V/0656/2005
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung eines Wall-Rasenmähers für den SC Münster
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Beschlussvorlage
2319 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung eines Wall-Rasenmähers für den SC Münster 08 e. V. Beratungsfolge 01.09.2005 Sportausschuss Entscheidung 06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Dem SC Münster 08 e. V. wird - vorbehaltlich der Zustimmung in der Anhörung der Bezirksvertre- tung Münster-Mitte - für die Beschaffung eines Wall-Rasenmähers ein 50 %iger städtischer Zu- schuss von 732,55 € gewährt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der städtische Zuschuss von 50 % der Anschaffungskosten, = 732,55 €, wird aus der Haushalts- stelle 5510.718.2000.X "Betriebskostenzuschüsse" finanziert. Begründung: Allgemeines: Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.1980 den Beschluss gefasst, Sportvereinen, denen kommunale Sportanlagen zur Pflege und Unterhaltung übertragen worden sind, einen städtischen Zuschuss (bis zu 50 %) für die Beschaffung von Pflegegeräten zu gewähren (Be- schlussvorlage an den Sportausschuss Nr. 13/80). Zum Vereinsantrag: Der SC Münster 08 e. V. beantragt mit Schreiben vom 22.06.2005 die Gewährung eines städti- schen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers zur ordnungsgemäßen Pflege des Stadionwalles. Vorlagen-Nr.: V/0656/2005 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: Ernst.Schunke@stadt-muenster.de Datum: 11.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Der vorhandene 15 Jahre alte Rasenmäher ist nach mehreren Reparaturen in den letzten Jahren so defekt, dass eine erneute umfangreiche Motorreparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht ver- tretbar ist und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbeschaffung ent- schloss. Die Gesamtkosten der Anschaffung belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Fa. RCG- Technik vom 21.06.2005 auf 1.465,10 €. Der gleichlautende Antrag an den Landessportbund NW e. V. (LSB) wurde negativ beschieden, da der Überlassungsvertrag nicht die vom LSB geforderte 20-jährige Laufzeit erfüllt. Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt, dem SC Münster 08 e. V. einen städ- tischen Zuschuss von 50 % = 732,55 € zu gewähren. I. V. gez. Dr. Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0656/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37