Zukünftige Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln
Gem. Antrag nach § 5 (Grüne) AN/0248/2023 vom 03.03.2023
Stand: Am 09.03.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 5 (Grüne)
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Hupke, Andreas, Bezirksbürgermeister Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0248/2023 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Zukünftige Nutzung und Bebauung des ehemaligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln seit über 12 Monaten sind o.g. Areale ungenutzt. Eigentümer der Liegenschaften ist das Land NRW. Zuständig ist dort der Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW, im folgenden BLB genannt. Der gemeinnützige Verein IG Neustadt -Nord/Villenviertel hat sic h bereits kurz nach Aus- zug der heutigen Nutzer an den BLG gewandt, mit der Bitte über die Planungen zu in- formieren. Außer der Auskunft, dass das Areal auch in Zukunft durch das Land genutzt wird, erhielt er keinerlei Auskünfte. Nachfragen führten ebenfalls zu keinem Ergebnis. Daher bitte ich eine Aktuelle Stunde zur zukünftigen Nutzung und Bebauung des ehema- ligen Areals der Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Gene- ralzolldirektion, Wörthstraße 1 -3, 50668 Köln auf die Tagesordnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Köln-Innenstadt/Deutz zu nehmen. Für das Areal existiert ein rechtsbeständiger Bebauungsplan. Die ehemalige Generalzoll - direktion, Wörthstraße 1 -3, steht unter Denkmalschutz. Im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ sollten folg ende Fragen beantwortet werden. 1. Welche Pläne hat man konkret und sehen diese aus? 2. Wie sollte die planungsrechtliche Umsetzung, inkl. einer evtl. Änderung des Bebau- ungsplanes, erfolgen. Wie sollen die Anlieger informiert werden? Welche Form der Bür- gerbeteiligung ist konkret geplant? 3. Geplanter Baubeginn? Wann sollen die Baumaßnahmen beginnen? 4. Existiert bereits Bauzustands - und Bauschadstoffgutachten? Falls ja zu welchem Er- gebnis kommen diese. Wie sollen Betroffene, wie Anwohner und Studierend e, vor evtl. Risiken durch die Sanierung geschützt werden? 5. Welche Bauarbeitszeiten sind geplant? 6. Was wird unternommen um das Umfeld vor unnötigen Belastungen durch Lärm und Dreck zu schützen. - 2 - 7. Welche Maßnahmen werden getroffen, um generell Umwel tbelastungen zu vermeiden bzw. zu minimieren? 8. Mittlerweile stehen die Liegenschaften, in bester Lage Kölns, über ein Jahr leer. Wur- de eine Zwischennutzung in Betracht gezogen? Im unmittelbaren Wohnumfeld befinden sich zahlreiche Wohnungen. Nicht weni ge davon sind Eigentum. Für zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn ist das Wohneigentum ein elementarer Bestandteil u.a. ihrer Altersvorsorge. Ein weiterer Nachbar ist die KatHO Köln mit über 4.000 Studierenden. Es besteht dringender Aufklärungs - und Informations- bedarf. Mit dieser Aktuellen Stunde soll eine Information und Aufklärung über das Geplante er- folgen. gez. Andreas Hupke Bezirksbürgermeister
Beratungsverlauf
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09.03.2023
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 1.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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