0549/2017
Recht auf Bildung ermöglicht? - zu AN/0113/2017
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 0549/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 Recht auf Bildung ermöglicht? - zu AN/0113/2017 Im Zusammenhang mit der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Umsetzungsstand von AN/1459/2016 Seitens der Flüchtlingseinrichtungen aus Ehrenfeld wurden dem Schulamt für die Stadt Köln nur vereinzelt Kinder und Jugendliche gemeldet, die noch nicht beschult wurden. Die gemeldeten Kinder waren überwiegend bereits einer Schule oder Vorbereitungsklasse zugewiesen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die postalische Zustellung der Zuweisungen in den Flüchtlings- unterkünften oftmals schwierig war und dadurch die Eltern der Schülerinnen und Schüler erst verspätet vom Schulplatz Kenntnis erlangt haben. Durch die sukzessive Räumung der Turnhallen und dem Wechsel des Postdienstleisters hat sich dieses Problem jedoch zwischenzeitlich ent- schärft. 2. Besuchen alle in den Unterkünften im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnenden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren – unabhängig ob Köln zugewiesen oder nicht – mittlerweile eine Schule? Eine Zuweisung eines Schulplatzes ist ein Instrument der Schulpflichtüberwachung. Kinder und Jugendliche, die Köln nicht zugewiesen sind, haben ein Schulbesuchsrecht, aber un- terliegen nicht der Schulpflicht. Daher kann eine Zuweisung eines Schulplatzes im Seiteneinstieg mit der Konsequenz zusätzlicher Ressourcen für die Schule nur für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ausgesprochen werden. Zum Stand 15.02.2017 konnte das Schulamt für die Stadt Köln insgesamt vier Kindern und Jugendlichen aus den Flüchtlingsunterkünften in Ehrenfeld keinen Schulplatz zuweisen. Drei dieser Kinder warten seit Januar und ein Kind seit Februar auf einen Schulplatz. Stadtweit warteten zum Stichtag 15.02.2017 insgesamt 127 Köln zugewiesene Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz. Neu eingerichtete oder freigewordene Schulplätze werden entsprechend der Position auf der Warteliste und unter Berücksichtigung des konkreten Wohnorts zugwiesen. Eine vorrangige Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen aus den Flüchtlings- unterkünften aus Ehrenfeld kann im Sinne einer Gleichbehandlung nicht erfolgen. Der Sachstand zu den 16 bis 18-jährigen Jugendlichen ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 3. 3. Ist die Mitteilung (Ds.Nr. 4370/2016) so zu verstehen, dass alle im Stadtbezirk Ehrenfeld lebenden Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die zunächst keinen Schulplatz im neuen 2 Schuljahr erhalten hatten, mittlerweile intensive Sprachkurse und reguläre Schulplätze in einer Internationalen Förderklasse erhalten haben? Das folgende geänderte Verfahren führt dazu, dass alle beim Kommunalen Integrationszentrum beratenen 16 und 17- jährigen Jugendlichen, bei denen eine IFK- Beschulung zulässig ist, in der Regel spätestens innerhalb eines Monats einen Schulplatz erhalten. Ab 01.12.2016 wurden sukzessive weitere 17 Klassen an Berufskollegs eingerichtet, die laufend mit Schülerinnen und Schülern besetzt werden, nicht mehr ausschließlich zum Schuljahresbeginn. Vierzehntägig erhält die Bezirksregierung eine Liste der beratenen Jugendlichen inclusive der Beratungsergebnisse z.B. zur beruflichen Ausrichtung. Intensive Sprachkurse zusätzlich zur Beschulung werden nicht angeboten. Es gibt ehrenamtlich Engagierte, die die deutsche Sprachkompetenz der Jugendlichen außerschulisch fördern. Außer- dem erhalten einzelne Jugendliche ehrenamtliche Unterstützung über spezielle Projekte wie z.B. über den Träger Ceno. Weitere Projekte, auch hauptamtliche, werden vereinzelt aufgelegt, stehen aber nicht flächende- ckend zur Verfügung. 4. Wie wird der Schulbesuch derjenigen Kinder und Jugendlichen sichergestellt, die von einer Unter- kunft in eine in einem anderen Stadtbezirk gelegene verlegt wurden? Wie erfolgt die Zusammen- arbeit und Abstimmung innerhalb der Verwaltung? Sobald die Schule Kenntnis vom Umzug der Kinder und Jugendlichen erhält, fertigt diese einen sogenannten Wechslerbogen und übersendet diesen an das Schulamt für die Stadt Köln. Dieses sucht für die Kinder im Primarbereich eine neue wohnortnahe Schule und weist die betroffenen Schülerinnen und Schüler dieser Schule zu. Besuchen die Kinder und Jugendlichen eine Vorbereitungsklasse in der Sekundarstufe I oder eine internationale Förderklasse, ist für die Schülerin / den Schüler der weitere Besuch der bisherigen Schule in der Regel zumutbar. Ein Schulwechsel ist immer nur im Rahmen freier Kapazitäten und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls möglich. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur dann nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Dies gilt für alle Kölner Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. In Abstimmung zwischen dem Schulamt für die Stadt Köln und Amt für Wohnungswesen soll - im Hinblick auf die mit dem Wechsel verbundene hohe Belastung der Schülerinnen und Schüler - künftig bei den Verlegungen verstärkt darauf Rücksicht genommen werden. Gleichzeitig kann hierdurch das Verfahren der Schulplatzvergabe beschleunigt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0549/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27