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V/0676/2023

Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq

Vorlagen 08.11.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der citeq, Sitzung am 21.11.2023, TOP 5.2

Managementkontrakt Anlage 1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Managementkontrakt Anlage 1

8828 Zeichen

Managementkontrakt Stadt Münster / citeq      
 
 
Seite 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Managementkontrakt 
 
 
 
zwischen der  
Stadt Münster 
und ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung  
citeq 
 
 
 
 
 
für den Zeitraum vom 
01.01.2024 bis 31.12.2028

Managementkontrakt Stadt Münster / citeq      
 
 
Seite 2 
 
1. Präambel 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die 
Stadt Münster und die citeq haben und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu 
erreichen.  
 
Die citeq ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster und unterliegt einer vier-
teljährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung ohne Wettbewerb. 
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance 
Kodex zusammengefasst sind, und den Vorgaben der IT -Strategien der Stadt Münster und der 
ÖrV-Partner erstellt. 
 
2. Gültigkeit des Managementkontraktes 
Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Ver-
handlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und passende Unternehmens-
konzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu entwi-
ckeln, mit dem Betriebsausschuss zu beraten und abzustimmen.  
 
3. Betriebszweck der citeq 
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung § 2 Abs. 2 und 3 ausgeführt (Stand 2014): 
 
(2) Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Infor-
mationstechnologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt 
Münster, die übrigen Kooperationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Öffent-
lich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster) und sonstigen Kunden im Rahmen des § 
107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.  
 
(3) Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hi lfs- und Nebenbetriebe ist die Optimie-
rung des kommunalen Leistungsangebotes der Fachämter für Bürgerinnen und Bürger 
durch eine bedarfsorientierte Gestaltung von IT -Dienstleistungen für die Ämter und Ein-
richtungen der Stadtverwaltung Münster und die übrigen Kooperationspartner der öffent-
lich-rechtlichen Vereinbarung. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen 
Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungser-
bringung zu erfüllen.  
 
4. Zielbestimmungen der citeq 
4.1. Oberziele 
Die citeq berücksichtigt im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung, ihrer Arbeitsplanung sowie 
bei der Priorisierung von Projekten und Leistungen für Ämter und Einrichtungen der Stadt Müns-
ter die Handlungsschwerpunkte der Stadt Münster: 
 
 Klimaneutralität 
 Leistbares, nachhaltiges Wohnen

Managementkontrakt Stadt Münster / citeq      
 
 
Seite 3 
 
 Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität 
 Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung 
 
Die Gemeindeordnung verpflichtet die citeq darüber hinaus unter anderem  auf den Grundsatz 
der Wirtschaftlichkeit. Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine langfristig gesicherte und op-
timale Aufgabenerfüllung. Insofern ist das Handeln der citeq auf eine hohe Effektivität und Effizi-
enz auszurichten. Dabei soll die Finanzstruktur der citeq stabil sein, jedoch den städtischen Haus-
halt möglichst wenig belasten. 
 
4.2. Teilziele 
Im Folgenden werden die Teilziele der citeq in Sachziele und Finanzziele untergliedert.  
4.2.1. Sachziele 
 
Die Sachziele der citeq leiten sich hinsichtlich ihrer Leistungen für die Stadt Münster aus der IT-
Strategie der Stadt Münster sowie den Verträgen und Vereinbarungen mit dem Personal - und 
Organisationsamt in dessen Rolle als Auftraggeber für IT -Leistungen für die Stadt Münster ab.  
Darüber hinaus erbringt die citeq Leistungen auf der Grundlage der ÖrV und ihrer Mitgliedschaft 
im KDN. 
Folgende Sachziele werden im Rahmen der IT-Strategie definiert: 
4.2.1.1. Bereitstellung von aus der IT-Strategie abgeleiteten IT-Dienstleis-
tungen 
4.2.1.2. IT-Sicherheit 
IT-Sicherheit umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Systeme vor Cy-
ber-Angriffen und anderen Bedrohungen zu schützen. 
 
4.2.1.3. Digitalisierung 
Die Stadt Münster verfolgt mit ihrer Digitalisierungsstrategie die Ziele, Bürgerinnen und Bürgern 
sowie Wirtschaftsunternehmen einen einfachen digitalen Zugang zu den Verwaltungsleistungen 
zu eröffnen, ihre eigenen Prozesse zu optimieren, Kooperationen mit geeigneten Partnern aufzu-
nehmen und ggf. auszuweiten, Partizipation zu erleichtern und einen Beitrag zur Smart City zu 
leisten. 
4.2.1.4. IT-Controlling  
Im Rahmen der neuen IT-Strategie und der Budgetierung ist ein städtisches Kennzahlensystem 
zu erarbeiten und anzuwenden. 
  
4.2.2. Finanzziele / Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
Zur Erreichung einer nachhaltigen Unternehmungspolitik legt der Betrieb einen 5-Jahres-Erfolgs- 
und Finanzplan vor. Die citeq ist sich hierbei ihrer kommunalen Herkunft bewusst, richtet sich im 
kommenden Mittelfristzeitraum aber gleichzeitig an der IT-Branche aus und sucht proaktiv nach 
sich bietenden Verbesserungspotenzialen.

Managementkontrakt Stadt Münster / citeq      
 
 
Seite 4 
 
Die Wirtschaftsplanung bei der citeq erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung im Investitions-, Finan-
zierungs- und Erfolgsbereich. Über die Fortschreibung und ev entuelle Anpassungsbedarfe ent-
scheidet der Betrieb mit Beschlussfassungen im Betriebsausschuss jedes Jahr neu. 
 
Die Finanzziele werden wie folgt definiert: 
 
 Erwirtschaftung einer dem Gesellschaftszweck angemessenen und entsprechenden Ei-
genkapitalverzinsung 
 
Weitere Finanzziele der citeq leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Sachzielen ab: 
 
 Operative Betriebsergebnisse:  
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Ergebnisent-
wicklung vor (jeweils Jahresüberschuss): 
 
2024 2025 2026 2027 2028 
909.740 € 951.620 € 946.920 € 921.900 € 316.190 € 
 
 Angemessene Eigenkapitalausstattung:  
Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der citeq wird eine Eigenkapitalquote von in 
der Regel 20 % angestrebt. Jährliche Schwankungen durch Rücklagenbildung und Finan-
zierungen für geplante größere Investitionsmaßnahmen in einer Bandbreite von 5 % sind 
möglich.  
 
 Ausschüttung: 
Auf Basis der oben genannten Jahresergebnisse sind folgende haushaltswirksame Min-
destgewinnausschüttungen der citeq an die Stadt Münster vorgesehen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 
300 T € 300 T € 300 T € 300 T € 300 T € 
 
Grundsätzlich wird das gesamte Jahresergebnis der citeq an den Haushalt der Stadt aus-
geschüttet (ggf. abzgl. ca. 330 T € Zinsertrag aus Pensionsforderungen)  Die Ausschüt-
tungsbeträge der Jahre 2024 bis 2028 stehen unter dem Vorbehalt der Realisierungsmög-
lichkeit auf Grund der Verläufe der jeweiligen Geschäftsjahre . Die Stadt kann von der 
Ausschüttung absehen, um die Eigenkapitalquote der citeq in die Richtung des angestreb-
ten Zielwertes zu bewegen. 
 
 
Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele 
 
Veränderungen bzw. neue im Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklungen bzw. Ent-
scheidungen, sei es intern oder extern, insbesondere von Gesetzgeber- und Gesellschafterseite 
sowie seitens der citeq können die Finanzziele nachhaltig beeinflussen.  Die Erreichbarkeit der 
aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz der dazu im Vorfeld getroffenen 
Annahmen bzw. angesetzten Gegebenheiten. 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die Stadt Münster und die citeq über den 
Grad der Zielerreichung ab.

Managementkontrakt Stadt Münster / citeq      
 
 
Seite 5 
 
5. Sonstige Vereinbarungen 
 Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für 
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
 Die citeq unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind im von 
der Stadt Münster vorgegebenen Format rechtzeitig nach Anforderung zu übermitteln. 
 
 Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal zur Mitte der Laufzeit 
sowie einmal zum Ende der Laufzeit des Managementkontrakts durch die citeq nach Vor-
abstimmung mit dem städt. Beteiligungsmanagement im Betriebsausschuss vorzustellen 
und zu beraten. 
 
 Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Betriebsleitung der citeq weder 
geändert noch konkretisiert.  
 
 
 
Münster, den 08.11.2023 
 
 
 
Für die Stadt Münster   Für die citeq  
   
 
 
gez.   gez.  
 
Christine Zeller   Holger Nauendorff   
Stadtkämmerin   Betriebsleiter

Anlage A

805 Zeichen

Anlage A zur V/0676/2023 
Kurzüberblick 
Bisher bestand mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq kein Managementkontrakt 
(MMK). 
Nun wird erstmalig ein MMK für die Jahre von 2024 bis 2028 vorgelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Fi-
nanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Stadt Münster 
einerseits und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung andererseits. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0115 IT-Management (citeq) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw.

Beschlussvorlage

3987 Zeichen

V/0676/2023 
V/0676/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2023 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq und der Stadt 
Münster für die Jahre 2024 bis 2028 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Auf den Haushalt der Stadt Münster  hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkun-
gen: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0115 IT-Management (citeq)    
Position  Gewinnanteile 2024 724.150  
   2025 586.590 
   2026 628.470 
   2027 623.770 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscon-
trollings - Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrie-
ben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in 
Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften 
citeq 
 
16.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Waterkamp 
Telefon: 492-1806 
Waterkamp@citeq.de

- 2 - 
V/0676/2023 
Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt (MMK) zwischen der Gesell-
schafterin Stadt Münster / den Gesellschaftern und der Beteiligungsgesellschaft zu fixieren sind. 
 
Gemäß den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Müns-
ter beschließt der Rat die Zielvereinbarungen für die unmittelbaren Beteiligungen, die auf den stra-
tegischen Unternehmensplanungen basieren und integraler Bestandteil der Managementkontrakte 
sind. Die Finanz- und Leistungsvorgaben für die Beteiligungen stehen dabei im Einklang mit den 
gesamtstädtischen Zielen und den unternehmens - und marktspezifischen Gegebenheiten. Die 
MMK gelten in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren. 
 
Ziel aller MMK ist es, den relevanten Beteiligungsgesellschaften bzw. eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungs-
sicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressaten der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt 
Münster einerseits und die Beteiligungsgesellschaften andererseits. 
 
Begründung im Einzelnen 
 
Bisher bestand mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq kein Managementkontrakt. 
 
Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt wurde auf der Grundlage der aktuellen  Grund-
struktur im Beteiligungsmanagement für Managementkontrakte zwischen citeq und Verwaltung 
abgestimmt und korrespondiert mit dem Wirtschaftsplan 2024 der citeq (Vorlage 0671/2023). 
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Stadt 
Münster sowie die gegenseitigen Beiträge der citeq und der Stadt Münster zur Erreichung dieser 
Ziele beschrieben. Ihre Definition erfolgt ausgehend vom Betriebszweck sowie allgemeingültiger 
betriebswirtschaftlicher Grundsätze. 
Die detaillierten Sachziele, die sich hinsichtlich ihrer Leistungen für die Stadt Münster aus der IT-
Strategie der Stadt Münster sowie den Verträgen und Vereinbarungen mit dem Personal- und Or-
ganisationsamt in dessen Rolle als Auftraggeber für IT -Leistungen für die Stadt Münster ableiten, 
sind unter 4.2.1 beschrieben. 
Die daraus abgeleiteten Finanzziele werden unter Ziffer 4.2.2. fixiert; sie definieren in jedem Fall 
eine Mindestausschüttung von 300.000 €. 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung citeq für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Beratungsverlauf (4)

21.11.2023 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0676/2023
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2023
Erstellt
08.11.2023 09:19