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V/0123/2018

Drostenhofstraße und Franz-von-Waldeck-Straße – Einbau von Aufpflasterungen

Vorlagen 14.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.04.2018, TOP 4.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1841 Zeichen

Anlage A zur V/0123/2018 
Kurzüberblick 
Die geplanten Aufpflasterungen sind Bestandteil des Entwicklungskonzepts Münster-Wolbeck. 
Das Konzept „Städtebauförderprogramm “Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Wolbeck“ 
(V/0272/2012)“ wurde am 19.09.2012 vom Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Schulwegsicherung“. 
Zielerreichung:  Der Baubeginn der Maßnahmen steht in Abhängigkeit mit dem Ausbauende des 
Kreisverkehrs Hiltruper Straße/Am Berler Kamp und könnte voraussichtlich in der 
2. Jahreshälfte 2019 sein. Für die Umsetzung der Aufpflasterungen entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 65.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind.

Anlage 1

327 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0123/2018

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Amt für Stadtentwicklung, nansiar an

Stadtplanung, Verkehrsplanung]
|Plotdatum 07.02.2018

Drostenhofstraße

gepl. Aufpflasterung

Anlage 2

332 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0123/2018
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] Franz-von-Waldeck-Straße

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Beschlussvorlage

3147 Zeichen

V/0123/2018 
V/0123/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Drostenhofstraße und Franz-von-Waldeck-Straße – Einbau von Aufpflasterungen 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und dem Einbau jeweils einer Aufpflasterung in der Drostenhofstraße und in der Franz-
von-Waldeck-Straße wird auf Grundlage des Lageplans vom Februar 2018 zugestimmt (Anlage 1 
und 2). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für beide Aufpflasterungen Kosten in Höhe von 65.000,00 €, 
aber keine Folgekosten entstehen. 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und  
Dienstleistungen  
Auszahlungen 2019 65.000  
Saldo 65.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind in der mittelfristigen Ergebnisplanung ent-
halten. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Die oben genannten Aufpflasterungen sind Bestandteil des Entwicklungskonzepts Münster-
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
06.03.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0123/2018 
Wolbeck. Das Konzept „Städtebauförderprogramm “Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-
Wolbeck“ (V/0272/2012)“ wurde am 19.09.2012 vom Rat der Stadt Münster einstimmig beschlos-
sen. 
 
Damit die beschlosse nen Maßnahmen umgesetzt werden können, wurden verkehrstechnische En t-
würfe erstellt und werden hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Der Baubeginn der Maßnahmen steht in Abhängigkeit mit dem Ausbauende des Kreisverkehrs Hiltr u-
per Straße/Am Berler Kamp und könnte voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2019 sein. 
 
Planung 
Die Aufpflasterung auf der Franz-von-Waldeck-Straße in Höhe der Fußwegverbindung durch das 
Wohnquartier (Fußweg zum Kindergarten in der Jochen-Klepper-Straße) ist mit einer Länge von ca. 
10 m geplant.  
 
Der Einmündungsbereich Drostenhofstraße / Wallstraße, eine wichtige Verbindung zur Nikolai-
Grundschule, wird ebenfalls aufgepflastert, um die erhöhte Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die 
fahrbahnquerenden Schulkinder zu lenken. 
 
Beide Aufpflasterungen werden in Standardbauweise nach dem Handbuch “QZ Straßenbau“ des 
Tiefbauamtes hergestellt. Das Handbuch sieht eine ca. 50 cm breite Rampe in Betonstein weiß vor. 
Die Aufpflasterung wird in Betonstein grau ausgebildet. 
 
Kosten/Finanzierung 
Die geschätzten Kosten für die Drostenhofstraße belaufen sich auf 45.000 €. 
Die geschätzten Kosten für die Franz-von-Waldeck-Straße belaufen sich auf 20.000 €. 
 
Es handelt sich bei beiden Maßnahmen um keine beitragsfähige Maßnahme. Die Maßnahmen we r-
den aus dem konsumtiven Haushalt finanziert. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: verkehrstechnischer Entwurf - Aufpflasterung Drostenhofstraße 
Anlage 2: verkehrstechnischer Entwurf - Aufpflasterung Franz-von-Waldeck-Straße

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Drostenhofstraße
  • Jochen-Klepper-Straße
  • Am Berler Kamp
  • Franz-von-Waldeck-Straße
  • Hiltruper Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0123/2018
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37