Mandari Insight

0271/2025

Erweiterung des Bildungsgangs "Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung“ zum Schuljahr 2025/26 am Berufskolleg Südstadt

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.02.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 10.6

Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz

845 Zeichen

Berufskolleg Südstadt 
An die 
Mitglieder des 
EILT-Ausschusses der
Schulkonferenz 
Antrag an die Schulkonferenz (EILT-Ausschuss) 
Ihr Zeichen: 
Ihre Nachricht vom: 
.f ... , 
� BERUFSKOLLEG 
� SODSTADT 
,_.,,.� 
Unser Zeichen: 02-1/943
Unsere Nachricht vom: 
Name: BRU
Telefon: +49 (0) 221 340263-0
Telefax: +49 (0) 221 3761942
E-Mail: info@bksuedstadt.de
Datum: 18.11.2024
Das Berufskolleg Südstadt beantragt bei der Stadt Köln für das Schuljahr 2024/2025 die
Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug (eine Klasse) im Bildungsgang "Einjährige 
Berufsfachschule Stufe 1" gemäß APO-BK Anlage B 1, der berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten und den Erweiterten Ersten Schulabschluss im Berufsfeld Wirtschaft und 
Verwaltung vermittelt. 
Votum:
}( Ja
Berufskolleg Südstadt 
Zugweg 48 
50677 Köln 
□ Nein
Schulleitung 
 Stellv. Schulleitung

Beschlussvorlage Rat

5206 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0271/2025 
Freigabedatum 
17.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des Bildungsgangs Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich 
Wirtschaft und Verwaltung„ zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) 
die Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) „Einjährige Berufsfachschule Typ 
1 im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung“ gemäß APO -BK Anlage B 1 um 
einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 01.08.2025 am Berufskolleg Südstadt, Zugweg 
48, 50677 Köln, Schulnummer 175122. 
2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Hintergrund 
Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, die noch schulpflich-
tig, aber nicht ausreichend beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote 
bereithalten. Das Angebot „Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Wirtschaft und Verwal-
tung“ bietet erste berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer beruflicher Kompetenzen 
– hier im Bereich Wirtschaft und Verwaltung – sowie die Möglichkeit zum Erwerb eines erwei-
terten ersten Schulabschlusses.  
Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird notwendig, da ein Teil der 
Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher im Bereich der vollzeitschu-
lischen Form der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen wurde. Dies war bei Schüler*innen, 
die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben, immer eine Ein-
zelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 Anlage A APO -BK. Auf-
grund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das Ministerium für Schule 
und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zu. Für diese Schü-
ler*innen müssen nun zusätzliche Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen geschaffen wer-
den. Eine weitere Zielgruppe sind junge, noch sch ulpflichtige Ausbildungsabbrecher*innen – 
auch für diese müssen ausreichend Platzkapazitäten zur beruflichen Orientierung und Erfüllung 
der Schulpflicht in der Sekundarstufe II bereitgestellt werden.  
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist 
die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig.  
 
2. Beteiligung der Schulkonferenz 
Der positive Beschluss der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.  
 
3. Zur personellen und räumlichen Situation 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs-
kolleg Südstadt vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Ver-
fügung und müssen nicht aus anderen Bildungsgängen abgezogen werden. 
 
4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.  
Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit 
einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil-
dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In-
anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll-
zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die

3 
Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es wird davon ausgegangen, dass die Erweiterung 
des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 
 
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS Typ 1 am Berufskolleg Südstadt, Zugweg 
48, 50677 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand 
für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im 
Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, frühzeitig Klarheit über das zukünf-
tige Schulangebot zu haben.  
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz

Beratungsverlauf (2)

17.03.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0271/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.02.2025
Erstellt
23.01.2025 11:00