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1555/2017

Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Abmilderung des Schulnotstandes (0294/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.06.2017, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7006 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 1555/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 
 
Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Abmilderung des Schulnotstandes 
(0294/2017) 
 
Beantwortung einer Anfrage der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung  vom 27.04.2017, TOP 
9.1.4 
1. Wieso kann die Grundschule Fußfallstraße in Köln-Merheim nun mit neun Containern 
der größte Containerstandort werden, nachdem in den Vorjahren immer damit argu-
mentiert wurde, eine wie auch immer geartete Kapazitätserweiterung am Standort sei 
aufgrund von Platzmangel nicht möglich? 
 
2. Reicht der Platz am Standort Heßhofstraße tatsächlich aus oder geht dies zu Lasten 
der Schulhoffläche? 
 
3. Wieso sind die Schulstandorte in Neubrück und Brück nicht für Container vorgesehen, 
obwohl dort die Verwaltung selbst inzwischen temporäre Containerlösungen in der 
Schulentwicklungsplanung vorschlägt? 
 
4. Wie verträgt sich der Standort Hauptschule Nürnberger Straße mit der bereits be-
schlossenen Schließung dieser Hauptschule? 
 
5. Sollen an den Standorten vorrangig Kinder der jeweiligen Schulform beschult werden 
oder ist primär an die Einrichtung von sog. Vorbereitungsklassen gedacht, also an die 
Beschulung von Flüchtlingskindern? 
 
Bezirksvertreter Klein (SPD-Fraktion) führt aus, dass folgende Frage von ihm aus der ge-
nannten Sitzung ebenfalls nicht beantwortet worden ist: Sind die weiterführenden Schulen 
insbesondere im Stadtbezirk Kalk, so gut aufgestellt, dass sie die Kinder aus den Grundschu-
len, deren Anzahl sich durch die Aufstellung der in Rede stehenden Schulcontainern erheb-
lich erhöhen wird, nach dem Ende ihrer Grundschulzeit aufnehmen können?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Gemäß Ratsbeschluss (Sessionvorlage – Nr. 2142/2016) ist für die Grundschule 
Fußfallstraße zum Schuljahr 2018/2019 eine vorübergehende Zügigkeitserweite-
rung, bis zur Fertigstellung einer weiteren Grundschule in Merheim, vorgesehen. 
Daher wurde zunächst untersucht, ob eine Kapazitätserhöhung im Bestandsge-
bäude möglich ist, mit dem Ergebnis, dass die Kapazitäten im Bestandsgebäude

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für eine Zügigkeitserhöhung nicht ausreichen. 
Im Rahmen der Beschaffung von Containereinheiten mittels DE 0294/2017, konnte 
die Beschaffung der Container für die temporäre Zügigkeitserweiterung der Grund-
schule Fußfallstraße vorgezogen werden, um eine rechtzeitige Erstellung sicher-
zustellen sowie zusätzliche Raumkapazitäten zur Aufnahme von VK-Klassen zum 
Schuljahr 2017/2018 zu gewährleisten. Im benachbarten Stadtteil Merheim ist eine 
weitere Grundschule vorgesehen. Die Zügigkeitserweiterung der Schule Fußfall-
straße ist daher nicht dauerhaft sondern nur bis zur Fertigstellung dieser zusätzli-
chen Grundschule vorgesehen. Eine definitive Aussage, wann dies der Fall sein 
wird, kann leider derzeit nicht vorgenommen werden.  
 
2. Am Standort Heßhofstr. wird die Aufstellung der Containereinheiten auf der Schul-
hoffläche erfolgen. 
Die Schulbauleitlinie der Stadt Köln empfiehlt eine Schulhoffläche von 5 m² je SUS. 
Die Verwaltung ist bemüht, diese Empfehlung so weit wie möglich einzuhalten. 
Leider ist dies jedoch nicht immer an allen Standorten, insbesondere in verdichtet 
bebauten Stadtteilen möglich. Um eine schnelle Versorgung mit zusätzlichen 
Räumen sicherzustellen, muss auf Schulgrundstücke und damit tlw. auch auf 
Schulhofflächen zugegriffen werden, um die dort vorhandene schulische Infrastruk-
tur (Verwaltung, ggf. Fachräume, ggf. Toiletten etc.) ebenso, wie die vorhandene 
Erschließung ( Stromzufuhr, ggf. Wasser- und Abwasseranschlüsse, etc.) nutzen 
zu können. Die Situation, wie in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellt, erfor-
derte eine sehr schnelle Beauftragung der Container, um zum Schuljahresbeginn 
2017/18 die gesetzlich vorgegebene Schulpflicht in allen Stadtteilen erfüllen zu 
können. Dies führt leider in Einzelfällen auch zur Inanspruchnahme von Schulhof-
flächen, die in der Abwägung gegenüber der Erfüllung der Schulpflicht leider als 
nachrangig zu betrachten waren.  
 
Bei der Aufstellung der Schulcontainer wird auf den vorhandenen Baumbestand 
Rücksicht genommen. Wo es möglich ist, erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünpflege ein Kronenrückschnitt. 
Für Bäume, die nicht zu erhalten sind und gefällt werden müssen, wird ein Ersatz-
geld gezahlt, das zweckgebunden für die Pflanzung neuer Bäume verwendet wird. 
 
 
3. Die SEP sieht weder in Neubrück noch in Brück die Schaffung zusätzlicher Raum-
kapazitäten durch Container vor.  
Am Standort Andreas- Hermes- Str. wird ein Ersatz der vorhandenen Contai-
nereinheiten erfolgen. Diese Maßnahme ist beauftragt. 
 
4. Am Standort Nürnberger Str. erfolgt ein Ersatz der vorhandenen baufälligen Con-
tainer. 
Unter Berücksichtigung der auslaufenden Schließung der Hauptschule, werden die 
Räumlichkeiten der Hauptschule sukzessive durch eine Zügigkeitserweiterung der 
Gesamtschule Adalbertstr. übernommen. Die VK-Klassen werden daher mit 
Schließung der Hauptschule am Standort Nürnberger Str. verbleiben.

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5. Die Erweiterung der Raumkapazitäten durch Containereinheiten soll sowohl zur 
Unterbringung von Vorbereitungsklassen als auch im Bedarfsfall für die Unterbrin-
gung der Schüler in den Regelklassen dienen. 
 
Der Bedarf an Schulplätzen in der Sekundarstufe I ist in Kalk bereits jetzt sehr hoch. 
In der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln wird dargestellt, dass in der Sekundarstufe I 
nach aktueller Einschätzung perspektivisch mit einem Bedarf von rd. 1.350 Schulplätzen in 
den Eingangsklassen gerechnet werden muss (Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 
Köln 2016, S. 90). Dies entspricht einem Bedarf von rd. 50 Zügen. Bei den weiterführenden 
Schulen im Stadtbezirk stehen derzeit 29 Züge zur Verfügung. Die Verwaltung ist daher be-
müht, zusätzliche Schulen der Sekundarstufe I zu erreichten. Bisher werden neben der Pla-
nung am Walter-Pauli-Ring (das Grundstück kann wahrscheinlich vom Land NRW erworben 
werden) zwei weitere Standorte für die bauliche und schulrechtliche Errichtung von weiterfüh-
renden Schulen im Stadtbezirk Kalk geprüft (Verlagerung des Betriebshofs Fuldaer Straße / 
Frankfurter Straße und Hallen Kalk). Darüber hinaus ist ein weiterer Standort für eine weiter-
führende Schule notwendig. Diese vier neuen, zusätzlichen Standorte sind unbedingt erfor-
derlich, um den erwarteten Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe I und II zu decken. 
 
Die Stadtverwaltung ist derzeit bemüht, Wege zu finden, wie der Schulbau insgesamt –und 
damit auch die Schulbauprojekte im Stadtbezirk Kalk trotz des erheblichen Fachkräfteman-
gels insbesondere im Bereich der Gebäudewirtschaft beschleunigt werden kann. Die hier 
notwendige und dringliche Beschaffung von Containereinheiten kennzeichnet eine bedauerli-
che Ausnahmesituation, die alle Beteiligten zu Kompromissen nötigt.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Fußfallstraße
  • Frankfurter Straße
  • Walter-Pauli-Ring
  • Andreas-Hermes-Straße
  • Nürnberger Straße
  • Adalbertstraße
  • Fuldaer Straße
  • Heßhofstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1555/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27