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2007/2017

Mitteilung zu einer Bürgereingabe gem. § 24 GO "Verkehrssituation in der Salzschlirfer Straße in Köln-Höhenberg" (AZ.: 02-1600-61/17)

Mitteilung BV 05.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.09.2017, TOP 10.2.13

Anlage 3 Ergänzende Eingabe

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Anlage 4 Ergänzendes Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 3 Ergänzende Eingabe

2308 Zeichen

wie telefonisch vereinbart erhalten Sie hiermit eine detaillierte Klarstellung des 2. Anliegens 
unserer Bürgereingabe, nämlich den Bereich der Einmündung.  
Zunächst aber möchten wir unserer Freude darüber Ausdruck verleihen, dass -- wie in Ihrem 
Schreiben vom 22.06.2017 mitgeteilt -- der erste Punkt der Bürgereingabe, nämlich das 
eingeschränkte Haltverbot auf der östlichen Seite unserer Straße, beschlossen wurde. 
Die Installation des Schildes steht noch aus. Aber wir konnten immerhin schon beobachten, 
dass das Ordnungsamt -- wie angekündigt -- jetzt öfter mal kontrolliert, ob das bestehende 
Haltverbot auf der Brückenauer Straße/Einmündung Salzschlirfer Straße eingehalten wird. 
Danke dafür! 
Natürlich ist es vonnöten, dass das bereits bestehende Haltverbot auf der Brückenauer Straße 
im Einmündungsbereich Salzschlirfer Straße eingehalten wird, damit große Fahrzeuge wie 
Müllabfuhr und Feuerwehr ausreichend rangieren können, um in die Salzschlirfer Straße 
einbiegen zu können.  
Das nützt aber gar nichts, wenn die westliche Ecke vor dem Haus Salzschlirfer Straße Nr. 1 
von einem 2. Fahrzeug ordnungswidrig zugeparkt wird, wie es öfter vorkommt. Dann hilft 
alles Rangieren und auch das Haltverbot auf der Brückenauer Straße nichts: Kein großes 
Fahrzeug kann in unsere Straße einbiegen. (Vgl. beigefügte Fotos) 
Und damit kommen wir zu Punkt 2 unserer Eingabe, der anscheinend missverstanden wurde: 
die Ecke/Einmündung.  
Um das im Rahmen der Straßenverkehrsordnung geltende Parkverbot an der westlichen Ecke 
vor Haus Nr.1 für jedermann sichtbar zu unterstreichen, haben wir in der Eingabe darum 
gebeten, diesen Eck-Bereich mit einer Markierung nach Z. 298 oder 299 StVO zu 
versehen.   
Es ist uns allerdings wichtig -- angesichts der allgemeinen Parkraumnot -- dass auch mit einer 
Markierung an der Ecke weiterhin noch 1 Stellplatz erhalten bleibt. Es behindert nicht, wenn 
ein Fahrzeug wie bisher bündig an den Hauseingang Nr. 1 abgestellt wird, also möglichst weit 
entfernt von der Einmündung. Nicht, dass jetzt alles gestrichen wird, von wegen "5 bis 10 
Meter Abstand zur Ecke" ... 
In der Hoffnung, unser Anliegen jetzt deutlich gemacht zu haben, danken wir Ihnen und allen 
Beteiligten für Ihren Einsatz. 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Salzschlirfer Str.  
51103 Köln 
Tel.

Anlage 4 Ergänzendes Antwortschreiben

400 Zeichen

Sehr geehrte, 
 
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass im o. g. Einmündungsbereich eine Grenzmarkierung 
(VZ 299 StVO) aufgebracht wird.  
 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Straßen- und Verkehrstechnik  
Sachgebiet 663/35 StVO-Anordnungen/  
Baustellenmanagement rrh.

Mitteilung BV

503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2007/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 
 
Mitteilung zu einer Bürgereingabe gem. § 24 GO "Verkehrssituation in der Salzschlirfer Straße 
in Köln-Höhenberg" (AZ.: 02-1600-61/17) 
Nach § 14 Abs. 7 der Hauptsatzung wird hiermit die Bezirksvertretung Kalk über die Bürgereingabe 
informiert (siehe Anlage). Die Antwortschreiben sind ebenfalls dieser Mitteilung beigefügt.

Anlage 1

3829 Zeichen

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Li,i(,,nij ?f, Apfit ?üi7
Bürgeramt Kaik
Köln 05 3 '15 000
Bezirksvertretung Kalk
Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano
Ka lker Hauptstraß e 247 -27 3
51103 Köln
Bürgereingabe nach $ 24 der Gemeindeordnung zur Verbesserung der
Verkehrssituation in der Salzschlirfer Straße in Köln-Höhenberg
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano,
wir, die Unterzeichnerlnnen, allesamt Anwohnerlnnen der Salzschlirfer Straße in Köln-
Höhenberg, bitten um die Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone nach
Zeichen 286 der SIVO auf der Ostseite der Salzschlirfer Straße von der Einmündung
Brückenauer Straße bis zum Wendekreis. Dadurch würde lediglich ein einziger Parkplatz
wegfallen. Aber genau dieser eine Abstellplatz stellt ein Problem dar, das nachstehend
beschrieben wird:
Derzeit ist auf beiden Straßenseiten der Salzschlirfer Straße (schmale Sackgasse) das
Abstellen von Fahrzeugen erlaubt. Das führt regelmäßig zu einem fatalen Engpass in Höhe
der gegenüberliegenden Häuser Nummer 3/5 und Nummer 6, vor denen jeweils geparkt
werden darf und wird. Pkws müssen vorsichtig Slalom fahren, um durch den Engpass zu
gelangen. Größere Fahrzeuge kommen gar nicht durch.
Nur durch ein Haltverbot (Zeichen 286 SIVO) auf der gesamten östlichen Seite sehen wir
gewährleistet, dass große Fahrzeuge (u.a. Feuerwehr, Rettungswagen, Müll- und
Sperrmüllfahrzeuge) jederzeit ungehinderte Zufahrt bis ans Ende der Straße haben.
Bislang hatten wir den Ernstfall schon einmal, dass es am Ende der Straße in Haus Nr. 12
einen Notfall gab, wohin der Rettungswagen nicht gelangen konnte. So ein Notfall ist jederzeit
wieder möglich. Dasselbe gilt für den Fall eines Feuers, und die Feuerwehr käme nicht durch!
Und immer wieder erleben wir die ärgerliche Situation, dass die Müllabfuhr
unverrichteter Dinge kehrtmachen muss und die Tonnen nicht geleert werden können!!!
Ansprechpartner:
Albert Nagelschmidt
Salzschlirfer Str. 7
51103 Köln
Tel'; A221 - 884289
Datum: 25, C V, 4'F
seite 1/2

Anwohner sehen sich gezwungen, zur Selbsthilfe zu greifen, malen selbst Parkverbotsschilder
und bringen sie am Engpass an, um sicherzustellen, dass der bereitgestellte Sperrmüll auch
hinter dem Engpass abgeholt werden kann.
Unser Vorschlag ist keineswegs neu: Vor Jahren gab es auf der östlichen Straßenseite an der
Straßenlaterne ein solches Haltverbotsschild. Das Schild wurde dann von einem LlÜV
beschädigt und schließlich ganz abmontiert, ohne dass es durch ein neues ersetzt worden
wäre.
Wir sind der Ansicht: Diese Regelung war und ist sinnvoll und notwendig!
Sie würde faktisch nur den einen Abstellplatz an der Hecke vor der Hausnummer 6 betreffen!
Alle vier anderen Abstellplätze auf der westlichen Straßenseite stünden nach wie vor zur
Verfügung - aber die rechte Fahrbahn wäre gänzlich freivon abgestellten Fahrzeugen!
Weiterhin kommt es leider sehr oft vor, dass die Müllabfuhr und andere Großfahrzeuge von
der Brückenauer Straße trotz Rangierens aufgrund abgestellter Fahrzeuge direkt im
Einmündungsbereich Salzschlirfer Straße nicht in die Salzschlirfer Straße einbiegen können.
Wir bitten auch, diese Situation zu überprüfen und ggf. in diesem Einmündungsbereich eine
Markierung nach Z. 298 oder 299 SIVO anzubringen'
Wir sind gerne bereit, lhnen die Problematik auch vor Ort und in der Sitzung der
Bezirksvertretung Kalk detailliert zu erörtern und hoffen sehr auf lhr Verständnis und eine
Entscheidung im dargelegten Sinne.
Mit freundlichen Grüßen,
- sowie die weiteren 45 Unterzeichnerlnnen dieser Bürgereingabe (s. Anlage 2)
Anlagen: 1. Fotos, S.1-6
2. Unterschriftenliste S. 1-6
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Anlage 2 Antwortschreiben

1633 Zeichen

1. Schreiben an: ab: 
Ihre Eingabe - Verkehrssituation in der Salzschlirfer Straße in Köln-Höhenberg 
 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.04.2017, in dem Sie um die Einrichtung einer 
eingeschränkten Halteverbotszone in der Salzschlirfer Straße bitten. 
Aus der mir inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Amtes für Straßen und 
Verkehrstechnik geht hervor, dass bei einem Ortstermin festgestellt wurde, dass die 
Fahrbahn in der genannten Straße ungefähr 5 Meter breit ist. Da es bereits jetzt durch 
parkende Fahrzeuge zu Problemen mit der Müllabfuhr kommt, wird die östliche Seite der 
Salzschlirfer Straße mit einem eingeschränkten Haltverbot versehen. 
Vor Ort konnte festgestellt werden, dass in dem Einmündungsbereich Brückenauer 
Straße/Salzschlirfer Straße bereits ein absolutes Haltverbot besteht. Da hier bereits eine 
eindeutige Regelung vorhanden ist, ist eine Grenzmarkierung nicht notwendig. 
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wird gebeten, diesen Einmündungsbereich verstärkt zu 
kontrollieren und das rechtswidrige Parken zu ahnden. 
Ich hoffe Ihnen, mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich gerne an das  
 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Telefon: 0221-221/30295 
E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de 
 
wenden. 
 
Herrn 
 
 
 
 
 
  22.06.2017 
02

Ich werde die Bezirksvertretung Kalk zu ihrer nächsten Sitzung am 07.09.2017 über Ihre 
Anregung und das Ergebnis der Verwaltung informieren. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Salzschlirfer Straße 7
  • Brückenauer Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Straße 5
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
2007/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27