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AN/1457/2022

Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Abschaltung der Lichtsignalanlagen ( Ampeln) in Ehrenfeld

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 23.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.09.2022, TOP 8.6

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

4783 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1457/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
 
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Abschaltung der Lichtsignalanlagen ( Ampeln) in Ehrenfeld 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld zu setzen:  
 
Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die  
Lichtsignalanlagen (Ampeln) im Stadtbezirks Ehrenfeld  
 
1. 
a) werktäglich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:30 Uhr abzuschalten.  
b) An Sonn- und Feiertagen Lichtsignalanlagen von 22:00 Uhr des/dem Sonnoder  
Feiertages vorhergehenden Tages bis 05:30 Uhr, des/dem Sonn - oder 
Feiertages folgenden Werktages abzuschalten.  
Folgen mehrere Feiertage hintereinander oder folgt einem Feiertag ein  
Sonntag, oder umgekehrt, so sind die Lichtsignalanlagen an dem ersten  
folgenden Werktag um 05:30 Uhr wieder in Betrieb zu nehmen.  
 
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
Tel: 0221-221 94 305 
Fax: 0221 -221 94 305 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld   
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln

2. 
In der Zeit der Abschaltung der Lichtsignalanlagen g elten die allgemeinen 
Verkehrsregeln, oder die durch Verkehrszeichen getroffen Regelungen.  
Hier sind geeignete Maßnahme für die Verkehrssicherheit ohne Lichtsignalanlagen  
zu ergreifen. 
 
Bei Fußgängeranlagen wird aus Sicherheitsgründen die „Schlafendschaltu ng“ 
eingesetzt, die durch moderne Steuergeräte aktiviert werden können.  
 
3. 
Die Erfahrungen mit der Abschaltung der Lichtsignalanlagen ist darauf hin  
auszuwerten, an welchen Stellen künftig auf Lichtsignalanlagen überhaupt  
verzichtet werden sollte oder an welchen Stellen es zwingend ist,  
Lichtsignalanlagen im Dauerbetrieb zu belassen.  
 
4. 
Die Ausstattung der Ampeln mit Sensoren für Grünphasen oder der Einschaltung  
bei der Annährung von Fahrzeugen ist zu prüfen.  
 
Gründe: 
Die Energiekrise zwingt uns Energie e inzusparen. Es wird neben der Absenkung von  
Raumtemperaturen ebenso zum Stromsparen kommen müssen, wo immer es geht. In diesem  
Zusammenhang kommen auch Überlegungen nach der Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen 
auf, wie sie bereits in einen Teilen Deuts chlands üblich sind.  
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV -StVO) steht zum 
Betrieb von Lichtsignalanlagen unter § 37 Abs. 2: „Lichtzeichenanlagen sollten in der Regel auch 
nachts in Betrieb gehalten werden ; ist die Verkehrsbelastung nachts schwächer, so empfiehlt es 
sich, für diese Zeit ein besonderes Lichtzeichenprogramm zu wählen, das alle Verkehrsteilnehmer 
möglichst nur kurz warten lässt.  
Das Kriterium der Senkung Betriebskosten ist positiv zu bewerten. Positive Auswir kungen auf die  
Lärmemissionen sind auch zu beachten.  
Nächtliches Ausschalten ist dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne  
Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist.  
Ein Abschalten der Lichtsignalanlagen in Schwachlastzeiten wird  von der Rechtslage nicht generell 
ausgeschlossen. 
Für die Abschaltpraxis streiten dabei Aspekte wie Senkung der Lärmpegel, Verringerung des  
Kraftstoffverbrauchs und Schadstoffausstoßes, sowie Einsparung von Energie - und Betriebskosten. 
Es entsteht bei Abschaltung der Ampel kein rechtsfreier Raum. Jede Ampelanlage hat entweder  
zusätzliche Vorfahrts-Schilder oder es gilt rechts vor links. Der Verkehr ist auch bei ausgeschalteter 
Ampel eindeutig geregelt. Natürlich muss man mehr Acht geben. Aber sollte man da s nicht 
sowieso? 
Auch in der Richtlinie für Lichtsignalanlagen RiLSA (FGSV) wird ein Dauerbetrieb der  
Lichtsignalanlagen empfohlen, aber nicht verpflichtend gemacht.  
Es sollen solche Anlagen zum Abschalten in Betracht gezogen werden, bei denen in den  
Abschaltzeiten ein Sicherungsbedürfnis eindeutig nicht mehr besteht.

Dabei ist eine sorgfältige Überprüfung jedes Einzelfalles erforderlich.  
Weiterhin ist zu fordern, bevor eine Lichtsignalanlagen zeitweise abgeschaltet wird, gezielte  
Untersuchungen durchzuführen und dabei Unfalldaten mehrerer Jahre auszuwerten werden.  
Aber, wenn alle Untersuchungen und Überlegungen angestellt wurden, dann steht einer 
Abschaltung nichts im Wege.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Martin Berg       Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender      2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Neusser Straße 450
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1457/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
23.08.2022
Erstellt
22.08.2022 09:56