0271/2025
Erweiterung des Bildungsgangs "Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung“ zum Schuljahr 2025/26 am Berufskolleg Südstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz
845 Zeichen
Berufskolleg Südstadt An die Mitglieder des EILT-Ausschusses der Schulkonferenz Antrag an die Schulkonferenz (EILT-Ausschuss) Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: .f ... , � BERUFSKOLLEG � SODSTADT ,_.,,.� Unser Zeichen: 02-1/943 Unsere Nachricht vom: Name: BRU Telefon: +49 (0) 221 340263-0 Telefax: +49 (0) 221 3761942 E-Mail: info@bksuedstadt.de Datum: 18.11.2024 Das Berufskolleg Südstadt beantragt bei der Stadt Köln für das Schuljahr 2024/2025 die Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug (eine Klasse) im Bildungsgang "Einjährige Berufsfachschule Stufe 1" gemäß APO-BK Anlage B 1, der berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Erweiterten Ersten Schulabschluss im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Votum: }( Ja Berufskolleg Südstadt Zugweg 48 50677 Köln □ Nein Schulleitung Stellv. Schulleitung
Beschlussvorlage Rat
5206 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0271/2025 Freigabedatum 17.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des Bildungsgangs Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung„ zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) „Einjährige Berufsfachschule Typ 1 im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung“ gemäß APO -BK Anlage B 1 um einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 01.08.2025 am Berufskolleg Südstadt, Zugweg 48, 50677 Köln, Schulnummer 175122. 2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrund Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, die noch schulpflich- tig, aber nicht ausreichend beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote bereithalten. Das Angebot „Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Wirtschaft und Verwal- tung“ bietet erste berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer beruflicher Kompetenzen – hier im Bereich Wirtschaft und Verwaltung – sowie die Möglichkeit zum Erwerb eines erwei- terten ersten Schulabschlusses. Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird notwendig, da ein Teil der Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher im Bereich der vollzeitschu- lischen Form der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen wurde. Dies war bei Schüler*innen, die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben, immer eine Ein- zelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 Anlage A APO -BK. Auf- grund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zu. Für diese Schü- ler*innen müssen nun zusätzliche Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen geschaffen wer- den. Eine weitere Zielgruppe sind junge, noch sch ulpflichtige Ausbildungsabbrecher*innen – auch für diese müssen ausreichend Platzkapazitäten zur beruflichen Orientierung und Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe II bereitgestellt werden. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig. 2. Beteiligung der Schulkonferenz Der positive Beschluss der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 3. Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs- kolleg Südstadt vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Ver- fügung und müssen nicht aus anderen Bildungsgängen abgezogen werden. 4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil- dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In- anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll- zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die 3 Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es wird davon ausgegangen, dass die Erweiterung des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 5. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS Typ 1 am Berufskolleg Südstadt, Zugweg 48, 50677 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, frühzeitig Klarheit über das zukünf- tige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0271/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.02.2025
- Erstellt
- 23.01.2025 11:00