V/0496/2023
Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“
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Anlage 1 - Antrag CDU-Ratsfraktion
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CDU Ratsfraktion Ms) Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen Der AUKB beschließt: 1. Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten, mit denen auch alte oder mobilitätseingeschränkte Menschen die Gräber ihrer Angehörigen erreichen können. 2. Geprüft werden Friedhofsmobile mit Fahrer ebenso wie Selbstfahrlösungen. Die örtliche Friedhofswirtschaft wird bei der Erstellung eines Finanzierungskonzepts mit einbezogen und ein Pilotprojekt für einen besonders weitläufigen Friedhof soll entwickelt werden. 4. Die kommunale Seniorenvertretung und die KIB sind in die Konzeption einzubeziehen. 5. Die Kosten sollen ermittelt und ein Finanzierungsvorschlag unter Einbeziehung möglicher Fördermittel unterbreitet werden. ö Begründung: Gerade für Menschen, die ihre Angehörigen oder Freunde verloren haben, ist der Besuch am Grab ihrer Lieben oft der letzte Trost in einer zunehmend einsamer werdenden Welt. Wenn dieses Grab aber nicht mehr zu Fuß erreicht werden kann, weil die Kräfte schwinden, ist das mehr als traurig und führt nicht selten zu noch mehr Einsamkeit und Isolation. Gerade Münsters größter städtischer Friedhof, der Waldfriedhof Lauheide, ist so weitläufig, dass die Gräber bei Mobilitätseinschränkung oft nicht mehr erreicht werden können. Manche Städte betreiben deshalb schon seit Jahren sogenannte Friedhofsmobile oder verleihen Rollstühle, die von der Friedhofswirtschaft angeschafft wurden und von Ehrenamtlichen bedient werden. Die Fahrten können telefonisch bei der Friedhofsverwaltung bestellt werden. Auch Lösungen mit Fahrradrikschas, Seniorenmobile oder Dreiräder zum Ausleihen sind zu prüfen. Bebilderte Beispiele: Mobile mit Hilfe Die Friedhofstaxis in Karlsruhe, Mannheim oder Freiburg sind dort seit Jahren etabliert. Sie wurden von Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner angeschafft. Gefahren werden sie von Ehrenamtlichen. Die Fahrten kann man bei der Friedhofsverwaltung telefonisch ordern. j CDU Ratsfraktion Ms) In Münsters City bieten Fahrrad-Rikschas ihre Dienste an. In Köln haben die Friedhofsgärtner Rollstühle zum Ausleihen zur Verfügung gestellt. Mobile zum Selbstfahren Dreiräder zum Selbstfahren und E-Mobile erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Es gibt auch Mobile, die für alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gut geeignet sind. Diese könnte man gegen Gebühr vermieten Münster, den 4. Oktober 2022 Gez. Babette Lichtenstein van Lengerich und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0496/2023 V/0496/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen" Beratungsfolge 31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 19.10.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 30.10.2023 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Unter Abwägung aller derzeitigen Möglichkeiten wird zunächst kein Fahrdienst auf dem Waldfriedhof Lauheide eingerichtet. 2. Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung, insbesondere hinsichtlich des Ausbaus der technischen Infrastruktur zu beobachten und wird den politischen Gremien bei Änderung der Rahmenbedingungen unaufgefordert berichten. 3. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 04.10.2022 an den AUKB „Friedhöfe: Alten und mobi- litätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ hat sich mit die- sem Beschluss erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Im Antrag der CDU an den AUKB vom 04.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Erreichbarkeit von Grabstellen für alte und mobilitätseingeschränkte Menschen zu ver- bessern ist. Angesprochen werden u.a. Fahrdienste wie z.B. Friedhofstaxis oder Selbstfahrlösungen. Die geforderte Beteiligung der Kommunalen Seniorenvertretung und der KIB wurde mit den Terminen Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 06.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Niggemann Telefon: 492-6710 Niggemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0496/2023 vor Ort auf dem Waldfriedhof Lauheide am 19.04.2023 (Kommunale Seniorenvertretung) und 06.05.2023 (KIB) durchgeführt, hier wurden die Teilnehmenden über die aktuelle Situation und die Entwicklungen im Friedhofswesen informiert und Anregungen diskutiert. Rahmenbedingungen: Die städtischen Friedhöfe Albachten, Angelmodde, Hiltrup Hohe Ward, Nienberge, Wolbeck und der Waldfriedhof Lauheide sind eine „Gebührenrechnende Einrichtung“, bei der die Kosten und Erlöse verursachungsgerecht den Gebührentatbeständen zugerechnet werden müssen. Die Gebühren wer- den in der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster dargestellt. Waldfriedhof Lauheide: Der Waldfriedhof Lauheide ist mit ca. 80 ha der größte städtische Friedhof und liegt auf dem Gebiet der Stadt Telgte. Hier befindet sich auch die Friedhofsverwaltung für die städtischen Friedhöfe. Mit der Konzeption des Friedhofs wurde Ende der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgrund des Mangels an innerstädtischen Friedhofsflächen begonnen. Die ersten Beisetzungen wurden An- fang der vierziger Jahre des letzten Jahrhunderts durchgeführt. Der Friedhof hat einen ausgeprägten Waldcharakter. Die Infrastruktur des Friedhofs ist mit Wegen, Plätzen, sanitären Einrichtungen sowie Ruhe- und Sitzgelegenheiten gut ausgebaut. Die Besucher*innen können über das gut ausgebaute Wegesystem zu jeder Jahreszeit die Grabstätten erreichen. Der Friedhof wurde im Jahr 2014 zum „Schönsten Friedhof des Jahres“ gewählt. Mobilität: Der Waldfriedhof Lauheide ist mit der Stadtbuslinie 19, mit dem Fahrrad und dem Auto erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind vorhanden, nahe des Verwaltungsgebäudes befinden sich ausgewiesene Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen mit entsprechendem Ausweis. Der ausgeprägte Waldcharakter, die pietätvolle und sensible Thematik und die wichtige und vielge- nutzte Erholungsfunktion des Waldfriedhofs Lauheide erfordern eine restriktive Regelung des indivi- duellen motorisierten Verkehrs. Daher gilt hier ein Fahrverbot für den motorisierten Verkehr, Ausnah- megenehmigungen werden für Gewerbetreibende und mobilitätseingeschränkte Besucher*innen er- teilt. Die Befahrbarkeit wird durch ein Schrankensystem geregelt, durch das mit Zugangskarte oder auf Anfrage bei berechtigtem Interesse die Zufahrt ermöglicht wird. Um die Erreichbarkeit der Grab- stätten für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erleichtern, macht die Friedhofsverwaltung von der satzungsmäßigen Möglichkeit der Gewährung von Fahrgenehmigungen unter Würdigung der Um- stände des Einzelfalls großzügigen Gebrauch. Die Fahrgenehmigungen werden für 3 Jahre erteilt, können bei weiterem Bedarf verlängert werden und ermöglichen die Befahrung des Friedhofs zu den Öffnungszeiten der Verwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten und insbesondere an den Wochenen- den ist der motorisierte Individualverkehr auf dem Waldfriedhof Lauheide strikt untersagt, um die Si- cherheit der vielzähligen Besucher*innen und Erholungssuchenden nicht zu gefährden. Weiterhin gewährt die Friedhofsverwaltung bei Bestattungen oder in begründeten Fällen auch ohne generelle Fahrgenehmigung im Einzelfalle großzügig Zufahrt zum Friedhof. So soll bei Wahrung des Erholungs- und Waldcharakters des Friedhofs jeder Person die Möglichkeit des Gedenkens und Trauerns an den jeweiligen Grabstätten gegeben werden. An der Friedhofsverwaltung besteht weiter- hin die Möglichkeit der kostenlosen Leihe von Rollstühlen und Rollatoren, die in ausreichender Anzahl auch ohne Voranmeldung zur Verfügung stehen. Praxisbeispiele Münster und anderer Städte: Die Gewerbetreibenden, die am Waldfriedhof Lauheide tätig sind, berichten, dass bereits Anfang der neunziger Jahre auf dem Waldfriedhof Lauheide der Versuch unternommen wurde, eine Buslinie mit regelmäßiger Taktung einzurichten. Nach Aussage der Gewerbetreibenden wurde der Versuch aber aufgrund fehlender Nachfrage nach wenigen Monaten abgebrochen. Die „Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner“ beschafft seit dem Jahr 2007 Elektrofahrzeuge für den Personentransport (Elektromobile), die Friedhofsträgern, z.B. in Freiburg, Heidelberg und Karls- - 3 - V/0496/2023 ruhe kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Betrieb erfolgt ausschließlich über die Friedhofs- träger, die den Fahrdienst über Gewerbetreibende, Fördervereine, Ehrenamtliche und vereinzelt auch mit eigenen Mitarbeitenden sicherstellen. Die Nutzung durch die Besuchenden der Friedhöfe hängt stark von der Ausgestaltung des Angebots durch die jeweiligen Betreibenden ab. Die Verwaltung hat die Städte Dortmund, Düsseldorf und Krefeld nach den Erfahrungen mit ihren Fahrdiensten für mobilitätseingeschränkte Menschen befragt. Die benannten Städte betreiben Fahr- dienste überwiegend an den Hauptfriedhöfen, die personelle Abwicklung erfolgt ausschließlich über Beschäftigungsprogramme. Zu Bestattungsfeiern ist die Akzeptanz gut, ansonsten in Abhängigkeit von Witterung und Angebot. Die Fahrzeuge werden entweder durch Stiftungsmittel oder den Gebüh- renhaushalt finanziert, die Verwaltung des Fahrdienstes wird aber aus den jeweiligen Gebührenhaus- halten finanziert. Es besteht bei den angefragten Städten und Einrichtungen die einhellige Meinung, dass nicht die Be- schaffung von Fahrzeugen für einen Fahrdienst, sondern die Personalbeschaffung, Finanzierung und Organisation die entscheidenden Faktoren sind. Um die Gebührenzahlenden nicht in einem unzu- mutbaren Umfang zu belasten, ist die Finanzierung des Personals nur über Beschäftigungsprogramm oder unter Umständen über Freiwillige oder Vereine möglich. Die Stadt Dortmund beispielsweise be- schäftigt über das Förderprogramm § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 3 Personen für den Fahrdienst, die bei regulärer Entlohnung den Gebührenhaushalt mit ca. 160.000/Jahr € belasten wür- den. Hinzu kommt noch die Anrechnung einer halben Verwaltungsstelle, die den Fahrdienst organisa- torisch verwaltet (ca. 30.000€/Jahr). Erschwerend kommt hinzu, dass bei Ausfall eines der Arbeits- kräfte für den Fahrdienst Personal aus dem Unterhaltungsbereich des Friedhofs eingesetzt werden und somit auch in Anrechnung gebracht werden muss. Die benannten Städte berichteten unisono von großen Schwierigkeiten, über die Beschäftigungsprogramme geeignetes Personal zu rekrutieren. Ohne Personalgestellung über Beschäftigungsprogramme sei dieses Angebot aber nicht finanzierbar und den Gebührenzahlenden nicht zuzumuten. Prüfung von Alternativen für den Waldfriedhof Lauheide: Ein Fahrdienst auf dem Waldfriedhof Lauheide könnte grundsätzlich auf zwei Arten organisiert sein, einmal als Liniensystem oder als Abrufsystem bei Bedarf. 1. Liniensystem Bei einem Liniensystem werden wie z.B. bei Stadtbuslinien nach einem Fahrplan oder in einem be- stimmten Rhythmus vorher festgelegte Haltestellen angefahren, an denen die Nutzenden zu- und aussteigen können. Das Wegesystem auf dem Waldfriedhof Lauheide ist aufgrund der Friedhofsgrö- ße und der Vielzahl der Grabfelder weitläufig und verzweigt. Die Konzeption einer nutzerorientierten Fahrtroute und fester Taktung ist nicht möglich, da zum einen die Verweildauer an den Grabfeldern sehr individuell ist, zum anderen die Laufstrecke zwischen der individuellen Grabstätte und der Halte- stelle zu lang für mobilitätseingeschränkte Menschen sein kann. Mehr Haltestellen und verzweigtere Wegeführungen würden die Dauer der einzelnen Fahrten unzumutbar verlängern und das Fahrtrou- tensystem insgesamt zu komplex erscheinen lassen. Daher ist die Einrichtung eines Liniensystems mit entsprechender Taktung auf dem Waldfriedhof Lauheide nicht zielführend. 2. Abrufsystem Ein Fahrdienst kann auch als bedarfs- und abruforientiertes System organisiert werden. Hier würden auf vorherige Anmeldung oder spontan die Nutzenden zu den Grabstätten gefahren werden. Das Fahrzeug wird nach Absetzen der Nutzenden für anderweitige Fahrten eingesetzt und wird, üblicher- weise per Handy informiert, wenn die abgesetzte Person wieder abgeholt werden möchte. Dieses System setzt allerdings eine flächendeckende Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes voraus. Auf dem gesamten Gebiet des Waldfriedhofs Lauheide ist das Mobilfunknetz nicht flächendeckend verfügbar. Lediglich im Bereich des Verwaltungsgebäudes gibt es Standorte, an denen teilweise Mo- bilfunknetze verfügbar sind. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren mehrfach die Mobilfunkbetrei- - 4 - V/0496/2023 benden aufgefordert, diese Versorgungslücke zu schließen. Das Ansinnen wurde mit den Argumen- ten abgewiesen, das Aufstellen von Mobilfunkmasten sei aufgrund der zu geringen Nutzungsfrequenz nicht wirtschaftlich. Der Mobilfunkkoordinator des Kreises Warendorf hat nun mitgeteilt, dass es hier Fortschritte gibt und die technische Infrastruktur für eine flächendeckende Verfügbarkeit des Mobil- funknetzes voraussichtlich in den nächsten beiden Jahren realisiert werden kann. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Einführung eines Abrufsystems frühestens bei flächendeckender Ver- fügbarkeit des Mobilfunknetzes denkbar ist. Fazit: Bei der Prüfung der Alternativen ist lediglich die Einrichtung eines Fahrdienstes auf dem Waldfriedhof Lauheide in der Variante eines Abrufsystems nutzer*innenorientiert, das erst bei flächendeckender Mobilfunkverfügbarkeit eingerichtet werden könnte. Die weitere Problematik besteht in der Beschaffung von Personal für den Einsatz der Fahrzeuge. Wie bereits erwähnt, besteht bei den angefragten Städten und Einrichtungen die einhellige Meinung, dass die Personalbeschaffung, die Finanzierung und Organisation die entscheidenden Faktoren bei der Einrichtung eines Fahrdienstes sind. Bei der momentan sehr angespannten Lage auf dem Arbeits- markt ist die Personalbeschaffung in allen Bereichen äußerst schwierig, im Bereich der Beschäfti- gungsprogramme umso problematischer. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit be- müht sich seit Jahren erfolglos, zwei Stellen aus dem Förderprogramm § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im gärtnerischen Bereich besetzen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass aus Sicherheitsgründen die Beschäftigten im Fahrdienst eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen müssen. Die Organisation des Fahrdienstes mit Hilfe von Freiwilligen ist aus ähnlichen Gründen nicht durchführbar, zudem erschwert die außerstädtische Lage des Waldfriedhofs Lauheide die Bereit- schaft von möglichen Betreibenden, zuverlässig und verbindlich den Betrieb aufrecht zu erhalten. Perspektivisch könnte als Vision auch die Einrichtung eines Fahrdienstes mithilfe von autonom fah- renden Kleinbussen eine Möglichkeit bieten, einen Transport mit angemessenem Personal- und Fi- nanzaufwand anzubieten. Voraussetzung auch hierfür ist die flächendeckende Verfügbarkeit des Mo- bilfunknetzes, die in absehbarer Zeit erwartet wird. Gemeinsam aber ist den anzudenkenden Varianten, dass bei Anfahrt des Waldfriedhofs Lauheide per Stadtbuslinie diese mit Niederflurfahrzeugen ausgestattet sein muss, um die Barrierefreiheit sicherzu- stellen. Mobilitätseingeschränkte Personen, die den Waldfriedhof Lauheide mit dem PKW besuchen, wird seitens der Friedhofsverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, das Areal zu befahren. Die Friedhofsverwaltung hat in den letzten Jahren durch zielgruppenorientierte und allgemeinverträg- liche Maßnahmen den Umstand der Weitläufigkeit des Waldfriedhofs Lauheide für alle Nutzenden erlebbar gemacht. Durch angemessene Ausstellung von Fahrgenehmigungen, kostenlose Gestellung von Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Menschen und Optimierung des Wegesys- tems ist die Erreichbarkeit der Gräber für die Nutzenden sichergestellt, ohne dass die naturnahe Aura und Schönheit des Waldfriedhofs Lauheide beeinträchtigt wird. Dies wird von den Nutzenden wohl anerkannt, da Hinweise oder Anregungen aus der Bevölkerung zum Thema „Mobilität auf dem Fried- hof“ hier nicht vorliegen. Bei einer „Gebührenrechnenden Einrichtung“ müssen alle finanziellen Ent- scheidungen daraufhin überprüft werden, ob diese den Gebührenzahlenden zuzumuten sind und eine finanzielle Mehrbelastung im Sinne des Mehrwerts für den Nutzerkreis erträglich ist. Dies dürfte im Bereich der städtischen Friedhöfe in den letzten Jahren wohl gelungen sein, da trotz stark ansteigen- dem Preisniveau und hoher Inflationsrate die letzte Gebührenanpassung im Jahr 2017 erfolgte. I.V. gez. Arno Minas - 5 - V/0496/2023 Stadtrat Anlagen Anlage A Anlage 1 – Antrag der CDU an den AUKB vom 04.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseinge- schränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“
Anlage A
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Anlage A zur V/0496/2023 Kurzüberblick Mit Antrag vom 04.10.2022 möchte die CDU Fraktion einen Fahrdienst für alte und mobilitätsein- geschränkte Menschen auf dem Friedhof Lauheide einrichten lassen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung schlägt vor, den Fahrdienst zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzurichten, sondern die technische und organisatorische Entwicklung zu beobachten. Finanzierung Produktgruppe: 1302 Friedhöfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (2)
- Am Waldfriedhof
- Hohe Ward
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Details
- Aktenzeichen
- V/0496/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.08.2023
- Erstellt
- 22.08.2023 14:55