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Teilnahme am Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

Mitteilung Ausschuss 1002/2022 vom 04.05.2022

Stand: Am 23.06.2022 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 02.05.2022 1002/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 02.05.2022 Integrationsrat 10.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.05.2022 Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 14.06.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2022 Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)"/ Förderprojekt Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln hier: Ausweitung des Casemanagements für ukrainische Geflüchtete sowie Überführung des Teilhabemanagements in KIM Überführung von 5,0 Stellen Teilhabemanagement zum 01.07.2022 in das Landesprogramm KIM, Baustein 2 - Case Management Der Rat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2019 die Teilnahme an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ und die Umsetzung des Teilhabemanagements für die Dauer der Projektlaufzeit vom 01.12.2019 bis 31.12.2022 (3141/2019) beschlossen. In Köln wird das Teilhabemanagement, wel- ches neben seiner Verbindung zu „Gemeinsam klappt´s“ auch den Baustein 6 der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ bildet, unter dem Namen KOKIP (Koordination zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) geführt. KOKIP ist operativ mit 5,0 Stellen Teilhabemanagement zum 01.02.2020 gestartet. Seitdem unter- stützen vier Teilhabemanager*innen junge volljährige Zugewanderte im Alter von 18 – 27 Jahre mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Rahmen eines umfassenden rechtskreisübergreifenden Case Managements dabei, ihre Ressourcen und Potentiale zu erkennen. Durch eine Vermittlung in pass- genaue Angebote der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie in w eitere An- gebote im Kölner Hilfesystem soll den Teilnehmenden, die keinen oder nur einen nachrangigen Zu- gang zu Regelangeboten haben, eine chancengleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermög- licht werden. Eine weitere 1,0 Stelle Teilhabemanagement ist im Amt für Integration und Vielfalt für die Koordination des Projekts KOKIP angebunden. Für das Jahr 2022 hat das Land NRW die Folgeantragstellung nur bis zum 30.06.2022 ermöglicht und damit die Projektlaufzeit um ein halbes Jahr verkürzt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eröffnet, das Teilhabemanagement ab dem 01.07.2022 in das Landesprogramm KIM zu überführen. Dabei soll die Zielgruppe der jungen Geduldeten und Gestatteten dauerhaft in die Weiterentwicklung des KIM ein- gebunden werden. Zudem empfiehlt das Land, grundsätzlich sowohl die bisherigen Träger als auch die bisherigen Teilhabemanager*innen für das Case Management in KIM zu berücksichtigen. 2 In seiner Sitzung am 06.05.2021 hat der Rat die Teilnahme am Landesprogramm KIM und damit für die Projektlaufzeit vom 01.05.2021 bis 31.12.2022 unter anderem die Implementierung eines rechts- kreisübergreifenden, einzelfallbezogenen Case Managements (Förderbaustein 2) beschlossen (1004/2021). Dieser Beschluss beinhaltet –entsprechend der Landesförderung- eine Ermächtigung für die Einrichtung von 11,0 Stellen Case Management. Das KIM-Case Management ist mit einer Startaufstellung von 6,0 Stellen (davon 1,0 Stelle städtische Koordination) operativ gestartet, mit der Option, im Bedarfsfall eine Ausweitung um 5,0 Stellen auf insgesamt 11,0 Stellen vorzunehmen. Das operative Case Management wird ausschließlich von Trä- gern der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Vor dem beschriebenen Hintergrund ist beabsichtigt, die 5,0 Stellen Teilhabemanagement (4,0 Stel- len bei den beteiligten Trägern sowie 1,0 städtische Koordinierungsstelle) ab dem 01.07.2022 bis 31.12.2022 in KIM Förderbaustein 2 zu überführen. Dabei erfolgt keine inhaltliche Änderung der Ziel- richtung von KOKIP-Teilhabemanagement, weil die Zielgruppe aus dem Teilhabemanagement voll- ständig in das KIM – Case Management aufgenommen wird. Die Überführung erfolgt haushaltsneutral, da die erforderlichen Mittel in gleicher Höhe für das Teilha- bemanagement bis Ende Dezember 2022 eingeplant wurden und im Haushalt zur Verfügung stehen. Ausweitung des KIM-Case-Management um 5,0 Stellen auf insgesamt 16,0 Stellen Für das Jahr 2022 wurde seitens des Landes darüber hinaus die Fördersumme für KIM Förderbau- stein 2 noch einmal erhöht mit dem Ergebnis, dass in Köln nunmehr bis zu 16 Stellen Case Manage- ment gefördert werden können. Das Land als Fördermittelgeber bittet außerdem die Kommunen da- rum, geflüchtete Menschen aus der Ukraine in KIM aufzunehmen. Zum 01.06.2022 soll laut Beschluss der Bundesregierung vom 07.04.2022 der Zugang für Menschen aus der Ukraine zu Leistungen aus dem SGB-II (Jobcenter) oder auch SGB-XII ermöglicht werden, was besonders positiv für die berufliche und sprachliche Perspektive der Menschen ist. Ein gleichzei- tiger Ausbau der Beratungsmöglichkeiten durch KIM Case Management ist für diese Zielgruppe aber wichtig, um komplexe Beratungsthemen und langfristige Unterstützungsbedarfe in Themen wie Ge- sundheit, (schulische) Bildung, Wohnen oder familiäre Angelegenheiten zu erhalten. Spezielle Anlie- gen der Ratsuchenden wie Beratung für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder zu einem LBSTI-Hintergrund können aktuell nur in dieser Struktur umfassend abgebildet werden. Zudem kön- nen durch die bereits in der Stadtverwaltung integrierte Steuerungsstruktur aufkommende Herausfor- derungen zügiger analysiert und lösungsorientiert behandelt werden. Ein zügiger Ausbau von KIM ist unerlässlich, um auch für junge Geflüchtete aus der Ukraine schnelle Zugänge zu schaffen und die Entwicklung von persönlichen Berufsperspektiven zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird das KIM-Case Management auf die vom Land maximal geförderten 16 Stellen ausgeweitet. Die zusätzlichen Stellen für das operative Case Management sollen ebenfalls bei den Trägern der Wohlfahrtsverbände angebunden werden. Die Auswahl der Träger soll aufgrund der ak- tuellen Situation schnell erfolgen –aktuell wird ein möglichst praktikables Verfahren entwickelt. Die Stellenausweitung erfolgt in 2022 haushaltsneutral: Die jährliche Stellenförderung des Landes beträgt 55.000 € pro Jahr, unabhängig vom Zeitpunkt der Besetzung. In Anbetracht der verbleibenden Monate sind die bewilligten 55.000 € zur Finanzierung des ausgeweiteten operativen Case Manage- ments in 2022 auskömmlich. Ausblick Der Landtag hat im Dezember 2021 die Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wird KIM dauerhaft rechtlich verankert und finanziell abgesichert. Details zur Verstetigung von KIM und der Finanzierung sind noch unklar. Daher ist beabsichtigt, einen Rats- beschluss für die Fortführung des Kommunalen Integrationsmanagement ab dem 01.01.2023 einzu- holen, sobald die Förderregularien zur Verstetigung von KIM bekanntgegeben worden sind. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2022

    Finanzausschuss

    TOP 2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 10.05.2022

    Integrationsrat

    TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 12.05.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 13.05.2022

    Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

    TOP 7.6, Kenntnisnahme (Mitteilung).
  5. 31.05.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 14.06.2022

    Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

    TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 23.06.2022 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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