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V/0656/2005

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung eines Wall-Rasenmähers für den SC Münster

Vorlage 11.08.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 06.09.2005, TOP 5.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2319 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung eines Wall-Rasenmähers für den 
SC Münster 08 e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2005 Sportausschuss Entscheidung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Dem SC Münster 08 e. V. wird - vorbehaltlich der Zustimmung in der Anhörung der Bezirksvertre-
tung Münster-Mitte - für die Beschaffung eines Wall-Rasenmähers ein 50 %iger städtischer Zu-
schuss von 732,55 € gewährt. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Der städtische Zuschuss von 50 % der Anschaffungskosten, = 732,55 €, wird aus der Haushalts-
stelle 5510.718.2000.X "Betriebskostenzuschüsse" finanziert. 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines:
 
 
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.1980 den Beschluss gefasst, Sportvereinen, 
denen kommunale Sportanlagen zur Pflege und Unterhaltung übertragen worden sind, einen     
städtischen Zuschuss (bis zu 50 %) für die Beschaffung von Pflegegeräten zu gewähren (Be-
schlussvorlage an den Sportausschuss Nr. 13/80).  
 
Zum Vereinsantrag:
 
 
Der SC Münster 08 e. V. beantragt mit Schreiben vom 22.06.2005 die Gewährung eines städti-
schen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers zur ordnungsgemäßen Pflege 
des Stadionwalles. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0656/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
Ernst.Schunke@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
 
 
 
Der vorhandene 15 Jahre alte Rasenmäher ist nach mehreren Reparaturen in den letzten Jahren 
so defekt, dass eine erneute umfangreiche Motorreparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht ver-
tretbar ist und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbeschaffung ent-
schloss. 
 
Die Gesamtkosten der Anschaffung belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Fa. RCG-
Technik vom 21.06.2005 auf 1.465,10 €. 
 
Der gleichlautende Antrag an den Landessportbund NW e. V. (LSB) wurde negativ beschieden, da 
der Überlassungsvertrag nicht die vom LSB geforderte 20-jährige Laufzeit erfüllt. 
 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt, dem SC Münster 08 e. V. einen städ-
tischen Zuschuss von 50 % = 732,55 € zu gewähren. 
 
I. V. 
 
 
gez. Dr. Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

01.09.2005 Sportausschuss
TOP 3.6 Entscheidung
Zur Sitzung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0656/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37