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2777/2025

Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße und Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße

Mitteilung Ausschuss 18.11.2025

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 02.12.2025, TOP 6.2.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3908 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 22.10.2025 
 2777/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 02.12.2025 
 
Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße und 
Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße, Vorlagen-Nr. 1178/2025 
hier: Stellungnahme der Verwaltung 
Im Auszug aus dem Entwurf zur Niederschrift zur 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 
24.06.2025 sind folgende Punkte festgehalten worden: 
 
RM Wahlen signalisiert Zustimmung, fragt jedoch, ob der Radfahrstreifen auf der Trierer/Pfäl-
zer Straße vorgezogen werden könne oder ob in der Tat auf den Umbau der Haltestelle Bar-
barossaplatz gewartet werden müsse. 
 
Auch SB Meinhardt zeigt sich erfreut über diesen Baubeschluss. Er erinnert in diesem Zusam-
menhang daran, dass es südlich dieser Straße - parallel zur Luxemburger Straße - eine 
Trasse gebe, die freigehalten wurde. Vor Jahren sei hier ein Hausbau geplant gewesen, der 
jedoch nie vollzogen wurde. Man könnte diese Trasse nach seiner Auffassung als komfortable 
Fortsetzung des Radweges nutzen, wenn man mit der Bahn vereinbare, dass eine Unterfüh-
rung zur Stolzestraße hin geschaffen werde.  
 
SB Dr. Beese fragt, ob die nun sehr kurze Rechtsabbiegespur ausreichend genug dimensio-
niert sei, um Rückstauungen oder Kollisionen mit Radfahrenden zu verhindern. 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Die mit Einrichtung des Radfahrstreifens in der Trierer Straße nötig werdenden Änderungen 
an der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Barbarossaplatz / Trierer Straße / Salierring werden 
erst im Rahmen der Maßnahme zur Bahnsteiganhebung an der KVB-Haltestelle Barbarossa-
platz umgesetzt. Der Radfahrstreifen in der Neuen Weyerstraße entsteht ebenfalls erst mit 
straßenbaulichen Anpassungen auf Höhe der KVB-Haltestelle sowie mit Entfall der Wende-
fahrbahn. Eine Vorab-Umsetzung des Radfahrstreifens in der Trierer Straße, wie von RM Herr 
Wahlen vorgeschlagen, wäre insofern nicht sinnvoll und aufgrund einer dann doppelt nötigen 
bauzeitlichen Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich auch nicht wirtschaftlich. 
 
Die von SB Herrn Meinhardt vorgeschlagene Nutzung der freigehaltenen Trasse zwischen 
Trierer Straße, Moselstraße und Stolzestraße (vgl. Abbildung 1) wird nördlich der Eisen-
bahntrasse für die angedachte Bebauung berücksichtigt werden. So soll eine Verkehrsfläche 
für den Fuß- und Radverkehr zwischen Trierer und Moselstraße entlang der geplanten Bebau-
ung geschaffen werden. Der Hausbau soll insofern durchaus vollzogen werden. Die vorge-
schlagene Schaffung einer Untertunnelung der Bahnlagen zur Stolzestraße wird von der Ver-
waltung aus Kapazitäts- und Kostengründen abgelehnt. Daher wird von der Verwaltung keine

2 
 
Veranlassung gesehen diese neue Unterführung für den Radverkehr planerisch zu betrach-
ten. 
 
 
Abbildung 1: Übersichtsplan vorgeschlagene Trasse 
 
Es soll gemäß vorgelegter Planung in der Trierer Straße am Knotenpunkt Barbarossaplatz / 
Salierring kein, wie von SB Dr. Beese erwähnt, separater Rechtsabbiegestreifen umgesetzt 
werden. Wie in der Vorlage 1178/2025 erläutert, soll der geplante Radfahrstreifen gemäß ak-
tuellem Stand der Regelwerke auf Höhe der Bushaltestelle unterbrochen werden. 
 
Zum Barbarossaplatz hin würden entsprechend zwei Kfz-Fahrstreifen neben dem Radfahr-
streifen verbleiben. Der rechte der beiden Kfz-Fahrstreifen soll von geradeausfahrenden wie 
auch von rechtsabbiegenden Kfz genutzt werden können. Gemäß aktueller Verkehrszahlen 
aus September 2023 nutzen lediglich 70 Kfz am Tag die Möglichkeit hier rechts abzubiegen. 
In den verkehrsstarken Spitzenstunden morgens und abends wurde gar keiner bzw. nur ein 
Abbiegevorgang gezählt. Aufgrund der geringen Rechtsabbiegevorgänge wird ein separater 
Rechtsabbiegefahrstreifen hier insofern für nicht erforderlich gesehen. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

02.12.2025 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2777/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.11.2025
Erstellt
12.09.2025 08:50