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0368/2023

Gartenordnung - Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2125 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0368/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
 
Gartenordnung - Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen 
Beantwortung einer Anfrage, hier: Kleingartensatzung AN/0115/2023 
 
1. Welche Stelle der Verwaltung ist zuständig für die Überprüfung der Kleingärten auf die Einhal-
tung der Kleingartenordnung und nimmt ggfs. auch Hinweise entgegen, wenn Anlagen nicht 
zugänglich sind? 
2. Ist es geplant nach Einführung der neuen Kleingartenordnung zum Jahresbeginn die Kleingar-
tenvereine noch einmal über ihre Verp flichtungen gegenüber der Öffentlichkeit zu informieren?  
3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, wenn die Kleingartenvereine die Zugäng-
lichkeit nicht gewährleisten? 
 
Antworten der Verwaltung 
 
1. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vertritt g egenüber den Pächtern*innen der 
Kleingartenanlagen und den Kleingartenvereinen die Interessen der Stadt Köln als Grundstück-
seigentümerin. Anfragen und Hinweise von Bürgern*innen werden angenommen und bearbei-
tet oder, sofern sie Aspekte der Gartenordnung be treffen, an den Kreisverband Kölner Garten-
freunde e.V. weitergeleitet. Der Generalpachtvertrag über Kleingärten auf städtischem Gelände 
überträgt dem Kreisverband als Zwischenpächter die Verwaltung der Kleingartenanlagen auf 
der Grundlage des Bundeskleinga rtengesetzes (BKleingG).  
2. Die novellierte Gartenordnung konkretisiert in §2 (4) die Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen 
auf den Zeitraum von 9 bis 19 Uhr in den Monaten März bis Oktober. Die Anlagen sind dann für 
Besucher*innen und Spaziergänger*innen off en zu halten. Mit angemessenem Vorlauf fordert 
der Kreisverband mittels Rundbrief die Vereine zur Öffnung der Anlagen auf.  
3. Bei wiederholten Verstößen gegen die Gartenordnung §2 (4) behält es sich die Verwaltung vor, 
Anlagentore dieser Kleingartenanlage au szubauen. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem 
Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0368/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.01.2023
Erstellt
24.01.2023 14:12