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2007/0149

Bund-Länder-Programm 'Soziale Stadt Eberstadt Süd' hier: Vergabe des Grundstücks Grenzallee 4, 6 an 'Circus Projekt Waldoni e. V.' im Erbbaurecht

Magistratsvorlage 05.03.2007

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2007/0149

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.03.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Liegenschaftsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
VI                     23 
BE                    Stvv  
 
Vorlage-Nr. 2007/0149 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bund-Länder-Pr ogramm "Soziale Stadt Eberstadt Süd" 
hier: Vergabe des Grundstücks Grenzallee 4, 6 an "Circus Projekt Waldoni e. V." im  
        Erbbaurecht 
 
Vorlage vom: 05.03.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
In Ausführung des Magistratsbeschlusses Nr. 627 vom 27.09.2006 und Beschluss der 
Stadtverordnentenversammlung vom 07.12.2006, wird das Liegenschaftsamt ermächtigt, für das 
Grundstück Gemarkung Pfungstadt Flur 48 Nr. 5/2 Grenzallee 4, 6 mit 6.226 qm ein Erbbaurecht zu 
Gunsten des Vereins Circus Projekt Waldoni, Gemeinnütziger Verein für Circus-, Kunst- und 
Erlebnispädagogik zu bestellen. 
Der Bestellung des Erbbaurechts sind folgende wesentliche Bedingungen zugrunde zu legen: 
 
1. Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. 
 
2. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Grundstück gemeinbedarfsorientiert zu nutzen. 
 
3. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins errechnet sich aus einer 2%igen Verzinsung des 
   Grundstückswertes von 52,00 Euro/qm. Es wird ein gleitender Erbbauzins vereinbart. 
 
4. Option einer schuldrechtlichen Vereinbarung, dass die Verpflichtung zur Zahlung des 
    Erbbauzinses entfällt, solange eine gemeinbedarfsorientierte Nutzung erfolgt und kein 
    Gewinn erzielt wird.

2 
... 
 
5. Die Zahlung einer Entschädigung für die Gebäude bei Beginn und Ende des Erbbaurechts 
    entfällt. 
 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.03.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.03.2007  
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Pfungstadt Flur 
48 Nr. 5 Grenzallee 4 –6 mit insgesamt 9.044 qm, durch Veränderungsnachweis 2007/7 zerlegt in 
die Flurstücke: 
 
Flur 48 Nr. 5/1 Grenzallee 4 A mit 2.818 qm und 
Flur 48 Nr. 5/2 Grenzallee 4, 6 mit 6.226 qm. 
 
Das Grundstück Nr. 5/2 Grenzallee 4, 6 mit 6.226 qm soll im Rahmen des Bund-Länder-Programms 
„Soziale Stadt Eberstadt-Süd“ zum Zwecke der gemeinbedarfsorientierten Nutzung im Wege des 
Erbbaurechts an den Verein Circus Projekt Waldoni vergeben werden. Es handelt sich um einen 
gemeinnützigen Verein für Circus-, Kunst- und Erlebnispädagogik, der Präventionsarbeit mit schwer 
erziehbaren Kindern erbringt. 
 
Der Verein übernimmt die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude. Im nördlichen Gebäude ist 
die Etablierung des bereits erfolgreich im Stadtteil begonnenen Circusprojektes beabsichtigt. Das 
westlich gelegene Gebäude soll von dem Kooperationspartner des Vereins, „Mobile Praxis gem. 
GmbH“, zwecks Einrichtung einer Erziehungshilfe und Erziehungsberatung genutzt werden. Das 
östliche Gebäude ist zur Unterbringung einer Kunst- und Maltherapieeinrichtung o. ä., die den 
beiden vorgenannten Trägern angegliedert ist, vorgesehen. 
 
Der Grundstückseigentümer verlangt von dem Erbbauberechtigten für die bereits vorhandenen 
Aufbauten keine Entschädigung; im Gegenzug dazu, wird bei Beendigung des Erbbaurechts durch 
Zeitablauf, bei vorzeitiger Beendigung in gegenseitigem Einvernehmen und bei Heimfall, keine 
Entschädigung an den Erbbauberechtigten fällig. 
 
Vor dem Hintergrund, dass die Zweckbindungsfrist der Fördermittel „Soziale Stadt“ bei 
Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen 25 Jahre beträgt, wird die Laufzeit des Erbbaurechts 
auf die Dauer von 25 Jahren vereinbart. 
 
Der im Grundbuch einzutragende Erbbauzins errechnet sich aus einer 2%igen Verzinsung aus 
einem Grundstückswert von 52,00 Euro/qm und beträgt somit jährlich 6.475,04 Euro. Es wird ein 
gleitender Erbbauzins vereinbart, der sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientiert. 
Der Grundstückswert von 52,00 Euro/qm ist angemessen. Er entspricht abgerundet dem 
Bodenwert/qm der bei Ankauf der Liegenschaft bei der Kaufpreisbildung berücksichtigt wurde. 
 
Es ist noch offen, ob die Stadt den Erbbauzins als „Zuschuss“ übernimmt oder ob schuldrechtlich 
vereinbart wird, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses entfällt, solange die 
gemeinbedarfsorientierte Nutzung erfolgt und kein Gewinn erzielt wird. 
 
 
Zu Gunsten des verbleibenden Grundstücks Nr. 5/1 Grenzallee 4 A wird ein Geh-, Fahr- und

4 
... 
Leitungsrecht eingeräumt und dinglich gesichert. Des Weiteren gestattet der Erbbauberechtigte der 
Grundstückseigentümerin die Mitnutzung der auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen Stellplätze. 
 
Darmstadt, 05.03.2007 
23-III/2-D5-ec-bö 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

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Orte (1)

  • Grenzallee 4

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0149
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00