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RR 1/2023

Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.01.2023 Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in Euskirchen-Kirchheim

Sitzungsvorlage RR 24.02.2023

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 24.02.2023, TOP 10.1

Sitzungsvorlage RR (230109 Anfrage Steinbachtalsperre_Regionalrat_Februar)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.01.2023 Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in Euskirchen-Kirchheim)

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Sitzungsvorlage RR (230109 Anfrage Steinbachtalsperre_Regionalrat_Februar)

2590 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Regionalrats des  
Regierungsbezirks Köln 
Herrn Rainer Deppe 
 
 
 
 
 
 
 
10. Sitzung des Regionalrats Köln am 24. Februar 2023 
 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Regionalrats Köln am 24. Februar 2023 aufzunehmen: 
 
Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in 
Euskirchen-Kirchheim 
 
Die im Ortsteil Kirchheim der Stadt Euskirchen gelegene Steinbachtalsperre fand 
bundesweite Aufmerksamkeit, als ihr aufgestautes Wasser im Rahmen des Flutereignisses 
im Juli 2021 über ihre Dammkrone lief und in der Folgezeit der Staudamm zu brechen drohte. 
Die unterhalb des Staudammes gelegenen Ortschaften wären dann noch deutlich stärker 
überflutet worden, als das ohnehin schon passiert ist.  Die Bevölkerung dieser Ortschaften 
wurde tagelang evakuiert. Bis dahin diente die Steinbachtalsperre als Brauchwasserspeicher 
für die Euskirchener Papierindustrie und einige Landwirte. In ein Hochwasserkonzept war 
sie nicht eingebunden. 
 
Nachdem durch erh ebliche Maßnahmen letztlich doch erreicht werden konnte, dass der 
Staudamm hielt und das aufgestaute Wasser abgelassen/abgepumpt werden konnte, wurde 
in den Staudamm eine Scharte gegraben, die den Vollstau der Talsperre verhindert. Darüber 
hinaus wurde der  Grundablass seither offengehalten, sodass die Talsperre seitdem 
vollständig trocken liegt. 
 
Die Region hat sich zwischenzeitlich dafür ausgesprochen, die Talsperre wieder aufzubauen 
und in Betrieb zu nehmen. Dafür wurden entsprechende Konzepte entwickelt.  Neben der 
bisherigen Funktion als bedeutendes Naherholungsgebiet soll sie als Hochwasserschutz 
dienen und darüber hinaus als Brauchwasserspeicher für die Landwirtschaft und vor allen 
Dingen auch als Löschwasserspeicher für die angrenzenden rd. 12.000 ha g roßen 
Waldreviere. Nach unserer Kenntnis wurde ein entsprechender Antrag an die 
Bezirksregierung gestellt. 
 
 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
Köln, 09. Januar 2023

2 
 
In diesem Zusammenhang fragen wir: 
 
1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau und zur 
Wiederinbetriebnahme der Steinbachtalsperre? 
 
2. Ist gewährleistet, dass eine Entscheidung hinsichtlich dieses Antrages 
zeitgerecht erfolgt, um Mittel aus der Fluthilfe des Landes und des Bundes 
beantragen können? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
 
 
Stefan Götz    
(Fraktionsvorsitzender)

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.01.2023 Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in Euskirchen-Kirchheim)

1912 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 1/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Harald Borsch 
Telefon 0221-147-4029 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 27.01.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 10.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.01.2023 
Stand des Genehmigungsverfahrens zum Wiederaufbau der Steinbachtalsperre in 
Euskirchen-Kirchheim 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Antwort zu Frage 1: 
 
Ca. 2 Wochen nach der Flutkatastrophe habe ich mit der Betreiberin der Steinbachtalsperre die 
Baumaßnahme zur Sicherung des weitgehend zerstörten Dammes besprochen. Als Übergangslö -
sung bis zur endgültigen Sicherung des Dammes wurde die mittlerweile fertiggestellte Scharte ge -
baut. Über diese Scharte können bis zu einem Wiederaufbau des Dammes Hochwässer sicher ab -
geführt werden. Der beabsichtigte Wiedereinstau bis zur Schartensohle kann erst erfolgen, wenn 
u.a. der erforderliche Standsicherheitsnachweis vorgelegt wird. Zum endgültigen Wiederaufbau und 
Betrieb der Steinbachtalsperre sind zwischenzeitlich mehrere Gespräche geführt worden. Ein An -
trag, der von mir geprüft werden könnte, liegt mir bisher nicht vor. 
Das geplante Umbau und Betrieb stellt eine wesentliche Umgestaltung gegenüber der ursprüngli -
chen Talsperre dar. Aus diesem Grund bedarf dieser Ausbau der Planfeststellung (s. auch §§ 67 
und 68 Wasserhaushaltsgesetz). 
 
 
Antwort zu Frage 2 
: 
Das Genehmigungsverfahren und der Antrag, um Mittel aus der Wiederaufbauhilfe des Landes NRW 
zu erhalten, sind inhaltlich weitgehend unabhängig voneinander. Ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe 
kann jetzt schon bei der Abteilung 3 der BR Köln gestellt werden. 
 
Anlage(n): 
1. 230109 Anfrage Steinbachtalsperre_Regionalrat_Februar

Beratungsverlauf (1)

24.02.2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 10.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 1/2023
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
24.02.2023
Erstellt
27.01.2023 13:20