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1573/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO - Ausweisung einer Spiel- und Liegewiese im Beethovenpark (Köln-Sülz)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 18.09.2017, TOP 5.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Vorlage 1451-2017 Sachstandbericht BV 3

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Vorlage 3231-2016 Hundeanleinpflicht

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/32/0 
02-1600-11/17 
Vorlagen-Nummer 
 1573/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO - Ausweisung einer Spiel- und Liegewiese im Beethovenpark 
(Köln-Sülz) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) dankt der Petentin für Ihre Eingabe und beschließt, dem Vor-
schlag der Petentin nicht zu folgen. 
Begründung: 
Dem Wunsch der Petentin kann nicht entsprochen werden, da die Kölner Stadtordnung (KSO) vom 
14.04.2014 in der Fassung vom 29.01.2017 die Ausweisung von Spiel- und Liegeflächen nicht vor-
sieht. 
Eine Änderung der Kölner Stadtordnung bleibt dem Rat der Stadt Köln vorbehalten. 
Die Ausweisung von Spiel- und Liegeflächen ist aus den folgenden Gründen auch nicht erforderlich: 
Die Verwaltung hatte bereits im Jahr 2014 aus fünf ordnungsbehördlichen Vorschriften der allgemei-
nen Gefahrenabwehr eine einheitliche Vorschrift – die Kölner Stadtordnung (KSO) –  erarbeitet.  
Die ursprünglichen fünf Vorschriften, u.a. die Grünflächenordnung, umfassten Ge- und Verbote zur 
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Die Regelungen der Verordnungen 
waren ursprünglich spezifisch auf den jeweiligen Geltungsbereich abgestellt. Im Laufe der Zeit muss-
ten die einzelnen Verordnungen jedoch fortgeschrieben, erweitert und ergänzt werden, um neuen 
Anforderungen und Bedürfnissen zu entsprechen. So beinhalteten die ursprünglichen Fassungen der 
Kölner Straßenordnung, der Grünflächenordnung und der Spielplatzsatzung zahlreiche Überschnei-
dungen und identische Tatbestände. Das galt insbesondere für allgemeine Verbote zu den Themen 
Verunreinigung, Lärm oder störendes Verhalten in der Öffentlichkeit. Um derartige Überschneidun-
gen, die zu Lasten der Transparenz und Übersichtlichkeit gingen, aufzulösen, wurden die ursprüngli-
chen Regelungen in einer einheitlichen Kölner Städteordnung zusammengefasst. Die jeweiligen 
Fachämter brachten ihre Expertise ein und legten die fachlichen Notwendigkeiten fest, auf deren 
Grundlage dann eine einheitliche Stadtordnung entstand. Statt bisher 26 Seiten reichen nunmehr 17 
Seiten aus, um ein gutes Zusammenleben in Köln zu regeln. 
Die Kölner Stadtordnung ist somit ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau: Weniger Regeln, einfa-
chere Regeln – das macht Vorschriften für die Kölnerinnen und Kölner übersichtlicher und nachvoll-
ziehbarer. 
In der Folge konnte auch die oft unübersichtliche und wartungsintensive Ausschilderung der Spiel- 
und Liegewiesen entfallen, da Hunde seit Inkrafttreten der Kölner Stadtordnung gemäß § 27 (1) 
grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Ferner dürfen andere Personen nicht gefährdet oder mehr 
als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden. Gem. § 4 KSO sind Verunreinigungen 
durch Tiere (Tierkot) von der sie führenden Person unverzüglich zu beseitigen. Separate Hinweise 
(Schilder) auf diese Verbote der KSO sind nicht sinnvoll, da der Eindruck entstehen kann, dass an 
anderen Stellen, das Freilaufen von Hunden und das Liegenlassen der Hinterlassenschaften (Tierkot) 
erlaubt seien und dies ist ausdrücklich nicht der Fall. Erfahrungsgemäß verhindern Verbotsschilder 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017

2 
auch keine widerrechtlichen Handlungen. Sie verursachen hingegen hohe Anschaffungs- und ständi-
ge Reparaturkosten, da sie häufig demoliert oder mit Graffiti verschmiert werden (vergleiche hierzu 
auch die Vorlage 3231/2016, die am 06.10.2016 in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal be-
handelt wurde sowie den Sachstandsbericht BV 3 Vorlage 1451/2017 vom 15.05.2017 – siehe Anla-
gen). 
Der Ordnungsdienst ahndet grundsätzlich alle Verstöße in städtischen Grünanlagen, auch die Verun-
reinigungen durch Tierkot und das Mitführen unangeleinter Hunde. Die Größe der städtischen Grün-
anlagen und deren intensive Nutzung durch die Bürger bedingt, dass die Kontrollen nicht flächende-
ckend stattfinden können.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO - Ausweisung einer Spiel- und Liegewiese im Beethovenpark 
(Köln-Sülz) 
 
Mit Bürgereingabe 02-1600-11/17 vom 23. April 2017 regt Frau Monika Sleuwen eine Änderung der 
Kölner Stadtordnung an, mit dem Ziel, im Beethovenpark eine Spiel- und Liegewiese auszuweisen.

Vorlage 1451-2017 Sachstandbericht BV 3

9242 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1451/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 
 
Sachstandsbericht  2016 für die Bezirksvertretung Lindenthal 
Nachfolgend sind die Sachstände zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Lindenthal aus den je-
weils angegebenen Sitzungen aufgeführt, welche den Aufgabenbereich der Grünunterhaltung betref-
fen: 
 
 
03.11.2014 – TOP 8.1.14 Essbare Stadt - Aufwertung öffentlicher Flächen durch Nutzpflanzen 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu ermitteln, welche Grünflächen durch essbare 
Nutzpflanzen aufgewertet werden können und wie die Umsetzung dieser Maßnahme gestaltet werden 
kann. Bei Neupflanzung in allen öffentlichen Grünanlagen und Grünflächen im Stadtbezirk Lindenthal, 
an Schulen, Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden soll zukünftig essbaren Pflanzen bzw. Pflanzen 
mit essbaren Früchten der Vorzug gegeben werden. 
 
Sachstand: 
Acht Bezirksvertretungen (außer Nippes) haben den oben aufgeführten gleichlautenden Beschluss 
gefasst. Die Verwaltung hatte daher ein Konzept entwickelt, wie zukünftig verfahren werden soll, und 
dieses als Beschlussvorlage allen Bezirksvertretungen sowie abschließend dem Ausschuss Umwelt, 
Gesundheit und Grün vorgelegt, siehe Vorlagen-Nummer 0514/2016. In seiner Sitzung am 
07.06.2016 – Top 4.3 –  hat der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün unter Berücksichtigung der 
Änderungswünsche der Bezirksvertretungen den folgenden geänderten Beschluss getroffen: 
 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die Verwaltung vorge-
nommene systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ und würdigt 
diese ausdrücklich. 
2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die Analyse und Be-
standsaufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter zu entwickeln und dem Aus-
schuss erneut vorzulegen. Hierbei soll die Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen, 
wie beispielsweise dem neu gegründeten Ernährungsrat – zugehen, deren Interessen bündeln 
und in das Konzept einfließen lassen 
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der Bezirksvertretungen zu 
systematisieren und deren Ideen in das neue Konzept einfließen zu lassen. 
4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, 
privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten. 
5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu evaluieren und 
die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün und den Bezirksvertretungen erneut vor-
zulegen. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal ist damit erledigt.

2 
 
06.10.2016 – TOP 8.1.5 Hundeanleinpflicht in öffentlichen Grünflächen 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Verwaltung zu beauftragen ihrer Informationspflicht 
hinsichtlich des Anleingebotes für Hunde in öffentlichen Parks mit angemessene Beschilderung, eine 
erneute schriftlichen Information durch das Kassen und Steueramt und häufigere Kontrollen durch 
das Ordnungsamt Rechnung zu tragen. 
 
Sachstand: 
Wie bereits in der Vorlage Nr. 3231/2016 dargestellt, lehnt das Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen einen Schilderwald in Grünanlagen ab. Jedem Hundehalter dürfte mittlerweile (das Landes-
hundegesetz wurde 2003 rechtskräftig) bekannt sein, dass Hunde angeleint werden müssen. Zusätz-
liche Schilder würden erfahrungsgemäß auch keinen Erfolg haben. Darüber hinaus stehen dem Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen keine Haushaltsmittel für eine Ausstattung öffentlicher Grün-
flächen mit Hinweis-Schildern auf die gemäß Landeshundegesetz in ganz Nordrhein-Westfalen gel-
tende Anleinpflicht für Hunde zur Verfügung. Unabhängig davon wäre die Beschilderung in nur einem 
Stadtbezirk angesichts der Vorgaben zur einheitlichen Stadtgestaltung kontraproduktiv und würde bei 
jedem Hundehalter den Eindruck erwecken, dass er nur im Stadtbezirk Lindenthal sein Tier anzulei-
nen hat. 
 
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar. 
 
 
12.12.2016 – TOP 8.1.4 Aufenthaltshütte für Jugendliche in Köln Widdersdorf 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Parkbereich zwischen Händelstraße, Mozartstraße, Neuer 
Sandkaul und Hauptstraße eine bedachte Schutzhütte für Jugendliche zu erstellen sowie zwei „Chill-
bänke“ installieren zu lassen. 
 
Sachstand: 
Die Entfernungen zu den Wohngebäuden sind so gering, dass mit Lärmbelästigungen zu rechnen ist. 
Darüber hinaus ist erfahrungsgemäß mit einer missbräuchlichen Nutzung insbesondere in den 
Abend- und Nachtstunden zu rechnen, die zu Dauereinsätzen des Ordnungsdienstes führen würden. 
Unabhängig davon wären erhöhte Verschmutzungsprobleme nach Installation dieser Einrichtungen 
zu erwarten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen rät daher vor einem Einbau der Schutz-
hütte und Chillbänke ab. Ohnehin stehen für derartige Maßnahmen hier keine Haushaltsmittel zur 
Verfügung. 
 
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar. 
 
 
01.02.2016 - TOP 8.1.8 Karl-Schwering-Platz ("Kulturpfad Lindenthal" - Objekt Nr. 8)  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, auf dem Karl-Schwering-Platz in Köln-
Lindenthal die drei Informations-Standschilder zu erneuern, neue Abfallbehälter anzubringen und für 
eine regelmäßige Pflege des gesamten Bereiches zu sorgen. 
 
Sachstand: 
Die Informationstafeln werden sukzessiv erneuert. Allerdings handelt es sich hier um eine Dauerauf-
gabe, da sie immer wieder durch Vandalismus beschädigt oder mit Graffiti besprüht werden. Die Kul-
turpfad-Stele wurde mutwillig umgetreten und befindet sich derzeit zur Reparatur in der Schlosserei 
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Allerdings ist beim Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen nicht bekannt, wer die Stele seinerzeit installiert hat. Auf dem Karl-Schwering-Platz wur-
de 2016 eine äußerst großzügige Ausstattung mit neuen Abfallbehältern vorgenommen. Insgesamt 
befinden sich dort jetzt vierzehn Abfallbehälter, wovon drei mit Hundekot-Tütenspendern bestückt 
sind. Die Pflege der Grünanlage erfolgt regelmäßig im Rahmen der personellen und finanziellen Mög-
lichkeiten.

3 
 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
 
07.03.2016 - TOP 8.1.9 Stadtmöblierung in Köln-Widdersdorf  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, die Stadtmöblierung im Bereich „Unter Linden“ 
durch folgende Maßnahmen auszubauen: 
- Der zentrale Weg der Allee „Unter Linden“ in der Grünfläche wird an mehreren Stellen (meist an 
Querungsstellen) vergrößert zu einem (von Hecken umgebenen) Quadrat von ca. 40 qm Fläche. 
- Diese quadratischen Flächen sollen mindestens sechs weitere Sitzbänke und weitere zwei Hundetü-
ten-Boxen mit Abfallkörben erhalten. 
- Besonders vor dem kleinen Geschäftszentrum bei Cafe Voosen, der Apotheke und des dortigen 
Ärztehauses müssen Sitzgelegenheiten vorgehalten werden. Die Bewohner des dahinter liegenden 
Altenheims und die Mütter und Kleinkinder, die demnächst die dort zu errichtende Kita besuchen 
werden, sind darauf angewiesen. 
 
 
Sachstand: 
Für die Planung und Umsetzung der Maßnahme steht dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen kein Personal zur Verfügung. 
 
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar. 
 
 
02.05.2016 – TOP 8.1.5 Verbesserung der Wegebeziehungen auf dem Universitätsgelände 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Wegebeziehungen zwischen den 
Universitätsgebäuden an der Universitätsstraße und dem Alphons-Silbermann-Weg in zweierlei Hin-
sicht zu verbessern: 
Die Wege sind so zu befestigen, dass sie auch in regenreichen Zeiten trockenen Fußes benutzt wer-
den können. 
 
Sachstand: 
Die wassergebundenen Wege wurden in den Semesterferien ab 13.02.2017 instand gesetzt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
 
06.10.2016 – 8.1.7 Verbesserung des Erholungswertes und der Aufenthaltsqualität in der Grünanlage 
Karl-Schwering-Platz/Lindenthaler Kanal-Errichtung von Fitness Geräten 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, ob man die Aufenthaltsqualität in der 
Parkanlage im Bereich zwischen dem Karl-Schwering-Platz und dem Lindenthaler Kanal durch das 
Aufstellen von Fitness- und Trainingsgeräten, die die Lindenthaler Bürger für sportliche Betätigungen 
nutzen können, verbessern kann. 
Zudem sind in der Grünanlage insbesondere rund um den dortigen Spielplatz weitere Anstrengungen 
zu treffen, um die Sauberkeit zu erhöhen. 
 
Sachstand: 
Es handelt sich um eine historische Anlage, die denkmalgeschützt ist, sodass keine Umgestaltungen 
in dieser Form zulässig sind. Unabhängig davon bestehen dort auch keine freien Nutzungskapazitä-
ten mehr. Die Wege werden intensiv von Schülern und Joggern genutzt. Der dichte Baumbestand hat 
das Erdreich durchwurzelt, sodass die Installation der Geräte nicht ohne Schädigung des Baumbe-
standes möglich wäre. Gereinigt wird die Anlage regelmäßig durch die AWB. Eine tägliche Säuberung 
ist nicht finanzierbar. Gegen die Wegwerfmentalität der Bürger haben die AWB bisher noch keine

4 
 
Lösung gefunden. 
 
Der Beschluss ist nicht umsetzbar.

Vorlage 3231-2016 Hundeanleinpflicht

3064 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3231/2016 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.10.2016 
 
Hundeanleinpflicht in öffentlichen Grünflächen 
AN/1569/2016 - Antrag der SPD-Fraktion 
Antrag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ihrer Informationspflicht hinsichtlich des Anleingebotes für Hunde in 
öffentlichen Parks in geeigneter Form, z.B. durch eine angemessene Beschilderung, Rechnung zu 
tragen. 
 
Begründung: 
Wie täglich in öffentlichen Grünanlagen zu beobachten, ist die Anleinpflicht für Hunde - abgesehen 
von ausdrücklich dafür vorgesehenen Flächen - offenbar nicht ausreichend bekannt. Eine einschlägi-
ge Beschilderung würde hier aufklärend wirken, entsprechende Kontrollen müssten diesem Gebot 
Nachdruck verleihen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Seit Erlass des Landeshundegesetzes in Nordrhein-Westfalen wurde und wird immer wieder in der 
Presse und den Medien darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Hunde im innerörtlichen Bereich 
unangeleint laufen zu lassen. Das gilt sowohl für Fußgängerzonen, Wege an Straßen als auch in 
Grünanlagen. Eine Ausnahme von der Anleinpflicht besteht ausschließlich auf speziell ausgewiese-
nen Hundefreilaufflächen, die entsprechend beschildert sind.  
 
Das Landeshundegesetz trat am 18. Dezember 2002 in Kraft. Danach wurden die Hundehalter in 
Köln auch vom Kassen- und Steueramt mit einem Flyer, der auch in Tierfutterhandlungen ausgelegt 
und in Grünanlagen durch Ordnungskräfte an Hundeführer verteilt wurde, über ihre Verpflichtungen 
informiert. Darüber hinaus können sich Hundebesitzer auf der Internetseite der Stadt Köln über vor-
handene Hundefreilaufflächen informieren, dort sind ebenfalls entsprechende Hinweise zur Sauber-
haltung der Grünanlagen sowie der allgemeinen Anleinpflicht aufgeführt. 
 
Erfahrungsgemäß verhindern Verbotsschilder keine widerrechtlichen Handlungen. Sie verursachen 
dagegen neben den hohen Anschaffungs- ständige Reparaturkosten, da sie häufig demoliert oder mit 
Graffiti versehen werden. Eine Ausstattung aller Grünanlagen mit den entsprechenden Verbotsschil-
dern würde bei Hundehaltern den Rückkehrschluss bewirken, dass in nicht ausgeschilderten Flächen 
diese Verbote nicht gelten würden. Demgemäß müssten alle öffentlichen Flächen und Wege in ganz 
Köln entsprechend beschildert werden, was nicht nur angesichts der desolaten Haushaltslage un-
möglich, sondern auch wegen der geringen Erfolgsaussicht nicht zu vertreten ist, und einen Schilder-
wald zur Folge hätte. 
 
Eine wirksame Abhilfe gegen das beschriebene Fehlverhalten der Hundehalter können nur häufigere 
Kontrollen durch den Ordnungsdienst bewirken. Festgestellte Verstöße werden dann mit Verwarn-

2 
 
oder Bußgeldern geahndet. Das Amt für öffentliche Ordnung kommt dieser Aufgabe in Grünanlagen 
regelmäßig nach, indem die Hundehalter unmittelbar angesprochen und Zuwiderhandlungen sofort 
beziehungsweise zeitnah finanziell geahndet werden, um  Verhaltensänderungen zu erreichen.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Händelstraße
  • Mozartstraße
  • Universitätsstraße
  • Karl-Schwering-Platz
  • Alphons-Silbermann-Weg
  • Hauptstraße
  • Unter Linden

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Details

Aktenzeichen
1573/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27