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3155/2024

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - geschäftsführende Betriebsleitung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.10.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3139 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3155/2024 
Freigabedatum 
29.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: geschäftsführende Betriebsleitung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beruft mit Ablauf des 31.12.2024 Herrn Frank Höller als Mitglied der 
Betriebsleitung (geschäftsführender Betriebsleiter) der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln ab und bestellt mit Wirkung zum 01.01.2025 
 
Herrn Dieter März 
 
zum Mitglied der Betriebsleitung (geschäftsführender Betriebsleiter) der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln. 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 12.11.2024 
Rat 14.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln ist 
der Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs der Stadt Köln, des Veranstaltungsge-
bäudes Flora Köln, der Bastei sowie des Tanzbrunnens und des Theaters am Tanzbrunnen 
auf dem Gelände des Rheinparks im Wege von Gesamt- und Einzelverpachtungen. Des Wei-
teren fällt in den Aufgabenbereich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Betrieb des 
Confex sowie der Messehallen im Wege der Verpachtung bzw. der Einräumung von Erbbau-
rechten. 
 
Der derzeitige geschäftsführende Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veran-
staltungszentrum der Stadt Köln, der bisherige Leiter des städt. Beteiligungsmanagements 
Herr Frank Höller, steht aufgrund seines altersbedingten Ausscheidens aus dem Dienst der 
Stadt Köln nur noch bis zum 31.12.2024 zur Verfügung. 
 
Nach § 4 Nr. 5 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum der Stadt Köln und gemäß § 4 lit. a der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW 
ist die Bestellung der Betriebsleitung Aufgabe des Rates der Stadt Köln. 
 
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt 
Köln besteht aus zwei Personen (§ 2 Abs. 1 der Betriebssatzung). Frau Stadtkämmerin Die-
mert ist zur Ersten Betriebsleiterin bestellt worden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, mit Wirkung zum 01.01.2025 Herrn Dieter März, den neuen Leiter 
des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, zum weiteren Mitglied der Betriebsleitung zu 
bestellen und Herrn Höller mit Ablauf des 31.12.2024 abzuberufen. Die Beibehaltung der Ver-
knüpfung beider Positionen ist aufgrund der Verschränkungen von Aufgaben und Zuständig-
keiten innerhalb des Beteiligungsmanagements und des Veranstaltungszentrums sinnvoll. So 
werden die städt. Beteiligungen an der Koelnmesse GmbH, der Koelncongress GmbH und der 
KölnMusik GmbH im Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten. 
 
Herr März wird innerhalb der Betriebsleitung die Funktion des geschäftsführenden Betriebslei-
ters übernehmen.

Beratungsverlauf (2)

12.11.2024 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2024 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3155/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.10.2024
Erstellt
14.10.2024 14:18