RR 1/2023
Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.01.2023 Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in Euskirchen-Kirchheim
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Sitzungsvorlage RR (230109 Anfrage Steinbachtalsperre_Regionalrat_Februar)
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An den Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln Herrn Rainer Deppe 10. Sitzung des Regionalrats Köln am 24. Februar 2023 Sehr geehrter Herr Deppe, wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrats Köln am 24. Februar 2023 aufzunehmen: Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in Euskirchen-Kirchheim Die im Ortsteil Kirchheim der Stadt Euskirchen gelegene Steinbachtalsperre fand bundesweite Aufmerksamkeit, als ihr aufgestautes Wasser im Rahmen des Flutereignisses im Juli 2021 über ihre Dammkrone lief und in der Folgezeit der Staudamm zu brechen drohte. Die unterhalb des Staudammes gelegenen Ortschaften wären dann noch deutlich stärker überflutet worden, als das ohnehin schon passiert ist. Die Bevölkerung dieser Ortschaften wurde tagelang evakuiert. Bis dahin diente die Steinbachtalsperre als Brauchwasserspeicher für die Euskirchener Papierindustrie und einige Landwirte. In ein Hochwasserkonzept war sie nicht eingebunden. Nachdem durch erh ebliche Maßnahmen letztlich doch erreicht werden konnte, dass der Staudamm hielt und das aufgestaute Wasser abgelassen/abgepumpt werden konnte, wurde in den Staudamm eine Scharte gegraben, die den Vollstau der Talsperre verhindert. Darüber hinaus wurde der Grundablass seither offengehalten, sodass die Talsperre seitdem vollständig trocken liegt. Die Region hat sich zwischenzeitlich dafür ausgesprochen, die Talsperre wieder aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Dafür wurden entsprechende Konzepte entwickelt. Neben der bisherigen Funktion als bedeutendes Naherholungsgebiet soll sie als Hochwasserschutz dienen und darüber hinaus als Brauchwasserspeicher für die Landwirtschaft und vor allen Dingen auch als Löschwasserspeicher für die angrenzenden rd. 12.000 ha g roßen Waldreviere. Nach unserer Kenntnis wurde ein entsprechender Antrag an die Bezirksregierung gestellt. Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 09. Januar 2023 2 In diesem Zusammenhang fragen wir: 1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau und zur Wiederinbetriebnahme der Steinbachtalsperre? 2. Ist gewährleistet, dass eine Entscheidung hinsichtlich dieses Antrages zeitgerecht erfolgt, um Mittel aus der Fluthilfe des Landes und des Bundes beantragen können? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.01.2023 Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in Euskirchen-Kirchheim)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 1/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Harald Borsch Telefon 0221-147-4029 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 27.01.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 10.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.01.2023 Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in Euskirchen-Kirchheim Vorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Antwort zu Frage 1: Ca. 2 Wochen nach der Flutkatastrophe habe ich mit der Betreiberin der Steinbachtalsperre die Baumaßnahme zur Sicherung des weitgehend zerstörten Dammes besprochen. Als Übergangslö - sung bis zur endgültigen Sicherung des Dammes wurde die mittlerweile fertiggestellte Scharte ge - baut. Über diese Scharte können bis zu einem Wiederaufbau des Dammes Hochwässer sicher ab - geführt werden. Der beabsichtigte Wiedereinstau bis zur Schartensohle kann erst erfolgen, wenn u.a. der erforderliche Standsicherheitsnachweis vorgelegt wird. Zum endgültigen Wiederaufbau und Betrieb der Steinbachtalsperre sind zwischenzeitlich mehrere Gespräche geführt worden. Ein An - trag, der von mir geprüft werden könnte, liegt mir bisher nicht vor. Das geplante Umbau und Betrieb stellt eine wesentliche Umgestaltung gegenüber der ursprüngli - chen Talsperre dar. Aus diesem Grund bedarf dieser Ausbau der Planfeststellung (s. auch §§ 67 und 68 Wasserhaushaltsgesetz). Antwort zu Frage 2 : Das Genehmigungsverfahren und der Antrag, um Mittel aus der Wiederaufbauhilfe des Landes NRW zu erhalten, sind inhaltlich weitgehend unabhängig voneinander. Ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe kann jetzt schon bei der Abteilung 3 der BR Köln gestellt werden. Anlage(n): 1. 230109 Anfrage Steinbachtalsperre_Regionalrat_Februar
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 1/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 27.01.2023 13:20