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1767/2025

Beantwortung der Anfrage AN/0700/2025 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt sowie der CDU-Fraktion im Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 26.05.2025 zum Projektstand Stillfreundliche Kommune

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 15.12.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5907 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 30.06.2025 
 1767/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 30.06.2025 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0700/2025 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt 
sowie der CDU-Fraktion im Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 
26.05.2025 zum Projektstand Stillfreundliche Kommune 
Die Fraktionen stellen die folgende schriftliche Anfrage: 
 
Wir bitten die Stadtverwaltung um Auskunft zum Antrag der Fraktionen Bündnis 
90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend „Köln - eine stillfreundliche Kommune”  
(AN/2060/2023).  
 
Nach dem Beschluss des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern am 04.12.2023 wurden für die Umsetzung finanzielle Mittel zur Verfügung ge-
stellt, und wir würden uns freuen, den aktuellen Stand des Projekts zu erfahren. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Was sind die nächsten Schritte des Projekts und welche Maßnahmen sind 
kurzfristig geplant? 
 
2. Könnten Sie uns bitte einen Überblick darüber geben, wie die zur Verfügung 
gestellten Gelder bisher im Rahmen des Projekts genutzt wurden? 
 
3. Welche konkreten Hindernisse oder Herausforderungen haben die Weiterfüh-
rung dieses Projekts erschwert und wie können diese abgebaut werden? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Verwaltung verweist zunächst auf die Ausführungen unter Session-Nr. 0627/2023 
(Beantwortung der der Anfrage AN 0222/2023), worin darüber informiert wurde, dass 
für die Übernahme neuer strategischer Ziele und freiwilliger Aufgaben, für die keine 
gesetzliche Verpflichtung besteht, bei der Verwaltung derzeit keine Ressourcen zur

2 
 
Verfügung stehen. Ohne zusätzliche Haushaltsmittel wäre die Wahrnehmung der Auf-
gabe nur durch Priorisierung und damit zu Lasten anderer Aufgaben möglich. 
 
In der Bewirtschaftungsverfügung (s. Session-Nr. 1222/2025) zum Haushalt 
2025/2026 vom 23.04.25 hat sich insofern eine Veränderung ergeben, als dass sie 
unter Punkt 3 auf freiwilligen Leistungen wie folgt verweist: 
„Bei allen freiwilligen Leistungen ist entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde 
zu prüfen, ob diese kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können, d.h. sie greift 
auch dann, wenn die Maßnahmen Gegenstand der Haushaltsplanberatungen 2025/26 
oder politischer Gremienbeschlüsse waren. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leis-
tungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen.“ 
 
Der Bereich der Frühen Hilfen beschränkt sein Angebot auf die rechtlich vorgeschrie-
benen Aufgaben, welche unmittelbar mit der Auszahlung der Fördermittel aus der 
Bundesstiftung Frühe Hilfen verknüpft sind.  
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es sich bei der „Stillfreundlichen Kom-
mune“ um ein Vorhaben handelt, welches aufgrund von fehlenden finanziellen und 
personellen Ressourcen derzeit nicht weiterverfolgt werden kann. 
 
 
Zu Fragen 2 und 3: 
 
Dem Amt für Kinder, Jugend und Familie stehen und standen keine finanzielle Mittel 
und personelle Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung. 
 
Mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurden alle Jugendämter 
dazu aufgefordert, verbindliche Netzwerkstrukturen im Tätigkeitsfeld der Frühen Hilfen 
aufzubauen. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als 
wesentlicher Bestandteil des BKiSchG regelt die Vernetzung von Gesundheitswesen, 
Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialwesen im § 3 Abs. 4, um das gesunde Aufwach-
sen von Kindern zu optimieren. Mit seinen Schwerpunkten –Prävention, Kooperation 
und Intervention– zielt das Gesetz darauf ab, alle Akteure, die sich für das Wohl des 
Kindes engagieren, in Kooperationsnetzwerken zusammenzuführen und verlässliche 
Strukturen im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsgemeinschaft 
zu schaffen. 
 
Die Stadt könnte das angestrebte Siegel der „Stillfreundlichen Kommune“ nur errei-
chen, wenn den Kriterien des Landesverbands der Hebammen NRW e.V. (LVH NRW) 
unter anderem entsprechend ausgestattete Räume für stillende Eltern zur Verfügung 
gestellt werden. Zu den Kriterien: https://www.hebammen-nrw.de/wp-content/uplo-
ads/2024/08/Die-stillfreundliche-Kommune_LVH-NRW.pdf  
 
Dies liegt abseits der Aufgaben und Möglichkeiten der zentralen Steuerung der Frü-
hen Hilfen im Jugendamt.  Die zentrale Steuerung der Frühen Hilfen im Jugendamt 
führt nicht selbst Angebote der Frühen Hilfen durch, sondern steuert insgesamt die 
Netzwerkarbeit, die Weiterleitung von Fördermitteln und die Angebotsstruktur der Frü-
hen Hilfen. Die Angebote selbst werden von Trägern der freien Jugendhilfe koordiniert 
und durchgeführt, wie z. B. die Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB). Die 
Fördermittel aus dem Bundesfonds Frühe Hilfen und der Kommune für die Frühen Hil-
fen wurden in den letzten Jahren nicht erhöht, was bei den freien Trägern aufgrund 
von Tarifsteigerungen und Inflation faktisch zu Leistungskürzungen führte. 
Die GFB durch Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkranken-
schwestern (FGKiKP), die in Köln von freien Trägern und dem Gesundheitsamt durch-

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geführt wird, ist ein auf die einzelne Familie bezogener, aufsuchender und nied-
rigschwelliger längerfristiger Einsatz. Das Angebot richtet sich insbesondere an Fami-
lien, die sich in psychosozial belasteten Lebenssituationen (beispielsweise durch 
Frühgeburt, psychische Erkrankung der Mutter, häusliche Gewalt) befinden. 
 
Das Konzept der „Stillfreundlichen Kommune“ dient der strategischen Verankerung 
der Stillförderung und Stillfreundlichkeit für alle Familien in der Kommune und beinhal-
tet Konzepterstellung und -verabschiedung, die Planung von Maßnahmen und Aktivi-
täten zur konkreten Umsetzung sowie Evaluation und Qualitätssicherung.  
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1767/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.06.2025
Erstellt
02.06.2025 13:06