4395/2021
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 27.12.2021 4395/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 31.01.2022 Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Der Rat hat die Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 am 09.11.2021 be- schlossen. Gem. § 80 Abs. 5 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbe- hörde anzuzeigen. Die Anzeige ist mit Schreiben vom 10.11.2021 erfolgt. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 14.12.2021 mitgeteilt, dass gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2022 keine Bedenken bestehen. Ferner hat sie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach Maßgabe der am 09.11.2021 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Köln gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW genehmigt. Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 wird mit Auflagen/ Hinweisen erteilt, die der beigefüg- ten Anlage zu entnehmen sind. Die unter Punkt 1 der Anlage geforderte Benachrichtigung des Rates ist mit der Haushaltsrechtlichen Mitteilung in der Ratssitzung am 14.12.2021 erfolgt (Vorlage 4170/2021). Bei der öffentlichen Bekanntmachung am 17.12.2021 wurde die Änderung ebenfalls be- rücksichtigt. Ebenso ist die unter Punkt 3 der Anlage geforderte Benachrichtigung an die Bezirksre- gierung seitens der Verwaltung durch die Anzeige der Gesamtabschlüsse erfolgt. Des Weiteren unterstützt die Bezirksregierung Köln die Fortsetzung der Konsolidierungsbemühungen der Stadt Köln – sowohl, was die Realisierung des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs als auch die priorisierte Zielsetzung, das in den vergangenen Jahren verbrauchte Eigenkapital wie- deraufzubauen, angeht. Sie erachtet dies insbesondere auch wegen der noch weiter anhaltenden pandemischen Lage mit den sich daraus zukünftig evtl. ergebenden haushaltsrechtlichen Konse- quenzen als unerlässlich. Ferner begrüßt sie es, dass die Stadt Köln erneut den Haushalt rechtzeitig gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW vorlegen konnte, so dass der Haushalt mit Beginn des Haushaltsjahres 2022 in Kraft treten kann. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist gem. § 80 Abs. 5 und 6 GO NRW i.V.m. § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und- verwaltung/bekanntmachungen/ am 17.12.2021 erfolgt. Ein entsprechender Hinweis mit dem vorab genannten Link wurde im Amtsblatt vom 22.12.2021 ebenfalls veröffentlicht. Somit tritt die Haushalts- satzung gemäß § 78 Abs. 3 GO NRW zum 01.01.2022 in Kraft. Anlage gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage_Genehmigung Haushaltssatzung
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Bezirksregierung Köln Eingang 1 7. Dez. 2021 Die Regierungspräsidentin 20-Kämmerei 202 16: | Bezirksregierung Köln 50606 Köln e \ Se 7 Ss Tur> tadt Ka! | Stadt Köln Det kahl Die Oberbürgermeisterin = er Yin Kämmerei Eingang 16, Dez. 2921 Venloer Straße 151-153 50672 Köln 1000/21 - Zentrale Dienste Post- und Druckservice Anzeige der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Ihr Schreiben vom 10.11.2021, Az.: 202/5 Sch, sowie weiterer Schriftverkehr, zuletzt Ihre E-Mail vom 05.12.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 10.11.2021 haben Sie die am 09.11.2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß $ 80 Abs. 5 GO NRW angezeigt. Außerdem haben Sie die Genehmigung nach $ 75 Abs. 4 S. 1 GO NRW zur Verringerung der allgemeinen Rücklage beantragt. I. Genehmigung Der Ergebnisplan weist für das Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von 37.419.090 € aus. Zum Ausgleich des Ergebnisplans soll ein Teil der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf gemäß 8 75 Abs. 4 S. 1 GO NRW der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Rechtliche Gründe für eine Versagung der Genehmigung oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes Datum 7 Ä Dezember 2021 Seite 1 von 11 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Tel. (0221) 147 2180/81 Fax (0221) 147 3399 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin ergeben sich nach Prüfung der Anzeige und der dazugehörigen Patum: „Dezember 2021 “ Seite 2 von 11 Unterlagen nicht. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage nach Maßgabe der am 09.11.2021 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Köln wird gemäß $ 75 Abs. 4 GO NRW genehmigt. Il. Auflagen/Hinweise Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen/Hinweisen erteilt: 1. Bei den Festsetzungen in $ 1 der Haushaltssatzung blieb bei der Festsetzung des Gesamtbetrags der Erträge der außerordentliche Ertrag aufgrund der Corona-bedingten Isolierung (rd. 190,3 Mio. €) unberücksichtigt. Ich bitte darum — wie von Ihnen mit E-Mail vom 30.11.2021 zugesagt - den Rat der Stadt Köln zu informieren und in der öffentlichen Bekanntmachung die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu verwenden. 2. Gemäß $ 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO NRW sind dem Haushaltsplan als Anlagen die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des Vorvorjiahres beizufügen; soweit der betreffende Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde, reicht der von der Hauptverwaltungsbeamtin bestätigte Entwurf. Der festgestellte Jahresabschluss 2019 liegt ebenso wenig vor wie der bestätigte Jahresabschluss 2020. Zum Stand der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 ist mir daher jeweils zum 15.03.2022, 15.06.2022 und 15.09.2022 zu berichten. Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin 3. Die Stadt Köln hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag ee 2021 31. Dezember einen Gesamtabschluss gemäß $ 116 ff. GO NRW aufzustellen und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach wie vor liegt mir kein Gesamtabschluss vor. Mit E-Mail vom 02.12.2021 haben Sie angekündigt, dass die Prüfung des von der Oberbürgermeisterin festgestellten Entwurfes des Gesamtabschlusses 2018 mit den Gesamtabschlüssen für die Jahre 2011 bis 2017 in bestätigter Fassung in der Ratssitzung am 14.12.2021 behandelt werde. Zum aktuellen Stand ist mir anschließend bis zum 21.12.2021 zu berichten. In den Bericht ist ebenso eine Information zum Gesamtabschluss 2010 aufzunehmen. 4. Die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Veranschlagung von Investitionen zwecks realistischerer Planansätze wird von mir ausdrücklich begrüßt. Ich bitte in diesem Zusammenhang um Überprüfung, ob die „vorsorgliche“ Veranschlagung von 350 Mio. € für Umschuldungen in dieser Größenordnung realistisch und erforderlich ist. 5. Bei Anzeige des Haushalts 2022 wurden verschiedene Unterlagen nicht vollständig vorgelegt. Ich bitte darum, bei.der Anzeige des nächsten Haushalts 2023 die notwendigen Unterlagen komplett vorzulegen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: e Übersicht „Entwicklung des kommunalen Haushalts“ . Haushaltsquerschnitt + Darstellung Abbaupfad Liquiditätskredite e Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten e Darstellung der Corona-bedingten Isolierung in einer Nebenrechnung als Anlage zum Vorbericht Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin 6. Mit Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 inkl. Se 2021 der Mittelfristplanung bis einschließlich 2025 wurde die sog. Konzernfinanzierung der städtischen Eigengesellschaften neu aufgestellt. Ich weise darauf hin, dass die Stadt Köln bei der Weitergabe von Krediten an Beteiligungen eigenverantwortlich die Voraussetzungen für die Anwendung des sog. Konzernprivilegs sowie die Vorgaben des europäischen Rechts für staatliche Beihilfen und steuerliche Auswirkungen zu beachten hat..Die Weitergabe von Krediten ist unter Beachtung der dazu getroffenen Vereinbarung in der Bilanz anzusetzen und im Anhang zu erläutern. Zudem weise ich darauf hin, dass investive Kredite gemäß $ 86 Abs. 1 GO, deren Weiterleitung an Eigenbetriebe bzw. ähnliche Einrichtungen erfolgen soll, im Rahmen der satzungsmäßigen Ermächtigung zur Aufnahme investiver Kredite nach $ 78 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 Buchstabe c GO NRW abzubilden sind. Dies kann in Form einer „Davon-Darstellung“ bezogen auf die gesamte investive Kreditermächtigung geschehen. 7. Ich begrüße es, dass die Stadt Köln erneut den Haushalt rechtzeitig gemäß $ 80 Abs. 5 GO NRW vorlegen konnte, so dass der Haushalt zum 01.01.2022 in Kraft treten kann. Il. Begründung Mit Schreiben vom 10.11.2021 haben Sie die am 09.11.2021 vom Rat. der Stadt Köln beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß $ 80 Abs. 5 GO. NRW angezeigt. Zum Ausgleich des Ergebnisplans soll ein Teil der allgemeinen Rücklage in Anspruch Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin genommen werden. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf gemäß $ 75 Abs. 4 S. 1 GO NRW der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die entsprechende Genehmigung wurde von Ihnen beantragt. Die Veranschlagung im Gesamtergebnisplan weist für das Haushaltsjahr 2022 sowie die weiteren Jahre der Ergebnis- und Finanzplanung folgende Jahresergebnisse aus: Haushaltsplan 2022 2022 Summe ordentliche Erträge 4.987.064.255 | 5.093.057.674| 5.258.792.580 | 5.391.331.042 Summe ordenti. Aufwendungen | 5-209.541.634 | 5.314.910.489| 5.375.472.590 | 5.440.309.843 Finanzergebnis -5.207.480 5.064.446 11.593.643| 18.046.903 außerordentlicher Ertrag (Bilanzierungshilfe NKF-CIG) Jahresergebnis -37.419.090 | -90.223.414 579.588 0,68% 1,65% 0,00% Entnahmequote allg. Rücklage 190.265.769 126.564.955 105.665.955 64.214.955 33.283.056 0,00% Gem. 8 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Gem. $ 84 S. 3 GO NRW soll die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahren jeweils ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2025 auch unter Anwendung der vorgenannten Bilanzierungshilfe nicht durchgängig erfüllt. In den Haushaltsjahren 2024 und 2025 wird nach derzeitigem Stand der Haushaltsausgleich rechnerisch zwar erreicht. Dies ist aber ausschließlich auf die Anwendung der Bilanzierungshilfe zurückzuführen. Datum: .Dezember 2021 . Seite 5 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Auflagen/Hinweise: Zu 1) Bei den Festsetzungen in $ 1 der Haushaltssatzung blieb bei .der Festsetzung des Gesamtbetrags der Erträge der außerordentliche Ertrag aufgrund der Corona-bedingten Isolierung unberücksichtigt. Mit E-Mail vom 30.11.2021 haben Sie bestätigt, dass $ 1 der Haushaltssatzung dahingehend abgeändert wird, dass der außerordentliche Ertrag berücksichtigt wird. Ich bitte darum — wie von Ihnen mit E-Mail vom 30.11.2021 zugesagt - den Rat der Stadt Köln zu informieren und in der öffentlichen Bekanntmachung die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu verwenden. Zu 2) z Gemäß $ 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO NRW sind dem Haushaltsplan als Anlagen die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des Vorvorjahres beizufügen; soweit der betreffende Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde, reicht der von der Hauptverwaltungsbeamtin bestätige Entwurf. Folglich sind zum Haushaltsplan 2022 die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz des. Haushaltsjahres 2020 zumindest in der bestätigten Entwurfsfassung vorzulegen. Im Anlagenband sind aber lediglich Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz des Haushaltsjahres 2019 beigefügt. Mit E-Mail vom 30.11.2021 haben Sie ausgeführt, dass die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 bis heute noch aussteht. Die Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2019 seien seitens der Rechnungsprüfung Ende des Jahres 2020 ausgesetzt worden. Grund dafür seien Mängel, deren Behebung seitens der Verwaltung erforderlich ist, um die Risiken für eine Versagung zu beseitigen. Folgerichtig sei auch der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 ausstehend. Datum: .Dezember 2021 Seite 6 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Die erforderliche Beseitigung der Mängel am Jahresabschluss 2019 dauere noch an. Die Verwaltung beabsichtige, die ergänzenden Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 dem Rechnungsprüfungsamt im ersten Quartal 2022 zukommen zu lassen. Über den Fortgang der Jahresabschlussarbeiten ist mir daher regelmäßig zu berichten. Zu 3) Gemäß 8 2 NKF-Einführungsgesetz haben die Gemeinden spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss aufzustellen. Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss gemäß 8 116 ff. GO NRW aufzustellen und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach wie vor liegt mir kein Gesamtabschluss der Stadt Köln vor. Daher ist mir im Anschluss an die von Ihnen angekündigte Ratssitzung vom 14.12.2021 zu berichten. Zu 4) Die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Veranschlagung von Investitionen zwecks realistischerer Planansätze wird von Ihnen im Vorbericht ausführlich erläutert. Ich begrüße das Vorhaben ausdrücklich. In diesem Zusammenhang bitte ich (wie bereits in der letzten Haushaltsverfügung) um Überprüfung, ob die „vorsörgliche“ Veranschlagung von 350 Mio. € für Umschuldungen in dieser Größenordnung realistisch und erforderlich ist. Zu 5) Ich bitte darum, bei der Anzeige des nächsten Haushalts 2023 auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten, da einige Unterlagen bzw. notwendige Erläuterungen nachgefordert werden mussten. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen: Datum: .Dezember 2021 Seite 7 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Übersicht „Entwicklung des kommunalen Haushalts“ Diese Übersicht, die ich Ihnen mit E-Mail vom 25.11.2021 zur Verfügung gestellt habe, bitte ich zukünftig regelmäßig auszufüllen und den Unterlagen zur Haushaltsanzeige beizufügen. Haushaltsquerschnitt Mit Inkrafttreten der KomHVO NRW zum 01.01.2019 wurde der Haushaltsquerschnitt als Anlage zum Haushaltsplan eingeführt ($ 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO NRW). Mit E-Mail vom ' 08.10.2021 haben Sie mitgeteilt, dass aus EDV-technischen Gründen es für den Haushaltsplan der Stadt Köln für 2022 einschl. Finanzplanung bis 2025 nicht möglich sei, den Haushaltsquerschnitt Finanzplanung in allen Spalten mit Werten zu füllen. Ab Frühjahr 2022 werde das EDV-technische Problem behoben sein. Darstellung Abbaupfad Liquiditätskredite Gem. 8 7 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO soll der Vorbericht Aussagen enthalten, wie sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigket und aus Finanzierungstätigkeit entwickeln wird unter besonderer Angabe der Kredite zur Liquiditätssicherung inklusive eines darzustellenden Abbaupfades. Ausführungen zum Abbaupfad waren im Vorbericht nicht enthalten. Übersichtt' über den voraussichtliichen Stand der Verbindlichkeiten In dieser Übersicht fehlten zunächst einige Positionen, ich bitte auf Vollständigkeit zu achten. Datum: , ‚Dezember 2021 Seite 8 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin «e Darstellung der Corona-bedingten Isolierung in einer Nebenrechnung als Anlage zum Vorbericht Ich bitte darum, die Nebenrechnung zukünftig mit den zugrundeliegenden Ansätzen der Finanzplanung als Anlage zum Vorbericht vorzulegen. Zu 6) Mit Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 inkl. der Mittelfristplanung bis einschließlich 2025 wurde die sog. Konzernfinanzierung der städtischen Eigengesellschaften durch die Verlagerung aus der Finanzierungstätigkeit in die Investitionstätigkeit (u.a. als Kapitalhingabe in Form von Ausleihungen) neu aufgestellt. Die Gewährung von Ausleihungen im Rahmen der sog. Konzernfinanzierung (z. B. in Form von Gesellschafterdarlehen) an die städtischen Eigengesellschaften ist in den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit rd. 230 Mio. Euro in 2022 sowie ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. mit ca. 250 Mio. Euro jährlich enthalten. Gemäß Ziffer 2.1.3 des Krediterlasses vom 16.12.2014, zuletzt geändert durch Runderlass vom 04.06.2020, ist es haushaltsrechtlich zulässig, dass die Gemeinden Kredite aufnehmen und ihren Beteiligungen zur Verfügung stellen. Die Gemeinden haben bei der Weitergabe von Krediten an Beteiligungen eigenverantwortlich die Voraussetzungen für die Anwendung des sog. Konzernprivilegs sowie die Vorgaben des europäischen Rechts für staatliche Beihilfen und steuerliche Auswirkungen zu beachten. Die Weitergabe von Krediten ist unter Beachtung der dazu getroffenen Vereinbarung in der Bilanz anzusetzen und im Anhang zu erläutern. Datum: .Dezember 2021 Seite 9 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die ausstehende Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie die ausstehende Bestätigung des Jahresabschlusses 2020 .bedeuten, dass die veranschlagten Zahlen in Haushalt und Bilanz (ebenso wie der Stand des Eigenkapitals) weiterhin mit einem Risiko behaftet sind. Gegen die geringfügige Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2022 bestehen unter den gegebenen Voraussetzungen keine Bedenken. Allerdings sind die Jahresergebnisse 2022 bis 2025 deutlich positiv beeinflusst durch die außerordentlichen Erträge aus der Isolierung nach NKF-CIG. Die Haushaltsbelastung aus der Isolation der Corona- bedingten Haushaltsfolgen wird sich jedoch in die Zukunft verschieben, da die Bilanzierungshilfe ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre abgeschrieben bzw. alternativ unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird. Es ist daher unerlässlich dass die Stadt Köln ihre Konsolidierungsbemühungen weiter fortsetzt, um nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren realisieren zu können, sondern das auch von ihr selbst priorisierte Ziel zu erreichen, das in den vergangenen Jahren verbrauchte Eigenkapital wiederaufzubauen. Gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 bestehen keine Bedenken. Datum: „Dezember 2021 Seite 10 von 11 Bezirksregierung Köln Die Regierungspräsidentin Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln einzulegen. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß 8 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803) in der derzeit geltenden Fassung. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen alsken) Datum: .Dezember 2021 Seite 11 von 11
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Details
- Aktenzeichen
- 4395/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.12.2021
- Erstellt
- 21.12.2021 07:29