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1297/2025

Sportförderrichtlinie - Baubeihilfen

Mitteilung Ausschuss 20.05.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 6.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9163 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 20.05.2025 
 1297/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 22.05.2025 
 
Sportförderrichtlinie -  Baubeihilfen 
Die Stadt Köln fördert mit der Sportförderrichtlinie im Sinne der allgemeinen Sportförderung 
die Neueinrichtung, Erweiterung, Modernisierung und Instandsetzung von Sportfreianlagen 
und Sporthochbauten, die sogenannte Bauförderung. Die Bauförderung ist Bestandteil des 
Förderprogramms „Sportinfrastruktur“ und trägt somit nachhaltig zu dessen Weiterentwicklung 
bei.  
 
In der derzeitigen Phase, in der die bundes- und/oder landesseitig zwingend notwendigen fi-
nanziellen Verbesserungen für die Kommunen - auch für den Sport - durch den Koalitionsver-
trag auf Bundesebene zwar angekündigt, aber noch nicht konkretisiert wurden, gilt es zu-
nächst auf Folgendes hinzuweisen: 
 
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird festgestellt, dass die Lage der Kommunen ernst 
sei und sich finanziell zuspitze. Die Kommunen bräuchten Handlungsperspektiven, „sowohl 
finanziell als auch im Hinblick auf die Umsetzungsfähigkeit der ihnen übertragenen Aufgaben.“ 
Konkret wird - bezogen auf den Sport – u.a. wie folgt ausgeführt: „Wir helfen Ländern, Kom-
munen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten. 
Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung.“ 
 
Die folgenden Ausführungen können die finanziellen Spielräume, die ggf. durch ein angekün-
digtes Finanzpaket des Bundes entstehen könnten, noch nicht berücksichtigen. Sie machen 
die zwingende Notwendigkeit dessen aber deutlich.  
 
Im Jahre 2025 steht bei den Baubeihilfen ein hohes Antragsvolumen einer angespannten 
Haushaltssituation gegenüber. Für das Jahr 2025 sind im Rahmen der Baubeihilfe investive 
Mittel in Höhe von 900.000 Euro sowie konsumtive Mittel in Höhe von 267.604 Euro im Haus-
haltsplan vorgesehen.  
Insgesamt wurden bis Ende April 44 Anträge für das Budget Baubeihilfen 2025 eingereicht. 
Diese setzen sich zusammen aus Förderanträgen aus 2024 und 2025. Im investiven Bereich 
wurden Anträge mit Gesamtkosten von circa 5.570.700 Euro registriert, mit einem daraus re-
sultierenden Förderanteil von etwa 3.627.900 Euro. Die Gesamtkosten der beantragten Bau-
maßnahmen im konsumtiven Bereich belaufen sich auf rund 2.631.000 Euro, wodurch sich ein 
geschätzter Förderanteil von etwa 1.987.500 Euro ergibt. 
 
Das Budget für investive Baubeihilfen für das Jahr 2025 ist nicht ausreichend, um allen För-
deranträgen gerecht zu werden. Daher ist eine Priorisierung für die Vergabe von Finanzmitteln 
an Sportvereine für investive Bauförderungen erforderlich. Hierzu wurde eine entsprechende

2 
 
Bewertungsmatrix von der Verwaltung unter Einbindung des Stadtsportbundes Köln erarbei-
tet, auf deren Grundlage die Verwaltung über die Bewilligung der Förderanträge entscheiden 
wird. Mit dem Anteil minderjähriger Mitglieder, der Nähe zu Sozialräumen und der Bevölke-
rungsentwicklung in den Stadtteilen werden verschiedene und differenzierende Parameter zur 
Grundlage der Entscheidung der Verwaltung über die Vergabe der Mittel. Dies geschieht in 
Anlehnung an die Parameter, die maßgeblich für die Priorisierungen bei Kunstrasenplätzen 
oder dem Neubau/Generalsanierung von Vereinsheimen waren, soweit für sie bei Baubeihil-
fen eine analoge Anwendung sinnvoll ist. Eine festgelegte Bewertungsmatrix ermöglicht im Er-
gebnis eine strukturierte und transparente Priorisierung der beantragten Baumaßnahmen. 
 
Im Einzelnen wird die Verwaltung sich bei sich der Priorisierungsentscheidung bei der 
Vergabe von investiven Baubeihilfen an folgenden Kriterien orientieren:   
1. Mitgliederanteil Minderjähriger: 
o Je höher der Anteil von minderjährigen Mitgliedern im Verein, desto höher die 
Punktevergabe. Dies berücksichtigt die besondere Bedeutung der Jugendarbeit 
in den Sportvereinen und der Gesellschaft insgesamt. 
2. Lage im Sozialraum: 
o Sportvereine, die sich in sozial benachteiligten oder förderbedürftigen Stadttei-
len befinden, erhalten eine höhere Punktezahl. Dies trägt der sozialen Verant-
wortung Rechnung, Sportangebote dort besonders zu unterstützen, wo sie für 
den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig sind. 
3. Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil: 
o Vereine in Stadtteilen mit stark wachsender Bevölkerung werden bevorzugt, da 
dort ein zunehmender Bedarf anwachsender Sportinfrastruktur besteht. 
Das bedeutet konkret: 
Kriterien Punkte  Gewichtung 
1. Mitgliederanteil Minderjähriger 50% 
20 %-35 % 1   
36 %-50 % 2   
51 %-75 % 3   
76 %-100 % 4   
2. Sozialraum   30% 
außerhalb 0   
in unmittelbarer Nähe (ca. 
500m) 2   
innerhalb 4   
3. Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil 20% 
(-10 %) - 0 % 0   
0,1 % - 2,4 %  1   
2,5 % - 4,9 %  2   
5 % - 9,9 %  3   
10 % und mehr % 4   
 
Alle Anträge auf investive Baubeihilfen, die bis zum 31.05.2025 eingegangen sind, werden

3 
 
von der Verwaltung bei der Priorisierung berücksichtigt. Alle nach der Priorisierung nicht be-
rück sichtbaren und ab dem 1.6.2025 eingereichten Anträge werden für das Haushaltsjahr 
2026 aufrechterhalten oder auf Wunsch der Sportvereine abgelehnt. Sollte es bei der Priori-
sierung unter Anwendung der vorstehend dargestellten Parameter zu dem Ergebnis kommen, 
dass mehrere Förderanträge eines Vereins berücksichtigt werden könnten, würde die Verwal-
tung sich auf die Fördermaßnahme beschränken, die der Verein bevorzugt. Aus haushalts-
rechtlichen Gründen wird die Verwaltung die Wirkung der Bewilligungsbescheide auf den 
30.11.2025 begrenzen. Um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen inner-
halb dieses Zeitfensters umzusetzen, ist eine kurzfristige Umsetzung der benannten Schritte 
erforderlich. Mit der Bewilligung der dann priorisierten Anträge wird das investive Budget für 
2025 vollständig aufgebraucht.  
 
Das Budget für konsumtive Baubeihilfen ist aufgrund der Ausfinanzierung bereits bewilligter 
Bauförderungen, insbesondere aus dem NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätte“, aus 
dem Jahr 2024 ausgeschöpft. Folglich können weitere konsumtive Baubeihilfen im Haushalts-
jahr 2025 nicht realisiert werden. Die Sportvereine wurden hierüber bereits informiert. 
 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht - vom 
23.04.2025 sind u.a. alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitli-
chen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Auf-
gaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige 
Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können.  
 
Die investiven Baubeihilfen dienen der Unterstützung der Arbeit in den Sportvereinen. Sie sor-
gen für den zwingend erforderlichen Strukturerhalt der Sportvereine und damit einhergehend 
für die Erhaltung des unverzichtbaren Breitensportangebotes in Köln. Gleichzeitig leisten sie 
einen maßgeblichen Beitrag für die städtische Sportinfrastruktur. 
 
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch 
aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt 
unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei-
nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen 
baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters-
gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver-
schiedene Belastungen und Barrieren erleben. 
 
Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es 
schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. 
Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör-
perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge-
meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich 
dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt.  
 
Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen 
Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr-
nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von 
Zuschüssen sich sehr negativ auf das Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insge-
samt auswirken wird. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch einge-
schränkt oder bei einem völligen Wegfall von Zuschüssen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. 
Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen, die eine Verringerung oder 
ein Wegfall der Vereinsangebote zur Folge hat, Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da 
die Herausforderungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer 
werden. Insofern sind die investiven Baubeihilfen in voller Höhe des für das Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehenden Budgets von 900.000 Euro auszuzahlen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Sportausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1297/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.05.2025
Erstellt
28.04.2025 13:51