AN/1019/2025
Änderungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 1656/2025, gem. Änderungsantrag SPD und B90/Die Grünen
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Gem. Änderungsantrag (SPD BV1)
3191 Zeichen
SPD B90/Die Grünen Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1019/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Änderungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 1656/2025, gem. Änderungsantrag SPD und B90/Die Grünen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet die Beschlussvorlage 1656/2025 zu ergänzen: Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen der Stadt Köln um folgende Punkte ergänzte Fassung: 1. Die Fristen für die Einreichung von Anträgen gemäß § 38 Absatz 1a werden an die Rege- lungen des § 3 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anträge mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 8. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. 2. Die Fristen für die Einreichung von Anfragen gemäß § 38 Absatz 2 werden an die Rege- lungen des § 4 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anfragen spätestens am 3. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung des Rates in Kraft. Zu- gleich tritt die seit dem 01.07.2020 geltende Geschäftsordnung außer Kraft. Begründung: Die aktuell im § 38 der Geschäftsordnung festgelegten Fristen für Anträge und Anfragen wei- chen von den allgemeinen Fristen gemäß §§ 3 und 4 ab. Eine Angleichung schafft mehr Ein- heitlichkeit innerhalb der Verfahrensabläufe und erleichtert sowohl den Fraktionen als auch der Verwaltung die Organisation und Bearbeitung von Anträgen und Anfragen. - 2 - Darüber hinaus sind die Ratsfraktionen mit hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen ausge- stattet, während die Fraktionen der Bezirksvertretung ausschließlich ehrenamtlich arbeiten. Die bestehenden längeren Fristen für die Bezirksvertretung stellen daher eine unnötige zu- sätzliche Belastung dar. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass die Bezirksvertretung unter denselben zeitlichen Bedingungen arbeitet wie andere Gremien der Stadt. Zusätzlich trägt die Änderung zur Stärkung der Bezirke bei, da ehrenamtlich tätige Bezirks- vertreter*innen oft weniger Zeitressourcen haben als Ratsfraktionen mit hauptamtlichen Mit- arbeitenden. Durch kürzere Fristen wird gewährleistet, dass Anträge und Anfragen zeitnah und ohne übermäßigen administrativen Aufwand eingebracht werden können. Die Angleichung der Fristen fördert zudem eine bessere Abstimmung zwischen der Bezirks- vertretung und dem Rat, da vergleichbare Fristen die Zusammenarbeit erleichtern und eine schnellere Bearbeitung von wichtigen Themen ermöglichen Mit freundlichen Grüßen Tim Cremer Julie Cazier SPD B90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1019/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV1 (SPD)
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 26.06.2025 06:29