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4395/2021

Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022

Mitteilung Ausschuss 27.12.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.01.2022, TOP 2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage_Genehmigung Haushaltssatzung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2588 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer  27.12.2021 
 4395/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.01.2022 
 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 
Der Rat hat die Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 am 09.11.2021 be-
schlossen. Gem. § 80 Abs. 5 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbe-
hörde anzuzeigen. Die Anzeige ist mit Schreiben vom 10.11.2021 erfolgt. Die Bezirksregierung hat 
mit Verfügung vom 14.12.2021 mitgeteilt, dass gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 
2022 keine Bedenken bestehen. Ferner hat sie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach 
Maßgabe der am 09.11.2021 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Köln gemäß § 75 Abs. 4 
GO NRW genehmigt. 
 
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 wird mit Auflagen/ Hinweisen erteilt, die der beigefüg-
ten Anlage zu entnehmen sind. Die unter Punkt 1 der Anlage geforderte Benachrichtigung des Rates 
ist mit der Haushaltsrechtlichen Mitteilung in der Ratssitzung am 14.12.2021 erfolgt (Vorlage 
4170/2021). Bei der öffentlichen Bekanntmachung am 17.12.2021 wurde die Änderung ebenfalls be-
rücksichtigt. Ebenso ist die unter Punkt 3 der Anlage geforderte Benachrichtigung an die Bezirksre-
gierung seitens der Verwaltung durch die Anzeige der Gesamtabschlüsse erfolgt.  
 
Des Weiteren unterstützt die Bezirksregierung Köln die Fortsetzung der Konsolidierungsbemühungen 
der Stadt Köln – sowohl, was die Realisierung des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs 
als auch die priorisierte Zielsetzung, das in den vergangenen Jahren verbrauchte Eigenkapital wie-
deraufzubauen, angeht. Sie erachtet dies insbesondere auch wegen der noch weiter anhaltenden 
pandemischen Lage mit den sich daraus zukünftig evtl. ergebenden haushaltsrechtlichen Konse-
quenzen als unerlässlich. Ferner begrüßt sie es, dass die Stadt Köln erneut den Haushalt rechtzeitig 
gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW vorlegen konnte, so dass der Haushalt mit Beginn des Haushaltsjahres 
2022 in Kraft treten kann. 
 
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist gem. § 80 Abs. 5 und 6 GO NRW i.V.m. § 
8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/bekanntmachungen/ am 17.12.2021 erfolgt. Ein entsprechender Hinweis mit dem vorab 
genannten Link wurde im Amtsblatt vom 22.12.2021 ebenfalls veröffentlicht. Somit tritt die Haushalts-
satzung gemäß § 78 Abs. 3 GO NRW zum 01.01.2022 in Kraft. 
 
Anlage 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage_Genehmigung Haushaltssatzung

16539 Zeichen

Bezirksregierung Köln
Eingang 1 7. Dez. 2021 Die Regierungspräsidentin

20-Kämmerei 202 16: |

Bezirksregierung Köln 50606 Köln

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7 Ss Tur>

tadt Ka! |
Stadt Köln Det kahl
Die Oberbürgermeisterin = er Yin
Kämmerei Eingang 16, Dez. 2921
Venloer Straße 151-153
50672 Köln 1000/21 - Zentrale Dienste
Post- und Druckservice

Anzeige der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr
2022

Ihr Schreiben vom 10.11.2021, Az.: 202/5 Sch, sowie weiterer
Schriftverkehr, zuletzt Ihre E-Mail vom 05.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 10.11.2021 haben Sie die am 09.11.2021 vom Rat der
Stadt Köln beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
gemäß $ 80 Abs. 5 GO NRW angezeigt. Außerdem haben Sie die
Genehmigung nach $ 75 Abs. 4 S. 1 GO NRW zur Verringerung der
allgemeinen Rücklage beantragt.

I. Genehmigung

Der Ergebnisplan weist für das Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbedarf in
Höhe von 37.419.090 € aus. Zum Ausgleich des Ergebnisplans soll ein
Teil der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden. Die
Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf gemäß 8 75 Abs. 4 S. 1
GO NRW der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Rechtliche Gründe für eine Versagung der Genehmigung oder die
Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes

Datum 7 Ä Dezember 2021
Seite 1 von 11

Zeughausstraße 2-10,

50667 Köln

Tel. (0221) 147 2180/81
Fax (0221) 147 3399

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

ergeben sich nach Prüfung der Anzeige und der dazugehörigen Patum: „Dezember 2021
“ Seite 2 von 11

Unterlagen nicht.

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage nach Maßgabe der am
09.11.2021 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Köln wird
gemäß $ 75 Abs. 4 GO NRW genehmigt.

Il. Auflagen/Hinweise

Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen/Hinweisen erteilt:

1. Bei den Festsetzungen in $ 1 der Haushaltssatzung blieb bei der
Festsetzung des Gesamtbetrags der Erträge der außerordentliche
Ertrag aufgrund der Corona-bedingten Isolierung (rd. 190,3 Mio. €)
unberücksichtigt. Ich bitte darum — wie von Ihnen mit E-Mail vom
30.11.2021 zugesagt - den Rat der Stadt Köln zu informieren und in
der öffentlichen Bekanntmachung die entsprechend geänderte

Haushaltssatzung zu verwenden.

2. Gemäß $ 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO NRW sind dem Haushaltsplan als
Anlagen die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz
des Vorvorjiahres beizufügen; soweit der betreffende
Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde, reicht der von der
Hauptverwaltungsbeamtin bestätigte Entwurf. Der festgestellte
Jahresabschluss 2019 liegt ebenso wenig vor wie der bestätigte
Jahresabschluss 2020. Zum Stand der Jahresabschlüsse 2019 und
2020 ist mir daher jeweils zum 15.03.2022, 15.06.2022 und
15.09.2022 zu berichten.

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

3. Die Stadt Köln hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag ee 2021
31. Dezember einen Gesamtabschluss gemäß $ 116 ff. GO NRW
aufzustellen und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach wie vor liegt
mir kein Gesamtabschluss vor. Mit E-Mail vom 02.12.2021 haben Sie
angekündigt, dass die Prüfung des von der Oberbürgermeisterin
festgestellten Entwurfes des Gesamtabschlusses 2018 mit den
Gesamtabschlüssen für die Jahre 2011 bis 2017 in bestätigter
Fassung in der Ratssitzung am 14.12.2021 behandelt werde. Zum
aktuellen Stand ist mir anschließend bis zum 21.12.2021 zu
berichten. In den Bericht ist ebenso eine Information zum

Gesamtabschluss 2010 aufzunehmen.

4. Die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Veranschlagung von
Investitionen zwecks realistischerer Planansätze wird von mir
ausdrücklich begrüßt. Ich bitte in diesem Zusammenhang um
Überprüfung, ob die „vorsorgliche“ Veranschlagung von 350 Mio. €
für Umschuldungen in dieser Größenordnung realistisch und

erforderlich ist.

5. Bei Anzeige des Haushalts 2022 wurden verschiedene Unterlagen
nicht vollständig vorgelegt. Ich bitte darum, bei.der Anzeige des
nächsten Haushalts 2023 die notwendigen Unterlagen komplett
vorzulegen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:

e Übersicht „Entwicklung des kommunalen Haushalts“

. Haushaltsquerschnitt

+ Darstellung Abbaupfad Liquiditätskredite

e Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
e Darstellung der Corona-bedingten Isolierung in einer

Nebenrechnung als Anlage zum Vorbericht

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

6. Mit Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 inkl. Se 2021
der Mittelfristplanung bis einschließlich 2025 wurde die sog.
Konzernfinanzierung der städtischen Eigengesellschaften neu
aufgestellt. Ich weise darauf hin, dass die Stadt Köln bei der
Weitergabe von Krediten an Beteiligungen eigenverantwortlich die
Voraussetzungen für die Anwendung des sog. Konzernprivilegs
sowie die Vorgaben des europäischen Rechts für staatliche Beihilfen
und steuerliche Auswirkungen zu beachten hat..Die Weitergabe von
Krediten ist unter Beachtung der dazu getroffenen Vereinbarung in

der Bilanz anzusetzen und im Anhang zu erläutern.

Zudem weise ich darauf hin, dass investive Kredite gemäß $ 86 Abs.
1 GO, deren Weiterleitung an Eigenbetriebe bzw. ähnliche
Einrichtungen erfolgen soll, im Rahmen der satzungsmäßigen
Ermächtigung zur Aufnahme investiver Kredite nach $ 78 Abs. 2 Satz
1 Ziffer 1 Buchstabe c GO NRW abzubilden sind. Dies kann in Form
einer „Davon-Darstellung“ bezogen auf die gesamte investive

Kreditermächtigung geschehen.

7. Ich begrüße es, dass die Stadt Köln erneut den Haushalt rechtzeitig
gemäß $ 80 Abs. 5 GO NRW vorlegen konnte, so dass der Haushalt
zum 01.01.2022 in Kraft treten kann.

Il. Begründung

Mit Schreiben vom 10.11.2021 haben Sie die am 09.11.2021 vom Rat. der
Stadt Köln beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
gemäß $ 80 Abs. 5 GO. NRW angezeigt. Zum Ausgleich des
Ergebnisplans soll ein Teil der allgemeinen Rücklage in Anspruch

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

genommen werden. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf
gemäß $ 75 Abs. 4 S. 1 GO NRW der Genehmigung durch die
Aufsichtsbehörde. Die entsprechende Genehmigung wurde von Ihnen
beantragt.

Die Veranschlagung im Gesamtergebnisplan weist für das Haushaltsjahr
2022 sowie die weiteren Jahre der Ergebnis- und Finanzplanung folgende
Jahresergebnisse aus:

Haushaltsplan 2022 2022

Summe ordentliche Erträge 4.987.064.255 | 5.093.057.674| 5.258.792.580 | 5.391.331.042
Summe ordenti. Aufwendungen | 5-209.541.634 | 5.314.910.489| 5.375.472.590 | 5.440.309.843
Finanzergebnis -5.207.480 5.064.446 11.593.643| 18.046.903

außerordentlicher Ertrag
(Bilanzierungshilfe NKF-CIG)

Jahresergebnis -37.419.090 | -90.223.414 579.588
0,68% 1,65% 0,00%

Entnahmequote allg. Rücklage

190.265.769 126.564.955 105.665.955 64.214.955

33.283.056
0,00%

Gem. 8 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung
und Rechnung ausgeglichen sein. Gem. $ 84 S. 3 GO NRW soll die
Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden drei
Planungsjahren jeweils ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im
Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2025 auch unter Anwendung der
vorgenannten Bilanzierungshilfe nicht durchgängig erfüllt. In den
Haushaltsjahren 2024 und 2025 wird nach derzeitigem Stand der
Haushaltsausgleich rechnerisch zwar erreicht. Dies ist aber

ausschließlich auf die Anwendung der Bilanzierungshilfe zurückzuführen.

Datum: .Dezember 2021
. Seite 5 von 11

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

Auflagen/Hinweise:

Zu 1)

Bei den Festsetzungen in $ 1 der Haushaltssatzung blieb bei .der
Festsetzung des Gesamtbetrags der Erträge der außerordentliche Ertrag
aufgrund der Corona-bedingten Isolierung unberücksichtigt. Mit E-Mail
vom 30.11.2021 haben Sie bestätigt, dass $ 1 der Haushaltssatzung
dahingehend abgeändert wird, dass der außerordentliche Ertrag
berücksichtigt wird. Ich bitte darum — wie von Ihnen mit E-Mail vom
30.11.2021 zugesagt - den Rat der Stadt Köln zu informieren und in der
öffentlichen Bekanntmachung die entsprechend geänderte

Haushaltssatzung zu verwenden.

Zu 2) z

Gemäß $ 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO NRW sind dem Haushaltsplan als
Anlagen die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des
Vorvorjahres beizufügen; soweit der betreffende Jahresabschluss noch
nicht festgestellt wurde, reicht der von der Hauptverwaltungsbeamtin
bestätige Entwurf. Folglich sind zum Haushaltsplan 2022 die

Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des.

Haushaltsjahres 2020 zumindest in der bestätigten Entwurfsfassung
vorzulegen. Im Anlagenband sind aber lediglich Ergebnisrechnung,

Finanzrechnung und Bilanz des Haushaltsjahres 2019 beigefügt.

Mit E-Mail vom 30.11.2021 haben Sie ausgeführt, dass die Feststellung
des Jahresabschlusses 2019 bis heute noch aussteht. Die
Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2019 seien seitens der
Rechnungsprüfung Ende des Jahres 2020 ausgesetzt worden. Grund
dafür seien Mängel, deren Behebung seitens der Verwaltung erforderlich
ist, um die Risiken für eine Versagung zu beseitigen. Folgerichtig sei auch

der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 ausstehend.

Datum: .Dezember 2021
Seite 6 von 11

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

Die erforderliche Beseitigung der Mängel am Jahresabschluss 2019
dauere noch an. Die Verwaltung beabsichtige, die ergänzenden
Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 dem Rechnungsprüfungsamt im
ersten Quartal 2022 zukommen zu lassen. Über den Fortgang der

Jahresabschlussarbeiten ist mir daher regelmäßig zu berichten.

Zu 3)

Gemäß 8 2 NKF-Einführungsgesetz haben die Gemeinden spätestens
zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss
aufzustellen. Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den
Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss gemäß 8 116
ff. GO NRW aufzustellen und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach wie

vor liegt mir kein Gesamtabschluss der Stadt Köln vor. Daher ist mir im

Anschluss an die von Ihnen angekündigte Ratssitzung vom 14.12.2021
zu berichten.

Zu 4)

Die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Veranschlagung von
Investitionen zwecks realistischerer Planansätze wird von Ihnen im
Vorbericht ausführlich erläutert. Ich begrüße das Vorhaben ausdrücklich.
In diesem Zusammenhang bitte ich (wie bereits in der letzten
Haushaltsverfügung) um Überprüfung, ob die „vorsörgliche“
Veranschlagung von 350 Mio. € für Umschuldungen in dieser

Größenordnung realistisch und erforderlich ist.

Zu 5)

Ich bitte darum, bei der Anzeige des nächsten Haushalts 2023 auf die
Vollständigkeit der Unterlagen zu achten, da einige Unterlagen bzw.
notwendige Erläuterungen nachgefordert werden mussten. Dies betrifft
insbesondere folgende Unterlagen:

Datum: .Dezember 2021
Seite 7 von 11

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

Übersicht „Entwicklung des kommunalen Haushalts“

Diese Übersicht, die ich Ihnen mit E-Mail vom 25.11.2021 zur
Verfügung gestellt habe, bitte ich zukünftig regelmäßig
auszufüllen und den Unterlagen zur Haushaltsanzeige

beizufügen.

Haushaltsquerschnitt
Mit Inkrafttreten der KomHVO NRW zum 01.01.2019 wurde

der Haushaltsquerschnitt als Anlage zum Haushaltsplan

eingeführt ($ 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO NRW). Mit E-Mail vom '

08.10.2021 haben Sie mitgeteilt, dass aus EDV-technischen
Gründen es für den Haushaltsplan der Stadt Köln für 2022
einschl. Finanzplanung bis 2025 nicht möglich sei, den
Haushaltsquerschnitt Finanzplanung in allen Spalten mit
Werten zu füllen. Ab Frühjahr 2022 werde das EDV-technische

Problem behoben sein.

Darstellung Abbaupfad Liquiditätskredite

Gem. 8 7 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO soll der Vorbericht Aussagen
enthalten, wie sich der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigket und aus Finanzierungstätigkeit
entwickeln wird unter besonderer Angabe der Kredite zur
Liquiditätssicherung inklusive eines darzustellenden
Abbaupfades. Ausführungen zum Abbaupfad waren im
Vorbericht nicht enthalten.

Übersichtt' über den voraussichtliichen Stand der
Verbindlichkeiten
In dieser Übersicht fehlten zunächst einige Positionen, ich bitte

auf Vollständigkeit zu achten.

Datum: , ‚Dezember 2021
Seite 8 von 11

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

«e Darstellung der Corona-bedingten Isolierung in einer
Nebenrechnung als Anlage zum Vorbericht
Ich bitte darum, die Nebenrechnung zukünftig mit den
zugrundeliegenden Ansätzen der Finanzplanung als Anlage

zum Vorbericht vorzulegen.

Zu 6)

Mit Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 inkl. der
Mittelfristplanung bis einschließlich 2025 wurde die sog.
Konzernfinanzierung der städtischen Eigengesellschaften durch die
Verlagerung aus der Finanzierungstätigkeit in die Investitionstätigkeit
(u.a. als Kapitalhingabe in Form von Ausleihungen) neu aufgestellt. Die
Gewährung von Ausleihungen im Rahmen der sog. Konzernfinanzierung
(z. B. in Form von Gesellschafterdarlehen) an die städtischen
Eigengesellschaften ist in den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit
rd. 230 Mio. Euro in 2022 sowie ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. mit ca.
250 Mio. Euro jährlich enthalten.

Gemäß Ziffer 2.1.3 des Krediterlasses vom 16.12.2014, zuletzt geändert
durch Runderlass vom 04.06.2020, ist es haushaltsrechtlich zulässig,
dass die Gemeinden Kredite aufnehmen und ihren Beteiligungen zur
Verfügung stellen. Die Gemeinden haben bei der Weitergabe von
Krediten an Beteiligungen eigenverantwortlich die Voraussetzungen für
die Anwendung des sog. Konzernprivilegs sowie die Vorgaben des
europäischen Rechts für staatliche Beihilfen und steuerliche

Auswirkungen zu beachten.

Die Weitergabe von Krediten ist unter Beachtung der dazu getroffenen

Vereinbarung in der Bilanz anzusetzen und im Anhang zu erläutern.

Datum: .Dezember 2021
Seite 9 von 11

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die ausstehende Feststellung des
Jahresabschlusses 2019 sowie die ausstehende Bestätigung des
Jahresabschlusses 2020 .bedeuten, dass die veranschlagten Zahlen in
Haushalt und Bilanz (ebenso wie der Stand des Eigenkapitals) weiterhin

mit einem Risiko behaftet sind.

Gegen die geringfügige Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage im
Haushaltsjahr 2022 bestehen unter den gegebenen Voraussetzungen

keine Bedenken.

Allerdings sind die Jahresergebnisse 2022 bis 2025 deutlich positiv
beeinflusst durch die außerordentlichen Erträge aus der Isolierung nach
NKF-CIG. Die Haushaltsbelastung aus der Isolation der Corona-
bedingten Haushaltsfolgen wird sich jedoch in die Zukunft verschieben,
da die Bilanzierungshilfe ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre
abgeschrieben bzw. alternativ unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage

verrechnet wird.

Es ist daher unerlässlich dass die Stadt Köln ihre
Konsolidierungsbemühungen weiter fortsetzt, um nicht nur den gesetzlich
vorgeschriebenen Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren
realisieren zu können, sondern das auch von ihr selbst priorisierte Ziel zu
erreichen, das in den vergangenen Jahren verbrauchte Eigenkapital

wiederaufzubauen.

Gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022 bestehen keine Bedenken.

Datum: „Dezember 2021
Seite 10 von 11

Bezirksregierung Köln
Die Regierungspräsidentin

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln,
Appellhofplatz 1, 50667 Köln einzulegen. Sollte die Frist durch das
Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so

würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments
an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht
geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß 8 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die
für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen
Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803) in der derzeit geltenden

Fassung.

Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite

www.justiz.de.

Mit freundlichen Grüßen

alsken)

Datum: .Dezember 2021
Seite 11 von 11

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße 151
  • Zeughausstraße 2
  • Appellhofplatz 1
  • Straße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4395/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.12.2021
Erstellt
21.12.2021 07:29