2346/2017
Parkraumkonzept Bewohnerparkgebiet in Köln-Bayenthal
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Anlage 1 Bewohnerparken Bayenthal I
1311 Zeichen
Anlage 1
66 Amt für Straßen und Verkehrstechnik
661 Verkehrliche Planung
661/11 Parkraumkonzepte
Bewohnerparken Bayenthal I (BAY I)
Planungskonzept
Grenze des Planungsgebietes
9-18 Uhr
Parkraumnutzung:
N
Stand: Dezember 2017
weiche Grenze zu BAY II
Ladezone
Erweiterter Kreis Anspruchsberechtigter
A n d e r B o n n e r S t r a ß e ist während der
B a u m a ß n a h m e N o r d -Süd-Stadtbahn keine
B e w i r t s c h a f t u n g m ö g lich
Parkraumnutzung:
Kurzzeitparkplätze
Langzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
(Bewohner mit Parkausweis frei)
werktags
9-18 Uhr
(Laufzeit gemäß Beschilderung)
(mit 15-minütigem-,kostenfreien Parken)
werktags
Kurzzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
(Bewohner mit Parkausweis frei)
werktags
9-18 Uhr
S tellplätze auf Gehwegen,
R estgehwegbreite unter 2 m
*
*
*
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Anlage 2 Bewohnerparken Bayenthal II
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Anlage 2
66 Amt für Straßen und Verkehrstechnik
661 Verkehrliche Planung
661/11 Parkraumkonzepte
Bewohnerparken Bayenthal II (BAY II)
Planungskonzept
Grenze des Planungsgebietes
N
Stand: Dezember 2017
Parkraumnutzung:
weiche Grenze zu BAY I
9-18 Uhr
Ladezone
Kurzzeitparkplätze
Langzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
(Bewohner mit Parkausweis frei)
werktags
9-18 Uhr
(Laufzeit gemäß Beschilderung)
(mit 15-minütigem-,kostenfreien Parken)
werktags
Kurzzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
(Bewohner mit Parkausweis frei)
werktags
9-18 Uhr
S tellplätze auf Gehwegen,
R estgehwegbreite unter 2 m
N
Anlage 3 Auflistung der Stellplatzanzahl
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Auflistung der Stellplatzanzahl, die aufgrund von zu geringen Restgehwegbreiten entfallen Bayenthal I (BAY I) von bis Mathiaskirchplatz Bernhardstraße Günfläche / Park FR rechte Seite 1,50 m 4,80 m 13 → 1,70 m 4,60 m kein Wegfall 2,00 m 4,30 m 13 FR linke Seite 1,80 m → 1,80 m 2,00 m FR rechte Seite 1,40 m → 1,70 m 2,00 m Schillerstraße Thomas-Mann-Straße Mathiaskirchplatz FR rechte Seite 1,60 m 5,50 m 5 → 1,70 m 5,40 m kein Wegfall 2,00 m 5,10 m kein Wegfall Samariterstraße Bernhardstraße Goltsteinstraße FR rechte Seite 1,40 m 4,80 m 11 → 1,70 m 4,50 m kein Wegfall 2,00 m 4,20 m 11 Tacitusstraße Goltsteinstraße Bernhardstraße FR rechte Seite 1,60 m 4,30 m 5 → 1,70 m 4,20 m 5 2,00 m 3,90 m 5 Cäsarstraße Goltsteinstraße Bernhardstraße FR rechte Seite 1,70 m 5,60 m 11 → 1,70 m 5,60 m kein Wegfall 2,00 m 5,30 m kein Wegfall Bernhardstraße Cäsarstraße Hölderlinstraße beide Straßenseiten 1,50 m 5,00 m 20 → 1,70 m 4,60 m kein Wegfall 2,00 m 4,00 m 20 Hölderlinstraße Mörikestraße Bernhardstraße beide Straßenseiten 1,35 - 1,40 m 5,20 - 6,00 m 26 → 1,70 m 4,50 - 5,30 m kein Wegfall 2,00 m 3,90 - 4,70m 26 Gesamt 26 96 Bayenthal II (BAY II) von bis Wielandstraße Bonifazstraße Tacitusstraße FR rechte Seite 1,20 m 3,30 m 9 → 1,70 m 2,80 m 9 2,00 m 2,50 m 9 Gesamt 9 9 Straße Restgehweg- breite Fahrgasse Wegfall Stellplätze Beschlussalternative mit Barrierefreie Gehwege von ≥ 2m Restgehweg- breite Fahrgasse Wegfall Stellplätze Straßenabschnitt Fahrtrichtung / Straßenseite Ist-Situation Restgehweg- breite Fahrgasse Wegfall Stellplätze Beschlussvariante mit 1,70m Restgehwegbreite Schillerstraße Schönhauser Straße Thomas-Mann-Straße 4,60 m 21 21 3,80 m 21 Ist-Situation Beschlussvariante mit 1,70m Restgehwegbreite Beschlussalternative mit Barrierefreie Gehwege von ≥ 2m 4,30 m Wegfall StellplätzeStraße Straßenabschnitt Fahrtrichtung / Straßenseite Restgehweg- breite Fahrgasse Wegfall Stellplätze Restgehweg- breite Fahrgasse Wegfall Stellplätze Restgehweg- breite Fahrgasse Anlage 3
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 2346/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkraumkonzept Bewohnerparkgebiet in Köln-Bayenthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Parkraumkon- zepte unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit mit einer Restgehwegbreite von ≥ 2,00 m (Anlagen 1-2) – mit Ausnahme von einigen Straßenabschnitten, in denen eine Restgehweg- breite von 1,70 m angesetzt wird (Anlage 3) - die Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II einzurich- ten. Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen durchgeführt. Alternative: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Parkraumkon- zepte (Anlagen 1-3) die Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II mit einer strikten Umsetzung des Beschlusses „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ vom 16.02.2017 mit einer Rest- gehwegbreite von ≥ 2,00 m einzurichten. Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen durchgeführt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.203.600,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 124.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 96.900,00€ c) bilanzielle Abschreibungen 120.360,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 862.000,00 € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangssituation Der Anlass zur Durchführung von Verkehrserhebungen und dem Beschluss für die Einrichtung eines Parkraumkonzeptes in Bayenthal war die Planung des dritten Bauabschnittes der Nord-Süd- Stadtbahn. Durch die damit einhergehende Umgestaltung der Bonner Straße kommt es zu einem Stellplatzverlust. Dadurch wird sich der Parkdruck in angrenzende Bereiche, u. a. nach Bayenthal, ausdehnen. Das begrenzte Angebot an öffentlichen Stellplätzen und die hohe Nachfrage nach Park- möglichkeiten durch Fahrzeuge der Bewohner, Kunden, Besucher sowie der Fremd- und Dauerparker führen zu Konflikten bei der Parkplatzsuche. Zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten ist daher die Ordnung des ruhenden Verkehrs durch die Bewirtschaftung öffentlicher Stellplätze in Verbindung mit der Parkregelung für Bewohner notwendig. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat daher in der Sitzung am 07.12.2015 folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Parkraumkonzept zur Verbesserung der Verkehrssituation in dem Gebiet • Bonner Straße, • Schönhauser Straße bis zum Rhein, • Bayenthalgürtel bis zum Rhein, • Gustav-Heinemann-Ufer zu erarbeiten. Zudem sollen Fahrradflächen und Car-Sharing-Flächen beim Konzept explizit berücksichtigt werden. 3 4 2. Zielsetzung Durch die Umsetzung der Parkraumkonzepte Bayenthal I und II sollen die Parkmöglichkeiten für Be- wohner verbessert und die Stellplatzverluste auf der Bonner Straße kompensiert werden. Das Be- wohnerparkkonzept ist ein Steuerungselement, um den Parkdruck zu verringern. Fremd- und Lang- zeitparker wie Berufspendler/innen, Kunden/Kundinnen und Besucher/innen können nach der Umset- zung nur noch gegen eine Gebühr parken. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, vom Motori- sierten Individual Verkehr (MIV) auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umzusteigen. Dadurch steigt die Chance für Bewohner/innen einen wohnungsnahen Parkplatz zu finden. Dies entspricht dem Konzept Köln Mobil 2025 der Stadt Köln, wodurch der MIV in Köln deutlich gesenkt werden soll. Die Planungen beinhalten die Bewirtschaftung der Stellplätze in den überlasteten Bereichen unter Berücksichtigung des Bewohnerparkens. Mit diesem Konzept werden vorhandene Parkmöglichkeiten bereitgestellt, die sowohl von Kunden und Besuchern als auch von Bewohnern genutzt werden kön- nen. Daneben werden verschiedene Bewirtschaftungsformen angeboten, damit weitgehend allen Parkbedürfnissen entsprechender Parkraum vorgehalten werden kann. Mit der Umsetzung der Park- raumbewirtschaftung in Bayenthal ist absehbar, dass sich auch hier die Zahl der abgestellten Kraft- fahrzeuge reduzieren und die derzeit auftretenden Überlastungen abnehmen werden. Grundsatzbeschluss Barrierefreiheit Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der Sitzung vom 16.02.2017 zum Thema „Her- stellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ folgende Empfehlung beschlossen: „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet wer- den. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisie- ren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist.“ Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Stellplätze grundsätzlich so anzuordnen, dass die Barrierefreiheit durch eine Gehwegbreite von ≥ 2,0 m gewährleistet ist. Alternativ sollen die Stellplätze auf die Fahrbahn verlegt werden, wo dies räumlich möglich ist, d.h. wenn eine ausreichend breite Fahrgasse erhalten bleibt. Die Verwaltung empfiehlt, bei der Umsetzung der Parkraumkonzepte BAY I und II, die Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu berücksichtigen. 3. Erfahrung aus bereits eingerichteten Bewohnerparkgebieten Die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten führte zu einem verbesserten Parkraumangebot für die bevorrechtigten Nutzergruppen. In ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt wurden Verkehrszählungen der abge- stellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Parkraumkonzeption durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Zahl der abgestellten Fahrzeuge tagsüber um durchschnittlich 36 % und nachts um durchschnittlich 19 % abgenommen hatte. 4. Grenzen der Bewohnerparkgebiete Das Gesamtgebiet Bayenthal wird umgrenzt von der Bonner Straße, der Schönhauser Straße, dem Gustav-Heinemann-Ufer und dem Bayenthalgürtel. Das Gesamtgebiet hat eine diagonale Ausdeh- nung von weit über 1.000 m. Damit ist die gesetzlich maximal zulässige Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes überschritten. Gemäß § 45 Abs. 1-1e Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Ziffer X zu § 45 StVO muss es sich bei Bewohnerparkgebieten um Nahbereiche handeln, die von den 5 Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maxima- le Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1.000 m nicht übersteigen. Daher ist die Aufteilung des Gesamtgebietes Bayenthal in zwei Bewohnerparkgebiete, Bayenthal I und Bayenthal II (BAY I und BAY II), notwendig (siehe Anlage 1 und 2). Beide Bewohnerparkgebiete unterschreiten die maximal zulässige Ausdehnung von 1.000 m. 5. Maßnahmen – Konzeptbeschreibung Die beiden geplanten Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II liegen unmittelbar im Einzugsbereich zum St. Antonius-Krankenhaus mit hohen Besucherzahlen sowie zu den Geschäftszentren Goltstein- straße und Bonner Straße. In beiden Gebieten wird von der Verwaltung die gebührenpflichtige Be- dienzeit der Parkscheinautomaten an Werktagen, Montag bis Samstag 9-18 Uhr vorgeschlagen. Im Zuge der Umgestaltung der Bonner Straße, entfallen im Abschnitt zwischen Schönhauser Straße und Bayenthalgürtel insgesamt ca. 130 öffentliche Stellplätze. Davon befinden sich 98 Stellplätze im Gebiet BAY I. Die restlichen 32 Stellplätze befinden sich auf der westlichen Seite der Bonner Straße, die außerhalb des Gebietes BAY I liegt. Nach der Umgestaltung werden auf der Straßenseite der Bonner Straße, die im Parkraumgebiet BAY I liegt, ca. 35 Stellplätze vorhanden sein. Um die Suche nach freien Stellplätzen im angrenzenden Bewohnerparkgebiet Bayenthal I zu erleichtern, erhalten die Bewohner auf der westlichen Straßenseite der Bonner Straße, im Rahmen eines erweiterten Be- reiches für die Vergabe von Bewohnerparkausweisen, ebenfalls die Möglichkeit zum Erwerb eines Bewohnerparkausweises für das Gebiet Bayenthal I (BAY I). Um den Parkdruck in den Parkraumgebieten BAY I und II zu reduzieren, schlägt die Verwaltung vor, Langzeitparkplätze nur auf dem Bayenthalgürtel einzurichten. Durch die Einrichtung von Kurzzeit- parkplätzen mit einer Parkbevorrechtigung für Bewohner im Wohngebiet, wird die Anzahl der Dauer- parker drastisch reduziert. 5.1. Maßnahmen in Bayenthal I Im Parkraumgebiet BAY I werden nahezu überall Kurzzeitparkplätze eingerichtet, die auf eine Aufent- haltsdauer von maximal vier Stunden beschränkt sind. Langzeitparkplätze werden ausschließlich auf dem Bayenthalgürtel eingerichtet. Eine Ausdehnung der Langzeitparkplätze ist aus Sicht der Verwal- tung nicht möglich, da das Gebiet unmittelbar an die Bonner Straße angrenzt. Durch die Baumaß- nahme der Nord-Süd-Stadtbahn auf der Bonner Straße, wird sich der ohnehin schon hohe Parkdruck verstärken. Nur durch die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen können Dauerparker aus dem Gebiet BAY I herausgehalten und so bessere Parkmöglichkeiten für Anwohner geschaffen werden. Das St. Antonius-Krankenhaus befindet sich im nördlichen Bereich des zukünftigen Gebietes Bayent- hal I. Um den Besuchern des Krankenhauses zielnah bis zu vier Stunden Aufenthalt zu ermöglichen, beinhaltet das Parkraumkonzept die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen mit Bewohnerparkvorrech- ten. Anwohner können mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis auf diesen Parkplätzen ge- bührenfrei und ohne Berücksichtigung der Höchstparkdauer ihr Fahrzeug abstellen. Bei längerer Auf- enthaltsdauer können weiter entfernte Langzeitparkplätze auf dem Bayenthalgütel aufgesucht wer- den. Auch auf Langzeitparkplätzen können Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis gebührenfrei und ohne Berücksichtigung der Höchstparkdauer parken. Die Geschäftsstraße Goltsteinstraße bildet die Grenze zwischen den Gebieten Bayenthal I und II. Diese Straße stellt eine sogenannte „weiche Grenze“ dar. Das heißt, dass auf beiden Straßenseiten mit den Bewohnerparkausweisen für „Bayenthal I“ und „Bayenthal II“ übergreifend geparkt werden kann. An den betroffenen Parkscheinautomaten werden zwei „Rote Punkte“ - „BAY I“ und „BAY II“ - für die Regelung des Bewohnerparkens angebracht. Im Geschäftsbereich Goltsteinstraße zwischen Koblenzer Straße und Cäsarstraße sowie im Bereich des Geschäftszentrums werden zum Teil Kurzzeitparkplätze für Kunden der anliegenden Geschäfte ohne roten Punkt zur Verfügung gestellt. An diesen Stellplätzen wird das 15-minütige, kostenfreie Parken eingerichtet (siehe Anlage 1). 6 Im Gebiet Bayenthal I gibt es einige Straßenabschnitte, auf denen die Fahrbahn- und Gehwegbreiten nicht ausreichen, um barrierefreie Gehwege von ≥ 2,00 m zu gewährleisten. Davon betroffen sind Straßenabschnitte auf der Schillerstraße, Samariterstraße, Tacitusstraße, Bernhardstraße, Hölderlin- straße und am Mathiaskirchplatz. Bei all diesen Straßen handelt es sich um Straßen mit Zweirich- tungsverkehr in einer Tempo 30-Zone. Für solche Straßen gibt die Richtlinie für die Anlage von Stadt- straßen (RASt 06) eine Fahrbahnbreite von 4,50 m bis 5,50 m vor. Bei einer Restgehwegbreite von 1,70 m könnten in den genannten Straßen die Stellplätze erhalten bleiben, da eine ausreichend breite Fahrgasse erhalten bleibt. In der Schillerstraße und in der Tacitusstraße, wäre die Fahrgasse zu schmal, weshalb in diesen Bereichen die Stellplätze entfallen würden. In Anlage 3 sind die Angaben der Restgehwegbreite und der Fahrgasse dokumentiert, wie sie heute vorzufinden sind und wie sich die Breiten bei den zwei Beschlussvarianten verändern würden. Die Verwaltung schlägt als Vorzugsvariante vor, das Parkraumkonzept BAY I mit einer Restgehweg- breite von ≥ 2,00 m zu beschließen, wobei in einzelnen Straßen ausnahmsweise eine Restgehweg- breite von min. 1,70 m angesetzt wird, um dem hohen Parkdruck im Gebiet entgegenzuwirken. So können möglichst viele Stellplätze erhalten bleiben und dennoch ausreichend breite Gehwege ge- schaffen werden. Für die Vorzugsvariante ergibt sich aus den beschriebenen Maßnahmen für das Parkraumkonzept BAY I folgende Stellplatzbilanz: Anzahl Stellplätze Bayenthal I Langzeitparken mit Rotem Punkt 84 (7,9 %) Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt davon Stellplätze, die nach Umgestaltung der Bonner Straße im Bereich BAY I vorhanden sind 913 (85,5 %) ca. 35 Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 43 (4,0 %) Ladezonen davon Ladezonen entlang der Bonner Straße, die wäh- rend der Baumaßnahme nicht bewirtschaftet werden 28 (2,6 %) 3 Gesamt (Bestand) 1068 (100 %) Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh- wegbreite weniger als 1,70 m 26 (2,4 %) Gesamt (neu)* 1042 (100 %) *Unter Berücksichtigung der barrierefreien Restgehwegbreite ≥ 2,00 m bzw. in Ausnahmefällen 1,70 m In der Beschlussalternative wird die Barrierefreiheit auf Gehwegen von ≥ 2,00 m bei strikter Umset- zung des Beschlusses „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ verfolgt. Für die Be- schlussalternative ergibt sich aus den beschriebenen Maßnahmen für das Parkraumkonzept BAY I folgende Stellplatzbilanz: Anzahl Stellplätze Bayenthal I 7 Langzeitparken mit Rotem Punkt 84 (7,9 %) Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt davon Stellplätze, die nach Umgestaltung der Bonner Straße im Bereich BAY I vorhanden sind 913 (85,5 %) ca. 35 Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 43 (4,0 %) Ladezonen davon Ladezonen entlang der Bonner Straße, die wäh- rend der Baumaßnahme nicht bewirtschaftet werden 28 (2,6 %) 3 Gesamt (Bestand) 1068 (100 %) Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh- wegbreite von <2m 96 (8,9 %) Gesamt (neu)* 972 (100 %) *Unter Berücksichtigung der barrierefreien Restgehwegbreite ≥ 2,00 m 5.2. Maßnahmen in Bayenthal II Das Gebiet Bayenthal II wird im westlichen Bereich in Richtung Rhein durch Bürogebäude dominiert. Im restlichen Bereich herrscht überwiegend Wohnbebauung vor. Im Parkraumgebiet BAY II werden überwiegend Kurzzeitparkplätze eingerichtet, die auf eine Laufzeit von maximal vier Stunden be- schränkt sind. Bewohner haben auf diesen Parkplätzen eine Parkbevorrechtigung. Auf diesen Park- plätzen können Inhaber eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei und ohne Berücksichtigung der Höchstparkdauer ihr Fahrzeug abstellen. Langzeitparkplätze werden in BAY II auf dem Bayenthalgür- tel eingerichtet. Analog zu den Kurzzeitparkplätzen mit einer Bewohnerparkbevorrechtigung, können auch hier die Inhaber eines Bewohnerparkausweises ihr Fahrzeug gebührenfrei und ohne Berück- sichtigung der Höchstparkdauer parken. Im Gebiet BAY II ist es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, weitere Langzeitparkplätze einzurich- ten, da der bereits heute bestehende Parkdruck dadurch nicht minimiert wird. Eine Verbesserung zur heutigen Parksituation kann nur mit der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erreicht werden. Auf der Geschäftsstraße Goltsteinstraße werden die Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Bonifazstraße bis Tacitusstraße für das 15-minütige, kostenfreie Parken zur Verfügung gestellt. In einem Straßenabschnitt reicht derzeit die Gehwegbreite nicht aus, um eine Barrierefreiheit zu ge- währleisten. Die Wielandstraße ist eine Einbahnstraße, die eine Fahrgasse von 3,30 m aufweist. Bei dieser geringen Fahrgassenbreite, kann keine ausreichende Restgehwegbreite geschaffen werden. Aus diesem Grund müssen in diesem Bereich neun Stellplätze entfallen (siehe Anlage 3). Für das Parkraumgebiet BAY II gibt es keine unterschiedlichen Beschlussvarianten, da der betroffene Straßenabschnitt, sowohl die vorgegebene Restgehwegbreite von ≥ 2,00 m als auch 1,70 m unter- schreitet. Für das Gebiet BAY II ergibt sich folgende Stellplatzanzahl: Anzahl Stellplätze Bayenthal II Langzeitparken mit Rotem Punkt 99 (16,5 %) 8 Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 480 (80,2 %) Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 6 (1,0 %) Ladezonen 14 (2,3 %) Gesamt (Bestand) 599 (100 %) Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh- wegbreite von <2m 9 (1,5 %) Gesamt (neu)* 590 (100 %) *Unter Berücksichtigung der barrierefreien Restgehwegbreite ≥ 2,00 m bzw. einer Restgehwegbreite von 1,70 m 6. Regelungen Diejenigen Bewohner, welche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemel- det sind und über keinen privaten Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug verfügen, können den Bewohner- parkausweis für das jeweilige Gebiet beantragen. Der Parkausweis hat die Gültigkeit von 12, 18 oder 24 Monaten. Die Gebühren für den Parkausweis betragen 30,00 € für 12 Monate, 45,00 € für 18 Monate und 60,00 € für 24 Monate. Mit dem Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz. Der Parkausweis kann im Kundenzentrum Rodenkirchen, den Bürgerämtern, der Zulassungsstelle oder online über das In- ternet beantragt werden. Die folgenden Parkregelungen stellen die verkehrsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ziele zur Verbesserung der Parksituation dar. Die Planung der Bewohnerparkregelung beinhaltet folgende Aufteilung der Parkraumbewirtschaftung: Langzeitparken 4,00 € je 24 Stunden mit Bewohnerparken („Rote-Punkt-Regelung“) Diese Stellplätze mit der vergünstigten Parkgebühr sind hauptsächlich für Besucher vorgesehen, wel- che das Fahrzeug über die normale Höchstparkdauer von vier Stunden hinaus parken möchten. We- gen der fehlenden Infrastruktureinrichtungen, durch die ein Kurzzeitparkbedarf bestehen würde, wer- den hier langfristiger nutzbare Stellplätze angeboten. Die Bewirtschaftung der Stellplätze erfolgt werktags, Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr. Mit dieser Regelung wird eine Überlastung der Parkräume vermieden. Bewohner mit einem entspre- chenden Bewohnerparkausweis brauchen diese Gebühr nicht zu entrichten und können ohne Beach- tung der Höchstparkdauer parken. Kurzzeitparken mit Bewohnerparken („Rote-Punkt-Regelung“) Diese Regelung bietet für Kunden, Besucher und Bewohner die flexible Parkraumnutzung. Die Höchstparkdauer der Parkscheinautomaten beträgt vier Stunden. Die Bedienzeit der Parkscheinau- tomaten ist werktags von Zeit 9 bis 18 Uhr. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je 20 Minuten. Die Parkscheinautomaten werden mit dem „Roten Punkt“ für das jeweilige Bewohnerparkgebiet ge- kennzeichnet. Fahrzeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis können auf diesen Stell- plätzen von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. Kurzzeitparken ohne Bewohnerparken Zur Bereitstellung von Stellplätzen für Kunden und Besucher der Geschäfte und öffentlichen Einrich- tungen ist die Ausweisung von Kurzzeitparkmöglichkeiten ohne „Roten Punkt“ auf der Goltsteinstraße 9 im Abschnitt zwischen Koblenzer Straße und Hölderlinstraße vorgesehen. Die Höchstparkdauer der Parkscheinautomaten beträgt vier Stunden an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit 9 bis 18 Uhr. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je angefangene 20 Minuten. Die Einrichtung der Bewohnerparkregelung („Rote-Punkt-Regelung“) ist auf diesen Kurzzeitstellplät- zen nicht ratsam, um Kunden und Besuchern ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Die Bewirtschaftung der Stellplätze ist zum Teil bereits seit Jahren erfolgt. Deren Laufzeit, werktags von 9 bis 18 Uhr, wird beibehalten. 15-minütiges, kostenfreies Parken auf der Goltsteinstraße Am 10.10.2017 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschlossen, das 15-minütige, kostenfreie Parken in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten zu prüfen und einzuführen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 18.09.2017 beschlossen, das 15-minütige, kostenfreie Parken u.a. auf der Goltsteinstraße einzuführen. Die Überprüfung der Geschäftsstruktur anhand des vom Verkehrsausschuss beschlossenen Kriterienkataloges hat ergeben, dass auf der Goltsteinstraße an allen Parkscheinautomaten, die nicht für Bewohnerparken freigegeben sind, die Rahmenbedin- gungen für das 15-minütige, kostenfreie Parken gegeben sind. Im Zuge der Einrichtung der Parkraumgebiete BAY I und BAY II wird auf der Goltsteinstraße das 15- minütige, kostenfreie Parken in den Bereichen eingerichtet, in denen Kurzzeitparkplätze ohne roten Punkt geplant sind. Ladezonen Die Ladezonen werden wie vorhanden übernommen bzw. nach Bedarf eingerichtet und nach Bedarf zeitlich beschränkt. Parkregelung für Mitglieder eines Car-Sharing-Unternehmens Bewohner, die ein Fahrzeug eines Car-Sharing-Unternehmens nutzen, können ebenfalls einen Be- wohnerparkausweis erhalten. Dieser wird dann auf den Namen des Car-Sharing-Unternehmens aus- gestellt und gilt unabhängig vom Kennzeichen für jedes Fahrzeug dieser Firma. Parkregelung für Gewerbetreibende, Soziale Dienste und Handwerker Gewerbetreibende/Freiberufler mit Geschäftssitz in einem Bewohnerparkgebiet können unter be- stimmten Voraussetzungen eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung für ihr Kraftfahrzeug zum münzfreien Parken an Parkscheinautomaten mit dem „Roten Punkt“ erhalten. 7. Car-Sharing Die Fa. Cambio Köln stellt in Bayenthal an zwei Stationen (Bonner Str. 209 und Goltsteinstr. 87a) Car-Sharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Die Auslastung der beiden Stationen ist für Cambio Köln zu- friedenstellend, da die Fahrzeuge täglich ca. zehn Stunden genutzt werden. Zu stark nachgefragten Zeiten stehen weitere Fahrzeuge in den angrenzenden Stadtteilen zur Verfügung. Bei gleichbleiben- der Nachfrage und unter marktgängigen Mietkosten sind von Cambio Köln in Bayenthal zurzeit keine weiteren Stationen geplant. Dennoch werden bei Bedarf weitere Stellplätze für Car Sharing reserviert. 8. Fahrradabstellanlagen Die zurzeit vorliegenden 250 Anträge zur Aufstellung von Fahrradabstellanlagen werden geprüft und sukzessiv nach Einrichtung der neuen Parkregelung umgesetzt. 9. Antragstellungsverfahren/Öffentlichkeitsarbeit 10 Vor der Einrichtung der neuen Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II werden Flyer und ein Über- sichtsplan per Hauswurfsendung an die Haushalte und Gewerbetreibende verteilt. Die betroffenen Bewohner werden mit diesem Informationsblatt über die vorgesehene Neuregelung unterrichtet. Dar- über hinaus werden die Halter von in Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen gesondert angeschrieben, damit der Bewohnerparkausweis direkt über den Postweg oder Online beantragt werden kann. Somit entfällt für viele Bewohner der Weg zum Kundenzentrum. In einem zweiten Faltblatt wird unter ande- rem über die Ausgestaltung der Parkregelungen informiert. 10. Finanzierung Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist für das Ende des Jahres 2018 vorgesehen. In seiner Sitzung am 04.04.2017 hat der Rat die Beschaffung von 204 Parkscheinautomaten für die Bewoh- nerparkgebiete Bayenthal I und II mit Gesamtkosten in Höhe von 1.101.600 € zuzüglich ergebniswirk- samer jährlicher Folgeaufwendungen in Höhe von 96.900 € sowie bilanzieller Abschreibungen in Hö- he von 110.160 € und jährlichen Erträgen in Höhe von 816.000 € beschlossen (TOP 10.5). Darüber hinaus entstehen Investitionsauszahlungen für die Fundamente in Höhe von 102.000 € sowie einma- lige Aufwendungen in Höhe von 124.000 € für die Beschilderung der Bewohnerparkgebiete. Die er- forderlichen investiven und konsumtiven Mittel sind im Haushaltsplan 2018 ff im Teilplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze veranschlagt. 11. Jährliche Folgeerträge Die jährlichen Folgeerträge betragen voraussichtlich insgesamt ca. 862.000,00 €. Hierbei betragen die Einnahmen aus Parkgebühren ca. 816.000,00 € und die Einnahmen für die Ausgabe Bewohner- parkausweise ca. 45.540,00 €. Dringlichkeitsbegründung Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die Verwaltung mit der Entwicklung dieser Parkraumkonzep- te aufgrund des hohen Parkdrucks in diesen Bereichen beauftragt. Aufgrund der dritten Bauphase der Nord-Süd-Stadtbahn wird ein Großteil der Stellplätze auf der Bonner Straße entfallen und hierdurch der Parkdruck in den angrenzenden Gebieten durch die Verlagerung nochmals steigen. Zur Vermeidung ist eine zügige Einrichtung der Bewohnerparkgebiete notwendig. Hierzu ist jedoch zunächst eine positive Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen erforderlich. Mit den weiteren, zur Umsetzung der Bewohnerparkgebiete erforderlichen Maßnahmen kann erst unmittelbar nach positiver Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen begonnen werden. Um eine zügige Umsetzung der Bewohnerparkgebiete zu gewährleisten, ist die Aufnahme auf die Tages- ordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Sitzung am 22.01.2018 dringend erforderlich. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Thomas-Mann-Straße 4
- Bonner Straße 209
- Schönhauser Straße
- Schillerstraße
- Samariterstraße
- Tacitusstraße
- Bernhardstraße
- Goltsteinstraße 87a
- Mathiaskirchplatz
- Gustav-Heinemann-Ufer
- Hölderlinstraße
- Koblenzer Straße
- Bayenthalgürtel
- Mörikestraße
- Wielandstraße
- Cäsarstraße
- Straße 20
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 2346/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.01.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27