2007/0149
Bund-Länder-Programm 'Soziale Stadt Eberstadt Süd' hier: Vergabe des Grundstücks Grenzallee 4, 6 an 'Circus Projekt Waldoni e. V.' im Erbbaurecht
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2007/0149
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.03.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI
Amt: Liegenschaftsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
VI 23
BE Stvv
Vorlage-Nr. 2007/0149
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Bund-Länder-Pr ogramm "Soziale Stadt Eberstadt Süd"
hier: Vergabe des Grundstücks Grenzallee 4, 6 an "Circus Projekt Waldoni e. V." im
Erbbaurecht
Vorlage vom: 05.03.2007
Beschlussvorschlag:
In Ausführung des Magistratsbeschlusses Nr. 627 vom 27.09.2006 und Beschluss der
Stadtverordnentenversammlung vom 07.12.2006, wird das Liegenschaftsamt ermächtigt, für das
Grundstück Gemarkung Pfungstadt Flur 48 Nr. 5/2 Grenzallee 4, 6 mit 6.226 qm ein Erbbaurecht zu
Gunsten des Vereins Circus Projekt Waldoni, Gemeinnütziger Verein für Circus-, Kunst- und
Erlebnispädagogik zu bestellen.
Der Bestellung des Erbbaurechts sind folgende wesentliche Bedingungen zugrunde zu legen:
1. Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen.
2. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Grundstück gemeinbedarfsorientiert zu nutzen.
3. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins errechnet sich aus einer 2%igen Verzinsung des
Grundstückswertes von 52,00 Euro/qm. Es wird ein gleitender Erbbauzins vereinbart.
4. Option einer schuldrechtlichen Vereinbarung, dass die Verpflichtung zur Zahlung des
Erbbauzinses entfällt, solange eine gemeinbedarfsorientierte Nutzung erfolgt und kein
Gewinn erzielt wird.
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...
5. Die Zahlung einer Entschädigung für die Gebäude bei Beginn und Ende des Erbbaurechts
entfällt.
Anlagen: Lageplan
Beschluss des Magistrats vom 21.03.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
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...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.03.2007
Begründung:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Pfungstadt Flur
48 Nr. 5 Grenzallee 4 –6 mit insgesamt 9.044 qm, durch Veränderungsnachweis 2007/7 zerlegt in
die Flurstücke:
Flur 48 Nr. 5/1 Grenzallee 4 A mit 2.818 qm und
Flur 48 Nr. 5/2 Grenzallee 4, 6 mit 6.226 qm.
Das Grundstück Nr. 5/2 Grenzallee 4, 6 mit 6.226 qm soll im Rahmen des Bund-Länder-Programms
„Soziale Stadt Eberstadt-Süd“ zum Zwecke der gemeinbedarfsorientierten Nutzung im Wege des
Erbbaurechts an den Verein Circus Projekt Waldoni vergeben werden. Es handelt sich um einen
gemeinnützigen Verein für Circus-, Kunst- und Erlebnispädagogik, der Präventionsarbeit mit schwer
erziehbaren Kindern erbringt.
Der Verein übernimmt die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude. Im nördlichen Gebäude ist
die Etablierung des bereits erfolgreich im Stadtteil begonnenen Circusprojektes beabsichtigt. Das
westlich gelegene Gebäude soll von dem Kooperationspartner des Vereins, „Mobile Praxis gem.
GmbH“, zwecks Einrichtung einer Erziehungshilfe und Erziehungsberatung genutzt werden. Das
östliche Gebäude ist zur Unterbringung einer Kunst- und Maltherapieeinrichtung o. ä., die den
beiden vorgenannten Trägern angegliedert ist, vorgesehen.
Der Grundstückseigentümer verlangt von dem Erbbauberechtigten für die bereits vorhandenen
Aufbauten keine Entschädigung; im Gegenzug dazu, wird bei Beendigung des Erbbaurechts durch
Zeitablauf, bei vorzeitiger Beendigung in gegenseitigem Einvernehmen und bei Heimfall, keine
Entschädigung an den Erbbauberechtigten fällig.
Vor dem Hintergrund, dass die Zweckbindungsfrist der Fördermittel „Soziale Stadt“ bei
Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen 25 Jahre beträgt, wird die Laufzeit des Erbbaurechts
auf die Dauer von 25 Jahren vereinbart.
Der im Grundbuch einzutragende Erbbauzins errechnet sich aus einer 2%igen Verzinsung aus
einem Grundstückswert von 52,00 Euro/qm und beträgt somit jährlich 6.475,04 Euro. Es wird ein
gleitender Erbbauzins vereinbart, der sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientiert.
Der Grundstückswert von 52,00 Euro/qm ist angemessen. Er entspricht abgerundet dem
Bodenwert/qm der bei Ankauf der Liegenschaft bei der Kaufpreisbildung berücksichtigt wurde.
Es ist noch offen, ob die Stadt den Erbbauzins als „Zuschuss“ übernimmt oder ob schuldrechtlich
vereinbart wird, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses entfällt, solange die
gemeinbedarfsorientierte Nutzung erfolgt und kein Gewinn erzielt wird.
Zu Gunsten des verbleibenden Grundstücks Nr. 5/1 Grenzallee 4 A wird ein Geh-, Fahr- und
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...
Leitungsrecht eingeräumt und dinglich gesichert. Des Weiteren gestattet der Erbbauberechtigte der
Grundstückseigentümerin die Mitnutzung der auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen Stellplätze.
Darmstadt, 05.03.2007
23-III/2-D5-ec-bö
Der Dezernent VI
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Grenzallee 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0149
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.03.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00