2467/2023
Förderung von Familiengrundschulzentren durch das Ministerium für Schule und Bildung
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
787 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um einen zum 1.8.2023 fristgerechten gestellten Antrag auf Förderung für den Ausbau von Familiengrundschulzentren und einer damit verbundenen Änderung im Stellenplan auf Basis einer politischen Auftragslage im Nachhinein zu beschließen , ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 26.10 .2023 erforderlich. Eine vorhergehende Beratung in den Fachausschüssen Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 18.9.2023, Jugendhilfeausschuss am 26.9.2023 und Finanzausschuss am 23.10.2023 ist ebenso erforderlich. Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich, da es intensiver, dezernatsübergreifender Vorabstimmungen bedurfte vor allem in Bezug auf die Finanzierung des Vorhabens bei Bewilligung der Fördermittel.
Anlage 1 - Finanzierung (Schuljahr 2023_2024)
2133 Zeichen
Fördermittel Schuljahr 2023/24 inkl. Tariferhöhung Anzahl Schulen/Stellen Zuwendungsfähige Ausgaben (pro Schule/Stelle) Zuwendungs- fähige Ausgaben (gesamt) davon 80 % Zuwendung 20 % Eigenanteil 0,5 FGZ-Leitung 4 28.800 € 115.200 € 92.160 € 23.040 € Sachkosten Verfügungsfonds 4 8.000 € 32.000 € 25.600 € 6.400 € 1,0 Stelle Personalkosten Komm. Koord. 1 57.600 € 57.600 € 46.080 € 11.520 € SUMME 204.800 € 163.840 € 40.960 € Berechnung Gesamtbedarf nach Planszenario Schuljahr 2023/24 inkl. Tariferhöhung Anzahl Schulen/Stellen Einzelbedarf Gesamtbedarf Personalkosten 4 31.738 € 126.952 € Sachkosten 4 5.000 € 20.000 € Sachkosten Verfügungsfonds 4 8.000 € 32.000 € Personalkosten Komm. Koord. 1 85.570 € 85.570€ Arbeitsplatzkosten Komm. Koord. 1 9.700 € 9.700 € SUMME 274.222 € Berechnung städtischer Finanzierungsbedarf nach Planszenario Schuljahr 2023/24 inkl. Tariferhöhung Finanzierungs-bedarf abzgl. städtischer Anzahl Schulen/Stellen 80 % Fördermittel Finanzierungs-bedarf (inkl. 20 % Eigenanteil bei förderfähigen Posten) Teilplanzeile Personalkosten 4 126.952 € 92.160 € 34.792 € 15-Transferaufwendungen Sachkosten 4 20.000 € - € 20.000 € 15-Transferaufwendungen Sachkosten/Verfügungsfonds 4 32.000 € 25.600 € 6.400 € 15-Transferaufwendungen Personalkosten Komm. Koord. 1 85.570 € 46.080 € 39.490 € 11-Personalaufwendungen Arbeitsplatzkosten 1 9.700 € - € 9.700 € 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen SUMME 274.222 € 163.840 € 110.382 € Berechnung städtischer Finanzierungsbedarf inkl. Kompensation aus TPZ 15 Schuljahr 2023/24 inkl. Tariferhöhung städtischer mögliche restlicher Finanzierungs-bedarf Kompensation aus TPZ 15 Finanzierungs-bedarf Teilplanzeile 15 61.192 € 61.192 € - € Teilplanzeile 11 39.490 € 39.490 € - € Teilplanzeile 13 9.700 € 9.700 € - € Anlage 1 Anlage 1 SUMME 105.460 € 105.460 € - €
Anlage 2 - Erweiterte Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren
16270 Zeichen
Richtlinie
über die Förderung von Familiengrundschulzentren
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2024
(Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2023/2024)
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
- 515 - 6.08.09 - 153701 -
vom 24.02.2023, Erweiterung der Richtli-
nie am 19.05.2023
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe dieser Richt-
linie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung
in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für den Ausbau und den
Betrieb von Familiengrundschulzen tren vom 1. Januar 2 023 bis zum
Ende des Schuljahres 2023/2024.
1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewäh-
rung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilli-
gungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Folgende Maßnahmen sollen für den Ausbau und Betrieb von Familien-
grundschulzentren gefördert werden:
Aufbau eines multiprofessionellen Netzwerks zur Unterstützung
von Familien im Quartier;
Bündelung präventiver Angebote an der Grundschule;
Verstetigung der Angebote.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eckpunkten zur Erziehung und
Bildung orientieren:
o Familien im Mittelpunkt,
o Bedarfs- und Wirkungsorientierung,
o Niederschwelligkeit und Teilhabe,
o Schulentwicklung,
o Netzwerk im Sozialraum – Kooperation – Kommunale Ko-
ordinierung.
Anlage 2
3 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger
a) Zuwendungsempfänger sind alle kreisfreien und kreisangehöri-
gen Städte und Gemeinden, die auf dem Gebiet des Regionalver-
bands Ruhr (gemäß § 1 des Gesetzes über den Regionalverband
Ruhr) liegen, in ihrer Funktion als öffentliche Schulträger.
b) Zuwendungsempfänger für neu zu gründende Familiengrund-
schulzentren im Schuljahr 2023/2024 sind alle kreisfreien und
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Regierungsbe-
zirken Detmold und Köln, in ihrer Funktion als öffentliche Schul-
träger.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Zuwendung kann nur unter den folgenden Voraussetzungen erfol-
gen:
a) Für bereits in der Förderung durch das Ministerium für Schule
und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen befindliche Fami-
liengrundschulzentren gilt:
Familiengrundschulzentren werden an mindestens zwei der ört-
lichen Grundschulen mit Offenem Ganztag eingerichtet, die
dem Standorttyp de r Stufen 4 oder 5 zugeordnet sind (Stand
der Zuweisung zu einem Standorttyp ist der 15. Oktober 2021).
b) Für neue Familiengrundschulzentren, die im Schuljahr
2023/2024 gefördert werden, gilt:
Familiengrundschulzentren werden an mindestens zwei der ört-
lichen Grundschulen mit offenem Ganztag eingerichtet, die
dem Schuls ozialindex der Stufen 6-9 zugeordnet sind. Maß-
geblich für die Zuordnung zur Sozialindexstufe ist der Zeitpunkt
der Veröffentlichung der Förderrichtlinie.
c) Die Auswahl der Schulen erfolgt durch die Antragstellerin oder
den Antragsteller im Einvernehmen mit der zuständigen Unte-
ren Schulaufsicht, der jeweiligen Schulleitung (nach vorherigem
Beschluss der Schulkonferenz) sowie dem jeweiligen Träger
des Offenen G anztags. Das Einvernehmen wird durch Unter-
schrift im Antrag gemäß Anlage 4 bestätigt.
d) Jedes Familiengrundschulzentrum verfügt über eine eigene
Leitung, die gemeinsam mit der Schulleitung und der Leitung
des Jugendhilfeträgers für die Offene Ganztagsschul e einen
Entwicklungsprozess initiiert und organisiert. Diese Stelle soll
durch eine Person besetzt werden, welche eine für die Leitung
eines Familiengrundschulzentrums erforderliche pädagogische
Qualifikation besitzt. Die Leitung des Familiengrundschulzent-
rums und die Leitung des Jugendhilfeträgers für die Offene
Ganztagsschule können in einer Hand liegen.
e) Die Antragstellerin oder der Antragsteller richtet eine Koordinie-
rungsstelle mit der Aufgabe ein, für alle örtlichen Familien-
grundschulzentren Entwicklu ngsschritte und passgenaue An-
gebote zu sichten, zu bündeln und an die Schulstandorte zu
bringen. Diese Stelle soll durch eine Person besetzt werden,
welche eine für diese Koordinierungstätigkeiten erfor derliche
Qualifikation besitzt.
f) Die Antragstellerin o der der Antragsteller verpflichten sich zur
Durchführung von Maßnahmen, die unter die Eckpunkte im
Sinne der Nr. 2 dieser Richtlinie fallen; dabei sind mindestens
zwei Eckpunkte zu erfüllen. Die Zuwendungsempfänger ergrei-
fen geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Erfolgs-
kontrolle.
g) Eine Doppelfinanzierung ist unzulässig. Dies gilt insbesondere
für Schulstandorte, die aus Mitteln des Förderaufrufs zum Pro-
jekt „kinderstark – NRW schafft Chancen – Familiengrundschul-
zentren“ finanziert werden.
h) Für bereits in der Förderung durch das Ministerium für Schule
und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen befindliche Fami-
liengrundschulzentren gilt:
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die bereits im Haushaltsjahr
2022 gefördert worden sind und nun fortgesetzt werden.
i) Für neue Familiengrundschulzentren, die im Schuljahr
2023/2024 gefördert werden sollen, können Anträge gemäß
Nummer 6.1. dieser Förderrichtlinie gestellt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1
Zuwendungsart
Projektförderung
5.2
Finanzierungsart
Anteilfinanzierung
5.3
Form der Zuwendung
Zuweisung
5.4
Bemessungsgrundlage
5.4.1
Zuwendungsfähige Ausgaben sind
a) Personalausgaben für Stellen, die zur Koordinierung des Pro-
gramms beim Zuwendungsempfänger dienen. Förderfähig sind
bei einer Förderung von bis zu drei Familiengrundschulzentren
Personalausgaben in Höhe von bis zu einer halben Stelle und
ab vier Familiengrundschulzentren bis zu einer ganzen Stelle.
Förderfähig ist dabei ein Höchstbetrag von 28.800 Euro pro 0,5
Stelle jährlich.
b) Personalausgaben für Stellen, die zur Leitung des Programms
im jeweiligen Familiengrundschulzentrum dienen. Förderfähig
sind Personalausgaben in Höhe von bis zu einer halben Stelle.
Förderfähig ist dabei ein Höchstbetrag von 28.800 Euro pro 0,5
Stelle jährlich.
c) Personal- und Sachausgaben für die Durchführung von kon-
kreten Angeboten in den Familiengrundschulzentren, wobei der
Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei
8.000 Euro jährlich pro Familiengrundschulzentrum liegt.
5.4.2
Gefördert werden bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ge-
samtausgaben. Mindestens 20 vom Hundert der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen.
6 Verfahren
6.1
Antragsverfahren
a) Anträge auf Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie
sind für bereits in der Förderung des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen befindliche Familien-
grundschulzentren bis zum 30. April 2023 bei der Bewilligungsbe-
hörde unter Verwendung des Musters gemäß Anlage 1 zu stellen.
b) Anträge auf Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie
für neue Familiengrundschulzentren, die im Schuljahr 2023/2024
eine Förderung erhalten sollen, sind bis zum 1. August 2023 bei
der Bewilligungsbehörde unter Verwendung des Musters gemäß
Anlage 1 zu stellen.
6.2
Bewilligungsverfahren
Bewilligungsbehörde ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung.
Bei der Bewilligung ist das anliegende Bescheidmuster nach Anlage 2 zu
verwenden.
6.3
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt auf Antrag bis zum 1.
Juli 2023, für neu gegründete Familiengrundschulzentren nach Eintreten
der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Eine Auszahlung kann
nur erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist.
Die Ziffern 7.2 und 8.6 VVG zu § 44 LHO finden keine Anwendung.
6.4
Nachweis der Verwendung
Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 3 zu führen.
6.5
Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls er-
forderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung
der gewährten Zuwendung gelten die VVG zu § 44 LHO, soweit nicht in den
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
7 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am
1. Oktober 2024 außer Kraft.
In Vertretung
Dr. Urban Mauer
Anlage 1
........................................................
.........................
(Antragstellerin)
...................................................
...................... Ort/Datum
An
(Bewilligungsbehörde)
.................................................................
Antrag auf Förderung von
Familiengrundschulzentren
nach Maßgabe der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren
(RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v. 24.02.2023, Erweiterung der
Richtlinie am 19.05.2023)
1. Antragstellerin
Antrag für neu – im Schuljahr 2023/2024 gegründete Familien-
grundschulzentren
Name/Bezeichnung
Anschrift:
Straße/PLZ/Ort
Auskunft erteilt:
Name/Tel. (Durchwahl)
Bankverbindung: Bezeichnung des Kreditinstituts:
IBAN:
BIC:
2. Maßnahme
Durchführungszeitraum:
von/bis
Schulen, an denen Familiengrundschulzentren eingerichtet werden
sollen:
Schule 1 Schule 2 Schule 3 Schule 4 Schule 5
Name/An-
schrift:
Name/An-
schrift:
Name/An-
schrift:
Name/An-
schrift:
Name/An-
schrift:
[…]
3. Finanzierungsplan
2023 2024
(Durchfüh-
rungszeit-
raum bis
31.07.2024)
Gesamtkosten
davon grundsätzlich zu-
wendungsfähige Ausgaben
abzgl. Leistungen Dritter
(ohne öffentliche Forde-
rung)
./.
Zuwendungsfähige Ge-
samtausgaben
=
Beantragte Förderung
Eigenanteil
4. Erklärungen
☐ Ich versichere, dass das Vorhaben nach den Bestimmungen
der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzen-
tren (RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v.
24.02.2023, Erweiterung der Richtlinie am 19.05.2023) durch-
geführt wird. Ich verpflicht e mich zur Durchführung von Maß-
nahmen, die unter die Eckpunkte im Sinne der Nr. 2 der Richt-
linie über die Förderung von Familiengrundschulzentren fal-
len. Ich erfülle dabei von Beginn an mindestens zwei Eck-
punkte.
☐ Die Auswahl der Grundschulen ist im Ein vernehmen mit der
zuständigen Unteren Schulaufsicht sowie der Schulleitung
und in Absprache mit dem Träger des offenen Ganztags er-
folgt.
Bestätigungen:
Schule
1
Schule
2
Schule
3
Schule
4
Schule
6
Schullei-
tung
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Schullei-
tung
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Schullei-
tung
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Schullei-
tung
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Schullei-
tung
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Träger
des
Offenen
Ganztags
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Träger
des
Offenen
Ganztags
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Träger
des
Offenen
Ganztags
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Träger
des
Offenen
Ganztags
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
Träger
des
Offenen
Ganztags
(Name/Tel.)
________
(Unter-
schrift)
[…]
Untere Schulaufsicht (Name/Tel.) Dezernat 41
___________________________
(Unterschrift)
________________________________________
Unterschrift Antragstellerin
Anlage 2
(Bewilligungsbehörde)
Az.:
........................................................
.........................
...................................................
....................... Ort/Datum
Tel.:
An
(Zuwendungsempfängerin)
.................................................................
Zuwendungsbescheid
(Förderung von Familiengrundschulzentren)
Betr.: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen;
hier:
Bezug: Ihr Antrag vom
Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
1. Bewilligung:
Auf Ihren vg. Antrag bewillige ich Ihnen
für die Zeit
vom .......................................................... bis ........................................................
(Bewilligungszeitraum)
eine Zuwendung in Höhe von ......................................................................... EUR.
(in Buchstaben: .............................................................................................. Euro)
2. Zur Durchführung folgender Maßnahme
Entwicklung von Familiengrundschulzentren im Sinne der Richtlinie über die Förderung
von Familiengrundschulzentren (RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v.
24.02.2023, Erweiterung der Richtlinie am 19.05.2023)
3. Finanzierungsart/-höhe, Bewilligungsrahmen; Auszahlung
Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ge-
samtausgaben in Höhe von ................................................... EUR als Zuweisung ge-
währt. Der Zuwendungsbetrag ist ein Höchstbetrag.
Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrags ist wie folgt vorgesehen:
Gesamt
Haushaltsjahr 2023 EUR
Haushaltsjahr 2024 EUR
Eine Auszahlung erfolgt nach Ziff. 6.3 der Richtlinie über die Förderung von Familien-
grundschulzentren (RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v. 24.02.2023, Er-
weiterung vom 19.05.2023)
4. Nebenbestimmungen
Die ANBest-G sind mit Ausnahme von Ziff. 1.4 und 9.5 Bestandteil dieses Beschei-
des.
Ergänzend gelten folgende besondere Nebenbestimmungen:
Sofern für die Projektumsetzung erforderlich, lasse ich eine Weiterleitung der
Zuwendungen Dritte zu, soweit sie am Förderprogramm unmittelbar beteiligt
sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die maßgebenden Bestimmungen dieses
Zuwendungsbescheids (einschließlich der Nebenbestimmungen), wenn zutref-
fend, auch durch den Dritten befolgt werden.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
________________________________________
(Unterschrift)
Anlage 3
.................................................................................
(Zuwendungsempfängerin)
.........................................................................
Ort/Datum
An
(Bewilligungsbehörde)
.................................................................
Verwendungsnachweis
(Entwicklung von Familiengrundschulzentren im Sinne der Richtli-
nie über die Förderung von Familiengrundschulzentren (RdErl. des
Ministeriums für Schule und Bildung v. 24.02.2023, Erweiterung
vom 19.05.2023)
Durch Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung ………………………..
vom
Az.:
über ………………………. EUR
wurden zur Finanzierung der o.a. Maßnahme insges. ………………………. EUR be-
willigt.
Es wurden ausgezahlt insges. ………………………. EUR.
1. Sachbericht
Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmendauer,
Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolg und Auswirkungen der
Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrunde-
liegenden Planungen und vom Finanzierungsplan; soweit technische Dienststellen
des Zuwendungsempfängers beteiligt waren, sind die Berichte dieser Stellen beizu-
fügen.
2. Zahlenmäßiger Nachweis (Auf die Vorlage von Belegen wird verzichtet)
Einnahmen
Art
Eigenanteil, Leis-
tungen Dritter,
Zuwendungen
Lt. Zuwendungsbescheid
Lt. Abrechnung
EUR v.H. EUR v.H.
Eigenleistung
Kostenanteile
und Leistungen
Dritter (ohne öf-
fentl. Förderung)
Zuwendung des
Landes
Insgesamt
100 100
Ausgaben
Ausgabengliederung
Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung
insgesamt davon zuwendungs-
fähig
insgesamt davon zuwendungsfä-
hig
EUR EUR EUR EUR
Insgesamt
3. Ist-Ergebnis
Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung
Ausgaben
Einnahmen
Mehrausgaben Minderausgaben
4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet
wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden
ist sowie die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen über-
einstimmen.
____________________________________
(Unterschrift)
Beschlussvorlage Rat
15743 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/40/404/6
Vorlagen-Nummer
2467/2023
Freigabedatum
18.09.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Förderung von Familiengrundschulzentren durch das Ministerium für Schule und
Bildung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat
1) beschließt nachträglich die fristgerechte Beantragung von Landesfördermitteln zum
weiteren Ausbau von Familiengrundschulzentren in Köln zum Schuljahr 2023/24 im
Rahmen der „Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2023/24“ nach Runderlass
des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen, Erweiterung der
Richtlinie am 19.05.20231. Der Antrag wird für insgesamt 4 neue Familiengrund-
schulzentren gestellt. Hierfür betragen die förderfähigen Gesamtkosten 204.800
Euro (s. Tabelle „Fördermittel Schuljahr 2023/24 inkl. Tariferhöhung) für die Jahre
2023 und 2024, wobei der Landesanteil 163.840 Euro (80%) beträgt. Die erforderli-
chen Eigenmittel in Höhe von 40.960 Euro (20%) stehen im Haushaltsplan
2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.
2) stimmt daher vorbehaltlich der Gewährung der Landesmittel der Umsetzung der
Maßnahme für die Zeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 zu.
3) beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für den weiteren Ausbau
von Familiengrundschulzentren in Köln zum Schuljahr 2023/2024 im Rahmen der
„Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren vom 01.01.2023 bis
1 Online abrufbar unter:
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/erweiterte_foerderrichtli-
nie_familiengrundschulzentren_2023_2024.pdf
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023
Finanzausschuss 23.10.2023
Rat 26.10.2023
2
zum 31.07.2024“ - nach Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung – um-
zusetzen. Die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe werden über den regulären Stel-
lenplan eingebracht.
4) stimmt der Verwendung der Stellen Schulsozialarbeit gemäß der Förderrichtlinie und
analog den schon bestehenden Familiengrundschulzentren – als FGZ-Leitung/Ko-
ordination zu (vgl. Session 3782/2022, Mitteilung Ausschuss für Schule und Weiter-
bildung und Jugendhilfeausschuss, „Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren
und Entwicklungsperspektiven“)
5) stimmt der Antragstellung in den Folgejahren unter Vorbehalt der auf Langfristigkeit
angelegten Landesförderung zu. Die Umsetzung ab dem Schuljahr 2024/2025 er-
folgt nach gesicherter Finanzierung und vorbehaltlich der Gewährung der entspre-
chenden Landesmittel.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Begrün-
dung %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen siehe Begrün-
dung €
b) Sachaufwendungen etc. siehe Begrün-
dung €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge siehe Be-
gründung €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen können dem nachstehenden Begründungstext
entnommen werden.
Begründung:
Familiengrundschulzentren fördern den weiteren Ausbau eines multiprofessionellen Netzwerks
zur Unterstützung von Familien im Quartier und bündeln verschiedene, insbesondere präven-
tive Angebote an der Grundschule. Sie bilden sozialräumliche Knotenpunkte und eine Anlauf-
stelle für Familien. Als Familiengrundschulzentren entwickeln sich Grundschulen zu Orten der
Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Angelehnt an das Konzept von
Familienzentren an Kindertageseinrichtungen, das in Nordrhein-Westfalen seit über zehn Jah-
ren landesweit gefördert wird, setzen die Familiengrundschulzentren die kommunale Präventi-
onskette im Primarbereich fort.
4
Die Stadt Köln entwickelt seit 2020 bislang neun Grundschulen zu Familiengrundschulzentren,
und zwar mit Fördermitteln im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft
Chancen“ des Ministeriums für Kinder, Jugendliche, Familien, Gleichstellung, Flucht und In-
tegration Nordrhein-Westfalen (vgl. Session 1439/2020, Vorlage Verwaltungsvorstand, Beteili-
gung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes „kinderstark – NRW schafft Chancen“). So-
wohl der Entwicklungsstand als auch erste Evaluationsergebnisse wurden im Ausschuss für
Schule und Weiterbildung und im Jugendhilfeausschuss vorgestellt (Session 3782/2022). Die
sehr positiven Erfahrungen auf kommunaler Ebene, aber auch Entwicklungen und erste Evalu-
ationen über die Kommune und die Landesgrenzen hinaus, zeigen, dass das Modell „Familien-
grundschulzentrum“ eine geeignete Maßnahme für Grundschulen mit besonderen sozialen Her-
ausforderungen darstellt, um Bildungschancen zu erhöhen und somit eine größere Bildungsge-
rechtigkeit herzustellen.
Am 19.05.2023 hat das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen per Runder-
lass bekannt gegeben, dass es seine Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren, die bislang
nicht für alle Regierungsbezirke galt, nunmehr auch für Schulen in der Regierungsbezirken Köln
und Detmold öffnet. Mit dieser Erweiterung der Förderrichtlinie hat die Stadt Köln nun die Mög-
lichkeit, Mittel zu weiteren Familiengrundschulzentren für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum Ende
des Schuljahres 2023/2024 zu beantragen. Gemäß der v. g. Förderrichtlinie ist die anteilige
Finanzierung durch das Land NRW zunächst auf diesen Zeitraum befristet.
Eckpunkte der Förderrichtlinie sind u.a.:
Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen sind kreisfreie und kreisangehö-
rige Städte und Gemeinden in ihrer Funktion als öffentlicher Schulträger.
Auszuwählende Grundschulen müssen den Stufen 6 bis 9 des Schulsozialindex des
Landes zugeordnet sein, welche ein hohes Armuts- und Bildungsrisiko der Schüler*in-
nenschaft anzeigen.
Die Antragstellung muss im Einvernehmen mit der unteren Schulaufsicht, der jeweiligen
Schulleitung (nach vorherigem Beschluss der Schulkonferenz) sowie dem jeweiligen
Träger des Offenen Ganztags erfolgen.
Jedes Familiengrundschulzentrum verfügt über eine eigene Leitung.
Die Kommune richtet eine Koordinierungsstelle mit der Aufgabe ein, für alle örtlichen
Familiengrundschulzentren Entwicklungsschritte und passgenaue Angebote zu sichten,
zu bündeln und an die Schulstandorte zu bringen.
Gefördert werden auf dieser Grundlage:
Personalausgaben für Stellen, die zur Leitung des Programms im jeweiligen Familien-
grundschulzentrum dienen (jeweils 0,5 Stelle/ 28.800 Euro)
Personal- und Sachausgaben für die Durchführung von konkreten Angeboten in den
Familiengrundschulzentren (8.000 Euro)
Personalausgaben für Stellen, die zur Koordinierung des Programms beim Zuwen-
dungsempfänger dienen (ab 4 Familiengrundschulzentren 1,0 Stelle/ 57.600 Euro).
40/Amt für Schulentwicklung hat im Juni 2023 mit allen 12 Grundschulen in Köln, die den Stufen
6 bis 9 des Schulsozialindexes Land NRW zugeordnet und bislang noch kein Familiengrund-
schulzentrum sind, Kontakt aufgenommen und Interesse abgefragt. Die Rückmeldungen waren
sehr positiv. 7 Grundschulen sahen sich sofort in der Lage, sehr kurzfristig die erforderlichen
Abstimmungen in der Schulgemeinde vorzunehmen und die Entwicklungsarbeiten eines Fami-
liengrundschulzentrums unmittelbar nach den Sommerferien aufzunehmen. Die anderen 5
Schulen sind interessiert, baten aber um mehr Vorbereitungszeit und entsprechend um Vor-
merkung für weitere Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt. Die Abstimmungen mit der
5
unteren Schulaufsicht sind erfolgt. Das Engagement der Stadt Köln wird sehr stark begrüßt und
unterstützt, da der Ausbau der Familiengrundschulzentren weiter auf das gelingende Aufwach-
sen aller Kinder in Köln einzahlt.
Die Mittel sind nach aktuellem Stand für den Antragsumfang von 4 Schulen vorhanden. Bei
vorhandenen internen Ressourcen und Fördermöglichkeiten, ist ein weiterer Ausbau erstre-
benswert.
Der Antrag auf Landesförderung für den Ausbau von Familiengrundschulzentren für die Zeit
vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 wird zunächst für folgende 4 Schulen gestellt:
GGS Westerwaldstraße (51105 Köln)
GGS Ricarda-Huch-Straße (51061 Köln)
GGS Kapitelstraße (51103 Köln)
GGS Breitenbachstraße (51149 Köln)
Es ergibt sich folgende Kostenübersicht für die erfolgte Antragstellung:
Fördermittel
(aufgeteilt nach
HJ 2023 und
2024)
Gesamter Finan-
zierungs- bedarf
Städtischer Fi-
nanzierungs-be-
darf (inkl. 20 %
Eigenanteil)
1 VZA Kommunale
Koordination Personalkosten
01.08.2023 - 31.12.2023 19.200 € 34.833 € 15.633 €
01.01.2024 - 31.07.2024 26.880 € 50.737€ 23.857 €
Ges amt …………46.080 € …………85.570 € …………39.490 €
Sachkosten
01.08.2023 - 31.12.2023 - € 4.042 € 4.042 €
01.01.2024 - 31.07.2024 - € 5.658 € 5.658 €
4 x 0,5 Stellen
Schulsozialarbeit
Personalkosten
01.08.2023 - 31.12.2023 38.400 € 51.667 € 13.267 €
01.01.2024 - 31.07.2024 53.760 € 75.285 € 21.525 €
Sachkosten
01.08.2023 - 31.12.2023 - € 8.333 € 8.333 €
01.01.2024 - 31.07.2024 - € 11.667 € 11.667 €
4 x Verfügungsfonds Sachkosten
01.08.2023 - 31.12.2023 10.667 € 13.333 € 2.667 €
01.01.2024 - 31.07.2024 14.933 € 18.667 € 3.733 €
4 x 0,5 Stellen
Schulsozialarbeit + 4
x Verfügungsfonds
31.08.2023 – 31.12.22023
01.01.2024 – 31.07.2024
Ges amt
…….....49.067 €
……….68.693 €
……..117.760 €
……………73.333 €
…………105.619 €
………….178.952 €
…………..24.267 €
…………...36.925 €
……....….61.192 €
Gesamt 163.840 € 274.222 € 110.382 €
*Die Tarifkostenerhöhung +200 € und 5,5% wurde ab dem 01.03.2024 berücksichtigt.
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Die tatsächlichen Gesamtkosten von 274.222 Euro für die Zeit vom 01.08.2023 bis
31.07.2024 werden gedeckt durch 163.840 Euro Fördermittel und 110.382 Euro städtische
Mittel. Der durch die Förderrichtlinie geforderte 20 %ige Eigenanteil (= 40.960 Euro) wird inso-
fern durch zusätzliche städtische Mittel aufgestockt.
Die Aufschlüsselung der auf die einzelnen Stellen entfallenden Kosten für das Schuljahr
2023/24 entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
Finanzierung:
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt, mit Ausnahme der Koordinierung, bei den freien Trä-
gern.
Das Förderprogramm ist längerfristig aufgelegt. Die einzelnen Förderperioden sind jeweils für
ein Schuljahr festgelegt, zunächst also für das Schuljahr 2023/2024. Die Förderung muss zu
jedem neuen Schuljahr neu beantragt werden.
Der zu erbringende Eigenanteil von 20 % wird überschritten, da Sachkosten nicht gefördert
werden und die Höchstbeträge der Förderung der Personalaufwendungen nicht 80 % der Auf-
wendungen der Stadt Köln abdecken.
Haushaltsjahre 2023 und 2024:
Für das Jahr 2023 entstehen Gesamtkosten i. H. v. 112.208 Euro, wobei die Landesförderung
68.267 Euro beträgt und städtische Kosten i. H. v. 43.941 Euro entstehen.
Für das Haushaltsjahr 2024 entstehen bis zum 31.07. inkl. der Tariferhöhungen Gesamtkos-
ten i. H. v. 162.014 Euro, wovon 95.573 Euro durch das Förderprogramm gedeckt werden und
66.440 Euro städtische Kosten verbleiben.
Für die Finanzierung der kommunalen Koordination in den Jahren 2023 und 2024 bis zum
31.07. entstehen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe
0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, eine überplanmä-
ßige Mehraufwendung i. H. v. insgesamt 85.570 Euro (34.833 Euro im Haushaltsjahr 2023
und 50.737 Euro im Haushaltsjahr 2024), welche durch entsprechende Wenigeraufwendun-
gen i. H. v. von insgesamt 39.490 Euro (15.633 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 23.857 Euro
im Haushaltsjahr 2024) im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und durch
Mehrerträge aufgrund der Landesförderung i. H. v. insgesamt 46.080 Euro (19.200 Euro im
Haushaltsjahr 2023 und 26.880 Euro im Haushaltsjahr 2024) in Teilplanzeile 2, Zuwendungen
und allgemeine Umlagen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit gedeckt werden können.
Die Wenigeraufwendungen resultieren daraus, dass die ursprünglichen Transferaufwendun-
gen durch Fördermittel aus dem Förderprogramm gedeckt werden.
Die Finanzierung der Personalaufwendungen für die 4 x 0,5 FGZ-Leitungsstellen i. H. v. ins-
gesamt 34.792 Euro (2023: 13.267 Euro; 2024: 21.525 Euro), der Sachaufwendungen für die
4x 0,5 FGZ-Leitungsstellen i. H. v. insgesamt 20.000 Euro (2023: 8.333 Euro; 2024:11.667
Euro) und der Sachaufwendungen für die Verfügungsfonds i. H. v. insgesamt 6.400 Euro
(2023: 2.667 Euro; 2024: 3.733 Euro) in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 erfolgt aus im
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Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen. Der verbleibende Deckungsbedarf zur Finanzierung der Personalaufwen-
dungen für die 4 x 0,5 FGZ-Leitungsstellen, der Sachaufwendungen für die 4 x 0,5 FGZ-Lei-
tungsstellen sowie der Sachaufwendungen für die Verfügungsfonds in Höhe von insgesamt
117.760 Euro (49.067 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 68.693 Euro im Haushaltsjahr 2024)
wird durch Mehrerträge aufgrund der Landesförderung in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und
allgemeine Umlage im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe
0604, Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit bei Teilplanzeile
15, Transferaufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro-
duktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt.
Die Finanzierung der Arbeitsplatzkosten für die 1,0 Stelle Kommunale Koordinierung i. H. v.
insgesamt 9.700 Euro (2023: 4.042 Euro; 2024: 5.658 Euro) erfolgt in den Haushaltsjahren
2023 und 2024 aus im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan
des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teil-
planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Mittel i. H. v. 4.042 Euro
(2023) und 5.658 Euro (2024) werden per Sollumbuchung aus Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen bereitgestellt.
Ab Schuljahr 2024/2025 40/Amt für Schulentwicklung geht derzeit davon aus, dass die
Landesförderung ab dem Schuljahr 2024/2025 weiter fortgesetzt wird. Die Umsetzung ab dem
Schuljahr 2024/2025 erfolgt daher vorbehaltlich der Gewährung der Landesmittel und wird
dann im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung umgesetzt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2467/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 02.08.2023 13:25