2292/2017
Handlungskonzept Behindertenpolitik "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" 2. Folgebericht - Bilanz 2012 - 2015 und Ausblick 2010
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 16.08.2017 2292/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 19.09.2017 Gesundheitsausschuss 19.09.2017 Handlungskonzept Behindertenpolitik "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" 2. Folgebericht - Bilanz 2012 - 2015 und Ausblick 2020 hier: Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Der Rat hat den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik zur Kölner Behindertenpo- litik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ am 20.12.2016 zur Kenntnis genommen. Damit hat die Verwaltung den Auftrag, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem Fi- nanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen. RM Herr Paetzold hat die Verwaltung um die Erstellung einer Prioritätenliste gebeten. Da mit der Beschlussfassung des 2. Folgeberichtes zum Handlungskonzept Behindertenpolitik zur Kölner Behindertenpolitik keine Priorisierung der Maßnahmen verbunden war, kann die Verwaltung keine Prioritätenliste vorlegen. Die Verwaltung kann aber einen Überblick geben, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Maßnahmen abgearbeitet werden. In der Anlage sind die sechs bereits abgeschlossenen Maßnahmen, die 80 begonnenen Maßnahmen und die acht in Kürze beginnenden Maßnahmen aufgeführt. (Stand: 12.07.2017) Der Behindertenbeauftragte wird die politischen Gremien Anfang 2018 über Zwischenergebnisse in- formieren. Gez. Dr. Rau Anlage
Anlage zu 2292-2017 HKB 2_fort controlling mitteilung prioritäten
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Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 1 Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Seite 1 von 7 1) Abgeschlossene Maßnahmen: 1. Die Einrichtungen der Familienbildung entwickeln gemeinsam mit der Lebenshilfe Köln e.V. ein Konzept für inklusive Angebote für Eltern mit behinderten Kindern und/oder für Mütter und Väter mit Behinderung. 2. Der Kopfbereich von stadt-koeln.de wird umgestaltet, um dort unter anderem Funktio- nen für die leichtere Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen an einer leicht zu- gänglichen Stelle bereitstellen zu können. 3. Für bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschäftigte Architekten/innen und für einen erweiterten Nutzerkreis werden Schulungsmaßnahmen zum Barrierefreien Bau- en durchgeführt. 4. Der Themenkomplex Barrierefreiheit im Stadtgrün ist ein Bestandteil des Grünhand- buchs. Er enthält Standards für barrierefreies Bauen im Stadtgrün, die anhand der DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen-Teil 3: Öffentlicher Verkehr- und Freiraum, verabschiedet Ende 2014) erarbeitet worden sind. 5. Der Nahverkehrsplan der Stadt Köln befasst sich mit der gesetzlichen Zielbestimmung, die Belange der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Er formuliert die entsprechenden Maßnah- menprogramme, die zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2022 bzw. darüber hinaus notwendig sind. An der Aufstellung des neuen Nahverkehrsplanes werden die Behin- dertenorganisationen und -selbsthilfegruppen sowie der Behindertenbeauftragte betei- ligt. 6. Die Mobilitätshilfe für außergewöhnlich Gehbehinderte ist eine Leistung der Eingliede- rungshilfe gemäß § 53 SGB XII. Die Pauschalen sollen in Zukunft an die Preisentwick- lung angepasst werden. 2) Begonnene Maßnahmen: 1. Ein verwaltungsinterner Arbeitskreis befasst sich mit gut gestalteten barrierefreien Standards für den öffentlichen Raum. Hierzu gehört beispielsweise die frühzeitige In- tegration von Gestaltungsleitlinien für barrierefreies Bauen bereits im Planungsstadium. 2. Das Gestaltungshandbuch für die Kölner Innenstadt legt Ausstattungsstandards fest. Dieses Gestaltungshandbuch soll zukünftig auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt werden und ein eigenes Kapitel zum Thema Barrierefreiheit enthalten. 3. Die Stadt Köln beabsichtigt eine systematische Optimierung der derzeit angewendeten Standarddetails der Straßen- und Platzgestaltungen im Hinblick auf die in der DIN 18040-3 dargelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Zu diesem Zweck wird eine Modellprojekt „Barrierefreie Standarddetails für öffentliche Platz- und Straßenräume in Köln“ durchgeführt. 4. Es werden spezielle Planungsmodule, beispielsweise für die Klingelanlagen unter Be- rücksichtigung der Belange von Hörgeschädigten, erarbeitet. 5. Die Barrierefreiheit des Kongresszentrums im Stadthaus Deutz wird durch die Realisie- rung einer barrierefreien Damentoilette verbessert. 6. Die inklusiven Vermittlungsangebote für Grundschulen und Sek I-Klassen werden im Bereich Führungen und Workshops ausgebaut. Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 2 Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Seite 2 von 7 7. Das bestehende Angebot von Führungen für sehbeeinträchtigte Menschen, das bisher für drei Museen existiert (Museum Schnütgen, Römisch-Germanisches Museum, Wall- raf-Richartz-Museum & Fondation Corboud), wird um zwei Museen erweitert (Museum für Angewandte Kunst, Kölnisches Stadtmuseum). 8. Das bestehende Angebot von Veranstaltungen für demenziell veränderte Menschen, das bisher für vier Museen existiert (Museum Ludwig, Kölnisches Stadtmuseum, Mu- seum für Angewandte Kunst, Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud) wird um Angebote im Museum für Ostasiatische Kunst erweitert. Neben buchbaren Veranstal- tungen, die auf Bestellung für Gruppen aus Sozialeinrichtungen durchgeführt werden, wird es auch öffentliche Veranstaltungen für Menschen geben, die sich in häuslicher Pflege befinden. 9. In den Museen der Stadt Köln werden Führungen in Leichter Sprache ausgearbeitet, durchgeführt und evaluiert. 10. Im Rahmen der Museumsnacht Köln und des Kölner Museumsfestes werden öffentli- che Führungen für Menschen mit Behinderung eingeplant und durchgeführt. 11. Die Fortbildung der Mitarbeiter/innen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen wird intensiviert: Das Grünhandbuch dient auch der Mitarbeiterschulung. 12. Erhaltung und Weiterentwicklung der heilpädagogischen/inklusiven Angebote für die Kinder in der Frühförderung. 13. Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote für die Eltern in der Frühför- derung. 14. Kontinuierliche Fortschreibung des Inklusionskonzeptes für städtische Kindergärten, mit dem die erfolgreiche Arbeit zur Inklusion erhalten und weiterentwickelt werden soll. 15. Die Maßnahmen der 1. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2015) werden stetig umgesetzt. 16. Die Möglichkeiten und Grenzen für kommunales Handeln im Rahmen der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems sind insbesondere im Kontext von qualitativer Inklusi- onsentwicklung (landesweite Regelungen bezüglich pädagogisch-didaktischer Konzep- te für Gemeinsames Lernen und bezüglich der sächlichen Ressourcenausstattung - Gebäude, Raum, Ausstattung) kritisch in den Blick zu nehmen und zu optimieren. 17. Bei Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendli- che wird auf Grundlage eines von Jugendamt, Abteilung für Kinderinteressen und Ju- gendförderung, und Behindertenbeauftragten gemeinsam entwickelten Standards die barrierefreie Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugend- liche und deren Begleitpersonen gewährleistet. 18. Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte fin- den die Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung. Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere: teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte, das Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung sowie die Fortschreibung des Einzel- handels- und Zentrenkonzeptes. 19. Die Standards für barrierefreies Bauen werden um bislang noch nicht erfasste Situatio- nen im Straßenraum ergänzt (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, komplexe Leitsysteme). Darüber hinaus werden die bereits bestehenden Vorgaben fortlaufend auf Überein- stimmung mit aktuellen bzw. zukünftig neuen / geänderten Normen geprüft und bei Be- darf fortgeschrieben. 20. Um bei Planungen eine einheitliche und gleichbleibende Qualität bezüglich des barrie- refreien Bauens zu erreichen, steht den städtischen und auch den externen Pla- Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 3 Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Seite 3 von 7 nern/innen im Amt für Straßen und Verkehrstechnik weiterhin ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner für Beratungen, Abstimmungen und Prüfungen von Planungen zur Verfügung. 21. Die Beratung privater Investoren wird verstärkt und in Einzelfällen werden Vorgaben für den barrierefreien Ausbau auch privater Freiflächen im Rahmen von Bebauungsplan- Verfahren und Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) gemacht. 22. Die Umsetzung des Toilettenkonzeptes wird weiter verfolgt. 23. Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. Rampen sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prioritätenliste hergestellt. 24. Die tatsächliche Herstellung von Barrierefreiheit [bei Baumaßnahmen der Gebäude- wirtschaft] wird durch eine durchgehende Qualitätssicherung in jeder Phase der Pla- nung- und der Ausführung sichergestellt. 25. Die Richtlinie der Gebäudewirtschaft wird überarbeitet und den aktuellen Vorschriften angepasst. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit der Agentur Barrierefrei NRW eine Richtlinie erarbeitet. Als zusätzliche Bestandteile werden neben den allgemeinen An- forderungen praxisorientierte Planungsmodule und Best-Pratice-Beispiele aufgenom- men. 26. Insbesondere die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen, die das alten- gerechte und barrierefreie Wohnen fördern, sollen umgesetzt werden (u. a. Initiierung weiterer Mehrgenerationen-Wohnprojekte). 27. Die Entwicklung von möglichen Maßnahmen inklusiver Berufsorientierung, Inklusion im Übergangssystem und in der Berufsausbildung werden in den KAoA-Gremien platziert. Das „Netzwerk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ ist initiiert worden und setzt seine Ar- beit fort. 28. Die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in der Zukunft gesichert werden. Ziel ist insbesondere der Abbau von Vorurteilen durch Information, Beratung und Begegnung. Um dem hohen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteure/innen und den damit verbundenen Aktivitäten zur Ver- besserung der Beratung von Unternehmen und Vermittlung von Menschen mit Behin- derung zu entsprechen, wird zunächst zwei Mal im Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durchgeführt wer- den. 29. In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Michaelshoven bietet das Jobcenter Köln als Arbeitgeber arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Problemen Praktika mit dem Ziel einer versicherungspflichtigen Beschäftigung an. 30. Durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte werden junge Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung so qualifiziert, dass damit der Einstieg in das Ausbildungsverfahren der Stadtverwaltung erreicht und durchlaufen werden kann. 31. Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklu- siv aus. 32. Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Arbeitskreises der Bürgerhäuser und - zentren und über die jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbaren mit den Einrichtungen werden die Belange von Menschen mit Behinderungen erörtert und soweit möglich umgesetzt. Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 4 Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Seite 4 von 7 33. Bei den durch Mittel des Konjunkturprogramms II barrierefrei ertüchtigten Bürgerhäuser und -zentren werden erforderliche Nacharbeiten (z.B. Funktionsfähigkeit und Betriebs- bereitschaft der Induktionsanlagen) durchgeführt. 34. Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen der teilnehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie der Anmietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefrei- heit umzusetzen. 35. Im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird die VHS das FO- RUM Volkshochschule zum Ort des Diskurses aktueller Themen der Inklusion weiter ausbauen. 36. Die Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ entwickelt eine C- Übungsleiter-Fortbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion für Sportfachschaf- ten/Fachverbände der jeweiligen Sportarten, Kindertagesstätten und Vereine in den Stadtbezirken. 37. Das traditionelle Kölner KinderSportFest soll durch Beteiligung des Behindertensports zu einem inklusiven Kölner KinderSportFest weiterentwickelt werden. 38. Das Ziel, mindestens eine barrierefreie Sporthalle pro Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen, wird weiterverfolgt. 39. Es werden zunehmend Menschen mit offensichtlichen sozialen Schwierigkeiten wie auch mit suchtbezogenen Problemlagen und daraus resultierenden Teilhabestörungen im öffentlichen Raum auffällig. Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebe- darfe für Suchtkranke im Innenstadtbereich/um den Neumarkt und an anderen Szene- standorten (z.B. Mülheim, Kalk und Meschenich) gedeckt werden können. 40. Der Web-Sprachdienst wird weiterhin bereitgestellt, der ReadSpeaker (gegen eine jährliche Bereitstellungsgebühr) jeweils zum 1. Dezember. 41. Das Angebot von Informationen in Leichter Sprache wird deutlich ausgebaut und soll langfristig die Leistungen auf den 200 am häufigsten aufgerufenen Produktseiten um- fassen. Die bestehenden Seiten in Leichter Sprache werden mit unterstützenden Bil- dern ergänzt, alle neuen Seiten werden direkt mit Bildern erstellt. 42. Das Angebot an Filmen in Deutscher Gebärdensprache wird weiter ausgebaut. Für eine schnellere und kostengünstigere Realisierung werden zukünftig auch wiederver- wendbare Module eingesetzt. 43. Im städtischen Intranet wird das Informationsangebot für die Redakteure/innen in den Ämtern mit weiteren Artikeln zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten ausgebaut. Dies geschieht im Rahmen der laufenden redaktionellen Arbeit. 44. Die Barrierefreiheit der Bürgerämter wird fortlaufend verbessert. 45. Für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit werden regelmäßig Fortbildungen u.a. zu den Themen Gestaltung von Beteiligungsformen, Erprobung von Methoden für inklusive Angebote (leichte Sprache, etc.), Jugendhilfe und Behindertenhilfe angeboten. 46. Es werden spezielle Fortbildungen zum Thema Kinder und Familien mit Fluchterfah- rung angeboten. 47. Ein Newsletter des Qualifizierungsnetzwerks Inklusion Köln informiert zukünftig 3 – 4 x pro Jahr über Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Inklusive Bildung“. 48. Das Thema "Altengerechtes- und barrierefreies Stadtquartier" soll vertieft behandelt werden, um die Anwendbarkeit im Planungsalltag zu konkretisieren. Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 5 Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Seite 5 von 7 49. Zur Fortbildung der Mitarbeiter/innen werden Hinweise auf Seminare/ Fortbildungsver- anstaltungen (z.B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen oder der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure) weitergeleitet. 50. An der VHS wird die inklusive Haltung durch Fortbildungen der Mitarbeiter/innen und durch Fortbildungen der Dozenten/innen zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen weiter entwickelt. 51. Die Museen der Stadt Köln setzen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Leichte Sprache“ für Multiplikatoren (Lehrkräfte an inklusiven Schulen) fort und führen eine Weiterbildungsstaffel zum Thema „Leichte Sprache“ zum Einsatz bei Veranstaltungen in den Museen der Stadt Köln durch. 52. Die Barrierefreiheit der Wahlen wird durch eine Schulung der Wahlvorstände und eine weitere Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wahllokale verbessert. 53. Für die Beteiligung/ Mitwirkung der Vertreter/innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen am Planungsprozess werden die quartalsweise stattfindenden An- hörungen nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fortgesetzt. Zur Abstimmung bei Großmaßnahmen werden zudem weiterhin separate Termine durchgeführt. 54. Auf Veranstaltungen und bei Veröffentlichungen soll in stärkerem Umfang als bisher darauf geachtet werden, dass die Informationen auch für Menschen mit Lernschwierig- keiten verständlich sind. 55. Es wird ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt und anwendet. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierungen von Krankheitsbildern vermieden werden. 56. Das Land NRW wird aufgefordert, bereits bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach Köln Informationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um be- reits vor Ankunft der Flüchtlinge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. 57. Die Stadt unterstützt das Projekt der Diakonie Michaelshoven, ein „Netzwerk für Flücht- linge mit Behinderung“ aufzubauen. Die Zusammenarbeit der sozialen Fachkräfte im Bereich der Wohnraumversorgung mit diesem Netzwerk wird intensiviert. 58. Im Rahmen der Jugendgruppenleiterschulung wird ein Modul „Grundlagen inklusiver Arbeit“ entwickelt. Teil dieses Projektes ist die Übernahme von Patenschaften mit dem peer-to-peer-Ansatz, die auch die Begleitung von Jugendlichen zur Jugendeinrichtung beinhaltet. 59. In Federführung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf und in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Arbeit und Rehabilitation der Universität zu Köln sollen durch ein Mento- ring-Angebot Akademikerinnen mit Behinderung und gesundheitlichen Beeinträchti- gungen beim Übergang von der Hochschule in den Beruf durch Fach- und Führungs- kräfte aus kleinen und mittleren Unternehmen begleitet und unterstützt werden. 60. Durch das Jobcenter-Projekt “MitArbeit! In Köln.” werden Menschen mit einer Schwer- behinderung oder Gleichstellung individuell und qualifiziert auf ihrem Weg in Arbeit be- gleitet. 61. Die Beteiligungskultur in Köln wird inklusiv weiterentwickelt (Leitlinien zur Bürgerbetei- ligung): Zukünftige Bürgerbeteiligungen werden also grundsätzlich so gestaltet, das al- le Menschen teilnehmen können und aktiv ermuntert werden, diese Möglichkeit zu nut- zen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 6 Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Seite 6 von 7 62. Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der beste- henden Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte ge- zielt mit Flüchtlingen, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 63. Erhaltung und Weiterentwicklung der Inklusionsbegleitung und Beratung in den Kinder- tageseinrichtungen. 64. Personalentwicklung der städtischen Mitarbeiter/innen im Elementarbereich: Organisa- tion eines sich jährlich wiederholenden Fachtages für ca. 100 - 200 Mitarbeiter/innen aus den städtischen Kindergärten zu den Themen Inklusion und Behinderung. 65. Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ sind in elf Sozialräumen Maßnahmen vorgesehen, in denen die Themen der Gleichstellung, Nichtdiskriminie- rung und Barrierefreiheit als Querschnittsaufgaben behandelt werden. 66. Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Begehung der städtischen Museen werden in einer Prioritätenliste erfasst und die aufgeführten baulichen Maßnahmen zur Ver- besserung der Barrierefreiheit werden schrittweise umgesetzt. 67. Stärkung der Vernetzung und Fortbildung für mehr inklusive Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt. 68. Stärkung der Wahlfreiheit und Verbesserung der uneingeschränkten Teilhabe von Kin- dern und Jugendlichen mit Behinderung im Freizeitbereich. 69. Die Ausweitung des Angebots an preiswertem Wohnraum durch den Bau von jährlich mindestens 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen bleibt ein zentrales Ziel. 70. Die Beratungsgespräche und die Werbung für barrierefreies Bauen bei Investoren und Bauherren werden auch künftig verstärkt fortgesetzt. 71. Die Beratung und Vermittlung barrierefreien Wohnraums durch die Beratungsstelle Behindertengerechtes Wohnen und die Beratung und Hilfe durch wohn mobil (Bera- tungsstelle für Wohnraumanpassung und Wohnungswechsel) sollen mindestens im bisherigen Umfang fortgesetzt werden. 72. Es wird geprüft, ob in Kooperation mit den unterschiedlichen Kosten- und Leistungsträ- gern für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen mit psychischen Auffälligkeiten durch Stärkung der Alltagskompetenzen die Chancen zur Entwicklung von Lebens- und Ar- beitsperspektiven und zur Teilhabe verbessert werden können und somit langfristig ei- ne Anbindung an die Regelangebote möglich wird. Wesentlich ist hierbei der Erhalt des Beratungsangebotes „der Proberaum“ für psychisch auffällige junge Menschen in Ro- denkirchen und die Prüfung, ob und welche Angebote in den Stadtbezirken im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung für die Zielgruppe notwendig sind. Auf der Basis ei- nes Handlungskonzeptes werden die unterschiedlichen Hilfebedarfe für die Stadt Köln differenziert dargestellt und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. 73. Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. 74. Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte werden in Absprache mit der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit der Mitglieder der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen verbessern. 75. Die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare sollen in Leichte Sprache übersetzt werden. Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 7 Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen Seite 7 von 7 76. Die Anregungen des Abschlussberichtes „Politische Partizipation von Menschen Be- hinderung in den Kommunen stärken“ zur politische Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten in kommunalen Behindertenbeiräten werden aufgegriffen. 77. Um bessere Kenntnisse über die Lebenslage und die Bedürfnisse der Flüchtlinge mit Behinderung zu erlangen, werden systematisch Daten erhoben, ausgewertet und ver- öffentlicht. Dies betrifft beispielsweise die Schuleingangs- bzw. Seiteneinsteigerunter- suchungen bei Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. 78. Die Barrierefreiheit des FORUM Volkshochschule soll durch Bereitstellung einer Ram- pe, über die auch mobilitätseingeschränkte Gäste die Bühne erreichen können, ver- bessert werden. 79. Nach der zu erwartenden Novellierung der Landesbauordnung (LBauO) NRW sind Fortbildungen zu den geänderten Anforderungen an die Barrierefreiheit geplant. 80. Zur Verbesserung des Ausbildungsstandards im Bereich Barrierefreies Bauen wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit der Technischen Hochschule Köln kooperieren. 3) In Kürze beginnende Maßnahmen: 1. Die 2. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2018) wird auf der Grundlage einer für 2017 vorgesehenen Zwischenbilanz vorgenommen. 2. Der Dialog mit den Kliniken der Stadt Köln über die Situation von Menschen mit Behin- derung im Krankenhaus wird fortgesetzt. Es wird eine Prioritätenliste für die Maßnah- men erstellt, die zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus formuliert wurden, und es werden Absprachen zur Umsetzung getroffen. 3. Wichtige Impulse und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Hilfen für Suchtkranke werden auch im ersten Kölner Suchtbericht aufgegriffen. 4. Für Eltern wird eine Informationsbroschüre zum Thema „Gemeinsames Lernen“ er- stellt. 5. Inklusion wird als ein Schwerpunkt in der Fortschreibung des Kinder- und Jugendför- derplan aufgenommen. Die inklusiven Angebote im Bereich der Jugendförderung wer- den kontinuierlich ausgebaut. Konzepte zu Inklusion und Partizipation werden entwi- ckelt, erprobt und unter dem Gesichtspunkt der Selbstwirksamkeit evaluiert. 6. Neuanlagen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Nutzungsänderungen von Grünflächen werden generell barrierefrei gebaut. 7. Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich an Menschen mit Behinderung richten, sind Bestandteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 8. In Flüchtlingsunterkünften der Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Wohnungen) des „4-Phasen-Modells zur Flüchtlingsunterbringung in Köln“ werden im Fall eines Neu- oder wesentlichen Umbaus entsprechend der Landesbauordnung NRW barriere- freie Wohnungen bzw. rollstuhlgerechte Wohnungen errichtet. Eine entsprechende Verfahrensweise wird auch für Unterkünfte der Phase 3 (auf Dauer angelegter einfa- cher Bau) favorisiert.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2292/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27