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3420/2022

Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.11.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2_Übersicht prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je BH-BZ in städtischer Trägerschaft

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Anlage 0 - Begründung Verfristung und Dringlichkeit

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Anlage 1_Übersicht prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je BH-BZ in freier Trägerschaft

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Beschlussvorlage Rat

9151 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 3420/2022 
Freigabedatum 
 16.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier 
Trägerschaft  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Struktursicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trä-
gerschaft, den Trägern der Einrichtungen in 2022 weitere Zuschüsse in Höhe von insgesamt  
208.425 Euro zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt durch die im Zusammenhang mit dem 2. Rettungs-
schirm von 2021 und 2022 übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 11.539 Euro im Teilplanergeb-
nisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, bei Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen bzw. haushaltsneutral im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit im selben Teil-
ergebnisplan aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 
196.886 Euro. 
 
Die Verteilung der Mehraufwendungen/-ausgaben auf die einzelnen Bürgerhäuser/Bürgerzentren in frei-
er Trägerschaft erfolgt auf Basis der beigefügten Anlage 1. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbe-
darfes bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der 
Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.  
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  208.425 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die finanzielle Situation der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft hat sich infolge der 
Corona-Pandemie auch im Jahr 2022 erneut in zum Teil existenzgefährdender Weise verschärft.  
Um die Liquidität der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft bis Ende 2021 sicherzustellen 
und Beschäftigungsverhältnisse in diesen Häusern nicht zu gefährden, wurden in den Jahren 2020 und 
2021 überplanmäßige Aufwendungen beziehungsweise Ausgaben beschlossen.  
Das Modell des kommunalen coronabedingten Rettungsschirms hat sich bereits 2020 und 2021 be-
währt. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 17.08.2020 (siehe Vorlagen-Nummer 1934/2020) 
wurden den von der Corona-Krise betroffenen Trägervereinen der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren 
städtische Mittel in einem Gesamtumfang von bis zu 750.000 Euro als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. 
Der tatsächliche Mittelabruf von Seiten der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft belief sich 
letztlich auf 641.860 Euro. 
Für das Jahr 2021 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.07.2021 (siehe Vorlagen-Nummer 
2350/2021) beschlossen, den betroffenen Trägervereinen der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren städ-
tische Mittel im Gesamtumfang von rund 690.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Hiervon erfolgte eine 
erste Abschlagszahlung in Höhe von 75% des von den Trägervereinen prognostizierten Defizits sowie 
im IV. Quartal 2021 eine weitere Teilzahlung von bis zu 25% des angemeldeten, dann konkret nachzu-
weisenden Bedarfes. Im Ergebnis belief sich der tatsächliche Mittelabruf auf 573.779 Euro.  
Auch wenn sich die Situation im Rahmen der Corona-Pandemie seit Frühjahr 2022 verbessert hat, hat

3 
sich die Arbeit der Bürgerhäuser/Bürgerzentren noch nicht normalisiert. Es gab zwar keine pandemiebe-
dingten Schließungen (Lockdown), jedoch sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie nach wie vor zu 
spüren. Insbesondere im ersten Quartal 2022 waren hohe Einnahmeverluste bei den Raumvergaben zu 
verzeichnen. Veranstaltungen und Vermietungen konnten und können nur mit erhöhtem Personalauf-
wand (Kontrolle der zu Beginn des Jahres noch anzuwenden 3-G-Regelung, Maskenpflicht, Beschrän-
kungen der zugelassenen Besucher*innen etc.) durchgeführt werden.  
Wie bereits zu Zeiten der coronabedingten Schließungen wurden und werden auch weiterhin digitale 
Formate, Nachbarschaftshilfen oder telefonische Sozialberatungen zusätzlich angeboten und so - neben 
den wieder möglichen persönlichen Ansprachen und Veranstaltungen – auf die Bedarfe der Menschen in 
den Veedeln reagiert. Durch diese digitalen Angebote sind jedoch keine Einnahmen zu verzeichnen. 
Seit dem Frühjahr 2022 ist eine leichte Entspannung der Situation zu spüren, da mehr Veranstaltungen 
und Vermietungen realisiert werden konnten und können, eine „normale“ Situation wie vor der Corona-
Pandemie besteht jedoch noch nicht.  
Die Einnahmeverluste resultieren im Wesentlichen aus der verhaltenen Nachfrage von Besucher*innen, 
der Planungsunsicherheit von Veranstalter*innen sowie der Absage von Vermietungen und der Perso-
nenzahlbegrenzung bei Veranstaltungen. Auch wenn keine Maskenpflicht mehr besteht, empfehlen die 
Bürgerhäuser/Bürgerzentren das Tragen einer Maske und praktizieren dies auch innerhalb der Häuser. 
Dies zog jedoch zusätzliche Aufwendungen für die Beschaffung von Hygiene- und Schutzmaterial nach 
sich.  
Die hier eingebrachte Beschlussvorlage bezieht sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzbedarf 
der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft. Voraussetzung für die Ermittlung des Umfangs 
eines erneuten Rettungsschirms war die aufwändige Erfassung und Validierung der von Seiten der Ein-
richtungen zugelieferten notwendigen Daten. Dabei wurde auch Wert darauf gelegt, dass etwaige Rück-
lagen bis auf einen gewissen Sockelbetrag aufgezehrt wurden.  
Für den Verein Alte Feuerwache e. V. als freier Träger des Bürgerzentrums Alte Feuerwache wurde für 
die strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung dieses Bürgerzentrums eine gesonderte Beschlussvor-
lage für die Ratssitzung am 10.11.2022 erstellt (siehe Vorlagen-Nummer 3534/2022).  
Die vier Bürgerhäuser/Bürgerzentren in städtischer Trägerschaft prognostizieren infolge von Minderein-
nahmen und Mehrausgaben ein Defizit von rund 83.000 Euro, die jedoch im Rahmen der Bewirtschaf-
tung durch Wenigeraufwendungen an anderer Stelle aufgefangen werden können.  
Städtische Betriebskostenzuschüsse an die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft gleichen 
nur anteilig die mit dem Betrieb der Häuser einhergehenden Personal- und Sachkosten aus. In hohem 
Maße finanzieren sich die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft über Eigeneinnahmen. Mit 
dem hier erneut geplanten, unterstützend wirkenden kommunalen Rettungsschirm, soll das den Betrieb 
der Häuser und somit die dortigen Beschäftigungsverhältnisse gefährdende Delta von Einnahmen und 
Ausgaben letztmalig für das Jahr 2022 kompensiert werden. Die Förderung soll subsidiär erfolgen. Nicht 
zweckentsprechend verwendete Mittel sollen zurückgefordert werden.  
Um die Bürgerhäuser/Bürgerzentren langfristig auf eine finanziell solide Basis zu stellen, wird die Ver-
waltung die Finanzierungssystematik aller Bürgerhäuser/Bürgerzentren neu betrachten, um gemeinsam 
mit den Bürgerhäuser/Bürgerzentren den oben genannten finanziellen Entwicklungen proaktiv entge-
genzuwirken und die krisenbedingte höhere Abhängigkeit von Fördermittel der Stadt Köln wieder zu-
rückzuführen. 
 
Finanzierung:  
Die Finanzierung erfolgt durch die im Zusammenhang mit dem 2. Rettungsschirm von 2021 und 2022 
übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 11.539 Euro im Teilplanergebnisplan 0507, Betrieb, Unter-
haltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen sowie 
haushaltsneutral im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit im selben Teilergebnisplan aus der Teilplan-
zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von196.886 Euro. In Teilplanzeile 13 
sind unter anderem Aufwandsermächtigungen für die bauliche Unterhaltung der Bürgerhäu-
ser/Bürgerzentren veranschlagt. Aufgrund von Lieferengpässen sowie coronabedingter Verzögerungen 
bei der Ausführung werden nicht alle für dieses Jahr vorgesehenen Maßnahmen planmäßig umgesetzt 
werden können. Die dadurch freiwerdenden Mittel können zur Deckung des Mehrbedarfs für strukturer-
haltende Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Träger-

4 
schaft eingesetzt werden. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersicht „prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je  
  Bürgerhaus/Bürgerzentrum in freier Trägerschaft“ 
 
Anlage 2: Übersicht „prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je  
  Bürgerhaus/Bürgerzentrum in städtischer Trägerschaft“

Anlage 2_Übersicht prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je BH-BZ in städtischer Trägerschaft

487 Zeichen

Anlage 2
Name städt. Einrichtung Mindereinnahmen Eingesparte Mittel Bedarf 2022
Bürgerzentrum Deutz 14.300,00 €          4.700,00 €            9.600,00 €      
Bürgerzentrum Chorweiler 15.800,00 €          -  €                     15.800,00 €    
Bürgerzentrum Kalk 36.600,00 €          -  €                     36.600,00 €    
Bürgerzentrum Stollwerck 29.824,00 €          8.800,00 €            21.024,00 €    
-  €               
Gesamt Mindereinnahmen mit 83.024,00 €    
Einsparungen

Anlage 0 - Begründung Verfristung und Dringlichkeit

1003 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Begründung für die Verfristung und für die Dringlichkeit 
 
Für die Ermittlung des Umfangs des Rettungsschirms bedurfte es einer zeitaufwändigen 
Erfassung und Validierung der von Seiten der Einrichtungen zugelieferten notwendigen 
Daten. Die Verwaltung musste zudem die Möglichkeiten zur Finanzierung des zusätzlichen 
Zuschusses eruieren. Eine frühere Einbringung der Vorlage in den Beratungslauf war daher 
nicht möglich.  
 
Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft haben bereits ihre Rücklagen bis auf 
einen gewissen Sockelbetrag aufgezehrt. Zur Behebung der Liquiditätsengpässe und 
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bis Ende des Jahres 2022 ist eine Entscheidung über 
die Liquiditätszuschüsse in der Ratssitzung am 08.12.2022 (mit den entsprechenden 
Vorberatungen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.11.2022 und 
Finanzausschuss am 05.12.2022) erforderlich. Eine Entscheidung in der nächsten 
Beratungsfolge Anfang 2023 wäre demnach zu spät.

Anlage 1_Übersicht prognostiziertes coronabedingtes Jahresdefizit 2022 je BH-BZ in freier Trägerschaft

794 Zeichen

Anlage 1
Name Einrichtung (freier Träger) Mindereinnahmen Eingesparte Mittel Bedarf 2022
Bürgerschaftshaus Bocklemünd 22.970,00 €          6.084,47 €            16.885,53 €    
Büze Ehrenfeld 74.000,00 €          6.000,00 €            68.000,00 €    
Engelshof 70.876,84 €          21.475,71 €          49.401,13 €    
Finkenberg 1.400,00 €            -  €                     1.400,00 €      
Nippes- Altenberger Hof 50.790,50 €          20.268,50 €          30.522,00 €    
Quäker NBH 19.958,42 €          7.742,00 €            12.216,42 €    
Vingst -  €                     -  €                     -  €               
Kulturbunker 30.000,00 €          -  €                     30.000,00 €    
-  €               
Gesamt Mindereinnahmen mit Einsparungen 208.425,08 €  
gerundet 208.425,00 €

Beratungsverlauf (3)

17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3420/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.11.2022
Erstellt
14.10.2022 15:22