Mandari Insight

2467/2023

Förderung von Familiengrundschulzentren durch das Ministerium für Schule und Bildung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 10.10

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 - Finanzierung (Schuljahr 2023_2024)

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Anlage 2 - Erweiterte Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

787 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
 
Um einen zum 1.8.2023 fristgerechten  gestellten Antrag auf Förderung für den Ausbau 
von Familiengrundschulzentren und einer damit verbundenen Änderung im Stellenplan auf 
Basis einer politischen Auftragslage  im Nachhinein zu beschließen , ist eine 
Beschlussfassung durch den Rat am 26.10 .2023 erforderlich. Eine vorhergehende 
Beratung in den Fachausschüssen Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 
18.9.2023, Jugendhilfeausschuss am 26.9.2023 und Finanzausschuss am 23.10.2023 ist 
ebenso erforderlich. 
 
Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war leider nicht möglich, da es intensiver, 
dezernatsübergreifender Vorabstimmungen  bedurfte vor allem in Bezug auf die 
Finanzierung des Vorhabens bei Bewilligung der Fördermittel.

Anlage 1 - Finanzierung (Schuljahr 2023_2024)

2133 Zeichen

Fördermittel Schuljahr 2023/24 inkl. Tariferhöhung 
Anzahl Schulen/Stellen Zuwendungsfähige 
Ausgaben  
(pro Schule/Stelle) 
Zuwendungs- fähige  
Ausgaben  
(gesamt) 
davon 
80 % Zuwendung 20 % Eigenanteil 
0,5 FGZ-Leitung 4   28.800   €   115.200 €   92.160   €   23.040 € 
Sachkosten Verfügungsfonds 4   8.000   €   32.000 €   25.600   €   6.400 € 
1,0 Stelle Personalkosten  Komm. Koord. 1   57.600   €   57.600 €   46.080   €   11.520 € 
SUMME   204.800 €   163.840 €   40.960 € 
Berechnung Gesamtbedarf nach Planszenario Schuljahr 2023/24 inkl. 
Tariferhöhung 
Anzahl Schulen/Stellen Einzelbedarf Gesamtbedarf 
Personalkosten 4   31.738   €   126.952 € 
Sachkosten 4   5.000   €   20.000 € 
Sachkosten Verfügungsfonds 4   8.000   €   32.000 € 
Personalkosten Komm. Koord. 1   85.570 €   85.570€ 
Arbeitsplatzkosten Komm. Koord. 1   9.700   €   9.700   € 
SUMME   274.222 € 
Berechnung städtischer Finanzierungsbedarf nach Planszenario  Schuljahr 
2023/24 inkl. Tariferhöhung  
Finanzierungs-bedarf 
abzgl. städtischer  
Anzahl Schulen/Stellen 80 % Fördermittel Finanzierungs-bedarf 
(inkl. 20 % Eigenanteil bei 
förderfähigen Posten)
Teilplanzeile  
Personalkosten 4   126.952 €   92.160 €   34.792   € 
15-Transferaufwendungen 
Sachkosten 4   20.000   € - €   20.000   € 
15-Transferaufwendungen 
Sachkosten/Verfügungsfonds 4   32.000   €   25.600 €   6.400   € 
15-Transferaufwendungen 
Personalkosten Komm. Koord. 1   85.570   €   46.080 €   39.490  € 
11-Personalaufwendungen 
Arbeitsplatzkosten 1   9.700   € - €   9.700   € 
13-Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
SUMME   274.222 €   163.840 €   110.382 € 
Berechnung städtischer Finanzierungsbedarf inkl. Kompensation aus TPZ 15 
Schuljahr 2023/24  inkl. Tariferhöhung 
städtischer  mögliche restlicher  
Finanzierungs-bedarf 
 Kompensation aus TPZ  
15  Finanzierungs-bedarf 
Teilplanzeile    15 
  61.192  €   61.192  € - € 
Teilplanzeile    11 
  39.490  €   39.490   € - € 
Teilplanzeile    13 
  9.700   €   9.700   € - € 
Anlage 1

Anlage 1 
 
SUMME                           105.460 €                           105.460 €                             -   €

Anlage 2 - Erweiterte Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren

16270 Zeichen

Richtlinie 
über die Förderung von Familiengrundschulzentren  
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2024  
(Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2023/2024) 
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung 
- 515 - 6.08.09 - 153701 -
vom 24.02.2023, Erweiterung der Richtli-
nie am 19.05.2023 
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 
1.1 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe dieser Richt-
linie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung 
in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für den Ausbau und den 
Betrieb von Familiengrundschulzen tren vom 1. Januar 2 023 bis zum  
Ende des Schuljahres 2023/2024. 
1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewäh-
rung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilli-
gungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen 
der verfügbaren Haushaltsmittel. 
2 Gegenstand der Förderung 
Folgende Maßnahmen sollen für den Ausbau und Betrieb von Familien-
grundschulzentren gefördert werden: 
 Aufbau eines multiprofessionellen Netzwerks zur Unterstützung
von Familien im Quartier;
 Bündelung präventiver Angebote an der Grundschule;
 Verstetigung der Angebote.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eckpunkten zur Erziehung und 
Bildung orientieren: 
o Familien im Mittelpunkt,
o Bedarfs- und Wirkungsorientierung,
o Niederschwelligkeit und Teilhabe,
o Schulentwicklung,
o Netzwerk im Sozialraum – Kooperation – Kommunale Ko-
ordinierung.
Anlage 2

3 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger 
a) Zuwendungsempfänger sind alle kreisfreien und kreisangehöri-
gen Städte und Gemeinden, die auf dem Gebiet des Regionalver-
bands Ruhr (gemäß § 1 des Gesetzes über den Regionalverband 
Ruhr) liegen, in ihrer Funktion als öffentliche Schulträger. 
 
b) Zuwendungsempfänger für neu zu gründende Familiengrund-
schulzentren im Schuljahr 2023/2024 sind alle kreisfreien und 
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Regierungsbe-
zirken Detmold und Köln, in ihrer Funktion als öffentliche Schul-
träger. 
 
4 Zuwendungsvoraussetzungen 
Eine Zuwendung kann nur unter den folgenden Voraussetzungen erfol-
gen: 
a) Für bereits in der Förderung  durch das Ministerium für Schule 
und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen befindliche Fami-
liengrundschulzentren gilt: 
Familiengrundschulzentren werden an mindestens zwei der ört-
lichen Grundschulen mit Offenem Ganztag eingerichtet, die 
dem Standorttyp de r Stufen 4 oder 5 zugeordnet sind (Stand 
der Zuweisung zu einem Standorttyp ist der 15. Oktober 2021). 
 
b) Für neue Familiengrundschulzentren, die im Schuljahr 
2023/2024 gefördert werden, gilt: 
Familiengrundschulzentren werden an mindestens zwei der ört-
lichen Grundschulen mit offenem Ganztag eingerichtet, die 
dem Schuls ozialindex der Stufen  6-9 zugeordnet sind.  Maß-
geblich für die Zuordnung zur Sozialindexstufe ist der Zeitpunkt 
der Veröffentlichung der Förderrichtlinie. 
 
c) Die Auswahl der Schulen erfolgt durch die Antragstellerin oder 
den Antragsteller im Einvernehmen mit der zuständigen Unte-
ren Schulaufsicht, der jeweiligen Schulleitung (nach vorherigem 
Beschluss der Schulkonferenz) sowie dem jeweiligen Träger 
des Offenen G anztags. Das Einvernehmen wird durch Unter-
schrift im Antrag gemäß Anlage 4 bestätigt.

d) Jedes Familiengrundschulzentrum verfügt über eine eigene 
Leitung, die gemeinsam mit der Schulleitung und der Leitung 
des Jugendhilfeträgers für die Offene Ganztagsschul e einen 
Entwicklungsprozess initiiert und organisiert. Diese Stelle soll 
durch eine Person besetzt werden, welche eine für die Leitung 
eines Familiengrundschulzentrums erforderliche pädagogische 
Qualifikation besitzt. Die Leitung des Familiengrundschulzent-
rums und die Leitung des Jugendhilfeträgers für die Offene 
Ganztagsschule können in einer Hand liegen. 
 
e) Die Antragstellerin oder der Antragsteller richtet eine Koordinie-
rungsstelle mit der Aufgabe ein, für alle örtlichen Familien-
grundschulzentren Entwicklu ngsschritte und passgenaue An-
gebote zu sichten, zu bündeln und an die Schulstandorte zu 
bringen. Diese Stelle soll durch eine Person besetzt werden, 
welche eine für diese Koordinierungstätigkeiten erfor derliche 
Qualifikation besitzt. 
 
f) Die Antragstellerin o der der Antragsteller verpflichten sich zur 
Durchführung von Maßnahmen, die unter die Eckpunkte im 
Sinne der Nr. 2 dieser Richtlinie fallen; dabei sind mindestens 
zwei Eckpunkte zu erfüllen. Die Zuwendungsempfänger ergrei-
fen geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Erfolgs-
kontrolle. 
 
g) Eine Doppelfinanzierung ist unzulässig. Dies gilt insbesondere 
für Schulstandorte, die aus Mitteln des Förderaufrufs zum Pro-
jekt „kinderstark – NRW schafft Chancen – Familiengrundschul-
zentren“ finanziert werden. 
 
h) Für bereits in der Förderung  durch das Ministerium für Schule 
und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen befindliche Fami-
liengrundschulzentren gilt: 
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die bereits im Haushaltsjahr 
2022 gefördert worden sind und nun fortgesetzt werden. 
 
i) Für neue Familiengrundschulzentren, die im Schuljahr 
2023/2024 gefördert werden  sollen, können Anträge gemäß 
Nummer 6.1. dieser Förderrichtlinie gestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 
 
5.1 
Zuwendungsart 
Projektförderung 
5.2 
Finanzierungsart 
Anteilfinanzierung 
5.3 
Form der Zuwendung 
Zuweisung 
5.4  
Bemessungsgrundlage 
5.4.1 
Zuwendungsfähige Ausgaben sind 
a) Personalausgaben für Stellen, die zur Koordinierung des Pro-
gramms beim Zuwendungsempfänger dienen. Förderfähig sind 
bei einer Förderung von bis zu drei Familiengrundschulzentren 
Personalausgaben in Höhe von bis zu einer halben Stelle und 
ab vier Familiengrundschulzentren bis zu einer ganzen Stelle. 
Förderfähig ist dabei ein Höchstbetrag von 28.800 Euro pro 0,5 
Stelle jährlich. 
 
b) Personalausgaben für Stellen, die zur Leitung des Programms 
im jeweiligen Familiengrundschulzentrum dienen. Förderfähig 
sind Personalausgaben in Höhe von bis zu einer halben Stelle. 
Förderfähig ist dabei ein Höchstbetrag von 28.800 Euro pro 0,5 
Stelle jährlich. 
 
c) Personal- und Sachausgaben für die Durchführung von kon-
kreten Angeboten in den Familiengrundschulzentren, wobei der 
Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei 
8.000 Euro jährlich pro Familiengrundschulzentrum liegt. 
 
5.4.2 
Gefördert werden bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ge-
samtausgaben. Mindestens 20 vom Hundert der zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen.

6 Verfahren 
 
6.1 
Antragsverfahren 
a) Anträge auf Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie 
sind für bereits in der Förderung des Ministeriums für Schule und 
Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen befindliche Familien-
grundschulzentren bis zum 30. April 2023 bei der Bewilligungsbe-
hörde unter Verwendung des Musters gemäß Anlage 1 zu stellen. 
 
b) Anträge auf Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie 
für neue Familiengrundschulzentren, die im Schuljahr 2023/2024 
eine Förderung erhalten sollen, sind bis zum 1. August 2023 bei 
der Bewilligungsbehörde unter Verwendung des Musters gemäß 
Anlage 1 zu stellen. 
 
6.2 
Bewilligungsverfahren 
Bewilligungsbehörde ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung. 
Bei der Bewilligung ist das anliegende Bescheidmuster nach Anlage 2 zu 
verwenden. 
 
6.3 
Auszahlungsverfahren 
Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt auf Antrag bis zum 1. 
Juli 2023, für neu gegründete Familiengrundschulzentren nach Eintreten 
der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.  Eine Auszahlung kann 
nur erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. 
Die Ziffern 7.2 und 8.6 VVG zu § 44 LHO finden keine Anwendung. 
 
6.4 
Nachweis der Verwendung 
Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 3 zu führen.

6.5 
Zu beachtende Vorschriften 
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für 
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls er-
forderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung 
der gewährten Zuwendung gelten die VVG zu § 44 LHO, soweit nicht in den 
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. 
 
7 Inkrafttreten 
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 
1. Oktober 2024 außer Kraft. 
 
In Vertretung 
 
Dr. Urban Mauer

Anlage 1 
 
........................................................
......................... 
(Antragstellerin) 
...................................................
...................... Ort/Datum 
 
 
An 
(Bewilligungsbehörde) 
................................................................. 
 
Antrag auf Förderung von 
Familiengrundschulzentren 
 
 
nach Maßgabe der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren 
(RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v. 24.02.2023, Erweiterung der 
Richtlinie am 19.05.2023) 
 
1. Antragstellerin 
 Antrag für neu – im Schuljahr 2023/2024 gegründete Familien-
grundschulzentren 
Name/Bezeichnung 
 
 
 
 
 
 
Anschrift: 
 
 
 
Straße/PLZ/Ort  
 
 
 
Auskunft erteilt: 
 
 
 
Name/Tel. (Durchwahl) 
 
 
 
 
Bankverbindung: Bezeichnung des Kreditinstituts: 
 
IBAN: 
 
BIC:

2. Maßnahme 
Durchführungszeitraum: 
 
von/bis 
 
Schulen, an denen Familiengrundschulzentren eingerichtet werden 
sollen: 
 
Schule 1 Schule 2 Schule 3 Schule 4 Schule 5 
Name/An-
schrift: 
 
 
 
 
Name/An-
schrift: 
 
Name/An-
schrift: 
 
 
Name/An-
schrift: 
 
Name/An-
schrift: 
 
[…]     
 
3. Finanzierungsplan 
  
 2023 2024 
(Durchfüh-
rungszeit-
raum bis 
31.07.2024) 
Gesamtkosten  
 
 
 
davon grundsätzlich zu-
wendungsfähige Ausgaben 
 
 
 
 
abzgl. Leistungen Dritter 
(ohne öffentliche Forde-
rung) 
 
 
 
./. 
 
Zuwendungsfähige Ge-
samtausgaben 
 
 
= 
 
Beantragte Förderung  
 
 
 
Eigenanteil

4. Erklärungen 
 
☐ Ich versichere, dass das Vorhaben nach den Bestimmungen 
der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzen-
tren (RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v. 
24.02.2023, Erweiterung der Richtlinie am 19.05.2023) durch-
geführt wird. Ich verpflicht e mich zur Durchführung von Maß-
nahmen, die unter die Eckpunkte im Sinne der Nr. 2 der Richt-
linie über die Förderung von Familiengrundschulzentren fal-
len. Ich erfülle dabei von Beginn an mindestens zwei Eck-
punkte. 
 
☐ Die Auswahl der Grundschulen ist im Ein vernehmen mit der 
zuständigen Unteren Schulaufsicht sowie der Schulleitung 
und in Absprache mit dem Träger des offenen Ganztags er-
folgt. 
 
Bestätigungen: 
 
Schule  
1 
Schule 
2 
Schule 
3 
Schule 
4 
Schule 
6 
Schullei-
tung 
(Name/Tel.) 
 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
 
Schullei-
tung 
(Name/Tel.) 
 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
 
Schullei-
tung 
(Name/Tel.) 
 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
 
Schullei-
tung 
(Name/Tel.) 
 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
 
Schullei-
tung 
(Name/Tel.) 
 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
Träger 
des  
Offenen 
Ganztags  
(Name/Tel.) 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
Träger 
des  
Offenen 
Ganztags  
(Name/Tel.) 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
Träger 
des  
Offenen 
Ganztags  
(Name/Tel.) 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
Träger 
des  
Offenen 
Ganztags  
(Name/Tel.) 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
Träger 
des  
Offenen 
Ganztags  
(Name/Tel.) 
 
 
 
________ 
(Unter-
schrift) 
[…]

Untere Schulaufsicht (Name/Tel.)                         Dezernat 41   
 
 
 
 
 
 
___________________________ 
(Unterschrift) 
 
 
 
  
 
 
________________________________________ 
Unterschrift Antragstellerin

Anlage 2 
(Bewilligungsbehörde) 
 
Az.: 
........................................................
......................... 
 
...................................................
....................... Ort/Datum 
Tel.: 
 
An 
(Zuwendungsempfängerin) 
................................................................. 
 
 
 
Zuwendungsbescheid 
(Förderung von Familiengrundschulzentren) 
 
 
Betr.: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen; 
hier: 
 
Bezug: Ihr Antrag vom 
 
Anlagen:  Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur 
Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G  
 
 
1. Bewilligung: 
Auf Ihren vg. Antrag bewillige ich Ihnen 
 
für die Zeit  
vom .......................................................... bis ........................................................ 
(Bewilligungszeitraum) 
 
eine Zuwendung in Höhe von ......................................................................... EUR.  
(in Buchstaben: .............................................................................................. Euro)

2. Zur Durchführung folgender Maßnahme 
Entwicklung von Familiengrundschulzentren im Sinne der Richtlinie über die Förderung 
von Familiengrundschulzentren (RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v. 
24.02.2023, Erweiterung der Richtlinie am 19.05.2023) 
 
3. Finanzierungsart/-höhe, Bewilligungsrahmen; Auszahlung 
Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ge-
samtausgaben in Höhe von ................................................... EUR als Zuweisung ge-
währt. Der Zuwendungsbetrag ist ein Höchstbetrag. 
Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrags ist wie folgt vorgesehen: 
 
 Gesamt  
Haushaltsjahr 2023 EUR 
Haushaltsjahr 2024 EUR 
 
Eine Auszahlung erfolgt nach Ziff. 6.3 der Richtlinie über die Förderung von Familien-
grundschulzentren (RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung v.  24.02.2023, Er-
weiterung vom 19.05.2023) 
 
4. Nebenbestimmungen 
Die ANBest-G sind mit Ausnahme von Ziff. 1.4 und 9.5 Bestandteil dieses Beschei-
des. 
 
Ergänzend gelten folgende besondere Nebenbestimmungen: 
 Sofern für die Projektumsetzung erforderlich, lasse ich eine Weiterleitung der 
Zuwendungen Dritte zu, soweit sie am Förderprogramm unmittelbar beteiligt 
sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die maßgebenden Bestimmungen dieses 
Zuwendungsbescheids (einschließlich der Nebenbestimmungen), wenn zutref-
fend, auch durch den Dritten befolgt werden. 
 
5. Rechtsbehelfsbelehrung 
 
 
 
 
________________________________________ 
(Unterschrift)

Anlage 3 
 
................................................................................. 
(Zuwendungsempfängerin) 
......................................................................... 
Ort/Datum 
 
 
An 
(Bewilligungsbehörde) 
................................................................. 
 
Verwendungsnachweis 
(Entwicklung von Familiengrundschulzentren im Sinne der Richtli-
nie über die Förderung von Familiengrundschulzentren (RdErl. des 
Ministeriums für Schule und Bildung v. 24.02.2023, Erweiterung 
vom 19.05.2023) 
 
Durch Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung ………………………..  
vom  
Az.:  
über ………………………. EUR 
 
wurden zur Finanzierung der o.a. Maßnahme insges. ………………………. EUR be-
willigt. 
Es wurden ausgezahlt insges. ………………………. EUR. 
 
1. Sachbericht 
Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmendauer, 
Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolg und Auswirkungen der 
Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrunde-
liegenden Planungen und vom Finanzierungsplan; soweit technische Dienststellen 
des Zuwendungsempfängers beteiligt waren, sind die Berichte dieser Stellen beizu-
fügen.

2. Zahlenmäßiger Nachweis (Auf die Vorlage von Belegen wird verzichtet) 
 
Einnahmen 
Art 
Eigenanteil, Leis-
tungen Dritter, 
Zuwendungen 
Lt. Zuwendungsbescheid 
 
Lt. Abrechnung 
EUR v.H. EUR v.H. 
Eigenleistung  
 
   
Kostenanteile 
und Leistungen 
Dritter (ohne öf-
fentl. Förderung) 
    
Zuwendung des 
Landes 
    
Insgesamt  
 
100  100 
 
Ausgaben 
 
Ausgabengliederung 
Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung 
insgesamt davon zuwendungs-
fähig 
insgesamt davon zuwendungsfä-
hig 
EUR EUR EUR EUR 
  
 
   
  
 
   
  
 
   
Insgesamt  
 
   
 
3. Ist-Ergebnis 
 
 
Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung 
Ausgaben  
 
 
Einnahmen  
 
 
Mehrausgaben Minderausgaben

4. Bestätigung 
 
Es wird bestätigt, dass die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet 
wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden 
ist sowie die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen über-
einstimmen. 
 
 
 
____________________________________ 
(Unterschrift)

Beschlussvorlage Rat

15743 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2467/2023 
Freigabedatum 
18.09.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Familiengrundschulzentren durch das Ministerium für Schule und 
Bildung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 Beschluss: 
Der Rat 
 
1) beschließt nachträglich die fristgerechte Beantragung von Landesfördermitteln zum 
weiteren Ausbau von Familiengrundschulzentren in Köln zum Schuljahr 2023/24 im 
Rahmen der „Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2023/24“ nach Runderlass 
des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen, Erweiterung der 
Richtlinie am 19.05.20231. Der Antrag wird für insgesamt 4 neue Familiengrund-
schulzentren gestellt. Hierfür betragen die förderfähigen Gesamtkosten 204.800 
Euro (s. Tabelle „Fördermittel Schuljahr 2023/24 inkl. Tariferhöhung) für die Jahre 
2023 und 2024, wobei der Landesanteil 163.840 Euro (80%) beträgt. Die erforderli-
chen Eigenmittel in Höhe von 40.960 Euro (20%) stehen im Haushaltsplan 
2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. 
2) stimmt daher vorbehaltlich der Gewährung der Landesmittel der Umsetzung der 
Maßnahme für die Zeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 zu.  
3) beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für den weiteren Ausbau 
von Familiengrundschulzentren in Köln zum Schuljahr 2023/2024 im Rahmen der 
„Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren vom 01.01.2023 bis 
                                                 
1 Online abrufbar unter: 
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/erweiterte_foerderrichtli-
nie_familiengrundschulzentren_2023_2024.pdf 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 
Finanzausschuss 23.10.2023 
Rat 26.10.2023

2 
zum 31.07.2024“ -  nach Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung – um-
zusetzen. Die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe werden über den regulären Stel-
lenplan eingebracht.  
4) stimmt der Verwendung der Stellen Schulsozialarbeit gemäß der Förderrichtlinie und 
analog den schon bestehenden Familiengrundschulzentren – als FGZ-Leitung/Ko-
ordination zu (vgl. Session 3782/2022, Mitteilung Ausschuss für Schule und Weiter-
bildung und Jugendhilfeausschuss, „Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren 
und Entwicklungsperspektiven“) 
5) stimmt der Antragstellung in den Folgejahren unter Vorbehalt der auf Langfristigkeit 
angelegten Landesförderung zu. Die Umsetzung ab dem Schuljahr 2024/2025 er-
folgt nach gesicherter Finanzierung und vorbehaltlich der Gewährung der entspre-
chenden Landesmittel.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Begrün-
dung      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    siehe Begrün-
dung € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe Begrün-
dung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge    siehe Be-
gründung    € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen können dem nachstehenden Begründungstext 
entnommen werden.  
 
Begründung: 
Familiengrundschulzentren fördern den weiteren Ausbau eines multiprofessionellen Netzwerks 
zur Unterstützung von Familien im Quartier und bündeln verschiedene, insbesondere präven-
tive Angebote an der Grundschule. Sie bilden sozialräumliche Knotenpunkte und eine Anlauf-
stelle für Familien. Als Familiengrundschulzentren entwickeln sich Grundschulen zu Orten der 
Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Angelehnt an das Konzept von 
Familienzentren an Kindertageseinrichtungen, das in Nordrhein-Westfalen seit über zehn Jah-
ren landesweit gefördert wird, setzen die Familiengrundschulzentren die kommunale Präventi-
onskette im Primarbereich fort.

4 
 
Die Stadt Köln entwickelt seit 2020 bislang neun Grundschulen zu Familiengrundschulzentren, 
und zwar mit Fördermitteln im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft 
Chancen“ des Ministeriums für Kinder, Jugendliche, Familien, Gleichstellung, Flucht und In-
tegration Nordrhein-Westfalen (vgl. Session 1439/2020, Vorlage Verwaltungsvorstand, Beteili-
gung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes „kinderstark – NRW schafft Chancen“). So-
wohl der Entwicklungsstand als auch erste Evaluationsergebnisse wurden im Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung und im Jugendhilfeausschuss vorgestellt (Session 3782/2022). Die 
sehr positiven Erfahrungen auf kommunaler Ebene, aber auch Entwicklungen und erste Evalu-
ationen über die Kommune und die Landesgrenzen hinaus, zeigen, dass das Modell „Familien-
grundschulzentrum“ eine geeignete Maßnahme für Grundschulen mit besonderen sozialen Her-
ausforderungen darstellt, um Bildungschancen zu erhöhen und somit eine größere Bildungsge-
rechtigkeit herzustellen. 
 
Am 19.05.2023 hat das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen per Runder-
lass bekannt gegeben, dass es seine Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren, die bislang 
nicht für alle Regierungsbezirke galt, nunmehr auch für Schulen in der Regierungsbezirken Köln 
und Detmold öffnet. Mit dieser Erweiterung der Förderrichtlinie hat die Stadt Köln nun die Mög-
lichkeit, Mittel zu weiteren Familiengrundschulzentren für die Zeit vom 01.08.2023 bis zum Ende 
des Schuljahres 2023/2024 zu beantragen. Gemäß der v. g. Förderrichtlinie ist die anteilige 
Finanzierung durch das Land NRW zunächst auf diesen Zeitraum befristet.  
Eckpunkte der Förderrichtlinie sind u.a.: 
 Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen sind kreisfreie und kreisangehö-
rige Städte und Gemeinden in ihrer Funktion als öffentlicher Schulträger. 
 Auszuwählende Grundschulen müssen den Stufen 6 bis 9 des Schulsozialindex des 
Landes zugeordnet sein, welche ein hohes Armuts- und Bildungsrisiko der Schüler*in-
nenschaft anzeigen. 
 Die Antragstellung muss im Einvernehmen mit der unteren Schulaufsicht, der jeweiligen 
Schulleitung (nach vorherigem Beschluss der Schulkonferenz) sowie dem jeweiligen 
Träger des Offenen Ganztags erfolgen. 
 Jedes Familiengrundschulzentrum verfügt über eine eigene Leitung. 
 Die Kommune richtet eine Koordinierungsstelle mit der Aufgabe ein, für alle örtlichen 
Familiengrundschulzentren Entwicklungsschritte und passgenaue Angebote zu sichten, 
zu bündeln und an die Schulstandorte zu bringen. 
 
Gefördert werden auf dieser Grundlage: 
 Personalausgaben für Stellen, die zur Leitung des Programms im jeweiligen Familien-
grundschulzentrum dienen (jeweils 0,5 Stelle/ 28.800 Euro) 
 Personal- und Sachausgaben für die Durchführung von konkreten Angeboten in den 
Familiengrundschulzentren (8.000 Euro) 
 Personalausgaben für Stellen, die zur Koordinierung des Programms beim Zuwen-
dungsempfänger dienen (ab 4 Familiengrundschulzentren 1,0 Stelle/ 57.600 Euro). 
 
40/Amt für Schulentwicklung hat im Juni 2023 mit allen 12 Grundschulen in Köln, die den Stufen 
6 bis 9 des Schulsozialindexes Land NRW zugeordnet und bislang noch kein Familiengrund-
schulzentrum sind, Kontakt aufgenommen und Interesse abgefragt. Die Rückmeldungen waren 
sehr positiv. 7 Grundschulen sahen sich sofort in der Lage, sehr kurzfristig die erforderlichen 
Abstimmungen in der Schulgemeinde vorzunehmen und die Entwicklungsarbeiten eines Fami-
liengrundschulzentrums unmittelbar nach den Sommerferien aufzunehmen. Die anderen 5 
Schulen sind interessiert, baten aber um mehr Vorbereitungszeit und entsprechend um Vor-
merkung für weitere Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt. Die Abstimmungen mit der

5 
unteren Schulaufsicht sind erfolgt. Das Engagement der Stadt Köln wird sehr stark begrüßt und 
unterstützt, da der Ausbau der Familiengrundschulzentren weiter auf das gelingende Aufwach-
sen aller Kinder in Köln einzahlt.  
Die Mittel sind nach aktuellem Stand für den Antragsumfang von 4 Schulen vorhanden. Bei 
vorhandenen internen Ressourcen und Fördermöglichkeiten, ist ein weiterer Ausbau erstre-
benswert. 
 
Der Antrag auf Landesförderung für den Ausbau von Familiengrundschulzentren für die Zeit 
vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 wird zunächst für folgende 4 Schulen gestellt: 
 
 GGS Westerwaldstraße (51105 Köln) 
 GGS Ricarda-Huch-Straße (51061 Köln) 
 GGS Kapitelstraße (51103 Köln) 
 GGS Breitenbachstraße (51149 Köln) 
 
Es ergibt sich folgende Kostenübersicht für die erfolgte Antragstellung:  
 
  
Fördermittel  
(aufgeteilt nach 
HJ 2023 und 
2024)  
Gesamter Finan-
zierungs- bedarf 
Städtischer Fi-
nanzierungs-be-
darf (inkl. 20 % 
Eigenanteil) 
1 VZA Kommunale 
Koordination Personalkosten   
 01.08.2023 - 31.12.2023             19.200 €                 34.833 €              15.633 €  
 01.01.2024 - 31.07.2024             26.880 €                 50.737€              23.857 €  
 Ges amt …………46.080 € …………85.570 € …………39.490 € 
 Sachkosten    
 01.08.2023 - 31.12.2023                      -   €                   4.042 €                 4.042 €  
 01.01.2024 - 31.07.2024                      -   €                   5.658 €                 5.658 €  
     
4 x 0,5 Stellen 
Schulsozialarbeit 
 
Personalkosten   
 01.08.2023 - 31.12.2023             38.400 €                 51.667 €              13.267 €  
 01.01.2024 - 31.07.2024             53.760 €                 75.285 €                21.525 € 
     
 Sachkosten    
 01.08.2023 - 31.12.2023                      -   €                   8.333 €                 8.333 €  
 01.01.2024 - 31.07.2024                      -   €                 11.667 €              11.667 €  
     
4 x Verfügungsfonds Sachkosten    
 01.08.2023 - 31.12.2023             10.667 €                 13.333 €                 2.667 €  
 01.01.2024 - 31.07.2024             14.933 €                 18.667 €                 3.733 €  
     
4 x 0,5 Stellen 
Schulsozialarbeit + 4 
x Verfügungsfonds 
 
31.08.2023 – 31.12.22023 
01.01.2024 – 31.07.2024 
Ges amt 
 
…….....49.067 € 
……….68.693 € 
……..117.760 € 
 
……………73.333 € 
…………105.619 € 
………….178.952 € 
 
…………..24.267 € 
…………...36.925 € 
……....….61.192 € 
 
     
Gesamt            163.840 €              274.222 €            110.382 €  
*Die Tarifkostenerhöhung +200 € und 5,5% wurde ab dem 01.03.2024 berücksichtigt.

6 
Die tatsächlichen Gesamtkosten von 274.222 Euro für die Zeit vom 01.08.2023 bis 
31.07.2024 werden gedeckt durch 163.840 Euro Fördermittel und 110.382 Euro städtische 
Mittel. Der durch die Förderrichtlinie geforderte 20 %ige Eigenanteil (= 40.960 Euro) wird inso-
fern durch zusätzliche städtische Mittel aufgestockt.   
 
Die Aufschlüsselung der auf die einzelnen Stellen entfallenden Kosten für das Schuljahr 
2023/24 entnehmen Sie bitte der Anlage 1. 
 
Finanzierung:  
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt, mit Ausnahme der Koordinierung, bei den freien Trä-
gern.  
 
Das Förderprogramm ist längerfristig aufgelegt. Die einzelnen Förderperioden sind jeweils für 
ein Schuljahr festgelegt, zunächst also für das Schuljahr 2023/2024. Die Förderung muss zu 
jedem neuen Schuljahr neu beantragt werden.  
 
Der zu erbringende Eigenanteil von 20 % wird überschritten, da Sachkosten nicht gefördert 
werden und die Höchstbeträge der Förderung der Personalaufwendungen nicht 80 % der Auf-
wendungen der Stadt Köln abdecken. 
 
Haushaltsjahre 2023 und 2024: 
 
Für das Jahr 2023 entstehen Gesamtkosten i. H. v. 112.208 Euro, wobei die Landesförderung 
68.267 Euro beträgt und städtische Kosten i. H. v. 43.941 Euro entstehen.  
 
Für das Haushaltsjahr 2024 entstehen bis zum 31.07. inkl. der Tariferhöhungen Gesamtkos-
ten i. H. v. 162.014 Euro, wovon 95.573 Euro durch das Förderprogramm gedeckt werden und 
66.440 Euro städtische Kosten verbleiben. 
 
Für die Finanzierung der kommunalen Koordination in den Jahren 2023 und 2024 bis zum 
31.07. entstehen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, eine überplanmä-
ßige Mehraufwendung i. H. v. insgesamt 85.570 Euro (34.833 Euro im Haushaltsjahr 2023 
und 50.737 Euro im Haushaltsjahr 2024), welche durch entsprechende Wenigeraufwendun-
gen i. H. v. von insgesamt 39.490 Euro (15.633 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 23.857 Euro 
im Haushaltsjahr 2024) im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und durch 
Mehrerträge aufgrund der Landesförderung i. H. v. insgesamt 46.080 Euro (19.200  Euro im 
Haushaltsjahr 2023 und 26.880  Euro im Haushaltsjahr 2024) in Teilplanzeile 2, Zuwendungen 
und allgemeine Umlagen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit gedeckt werden können. 
 
Die Wenigeraufwendungen resultieren daraus, dass die ursprünglichen Transferaufwendun-
gen durch Fördermittel aus dem Förderprogramm gedeckt werden. 
 
Die Finanzierung der Personalaufwendungen für die 4 x 0,5 FGZ-Leitungsstellen i. H. v. ins-
gesamt 34.792 Euro (2023: 13.267 Euro; 2024: 21.525 Euro), der Sachaufwendungen für die 
4x 0,5 FGZ-Leitungsstellen i. H. v. insgesamt 20.000 Euro (2023: 8.333 Euro; 2024:11.667 
Euro) und der Sachaufwendungen für die Verfügungsfonds i. H. v. insgesamt 6.400 Euro 
(2023: 2.667 Euro; 2024: 3.733 Euro) in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 erfolgt aus im

7 
Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen. Der verbleibende Deckungsbedarf zur Finanzierung der Personalaufwen-
dungen für die 4 x 0,5 FGZ-Leitungsstellen, der Sachaufwendungen für die 4 x 0,5 FGZ-Lei-
tungsstellen sowie der Sachaufwendungen für die Verfügungsfonds in Höhe von insgesamt 
117.760 Euro (49.067 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 68.693 Euro im Haushaltsjahr 2024) 
wird durch Mehrerträge aufgrund der Landesförderung in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und 
allgemeine Umlage im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0604, Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit bei Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro-
duktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt.  
 
Die Finanzierung der Arbeitsplatzkosten für die 1,0 Stelle Kommunale Koordinierung i. H. v. 
insgesamt 9.700 Euro (2023: 4.042 Euro; 2024: 5.658 Euro) erfolgt in den Haushaltsjahren 
2023 und 2024 aus im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 
des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teil-
planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Mittel i. H. v. 4.042 Euro 
(2023) und 5.658 Euro (2024) werden per Sollumbuchung aus Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen bereitgestellt.  
 
 
Ab Schuljahr 2024/2025 40/Amt für Schulentwicklung geht derzeit davon aus, dass die 
Landesförderung ab dem Schuljahr 2024/2025 weiter fortgesetzt wird. Die Umsetzung ab dem 
Schuljahr 2024/2025 erfolgt daher vorbehaltlich der Gewährung der Landesmittel und wird 
dann im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung umgesetzt.

Beratungsverlauf (4)

18.09.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.09.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2467/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.09.2023
Erstellt
02.08.2023 13:25