0409/2020
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II, Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020, Vorlagen-Nr. 3557/2019 )
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3557_2019_Anlage_1_Bericht_Evaluation_Mindeststandards_Teil_II
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Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 1
Amt für Integration und Vielfalt
Evaluation Mindeststandards zur
Flüchtlingsunterbringung – Teil II:
Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie
Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamtes
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 2
Amt für Integration und Vielfalt
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Aktuelle Situation 5
3. Zahlen & Daten 6
4. Ziele im Zusammenhang mit den Mindeststandards 8
5. Maßnahmenpaket Mindeststandards
5.1. Verbesserung des Betreuungsschlüssels in großen Unterkünften 9
5.1.1. Beschreibung der Maßnahme
5.1.2. Entwicklung
5.1.3. Wirkung der Maßnahme
5.1.4. Konsequenz
5.2. Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes
5.2.1. Finanzierung von Stellen in großen Einrichtungen 11
5.2.1.1 Beschreibung der Maßnahme
5.2.1.2 Entwicklung
5.2.1.3 Wirkung der Maßnahme
5.2.1.4 Konsequenz
5.2.2. Neue Koordinationsstellen in den Bürgerämtern 13
5.2.2.1 Beschreibung der Maßnahme
5.2.2.2 Entwicklung
5.2.2.3 Wirkung der Maßnahme
5.2.2.4 Konsequenz
5.2.3 Neue Koordinationsstellen bei Trägern 17
5.2.3.1 Beschreibung der Maßnahme
5.2.3.2 Entwicklung
5.2.3.3 Wirkung der Maßnahme
5.2.3.4 Konsequenz
5.2.4. Unterstützung durch Wiku-Plattform 21
5.2.4.1 Beschreibung der Maßnahme
5.2.4.2 Entwicklung
5.2.4.3 Wirkung der Maßnahme
5.2.4.4 Konsequenz
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5.2.5. Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen 24
5.2.5.1 Beschreibung der Maßnahme
5.2.5.2 Entwicklung
5.2.5.3 Wirkung der Maßnahme
5.2.5.4 Konsequenz
6. Fazit und Ausblick 26
Im Text wird die grammatikalisch männliche oder weibliche Form verwendet, gemeint sind
aber alle drei Geschlechter (weiblich / männlich und divers).
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1. Einleitung
Auf Anregung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen wurden in 2003 Kölner
Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erarbeitet, die der Rat
der Stadt Köln im Jahr 2004 als Auftrag und Grundlage städtischen Handelns
beschlossen hat. Dies mit der Erkenntnis, dass in Zeiten großen Handlungsdrucks
von den Leitlinien abgewichen werden können muss, mit der Notwendigkeit,
mittelfristig zur Umsetzung der verabschiedeten Leitlinien zurückzukehren.
Im Jahr 2015 stieg die Zahl von Geflüchteten, die in Köln untergebracht und betreut
wurden, sprunghaft an. In dieser Zeit wurden vermehrt Willkommensinitiativen
gegründet. Es entstanden Patenschaften zwischen Ehrenamtlichen und
Geflüchteten. Viele Projekte, z.B. bei der Kölner Freiwilligen Agentur, wurden initiiert,
um Hilfe strukturiert anbieten zu können. Aber auch viele, nicht in Initiativen
organisierte Privatpersonen unterstützten die in Köln ankommenden Menschen
tatkräftig.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2015 sowie in 2016 mussten Turnhallen und
zunehmend auch Leichtbauhallen als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Bei
diesen Formen der Unterbringung mussten die Bewohnerinnen und Bewohner
weitgehend auf Privatsphäre verzichten, konnten sich nicht selbst verpflegen und
mussten für mehrere Monate bis zu einem Jahr unter sehr schwierigen Bedingungen
ihren Alltag gestalten. Diese für die Menschen extrem ungünstige Art der
Unterbringung sowie die Notwendigkeit, die Turnhallen wieder für Schul- und
Vereinszwecke zurückzugeben, veranlasste Politik und Verwaltung zum Handeln.
Auf Initiative des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen wurden unter Mitwirkung der
Kirchen, des Kölner Flüchtlingsrates sowie Vertreterinnen und Vertretern der freien
Träger in einer Arbeitsgruppe Mindeststandards entwickelt, die in eine Ratsvorlage
mündeten: Der im Juli 2017 gefasste Ratsbeschluss zu den Mindeststandards zur
Flüchtlingsunterbringung (Session Nr. 0541/2017/1) stellt eine Ergänzung der im Jahr
2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien dar und setzt verbindliche Qualitätsstandards
bei der Betreuung und der medizinischen Versorgung der Geflüchteten und der
Stärkung des Ehrenamtes.
Ende des Jahres 2017 wurde der Politik ein weiteres Strategiepapier zur Kenntnis
gegeben: Die Verwaltung stellte ein „zukunfts- und bedarfsorientiertes
Ressourcenmanagement für schutzsuchende Menschen“ (Session: Nr. 3217/2017)
vor, mit dem Ziel, eine verbesserte Unterbringungsqualität sowie Reserveplätze zu
schaffen, damit bei einer künftig erneut stark ansteigenden Anzahl geflüchteter
Menschen, nicht unmittelbar wieder auf Turnhallen und Leichtbauhallen
zurückgegriffen werden muss.
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2. Aktuelle Situation
Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 und in 2017 war ein sich abzeichnender Trend
rückläufiger Unterbringungszahlen von Geflüchteten erkennbar.
Auch in 2018 und 2019 setzte sich dieser Trend fort (Stand 30.06.2019:
7.669 Geflüchtete). Parallel zu dieser Entwicklung wurde Ende 2017 das o.g.
bedarfsorientierte Ressourcenmanagement konzipiert, welches u.a. vorsieht, dass
Geflüchtete zunehmend in abgeschlossenen Unterbringungseinheiten mit mehr
Privatsphäre untergebracht und Turnhallen/Leichtbauhallen mit
Gemeinschaftsverpflegung, die für die Unterbringung von Geflüchteten nicht mehr
erforderlich sind, geschlossen werden. Zum Ende des Jahres 2019 wird als große
Notaufnahmeeinrichtung nur noch die Herkulesstraße mit einer maximalen Platzzahl
von 600 Bewohnern weiter betrieben.
Die rückläufige Entwicklung der Unterbringungszahlen und die Veränderung der
Unterbringungssituation (veränderter Unterbringungsmix) wirken sich auch auf die
ehrenamtlich besetzten Willkommensinitiativen (Wikos) aus. Es besteht auf der einen
Seite bei beabsichtigten Schließungen, z.B. Hotel Mado, die Gefahr, dass
ehrenamtliche Ressourcen zumindest temporär brachliegen oder gefestigte
ehrenamtliche Strukturen schlimmstenfalls auch endgültig wegbrechen (z.B. Wikos in
Ostheim und Blumenberg). Durch den Bau bzw. die Inbetriebnahme neuer
Unterkünfte entsteht auf der anderen Seite aber auch wieder neues
Ehrenamtspotenzial (z.B. neue Wikos in Zollstock und Raderberg/Raderthal).
Die Einsatzfelder der Ehrenamtler haben sich seit 2015/2016 bis heute verändert.
Die Phase des Ankommens der Geflüchteten wird gemeinsam mit allen Akteuren
durch verbesserte Rahmenbedingungen gut bewerkstelligt. Hoher
Unterstützungsbedarf besteht inzwischen bei Fragen im Zusammenhang mit dem
Thema Wohnen und berufliche (Aus-)Bildung. Ehrenamtler entwickeln zu diesen
Themen zunehmend eine Expertise und sind nicht nur für die Geflüchteten, sondern
auch für die Verwaltung gefragte Helfer/Kooperationspartner, z.B. die
Wohnungsgruppe der Wiko Nippes.
Die Zahl der freiwilligen Helfer ist seit einigen Jahren stark rückläufig. Der Bedarf an
ehrenamtlichen Unterstützungen nimmt aber trotz sinkender Unterbringungszahlen
keinesfalls ab. Für viele der in den letzten Jahren in privaten Wohnraum gezogene
oder in Ausbildung befindliche Geflüchtete ist die Unterstützung durch die
Ehrenamtler, z.B. beim Ausfüllen von Formularen oder bei der Vorbereitung auf
Prüfungen, sehr hilfreich.
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3. Zahlen & Daten
Entwicklung der Unterbringungszahlen von 2010 – 2019:
(Quelle: 25. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln des Amtes für Wohnungswesen Stadt Köln)
Verteilung der Unterbringungsplätze nach Unterbringungsarten in 2017:
(Quelle: 13. Bericht über aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen des Amtes für
Wohnungswesen Stadt Köln)
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Verteilung der Unterbringungsplätze nach Unterbringungsarten in 2019:
(Quelle: Eigene Darstellung des Amtes für Wohnungswesen Stadt Köln; Stand 30.06.2019)
Die Graphik oben auf Seite 6 stellt die seit 2016 rückläufige Entwicklung der Anzahl
der unterzubringenden geflüchteten Menschen (2016: 13.253, 2019: 7.669) zum
jeweiligen Stichtag dar.
Die Gegenüberstellung der beiden Graphiken zur Verteilung der Unterbringungsarten
aus den Jahren 2017 und 2019 auf den Seiten 6 und 7 zeigt die deutliche
Reduzierung der Notaufnahme- und Notunterkunftsplätze.
So wurden im Februar 2017 noch ca. 5.000 Menschen in Notaufnahmen und
Notunterkünften untergebracht (40 % von 12.513* Geflüchteten). Im Juni 2019
dagegen nur noch ca. 190 (2,5 % von 7.669 Geflüchteten).
*) Quelle: 13. Bericht über aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen des Amtes für
Wohnungswesen Stadt Köln, Graphik aus 02/2017.
Wie hat sich seit 2015 die Anzahl der ehrenamtlich Aktiven entwickelt?
In einer im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durch das Institut für
Demoskopie Allensbach durchgeführten Studie heißt es: „Rund 55 Prozent der
Bevölkerung ab 16 Jahren haben seit 2015 Hilfe für Geflüchtete geleistet, sei es
durch Geld- und Sachspenden, öffentliche Fürsprache oder aktive Hilfen. Derzeit
(Stand November 2017) sind noch 19 Prozent als aktive Helfer, Spender oder
Unterstützer aktiv.“ Die bundesweite Entwicklung spiegelt auch das Bild in Köln.
Insgesamt hat die Anzahl der Freiwilligen innerhalb und außerhalb der
Willkommensinitiativen deutlich abgenommen, wenn auch zur genauen Anzahl der
ehrenamtlich Aktiven die privat oder in den derzeit ca. 40 aktiven
Willkommensinitiativen (von einst ca. 55) noch im Einsatz sind, keine belastbare
Aussage getroffen werden kann.
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4. Ziele im Zusammenhang mit den Mindeststandards
Der im Juli 2017 gefasste Ratsbeschluss zu den Mindeststandards zur
Flüchtlingsunterbringung (Session Nr. 0541/2017/1) stellt eine Ergänzung der im Jahr
2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien dar und setzt verbindliche Standards bei der
Betreuung und medizinischen Versorgung von Geflüchteten und bei der Stärkung
des Ehrenamtes.
Ziele:
1) Dauerhafte Qualitätssicherung bei der Unterbringung und Betreuung
von Geflüchteten durch variable Personalschlüssel, damit einher-
….gehend mehr Handlungssicherheit und Flexibilität für Verwaltung und
Träger.
2) Stärkung und wirkungsvolle Unterstützung des ehrenamtlichen
….Engagements in der Flüchtlingsarbeit zur Förderung der Integration und
Überführung der Menschen in die Regelsysteme.
Die nachfolgenden Kapitel 5 und 6 beschreiben die Maßnahmen zur Erreichung der
o.g. Ziele, zeigen die Entwicklungen seit dem Ratsbeschluss der Mindeststandards
bis heute auf, geben Auskunft über die Wirkung der Maßnahmen sowie die daraus
abgeleiteten Konsequenzen.
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5. Maßnahmenpaket Mindeststandards
5.1. Verbesserung des Betreuungsschlüssels in großen Unterkünften
5.1.1. Beschreibung der Maßnahme
Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung am 20.12.2016 beauftragt, insb. in den
belegten Turn- und Leichtbauhallen und Standorten mit „Kojenunterbringung“ und
Gemeinschaftsverpflegung den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort
herrschenden schwierigen Unterbringungsbedingungen Rechnung zu tragen.
Die Ratsvorlage Mindeststandards aus Juli 2017 (0544/2017/1) führt aus, dass in
allen betroffenen Einrichtungen (Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und
Butzweiler Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-Naumann-
Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße) der
Schlüssel von 1:60 bereits umgesetzt bzw. sogar teilweise unterschritten wurde
(temporär z.B. 1:41). Gründe für die zum Teil erheblich personalintensivere
Betreuung waren insbesondere Einsatzzeiten an Samstagen oder an Wochentagen
bis 21./22.00 Uhr.
Für alle anderen Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten wurde
grundsätzlich an der Beibehaltung des in den Leitlinien der Kölner
Flüchtlingsunterbringung aufgestellten Betreuungsschlüssels von 1:80 festgehalten.
5.1.2. Entwicklung
Seit Beschluss der Mindeststandards konnten die meisten von der Regelung
(verbesserter Betreuungsschlüssel) betroffenen Einrichtungen zwischenzeitlich im
Sinne des bedarfsorientierten Ressourcenmanagements leergezogen werden. In
2018 wurde das Ziel, alle Standorte mit Kojenunterbringung leerzuziehen, erreicht.
Zum Jahreswechsel 2018/2019 stieg die Zahl der Unterbringungsersuchen unerlaubt
eingereister Personen allerdings sprunghaft an. In Folge dessen wurden die als
Reserve vorgehaltenen Notunterkünfte Butzweilerhofallee, Hardtgenbuscher
Kirchweg, Mathias-Brüggen-Straße und Robert-Perthel-Straße wieder in Betrieb
genommen. Nach Absinken der Zahlen unerlaubt Eingereister konnten die Standorte
zu Jahresbeginn aber bereits wieder geschlossen werden. Die Aktivierung der
Reserve erfolgte reibungslos. Die soziale Betreuung wurde durch beauftragte Träger
und den Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen erfolgreich sichergestellt.
5.1.3. Wirkung der Maßnahme
Wie bereits in der Vorlage Mindeststandards ausgeführt, würde eine weitere
festlegende Differenzierung aufgrund von speziellen Bewohnerkonstellationen mit
besonderen Betreuungsbedarfen bei den systemimmanenten häufigen
Bewohnerwechseln zu einer ständigen Anpassungsnotwendigkeit des
Personalbedarfs führen und wäre in der Praxis nicht umsetzbar. Um realitätsnah mit
dieser Problemstellung umgehen zu können, muss sowohl bei den von Trägern wie
auch bei den vom Amt für Wohnungswesen betreuten Einrichtungen flexibel reagiert
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werden können. Dies bedeutet, dass eine fachlich begründete Erhöhung des
Personaleinsatzes in den Einrichtungen möglich sein muss (so auch bereits im
Ratsbeschluss vom 11.07.2017 als Option eröffnet). Diese Feststellungen haben
weiterhin Gültigkeit. Der verbesserte Betreuungsschlüssel hat sich in den dafür
vorgesehenen Einrichtungen bewährt, insbesondere durch seine deeskalierende
Wirkung. Dies gilt besonders für Standorte mit erhöhtem Konfliktpotential (z.B.
aufgrund der geringen Privatsphäre an Standorten mit Kojenunterbringung).
5.1.4. Konsequenz
Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind sowohl für Geflüchtete als auch für Anwohner
wichtige Ansprechpartner vor Ort. Dies trägt zur Akzeptanz und Integration der
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in der Nachbarschaft bei. Es sollte
daher auch möglich bleiben, bei Inanspruchnahme der Reserveplätze in
Leichtbauhallen und vergleichbaren Notunterkünften einen höheren
Betreuungsschlüssel anzusetzen. Ebenfalls für Standorte mit hohem
Betreuungsbedarf, der sich aus der Zusammensetzung der Bewohnerschaft ergeben
kann, ist es empfehlenswert, auf entsprechende Betreuungskapazitäten
zurückgreifen zu können.
5.2. Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden zur Vorbereitung der
Ratsvorlage Mindeststandards folgende Handlungsfelder identifiziert, die mit Blick auf
die Stärkung des Ehrenamtes untersucht wurden:
- Zugang zu Informationen für das Ehrenamt,
- Schulungen, Fortbildungen und Supervision für das Ehrenamt,
- Beratung des Ehrenamtes ( z. B. zu Finanzierungsmöglichkeiten),
- Interne Koordination, Organisation der Initiativen,
- Externe Koordination /Ansprechpartner für das Ehrenamt,
- Einbeziehung Geflüchteter in die ehrenamtliche Arbeit,
- Rolle/Wertschätzung des Ehrenamtes,
- Werbung zur Gewinnung neuer Ehrenamtler,
- Optimierung der Geschäftsprozesse in der Verwaltung.
Angelehnt an diese Handlungsfelder wurden unter o.g. Beteiligung wirksame, eng an
den Bedarfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des
Rates zu den Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung (Session 0544/2017/1)
als ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamtes eingeflossen
sind:
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5.2.1. Finanzierung von Stellen in großen Einrichtungen
5.2.1.1. Beschreibung der Maßnahme:
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in
Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Lage, Größe, Belegung)
wurden insgesamt 4 Stellen an folgenden Standorten finanziert:
Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5)
Luzerner Weg (0,5)
Butzweiler Hof (0,5)
Herkulesstraße (0,5)
Ringstraße (0,5)
Mathias-Brüggen-Straße (0,25)
An den Gelenkbogenhallen (0,25)
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße (0,25)
Friedrich-Naumann-Straße (0,25)
Wilhelm-Schreiber-Straße (0,25 ab Bezug)
Eygelshovener Straße (0,25)
Durch die Einrichtung der vorgenannten Stellen sollten die in den Einrichtungen
tätigen Sozialarbeiter/innen entlastet werden. Aufgabe dieser Koordinator/innen war
es ebenfalls, den Kontakt zwischen den betreuten Flüchtlingen und den betreuenden
Ehrenamtlern zu sichern.
5.2.1.2. Entwicklung
Bereits mit Ratsvorlage Nr. 3499/2017 wurde im Dezember 2017 eine teilweise
Neuzuordnung der zugesetzten Ressourcen erreicht, um den ersten strukturellen
Änderungen (geplante – und mittlerweile durchgeführte – Schließung der Unterkünfte
Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Ringstraße, Mathias-
Brüggen-Straße und Friedrich-Naumann-Straße; neu geplante Unterkünfte Josef-
Broicher-Straße, Schlagbaumsweg, Aloys-Boecker-Straße, Haferkamp,
Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße) Rechnung zu tragen. Aufgrund der
Dynamik von Bauvorhaben und als Reaktion auf schwankende Zugangszahlen
Geflüchteter haben sich folgende Änderungen ergeben:
Der Standort Sinnersdorfer Straße wird in 2019 nicht mehr bezugsfertig. Der Standort
Wilhelm-Schreiber-Straße wird voraussichtlich kleiner als ursprünglich geplant und
nicht vor 2020 fertiggestellt werden. Der Standort Eygelshovener Straße wird im
September 2019 geschlossen, der Standort Ringstraße läuft zum Ende des Jahres
2019 aus.
5.2.1.3 Wirkung der Maßnahme:
Die Besetzung der zusätzlichen Stellen der Ehrenamtskoordinatoren bei den
verschiedenen Betreuungsträgern erfolgte unterschiedlich: entweder als direkter
Aufgabenanteil nach Stellenausweitung bei den Heimleitungen vor Ort oder
standortübergreifend mit Einsatz in mehreren der benannten Objekte in enger
Kooperation mit den Heimleitungen. In beiden Fällen hat sich die enge Verknüpfung
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zwischen der Arbeit der Heimleitungen und der Unterstützung des Ehrenamtes
bewährt. Unterstützungsbedarfe der Geflüchteten in den Heimen und die Angebote
und Möglichkeiten der Ehrenamtlichen konnten durch die zusätzliche
Personalressource zielführender abgestimmt werden. Die Situation und die Bedarfe
in den Wohnheimen konnten dementsprechend den ehrenamtlich Tätigen gut
vermittelt werden.
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sowie an Standorten mit
hoher Fluktuation der Bewohnerschaft, ist die Gewinnung von engagierten Bürgern
eine Herausforderung. Durch die örtlich angebundenen Ehrenamtskoordinatoren
kann hier zumindest in geringem Rahmen eine Unterstützung der Geflüchteten durch
das Ehrenamt erreicht werden. Die hier tätigen Ehrenamtlichen benötigen in
besonderem Maße Wertschätzung und damit Motivation für ihr Engagement sowie
direkten Zugang zu Informationen und Ansprechpartnern.
Die ursprünglich vorgesehene Koordinationsstelle für die Wilhelm-Schreiber-Straße
(ab Bezug) wird nicht mehr benötigt, da die Einrichtung aktuell neu und kleiner
geplant wird und damit nicht mehr zu den Einrichtungen mit besonderem
Unterstützungsbedarf auf Grund von Lage, Größe und Belegung zählt.
5.2.1.4 Konsequenz
Im Jahr 2020 sind daher folgende, in den beiden Ratsbeschlüssen (0544/2017/1 und
3499/2017) bereits berücksichtigte Stellenanteile für die Koordination des
Ehrenamtes vor Ort vorgesehen:
Herkulesstraße (0,5 Stelle)
An den Gelenkbogenhallen (0,25 Stelle)
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße (0,25 Stelle)
Josef-Broicher-Straße (0,5 Stelle)
Schlagbaumsweg (0,5 Stellen)
Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle)
Haferkamp (0,5 Stellen)
Neusser Landstraße / Fühlingen (0,25 Stelle)
Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle ab Bezug)
Damit hat sich der Stellenbedarf für das Jahr 2020 von 4 auf 3,25 Stellen reduziert.
Sollte durch Veränderungen im Ressourcenbestand eine nochmalige Umverteilung
der in der Ratsvorlage beschlossenen Stellenverteilung nötig sein, wird diese zu
gegebener Zeit in den politischen Gremien vorgestellt und zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Es wird empfohlen, die Ressourcen für die ehrenamtlichen Koordinierungsaufgaben
in den oben aufgeführten neun Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs beizubehalten.
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5.2.2. Neue Koordinationsstellen in den Bürgerämtern
5.2.2.1. Beschreibung der Maßnahme
Die Bürgerämter erfüllen den Ratsauftrag aus September 2015, die ehrenamtliche
Flüchtlingsarbeit und die Integration von Geflüchteten in den Stadtbezirken zu
unterstützen. Es brauchte jedoch verbindliche Standards, konkrete Ansprechpartner
und eine bessere Koordination von Ehrenamt in den Bezirken. Somit wurden
9 x 0,5 Stellen, pro Bürgeramt 1 x 0,5 Stelle BGr. A 10 LBesG NRW /bzw. EG 9c
TVöD VKA über den Beschluss Mindeststandards zugesetzt.
Die Aufgabenstellung sollte im Wesentlichen sein:
- Beratung zur Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei der Aufgaben-
wahrnehmung (z.B. Raumressourcen),
- zentrale Anlaufstelle im Bezirk für das Thema Ehrenamt/Flüchtlinge (Bindeglied zu
Stadtverwaltung),
- Geschäftsführung für im Bezirk vorhandene Arbeitsgruppen, Runder Tisch etc.,
- finanztechnische Abwicklung Sachkosten administrative Unterstützung
Willkommensinitiativen.
5.2.2.2 Entwicklung
Um die Wirkung der Maßnahme bewerten zu können, ist das chronologische
Aufzeigen der wichtigsten Entwicklungsschritte seit dem Ratsbeschluss zu den
Mindeststandards im Juli 2017 bis heute erforderlich:
- ab Januar 2018:
Ausschreibung und Besetzung der Bürgeramtsstellen. Seit Anbeginn besteht eine
hohe Fluktuation. Aktuell vakant sind die Stellen in den Bürgerämtern Mülheim und
Ehrenfeld.
- ab Mai 2018
Einrichtung und Durchführung von Arbeitskreisen mit den Koordinatoren, dem
Amt für Integration und Vielfalt sowie dem Ehrenamt.
Laufend alle 3 Monate und bei Bedarf tagt ein Arbeitskreis „Standortübergreifende
Unterstützung ehrenamtlicher Geflüchtetenarbeit“ unter Teilnahme der
Koordinatorinnen in den Bürgerämtern, Vertreter der Bürgeramtsleitungen, der
bezirklichen Kräfte bei den freien Trägern, des AK Politik der Willkommens-
initiativen, des Forums für Willkommenskultur, des AK Muslimische Flüchtlings-
arbeit, der Aktion Neue Nachbarn und Vertreter aus dem Amt für Integration und
Vielfalt (Kommunales Integrationszentrum und Interkultureller Dienst), welches die
Federführung hat. Ergänzend treffen sich nun regelmäßig die Koordinationskräfte
der Bürgerämter und Träger (bezirklich und stadtweit) im Rahmen des neu
gegründeten Arbeitskreises AK 9plus. Aus diesen Arbeitskreisen heraus haben sich
Projektgruppen wie z.B. die AG Öffentlichkeitsarbeit gebildet. Zudem wurde u.a. die
Veranstaltung „Engagier Dich“ am 09.04.19 entwickelt und durchgeführt.
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Amt für Integration und Vielfalt
- Juni 2018:
1. Fachtagung Mindeststandards mit ca. 100 Teilnehmenden
Am 20.06.2018 fand eine Konferenz zum Thema „Stärkung ehrenamtlicher
Geflüchtetenarbeit“ statt, in der vor allem die neuen Strukturen im
Rahmen der Mindeststandards vorgestellt und (bezirkliche) Bedarfe festgestellt
wurden.
- Juli 2019
2. Fachtagung Mindeststandards mit rd. 120 Teilnehmenden
Am 03.07.2019 fand die Folgeveranstaltung vom 20.06.2018 statt. Die neuen
Strukturen, die im Vorjahr vorgestellt wurden, sind inzwischen in den Stadtbezirken
verankert. Die Koordinationskräfte haben, von temporären Vakanzen abgesehen,
flächendeckend ihre Arbeit aufnehmen können.
Fokus der diesjährigen Veranstaltung war, über kritische Fragestellungen an
9 Bezirkstischen zu eruieren, ob die von den Koordinatorinnen
geleistete Arbeit den Bedarfen des Ehrenamtes gerecht werden konnte.
Neben den 9 Tischen der Bezirke gab es einen Tisch für übergeordnete Themen,
an dem Vertreter vom Forum für Willkommenskultur, des AK muslimische
Flüchtlingsarbeit sowie der Wiku-Plattform für einen kritischen Austausch zur
Verfügung standen.
5.2.2.3 Wirkung der Maßnahme
Die aus der Fachveranstaltung vom 03.07.2019 gewonnenen Erkenntnisse sind
maßgeblich in die Bewertung der Wirkung der Maßnahme eingeflossen.
An den Bezirkstischen wurden folgende Fragestellungen intensiv diskutiert:
-„Welche Strukturen und Angebote haben sich aus Ihrer Sicht etabliert?“
- „Hat sich etwas für Ihre Initiative durch die standortübergreifenden Angebote aus
den Mindeststandards verbessert und wodurch?“
- „Welche Notwendigkeit zur Veränderung der Angebote sehen Sie?“
Grundsätzlich positive Bewertungen aus der Veranstaltung am 03.07.2019
An den Bezirkstischen wurden mit sehr großer Übereinstimmung folgende positive
Rückmeldungen gegeben:
Als regelmäßige Austauschplattform für die Akteure vor Ort haben sich
inzwischen in allen Stadtbezirken Runde Tische etabliert.
Die Möglichkeit, die Ehrenamtskoordinatorinnen anzusprechen und Unterstützung
und Hilfestellung, z.B. bei Recherchen, zu erhalten, wird vom Ehrenamt sehr
geschätzt; gesprochen wurde auch von „Hürden“, die den Ehrenamtlichen
genommen wurden. Man ziehe nun an einem Strang.
Die Kommunikation und der Informationsfluss in und aus der Verwaltung haben
sich deutlich verbessert.
Initiativen wertschätzen das Interesse der Koordinatorinnen an ihren Themen.
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 15
Amt für Integration und Vielfalt
Ansprechpartnerinnen haben sich als Brücke zwischen Ehrenamt und
Verwaltung/Hauptamt etabliert, der kürzere Draht zur Stadtverwaltung durch die
Ansprechpartner/innen wird positiv wahrgenommen.
Ganz konkret wurden an einigen Bezirkstischen auch die folgenden Einsatzbeispiele
der Koordinatorinnen positiv erwähnt:
- Erfolgreiche Begleitung und Unterstützung bei der Gründung einer neuen Initiative
im Bezirk Rodenkirchen (Zollstock)
- Begleitung bei der Abwicklung eines von der Wiko Braunsfeld durchgeführten
Stadtverschönerungsprojektes im Bezirk Lindenthal.
- Fester Austausch mit Initiativen im „Stand By Modus“, die bei akutem Bedarf schnell
aktivierbar sind (so bei Öffnung von Notunterkünften im vergangenen Winter zur
Aufnahme von unerlaubt Eingereisten) in Nippes.
- Anknüpfen an einem bestehenden Netzwerk durch die Übernahme des „AK
Interkulturelles“ in Chorweiler.
- Einrichtung eines Runden Tisches mit großer Resonanz, Beteiligung und Tatkraft
im Bezirk Porz.
- Vermittlung in einem vom Ehrenamt begleiteten problematischen Verwaltungs-
prozess sowie die erfolgreiche Unterstützung bei der Organisation eines
Sommerfestes im Bezirk Kalk.
- Eruierung und Bündelung von Bedarfen nach Schwimmunterricht für Kindern mit
Fluchtgeschichte in Mülheim.
Kritische Bewertungen aus der Veranstaltung am 03.07.2019
An den Bezirkstischen wurden mit sehr großer Übereinstimmung mit Blick auf die
Stellen in den Bürgerämtern folgende kritische Rückmeldungen gegeben:
Die Angebote des Interkulturellen Dienstes (z.B. das Projekt „Übergänge
gestalten“) sind den Ehrenamtlern nicht in jedem Bezirk bekannt.
Die neuen Strukturen, insbesondere die genauen Aufgaben der Koordinatorinnen
sind den Ehrenamtlern nicht in allen Bezirken bekannt.
Das Ehrenamt fühlt sich bei Raumbedarfen nicht ausreichend unterstützt.
In Verbindung mit Umzügen fehlt es dem Ehrenamt in manchen Bezirken an
Informationen und Unterstützung.
Die kritischen Bewertungen aus der Fachveranstaltung sind aus Sicht der Verwaltung
nachvollziehbar. Die Aufgaben der Bürgeramtsstellen wurden in den einzelnen
Bezirken mangels einer einheitlichen Rahmensetzung sehr unterschiedlich
wahrgenommen – bis hin zur Übernahme von Aufgaben, die anderen
Verwaltungsdienststellen oder Trägern zugeordnet sind.
5.2.2.4 Konsequenz
Die sich seit 2017 rückläufig entwickelnden Tendenzen bei der Anzahl der in den
städtischen Einrichtungen unterzubringenden Geflüchteten wirft die Frage auf, ob in
Zukunft weiterhin in jedem Bürgeramt eine halbe Stelle zur Stärkung des Ehrenamtes
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angegliedert sein muss. Zumal nach wie vor eine hohe Fluktuation bei den
Koordinationsstellen in den Bürgerämtern zu verzeichnen ist.
Allgemein geäußerte sowie ganz konkrete Wünsche aus verschiedenen Bezirken
zeigen, dass es noch einige offene Bedarfe gibt, bei denen die Ansprechpartnerinnen
aus den Bürgerämtern koordinierend tätig sein sollten, um die Verwaltung bei der
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen und das Ehrenamt wirkungsvoll zu
unterstützen, z.B. bei der:
- Entwicklung von Methoden um der Überforderung der schon länger tätigen
und „ausgelaugten“ Ehrenamtler zu begegnen,
- Schaffung von Transparenz in Bezug auf vorhandene Netzwerke und
Strukturen im jeweiligen Bezirk,
- Entwicklung und Bereitstellung digitaler Angebotsplattformen (Beispiel Köln
Atlas),
- Optimierung der Informationsvermittlung an das Ehrenamt, z.B. Bündelung der
Rundbriefe und Newsletter von verschiedenen Trägern,
- Wissensvermittlung über die diversen Möglichkeiten des Ankommens im
Viertel (zum Beispiel über den IKD),
- Einbeziehung der Geflüchteten in die ehrenamtliche Arbeit,
- Interkulturellen Öffnung der Behörden,
- Sicherstellung wichtiger Informationen zu aktuellen und neuen Entwicklungen
(z.B. bei Wechseln der Zuständigkeiten beim Amt für Wohnungswesen)
- Aktualisierung von (Mail-)Verteilern, damit wirklich alle in der Flüchtlingsarbeit
tätigen Vereine, Initiativen und Einrichtungen notwendige Informationen
erhalten.
Der o.g. Katalog macht deutlich, dass das Ehrenamt auf der einen Seite der
Unterstützung durch die Bürgeramtsstellen einen hohen Stellenwert beimisst, auf
der anderen Seite aber Erwartungen formuliert, die von den Aufgabeninhalten dieser
Stellen nicht gedeckt werden können bzw. anders zugeordnet sind.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die 9 halben Stellen bei den
Bürgerämtern ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Verwaltung und Ehrenamt
darstellen und sie die Konzeption und Umsetzung neuer bezirksorientierter Projekte
und Angebote in den Themenfeldern Vernetzung, Beratung und Information
wirkungsvoll unterstützen. Es wird empfohlen, die Stellen weiterhin vollumfänglich
beizubehalten, um die derzeit wachsenden und sich stetig weiter etablierenden
Strukturen nicht zu gefährden und das Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken weiter
zu stärken. Die Verwaltung wird die aufgezeigten Nachsteuerungsbedarfe
(Entwicklung der Aufgabeninhalte, Abgrenzungsproblematiken) aufgreifen. Da der
Einsatz der Koordinatorinnen oftmals in den Abendstunden und an Wochenenden
erfolgt, wäre die Prüfung etwaiger verbesserter Rahmenbedingungen, um der Gefahr
der Fluktuation entgegenzuwirken, ratsam. Zudem müsste bei den Personalauswahl-
gesprächen deutlich auf die besonderen Anforderungen der Stellen hingewiesen
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 17
Amt für Integration und Vielfalt
werden. Die Anbindung der Kräfte bei den Bürgerämtern wird insbesondere dann als
zielführend wahrgenommen, wenn die Bürgeramtsleitungen ihren Ratsauftrag aus
September 2015, die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit und die Integration von
Geflüchteten in den Stadtbezirken zu unterstützen, in besonderer Weise
wahrnehmen. Die Verwaltung wird sich künftig intern dazu weiter abstimmen.
5.2.3. Neue Koordinationsstellen bei Trägern
5.2.3.1 Beschreibung der Maßnahme
Um Steuerungs-und Koordinationsbedarfe für alle Unterbringungseinrichtungen in
den Stadtbezirken zu decken, wurden durch die Mindeststandards 9 x 0,5 Stellen
finanziert, angebunden bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für
Willkommenskultur und dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit.
Folgende Aufgaben sollten beispielsweise wahrgenommen werden:
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen
Einrichtungen,
- Unterstützung der Einrichtungen bei Maßnahmen und Aktivitäten, um Ungleich-
gewichte ehrenamtlichen Engagements in den Stadtbezirken auszugleichen.
Das detaillierte Aufgabenprofil sollte zwischen Verwaltung und Trägern vor
Beauftragung des Trägers abgestimmt werden. Wichtig war dabei, welcher
Aufgabenzuschnitt mit Blick auf das Ehrenamt die größte Wirkung erzielt, d.h.
welcher Träger oder Trägerverbund kann das beschriebene Aufgabenprofil am
besten erfüllen und soll die Aufgabe deshalb übernehmen.
5.2.3.2 Entwicklung
Verwaltung und Träger haben sich am 20.12.2017 auf folgende ergänzende
Aufgabenprofile geeinigt:
Träger bezirklich:
- Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweiligen Bezirk
- Lotsendienste/Vermittlung von Ehrenamtlichen in Unterkunft und standortabhängige
Angebote
- Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken
- Teilnahme an und ggf. Ausrichten von Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk in
Absprache mit den Bürgerämtern
- Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen für ehrenamtliche
Flüchtlingsarbeit gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und KI
- Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfen der Ehrenamtlichen Flüchtlings-
Arbeit und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 18
Amt für Integration und Vielfalt
Träger stadtweit:
a) Forum für Willkommenskultur:
- Anregung zur Gründung von Willkommensinitiativen
- Beratung zur Neugründung von Initiativen
- die Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher
- Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen
- Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und
zu Ehrenamtlicher Arbeit
- Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher
- Reflexionsangebote
- Angebote zur Wertschätzung von Ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit
b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit:
- Vernetzung der Mitglieds- Vereine des AK
- Informationen an die Mitglieds- Vereine zu bezirklichen und stadtweiten
Strukturen, Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder, Bedarfen und
Ressourcen muslimischer und nichtmuslimischer Akteure
Um die Maßnahme sowie ihre Wirkung bewerten zu können, ist das chronologische
Aufzeigen der wichtigsten Entwicklungsschritte seit dem Ratsbeschluss zu den
Mindeststandards im Juli 2017 bis heute erforderlich:
- Dezember 2017:
Abstimmung der Aufgabenprofile mit Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für
Willkommenskultur und dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit, Ergebnis s.o.
- ab Januar 2018:
Beauftragung Träger/Finanzierung Trägerstellen, Besetzung der Stellen durch die
Träger und bei den Trägern
- ab Mai 2018
Einrichtung und Durchführung von Arbeitskreisen mit den Koordinatoren, dem
Amt für Integration und Vielfalt sowie dem Ehrenamt.
Laufend alle 3 Monate und bei Bedarf tagt ein Arbeitskreis „Standortübergreifende
Unterstützung ehrenamtlicher Geflüchtetenarbeit“ unter Teilnahme der
Koordinatorinnen in den Bürgerämtern, Vertreter der Bürgeramtsleitungen, der
bezirklichen Kräfte bei den freien Trägern, des AK Politik der Willkommens-
initiativen, des Forums für Willkommenskultur, des AK Muslimische Flüchtlings-
arbeit, der Aktion Neue Nachbarn und Vertreter aus dem Amt für Integration und
Vielfalt (Kommunales Integrationszentrum und Interkultureller Dienst), welches die
Federführung hat. Ergänzend treffen sich nun regelmäßig die Koordinationskräfte
der Bürgerämter und Träger (bezirklich und stadtweit) im Rahmen des neu
gegründeten Arbeitskreises AK 9plus. Aus diesen Arbeitskreisen heraus haben sich
Projektgruppen wie z.B. die AG Öffentlichkeitsarbeit gebildet. Zudem wurde u.a. die
Veranstaltung „Engagier Dich“ am 09.04.19 entwickelt und durchgeführt.
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 19
Amt für Integration und Vielfalt
- Juni 2018:
1. Fachtagung Mindeststandards, s. unter 5.2.2.2
- Dezember 2018:
Rat beschließt zwei zusätzliche halbe Stellen zur Stärkung der Bezirke Innenstadt
und Ehrenfeld (s. Session 3841/2018).
Mit den beschlossenen 4,5 Stellen sowohl alle 9 Stadtbezirke abzudecken als auch
2 Träger/Zusammenschlüsse stadtweit einzusetzen, war nur möglich, weil die
beiden Bürgerzentren Alte Feuerwache und Ehrenfeld ihre durch Landesmittel
finanzierten Stellen aus dem Programm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen“ für die städtischen Aufgaben im Rahmen der
Mindeststandards eingesetzt haben. Zum 31.12.2018 endete die Landesförderung.
Um die Kontinuität der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit in den Stadtbezirken
Innenstadt und Ehrenfeld zu sichern, war wie in den anderen 7 Stadtbezirken je
eine 0,5 Stelle, angebunden bei den Bürgerzentren Alte Feuerwache und Ehrenfeld,
erforderlich.
- Juli 2019
2. Fachtagung Mindeststandards, s. unter 5.2.2.2
5.2.3.3. Wirkung der Maßnahme
Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Trägerkoordinationsstellen sind, wie bei den
Koordinationsstellen in den Bürgerämtern, die Erkenntnisse aus der Fachtagung vom
03.07.2019 maßgeblich in die Evaluation eingeflossen. Durch den Austausch mit den
Akteuren wurde auch hier deutlich, welche Strukturen und Angebote sich durch die
Mindeststandards etabliert haben, ob und wodurch sich etwas verbessert hat und
welche Bedarfe noch offen sind.
Träger bezirklich:
Die in 5.2.2.3 zu den Bürgeramtsstellen aufgeführten, sowohl positiven als auch
kritischen Bewertungen aus der Veranstaltung am 03.07.2019 gelten grundsätzlich
auch für die bei den Trägern angebundenen Koordinationsstellen.
Die darüber hinaus angesprochenen Kritikpunkte:
- große Flut an Informationen aus zu vielen Quellen, z.B. per E-Mail, Rundbriefen
oder Newslettern,
- erschwerte Betreuung der Geflüchteten durch seit einigen Jahren rückläufige Zahl
der ehrenamtlich Aktiven,
tangieren vornehmlich die Trägerstellen, da bspw. die Erstellung von Infopost oder
die Akquise von Ehrenamtlern eher diesen Koordinationskräften zuzuordnen sind.
In der Praxis agieren die Koordinatorinnen der Träger und Bürgerämter häufig als
schlagkräftiges Duo. Sie stimmen sich eng miteinander ab, um situativ und konkret
an den Bedarfen der Ehrenamtler ausgerichtet, agieren zu können. Ein Beleg dafür
sind die unter 5.2.2.3 genannten, positiven Praxisbeispiele aus einigen Bezirken.
Auch die Möglichkeit des Mitwirkens bei Bedarfen zu Fortbildungen wird als positiv
empfunden.
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 20
Amt für Integration und Vielfalt
Träger stadtweit:
a) Forum für Willkommenskultur:
Träger des Forums sind die Kölner Freiwilligen Agentur sowie der Kölner
Flüchtlingsrat e.V.. Durch Beschluss des Rates wurden beide Träger in 2015 mit
einer 0,5 Stelle ausgestattet. Diese Förderung wurde in 2018 durch Beschluss des
Rates verlängert bis Ende 2021 (Session 3153/2018). Das Forum fördert als
Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteure in der Flüchtlingsarbeit die
Vernetzungsarbeit, den Austausch von haupt- und ehrenamtlich Tätigen und bietet
Qualifizierungs- und Informationsangebote für Engagierte und Interessierte (z.B. in
Form von Barcamps). In den letzten 12 Monaten konnten durch den Einsatz der
zusätzlichen 0,5 Koordinationsstelle neue Kooperationen insb. mit Migranten-
organisationen, wie z.B. samo.fa, aufgebaut und vermehrt Fortbildungswünsche aus
dem Kreis der Ehrenamtlichen aufgegriffen und umgesetzt werden.
Vernetzungstreffen finden mittlerweile nicht nur in der Innenstadt sondern auch in
den übrigen Bezirken statt.
Im Zusammenwirken mit den anderen Koordinationsstellen konnte das Forum
maßgeblich daran mitwirken, verschiedene Engagementbörsen auszurichten. Auf der
Veranstaltung am 03.07.2019 wurde an dem Tisch „übergeordnete Themen“ die
Arbeit des Forums ausnahmslos als sehr professionell, „am Puls der Zeit“ und
gewinnbringend empfunden.
b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit:
Der AK Muslimische Flüchtlingsarbeit besteht aus mehr als 20 unterschiedlichen
Muslimischen Vereinen, Initiativen, Gemeinden etc., die vielfach jeweils örtlich, aber
in ihrer Gesamtheit stadtweit aktiv sind. Diese Kräfte konnten durch die Finanzierung
einer 0,5 Stelle wirkungsvoll unterstützt und verstärkt an die bestehenden (örtlichen)
Strukturen angebunden werden. Die besondere Herausforderung ist der stadtweite
Einsatz in der Koordinierung, um auf der einen Seite das Ehrenamt bei den
Muslimischen Akteuren gut einsetzen zu können und auf der anderen Seite die
Partizipation von muslimischen Initiativen in den Bezirken, z.B. durch vermehrte
Teilnahmen an Runden Tischen wie in Porz zu fördern. Dies stärkt u.a. auch die
Gesamtheit der Willkommensinitiativen, weil sie die sprachlichen Ressourcen, den
interkulturellen Zugang und wertvolles Hintergrundwissen nutzen können.
Der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Migrantenselbstorganisationen sowie die
deutliche Stärkung der Vernetzungsarbeit sowohl innerhalb der Muslimischen
Vereine und Gemeinden als auch der muslimischen Initiativen mit den Bezirken ist
eine Errungenschaft der neuen Strukturen. Kenntnisse über weitere überörtliche
Bedarfe wie z.B. besondere Qualifizierungsthemen in den Vernetzungstreffen
können aus dem verstärkten Zusammenwirken gewonnen werden. So werden die
Fortbildungserfordernisse immer vielfältiger (z.B. Umgang mit Rassismus,
Änderungen im Bleiberecht, Versicherungsschutz, Unterstützung bei beruflicher
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 21
Amt für Integration und Vielfalt
Integration) und die entsprechenden Qualifizierungen für die erfolgreiche Arbeit der
Ehrenamtler immer wichtiger.
5.2.3.4 Konsequenz
Die sich seit 2017 rückläufig entwickelnden Tendenzen bei der Anzahl der in den
städtischen Einrichtungen unterzubringenden Geflüchteten wirft auch bei den
Trägerstellen die Frage auf, ob in Zukunft weiterhin eine halbe Stelle in jedem Bezirk
sowie 2 halbe Stellen für den stadtweiten Koordinierungsbedarf zur Stärkung des
Ehrenamtes notwendig sind.
Die bereits unter 5.2.2.4 festgehaltenen allgemeinen sowie ganz konkreten Wünsche
(=offene Bedarfe) aus den verschiedenen Bezirken beziehen sich auch auf die
Trägerkoordinationsstellen. Die unterschiedliche Anbindung der Stellen spielt für die
Arbeit des Ehrenamts eine untergeordnete Rolle. In der Praxis zieht man an einem
Strang, stimmt sich miteinander ab und findet bezirksorientierte Lösungen für
anstehende Herausforderungen im Bezirk. Die reklamierten offenen Bedarfe, s. unter
5.2.2.4, tangieren die 11 Koordinatorinnen bei den Trägern in den Bezirken und die 9
Koordinatorinnen in den Bürgerämtern nahezu gleichermaßen.
Die Finanzierung der Trägerstellen beinhaltet auch Sachkosten für die Arbeit mit den
Ehrenamtlichen im Stadtbezirk. Es ist erforderlich, dass diese zukünftig im
Benehmen mit den Mitarbeitenden der Bürgerämter eingesetzt und durch einen
zahlenmäßigen Nachweis im Verwendungsnachweis belegt werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die 11 halben Stellen bei den
freien Trägern, den Mitgliedern der KABE, dem Forum für Willkommenskultur sowie
dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit die Festigung des Bewährten, die
bedarfsgerechte Anpassung bestehender Angebote und die Konzeption und
Umsetzung neuer bezirksorientierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern
Fortbildung, Vernetzung, Beratung und Information ermöglichen. Es wird empfohlen,
sie vollumfänglich weiterhin beizubehalten, um die derzeit wachsenden und sich
stetig weiter etablierenden Strukturen nicht zu gefährden und das Ehrenamt weiter zu
stärken.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Auftrag an das Forum für
Willkommenskultur aus dem Basisbeschluss des Rates von 2015 und 2018
(Verlängerung) und aus den Mindeststandards das identische Aufgabenspektrum
betrifft. Mit den Mindeststandards sollte ausdrücklich der städtische Auftrag an das
Forum quantitativ ausgeweitet werden. Die künftig im Rahmen der Mindeststandards
turnusmäßige Überprüfung der 1,0 und 0,5 Stellen und damit einhergehend die
Zusammenführung der Förderung werden empfohlen.
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 22
Amt für Integration und Vielfalt
5.2.4 Unterstützung durch Wiku-Plattform
Das Netzwerk „Willkommenskultur Köln“ mit der unabhängigen Wiku-
Internetplattform www.wiku-koeln.de ist ein Zusammenschluss von in der
Flüchtlingsarbeit aktiven Vereinen und Willkommensinitiativen. Zielgruppe der
Plattform sind neben den aktiven Ehrenamtlichen auch Kölner Bürger, die sich für
Geflüchtete engagieren möchten und den Kontakt zu entsprechenden Initiativen und
Vereinen suchen. Das Portal wird zudem von zahlreichen Hauptamtlichen (in
Vereinen, den kirchlichen und freien Trägern, städtischen Einrichtungen und
Ansprechstrukturen in der Geflüchtetenarbeit sowie Bildungsanbietern) zunehmend
genutzt. (Quelle: Sachbericht wiku-koeln.de 2018.pdf)
5.2.4.1. Beschreibung der Maßnahme
Durch den Beschluss Mindeststandards wird die Wiku-Plattform zur Stärkung und
Angebotserweiterung des Informationsportals Wiku jährlich mit finanziellen Mitteln in
Höhe von rund 11.300 € gefördert.
5.2.4.2. Entwicklung
Im Rahmen eines eingerichteten Minijobs wurden und werden zur kontinuierlichen
redaktionellen Bearbeitung und Pflege des Portals verschiedenste Leistungen
erbracht:
- Aktualisierung der Übersicht einschließlich Kontaktdaten der Willkommens-
initiativen, der zentralen Anlaufstellen für Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit
- Einbindung der neuen bezirklichen Strukturen (Stellen Ehrenamtskoordinatoren bei
Trägern und in den Bürgerämtern).
- Darstellung der fortlaufenden Aktivitäten der erfassten Initiativen und Anlaufstellen
- Vorstellung des Wiku-Portals u.a. im Rahmen von Vernetzungstreffen z.B.
„Stärkung der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit” (20.06.18), Runder Tisch Porz
(05.09.18).
- Fortlaufende Pflege des Veranstaltungskalenders mit zielgruppenspezifischen
Fortbildungs-, Informations- und Vernetzungsangeboten (in 2018 ca. 260 händische
Eintragungen).
- Prüfung/Freischaltung/Löschung von Anzeigen im dargebotenen Anzeigenmarkt
- Recherche zu und Einstellung von zielgruppenspezifischen Broschüren, Ratgebern
und Informationsmaterialien
Einhergehend mit der abnehmenden Tendenz bei der Anzahl der in den städtischen
Unterkünften untergebrachten Geflüchteten stellen sich in 2018 auch die
Zugriffszahlen auf das Wiku-Portal rückläufig dar. (2015: 318.000 Seitenaufrufe,
2016: 187.000, 2018: 58.000).
Seit Beschluss der Mindeststandards bis heute wurde die Internetplattform
kontinuierlich weiterentwickelt und durch Mitarbeiter der Agentur pietzpluswild GmbH
technisch betreut. Neben dem Einspielen von Sicherheitsupdates für die aktuelle
Wordpress-Version, der Betreuung des Hosting-Pakets und der Schließung einer
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 23
Amt für Integration und Vielfalt
durch den Hosting-Anbieter verursachten Sicherheitslücke wurde die Wiku-Seite in
2018 entsprechend der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aktualisiert.
Einen Schwerpunkt der Arbeiten zur Weiterentwicklung der Wiku-Plattform stellten in
2018 die vorbereitenden Arbeiten zur Ablösung von Wordpress und der Einführung
von TYPO3 als Enterprise Content Management-System dar.
5.2.4.3. Wirkung der Maßnahme
Im Rahmen der Veranstaltung vom 03.07.2019 wurde sich an dem Tisch zu
übergeordneten Themen, u.a. auch über die Wiku-Plattform, ausgetauscht.
Die für die Plattform Verantwortlichen stellten zu Beginn die wesentlichen Punkte des
digitalen Angebotes heraus:
Nach wie vor wird die Wiku-Plattform rege genutzt. Zu den meistbesuchten Seiten
zählen in 2018 die Flüchtlingsberatungsstellen, die mitwirkenden Initiativen unter
„Nachbarschaft“, der Terminkalender und der Anzeigenmarkt.
Ziel der beschriebenen technischen Umstellung ist die Steigerung der User
Experience und Usability der Wiku-Seite und ihrer funktionalen und nicht funktionalen
Anforderungen auf der einen und die Verbesserung der Möglichkeiten zur
technischen Wartung und Weiterentwicklung auf der anderen Seite.
Die verbindliche finanzielle Unterstützung der Wiku-Plattform seit den beschlossenen
Mindeststandards sichern einerseits die aufwändige Pflege der dargestellten
integrierten Bausteine der Plattform und ermöglichen andererseits die o.a. wichtige
technische Weiterentwicklung, um die Seiten für Nutzer attraktiver und
bedienerfreundlicher zu machen. So wurden z.B. der Terminkalender als auch der
Anzeigenmarkt konzeptionell und technisch neu entwickelt und u.a. die Darstellung
der Inhalte im Bereich „Fundus“ verbessert. Initiativen haben nun auch die
Möglichkeit, ihre hinterlegten Daten, z.B. Termine, selbst zu pflegen.
5.2.4.4. Konsequenz
Die beschriebenen technischen Neuerungen zur Steigerung der
Bedienerfreundlichkeit waren dringend erforderlich und wirken vereinzelt geäußerten
Kritikpunkten, wie z.B. „Seite zu textlastig und wenig einladend“, „eigene Beiträge
erst nach aufwendigem Genehmigungsverfahren mit eingeschränkter
Gestaltungsfreiheit“, „zu wenig zielführende Verlinkungen zu weiterreichenden
Angeboten“ entgegen. Nicht allen Initiativen ist die Wiku-Plattform überhaupt
bekannt, so dass eine Bewerbung des digitalen Angebots in Erwägung gezogen
werden muss. Wünsche gab es auf der Veranstaltung am 03.07.2019 ebenfalls. So
wurden bspw. die Implementierung eines Ehrenamt-Wikipedia und eine Übersicht
über Raumressourcen für Ehrenamtsbelange angesprochen.
Fazit: Die jährliche Fördersumme aus den Mindeststandards von insgesamt
11.300 € ist nicht nur sehr gut angelegt; sie wurde im Berichtszeitraum vollständig
ausgeschöpft und wird auch in 2020 ff erforderlich sein, um die Plattform einerseits in
der neuen Qualität weiter anbieten und andererseits in Bezug auf künftige technische
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 24
Amt für Integration und Vielfalt
Erfordernisse stetig anpassen zu können. Die Prüfung und ggf. Umsetzung von
Wünschen aus dem Ehrenamt wird dabei vorausgesetzt.
5.2.5. Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen
5.2.5.1. Beschreibung der Maßnahme
Durch den Beschluss Mindeststandards wird zur administrativen Unterstützung der
Willkommensinitiativen ein jährlicher Sachkostenzuschuss von insgesamt 57.100 €
ausgeschüttet. Die Mittel stehen für die Beschäftigung eines internen
Administrations-/ einer Koordinationskraft auf der Basis eines sog. Minijobs oder
„Einkauf“ der Leistungen bei Dritten im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden pro
Initiative zum Abruf durch und für die Initiativen bereit.
5.2.5.2. Entwicklung
Nach Verabschiedung der Mindeststandards im Sommer 2017 wurde die
Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Maßnahme beim Kommunalen
Integrationszentrum angebunden. Ein in der Anwendung für die Initiativen sowie
auch für die verwaltungstechnische Bearbeitung möglichst niedrigschwelliges
Verfahren wurde entwickelt und konnte ab 2018 eingesetzt werden. Für das Jahr
2018 haben insgesamt 13 Initiativen die Unterstützung in Anspruch genommen.
5 davon sind stadtweit aktiv, 8 Initiativen sind in den Stadtbezirken Innenstadt,
Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes und Mülheim bezirksbezogen im Einsatz.
Die in 2017 beschlossene finanzielle Unterstützung war nicht auskömmlich, um die
deklarierten Bedarfe der genannten Initiativen zu decken. Eine Aufstockung der
Mittel auf 88.000 € erfolgte über den Veränderungsnachweis zum städtischen
Haushalt in 2018 und für 2019. Für 2020 werden 90.000 € als Haushaltsansatz
vorgesehen.
5.2.5.3. Wirkung der Maßnahme
Zu den Erfahrungen mit der administrativen Unterstützung der
Willkommensinitiativen wurde sich im Rahmen der Veranstaltung vom 03.07.2019
sowohl an den Bezirkstischen als auch an dem Tisch für übergeordnete Themen
ausgetauscht.
Die Möglichkeit der Beantragung der Zuschüsse für die administrative Unterstützung
ist zwar überwiegend bekannt, wird bisher aber nicht von allen Initiativen genutzt.
Willkommensinitiativen aus den Bezirken Rodenkirchen, Chorweiler, Kalk und Porz
haben bislang noch keine Mittel in Anspruch genommen.
Von einigen stadtweit tätigen Initiativen und den Willkommensinitiativen aus den
Bezirken Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes und Mülheim, die von der
administrativen Unterstützung partizipieren, heißt es fast einhellig:
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 25
Amt für Integration und Vielfalt
- „Die Möglichkeit der Beantragung der Mittel wird als Bereicherung gesehen, da nun
die administrativen Aufgaben (Protokolle etc.) durch diese Kraft übernommen
werden kann.“
- Die Antragsstellung und auch das Erstellen und Abgeben der Verwendungs-
nachweise werden als „leicht“ eingestuft.
Es gibt aber auch Initiativen, die keine Hilfen beantragt haben, weil sie z.B.
- die Aufgaben lieber in Eigenregie („nebenbei und selbst“) regeln,
- Unterstützung einer Kirchengemeinde haben oder
- eine Honorarkraft aus Spendenmitteln zahlen.
Konkrete Anregungen gab es ebenfalls, so lautete es aus dem Bezirk Nippes:
„Die finanzielle Unterstützung von 10 Stunden/Woche ist grundsätzlich von Vorteil,
besonders, wenn die Initiative groß und der organisatorische Aufwand entsprechend
hoch ist. Die Unterstützung bedeutet zum Teil jedoch auch eine finanzielle Last, weil
die Wikos bzw. Träger die Kosten der administrativen Abwicklung selber tragen
müssen.“
5.2.5.4. Konsequenz
Vor dem Hintergrund zurückgehender Ehrenamtszahlen stellt sich grundsätzlich die
Frage, in welcher Höhe und in welchem Umfang die Mittel für eine administrative
Unterstützung einer Wiko weiter gewährt werden sollen.
Zudem haben die Erfahrungen gezeigt, dass die Initiativen sehr heterogen aufgestellt
sind, unterschiedliche Aufgabenstellungen, Organisationsgrade und Wirkungskreise
haben. Daher ist es notwendig, den Begriff der Wiko, die durch den Ratsbeschluss
unterstützt werden soll, näher zu definieren.
Folgende Kriterien sollten für Wikos im Sinne des Ratsbeschlusses gelten:
Eine Wiko im klassischen Sinne ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in ihrem
Wirken, zumeist lokal, hauptsächlich für Geflüchtete und mit Geflüchteten
arbeitet, ohne diesen Kreis, z.B. Fokussierung auf einzelne Ethnien oder
Herkunftsländer, weiter einzugrenzen.
Administrativer Unterstützungsbedarf dürfte erst dann gegeben sein, wenn die
Initiative mindestens aus einer Anzahl von 15 aktiven Mitgliedern besteht.
Es handelt sich um rein ehrenamtlich betriebene Willkommensinitiativen ohne
hauptamtlich finanzierte Mitarbeitende.
Wikos sind i.d.R. bereits vernetzt mit den Koordinationsmitarbeitenden in den
Bürgerämtern bzw. bei den Trägern.
Regelmäßige Angebote werden durchgeführt.
Der durch den Beschluss Mindeststandards bewilligte Sachkostenzuschuss von
insgesamt 57.100 €/Jahr war für das vergangene Jahr 2018 nicht auskömmlich und
wird voraussichtlich auch nicht für die Jahre 2019 ff ausreichend sein. Eine
Anhebung der Haushaltsansätze bis einschließlich Haushaltsjahr 2020 ist
vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Initiativen die finanzielle
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 26
Amt für Integration und Vielfalt
Unterstützung für die Einrichtung bzw. Kompensation eines sog. Minijobs oder für
den Einkauf der Leistungen bei Dritten zur Abwicklung administrativer Tätigkeiten in
Anspruch nehmen werden. Die Verwaltung empfiehlt, an dem Ansatz, den Umfang
der finanziellen Unterstützung auf 10 Wochenstunden pro Willkommensinitiative zu
begrenzen, festzuhalten. Nach einem weiteren Erfahrungszeitraum von 1-2 Jahren
wird sich abzeichnen, wie sich die Schwankungen bei den Unterkünften und Wikos
(Schließungen und Neugründungen) auf die Nachfrage nach finanzieller
Unterstützung für administrative Zwecke auswirken.
6. Fazit und Ausblick
Wie eingangs erwähnt, entwickelt sich die Zahl der in Köln unterzubringenden
geflüchteten Menschen seit Anfang 2017 bis einschließlich erstem Halbjahr 2019
rückläufig mit aktuell leicht stagnierender Tendenz. Aufgrund der politischen
Instabilität in vielen Krisen- und Kriegsgebieten besteht jedoch immer wieder die
Möglichkeit, dass die Anzahl Geflüchteter in kurzer Zeit wieder gravierend ansteigen
kann. Mit der Verabschiedung der Mindeststandards wurden verbindliche Standards
festgelegt, die zu einer dauerhaften Verbesserung bei der Unterbringung und
Betreuung von Geflüchteten führen und es ermöglichen, auf eventuell erneut
ansteigende Zahlen zeitnah mit geeigneten Maßnahmen reagieren zu können.
Durch die rückläufige Entwicklung der Anzahl unterzubringender Menschen, die
vereinbarten Mindeststandards und die insgesamt verbesserte
Unterbringungssituation (weg von großen Gemeinschaftsunterkünften, hin zu
abgeschlossenen Unterkunftseinheiten mit mehr Privatsphäre) werden die Phasen
des Ankommens und der Unterbringung der Geflüchteten durch das
gemeinschaftliche Agieren von haupt- und ehrenamtlichen Akteuren gut gemeistert.
Viele der nach Köln geflüchteten Menschen befinden sich trotz verbesserter
Unterbringungssituation oder Wohnen in eigenem Wohnraum immer noch in
persönlichen und sozialen Problemlagen. Vermehrten Unterstützungsbedarf gibt es
inzwischen bei der Integration der Menschen, ihrer „Überführung“ in die
Regelsysteme. Fehlende Kultur- und Sprachkenntnisse stellen Geflüchtete oftmals
vor allein nicht lösbare Herausforderungen, z.B. bei Fragestellungen im
Zusammenhang mit Wohnen oder dem hiesigen Gesundheits- und Bildungssystem.
„Mit dem Umzug in eine eigene Wohnung ist in den meisten Fällen der
Integrationsprozess keineswegs abgeschlossen. Der Bedarf dieser Menschen an
Unterstützung ändert sich, aber er ist nach wie vor vorhanden. Dazu kommt, dass
dieser Bedarf schwerer zu erfüllen ist, weil die Aufgaben komplexer sind und die
Geflüchteten außerhalb der städtischen Unterkünfte schwerer zu erreichen sind.“
(Zitat vom AK Politik der Willkommensinitiativen)
Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Stützpfeiler, ohne den sich die Integration der
geflüchteten Menschen deutlich schwieriger gestalten würde. Der Begriff
„ehrenamtliches Engagement“ ist dabei von einem sehr deutschen Verständnis von
„unbezahltem Helfen mit Ehre“ versus entlohnter Arbeit geprägt. In anderen Ländern
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 27
Amt für Integration und Vielfalt
hilft man informeller. Geflüchteten ist der Begriff nicht unbedingt geläufig. Der Einsatz
der Ehrenamtskoordinatorinnen ist geprägt durch Kommunikation und viel
Einfühlungsvermögen, dazu ein Zitat des Bürgeramtsleiters Nippes, Ralf Mayer:
„Wenn es Ziel ist, Menschen mit Fluchterfahrung in die ehrenamtliche
Geflüchtetenarbeit zu integrieren, dann ist es wichtig, sie interkulturell zu stärken und
ihnen die hiesige Kultur des Helfens und der Vereinsstrukturen nahe zu bringen.
Menschen mit Fluchterfahrung können nur dann mit langjährig tätigen
Ehrenamtlichen zusammenarbeiten, wenn ein emanzipiertes Verhältnis auf
Augenhöhe besteht. Ungleiche Machtstrukturen aufgrund von Sprache und fehlender
Ressourcen erschweren Geflüchteten jedoch noch den Zugang zu ehrenamtlichem
Engagement. Auch können Geflüchtete oftmals aus Unkenntnis den Einsatz der
Engagierten nicht richtig einschätzen: Sie sehen ihre Arbeit als Selbstverständlichkeit
und sind deshalb selber wenig aktiv. Es hat sich gezeigt, dass die Ursache hierfür oft
interkulturelle Verständnisprobleme sind. Die Koordinatorinnen bestärken die
Engagierten zum Austausch mit den Geflüchteten bei Unzufriedenheit, da sich vieles
im Gespräch als Missverständnisse klärt.“
Es ist festzustellen, dass sich Bedarfe, Strukturen und Angebote fortlaufend
verändern. Die folgenden Beobachtungen dazu aus einem Bezirk sind auch auf die
anderen Stadtbezirke übertragbar:
„Perspektivisch ändert sich die Hilfsstruktur: Gruppenangebote (wie Sprachkurse,
gemeinsames Gärtnern, etc.), werden nicht mehr in ursprünglichem Maße
wahrgenommen (bei der Sprachvermittlung geht es heute verstärkt um die intensive
Unterstützung vor Prüfungen und während der Ausbildung). Die Gründe werden in
der Veränderung der Bedürfnisse der Menschen vermutet. Gefragt sind punktuelle,
individuelle Beratungen, die sich an den persönlichen Bedarfen orientieren. Für
einige Angebote können Cafés das richtige Format sein, da man diese je nach
Bedarf besuchen und in diesem Rahmen Angelegenheiten individuell besprechen
kann. Dabei ist die Möglichkeit entscheidend, aus Gründen des Datenschutzes,
einen geschützten Raum aufsuchen zu können.“
Eine Flexibilität im Ehrenamt und die verlässliche Unterstützung des Ehrenamtes,
insb. durch die Ehrenamtskoordinatorinnen, sind für die Anpassung von Strukturen
und Angebote auf aktuelle Bedarfe der Geflüchteten von großer Bedeutung. Dies gilt
auch bei der Schließung von Unterkünften oder Inbetriebnahme von neuen
Wohneinheiten. Ehrenamt und Koordinationskräfte sind dann besonders gefordert.
Neue Perspektiven und Einsatzfelder für freiwillige Helfer, „deren“ Unterkünfte
geschlossen wurden, müssen geschaffen, Unterstützung bei der Neugründung von
Initiativen anderer Orts angeboten werden. Ebenfalls kann von den Koordinatorinnen
für eine Übergangszeit Unterstützung angeboten werden, wenn hauptamtliche
Ehrenamtskoordinationsstellen auslaufen, wie bspw. die Frage aus dem Bezirk
Rodenkirchen verdeutlicht:
„Wie kann die hohe Qualität der bisherigen Ehrenamtsarbeit gehalten und
weitergeführt werden, wenn in den neuen Unterkünften keine zusätzliche
„Personalstelle Ehrenamt“ mehr existiert und darüber hinaus im Jahr 2020 die
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 28
Amt für Integration und Vielfalt
trägerinterne hauptamtliche Ehrenamtskoordination ausläuft (Diakonie
Michaelshoven)?“
Der AK Politik für Willkommensinitiativen bezieht zur Einrichtung der
Koordinationsstellen in den Bürgerämtern und bei den Trägern die folgende Position:
„Die Schaffung dieser Stellen hat den ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten
Tätigen bereits jetzt eine deutliche Unterstützung gebracht. Es bestehen derzeit in
Köln gut 40 Initiativen, die aber einer beständigen Umformung unterworfen sind.
Ganz einfach, aber in der Praxis mit erheblichen Auswirkungen: Eine Unterkunft wird
geschlossen, in einem anderen Stadtteil eine neue aufgemacht. Manche Freiwillige
können mitgehen, andere nicht. Auch diejenigen, die mitgehen sind damit noch nicht
eine Initiative am neuen Ort. Alle Initiativen haben Anschaffungen für ihre Arbeit
getätigt. Was kann wo weiter gebraucht werden? Da ist es sehr hilfreich, dass es in
jedem Stadtbezirk jemand gibt, die die unterschiedlichen Initiativen zusammen bringt
und aktiv für ehrenamtliches Engagement am neuen Standort wirbt.
Von diesen Stellen aus werden Informationen aus der Verwaltung oder von den
freien Trägern an alle Akteure im Stadtbezirk weitergeleitet, bis hin zur Durchführung
von Informationsveranstaltungen, die die einzelnen Initiativen nicht zustande
brächten. Das gilt sowohl für Veranstaltungen für Geflüchtete als auch für das
Ehrenamt. Und auch wir müssen immer weiter lernen und können diese Hilfe gut
brauchen. 2015 haben wir die Kinder zum ersten Mal in die Schule gebracht. Heute
schlagen wir uns mit dem Aufenthaltsrecht herum, suchen Wohnungen, Ausbildungs-
und Arbeitsplätze. Viele Geflüchtete sind seit 4 Jahren hier und können das, bei dem
wir 2015 helfen mussten, heute allein. Dafür ist ein anderer Bedarf da, der schwerer
zu erfüllen ist.
Die Koordinatorinnen transportieren Informationen oder Anfragen an die richtigen
Stellen, die die Freiwilligen nicht immer kennen. Mit einem Wort: Das Zusammenspiel
von Verwaltung und Ehrenamt läuft deutlich reibungsloser und damit effektiver.
Aus den Initiativen heraus konnte 2017 einmalig mit erheblichem Aufwand eine
Übersicht über kostenlose Sprachvermittlungsangebote im Stadtgebiet erstellt
werden, die ist natürlich veraltet. Die neue Struktur ermöglicht es nun, in den
Bezirken eine solche Auflistung auf dem Laufenden zu halten und sie dann auf
Stadtebene zusammen zu führen.
Einmal im Quartal trifft sich der Arbeitskreis Standortübergreifende Unterstützung im
Kommunalen Integrationszentrum zum Austausch. Auch das ist eine wertvolle
Unterstützung.
Wir plädieren deshalb dringend dafür, diese Stellen dauerhaft einzurichten.“
Die im Juni 2018 und Juli 2019 durchgeführten Fachveranstaltungen zu den
Mindeststandards haben sowohl ähnliche als auch unterschiedliche Entwicklungen
bei den Hilfsstrukturen und –Angeboten in den einzelnen Stadtbezirken aufgezeigt.
Durch das gelungene Zusammenwirken von Koordinatorinnen und beteiligten
Akteuren werden Parallelstrukturen vermieden oder zumindest aufgedeckt und
abgebaut, so z.B. die Einladung durch zwei verschiedene Akteure zu Runden
Tischen zum gleichen Thema in einem Stadtbezirk. Synergieeffekte entstehen durch
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II Seite 29
Amt für Integration und Vielfalt
die Bündelung von Ressourcen und das Eingehen von Kooperationen, z.B. durch die
neuen stadtweiten (Fortbildungs-)Angebote des Forums für Willkommenskultur.
Die Wirkung der Mindeststandard-Maßnahmen muss auch in der Zukunft regelmäßig
analysiert werden, um auf erforderliche Anpassungen des Systems rechtzeitig
reagieren zu können. Dabei sollte künftig die Anerkennung und Wertschätzung der
ehrenamtlich Aktiven in der Geflüchtetenarbeit mehr Raum einnehmen. Denkbar sind
z. B. Ehrungen der Ehrenamtler durch Ausstellung einer Urkunde oder die Einladung
aller ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten tätigen Bürger über alle Initiativen
hinweg einmal jährlich zu einem (Grill-)Fest o.ä. als Zeichen der Anerkennung und
als Möglichkeit, sich weiter untereinander zu vernetzen. Auch hier könnten die
Koordinatorinnen wirkungsvoll unterstützen.
Schlussbemerkung:
Das in einem breit angelegten Arbeits- und Abstimmungsprozess entwickelte
Mindeststandard-Maßnahmenpaket erwirkt definitiv
a) eine Verbesserung der Unterbringungs- und Betreuungssituation durch den
flexibler handhabbaren Personaleinsatz (unterschiedliche Betreuungsschlüssel)
sowie
b) eine Stärkung und wirkungsvolle Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
in der Flüchtlingsarbeit durch das in Kapitel 5.2 ausführlich dargestellte Maßnahmen-
bündel.
Die über Jahre hinweg gewachsenen und durch die Mindeststandards neu
geschaffenen Strukturen greifen gut ineinander.
Ein Teilnehmer der Veranstaltung formuliert es treffend:
„Beim Blick nach vorne ist es wichtig, weiter im Gespräch zu bleiben. Die
Unterstützung durch die Stadt muss bleiben - wir sind auf einem guten Weg!“
Redaktionelle Anmerkung:
Die Ergebnisse in dem vorliegenden Bericht fußen insbesondere auf Erkenntnisgewinnen aus den
Fachtagungen in 2018 und 2019, intensiven Beobachtungen, vielen Gesprächsrunden mit
unterschiedlichen Akteuren, Befragungsergebnissen sowie Rückmeldungen aus dem AK Politik für
Willkommensinitiativen und verwaltungsinternen Dienststellen.
Mitteilung Ausschuss
746 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 10.02.2020 0409/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.02.2020 Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II, Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020, Vorlagen-Nr. 3557/2019 ) Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die nachfolgende Beschlussvorlage Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung – Teil II, Verbesserung des Betreu- ungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020, Vorlagen-Nr. 3557/2019 ) zur Kenntnis. gez. Kremer-Buttkereit
3557_2019_Beschlussvorlage_Rat
17032 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/03
16-032
Vorlagen-Nummer
3557/2019
Freigabedatum
03.12.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Teil II:
Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des
Ehrenamtes
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt den beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt vorbehalt-
lich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021:
1. die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahme (s. Nr. 0544/2017/1)
„Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
verpflegung),
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten
Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s. Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018 )
bis Ende 2021 in folgendem Umfang:
a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x 0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten
Einrichtungen mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 241.800 €,
b) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 361.600 €,
c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 410.688 €,
e) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „wiku-koeln.de“
(Willkommenskultur Köln) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
11.300 €,
f) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung
von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von 90.000 €,
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung
Integrationsrat 14.01.2020
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020
Finanzausschuss 03.02.2020
Rat 06.02.2020
2
der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015 und 18.12.2018
bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5 Stellen (Basisausstattung) für das
Forum der Willkommenskultur mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
78.000 €.
Die Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mit-
teln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzie-
rung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haus-
haltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen.
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten Maßnahmen
erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 0504 Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 Transferleistungen - Zuschüsse.
Alternative:
Die in 2017 vom Rat verabschiedeten Mindeststandardmaßnahmen zur Flüchtlingsunterbrin-
gung werden nicht fortgeführt.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 (s. Tabelle)
a) Personalaufwendungen 361.600 €
b) Sachaufwendungen etc. 831.788 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für
die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen zu entwi-
ckeln, die eine sinnvolle Ergänzung zu den Kölner Leitlinien der Flüchtlingsunterbringung
darstellen. Dies vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl von Geflüchteten, die in
Köln untergebracht und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und eine Verbesserung
der Unterbringungs- und Betreuungssituation von Geflüchteten dringend geboten war. Der
Höchststand der Zahl unterzubringender Flüchtlinge wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000
Menschen erreicht.
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be-
darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den
Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung (Session 0544/2017/1) eingeflossen sind.
AUSZUG aus dem Beschluss des Rates vom 11.07.2017:
1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels
auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis:
- alle errichteten Leichtbauhallen sow ie
- alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschafts-
verpflegung ausgestattet sind,
namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchw eg und
Butzw eiler Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-
Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und
Ostlandstraße als Unterkünfte mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.
Der Rat beauftragt die Verw altung, an diesen Standorten die Betreuung bis
zur Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber
4
hinaus jedoch an allen w eiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel
1:80 festzuhalten.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 640.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verw altung mit der Umsetzung folgender
Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes:
a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jew eils
einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen:
Hardtgenbuscher Kirchw eg, Luzerner Weg, Butzw eiler Hof, Herkulesstraße
und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen
Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jew eils
einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen:
Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste
Standorte Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße,
Friedrich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-
Straße, in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 297.600 €.
b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch
Zusetzung jew eils einer 0,5 Stelle in der Bew ertung Stadtoberinspektor
BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw . Verw altungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD,
in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen w erden
zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen
sicherzustellen, w erden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018
verw altungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 361.600 €.
c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der
Ehrenamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern und
KABE-Mitgliedern *), in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen **)
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 334.800 €.
d. Der Rat beauftragt die Verw altung, die Ergebnisse der Umsetzung der
neuen Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat
darzustellen.
e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 11.300 €.
f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von
Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im
Rahmen geringfügiger Beschäftigung.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 57.100 €.
(ENDE Auszug)
*) Geändert beschlossen: Erweiterung um das Forum für Willkommenskultur
und die ehrenamtliche muslimische Flüchtlingshilfe.
**) Ergänzender Ratsbeschluss im Dezember 2018: zwei zusätzliche halbe
Stellen (75.888 €) zur Stärkung der Bezirke Innenstadt und Ehrenfeld, s. Session
Nr. 3841/2018, somit insgesamt 11 halbe Stellen (410.688 €).
5
Mit gleichem Beschluss beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Evaluierung der ge-
troffenen Maßnahmen.
Die Evaluation zur Optimierung der medizinischen Versorgung erfolgt durch eine geson-
derte Ratsvorlage (Evaluation Mindeststandards - Teil I: Medizinische Grundversorgung
von Geflüchteten in städtischen Einrichtungen), s. Session: 2811/2019.
Der beiliegende Bericht „Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung -Teil II:
Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpakete zur Stärkung des Eh-
renamtes“ beschreibt die o.g. Maßnahmen (Punkte 1 und 2 a-f), ihre Entwicklung seit den
beschlossenen Mindeststandards bis heute, die Wirkung der getroffenen Maßnahmen so-
wie die sich daraus ableitenden Konsequenzen:
Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60
Für die Umsetzung des Betreuungsschlüssels 1:60 in den damals noch betriebenen Ein-
richtungen Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg, Butzweiler Hof, Friedrich-
Naumann-Straße, Mathias -Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße b e-
schloss der Rat am 11.7.17 jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. Künftig
würden finanzielle Aufwendungen nur dann entstehen, wenn Kojen-Standorte aus der Re-
serve belegt werden. Davon fallen bis 2021 jedoch einige weg (z.B. Butzweilerhof bereits
2020). Für die anderen Reserveplätze gilt der Betreuungsschlüssel 1:80.
Bei Inanspruchnahme von (Reserve-)Plätzen in Leichtbauhallen und vergleichbaren No t-
unterkünften sollte es auch künftig möglich bleiben, den verbesserten Betreuungsschlüs-
sel fachlich begründet anzuwenden. Ein höherer Schlüssel wirkt zudem deeskalierend.
Dies gilt besonders für Standorte mit erhöhtem Konfliktpotential (z.B. aufgrund der gerin-
gen Privatsphäre an Standorten mit Kojenunterbringung). Auch für Standorte mit hohem
Betreuungsbedarf, der sich aus der Zusammensetzung der Bewohnerschaft ergeben
kann, ist es empfehlenswert, auf entsprechende Betreuungskapazitäten zurückgreifen zu
können. Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind sowohl für Geflüchtete als auch für die An-
wohnerschaft wichtige Ansprechpartner vor Ort. Dies trägt zur Akzeptanz und Integration
der Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in der Nachbarschaft bei. Die Verwaltung
empfiehlt somit, an der Möglichkeit des verbesserten und situativ anzuwendenden Betreu-
ungsschlüssels von 1:60 festzuhalten. Für diese Maßnahme werden für die Jahre 2020
und 2021 voraussichtlich keine finanziellen Mittel benötigt.
( geringerer Umfang als bisher)
Zu 2 a) Finanzierung von Stellen in bestimmten Einrichtungen
Für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder
Belegung bewilligte der Rat in 2017 die Finanzierung von 4,0 Stellen. Insbesondere an grö-
ßeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von engagierten Bürger*innen
und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Herausforderung. Durch die bei
den Heimleitungen der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen angebundenen Ehrenamts-
koordinator*innen kann eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heim-
leitungen mit Blick auf das Ehrenamt nach wie vor erreicht werden:
Herkulesstraße (0,5 Stelle)
An den Gelenkbogenhallen (0,25 Stelle)
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max -Planck-Straße (0,25 Stelle)
Josef-Broicher-Straße (0,5 Stelle)
Schlagbaumsweg (0,5 Stellen)
Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle)
Haferkamp (0,5 Stellen)
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Neusser Landstraße / Fühlingen (0,25 Stelle)
Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle ab Bezug)
Die Verwaltung empfiehlt, diese Stellen (insgesamt nur noch 3,25 statt 4,0) für die ehren-
amtlichen Koordinierungsaufgaben in Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbe-
darf zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs beizubehalten.
( geringerer Umfang als bisher)
Zu 2 b) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern
Die Stellen bei den Bürgerämtern sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Verwal-
tung und Ehrenamt und unterstützen die Konzeption und Umsetzung neuer bezirksorien-
tierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern Vernetzung, Beratung und Informati-
on wirkungsvoll. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellen weiterhin vollumfänglich beizubehal-
ten, um die derzeit wachsenden und sich stetig weiter etablierenden Strukturen nicht zu
gefährden und das Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken weiter zu stärken.
( Umfang wie bisher)
Zu 2 c) 11 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE -Mitgliedern, dem Forum für Willkom-
menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit
Die Stellen bei den freien Trägern, den Mitgliedern der KABE, dem Forum für Willkom-
menskultur sowie dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit ermöglichen die Festigung des
Bewährten, die bedarfsgerechte Anpassung bestehender Angebote und die Konzeption
und Umsetzung neuer bezirksorientierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern
Fortbildung, Vernetzung, Beratung und Information. Die Verwaltung empfiehlt, sie weiter-
hin vollumfänglich beizubehalten, um die derzeit wachsenden und sich stetig weiter etab-
lierenden Strukturen nicht zu gefährden und das Ehrenamt weiter zu stärken.
( Umfang wie bisher)
Zu 2 e) Ausbau und Pflege Wiku
Die Fördersumme in Höhe von 11.300 € wurde im Berichtszeitraum vollständig ausge-
schöpft und wird auch in 2020 ff erforderlich sein, um die Plattform einerseits in der neuen
Qualität weiter anbieten und andererseits in Bezug auf künftige technische Erfordernisse
stetig anpassen zu können. Die Verwaltung empfiehlt, die genannte Fördersumme auch
künftig vollumfänglich bereitzustellen.
( Umfang wie bisher)
Zu 2 f) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen
Die finanziellen Mittel zur administrativen Unterstützung der Willkommensinitiativen, z.B.
für die Einrichtung eines Minijobs, stärken und entlasten die Initiativen. Die Mittel waren in
2018 nicht auskömmlich. Eine Aufstockung der Mittel auf 88.000 € erfolgte über den Ver-
änderungsnachweis zum städtischen Haushalt in 2018 und für 2019. Für 2020 wurde ein
Haushaltsplanansatz in Höhe von 90.000 € berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, die-
sen Ansatz zu beschließen.
( höherer Umfang als bisher)
Zu 3) Künftige turnusmäßige Überprüfung der 2 x 0,5 Stellen für das Forum für Willkom-
menskultur (Basisausstattung) im Rahmen der Mindeststandards
Im Jahr 2015 beschloss der Rat, die beiden Träger des Forums für Willkommenskultur
(Kölner Freiwilligen Agentur und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) jeweils im Umfang einer 0,5
Stelle (insg. 78.000 €) zu bezuschussen.
Diese Basisausstattung wurde in 2018 durch Beschluss des Rates (Session 3153/2018)
verlängert bis Ende 2021. Das Forum fördert als Anlaufstelle für Freiwillige und weitere
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Akteure in der Flüchtlingsarbeit die Vernetzungsarbeit, den Austausch von haupt- und eh-
renamtlich Tätigen und bietet Qualifizierungs- und Informationsangebote für Engagierte
und Interessierte (z.B. in Form von Barcamps). Der Auftrag an das Forum für Willkom-
menskultur aus den Beschlüssen des Rates von 2015 (Basisausstattung) und 2018 (Ver-
längerung) sowie aus den Mindeststandards betrifft das identische Aufgabenspektrum. Mit
den Mindeststandards sollte ausdrücklich der städtische Auftrag an das Forum quantitativ
ausgeweitet werden. Eine Zusammenführung der Förderung der o.g. 2 x 0,5 Stellen und
der 1 x 0,5 Stelle (s. Punkt 2 c) wird empfohlen. Die turnusmäßige Überprüfung der 1,5
Stellen sollte künftig im Rahmen der Mindeststandards vorgenommen werden.
Fazit: Die im Juli 2017 verabschiedeten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen haben ihre
Wirkung gezeigt. (siehe ausführliche Darstellung im beiliegenden Bericht) Die Verwaltung
empfiehlt, die Maßnahmen im derzeit praktizierten Umfang weiterhin zu fördern.
Alle Maßnahmen aus den Mindeststandards müssen auch künftig regelmäßig auf Be-
darfsgerechtheit und Angemessenheit geprüft werden. Dabei sind Veränderungen auf
Grund neuer Erkenntnisgewinne, dem Rat rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen.
Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt
Jährliche Aufwendungen
bisher
Jährliche Aufwendungen
neu bis 2021
1).Sachaufwendungen 640.000 € 0 €
2a) Sachaufwendungen 297.600 € 241.800 €
2b) Personalaufwendungen 361.600.€ 361.600 €
2c) Sachaufwendungen 410.688 € 410.688 €
2e) Sachaufwendungen 11.300 € 11.300 €
2f) Sachaufwendungen 88.000 € 90.000 €
3) Sachaufwendungen 78.000 € 78.000 €
Gesamt 1.887.188 € 1.193.388 €
Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0409/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.03.2021
- Erstellt
- 05.02.2020 12:00