3420/2022
Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 3420/2022 Freigabedatum 16.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Struktursicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trä- gerschaft, den Trägern der Einrichtungen in 2022 weitere Zuschüsse in Höhe von insgesamt 208.425 Euro zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt durch die im Zusammenhang mit dem 2. Rettungs- schirm von 2021 und 2022 übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 11.539 Euro im Teilplanergeb- nisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen bzw. haushaltsneutral im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit im selben Teil- ergebnisplan aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 196.886 Euro. Die Verteilung der Mehraufwendungen/-ausgaben auf die einzelnen Bürgerhäuser/Bürgerzentren in frei- er Trägerschaft erfolgt auf Basis der beigefügten Anlage 1. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbe- darfes bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 208.425 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die finanzielle Situation der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft hat sich infolge der Corona-Pandemie auch im Jahr 2022 erneut in zum Teil existenzgefährdender Weise verschärft. Um die Liquidität der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft bis Ende 2021 sicherzustellen und Beschäftigungsverhältnisse in diesen Häusern nicht zu gefährden, wurden in den Jahren 2020 und 2021 überplanmäßige Aufwendungen beziehungsweise Ausgaben beschlossen. Das Modell des kommunalen coronabedingten Rettungsschirms hat sich bereits 2020 und 2021 be- währt. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 17.08.2020 (siehe Vorlagen-Nummer 1934/2020) wurden den von der Corona-Krise betroffenen Trägervereinen der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren städtische Mittel in einem Gesamtumfang von bis zu 750.000 Euro als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Der tatsächliche Mittelabruf von Seiten der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft belief sich letztlich auf 641.860 Euro. Für das Jahr 2021 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.07.2021 (siehe Vorlagen-Nummer 2350/2021) beschlossen, den betroffenen Trägervereinen der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren städ- tische Mittel im Gesamtumfang von rund 690.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Hiervon erfolgte eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 75% des von den Trägervereinen prognostizierten Defizits sowie im IV. Quartal 2021 eine weitere Teilzahlung von bis zu 25% des angemeldeten, dann konkret nachzu- weisenden Bedarfes. Im Ergebnis belief sich der tatsächliche Mittelabruf auf 573.779 Euro. Auch wenn sich die Situation im Rahmen der Corona-Pandemie seit Frühjahr 2022 verbessert hat, hat 3 sich die Arbeit der Bürgerhäuser/Bürgerzentren noch nicht normalisiert. Es gab zwar keine pandemiebe- dingten Schließungen (Lockdown), jedoch sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie nach wie vor zu spüren. Insbesondere im ersten Quartal 2022 waren hohe Einnahmeverluste bei den Raumvergaben zu verzeichnen. Veranstaltungen und Vermietungen konnten und können nur mit erhöhtem Personalauf- wand (Kontrolle der zu Beginn des Jahres noch anzuwenden 3-G-Regelung, Maskenpflicht, Beschrän- kungen der zugelassenen Besucher*innen etc.) durchgeführt werden. Wie bereits zu Zeiten der coronabedingten Schließungen wurden und werden auch weiterhin digitale Formate, Nachbarschaftshilfen oder telefonische Sozialberatungen zusätzlich angeboten und so - neben den wieder möglichen persönlichen Ansprachen und Veranstaltungen – auf die Bedarfe der Menschen in den Veedeln reagiert. Durch diese digitalen Angebote sind jedoch keine Einnahmen zu verzeichnen. Seit dem Frühjahr 2022 ist eine leichte Entspannung der Situation zu spüren, da mehr Veranstaltungen und Vermietungen realisiert werden konnten und können, eine „normale“ Situation wie vor der Corona- Pandemie besteht jedoch noch nicht. Die Einnahmeverluste resultieren im Wesentlichen aus der verhaltenen Nachfrage von Besucher*innen, der Planungsunsicherheit von Veranstalter*innen sowie der Absage von Vermietungen und der Perso- nenzahlbegrenzung bei Veranstaltungen. Auch wenn keine Maskenpflicht mehr besteht, empfehlen die Bürgerhäuser/Bürgerzentren das Tragen einer Maske und praktizieren dies auch innerhalb der Häuser. Dies zog jedoch zusätzliche Aufwendungen für die Beschaffung von Hygiene- und Schutzmaterial nach sich. Die hier eingebrachte Beschlussvorlage bezieht sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzbedarf der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft. Voraussetzung für die Ermittlung des Umfangs eines erneuten Rettungsschirms war die aufwändige Erfassung und Validierung der von Seiten der Ein- richtungen zugelieferten notwendigen Daten. Dabei wurde auch Wert darauf gelegt, dass etwaige Rück- lagen bis auf einen gewissen Sockelbetrag aufgezehrt wurden. Für den Verein Alte Feuerwache e. V. als freier Träger des Bürgerzentrums Alte Feuerwache wurde für die strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung dieses Bürgerzentrums eine gesonderte Beschlussvor- lage für die Ratssitzung am 10.11.2022 erstellt (siehe Vorlagen-Nummer 3534/2022). Die vier Bürgerhäuser/Bürgerzentren in städtischer Trägerschaft prognostizieren infolge von Minderein- nahmen und Mehrausgaben ein Defizit von rund 83.000 Euro, die jedoch im Rahmen der Bewirtschaf- tung durch Wenigeraufwendungen an anderer Stelle aufgefangen werden können. Städtische Betriebskostenzuschüsse an die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft gleichen nur anteilig die mit dem Betrieb der Häuser einhergehenden Personal- und Sachkosten aus. In hohem Maße finanzieren sich die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft über Eigeneinnahmen. Mit dem hier erneut geplanten, unterstützend wirkenden kommunalen Rettungsschirm, soll das den Betrieb der Häuser und somit die dortigen Beschäftigungsverhältnisse gefährdende Delta von Einnahmen und Ausgaben letztmalig für das Jahr 2022 kompensiert werden. Die Förderung soll subsidiär erfolgen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sollen zurückgefordert werden. Um die Bürgerhäuser/Bürgerzentren langfristig auf eine finanziell solide Basis zu stellen, wird die Ver- waltung die Finanzierungssystematik aller Bürgerhäuser/Bürgerzentren neu betrachten, um gemeinsam mit den Bürgerhäuser/Bürgerzentren den oben genannten finanziellen Entwicklungen proaktiv entge- genzuwirken und die krisenbedingte höhere Abhängigkeit von Fördermittel der Stadt Köln wieder zu- rückzuführen. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt durch die im Zusammenhang mit dem 2. Rettungsschirm von 2021 und 2022 übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 11.539 Euro im Teilplanergebnisplan 0507, Betrieb, Unter- haltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen sowie haushaltsneutral im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit im selben Teilergebnisplan aus der Teilplan- zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von196.886 Euro. In Teilplanzeile 13 sind unter anderem Aufwandsermächtigungen für die bauliche Unterhaltung der Bürgerhäu- ser/Bürgerzentren veranschlagt. Aufgrund von Lieferengpässen sowie coronabedingter Verzögerungen bei der Ausführung werden nicht alle für dieses Jahr vorgesehenen Maßnahmen planmäßig umgesetzt werden können. Die dadurch freiwerdenden Mittel können zur Deckung des Mehrbedarfs für strukturer- haltende Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Träger- 4 schaft eingesetzt werden. Anlagen: Anlage 1: Übersicht „prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je Bürgerhaus/Bürgerzentrum in freier Trägerschaft“ Anlage 2: Übersicht „prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je Bürgerhaus/Bürgerzentrum in städtischer Trägerschaft“
Anlage 2_Übersicht prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je BH-BZ in städtischer Trägerschaft
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Anlage 2 Name städt. Einrichtung Mindereinnahmen Eingesparte Mittel Bedarf 2022 Bürgerzentrum Deutz 14.300,00 € 4.700,00 € 9.600,00 € Bürgerzentrum Chorweiler 15.800,00 € - € 15.800,00 € Bürgerzentrum Kalk 36.600,00 € - € 36.600,00 € Bürgerzentrum Stollwerck 29.824,00 € 8.800,00 € 21.024,00 € - € Gesamt Mindereinnahmen mit 83.024,00 € Einsparungen
Anlage 0 - Begründung Verfristung und Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung für die Verfristung und für die Dringlichkeit Für die Ermittlung des Umfangs des Rettungsschirms bedurfte es einer zeitaufwändigen Erfassung und Validierung der von Seiten der Einrichtungen zugelieferten notwendigen Daten. Die Verwaltung musste zudem die Möglichkeiten zur Finanzierung des zusätzlichen Zuschusses eruieren. Eine frühere Einbringung der Vorlage in den Beratungslauf war daher nicht möglich. Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft haben bereits ihre Rücklagen bis auf einen gewissen Sockelbetrag aufgezehrt. Zur Behebung der Liquiditätsengpässe und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bis Ende des Jahres 2022 ist eine Entscheidung über die Liquiditätszuschüsse in der Ratssitzung am 08.12.2022 (mit den entsprechenden Vorberatungen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.11.2022 und Finanzausschuss am 05.12.2022) erforderlich. Eine Entscheidung in der nächsten Beratungsfolge Anfang 2023 wäre demnach zu spät.
Anlage 1_Übersicht prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je BH-BZ in freier Trägerschaft
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Anlage 1 Name Einrichtung (freier Träger) Mindereinnahmen Eingesparte Mittel Bedarf 2022 Bürgerschaftshaus Bocklemünd 22.970,00 € 6.084,47 € 16.885,53 € Büze Ehrenfeld 74.000,00 € 6.000,00 € 68.000,00 € Engelshof 70.876,84 € 21.475,71 € 49.401,13 € Finkenberg 1.400,00 € - € 1.400,00 € Nippes- Altenberger Hof 50.790,50 € 20.268,50 € 30.522,00 € Quäker NBH 19.958,42 € 7.742,00 € 12.216,42 € Vingst - € - € - € Kulturbunker 30.000,00 € - € 30.000,00 € - € Gesamt Mindereinnahmen mit Einsparungen 208.425,08 € gerundet 208.425,00 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3420/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.11.2022
- Erstellt
- 14.10.2022 15:22