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2346/2017

Parkraumkonzept Bewohnerparkgebiet in Köln-Bayenthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.07.2018, TOP 9.1.1

Anlage 1 Bewohnerparken Bayenthal I

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Ansehen

Anlage 2 Bewohnerparken Bayenthal II

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Ansehen

Anlage 3 Auflistung der Stellplatzanzahl

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Bewohnerparken Bayenthal I

1311 Zeichen

Anlage 1
66           Amt für Straßen und Verkehrstechnik
661         Verkehrliche Planung
661/11    Parkraumkonzepte
Bewohnerparken Bayenthal I (BAY I)
Planungskonzept
 Grenze des Planungsgebietes
                                              9-18 Uhr  
Parkraumnutzung:
N
Stand: Dezember 2017
 weiche Grenze zu BAY II
Ladezone                                     
Erweiterter Kreis Anspruchsberechtigter                                    
A   n    d  e  r    B  o   n  n  e  r   S   t r a  ß   e ist während der
B   a  u  m    a  ß  n  a  h  m   e    N   o  r  d  -Süd-Stadtbahn keine 
B   e  w   i r t  s  c  h  a  f t u  n  g     m   ö  g lich
Parkraumnutzung:
Kurzzeitparkplätze                         
Langzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
      (Bewohner mit Parkausweis frei)
                                              werktags  
                                              9-18 Uhr  
      (Laufzeit gemäß Beschilderung)
      (mit 15-minütigem-,kostenfreien Parken)
                                              werktags  
Kurzzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
      (Bewohner mit Parkausweis frei)
                                              werktags  
                                              9-18 Uhr  
S tellplätze auf Gehwegen, 
R estgehwegbreite unter 2 m
*
*
*
*
*
*

Anlage 2 Bewohnerparken Bayenthal II

1002 Zeichen

Anlage 2
66           Amt für Straßen und Verkehrstechnik
661         Verkehrliche Planung
661/11    Parkraumkonzepte
Bewohnerparken Bayenthal II (BAY II)
Planungskonzept
 Grenze des Planungsgebietes
N
Stand: Dezember 2017
Parkraumnutzung:
 weiche Grenze zu BAY I
                                              9-18 Uhr  
Ladezone                                     
Kurzzeitparkplätze                         
Langzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
      (Bewohner mit Parkausweis frei)
                                              werktags  
                                              9-18 Uhr  
      (Laufzeit gemäß Beschilderung)
      (mit 15-minütigem-,kostenfreien Parken)
                                              werktags  
Kurzzeitparkplätze mit
„Rote-Punkt-Regelung“
      (Bewohner mit Parkausweis frei)
                                              werktags  
                                              9-18 Uhr  
S tellplätze auf Gehwegen, 
R estgehwegbreite unter 2 m
N

Anlage 3 Auflistung der Stellplatzanzahl

2007 Zeichen

Auflistung der Stellplatzanzahl, die aufgrund von zu geringen Restgehwegbreiten entfallen
Bayenthal I (BAY I)
von bis
Mathiaskirchplatz Bernhardstraße Günfläche / Park FR rechte Seite 1,50 m 4,80 m 13 → 1,70 m 4,60 m kein Wegfall 2,00 m 4,30 m 13
FR linke Seite 1,80 m → 1,80 m 2,00 m
FR rechte Seite 1,40 m → 1,70 m 2,00 m
Schillerstraße Thomas-Mann-Straße Mathiaskirchplatz FR rechte Seite 1,60 m 5,50 m 5 → 1,70 m 5,40 m kein Wegfall 2,00 m 5,10 m kein Wegfall
Samariterstraße Bernhardstraße Goltsteinstraße FR rechte Seite 1,40 m 4,80 m 11 → 1,70 m 4,50 m kein Wegfall 2,00 m 4,20 m 11
Tacitusstraße Goltsteinstraße Bernhardstraße FR rechte Seite 1,60 m 4,30 m 5 → 1,70 m 4,20 m 5 2,00 m 3,90 m 5
Cäsarstraße Goltsteinstraße Bernhardstraße FR rechte Seite 1,70 m 5,60 m 11 → 1,70 m 5,60 m kein Wegfall 2,00 m 5,30 m kein Wegfall
Bernhardstraße Cäsarstraße Hölderlinstraße beide Straßenseiten 1,50 m 5,00 m 20 → 1,70 m 4,60 m kein Wegfall 2,00 m 4,00 m 20
Hölderlinstraße Mörikestraße Bernhardstraße beide Straßenseiten 1,35 - 1,40 m 5,20 - 6,00 m 26 → 1,70 m 4,50 - 5,30 m kein Wegfall 2,00 m 3,90 - 4,70m 26
Gesamt 26 96
Bayenthal II (BAY II)
von bis
Wielandstraße Bonifazstraße Tacitusstraße FR rechte Seite 1,20 m 3,30 m 9 → 1,70 m 2,80 m 9 2,00 m 2,50 m 9
Gesamt 9 9
Straße Restgehweg-
breite Fahrgasse Wegfall 
Stellplätze
Beschlussalternative mit Barrierefreie 
Gehwege von ≥ 2m
Restgehweg-
breite Fahrgasse Wegfall 
Stellplätze
Straßenabschnitt Fahrtrichtung / 
Straßenseite
Ist-Situation
Restgehweg-
breite Fahrgasse Wegfall 
Stellplätze
Beschlussvariante mit 1,70m 
Restgehwegbreite
Schillerstraße Schönhauser Straße Thomas-Mann-Straße 4,60 m 21 21 3,80 m 21
Ist-Situation Beschlussvariante mit 1,70m 
Restgehwegbreite
Beschlussalternative mit Barrierefreie 
Gehwege von ≥ 2m
4,30 m
Wegfall 
StellplätzeStraße
Straßenabschnitt Fahrtrichtung / 
Straßenseite
Restgehweg-
breite Fahrgasse
Wegfall 
Stellplätze
Restgehweg-
breite Fahrgasse
Wegfall 
Stellplätze
Restgehweg-
breite Fahrgasse
Anlage 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

25635 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2346/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Parkraumkonzept Bewohnerparkgebiet in Köln-Bayenthal 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Parkraumkon-
zepte unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit mit einer Restgehwegbreite von 
≥ 2,00 m (Anlagen 1-2) – mit Ausnahme von einigen Straßenabschnitten, in denen eine Restgehweg-
breite von 1,70 m angesetzt wird (Anlage 3) - die Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II einzurich-
ten.  
 
Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in 
Abstimmung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen durchgeführt. 
 
 
Alternative:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Parkraumkon-
zepte (Anlagen 1-3) die Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II mit einer strikten Umsetzung des 
Beschlusses „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ vom 16.02.2017 mit einer Rest-
gehwegbreite von ≥ 2,00 m  einzurichten. 
 
Nach Einführung der neuen Parkregelung werden von der Verwaltung notwendige Optimierungen in 
Abstimmung mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen durchgeführt. 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.203.600,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  124.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    96.900,00€ 
c) bilanzielle Abschreibungen   120.360,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    862.000,00 €  € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
 
Der Anlass zur Durchführung von Verkehrserhebungen und dem Beschluss für die Einrichtung eines 
Parkraumkonzeptes in Bayenthal war die Planung des dritten Bauabschnittes der Nord-Süd-
Stadtbahn. Durch die damit einhergehende Umgestaltung der Bonner Straße kommt es zu einem 
Stellplatzverlust. Dadurch wird sich der Parkdruck in angrenzende Bereiche, u. a. nach Bayenthal, 
ausdehnen. Das begrenzte Angebot an öffentlichen Stellplätzen und die hohe Nachfrage nach Park-
möglichkeiten durch Fahrzeuge der Bewohner, Kunden, Besucher sowie der Fremd- und Dauerparker 
führen zu Konflikten bei der Parkplatzsuche. Zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten ist daher die 
Ordnung des ruhenden Verkehrs durch die Bewirtschaftung öffentlicher Stellplätze in Verbindung mit 
der Parkregelung für Bewohner notwendig. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat daher in der Sitzung am 07.12.2015 folgenden Beschluss 
gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Parkraumkonzept zur 
Verbesserung der Verkehrssituation in dem Gebiet  
 
• Bonner Straße, 
• Schönhauser Straße bis zum Rhein, 
• Bayenthalgürtel bis zum Rhein, 
• Gustav-Heinemann-Ufer 
 
zu erarbeiten. 
 
Zudem sollen Fahrradflächen und Car-Sharing-Flächen beim Konzept explizit berücksichtigt werden.

3

4 
2. Zielsetzung 
 
Durch die Umsetzung der Parkraumkonzepte Bayenthal I und II sollen die Parkmöglichkeiten für Be-
wohner verbessert und die Stellplatzverluste auf der Bonner Straße kompensiert werden. Das Be-
wohnerparkkonzept ist ein Steuerungselement, um den Parkdruck zu verringern. Fremd- und Lang-
zeitparker wie Berufspendler/innen, Kunden/Kundinnen und Besucher/innen können nach der Umset-
zung nur noch gegen eine Gebühr parken. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, vom Motori-
sierten Individual Verkehr (MIV) auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umzusteigen. Dadurch 
steigt die Chance für Bewohner/innen einen wohnungsnahen Parkplatz zu finden. Dies entspricht 
dem Konzept Köln Mobil 2025 der Stadt Köln, wodurch der MIV in Köln deutlich gesenkt werden soll. 
 
Die Planungen beinhalten die Bewirtschaftung der Stellplätze in den überlasteten Bereichen unter 
Berücksichtigung des Bewohnerparkens. Mit diesem Konzept werden vorhandene Parkmöglichkeiten 
bereitgestellt, die sowohl von Kunden und Besuchern als auch von Bewohnern genutzt werden kön-
nen. Daneben werden verschiedene Bewirtschaftungsformen angeboten, damit weitgehend allen 
Parkbedürfnissen entsprechender Parkraum vorgehalten werden kann. Mit der Umsetzung der Park-
raumbewirtschaftung in Bayenthal ist absehbar, dass sich auch hier die Zahl der abgestellten Kraft-
fahrzeuge reduzieren und die derzeit auftretenden Überlastungen abnehmen werden. 
 
Grundsatzbeschluss Barrierefreiheit 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der Sitzung vom 16.02.2017 zum Thema „Her-
stellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ folgende Empfehlung beschlossen: „Auf allen 
Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet wer-
den. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien 
Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum 
Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisie-
ren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m 
nicht aufweist.“ 
 
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Stellplätze grundsätzlich so anzuordnen, dass die 
Barrierefreiheit durch eine Gehwegbreite von ≥ 2,0 m gewährleistet ist. Alternativ sollen die Stellplätze 
auf die Fahrbahn verlegt werden, wo dies räumlich möglich ist, d.h. wenn eine ausreichend breite 
Fahrgasse erhalten bleibt.  
Die Verwaltung empfiehlt, bei der Umsetzung der Parkraumkonzepte BAY I und II, die Empfehlung 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu berücksichtigen. 
 
 
3. Erfahrung aus bereits eingerichteten Bewohnerparkgebieten 
 
Die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten führte zu einem verbesserten Parkraumangebot für die 
bevorrechtigten Nutzergruppen. 
 
In ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt wurden Verkehrszählungen der abge-
stellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Parkraumkonzeption durchgeführt. Hierbei wurde 
festgestellt, dass die Zahl der abgestellten Fahrzeuge tagsüber um durchschnittlich 36 % und nachts 
um durchschnittlich 19 % abgenommen hatte. 
 
 
4. Grenzen der Bewohnerparkgebiete 
 
Das Gesamtgebiet Bayenthal wird umgrenzt von der Bonner Straße, der Schönhauser Straße, dem 
Gustav-Heinemann-Ufer und dem Bayenthalgürtel. Das Gesamtgebiet hat eine diagonale Ausdeh-
nung von weit über 1.000 m. 
 
Damit ist die gesetzlich maximal zulässige Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes überschritten. 
Gemäß § 45 Abs. 1-1e Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift 
Ziffer X zu § 45 StVO muss es sich bei Bewohnerparkgebieten um Nahbereiche handeln, die von den

5 
Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maxima-
le Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1.000 m nicht 
übersteigen. Daher ist die Aufteilung des Gesamtgebietes Bayenthal in zwei Bewohnerparkgebiete, 
Bayenthal I und Bayenthal II (BAY I und BAY II), notwendig (siehe Anlage 1 und 2). 
Beide Bewohnerparkgebiete unterschreiten die maximal zulässige Ausdehnung von 1.000 m. 
 
 
5. Maßnahmen – Konzeptbeschreibung 
 
Die beiden geplanten Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II liegen unmittelbar im Einzugsbereich 
zum St. Antonius-Krankenhaus mit hohen Besucherzahlen sowie zu den Geschäftszentren Goltstein-
straße und Bonner Straße. In beiden Gebieten wird von der Verwaltung die gebührenpflichtige Be-
dienzeit der Parkscheinautomaten an Werktagen, Montag bis Samstag 9-18 Uhr vorgeschlagen. 
 
Im Zuge der Umgestaltung der Bonner Straße, entfallen im Abschnitt zwischen Schönhauser Straße 
und Bayenthalgürtel insgesamt ca. 130 öffentliche Stellplätze. Davon befinden sich 98 Stellplätze im 
Gebiet BAY I. Die restlichen 32 Stellplätze befinden sich auf der westlichen Seite der Bonner Straße, 
die außerhalb des Gebietes BAY I liegt. Nach der Umgestaltung werden auf der Straßenseite der 
Bonner Straße, die im Parkraumgebiet BAY I liegt, ca. 35 Stellplätze vorhanden sein. Um die Suche 
nach freien Stellplätzen im angrenzenden Bewohnerparkgebiet Bayenthal I zu erleichtern, erhalten 
die Bewohner auf der westlichen Straßenseite der Bonner Straße, im Rahmen eines erweiterten Be-
reiches für die Vergabe von Bewohnerparkausweisen, ebenfalls die Möglichkeit zum Erwerb eines 
Bewohnerparkausweises für das Gebiet Bayenthal I (BAY I).  
 
Um den Parkdruck in den Parkraumgebieten BAY I und II zu reduzieren, schlägt die Verwaltung vor, 
Langzeitparkplätze nur auf dem Bayenthalgürtel einzurichten. Durch die Einrichtung von Kurzzeit-
parkplätzen mit einer Parkbevorrechtigung für Bewohner im Wohngebiet, wird die Anzahl der Dauer-
parker drastisch reduziert. 
 
5.1. Maßnahmen in Bayenthal I 
 
Im Parkraumgebiet BAY I werden nahezu überall Kurzzeitparkplätze eingerichtet, die auf eine Aufent-
haltsdauer von maximal vier Stunden beschränkt sind. Langzeitparkplätze werden ausschließlich auf 
dem Bayenthalgürtel eingerichtet. Eine Ausdehnung der Langzeitparkplätze ist aus Sicht der Verwal-
tung nicht möglich, da das Gebiet unmittelbar an die Bonner Straße angrenzt. Durch die Baumaß-
nahme der Nord-Süd-Stadtbahn auf der Bonner Straße, wird sich der ohnehin schon hohe Parkdruck 
verstärken. Nur durch die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen können Dauerparker aus dem Gebiet 
BAY I herausgehalten und so bessere Parkmöglichkeiten für Anwohner geschaffen werden. 
 
Das St. Antonius-Krankenhaus befindet sich im nördlichen Bereich des zukünftigen Gebietes Bayent-
hal I. Um den Besuchern des Krankenhauses zielnah bis zu vier Stunden Aufenthalt zu ermöglichen, 
beinhaltet das Parkraumkonzept die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen mit Bewohnerparkvorrech-
ten. Anwohner können mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis auf diesen Parkplätzen ge-
bührenfrei und ohne Berücksichtigung der Höchstparkdauer ihr Fahrzeug abstellen. Bei längerer Auf-
enthaltsdauer können weiter entfernte Langzeitparkplätze auf dem Bayenthalgütel aufgesucht wer-
den. Auch auf Langzeitparkplätzen können Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis gebührenfrei 
und ohne Berücksichtigung der Höchstparkdauer parken. 
 
Die Geschäftsstraße Goltsteinstraße bildet die Grenze zwischen den Gebieten Bayenthal I und II. 
Diese Straße stellt eine sogenannte „weiche Grenze“ dar. Das heißt, dass auf beiden Straßenseiten 
mit den Bewohnerparkausweisen für „Bayenthal I“ und „Bayenthal II“ übergreifend geparkt werden 
kann. An den betroffenen Parkscheinautomaten werden zwei „Rote Punkte“ - „BAY I“ und „BAY II“ - 
für die Regelung des Bewohnerparkens angebracht.  
 
Im Geschäftsbereich Goltsteinstraße zwischen Koblenzer Straße und Cäsarstraße sowie im Bereich 
des Geschäftszentrums werden zum Teil Kurzzeitparkplätze für Kunden der anliegenden Geschäfte 
ohne roten Punkt zur Verfügung gestellt. An diesen Stellplätzen wird das 15-minütige, kostenfreie 
Parken eingerichtet (siehe Anlage 1).

6 
 
Im Gebiet Bayenthal I gibt es einige Straßenabschnitte, auf denen die Fahrbahn- und Gehwegbreiten 
nicht ausreichen, um barrierefreie Gehwege von ≥ 2,00 m zu gewährleisten. Davon betroffen sind 
Straßenabschnitte auf der Schillerstraße, Samariterstraße, Tacitusstraße, Bernhardstraße, Hölderlin-
straße und am Mathiaskirchplatz. Bei all diesen Straßen handelt es sich um Straßen mit Zweirich-
tungsverkehr in einer Tempo 30-Zone. Für solche Straßen gibt die Richtlinie für die Anlage von Stadt-
straßen (RASt 06) eine Fahrbahnbreite von 4,50 m bis 5,50 m vor. Bei einer Restgehwegbreite von 
1,70 m könnten in den genannten Straßen die Stellplätze erhalten bleiben, da eine ausreichend breite 
Fahrgasse erhalten bleibt. In der Schillerstraße und in der Tacitusstraße, wäre die Fahrgasse zu 
schmal, weshalb in diesen Bereichen die Stellplätze entfallen würden. In Anlage 3 sind die Angaben 
der Restgehwegbreite und der Fahrgasse dokumentiert, wie sie heute vorzufinden sind und wie sich 
die Breiten bei den zwei Beschlussvarianten verändern würden. 
 
Die Verwaltung schlägt als Vorzugsvariante vor, das Parkraumkonzept BAY I mit einer Restgehweg-
breite von ≥ 2,00 m zu beschließen, wobei in einzelnen Straßen ausnahmsweise eine Restgehweg-
breite von min. 1,70 m angesetzt wird, um dem hohen Parkdruck im Gebiet entgegenzuwirken. So 
können möglichst viele Stellplätze erhalten bleiben und dennoch ausreichend breite Gehwege ge-
schaffen werden. 
 
Für die Vorzugsvariante ergibt sich aus den beschriebenen Maßnahmen für das Parkraumkonzept 
BAY I folgende Stellplatzbilanz: 
 
Anzahl Stellplätze Bayenthal I 
Langzeitparken mit Rotem Punkt 84 (7,9 %) 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 
 
davon 
Stellplätze, die nach Umgestaltung der Bonner 
Straße im Bereich BAY I vorhanden sind 
 
913 (85,5 %) 
 
 
ca. 35 
 
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 43 (4,0 %) 
Ladezonen 
 
davon 
Ladezonen entlang der Bonner Straße, die wäh-
rend der Baumaßnahme nicht bewirtschaftet 
werden 
 
28 (2,6 %) 
 
 
3 
 
 
 
Gesamt (Bestand) 1068 (100 %) 
Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh-
wegbreite weniger als 1,70 m 26 (2,4 %) 
Gesamt (neu)* 1042 (100 %) 
*Unter Berücksichtigung der barrierefreien Restgehwegbreite ≥ 2,00 m  
bzw. in Ausnahmefällen 1,70 m 
 
 
In der Beschlussalternative wird die Barrierefreiheit auf Gehwegen von ≥ 2,00 m bei strikter Umset-
zung des Beschlusses „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ verfolgt. Für die Be-
schlussalternative ergibt sich aus den beschriebenen Maßnahmen für das Parkraumkonzept BAY I 
folgende Stellplatzbilanz: 
 
Anzahl Stellplätze Bayenthal I

7 
Langzeitparken mit Rotem Punkt 84 (7,9 %) 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 
 
davon 
Stellplätze, die nach Umgestaltung der Bonner 
Straße im Bereich BAY I vorhanden sind 
913 (85,5 %) 
 
 
ca. 35 
 
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 43 (4,0 %) 
Ladezonen 
 
davon 
Ladezonen entlang der Bonner Straße, die wäh-
rend der Baumaßnahme nicht bewirtschaftet 
werden 
 
28 (2,6 %) 
 
 
3 
 
 
 
Gesamt (Bestand) 1068 (100 %) 
Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh-
wegbreite von <2m 96 (8,9 %) 
Gesamt (neu)* 972 (100 %) 
*Unter Berücksichtigung der barrierefreien Restgehwegbreite ≥ 2,00 m 
 
 
5.2. Maßnahmen in Bayenthal II 
 
Das Gebiet Bayenthal II wird im westlichen Bereich in Richtung Rhein durch Bürogebäude dominiert. 
Im restlichen Bereich herrscht überwiegend Wohnbebauung vor. Im Parkraumgebiet BAY II werden 
überwiegend Kurzzeitparkplätze eingerichtet, die auf eine Laufzeit von maximal vier Stunden be-
schränkt sind. Bewohner haben auf diesen Parkplätzen eine Parkbevorrechtigung. Auf diesen Park-
plätzen können Inhaber eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei und ohne Berücksichtigung der 
Höchstparkdauer ihr Fahrzeug abstellen. Langzeitparkplätze werden in BAY II auf dem Bayenthalgür-
tel eingerichtet. Analog zu den Kurzzeitparkplätzen mit einer Bewohnerparkbevorrechtigung, können 
auch hier die Inhaber eines Bewohnerparkausweises ihr Fahrzeug gebührenfrei und ohne Berück-
sichtigung der Höchstparkdauer parken. 
Im Gebiet BAY II ist es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, weitere Langzeitparkplätze einzurich-
ten, da der bereits heute bestehende Parkdruck dadurch nicht minimiert wird. Eine Verbesserung zur 
heutigen Parksituation kann nur mit der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erreicht werden.  
 
Auf der Geschäftsstraße Goltsteinstraße werden die Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Bonifazstraße 
bis Tacitusstraße für das 15-minütige, kostenfreie Parken zur Verfügung gestellt. 
 
In einem Straßenabschnitt reicht derzeit die Gehwegbreite nicht aus, um eine Barrierefreiheit zu ge-
währleisten. Die Wielandstraße ist eine Einbahnstraße, die eine Fahrgasse von 3,30 m aufweist. Bei 
dieser geringen Fahrgassenbreite, kann keine ausreichende Restgehwegbreite geschaffen werden. 
Aus diesem Grund müssen in diesem Bereich neun Stellplätze entfallen (siehe Anlage 3).  
 
Für das Parkraumgebiet BAY II gibt es keine unterschiedlichen Beschlussvarianten, da der betroffene 
Straßenabschnitt, sowohl die vorgegebene Restgehwegbreite von ≥ 2,00 m als auch 1,70 m unter-
schreitet. Für das Gebiet BAY II ergibt sich folgende Stellplatzanzahl: 
 
Anzahl Stellplätze Bayenthal II 
Langzeitparken mit Rotem Punkt 99 (16,5 %)

8 
Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt 480 (80,2 %) 
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 6 (1,0 %) 
Ladezonen 14 (2,3 %) 
Gesamt (Bestand) 599 (100 %) 
Wegfall von Stellplätzen wegen einer Restgeh-
wegbreite von <2m 9 (1,5 %) 
Gesamt (neu)* 590 (100 %) 
*Unter Berücksichtigung der barrierefreien Restgehwegbreite ≥ 2,00 m  
bzw. einer Restgehwegbreite von 1,70 m 
 
 
6. Regelungen 
 
Diejenigen Bewohner, welche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemel-
det sind und über keinen privaten Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug verfügen, können den Bewohner-
parkausweis für das jeweilige Gebiet beantragen.  
Der Parkausweis hat die Gültigkeit von 12, 18 oder 24 Monaten. Die Gebühren für den Parkausweis 
betragen 30,00 € für 12 Monate, 45,00 € für 18 Monate und 60,00 € für 24 Monate.  
 
Mit dem Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz. Der Parkausweis kann 
im Kundenzentrum Rodenkirchen, den Bürgerämtern, der Zulassungsstelle oder online über das In-
ternet beantragt werden. 
 
Die folgenden Parkregelungen stellen die verkehrsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ziele 
zur Verbesserung der Parksituation dar. Die Planung der Bewohnerparkregelung beinhaltet folgende 
Aufteilung der Parkraumbewirtschaftung: 
 
Langzeitparken 4,00 € je 24 Stunden mit Bewohnerparken („Rote-Punkt-Regelung“) 
 
Diese Stellplätze mit der vergünstigten Parkgebühr sind hauptsächlich für Besucher vorgesehen, wel-
che das Fahrzeug über die normale Höchstparkdauer von vier Stunden hinaus parken möchten. We-
gen der fehlenden Infrastruktureinrichtungen, durch die ein Kurzzeitparkbedarf bestehen würde, wer-
den hier langfristiger nutzbare Stellplätze angeboten. 
 
Die Bewirtschaftung der Stellplätze erfolgt werktags, Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr. 
Mit dieser Regelung wird eine Überlastung der Parkräume vermieden. Bewohner mit einem entspre-
chenden Bewohnerparkausweis brauchen diese Gebühr nicht zu entrichten und können ohne Beach-
tung der Höchstparkdauer parken. 
 
Kurzzeitparken mit Bewohnerparken („Rote-Punkt-Regelung“) 
 
Diese Regelung bietet für Kunden, Besucher und Bewohner die flexible Parkraumnutzung. Die 
Höchstparkdauer der Parkscheinautomaten beträgt vier Stunden. Die Bedienzeit der Parkscheinau-
tomaten ist werktags von Zeit 9 bis 18 Uhr. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je 20 Minuten.  
Die Parkscheinautomaten werden mit dem „Roten Punkt“ für das jeweilige Bewohnerparkgebiet ge-
kennzeichnet. Fahrzeuge mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis können auf diesen Stell-
plätzen von 0 bis 24 Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. 
 
Kurzzeitparken ohne Bewohnerparken 
 
Zur Bereitstellung von Stellplätzen für Kunden und Besucher der Geschäfte und öffentlichen Einrich-
tungen ist die Ausweisung von Kurzzeitparkmöglichkeiten ohne „Roten Punkt“ auf der Goltsteinstraße

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im Abschnitt zwischen Koblenzer Straße und Hölderlinstraße vorgesehen. Die Höchstparkdauer der 
Parkscheinautomaten beträgt vier Stunden an Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit 9 bis 
18 Uhr. Die Parkgebühr beträgt 0,50 € je angefangene 20 Minuten.  
 
Die Einrichtung der Bewohnerparkregelung („Rote-Punkt-Regelung“) ist auf diesen Kurzzeitstellplät-
zen nicht ratsam, um Kunden und Besuchern ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Die 
Bewirtschaftung der Stellplätze ist zum Teil bereits seit Jahren erfolgt. Deren Laufzeit, werktags von 9 
bis 18 Uhr, wird beibehalten. 
 
15-minütiges, kostenfreies Parken auf der Goltsteinstraße 
 
Am 10.10.2017 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschlossen, das 15-minütige, kostenfreie 
Parken in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten zu prüfen und einzuführen.  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 18.09.2017 beschlossen, das 15-minütige, kostenfreie 
Parken u.a. auf der Goltsteinstraße einzuführen. Die Überprüfung der Geschäftsstruktur anhand des 
vom Verkehrsausschuss beschlossenen Kriterienkataloges hat ergeben, dass auf der Goltsteinstraße 
an allen Parkscheinautomaten, die nicht für Bewohnerparken freigegeben sind, die Rahmenbedin-
gungen für das 15-minütige, kostenfreie Parken gegeben sind. 
Im Zuge der Einrichtung der Parkraumgebiete BAY I und BAY II wird auf der Goltsteinstraße das 15-
minütige, kostenfreie Parken in den Bereichen eingerichtet, in denen Kurzzeitparkplätze ohne roten 
Punkt geplant sind. 
 
Ladezonen 
 
Die Ladezonen werden wie vorhanden übernommen bzw. nach Bedarf eingerichtet und nach Bedarf 
zeitlich beschränkt. 
 
Parkregelung für Mitglieder eines Car-Sharing-Unternehmens 
 
Bewohner, die ein Fahrzeug eines Car-Sharing-Unternehmens nutzen, können ebenfalls einen Be-
wohnerparkausweis erhalten. Dieser wird dann auf den Namen des Car-Sharing-Unternehmens aus-
gestellt und gilt unabhängig vom Kennzeichen für jedes Fahrzeug dieser Firma. 
 
Parkregelung für Gewerbetreibende, Soziale Dienste und Handwerker 
 
Gewerbetreibende/Freiberufler mit Geschäftssitz in einem Bewohnerparkgebiet können unter be-
stimmten Voraussetzungen eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage der 
Straßenverkehrsordnung für ihr Kraftfahrzeug zum münzfreien Parken an Parkscheinautomaten mit 
dem „Roten Punkt“ erhalten. 
 
 
7. Car-Sharing 
 
Die Fa. Cambio Köln stellt in Bayenthal an zwei Stationen (Bonner Str. 209 und Goltsteinstr. 87a) 
Car-Sharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Die Auslastung der beiden Stationen ist für Cambio Köln zu-
friedenstellend, da die Fahrzeuge täglich ca. zehn Stunden genutzt werden. Zu stark nachgefragten 
Zeiten stehen weitere Fahrzeuge in den angrenzenden Stadtteilen zur Verfügung. Bei gleichbleiben-
der Nachfrage und unter marktgängigen Mietkosten sind von Cambio Köln in Bayenthal zurzeit keine 
weiteren Stationen geplant. Dennoch werden bei Bedarf weitere Stellplätze für Car Sharing reserviert.  
 
 
8. Fahrradabstellanlagen 
 
Die zurzeit vorliegenden 250 Anträge zur Aufstellung von Fahrradabstellanlagen werden geprüft und 
sukzessiv nach Einrichtung der neuen Parkregelung umgesetzt. 
 
 
9. Antragstellungsverfahren/Öffentlichkeitsarbeit

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Vor der Einrichtung der neuen Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II werden Flyer und ein Über-
sichtsplan per Hauswurfsendung an die Haushalte und Gewerbetreibende verteilt. Die betroffenen 
Bewohner werden mit diesem Informationsblatt über die vorgesehene Neuregelung unterrichtet. Dar-
über hinaus werden die Halter von in Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen gesondert angeschrieben, 
damit der Bewohnerparkausweis direkt über den Postweg oder Online beantragt werden kann. Somit 
entfällt für viele Bewohner der Weg zum Kundenzentrum. In einem zweiten Faltblatt wird unter ande-
rem über die Ausgestaltung der Parkregelungen informiert.  
 
 
10. Finanzierung 
 
Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist für das Ende des Jahres 2018 vorgesehen. In seiner 
Sitzung am 04.04.2017 hat der Rat die Beschaffung von 204 Parkscheinautomaten für die Bewoh-
nerparkgebiete Bayenthal I und II mit Gesamtkosten in Höhe von 1.101.600 € zuzüglich ergebniswirk-
samer jährlicher Folgeaufwendungen in Höhe von 96.900 € sowie bilanzieller Abschreibungen in Hö-
he von 110.160 € und jährlichen Erträgen in Höhe von 816.000 € beschlossen (TOP 10.5). Darüber 
hinaus entstehen Investitionsauszahlungen für die Fundamente in Höhe von 102.000 € sowie einma-
lige Aufwendungen in Höhe von 124.000 € für die Beschilderung der Bewohnerparkgebiete. Die er-
forderlichen investiven und konsumtiven Mittel sind im Haushaltsplan 2018 ff im Teilplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze veranschlagt. 
 
 
11. Jährliche Folgeerträge 
 
Die jährlichen Folgeerträge betragen voraussichtlich insgesamt ca. 862.000,00 €. Hierbei betragen 
die Einnahmen aus Parkgebühren ca. 816.000,00 € und die Einnahmen für die Ausgabe Bewohner-
parkausweise ca. 45.540,00 €. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die Verwaltung mit der Entwicklung dieser Parkraumkonzep-
te aufgrund des hohen Parkdrucks in diesen Bereichen beauftragt. Aufgrund der dritten Bauphase der 
Nord-Süd-Stadtbahn wird ein Großteil der Stellplätze auf der Bonner Straße entfallen und hierdurch 
der Parkdruck in den angrenzenden Gebieten durch die Verlagerung nochmals steigen.  
Zur Vermeidung ist eine zügige Einrichtung der Bewohnerparkgebiete notwendig. Hierzu ist jedoch 
zunächst eine positive Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen erforderlich. Mit den 
weiteren, zur Umsetzung der Bewohnerparkgebiete erforderlichen Maßnahmen kann erst unmittelbar 
nach positiver Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen begonnen werden. Um 
eine zügige Umsetzung der Bewohnerparkgebiete zu gewährleisten, ist die Aufnahme auf die Tages-
ordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Sitzung am 22.01.2018 dringend erforderlich. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Thomas-Mann-Straße 4
  • Bonner Straße 209
  • Schönhauser Straße
  • Schillerstraße
  • Samariterstraße
  • Tacitusstraße
  • Bernhardstraße
  • Goltsteinstraße 87a
  • Mathiaskirchplatz
  • Gustav-Heinemann-Ufer
  • Hölderlinstraße
  • Koblenzer Straße
  • Bayenthalgürtel
  • Mörikestraße
  • Wielandstraße
  • Cäsarstraße
  • Straße 20
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
2346/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.01.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27