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V/0496/2023

Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“

Vorlagen 22.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 31.10.2023, TOP 6.2

Anlage 1 - Antrag CDU-Ratsfraktion

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Antrag CDU-Ratsfraktion

2479 Zeichen

CDU

Ratsfraktion Ms)

Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten
Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen

Der AUKB beschließt:

1. Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten, mit denen auch alte oder
mobilitätseingeschränkte Menschen die Gräber ihrer Angehörigen erreichen können.

2. Geprüft werden Friedhofsmobile mit Fahrer ebenso wie Selbstfahrlösungen. Die örtliche
Friedhofswirtschaft wird bei der Erstellung eines Finanzierungskonzepts mit einbezogen und
ein Pilotprojekt für einen besonders weitläufigen Friedhof soll entwickelt werden.

4. Die kommunale Seniorenvertretung und die KIB sind in die Konzeption einzubeziehen.

5. Die Kosten sollen ermittelt und ein Finanzierungsvorschlag unter Einbeziehung möglicher
Fördermittel unterbreitet werden. ö

Begründung:

Gerade für Menschen, die ihre Angehörigen oder Freunde verloren haben, ist der Besuch am
Grab ihrer Lieben oft der letzte Trost in einer zunehmend einsamer werdenden Welt. Wenn
dieses Grab aber nicht mehr zu Fuß erreicht werden kann, weil die Kräfte schwinden, ist das
mehr als traurig und führt nicht selten zu noch mehr Einsamkeit und Isolation. Gerade
Münsters größter städtischer Friedhof, der Waldfriedhof Lauheide, ist so weitläufig, dass die
Gräber bei Mobilitätseinschränkung oft nicht mehr erreicht werden können.

Manche Städte betreiben deshalb schon seit Jahren sogenannte Friedhofsmobile oder
verleihen Rollstühle, die von der Friedhofswirtschaft angeschafft wurden und von
Ehrenamtlichen bedient werden. Die Fahrten können telefonisch bei der
Friedhofsverwaltung bestellt werden. Auch Lösungen mit Fahrradrikschas, Seniorenmobile
oder Dreiräder zum Ausleihen sind zu prüfen.

Bebilderte Beispiele: Mobile mit Hilfe

Die Friedhofstaxis in Karlsruhe,
Mannheim oder Freiburg sind
dort seit Jahren etabliert. Sie
wurden von Genossenschaft
Badischer Friedhofsgärtner
angeschafft. Gefahren werden sie

von Ehrenamtlichen. Die Fahrten
kann man bei der
Friedhofsverwaltung telefonisch
ordern. j

CDU

Ratsfraktion Ms)

In Münsters City bieten Fahrrad-Rikschas ihre Dienste an. In Köln haben die Friedhofsgärtner
Rollstühle zum Ausleihen zur Verfügung gestellt.

Mobile zum Selbstfahren

Dreiräder zum Selbstfahren und E-Mobile erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Es gibt
auch Mobile, die für alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gut geeignet sind.
Diese könnte man gegen Gebühr vermieten

Münster, den 4. Oktober 2022

Gez.
Babette Lichtenstein van Lengerich und Fraktion

Beschlussvorlage

14573 Zeichen

V/0496/2023 
V/0496/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und 
mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
   19.10.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   30.10.2023 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Unter Abwägung aller derzeitigen Möglichkeiten wird zunächst kein Fahrdienst auf dem 
Waldfriedhof Lauheide eingerichtet. 
 
2. Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung, insbesondere hinsichtlich 
des Ausbaus der technischen Infrastruktur zu beobachten und wird den politischen Gremien 
bei Änderung der Rahmenbedingungen unaufgefordert berichten. 
 
3. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 04.10.2022 an den AUKB „Friedhöfe: Alten und mobi-
litätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ hat sich mit die-
sem Beschluss erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Im Antrag der CDU an den AUKB vom 04.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten 
Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, 
inwieweit die Erreichbarkeit von Grabstellen für alte und mobilitätseingeschränkte Menschen zu ver-
bessern ist. Angesprochen werden u.a. Fahrdienste wie z.B. Friedhofstaxis oder Selbstfahrlösungen. 
Die geforderte Beteiligung der Kommunalen Seniorenvertretung und der KIB wurde mit den Terminen 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
06.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Niggemann 
Telefon: 492-6710 
Niggemann@stadt-
muenster.de

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V/0496/2023 
vor Ort auf dem Waldfriedhof Lauheide am 19.04.2023 (Kommunale Seniorenvertretung) und 
06.05.2023 (KIB) durchgeführt, hier wurden die Teilnehmenden über die aktuelle Situation und die 
Entwicklungen im Friedhofswesen informiert und Anregungen diskutiert. 
  
 
Rahmenbedingungen: 
Die städtischen Friedhöfe Albachten, Angelmodde, Hiltrup Hohe Ward, Nienberge, Wolbeck und der 
Waldfriedhof Lauheide sind eine „Gebührenrechnende Einrichtung“, bei der die Kosten und Erlöse 
verursachungsgerecht den Gebührentatbeständen zugerechnet werden müssen. Die Gebühren wer-
den in der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster dargestellt. 
 
Waldfriedhof Lauheide: 
Der Waldfriedhof Lauheide ist mit ca. 80 ha der größte städtische Friedhof und liegt auf dem Gebiet 
der Stadt Telgte. Hier befindet sich auch die Friedhofsverwaltung für die städtischen Friedhöfe. Mit 
der Konzeption des Friedhofs wurde Ende der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgrund 
des Mangels an innerstädtischen Friedhofsflächen begonnen. Die ersten Beisetzungen wurden An-
fang der vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts durchgeführt. Der Friedhof hat einen ausgeprägten 
Waldcharakter. Die Infrastruktur des Friedhofs ist mit Wegen, Plätzen, sanitären Einrichtungen sowie 
Ruhe- und Sitzgelegenheiten gut ausgebaut. Die Besucher*innen können über das gut ausgebaute 
Wegesystem zu jeder Jahreszeit die Grabstätten erreichen. Der Friedhof wurde im Jahr 2014 zum 
„Schönsten Friedhof des Jahres“ gewählt. 
 
Mobilität: 
Der Waldfriedhof Lauheide ist mit der Stadtbuslinie 19, mit dem Fahrrad und dem Auto erreichbar. 
Ausreichende Parkmöglichkeiten sind vorhanden, nahe des Verwaltungsgebäudes befinden sich 
ausgewiesene Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen mit entsprechendem Ausweis. 
  
Der ausgeprägte Waldcharakter, die pietätvolle und sensible Thematik und die wichtige und vielge-
nutzte Erholungsfunktion des Waldfriedhofs Lauheide erfordern eine restriktive Regelung des indivi-
duellen motorisierten Verkehrs. Daher gilt hier ein Fahrverbot für den motorisierten Verkehr, Ausnah-
megenehmigungen werden für Gewerbetreibende und mobilitätseingeschränkte Besucher*innen er-
teilt. Die Befahrbarkeit wird durch ein Schrankensystem geregelt, durch das mit Zugangskarte oder 
auf Anfrage bei berechtigtem Interesse die Zufahrt ermöglicht wird. Um die Erreichbarkeit der Grab-
stätten für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erleichtern, macht die Friedhofsverwaltung von der 
satzungsmäßigen Möglichkeit der Gewährung von Fahrgenehmigungen unter Würdigung der Um-
stände des Einzelfalls großzügigen Gebrauch. Die Fahrgenehmigungen werden für 3 Jahre erteilt, 
können bei weiterem Bedarf verlängert werden und ermöglichen die Befahrung des Friedhofs zu den 
Öffnungszeiten der Verwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten und insbesondere an den Wochenen-
den ist der motorisierte Individualverkehr auf dem Waldfriedhof Lauheide strikt untersagt, um die Si-
cherheit der vielzähligen Besucher*innen und Erholungssuchenden nicht zu gefährden. 
 
Weiterhin gewährt die Friedhofsverwaltung bei Bestattungen oder in begründeten Fällen auch ohne 
generelle Fahrgenehmigung im Einzelfalle großzügig Zufahrt zum Friedhof. So soll bei Wahrung des 
Erholungs- und Waldcharakters des Friedhofs jeder Person die Möglichkeit des Gedenkens und 
Trauerns an den jeweiligen Grabstätten gegeben werden. An der Friedhofsverwaltung besteht weiter-
hin die Möglichkeit der kostenlosen Leihe von Rollstühlen und Rollatoren, die in ausreichender Anzahl 
auch ohne Voranmeldung zur Verfügung stehen. 
 
Praxisbeispiele Münster und anderer Städte: 
Die Gewerbetreibenden, die am Waldfriedhof Lauheide tätig sind, berichten, dass bereits Anfang der 
neunziger Jahre auf dem Waldfriedhof Lauheide der Versuch unternommen wurde, eine Buslinie mit 
regelmäßiger Taktung einzurichten. Nach Aussage der Gewerbetreibenden wurde der Versuch aber 
aufgrund fehlender Nachfrage nach wenigen Monaten abgebrochen. 
 
Die „Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner“ beschafft seit dem Jahr 2007 Elektrofahrzeuge für 
den Personentransport (Elektromobile), die Friedhofsträgern, z.B. in Freiburg, Heidelberg und Karls-

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ruhe kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Betrieb erfolgt ausschließlich über die Friedhofs-
träger, die den Fahrdienst über Gewerbetreibende, Fördervereine, Ehrenamtliche und vereinzelt auch 
mit eigenen Mitarbeitenden sicherstellen. Die Nutzung durch die Besuchenden der Friedhöfe hängt 
stark von der Ausgestaltung des Angebots durch die jeweiligen Betreibenden ab. 
 
Die Verwaltung hat die Städte Dortmund, Düsseldorf und Krefeld nach den Erfahrungen mit ihren 
Fahrdiensten für mobilitätseingeschränkte Menschen befragt. Die benannten Städte betreiben Fahr-
dienste überwiegend an den Hauptfriedhöfen, die personelle Abwicklung erfolgt ausschließlich über 
Beschäftigungsprogramme. Zu Bestattungsfeiern ist die Akzeptanz gut, ansonsten in Abhängigkeit 
von Witterung und Angebot. Die Fahrzeuge werden entweder durch Stiftungsmittel oder den Gebüh-
renhaushalt finanziert, die Verwaltung des Fahrdienstes wird aber aus den jeweiligen Gebührenhaus-
halten finanziert.  
 
Es besteht bei den angefragten Städten und Einrichtungen die einhellige Meinung, dass nicht die Be-
schaffung von Fahrzeugen für einen Fahrdienst, sondern die Personalbeschaffung, Finanzierung und 
Organisation die entscheidenden Faktoren sind. Um die Gebührenzahlenden nicht in einem unzu-
mutbaren Umfang zu belasten, ist die Finanzierung des Personals nur über Beschäftigungsprogramm 
oder unter Umständen über Freiwillige oder Vereine möglich. Die Stadt Dortmund beispielsweise be-
schäftigt über das Förderprogramm § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 3 Personen für den 
Fahrdienst, die bei regulärer Entlohnung den Gebührenhaushalt mit ca. 160.000/Jahr € belasten wür-
den. Hinzu kommt noch die Anrechnung einer halben Verwaltungsstelle, die den Fahrdienst organisa-
torisch verwaltet (ca. 30.000€/Jahr). Erschwerend kommt hinzu, dass bei Ausfall eines der Arbeits-
kräfte für den Fahrdienst Personal aus dem Unterhaltungsbereich des Friedhofs eingesetzt werden 
und somit auch in Anrechnung gebracht werden muss. Die benannten Städte berichteten unisono von 
großen Schwierigkeiten, über die Beschäftigungsprogramme geeignetes Personal zu rekrutieren. 
Ohne Personalgestellung über Beschäftigungsprogramme sei dieses Angebot aber nicht finanzierbar 
und den Gebührenzahlenden nicht zuzumuten. 
 
 
Prüfung von Alternativen für den Waldfriedhof Lauheide: 
 
Ein Fahrdienst auf dem Waldfriedhof Lauheide könnte grundsätzlich auf zwei Arten organisiert sein, 
einmal als Liniensystem oder als Abrufsystem bei Bedarf. 
 
1. Liniensystem 
Bei einem Liniensystem werden wie z.B. bei Stadtbuslinien nach einem Fahrplan oder in einem be-
stimmten Rhythmus vorher festgelegte Haltestellen angefahren, an denen die Nutzenden zu- und 
aussteigen können. Das Wegesystem auf dem Waldfriedhof Lauheide ist aufgrund der Friedhofsgrö-
ße und der Vielzahl der Grabfelder weitläufig und verzweigt. Die Konzeption einer nutzerorientierten 
Fahrtroute und fester Taktung ist nicht möglich, da zum einen die Verweildauer an den Grabfeldern 
sehr individuell ist, zum anderen die Laufstrecke zwischen der individuellen Grabstätte und der Halte-
stelle zu lang für mobilitätseingeschränkte Menschen sein kann. Mehr Haltestellen und verzweigtere 
Wegeführungen würden die Dauer der einzelnen Fahrten unzumutbar verlängern und das Fahrtrou-
tensystem insgesamt zu komplex erscheinen lassen. Daher ist die Einrichtung eines Liniensystems 
mit entsprechender Taktung auf dem Waldfriedhof Lauheide nicht zielführend. 
 
2. Abrufsystem 
Ein Fahrdienst kann auch als bedarfs- und abruforientiertes System organisiert werden. Hier würden 
auf vorherige Anmeldung oder spontan die Nutzenden zu den Grabstätten gefahren werden. Das 
Fahrzeug wird nach Absetzen der Nutzenden für anderweitige Fahrten eingesetzt und wird, üblicher-
weise per Handy informiert, wenn die abgesetzte Person wieder abgeholt werden möchte. Dieses 
System setzt allerdings eine flächendeckende Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes voraus.  
 
Auf dem gesamten Gebiet des Waldfriedhofs Lauheide ist das Mobilfunknetz nicht flächendeckend 
verfügbar. Lediglich im Bereich des Verwaltungsgebäudes gibt es Standorte, an denen teilweise Mo-
bilfunknetze verfügbar sind. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren mehrfach die Mobilfunkbetrei-

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benden aufgefordert, diese Versorgungslücke zu schließen. Das Ansinnen wurde mit den Argumen-
ten abgewiesen, das Aufstellen von Mobilfunkmasten sei aufgrund der zu geringen Nutzungsfrequenz 
nicht wirtschaftlich. Der Mobilfunkkoordinator des Kreises Warendorf hat nun mitgeteilt, dass es hier 
Fortschritte gibt und die technische Infrastruktur für eine flächendeckende Verfügbarkeit des Mobil-
funknetzes voraussichtlich in den nächsten beiden Jahren realisiert werden kann. Im Ergebnis kann 
festgehalten werden, dass die Einführung eines Abrufsystems frühestens bei flächendeckender Ver-
fügbarkeit des Mobilfunknetzes denkbar ist. 
 
Fazit: 
Bei der Prüfung der Alternativen ist lediglich die Einrichtung eines Fahrdienstes auf dem Waldfriedhof 
Lauheide in der Variante eines Abrufsystems nutzer*innenorientiert, das erst bei flächendeckender 
Mobilfunkverfügbarkeit eingerichtet werden könnte.  
 
Die weitere Problematik besteht in der Beschaffung von Personal für den Einsatz der Fahrzeuge. Wie 
bereits erwähnt, besteht bei den angefragten Städten und Einrichtungen die einhellige Meinung, dass 
die Personalbeschaffung, die Finanzierung und Organisation die entscheidenden Faktoren bei der 
Einrichtung eines Fahrdienstes sind. Bei der momentan sehr angespannten Lage auf dem Arbeits-
markt ist die Personalbeschaffung in allen Bereichen äußerst schwierig, im Bereich der Beschäfti-
gungsprogramme umso problematischer. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit be-
müht sich seit Jahren erfolglos, zwei Stellen aus dem Förderprogramm § 16i SGB II „Teilhabe am 
Arbeitsmarkt“ im gärtnerischen Bereich besetzen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass aus 
Sicherheitsgründen die Beschäftigten im Fahrdienst eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen 
müssen. Die Organisation des Fahrdienstes mit Hilfe von Freiwilligen ist aus ähnlichen Gründen nicht 
durchführbar, zudem erschwert die außerstädtische Lage des Waldfriedhofs Lauheide die Bereit-
schaft von möglichen Betreibenden, zuverlässig und verbindlich den Betrieb aufrecht zu erhalten.  
 
Perspektivisch könnte als Vision auch die Einrichtung eines Fahrdienstes mithilfe von autonom fah-
renden Kleinbussen eine Möglichkeit bieten, einen Transport mit angemessenem Personal- und Fi-
nanzaufwand anzubieten. Voraussetzung auch hierfür ist die flächendeckende Verfügbarkeit des Mo-
bilfunknetzes, die in absehbarer Zeit erwartet wird. 
 
Gemeinsam aber ist den anzudenkenden Varianten, dass bei Anfahrt des Waldfriedhofs Lauheide per 
Stadtbuslinie diese mit Niederflurfahrzeugen ausgestattet sein muss, um die Barrierefreiheit sicherzu-
stellen. Mobilitätseingeschränkte Personen, die den Waldfriedhof Lauheide mit dem PKW besuchen, 
wird seitens der Friedhofsverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, das Areal zu befahren. 
 
Die Friedhofsverwaltung hat in den letzten Jahren durch zielgruppenorientierte und allgemeinverträg-
liche Maßnahmen den Umstand der Weitläufigkeit des Waldfriedhofs Lauheide für alle Nutzenden 
erlebbar gemacht. Durch angemessene Ausstellung von Fahrgenehmigungen, kostenlose Gestellung 
von Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Menschen und Optimierung des Wegesys-
tems ist die Erreichbarkeit der Gräber für die Nutzenden sichergestellt, ohne dass die naturnahe Aura 
und Schönheit des Waldfriedhofs Lauheide beeinträchtigt wird. Dies wird von den Nutzenden wohl 
anerkannt, da Hinweise oder Anregungen aus der Bevölkerung zum Thema „Mobilität auf dem Fried-
hof“ hier nicht vorliegen. Bei einer „Gebührenrechnenden Einrichtung“ müssen alle finanziellen Ent-
scheidungen daraufhin überprüft werden, ob diese den Gebührenzahlenden zuzumuten sind und eine 
finanzielle Mehrbelastung im Sinne des Mehrwerts für den Nutzerkreis erträglich ist. Dies dürfte im 
Bereich der städtischen Friedhöfe in den letzten Jahren wohl gelungen sein, da trotz stark ansteigen-
dem Preisniveau und hoher Inflationsrate die letzte Gebührenanpassung im Jahr 2017 erfolgte. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez.  
Arno Minas

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V/0496/2023 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1 – Antrag der CDU an den AUKB vom 04.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseinge-
schränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“

Anlage A

941 Zeichen

Anlage A zur V/0496/2023 
Kurzüberblick 
Mit Antrag vom 04.10.2022 möchte die CDU Fraktion einen Fahrdienst für alte und mobilitätsein-
geschränkte Menschen auf dem Friedhof Lauheide einrichten lassen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Die Verwaltung schlägt vor, den Fahrdienst zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzurichten, sondern 
die technische und organisatorische Entwicklung zu beobachten.  
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1302 Friedhöfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig

Beratungsverlauf (3)

19.10.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2023 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Waldfriedhof
  • Hohe Ward

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0496/2023
Typ
Vorlagen
Datum
22.08.2023
Erstellt
22.08.2023 14:55