1767/2025
Beantwortung der Anfrage AN/0700/2025 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt sowie der CDU-Fraktion im Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 26.05.2025 zum Projektstand Stillfreundliche Kommune
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 30.06.2025 1767/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 30.06.2025 Beantwortung der Anfrage AN/0700/2025 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt sowie der CDU-Fraktion im Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 26.05.2025 zum Projektstand Stillfreundliche Kommune Die Fraktionen stellen die folgende schriftliche Anfrage: Wir bitten die Stadtverwaltung um Auskunft zum Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend „Köln - eine stillfreundliche Kommune” (AN/2060/2023). Nach dem Beschluss des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern am 04.12.2023 wurden für die Umsetzung finanzielle Mittel zur Verfügung ge- stellt, und wir würden uns freuen, den aktuellen Stand des Projekts zu erfahren. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Was sind die nächsten Schritte des Projekts und welche Maßnahmen sind kurzfristig geplant? 2. Könnten Sie uns bitte einen Überblick darüber geben, wie die zur Verfügung gestellten Gelder bisher im Rahmen des Projekts genutzt wurden? 3. Welche konkreten Hindernisse oder Herausforderungen haben die Weiterfüh- rung dieses Projekts erschwert und wie können diese abgebaut werden? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1: Die Verwaltung verweist zunächst auf die Ausführungen unter Session-Nr. 0627/2023 (Beantwortung der der Anfrage AN 0222/2023), worin darüber informiert wurde, dass für die Übernahme neuer strategischer Ziele und freiwilliger Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, bei der Verwaltung derzeit keine Ressourcen zur 2 Verfügung stehen. Ohne zusätzliche Haushaltsmittel wäre die Wahrnehmung der Auf- gabe nur durch Priorisierung und damit zu Lasten anderer Aufgaben möglich. In der Bewirtschaftungsverfügung (s. Session-Nr. 1222/2025) zum Haushalt 2025/2026 vom 23.04.25 hat sich insofern eine Veränderung ergeben, als dass sie unter Punkt 3 auf freiwilligen Leistungen wie folgt verweist: „Bei allen freiwilligen Leistungen ist entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob diese kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können, d.h. sie greift auch dann, wenn die Maßnahmen Gegenstand der Haushaltsplanberatungen 2025/26 oder politischer Gremienbeschlüsse waren. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leis- tungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen.“ Der Bereich der Frühen Hilfen beschränkt sein Angebot auf die rechtlich vorgeschrie- benen Aufgaben, welche unmittelbar mit der Auszahlung der Fördermittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen verknüpft sind. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sich bei der „Stillfreundlichen Kom- mune“ um ein Vorhaben handelt, welches aufgrund von fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen derzeit nicht weiterverfolgt werden kann. Zu Fragen 2 und 3: Dem Amt für Kinder, Jugend und Familie stehen und standen keine finanzielle Mittel und personelle Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung. Mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurden alle Jugendämter dazu aufgefordert, verbindliche Netzwerkstrukturen im Tätigkeitsfeld der Frühen Hilfen aufzubauen. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als wesentlicher Bestandteil des BKiSchG regelt die Vernetzung von Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialwesen im § 3 Abs. 4, um das gesunde Aufwach- sen von Kindern zu optimieren. Mit seinen Schwerpunkten –Prävention, Kooperation und Intervention– zielt das Gesetz darauf ab, alle Akteure, die sich für das Wohl des Kindes engagieren, in Kooperationsnetzwerken zusammenzuführen und verlässliche Strukturen im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen. Die Stadt könnte das angestrebte Siegel der „Stillfreundlichen Kommune“ nur errei- chen, wenn den Kriterien des Landesverbands der Hebammen NRW e.V. (LVH NRW) unter anderem entsprechend ausgestattete Räume für stillende Eltern zur Verfügung gestellt werden. Zu den Kriterien: https://www.hebammen-nrw.de/wp-content/uplo- ads/2024/08/Die-stillfreundliche-Kommune_LVH-NRW.pdf Dies liegt abseits der Aufgaben und Möglichkeiten der zentralen Steuerung der Frü- hen Hilfen im Jugendamt. Die zentrale Steuerung der Frühen Hilfen im Jugendamt führt nicht selbst Angebote der Frühen Hilfen durch, sondern steuert insgesamt die Netzwerkarbeit, die Weiterleitung von Fördermitteln und die Angebotsstruktur der Frü- hen Hilfen. Die Angebote selbst werden von Trägern der freien Jugendhilfe koordiniert und durchgeführt, wie z. B. die Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB). Die Fördermittel aus dem Bundesfonds Frühe Hilfen und der Kommune für die Frühen Hil- fen wurden in den letzten Jahren nicht erhöht, was bei den freien Trägern aufgrund von Tarifsteigerungen und Inflation faktisch zu Leistungskürzungen führte. Die GFB durch Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkranken- schwestern (FGKiKP), die in Köln von freien Trägern und dem Gesundheitsamt durch- 3 geführt wird, ist ein auf die einzelne Familie bezogener, aufsuchender und nied- rigschwelliger längerfristiger Einsatz. Das Angebot richtet sich insbesondere an Fami- lien, die sich in psychosozial belasteten Lebenssituationen (beispielsweise durch Frühgeburt, psychische Erkrankung der Mutter, häusliche Gewalt) befinden. Das Konzept der „Stillfreundlichen Kommune“ dient der strategischen Verankerung der Stillförderung und Stillfreundlichkeit für alle Familien in der Kommune und beinhal- tet Konzepterstellung und -verabschiedung, die Planung von Maßnahmen und Aktivi- täten zur konkreten Umsetzung sowie Evaluation und Qualitätssicherung. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1767/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 13:06