planungsprozesses 58 
 
9 Evaluation des Planungsprozesses 
Medienentwicklungsplanung ist als Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstel-
lung und Umsetzung eines Plans endet. Vielmehr müssen die Zielsetzungen und 
Umsetzungsfortschritte während eines Zyklus regelmäßig überprüft und gegebe-
nenfalls auch angepasst werden, der die Reflektio n aller relevanten Aspekte ein-
schließt und eine qualitätssichernde Funktion hat. Dazu ist ein formativer Ansatz 
zu wählen, der Evaluationsergebnisse bereits während des Prozesses zurückspie-
gelt und somit Anpassungen und Korrekturen des gesamten Prozesses w ährend 
der Laufzeit ermöglicht 10. Weiterhin muss der Medienentw icklungsplan jeweils 
nach Ablauf des aktuellen Zyklus fortgeschrieben werden, wofür umfangreiche 
Informationen für die Neubeplanung erhoben werden müssen, die eine Auswer-
tung der Erfahrungen und erreichten Zwischenziele aus dem vorhergehenden Me-
dienentwicklungsplan sowie zukunftsorientierte Leitziele für die Weiterentwick-
lung von IT in Schule beinhaltet. Die Evaluation des Prozesses zur Medienentwick-
lungsplanung erfordert daher Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen: 
1. Jährliches Berichtswesen der Schulen (Befrag ung, Jahresinvestitionsge-
spräche, Überarbeitung der Konzepte, Dokumentation von Innovations-
projekten), 
2. Befragung von Lehrkräften und päd. Personal (optional auch Schüler *in-
nen), 
3. Jährliches Berichtswesen des städtischen Schulamtes (Befragung, Stand der 
Implementierung, Ausgaben- und Investitionsbesprechung), 
4. Review / Audit des Medienentwicklungsplans, 
5. Beurteilung (ggf. Beschluss) der Resultate durch die Regionale Steuerungs-
gruppe der Beteiligten. 
9.1 Jährliches Berichtswesen der Schulen 
Mit den Schulen sollte regelmäßig eine Jahresplanung abgestimmt werden, sobald 
die Medienbildungskonzepte aktualisiert wurden. Mindestens wird ein jährliches 
standardisiertes Berichtswesen bzw. Controlling (z.B. über eine Befragung) emp-
fohlen, über das die Schulen ihre Ist-Situation darlegen und die Ausstattungspla-
nung für Hardware, Software und Schulnetze, die Fortbildungsplanung und eine 
Einschätzung zu den Supportbedarfen abliefern. Insbesondere folgende Punkte 
sind dabei zu berücksichtigen: 
• Rechnerbestand und geplanter Ausbau ( Ersatzbeschaffung und Außerbe-
triebnahme), 
• Bestand an Präsentationstechnik und geplanter Ausbau (zusätzliche Aus-
stattung und Ersatzbeschaffung), 
 
10 Im Gegensatz zu einem summativen Ansatz, de r eine Bewertung lediglich als Erfolgs-
kontrolle zum Abschluss des Planungszyklus vornimmt.

Evaluation des Planungsprozesses 59 
 
• Bestand an Druckern und geplanter Ausbau (Außerbetriebnahme und Er-
satzbeschaffung), 
• Bestand und geplanter Bedarf an weiteren Peripheriegeräten, 
• Bestand an Windows -/Office-Lizenzen (bei Select -Lizenzen auch Angabe 
der freiwerdenden Lizenzen durch Außerbetriebnahme von Rechnern) 
und Bedarf an zusätzlichen Windows-/Office-Lizenzen (bei Select-Modell), 
• ggf. Meldung des Personalstandes für Lehrkräfte / Schulverwaltungsper-
sonal zur Mietpreisaktualisierung bei FWU-Mietmodell für Microsoft-Pro-
dukte (Stichtag 1. August),  
• eingesetzte Lösungen für das ID -Management, Server und Schulserverlö-
sungen, Lernplattformen, Filtersoftware, Virenschutz, pädagogische Ober-
flächen sofern noch nicht der zentrale Standard im Einsatz ist, 
• Bedarf an zusätzlichen Netzwerkkapazitäten (LAN-Ausbau, WLAN, Inter-
netanbindung), 
• Fortbildungsstand der Lehrkräfte und des päd. Personals (du rchgeführte 
Fortbildungen) und Fortbildungsplanung/-bedarf, 
• Beratungsbedarf jeglicher Art, 
• Feedback zum Support. 
Diese Informationen sind größtenteils in den erforderlichen Daten des Medienbil-
dungskonzepts enthalten, wodurch der Arbeitsaufwand der Schulen für die Be-
richtserstattung überschaubar ist. Die Erfassung sollte in einer standardisierten 
Form erfolgen, die durch d as Schulamt der Stadt Darmstadt  für eine Jahrespla-
nung ausgewertet werden kann. Wenn alle Schulen in einen Standard des städti-
schen Schulamtes überführt worden sind, können gegebenenfalls einzelne Items 
wegfallen, wenn diese einheitlich für alle Schulen ger egelt sind (z.B. ID- und Ac-
cess-Management, Schulserverlösung etc.). Im Idealfall resultiert das Berichtswe-
sen aus der Anpassung/Fortschreibung des Medienbildungskonzeptes, das dann 
in aktualisierter Form mit vorgelegt wird. Die Daten sollten beim städtischen 
Schulamt in einer zentralen Datenbank gepflegt werden, sodass d as städtische 
Schulamt auch unterjährig Zugriff auf diese Informatione n hat. Idealerwei se er-
folgt unter Berücksichtigung weiterer Termine (wie Schulferien, Haushaltspla-
nung etc.) im Vorfeld eine Abstimmung über den zeitlichen Ablauf. 
9.2 Befragung der Lehrkräfte  
Lehrkräfte sollten regelmäßig im Rahmen der Weiterentwicklung der schulischen 
Medienbildungskonzepte zu ihrem Medieneinsatz, ihren künftigen Bedarfen und 
Schwerpunktsetzungen sowie der Bewertung der Rahmenbedingungen befragt 
werden. Dies gibt dem städtischen Schulamt zum einen Hinweise, inwieweit die 
zum Teil erheblichen Investitionen in die IT zu einer Verbesserung der Medienin-
tegration und damit den Bedingungen für die Medienbildung in  den Schulen ge-
führt haben. Zum anderen lassen sich neue pädagogische Anforderungen und Be-
darfe identifizieren.

Evaluation des Planungsprozesses 60 
 
Die Befragung sollte daher alle zwei bis drei Jahre wiederholt werden, idealer-
weise zur Mitte des laufenden und rechtzeitig vor Beginn eines neuen Medienent-
wicklungsplanungszyklus als Planungsgrundlage.  
9.3 Jährliches Berichtswesen des Schulamtes der Stadt Darmstadt 
Um das erhobene Meinungsbild von den Schulen mit ihren Bedarfen zur IT-Aus-
stattung einerseits organisatorisch durch die Konzepte und ggf. andererseits ope-
rational durch die Befragung des Personals zu komplettieren, sollte das Schulamt 
der Stadt Darmstadt ebenfalls einen Bericht verfassen und der Regionalen Steue-
rungsgruppe und dem Schulausschuss vorlegen. Der umfasst eine Zusammenfas-
sung der Aktivitäten im vergangenen Jahr und skizziert die Ergebnisse technischer 
und organisatorischer Aspekte. Daraus können Maßnahmen abgeleitet werden, 
die den Beteiligten in der Planung und Ausführung ihrer jeweiligen und gemein-
samen Aufgaben unterstützt, wie z.B. Fortbildungen für die Mitarbeiter *innen, 
Anpassungen im IT-Service-Management beim Support, Umbaumaßnahmen zur 
LAN-/WLAN-Verkabelung sowie Elektrik etc. Ergebnisse werden mit den Berich-
ten der Schulen abgeglichen, um für den kommenden Planungszykl us Maßnah-
men festlegen zu können. Bei Zusammenarbeit mit externen Diens tleistern ist 
Form und Inhalt der Berichterstattung gesondert zu vereinbaren und ka nn bei-
spielsweise das Format eines protokollierten Meilensteintreffens o. ä. haben.  
9.4 Review / Audit des MEP 
In jedem laufenden Medienentwicklungsplanungszyklus sollten zwei Reviews 
bzw. Audits zum Planungsprozess und zum Umsetzungsstand durchgeführt wer-
den. Ein erstes Review erfolgt zur Mitte des laufenden Planungszyklus, um den 
Umsetzungsstand zu bewerten und gegebenenfalls notwendige Kurskorrekturen 
rechtzeitig zu identifizieren und einzuleiten. Ein zweites Review sollte gegen Ende 
des Planungszyklus erfolgen, um die Erreichung der Ziele zu überprüfen und die 
Weiterentwicklungsbedarfe für eine Fortschreib ung des Medienentwicklungs-
plans zu identifizieren und festzulegen. Die Reviews sollten zeitlich jeweils dann 
erfolgen, wenn die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aktuell vorliegen. 
Es sollten Vertreterinnen und Vertreter des städtischen Schulamtes , der Medien-
beratung, und Vertreterinnen und Vertreter aller Schulformen  beteiligt werden. 
Die Durchführung sollte durch d as städtische Schulamt in Abstimmung mit de r 
Regionalen Steuerungsgruppe erfolgen. Gegebenenfalls ist eine externe Modera-
tion sinnvoll.

Finanzierungsrahmen 61 
 
10 Finanzierungsrahmen 
Mit dem vorliegenden Medienentwicklungsplan plant die Stadt Darmstadt ausge-
hend von den pädagogischen Anforderungen der Schulen umfa ngreiche Investi-
tionen für den Ausbau von lernförderlichen IT -Infrastrukturen in ihren Schulen 
und in die Sicherstellung des Service und Betriebs. Damit wird die notwendige 
Grundlage geschaffen, auf deren Basis die Schulen die von den Ländern verab-
schiedete KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt umsetzen und ihren Schü-
ler*innen eine moderne, mediengestützte Bildung ermöglichen können. 
Die Aufwendungen zur Umsetzung des MEPs belaufen sich für den Planungszeit-
raum von 2020 bis 2024 auf etwa 30,67 Mio. Euro, davon etwa ein Viertel kon-
sumtiv. 
Die größten investiven Ausgaben fallen bei der Präsentationstech nik (rund 8,37 
Mio. Euro) und den Endgeräten (rund 6,05 Mio. Euro) sowie dem notwendigen 
Ausbau der Schulnetze im LAN/WAN-Bereich (rund 8,30 Mio. Euro) an.  
Die laufenden konsumtiven Ausgaben belaufen sich im Endausbau (2024) auf 1,13 
Mio. Euro jährlich, der Großteil davon für Personal (etwa 0,62 Mio. Euro).  
Die errechneten Kosten pro Schüler*in von durchschnittlich 242 und im Endaus-
bau (letztes Planungsjahr) 198 Euro pro Jahr liegen noch leicht unter dem Niveau, 
das die Bertelsmann Stiftung für den Aufbau und Betrieb von lernförderlichen IT-
Infrastrukturen in einer mo dellhaften Grundschule mit 261 Euro pro Schüler *in 
und einer weiterführenden Schule mit 402 Euro pro Schüler *in errechnet hat (in 
den Bertelsmann-Zahlen sind auch ein Anteil des Landes sowie für die weiterfüh-
renden Schulen die elternfinanzierten Endgeräte einkalkuliert)11.   
Anzumerken ist, dass in einigen Bereichen Entscheidungen hinsichtlich der anzu-
schaffenden Lösungen getroffen werden müssen, sodass die Kostenplanung an 
diesen Stellen mit der Identifizierung und Konzipierung konkreter Vorhaben an-
zupassen ist (z.B. bei Breitbandbetrieb, Systemlösung, Rechenzentrum). Während 
in verschiedenen Bereichen, wie z.B. bei den Endgeräten die Preise relativ konstant 
bleiben, gibt es andere Bereiche, wie die Präsentationstechnik, in der aktuell deut-
liche Preisveränderu ngen zu beobachten sind. Auch Personalkosten werden in 
den künftigen Jahren eher steigen. Diese Rahmenbedingungen sind entsprechend 
zu berücksichtigen. 
Es lassen sich für die Umsetzung des MEP die in Tabelle 18 aufgeführten Auf-
wände identifizieren12. 
 
11 Vgl.https://www.bertelsmanntiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePubli-
kationen/IB_Impulspapier_IT_Ausstattung_an_Schulen_2017_11_03.pdf  [Dezember 
2018] 
12 Die Berechnungen basieren zum Teil auf Schätzungen, denen Durchschnittspreise u nd 
Mischkalkulationen zugrund e liegen, so dass es in der konkreten Umsetzung zu Ab-
weichungen kommen kann. Hinzu kommen mögliche weitere Aufwendungen in ein-
zelnen Bereichen, in denen noch keine Kostenschätzungen möglich waren (z.B. Gutach-
ten, Beratungsleist ungen und Schulungen). Die ei nzelnen Maßnahmen der

Finanzierungsrahmen 62 
 
Tabelle 18: Finanzierungsrahmen des MEP 
 
Die Bundesregierung hat für 2019 den Digital Pakt Schule auf den Weg gebracht, 
über den die Kommunen mit insgesamt fünf Milliarden Euro (3,5 Milliarden da-
von in der aktuellen Legislaturperiode) über fünf Jahre Zuschüsse für den Infra-
strukturausbau erhalten sollen. Aus Sicht des Bundes13 sollen z.B. standortgebun-
dene Anzeigegeräte in Schule n, wie zum B eispiel interaktive Tafeln, förderfähig 
sein. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule zwingend 
erforderlich ist, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte bis 
zu einem Maximalbetrag von 25.000 Euro pro Schule förderfähig sein. Mobile End-
geräte im Besitz der Schüler*innen und Lehrkräfte sollen hingegen nicht förderfä-
hig sein. Weiterhin sind Maßnahmen im Bereich  der Basisinfrastruktur förderfä-
hig. Nach derzeitiger Auslegung gehören dazu neben LAN/WLAN auch zentrale 
Systemlösungen. Diese Positionen machen zusammen im MEP einen Betrag von 
rund 20,5 Mio. Euro aus. Damit wären die rund 13,8 Mio. Euro, die die Stadt Darm-
stadt maximal aus dem Digital Pakt Schule erhalten kann, vollständig ausge-
schöpft. Auch der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 25 Prozent der Fördersumme 
ist durch die Planungen vollständig erbracht.  
 
Lösungsentwicklung werden im weiteren Verlauf des Prozesses der Medienentwick-
lungsplanung mit weiteren Akteurinnen und Akteuren diskutiert werden müssen, mit 
dem Ziel eine Klärung in den noch ausstehenden Bereichen herbeizuführen und Ent-
scheidungen für die Realisierung zu treffen. Entsprechend dieser Festlegungen muss 
die Kostenplanung weiter verfeinert werden. 
13 Vgl. auch https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html 
[Oktober 2019] 
2020 2021 2022 2023 2024 MEP Gesamt
Vernetzung LAN 1.517.914 €     1.517.914 €     2.175.504 €     657.590 €         657.590 €         6.526.511 €     
Vernetzung WLAN 431.250 €         431.250 €         590.833 €         159.583 €         159.583 €         1.772.500 €     
Breitbandanbindung 130.380 €         130.380 €         130.380 €         130.380 €         130.380 €         651.900 €         
Serverhardware und RZ 581.500 €         581.500 €         81.500 €           81.500 €           81.500 €           1.407.500 €     
System-/Lernplattform 208.760 €         241.520 €         195.885 €         173.491 €         151.096 €         970.752 €         
Endgeräte 1.284.960 €     1.251.360 €     1.219.860 €     1.171.860 €     1.119.960 €     6.048.000 €     
Präsentation 1.674.075 €     1.674.075 €     1.674.075 €     1.674.075 €     1.674.075 €     8.370.375 €     
Drucktechnik 88.760 €           88.760 €           88.760 €           88.760 €           88.760 €           443.800 €         
Budget Peripherie/SW 97.500 €           97.500 €           97.500 €           97.500 €           97.500 €           487.500 €         
Software Win. / Office 134.933 €         134.933 €         134.933 €         134.933 €         134.933 €         674.665 €         
Softwarelizenzen 185.632 €         200.364 €         215.096 €         139.228 €         93.060 €           833.380 €         
Support und Orga. 201.612 €         486.074 €         553.278 €         620.482 €         620.482 €         2.481.928 €     
Gesamt 6.537.276 €     6.835.630 €     7.157.604 €     5.129.382 €     5.008.919 €     30.668.811 €   
davon Investiv 5.675.959 €     5.642.359 €     5.928.032 €     3.930.868 €     3.878.968 €     25.056.186 €  
davon konsumtiv 861.317 €        1.193.271 €     1.229.572 €     1.198.514 €     1.129.951 €     5.612.625 €     
Ausgaben / SuS 258 €                270 €                282 €                202 €                198 €                242 €

Finanzierungsrahmen 63 
 
 
Am Fallturm 1 
28359 Bremen 
Tel. ++49(0)421 218-56590 
Fax ++49(0)421 218-56599 
E-Mail: info@ifib-consult.de 
www.ifib-consult.de 
 
Bildnachweis Umschlagseiten:

anlage 4

1928 Zeichen

Anlage 2b Etatisierung
bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu bisher neu
Schulamt, Medienzentrum Material- und Sachaufwand 529.000 € 529.000 € 529.000 € 576.900 € 529.000 € 546.000 € 529.000 € 447.700 € 529.000 € 379.100 € 2.645.000 € 2.478.700 €ErgebnisHH 
Schulamt, Medienzentrum Erwerb von GwG und AV 1.154.000 € 1.154.000 € 1.154.000 € 6.265.990 € 1.154.000 € 3.161.695 € 1.154.000 € 3.113.695 € 1.154.000 € 3.061.795 € 5.770.000 € 16.757.175 €
FinanzHH
Da im HH 2020 keine Änderung mehr möglich ist, wird 
der in 2020 im MEP ausgewiesene, über den 
vorhandenen Ansatz von 1.154.000 € hinausgehende, 
Bedarf  in Höhe von  2.572.795 € im Jahr 2021 
etatisiert.
Schulamt, Medienzentrum Inv.Zuschüsse an IDA 2.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 € 1.898.328 € 3.000.000 € 2.766.337 € 3.000.000 € 817.173 € 1.000.000 € 817.173 € 12.000.000 € 8.299.011 €
Weiterleitung Fördermittelvon Schulamt an IDA für 
LAN/WLAN-Anbindung und strukturierte Verkabelung in 
den Schulen
Schulamt, Medienzentrum Personalaufwand 201.612 € 201.612 € 201.612 € 486.074 € 201.612 € 553.278 € 201.612 € 620.482 € 201.612 € 620.482 € 1.008.060 € 2.481.928 €Personalaufwand, zentrale Bewirtschaftung
über Amt für interne Dienste, Personalabteilung
Amt für interne Dienste, IT-AbteilungMaterial- und Sachaufwand 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 651.900 € 651.900 € Unterhalt und Betrieb der LWL-Anbindungen
(Glasfaseranschluss an Schulen)
4.014.992 € 4.014.992 € 5.014.992 € 9.357.672 € 5.014.992 € 7.157.690 € 5.014.992 € 5.129.430 € 3.014.992 € 5.008.930 € 22.074.960 € 30.668.714 €
Summe
neu Anmerkungen
2022 2023
Insgesamt stehen über den Digitalpakt 13.809.769 € zur Verfügung. Davon 10.357.327 € als Zuschuss, 3.452.442 € als Darlehen. Das Darlehen wird hälftig über Land und Stadt finanziert.
Summen
Fachamt Bezeichnung/
HH-Jahr, Ansatz bisher und neu
2020 2021 2024 Summe
bisher

anlage 6

1682 Zeichen

Anlage 4 Folgekostenberechnung
Zur Wahrung und Sicherung eines aktuellen Stands der Technik bedarf die über den  DigitalPakt initierte IT-Ausstattung einer zusätzlichen sukzessiven Bereitstellung von Finanzmitteln, 
Die im Rahmen der nachfolgenden Folgekostenberechnung benannten Kosten und Aufwendungen bedeuten die künftige Ausfinanzierung des Medienbildungskonzeptes
und damit einhergehend einen moderaten Anstieg der Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt  bei gleichzeitiger Sicherstellung einer 
Im Wesentlichen beinhaltet dies den Lebenszyklus der Hardware von 5 Jahren. Dies auch um die Reparaturkosten alter Hardware zu vermeiden sowie respektabel zur 
Ausnutzung der 5 Jahresgarantie.
Dieser Anstieg erscheint insbesondere gerechtfertigt, wenn man die geschaffenen Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer Unterrichtsgestaltung für 
Bezeichnung Aufwand 2025 ff.
Schullizenzen und Plattformen 151.096 €                                    
Leasingverträge FWU-Casa für Betriebssystem und MS-Office 134.933 €                                    
Personalaufwand 620.482 €                                    
Unterhaltung des Breitbandnetzes 130.380 €                                    
Elektroarbeiten im Zuge der Unterhaltung techn. Anlagen 75.000 €                                      
Erhalt eines akt. Stands der technik 3.154.855 €                                 
rd. 4.000 Lehrer*innen und der damit verbundenen Eröffnung von neuen Bildungschancen für ca. 25.000 Schüler*innen gegenüberstellt.
um einen künftigen Investitionsstau im Segment einer digitalen Unterrichtsgestaltung und schulischen IT-Ausstattung zu vermeiden. 
bedarfsgerechten schulischen IT-Ausstattung.

anlage 3

1491 Zeichen

Anlage 2a     Mittelbedarf
Anteilige Kosten gemäß MEP 2020 2021 2022 2023 2024 Summen Anmerkungen
1. Vernetzung LAN (IDA) 1.517.914 € 1.517.914 € 2.175.504 € 657.590 € 657.590 € 6.526.512 €
2. Vernetzung WLAN (IDA) 431.250 € 431.250 € 590.833 € 159.583 € 159.583 € 1.772.499 €
3. Breitband = bei IT-Abteilung 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 130.380 € 651.900 €
4. Serverhardware und RZ 581.500 € 581.500 € 81.500 € 81.500 € 81.500 € 1.407.500 €
5. System-/Lernplattform 208.760 € 241.520 € 195.885 € 173.491 € 151.096 € 970.752 €
6. Endgeräte 1.284.960 € 1.251.360 € 1.219.860 € 1.171.860 € 1.119.960 € 6.048.000 €
7. Präsentation 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 1.674.075 € 8.370.375 €
8. Drucktechnik 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 88.760 € 443.800 €
9. Budget Peripherie/SW 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 97.500 € 487.500 €
10. Software WIN./Office 134.933 € 134.933 € 134.933 € 134.933 € 134.933 € 674.665 €
11. Softwarelizenzen 185.632 € 200.364 € 215.096 € 139.228 € 93.060 € 833.380 €
12. Support u. Orga
      = Personalaufwand 201.612 € 486.074 € 553.278 € 620.482 € 620.482 € 2.481.928 €
Summen p. a. 6.537.276 € 6.835.630 € 7.157.604 € 5.129.382 € 5.008.919 € 30.668.811 €
Die im MEP dafür ausgewiesenen Aufwendungen sind für eig. 
Personalaufwendungen. Details sind in Anlage 3 ersichtlich
Unterhalt für Glasfaseranbindung der Schulen; Etatisierung 
bei Amt für interne Dienste/IT-Abteilung
Weiterleitung Fördermittel an IDA
i. d. S. 8.299.011 €

Beratungsverlauf (5)

TOP 7
TOP 171
TOP 5
TOP 4
TOP 15

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0148
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00