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AN/0248/2023

Zukünftige Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln

Gem. Antrag nach § 5 (Grüne) 03.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.03.2023, TOP 1.2.1

Gem. Antrag nach § 5 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 5 (Grüne)

2972 Zeichen

Hupke, Andreas, Bezirksbürgermeister 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0248/2023 
 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
 
Zukünftige Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion 
Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 
Köln 
 
seit über 12 Monaten sind o.g. Areale ungenutzt. Eigentümer der Liegenschaften ist das 
Land NRW. Zuständig ist dort der Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW, im 
folgenden BLB genannt.  
Der gemeinnützige Verein IG Neustadt -Nord/Villenviertel hat sic h bereits kurz nach Aus-
zug der heutigen Nutzer an den BLG gewandt, mit der Bitte über die Planungen zu in-
formieren. Außer der Auskunft, dass das Areal auch in Zukunft durch das Land genutzt 
wird, erhielt er keinerlei Auskünfte. Nachfragen führten ebenfalls  zu keinem Ergebnis.  
Daher bitte ich eine Aktuelle Stunde zur zukünftigen Nutzung und Bebauung des ehema-
ligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Gene-
ralzolldirektion, Wörthstraße 1 -3, 50668 Köln auf die Tagesordnung der Sitzung der Be-
zirksvertretung Köln-Innenstadt/Deutz zu nehmen.  
Für das Areal existiert ein rechtsbeständiger Bebauungsplan. Die ehemalige Generalzoll -
direktion, Wörthstraße 1 -3, steht unter Denkmalschutz.  
Im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ sollten folg ende Fragen beantwortet werden.  
 
1. Welche Pläne hat man konkret und sehen diese aus?  
2. Wie sollte die planungsrechtliche Umsetzung, inkl. einer evtl. Änderung des Bebau-
ungsplanes, erfolgen. Wie sollen die Anlieger informiert werden? Welche Form der Bür-
gerbeteiligung ist konkret geplant?  
3. Geplanter Baubeginn? Wann sollen die Baumaßnahmen beginnen?  
4. Existiert bereits Bauzustands - und Bauschadstoffgutachten? Falls ja zu welchem Er-
gebnis kommen diese. Wie sollen Betroffene, wie Anwohner und Studierend e, vor evtl. 
Risiken durch die Sanierung geschützt werden?  
5. Welche Bauarbeitszeiten sind geplant?  
6. Was wird unternommen um das Umfeld vor unnötigen Belastungen durch Lärm und 
Dreck zu schützen.

- 2 - 
 
7. Welche Maßnahmen werden getroffen, um generell Umwel tbelastungen zu vermeiden 
bzw. zu minimieren?  
8. Mittlerweile stehen die Liegenschaften, in bester Lage Kölns, über ein Jahr leer. Wur-
de eine Zwischennutzung in Betracht gezogen?  
 
Im unmittelbaren Wohnumfeld befinden sich zahlreiche Wohnungen. Nicht weni ge davon 
sind Eigentum. Für zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn ist das Wohneigentum ein 
elementarer Bestandteil u.a. ihrer Altersvorsorge. Ein weiterer Nachbar ist die KatHO 
Köln mit über 4.000 Studierenden. Es besteht dringender Aufklärungs - und Informations-
bedarf.  
 
Mit dieser Aktuellen Stunde soll eine Information und Aufklärung über das Geplante er-
folgen. 
 
 
gez. Andreas Hupke 
Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 1.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wörthstraße 1
  • Riehler Platz 2

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Details

Aktenzeichen
AN/0248/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 5 (Grüne)
Datum
03.03.2023
Erstellt
07.02.2023 08:23