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V/0765/2022

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 25.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.12.2022, TOP 6.1

Anlage A

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Anlage 1_Zuschussrichtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1558 Zeichen

Anlage A zur V/0765/2022 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der 
Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver-
tretung Münster-West 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 1_Zuschussrichtlinien

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

2838 Zeichen

V/0765/2022 
V/0765/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse 
in folgender Höhe gewährt. 
 
Verein/Institution Zuschusszweck Zuschusshöhe 
Bläservereinigung Albachten 
1921 e. V. 
Jahrhundertkonzert am 21. und 22.10.2022 1.000,00 € 
Bücherei St. Ludgerus Albachten Interkulturelle Veranstaltung 
(chinesische Erzähltheater) 
150,00 € 
Integrationsforum Münster e. V. Fahrradhelme für Flüchtlingskinder 3.000,00 € 
MuM Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum e. V. 
Einrichtung des Kinderzimmers/ 
Wickelbereichs und einer  
Beratungsecke 
2.200,00 € 
Nachbarschaft Ramertsweg Bankerneuerung am Ramertsweg 1.000,00 € 
Schützenverein Gievenbeck von 
1864 e. V. 
Erneuerung der Vereinsfahne 4.000,00 € 
Tischfußballverein Boofken     
Münster 08 e. V. 
Anschaffung eines Profi Tischfußballtisches 650,00 € 
Musikschule Nienberge e. V. Aufführung des Musicals  "Dschungelbuch" 9.000,00 € 
Waldschule Münsterland e. V. 25jähriges Vereinsjubiläum 100,00 € 
 
Bezirksverw altung Münster-
West 
 
29.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642 
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0765/2022 
2. Die Freie evangelische Gemeinde Münster erhält keinen Zuschuss für die Pflasterung des Park-
platzes. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2022   
Zeile 15 Transferaufwendungen  21.100  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstade d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und 
des gelten gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 22.11.2022 ausge-
sprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
 
 
i. A. 
 
 
gez. 
Lembeck 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ramertsweg 1

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Details

Aktenzeichen
V/0765/2022
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2022
Erstellt
24.11.2022 10:54