0144/2017
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Verlängerung für das Jahr 2020
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2016 12 Eval_ENeRWin_Endbericht_Kurzfassung_m_Logo
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ifeu Wilckensstraße 3 D - 69120 Heidelberg Telefon +49 (0)6 221. 47 67 - 0 Telefax +49 (0)6 221. 47 67 - 19 E-Mail ifeu@ifeu.de www.ifeu.de Evaluation der „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ im Projekt „Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen für die Energiewende gewinnen (ENeRWin)“ Zusammenfassung Im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Dominik Jessing, Peter Mellwig, Mandy Werle, Markus Duscha (ifeu) Oliver Krieg, Jörg Erren (Kantar Emnid) Heidelberg, Dezember 2016 ifeu Evaluation Energieberatung ENeRWin 3 Evaluationsrahmen – Das Energieberatungsprojekt „Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen für die Energiewende gewinnen (ENeRWin)“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Das Energieberatungsprojekt „Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen für die Energiewende ge- winnen“ (ENeRWin) der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) versteht sich als Bera- tungs- und Informationsoffensive für die Themenschwerpunkte Energiesparen, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbare Energien. Es zielt darauf ab, private Haushalte mit Beratung, Information, Bildung und Interessenvertretung im Transformationsprozess der Energiewende zu begleiten und zu unterstützen. Privathaushalte sollen dazu motiviert werden, die Energiewende „in den eigenen vier Wänden“ zu schaffen. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschu tzziele des Landes Nord- rhein-Westfalen (NRW) geleistet werden. Ein zentrales und zielführendes Projektelement ist die „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ (EZH) zur energetischen Gebäudemodernisierung, eine etwa 90 -minütige energetische Modernisierungs- beratung bei den Verbrauchern vor Ort. Die EZH behandelt vorwiegend die Gebäudehülle sowie die Gebäudeheizung und kostet die Beratenen 60 Euro. Ein Teil dieser Beratungen wird im Laufe des Projekts auch in Zusammenhang mit Thermografie-Aktionen durchgeführt. Neben der EZH gibt es im Projekt ENeRWin weitere spezialisierte Varianten der Vor -Ort-Initialbera- tung mit thematischer Zuspitzung z. B. zu Feuchte und Nutzerverhalten oder den Solarstromcheck. Weitere Projektelemente sind u. a. die Tätigkeit von Energieb eratern in 29 Vertrags -kommunen in Nordrhein-Westfalen, Energie -Aktionsteam und Öffentlichkeitsarbeit sowie energetische Aufklä- rungs- und Informationsarbeit für Kinder und Jugendliche. Die Evaluation der ENeRWin-EZH-Energieberatung Das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) wurde gemein sam mit der TNS Deutschland GmbH – Geschäftsbereich Kantar EMNID (KANTAR EMNID) beauftragt, die Energie- beratung im Projekt ENeRWin zu evaluieren. Das Ziel der Evaluation war, zu ermitteln, wie wirksam die EZH ist und wie hoch Energie- und CO 2-Einspareffekte sowie Investitionskosten auf Basis der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen nach Angabe der Beratenen ausfallen. Überdies, wurden, über die wirtschaftlichen und energetischen Effekte hinaus, auch Wirkungen der EZH in Hinblick auf weitere wichtige Funktionen der Energieberatung betrachtet, wie beispielsweise die Vermeidung von Unsicherheiten und Fehlinvestitionen, Lerneffekte bzgl. Verhalten und Langfrist- perspektive für das Gebäude, etc. Im August und September 2016 hat KANTAR EMNID 500 zufällig ausgewählte Beratungsempfänger, die allesamt im Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2015 beraten wurden, telefonisch mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens befragt. Die 500 Beratungsempfänger hatten sich bei der Energiebe- ratung zur Teilnahme an der Evaluation bereit erklärt. Befragt wurden ausschließlich Beratene, die eine EZH ohne zusätzliche Thermografie -Aktion wahrgenommen hatten. Die Thermografie -Aktion wurde verstärkt erst ab Winter 2015/2016 du rchgeführt, sodass im o.g. Untersuchungszeitraum noch keine Fälle vorlagen. Alle 500 Beratungsempfänger waren zudem Haus- oder Wohnungseigen- tümer. Die Evaluation greift auf eine Methodik zurück, die im Rahmen einer Reihe früherer Auswertungen von vor allem bundesweiten Energieberatungsprogrammen von ifeu und KANTAR EMNID entwickelt worden war. Sie wurde hier insbesondere im Bereich der Beratungswirkungen außerhalb quantifi- zierbarer Sanierungsmaßnahmen noch verfeinert. 4 Evaluation Energieberatung ENeRWin ifeu Gebäudedaten Alle befragten Verbraucher, die sich in ENeRWin im Rahmen einer EZH beraten ließen, sind Eigentü- mer des Objekts der Beratung. Dabei handelte es sich in der Regel um Ein- oder Zweifamilienhäuser (63 bzw. 23 %), in selteneren Fällen auch um Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 11 Wohneinheit en. Bei gut der Hälfte der Gebäude handelte es sich um freistehende Häuser (54 %). Überwiegend handelte es sich um ältere Gebäude von vor 1977 (knapp 70 %). Damit standen also Gebäude im Fokus, die vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut worden waren und so prinzipiell ein hohes Einsparpotenzial aufweisen. Nach Angaben der Befragten waren die Gebäude überwiegend teilsaniert (64 %), in geringerem Umfang (18 %) aber auch vollsaniert. In 15 % der Fälle sprachen die Beratenen von einem fast völlig unsanierten Gebäude. Personendaten Überwiegend waren die Beratenen älter als 50 Jahre (etwa 60 %). Die Gruppe der 60 bis 69-Jährigen ist mit nahezu 25 % am stärksten vertreten. Ähnlich stark vertreten ist auch die Gruppe der 50 bis 59-Jährigen mit knapp 23 %. Das Durchschnittsalter der Befragten lag zum Zeitpunkt der Beratung bei etwa 53 Jahren. Knapp zwei Drittel der Befragten sind männlich (62 %). Zufriedenheit mit der Beratung Die große Mehrheit der Beratungsempfänger bewertete die EZH im Rahmen des Projekts ENeRWin sehr positiv. Über 95 % der Befragten gaben an, insgesamt mit der Beratung sehr zufrieden oder überwiegend zufrieden zu sein. Nur 1 % der Befragten war mit der Beratung nicht zufr ieden. Ent- sprechend positiv fiel auch das Ergebnis zur Weiterempfehlung der Energieberatung aus: Ca. 93 % würden die Beratung „auf jeden Fa ll“ oder „eher“ weiterempfehlen. Nur 6 % würden die Beratung nicht weiterempfehlen (wovon wiederum nur ein Drittel die Beratung „auf keinen Fall“ weiteremp- fehlen würde). Zudem wurden die Beratungsempfänger um eine Bewertung verschiedener Eigenschaften der Ener- gieberater bzw. bestimmter Merkmale der Vor-Ort-Energieberatung gebeten. Zur Unabhängigkeit, zur Erläuterungsqualität und zum Nutzen der Informationen sollten die Befragten dabei Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) verteilen. Überwiegend bew egten sich die Durchschnittsnoten ifeu Evaluation Energieberatung ENeRWin 5 dabei im Bereich „sehr gut“ bis „gut“. Am besten beurteilt, wurde die Unabhängigkeit der Energie- beratung von Verkaufsinteressen, Anbietern, Herstellern, Energieträgern und Produktnamen mit ei- ner Durchschnittsnote von 1,4. Beratungseffekte Ein zentrales Ziel der Evaluation war es, die Energie- und CO2-Einspareffekte sowie Investitionskosten auf Basis der durchgeführten und kurzfristig geplanten Sanierungsmaßnahmen nach Angabe der Be- ratenen zu berechnen. Darüber hinaus hat die vorliegende Evaluation gezielt versucht, qualitativ Be- ratungseffekte zu ermitteln, die über den quantifizierbaren Bereich der Energieeinsparungen und Investitionen hinausgehen, da hier zunehmend wichtige Funktionen von Energieberatungen vermu- tet werden. Umgesetzte und geplante Maßnahmen Im Mittel haben die 500 Befragungsteilnehmer 2,7 Maßnahmen bereits durchgeführt oder fest in den nächsten zwei Jahren eingeplant. Davon ergreifen 438 als Gruppe der „Umsetzer“ (88 %) min- destens eine Maßnahme (im Mittel 3,1). Bis zur Befragung hatten 304 (61%) bereits mindestens eine Sanierungsmaßnahme umgesetzt (im Durchschnitt 2,4 Maßnahmen). Die gesamte Zielgruppe der EZH hat im Betrachtungszeitraum (ca. 2-3 Jahre nach der Beratung) Modernisierungen mit im Schnitt zwei bis drei Maßnahmen im Blick und unterscheidet sich damit von den Kunden der BAFA-Beratung, die eher umfangreiche energetische Gebäudesanierungen nach der Beratung durchführen, die häu- fig durch KfW-Förderung gestützt werden (durchschnittlich etwa 3,8 Maßnahmen). Im Rahmen von Thermographie-Aktionen der Verbraucherzentrale NRW gewonnene EZH-Kunden führen gemäß ei- ner früheren Evaluation dagegen im Durchschnitt nur 2,4 Maßnahmen innerhalb von 2 -3 Jahren durch und erzielen auch erkennbar geringere Einsparungen. Bauteilmaßnahmen Von den 500 Befragten haben ca. zwei Drittel Dämmmaßnahmen durchgeführt oder planen dies fest innerhalb der nächsten zwei Jahre (334 Befragte). Besonders häufig wird das Dach gedämmt (38 %). Dahinter liegen die Dämmung der obersten Geschossdecke mit 29 % und der Kellerdecke mit 26 %. Auffällig ist der vergleichsweise geringe Anteil an umgesetzten oder fest geplanten Maßnahmen an der Außenwand: Hier haben lediglich 19 % der Befragten bereits gehandelt oder planen noch zu dämmen. Der starke Abschwung bei Außenwanddämmungen seit dem Jahr 2012, der wahrscheinlich auf die negative Berichterstattung über vereinzelte Probleme mit Außenwanddämmungen zurück- zuführen war, hat sich damit nicht weiter fortgesetzt, sondern auf abgesenktem Niveau stabilisiert. Eine vertiefte (gestützte) Abfrage zu Hemmnissen bei der Außenwanddämmung ergab, dass die für die Beratenen der erwartete Aufwand und die Kosten die Haupthinderungsgründe sind. Ebenfalls eine Rolle spielen Vorbehalte wegen möglicher n egativer Folgen und die Ansicht, die Maßnahme bringe energetisch nichts. Heizungstechnische Maßnahmen Auch im Bereich der Heizung wurde eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt: Knapp die Hälfte der Befragten haben angegeben, ihren Wärmeerzeuger nach der Beratung ausgetauscht zu haben oder dies fest zu planen (203 Befragte). In über der Hälfte dieser Fälle ist bzw. wird die neue Heizung mit Gas betrieben. 4 % aller 500 Beratungsempfänger haben nach der Energieberatung eine thermische Solaranlage in- stalliert, weitere 8 % planen dies fest. Die Beratungsempfänger wurden zudem nach der Umsetzung 6 Evaluation Energieberatung ENeRWin ifeu von Sanierungsmaßnahmen an der bestehenden Heizungsanlage befragt. Von den 500 Befragten ga- ben insgesamt 36 % an, dass nach der Energieberatung Optimierungsmaßnahmen an der bestehen- den Heizung durchgeführt wurden oder noch geplant sind (179 Befragte). Besonders häufig wird eine „regelmäßige fachmännische Wartung“ durchgeführt oder zukünftig fest geplant. Anstoß- und Vorzieheffekte In vielen Fällen setzte die Energiebera tung entscheidende oder wichtige Impulse, eine energiespa- rende Investition umzusetzen. Dies gilt insbesondere bei Dämmungen der Kellerdecke, bei der für fast die Hälfte aller Befragten die Beratung der entscheidende Impuls war (4 8 %). Ebenfalls einen hohen Einfluss hatte die Beratung auf die Durchführungen von Dämmmaßnahmen der obersten Ge- schossdecke und der Außenwand: Für 35 % bzw. 25 % der Befragten stellte die Energieberatung hier den entscheidenden Impuls zur Dämmung dar. Bei Dachdämmungen ist der Beratungseinfluss etwas geringer: Lediglich 17 % gaben an, dass die Energieberatung der entscheidende Impuls war. Auch hier wurde die Energieberatung jedoch von einem Drittel der Befragten als wichtige Hilfestellung gesehen (32 %). Beim Austausch von Heizkesseln fiel der Beratungseinfluss am geringsten aus: Hier war die Energieberatung für 12 % der Beratenen entscheidend für die Umsetzung der Maßnahme. Ein Viertel der Befragten stufte sie aber als „wichtige Hilfestellung“ ein (26 %). Durch die Beratung wurden aber nicht nur Sanierungsvorhaben ausgelöst, sondern teilweise auch geplante Vorhaben vorgezogen. Das wird bei den 304 Befragten, die Sanierungsmaßnahmen durch- geführt haben, von einem guten Drittel (36 %) bestätigt. Auch hierdurch ergeben sich positive (je- doch hier nicht weiter quantifizierte) Effekte auf Energieeinsparung und für den Klimaschutz. ifeu Evaluation Energieberatung ENeRWin 7 Einfluss auf die energetische Optimierung der Maßnahmen Die Beratenen wurden auch gefragt, welchen Einfluss die EZH auf die konkrete Ausführungsart der Sanierungsmaßnahmen hatte, also etwa auf die Wahl des Heizungstyps oder die Dicke einer Dämm- schicht. Dieser Einfluss ist besonders bei Dämmung von Kellerdecken aber auch bei anderen Dämm- maßnahmen deutlich. Energieeinsparungen, CO2 Quantifizierte Nettoeffekte – Effekte durch die Beratung Netto-Einsparungseffekte berücksichtigen den Einfluss der Energieberatung auf die Einsparungen durch die durchgeführten und geplanten Maßnahmen und stellen den Beratungseffekt durch zwei Berechnungsschritte nach. Zunächst werden die Maßnahmeneffekte auf die betrachteten Gebäude nicht in Bezug auf den Zustand vor der Beratung, sondern auf die vor der Beratung bereits geplanten Maßnahmen berechnet. Zusätzlich wird pro Maßnahme ein Beratungseffekt nach Angaben der Be- fragten als Faktor zwischen 0 („Die Beratung hatte keinen Einfluss“) und 1 („Die Beratung war der entscheidende Impuls.“) einkalkuliert. Die so errechneten Werte sind als durch die Beratung mindes- tens ausgelöste Einsparungen zu verstehen. * für Mehrfamilienhäuser können die Ergebnisse aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht ausgewiesen werden ** 61 Fälle der 500 Befragten waren nicht für die Berechnung verwertbar 8 Evaluation Energieberatung ENeRWin ifeu Durch die EZH werden im Durchschnitt jährlich ca. 2.055 kWh an Endenergie pro Beratung und Jahr eingespart. Ca. 44 % der Netto-Einsparungen resultieren dabei aus Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Befragung fest geplant aber noch nicht umgesetzt waren. Die jährliche Einsparung an Primär- energie durch die Energieberatung beträgt im Durchschnitt der Beratungsfälle ca. 2. 698 kWh pro Jahr. Im Schnitt konnte ein Netto -Beitrag zur CO 2-Vermeidung von 638 kg/a und Beratung erzielt werden. Quantifizierte Bruttoeffekte Anhand der Brutto-Effekte kann die Einsparung gegenüber dem Zustand des Gebäudes vor der Be- ratung dargestellt werden. Dabei werden Beratungseinflüsse nicht gesondert berücksichtigt. Durch- schnittlich beträgt die Endenergieeinsparung pro Beratung etwa 6.979 kWh/a. Die Brutto-CO2-Ver- meidung durch den Einfluss der Energieberatung beläuft sich im Mittel auf 3.203 kg pro Jahr. Die Brutto-Primärenergieeinsparung beträgt durchschnittlich 10.809 kWh pro Jahr. Investitionen Zur Berechnung der durch die Beratung ausgelösten Investitionen wurden die Maßnahmen mit durchschnittlichen Baukosten bewertet. Dabei wurden vergleichbare Rechenschritte wie bei den energetischen Effekten eingesetzt, sodass sich Netto-Investitionen, also durch die Beratung mindes- tens ausgelöste Investitionen ergeben. Demnach betragen die durchschnittlichen Netto -Investitio- nen für durchgeführte und geplante Maßnahmen etwa 5.076 Euro. Die durchschnittlich berechneten Brutto-Investitionen, die je Beratung ausgelöst wurden, betragen 17.704 Euro. Regionale Effekte, Arbeitsmarkteffekte Auf Basis berechneten Investitionen für durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und unter Berück- sichtigung eines Eigenanteils der Beratenen an der Maßnahmenumsetzung von 20 % lassen sich grob weitere ökonomische Effekte im Zusammenhang mit dem Projekt ENeRWin über die Jahre 2015 bis 2017 abschätzen. Allerdings kann die endgültige Abschätzung erst erfolgen, wenn die gesamte Bera- tungszahl im Projekt sowie der Anteil der Thermografie-Kunden bekannt sind. Basierend auf der Be- rechnungsmethodik des Monitorings der KfW -Programme „Energieeffizient Sanieren “ 2014 vom IWU und Fraunhofer IFAM, können Beschäftigungseffekte 12,2 Personenjahren pro 1 Mio. Euro an Investitionsmitteln inklusive Mehrwertsteuer angenommen werden. Nutzung von Förderprogrammen Mehr als ein Drittel der Befragten (38 %) nutzt für die Gebäudesanierung ein Förderprogramm oder einen zinsgünstigen Kredit der KfW oder plant die Nutzung. Auch hier unterstützt die Energiebera- tung, indem sie Beratenen passende Förderprogramme zeigt oder bei der optimalen Nutzung von bereits bekannten Förderprogrammen hilft. Unter den Nutzern von Förderprogrammen fanden 59% die Beratung hilfreich für die neue oder bessere Verwendung von Förderprogrammen (35% sehr, weitere 24 % ein wenig hilfreich). 41 % der Nutzer von Förderprogrammen sahen in diesem Bereich keinen Zusatznutzen der Beratung. Diejenigen, di e kein Förderprogramm nutzen (wollen) wurden nach ihren Gründen gefragt. Bei der Analyse der offenen Antworten überwiegt deutlich, dass entwe- der kein Bedarf für Förderung vorlag oder man Förderprogramme eher als unattraktiv empfand. ifeu Evaluation Energieberatung ENeRWin 9 Prävention, Qualitätssicherung, Maßnahmenfolge Die Energieberatung soll nicht nur die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen fördern, sondern auch darüber hinaus wirken. Im Rahmen der Evaluation konnten vielfältige Effekte nachgewiesen werden, die sich durch Energieeinsparung oder Investitionssummen nur unzureichend messen lassen. Darun- ter fällt auch, bereits vorhandene Planung der Beratenen bei Bedarf zu energetisch zu optimieren oder die Qualität der Ausführung von Sanierungsmaßnahmen zu verbessern. Auch unterstützte die Beratung die Befragten bei der richtigen Maßnahmenreihenfolge bei der Gebäudesanierung. Das be- stätigen mehr als zwei Drittel der Befragten („ja genau“ 34 %, „eher ja“ 38 %). Vermeidung von Fehlinvestitionen Der Energieberatung der VZ NRW kommt bei der Ver meidung von Fehlinvestitionen eine wichtige Rolle zu – nicht zuletzt deshalb, weil sie, wie aufgezeigt, unabhängig von Verkaufsinteressen erfolgt. Mehr als die Hälfte der Befragten (55 %) gaben an, dass die Energieberatung ihnen geholfen habe, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Lerneffekte, Mobilisierung Viele Beratungsempfänger sind bereits vor der Beratung in Bezug auf Energieverbrauch, den Gebäu- dezustand und mögliche Sanierungsmaßnahmen gut informiert oder halten sich für gut informiert . Als bevorzugte Inf ormationsquellen wurden hier vor allem die persönliche Beratung sowie Inter- netangebote genannt. Dennoch entfaltet die Energieberatung deutliche Wirkungen bei der Vermitt- lung von Wissen: So gaben immerhin 40 % der Befragten an, in Bezug auf den Einfluss des eigenen Verhaltens auf den Energieverbrauch und die Energiekosten sehr viel oder viel gelernt zu haben. 47 % der Beratenen fühlen sich hierzu bereits vor der Beratung gut informiert und lernten daher weniger oder nichts Neues. Gut die Hälfte der Beratenen (55 %) bestätigte, sehr viel oder viel dabei gelernt zu haben, wie ver- schiedene Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang wirken. Der Anteil derer, die in diesem Be- reich nichts Neues oder wenig gelernt haben, beträgt 34 %. Bei über der Hälfte der Beratungsempfänger hat die Energieberatung überdies Interesse an weiteren Energiesparinvestitionen oder -aktivitäten geweckt (53 %). Bei 27 % der Befragten konnte kein wei- teres Interesse geweckt werden. Zeitliche Sanierungsperspektive nach erfolgter Beratung Die Evaluation beleuchtete zudem die Frage, mit welcher zeitlichen Perspektive die Beratenen ihre Sanierungen in Angriff nehmen. Rund 60 % geht Sanierungen mit einer zeitlichen Perspektive von nur bis zu zwei Jahren an. Denjenigen, die eine längere zeitliche Perspektive auf ihr Gebäude haben, half die Beratung bei der Entwicklung dieser Perspektive. Die zeitliche Perspektive, die Beratene auf die Sanierung ihres Gebäudes haben, wird vom Alter der Beratenen wesentlich beeinflusst. Ältere Personen (Altersgruppe 60+) planen und führen zumeist kurzfristig (30 %) oder über einen Zeitraum von ein bis zwei J ahren (40 %) Sanierungsmaßnahmen durch. Zeitliche Perspektiven von bis fünf Jahren (16 %) oder sogar länger (11 %) finden sich in dieser Altersgruppe nur noch selten. Bei den Jüngeren (Altersgruppe bis 40) ist es fast umgekehrt: Nur sel- ten wird kurzfristig saniert (13 %), langfristige Perspektiven sind viel häufiger vertreten (bis 5 Jahre 29 %, länger 22 %). 10 Evaluation Energieberatung ENeRWin ifeu Fazit Die Evaluation kann die energetische Wirksamkeit der Vor-Ort-Energieberatung der VZ NRW belegen und einen deutlich positiven Einfluss auf die erreichte Endenergieeinsparung und die damit verbun- dene Minderung von Treibhausgasemissionen aufzeigen. Die Vor-Ort-Energieberatung liefert somit, im Zusammenspiel mit anderen energiepolitischen Instrumenten, einen merkbaren Beitrag zur Ener- giewende sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen. Die Wirksamkeit der Energieberatung geht damit über die subjektive Befürwortung und den Zufrie- denheitsgrad der befragten Beratungsempfänger hinaus. Die große Mehrheit der Befragten hat min- destens eine Sanierungsmaßnahme im Zuge der Energieberatung umgesetzt und/oder plant (wei- tere) Maßnahmen in den nächsten 2 Jahren durchzuführen. Dabei bleibt die Zahl der nach der Ener- gieberatung durchschnittlich umgesetzten Maßnahmen im Vergleich zu früheren Evaluationen ent- sprechender Energieberatungsangebote annähernd gleich. Sie liegt jedoch unterhalb des Niveaus umfassenderer Beratungsangebote wie der BAFA Vor-Ort Beratung. Im Vergleich mit Evaluationsergebnissen früherer Energieberatungsangebote der VZ NRW sind die (Endenergie-) Einspareffekte pro Beratungsfall etwas angestiegen. Als weiteres positives Ergebnis dieser Evaluation konnten viele Effekte der Beratung über die direkt bewirkte und „messbare“ Ener- gieeinsparung hinaus ermittelt werden. Zu nennen sind angestoßene Investitionen, Vermeidung von Fehlinvestitionen, Orientierungshilfe bei Fördermitteln sowie Lerneffekte.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0144/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Verlängerung für das Jahr 2020 Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und Grün beschließt, die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energieberatung für Privathaushalte in Köln über den aktuellen Zeitraum bis Ende 2019 gemäß Rats- beschluss vom 08.04.2014 (0935/2014) hinaus für das Jahr 2020 mit einem Zuschuss zu unterstüt- zen. Die Mittel i.H.v. 57.500 € für das Haushaltsjahr 2020, werden im Haushaltsplan 2018, beim Teiler- gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veran- schlagt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energieberatungsstelle aus Mitteln des Landes NRW (unter Ausnutzung von EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung). Alternative: Der Ausschuss Umwelt und Grün lehnt eine Verlängerung der Bezuschussung für das Jahr 2020 an der Energieberatung für Privathaushalte in Köln der Verbraucherzentrale NRW ab. Ausschuss für Umwelt und Grün 16.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 57.500 p.a. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Rahmen eines von der EU, dem Land NRW und den beteiligten Kommunen geförderten Projektes „Sparnachbar“ wurde gemäß Ratsbeschluss vom 24.11.2011 (2661/2011) in Köln eine Energiebera- tung für Privathaushalte seitens der Verbraucherzentrale NRW eingerichtet und gemäß Ratsbe- schluss vom 08.04.2014 (0935/2014) um weitere fünf Jahre bis Ende 2019 verlängert. Die Energieberatung soll private Haushalte zur Energieeinsparung insbesondere durch die Sanierung von Wohngebäuden ermuntern. Die jeweils 90-minütige Beratung durch einen erfahrenen und unab- hängigen Fachberater vor Ort ist eine Initialberatung, um einen Überblick über sinnvolle Einsparmög- lichkeiten und Sanierungsmaßnahmen, die sich rechnen, aufzuzeigen. Abschließend erhalten die privaten Haushalte einen schriftlichen Beratungsbericht mit einer fachli- chen Auswertung, relevanten Fördermöglichkeiten und ergänzenden Informationen. Für eine detail- lierte Planung der resultierenden Maßnahmen müssen sich die Haushalte wie bisher an entsprechend qualifizierte Fachbetriebe wenden. Im Jahr 2015 wurden in Köln u. a. folgende ‚VorOrt‘-Energieberatungsaktionen durch die Verbrau- cherzentrale NRW durchgeführt: 92 ‚StromSparBeratungen‘ 137 ‚Energieberatungen bei Ihnen zu Hause‘ (EZH) Die Verbraucherzentrale gibt die kalkulatorischen Kosten des Projektes mit 135.000 € pro Jahr an (Sach-, Personal- und Gemeinkosten). Durch Landes- und EU-Mittel sowie durch Entgelte der bera- tenden Personen in Höhen von 60 € pro Beratung können die jährlichen Kosten für die Stadt Köln auf 57.500 € pro Jahr reduziert werden. Gemäß Ratsbeschluss aus 2014 würde die finanzielle Unterstüt- zung der Energieberatung der Verbraucherzentrale durch die Stadt Köln am 31.12.2019 enden. 3 Dagegen stehen die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Landesmitteln finanziert durch das Land NRW haushaltstechnisch bis zum Jahr 2020 zur Verfügung. Die aktuelle Bewilligung für das Projekt „Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen für die Energie- wende gewinnen (ENeRWin)“ der Verbraucherzentrale NRW endet jedoch bereits am 31.12.2017. Zum 01.01.2018 wird die Verbraucherzentrale NRW ein „neues“ Projekt „Energie 2020“ starten, des- sen Konditionen grundsätzlich die gleichen sind wie derzeit. Dieses gehört zu den ersten Maßnahmen des jetzigen EFRE-Förderzeitraums. Um den vollen Zeitrahmen der aktuellen EFRE-Phase (2018 - 2020) auszunutzen, zieht die Verbraucherzentrale NRW die Vertragsverhandlungen mit dem Land vor. Voraussetzung sind verbindliche Erklärungen aller beteiligten Kommunen für die gesamte Pro- jektlaufzeit. Aus diesem Grund regt die Verwaltung die vorzeitige Verlängerung der finanziellen Unterstützung bis zum 31.12.2020 an. Die Fortführung der Projektlaufzeit und die finanzielle Unterstützung der Energieberatung der Ver- braucherzentrale in Köln erfolgt vorbehaltlich der ergänzenden Finanzierung der Energieberatungs- stelle aus Mitteln des Landes NRW (unter Ausnutzung von EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung). Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.: Anlagen Anlage 1: Aktueller Evaluationsbericht der „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ im Projekt „Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen für die Energiewende gewinnen (ENeRWin)“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0144/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27